Die Fragilität von Staaten am Beispiel von Somalia

Eine Fallstudie


Fallstudie, 2018

19 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Die Typen von Staatlichkeit
2.1 Der starke Staat
2.2 Der schwache Staat
2.3 Der zerfallende Staat
2.4 Der zerfallene Staat

3. Die Kernfunktionen des Staates
3.1 Die Sicherheitsfunktion
3.2 Die Wohlfahrtsfunktion
3.3 Die Legitimitäts- und Rechtsstaatsfunktion
3.4 Bewertung der einzelnen Funktionen

4. Fragile Staatlichkeit am Beispiel Somalia
4.1. Die Sicherheitsfunktion am Beispiel Somalia
4.2 Die Wohlfahrtsfunktion am Beispiel Somalia
4.3 Die Legitimitäts- und Rechtsstaatsfunktion am Beispiel Somalia
4.4 Kategorisierung Somalias anhand der Bewertung der Kernfunktionen

5. Schlussteil

A. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Seit Max Weber und Georg Jellinek ist der Begriff des Staates für die Staatswissenschaften klar definiert. In der gegenwärtigen Forschung der Staatswissenschaften hat sich der Focus bei der Untersuchung von Staaten verändert. Das Interesse verlagert sich zunehmend von den Merkmalen eines Staates hin zu der inneren Verfassung eines Staates selbst. Dies wird im Allgemeinen als Staatlichkeit1 beschrieben. Hiernach ist „Staatlichkeit […] ein Produkt, das von Staat und Gesellschaft immer wieder aufs Neue hergestellt werden muss. Diese Produktion kann infolge endogener oder exogener Beeinträchtigungen ins Stocken geraten. Staatlichkeit wird in diesem Fall prekär […].“2 Die prekäre Staatlichkeit, wie sie in dieser Definition beschrieben wird, lässt sich auch als fragile Staatlichkeit bezeichnen. Spricht man über die innere Verfassung der Staatlichkeit, so kann man diese in verschiedene Typen einteilen. Diese Typen reichen von starken Staaten hin bis zu zerfallenen Staaten.3 Diesen Typen von Staatlichkeit soll im Rahmen dieser Arbeit ein Kapitel gewidmet werden, wobei auf die einzelnen Definitionen der Typen von Staaten eingegangen werden soll.

Des Weiteren soll sich die vorliegende Arbeit insbesondere mit den Staatstypen beschäftigen, die als fragil angesehen werden können. Besonders auf den Zustand der Staatlichkeit des Staates Somalia am Horn von Afrika soll hierbei eingegangen werden. Der aktuelle Zustand der Staatlichkeit von Somalia soll in einem Abschnitt dieser Arbeit analysiert und bewertet werden. Zur Analyse der Staatlichkeit werden zunächst einmal die theoretischen Grundlagen erörtert, wobei die von Ulrich Schneckener entwickelten Kernfunktionen, sowie deren fallstudienbezogenen Indikatoren4, das Fundament hierfür darstellen. Anschließend an diese theoretischen Erörterungen soll anhand des Staates Somalia fallstudienartig untersucht werden, wie es um die Staatlichkeit dieses speziellen Staates aktuell bestellt ist. Abschließend wird ein Ergebnis der Untersuchung präsentiert und es wird zu diesem Stellung bezogen. Auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse der Fallstudie soll der Versuch einer Prognose für den weiteren Verlauf der Staatlichkeit unternommen werden.

2. Die Typen von Staatlichkeit

Im Allgemeinen lassen sich Staaten in vier verschiedene Typen einteilen. So lassen sich Staaten als starke, schwache, zerfallende oder zerfallene Staaten kategorisieren.5 Inwieweit ein Staat einer dieser Kategorien zugeordnet werden kann, richtet sich danach, inwieweit dieser Staat die von Schneckener benannten Kernfunktionen erfüllen kann. Auf die Kernfunktionen soll in einem späteren Abschnitt gesondert eingegangen werden. (Siehe hierfür Gliederungspunkt 3) Grob beschrieben lassen sich die Kernfunktionen, als die zentralen Staatsfunktionen beschreiben, die die Sicherheit, die Wohlfahrt, die Legitimität und die Rechtsstaatlichkeit von Staaten umfassen.6 Je nach Erfüllung der einzelnen Staatsfunktionen lässt sich ein Staat einem der oben genannten Typen zu ordnen, die im nächsten Abschnitt näher beschrieben werden sollen.

