Das bedingungslose Grundeinkommen aus soziologischer Sicht


Term Paper, 2008

26 Pages, Grade: 1,7


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Begriffliche Definition
2.1 Bedingungsloses Grundeinkommen
2.2 Arbeit

3. Das Bedingungslose Grundeinkommen – Von der Idee zum Konzept
3.1. Geschichte
3.2 Konzepte

4. Das Bedingungslose Grundeinkommen und seine Auswirkungen
4.1. Gesellschaft
4.2 Demokratie und Freiheit
4.3 Familie
4.4 Bildung
4.5 Gesundheit

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen. Franz Müntefering ist dieser Satz vermutlich leicht über die Lippen gekommen. Er hat sein Einkommen und sein Auskommen. Das hat auch der Unternehmer und Inhaber von dm Götz Werner. Dennoch plädiert er für ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Es soll das genaue Gegenteil des Arbeitslosengeldes 2 sein, bekannt unter dem Namen Hartz IV: "Hartz IV ist nichts anderes als Kujonierung des Bürgers durch den Staat und in seiner Auswirkung auf den Betroffenen nur vergleichbar mit offenem Strafvollzug." (2007, S. 91) Diese beiden Positionen markieren die entgegengesetzten Pole in der Debatte um ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Hintergrund der Debatte ist die immer geringere Zahl an Arbeitsplätzen und die steigende Zahl Arbeitsloser.

"Eine Epoche geht zu Ende, die mit Bismarcks Sozialgesetzen begann und die zuletzt den Anschein erweckte, als sei tatsächlich die große Aufgabe gelöst worden, für die Mehrzahl der Menschen ein Leben in Freiheit und Sicherheit auf der Grundlage ihrer Beteiligung an der Erwerbsarbeit zu gewährleisten." (Beck, 2000, S. 15) Diese Worte Ulrich Becks fassen zusammen, was auch immer mehr Menschen in Deutschland klar wird. Die Zeit der sogenannten Vollbeschäftigung ist vorbei. Bezahlte Arbeit wird immer seltener. Millionen Arbeitslose bevölkern das Land. Viele beziehen seit Jahren ihr Einkommen aus den verschiedenen Sozialtöpfen. Doch nicht die Arbeit ist es, die den Deutschen ausgeht. Es ist die Erwerbsarbeit. "Mit Blick auf die Arbeit wird die LOHNARBEIT zugunsten anderer lebenserhaltender Tätigkeiten zurückgedrängt...", meint Wieland Jäger (1989, S. 84).

Der Mensch braucht Einkommen, um zu leben. Und er hat zunehmend seltener die Möglichkeit, dieses Einkommen aus Arbeit zu beziehen. An dieser Stelle setzt die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens, im folgenden BGE genannt, an. Doch wäre das BGE tatsächliche eine Lösung? Welche Auswirkungen hätte es auf die Menschen? Würden sie vielleicht ihre sozialen Kontakte verlieren, sich zurückziehen, isolieren? Würden sie krank werden, weil ihnen die Arbeit fehlt? Möglicherweise würden sie sich nicht mehr bilden? Wie steht es um das Leben in der Familie, wenn es das BGE gäbe? In dieser Arbeit werden diese Punkte näher betrachtet. Bei der zugrundeliegenden Literatur handelt es sich um sozialwissenschaftliche Erkenntnisse und Theorien. Empirische Untersuchungen einer solchen Situation gibt es nicht, da es das BGE noch nicht gibt. Die Diskussion dazu verläuft allerdings immer engagierter. An dieser Stelle soll ein Überblick über den Stand der Debatte gegeben werden. Dabei überwiegt die Argumentation der Befürworter eines BGEs. Eine grundlegende Auseinandersetzung der Kritiker des BGEs mit diesem Thema gibt es derzeit kaum. Wo es sie gibt, bezieht sie sich hauptsächlich auf wirtschaftliche Argumente. Unabhängig davon, inwieweit diese zutreffen oder auf Annahmen statt Zahlen beruhen, sollen an dieser Stelle jedoch lediglich die soziologischen Aspekte betrachtet werden. In einem ersten Teil wird das BGE definiert. Dabei werden sowohl Ursprung der Idee als auch aktuelle Konzepte näher betrachtet. In den folgenden Kapiteln sollen die verschiedenen soziologischen Aspekte eines BGEs dargestellt werden. Es wird sich dabei zeigen, dass die Einführung eines BGEs ein grundlegendes Umdenken in der Gesellschaft zur Folge haben dürfte. Die Auswirkungen eines BGEs auf die Gesellschaft wären voraussichtlich enorm.

2. Begriffliche Definition

2.1 Bedingungsloses Grundeinkommen

Ein bedingungsloses Grundeinkommen erhält jeder Bürger vom Staat, ohne dass daran eine Bedingung geknüpft wird. Diese finanzielle Zuwendung wird jedem Bürger ohne Antrag gezahlt. Sie soll zur Existenzsicherung ausreichen. Das BGE ist keine Grundversorgung, die nur an einen bestimmten Teil der Bürger ausgezahlt wird aufgrund vorher festgelegter Kriterien. Das BGE unterscheidet sich von einer staatlich organisierten Grundsicherung, die nur gezahlt wird, wenn kein anderes ausreichendes Einkommen zu Verfügung steht, und die mit einer Bedürftigkeitsprüfung verbunden ist. Das BGE erhält jeder Bürger unabhängig von Bedürftigkeit und Arbeitsbereitschaft.

2.2 Arbeit

Arbeit wird häufig das bewusste, zielgerichtete Handeln des Menschen zum Zweck der Existenzsicherung sowie der Befriedigung von Einzelbedürfnissen genannt. Es ist zugleich wesentliches Moment der Daseinserfüllung. (Brockhaus, 1988) Meyer online definiert Arbeit als jede zielgerichtete, bedürfnisbefriedigende und planmäßige Tätigkeit, bei der geistige und/oder körperliche Kräfte eingesetzt werden (vgl. lexikon.meyers.de). Marx betrachtete Arbeit als bewusste, planvolle und zielgerichtete Tätigkeit, bei der sich Menschen aktiv mit der Natur auseinandersetzen und sich diese für ihre Zwecke aneignen. Die spezielle Form der Lohnarbeit entwickelte sich erst mit der Herausbildung der kapitalistischen Gesellschaft. Sie ist notwendig zur Existenzsicherung. Dahrendorf hat bereits 1982 den Begriff Arbeit insofern erweitert, dass er eine stärkeres Gewicht auf Tätigkeiten prognostizierte, die den Erwartungen an selbstbestimmtere Arbeit gerecht werden könnten (1982, S.37). André Gorz nennt Lohnarbeit entfremdete Arbeit. Sie sei den Menschen Ende des 18. Jahrhunderts aufgezwungen worden. Wirkliche Arbeit ist für ihn selbstbestimmte Tätigkeit, die Menschen aus eigenem Willen und ohne Zwang ausüben, wozu er auch den Zwang zur Existenzsicherung zählt (2000, S.80 f.). Eine spezielle Form von Arbeit propagiert Ulrich Beck. Er verwendet den Begriff Bürgerarbeit, mit dem er Tätigkeiten außerhalb der Lohn- oder Industriearbeit beschreibt, die der Gesellschaft nützen und die nicht bezahlt werden (2000, S. 416 ff).

3. Das Bedingungslose Grundeinkommen – Von der Idee zum Konzept

3.1. Geschichte

Der Gedanke des BGEs lässt sich zurückverfolgen bis in das frühe 16. Jahrhundert. Thomas More, der seinen Nachnamen später in Morus lateinisierte, thematisierte die Idee in "Utopia"(vgl. Morus, 1999). In dem Werk aus dem Jahr 1517 vertritt Raphael gegenüber dem Erzbischof von Canterbury die Auffassung, dass eine solche Absicherung ein wesentlich wirksameres Mittel zur Bekämpfung von Kriminalität darstelle als es die Todesstrafe tue. Ein Freund Morus' geht 1526 detaillierter auf die Idee ein. Juan Luis Vives entwickelte in "De subventione pauperum sivede humanis necessitaatibus" das Konzept eines Mindesteinkommens, allerdings nicht bedingungslos, sondern für Bedürftige (vgl. Vives, 2002). Sein Motiv ist die Armutsbekämpfung. Die Notwendigkeit erklärt er unter anderem mit christlich-jüdischer Pflicht zur Nächstenliebe.

Thomas Paine schließlich entwickelte das Konzept einer einmaligen staatlichen Starthilfe für alle. In dem 1795 veröffentlichten Essay "Agrarian Justice" (1995, S. 409-434) schlägt er vor, dass jeder, ob arm oder reich, mit Eintritt ins Erwachsenenalter am 21. Geburtstag einmalig pauschal 15 Pfund Sterling erhält, um sich damit eine berufliche Perspektive aufbauen zu können. Der britische Lehrer Thomas Spence hat 1797 eine kontinuierliche Transferleistung vorgeschlagen. In seiner Streitschrift "The rights of infants" (2004, S.81-91) entwickelt er die Idee einer quartalsweisen Geldzuweisung an alle Gemeindemitglieder. Sie erfolgt an alle in gleicher Höhe, unabhängig von Beruf, Geschlecht, Familienstand oder Alter.

Das erste beinah umgesetzte Konzept entwickelte der britische Wirtschaftstheoretiker Major Clifford H. Douglas 1919 in "Economic Democracy". 1924 folgte sein Werk "Social Credit", in dem er das Modell weiter ausbaut (vgl. Douglas 1979). Seine Idee ist eine regelmäßige Sozialdividende, die nicht an Arbeitspflicht oder Bedürftigkeitsprüfung gebunden ist. Bezieher hoher Einkommen erhalten sie ebenso wie alle anderen. Bei ihnen wird sie im Nachhinein über die Einkommenssteuer wieder verrechnet. Nachdem sich auf Grundlage dieses Konzeptes eine Partei in Kanada gründete, die 1935 auch die lokalen Wahlen gewann, rückte die Umsetzung der Idee in greifbare Nähe. Die Social Credit Party wollte jedem Einwohner im Bundesstaat Alberta monatlich 25 Dollar auszahlen. 1937 verhinderte das jedoch die Föderationsregierung (Füllsack, S.109).

Milton Friedman schließlich, der gern aber fälschlicherweise als Urvater der Idee des BGEs angesehen wird, propagierte 1962 eine negative Einkommenssteuer für Bedürftige (vgl. Friedmann 1982). Allein die Tatsache, dass eine solche eine Bedürftigkeitsprüfung voraussetzt, macht deutlich, dass es sich dabei um kein BGE handelt. Der Begriff der negativen Einkommenssteuer wurde bereits 1838 von dem französischen Ökonomen Antoine Augustin Cournot geprägt. Friedman griff ihn auf und machte ihn weltweit bekannt. Seit den 1980er Jahren lebt die Debatte um ein mögliches BGE wieder verstärkt auf. Neben der Diskussion in Deutschland fallen hier vor allem Frankreich und Österreich auf. Die Modelle sind dabei recht unterschiedlich. Einige deutsche Konzepte sollen im folgenden Kapitel dargestellt werden.

3.2 Konzepte

Die Zahl der Konzepte für ein BGE ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen. Zunehmend mehr beschäftigen sich Politiker der verschiedenen Parteien mit der Idee eines BGEs. An dieser Stelle sollen nur einige Konzepte kurz dargestellt werden, die den anfangs genannten Kriterien für ein BGE entsprechen. Das heißt, es muss sich um ein bedingungslos gezahltes Grundeinkommen handeln. Darunter fallen nicht Konzepte wie das des Kronberger Kreises der CDU Mitte der 80er Jahre oder ähnliche Modelle der anderen Parteien. Sie setzen ausnahmslos eine Bedürftigkeitsprüfung voraus und beinhalten teilweise einen Arbeitszwang. Auch das Modell des Bundes der katholischen Jugend entspricht nicht einem BGE. Es sieht ein bedingungsloses Grundeinkommen in Höhe des soziokulturellen Existenzminimums vor, das allen Bürgern in Höhe von mindestens 600 Euro ausbezahlt wird. Alle Bürger im Alter zwischen 18 und 64 Jahren haben aber die Pflicht, mindestens 500 Stunden pro Jahr gesellschaftlich notwendige Arbeit zu leisten (bdkj.de, 2007).

Anders das Konzept des Solidarischen Bürgergelds des thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus (d-althaus.de, 2007). Bei diesem Modell sollen monatlich 800 Euro an jeden erwachsenen Deutschen gezahlt werden. 200 Euro werden als Gesundheitsprämie abgezogen. Jeder zusätzlich verdiente Euro wird bis zum Monatseinkommen von 1600 Euro zur Hälfte versteuert. Kinder erhalten abzüglich der Gesundheitsprämie 300 Euro. Variationen für Mehrverdiener werden hier nicht berücksichtigt. Das Althaus-Konzept ist vom HWWI berechnet worden (vgl. HWWI, 2007). Danach ergibt sich, dass für das Bürgergeld bei momentaner Bevölkerungsgröße insgesamt 583 Milliarden Euro benötigt würden. Somit wäre es durch das jetzige Steuersystem finanzierbar, da sonstige Transferleistungen sowie der Prüfapparat der Sozialbehörden entfallen.

Bereits 2002 errechnete Christopher Ray die Finanzierbarkeit eines Bürgergehaltes, wie er sein BGE-Modell nennt (vgl. Ray, 2002). Dabei geht er von 1000 Euro im Monat für jeden Erwachsenen aus. Dafür würde jährlich eine Summe von rund 748 Mrd. Euro an Kosten fällig. Auch er kommt zum Ergebnis, das sei kostenneutral finanzierbar.

Das Ulmer BGE-Modell, das 1996 an der Universität Ulm entwickelt wurde, stellt eine aufkommensneutrale Grundsicherung für alle Bürger dar (ulmer-bge-modell.de, 1996). Für die Höhe des Bürgergeldes wird ein fester Prozentsatz des Pro-Kopf-Einkommens, das auf Basis aller Bruttobezüge der Volkswirtschaft berechnet wird, vereinbart. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haben 2006 konkrete Vorschläge zum Nachweis der Einführbarkeit eines Grundeinkommens erarbeitet, die später von Dieter Althaus fast vollkommen übernommen wurden.

[...]

Excerpt out of 26 pages

Details

Title
Das bedingungslose Grundeinkommen aus soziologischer Sicht
College
University of Hagen
Grade
1,7
Author
Year
2008
Pages
26
Catalog Number
V93038
ISBN (eBook)
9783638068031
ISBN (Book)
9783638953702
File size
511 KB
Language
German
Notes
Kommentar des Dozenten: Eine weithin überzeugende Arbeit. Sie ist gut gegliedert, sprachlich unmissverständlich und in der Art, wie Ergebnisse produziert werden, stimmig. Auffallend auch die gute Ver- und Einarbeitung relevanter Einzel-Literatur... In der gelungenen Kombination volkswirtschaftlicher (Götz Werner) und vor allem soziologischer Argumente (Beck, Vobruba u.a.) erarbeitet die Verfasserin einen insgesamt überblickshaften, gleichwohl inhaltsreichen Ergebniszusammenhang. Das macht die Verfasserin mit Geschick und auch offensichtlicher Fachkompetenz.
Keywords
Grundeinkommen, Sicht
Quote paper
Monika Berger-Lenz (Author), 2008, Das bedingungslose Grundeinkommen aus soziologischer Sicht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/93038

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