2.1 Der starke Staat

Die Staaten, die als starke Staaten bezeichnet werden können, zeichnen sich dadurch aus, dass die Kernfunktionen in einem längeren Beobachtungszeitraum als grundsätzlich erfüllt bzw. als intakt angesehen werden können.7 Somit lässt sich feststellen, dass der Staat bzw. die Träger der Staatlichkeit in der Lage, sind die Staatsfunktionen aus eigener Kraft zu erfüllen und mögliche Bedrohungen durch nicht-staatliche Akteure abzuwenden. Nur wenn alle Kernfunktionen erfüllt sind, kann von einem starken Staat die Rede sein. Strittig ist hierbei bspw. allerdings, ob beispielsweise ein autoritärer Staat, als ein starker Staat verstanden werden kann. Zwar kann ein autoritärer Staat zwar augenscheinlich alle Kernfunktionen erfüllen, dennoch erscheint es fraglich, ob die Legitimität und die Rechtstaatlichkeit i. S. d. von Schneckener erfüllt sind. Da Schneckener bei der Ausarbeitung dieser Kernfunktionen eher von demokratischen Staaten ausgegangen ist, ist eher daran zu zweifeln, dass autoritäre Staaten starke Staaten sind, viel mehr muss man davon ausgehen das sie dem nachfolgen Typ des schwachen Staates zu zuordnen sind.8 Hierdurch eröffnet sich die Perspektive, was unter fragile Staatlichkeit zu verstehen ist. Erfüllt ein Staat eben nicht alle der aufgeführten Kernfunktionen ausreichend, so ist er als fragiler Staat zu bezeichnen. Ein fragiler Staat kann hierbei einem der nun nachfolgenden Typen von Staaten zu geordnet werden. Die nun im Folgenden erläuterten Typen von Staaten werden im Allgemeinen unter fragile Staatlichkeit zusammengefasst, um einen präzisen Begriff für diese verschiedenen Ausfächerungen von Staatlichkeit zu haben.9 Hierbei sei erwähnt, dass es keine eindeutige Definition von fragiler Staatlichkeit gibt. Aber es gibt eine Festlegung von der OECD, welche als allgemeiner und international anerkannter Konsens über diesen Begriff angesehen wird, wonach Staaten dann als fragil beschrieben werden, „[…] wenn die staatlichen Strukturen nicht über den politischen Willen und/ oder die Fähigkeit verfügen, die für Armutsbekämpfung, Entwicklung und die Gewährleistung der Sicherheit und Menschenrechte ihrer Bevölkerung notwendigen Grundfunktionen wahrzunehmen.“10

2.2 Der schwache Staat

Schwache Staaten stellen im Rahmen der Beurteilung der Fragilität von Staaten die erste Stufe dar.11 Hiernach kennzeichnen sich schwache Staaten dadurch aus, dass ein „Rückgang von staatlichen Kompetenzen, die Schwächung der Institutionen, Machtsicherung im Herrschaftssystem, ein hohes Maß an Korruption sowie einem Raubbau an staatlichen Ressourcen“12 feststellbar ist. Des Weiteren lässt sich das staatliche Gewaltenmonopol nur noch im Ansatz nachvollziehen.13 Auch bei der Rechtsstaatlichkeit und dem Wohlfahrtssystem des betroffenen Staates lassen sich Defizite feststellen.14 Zusätzlich lässt sich die vorhandene Herrschaftsform und die damit verbundene Herrschaftskaste nicht mehr ausreichend legitimieren.15 Aus diesen theoretischen Anforderungen lässt sich die Beobachtung ableiten, dass schwache Staaten trotz der problematischen Lage, in der sich ihre Staatlichkeit befindet, die Kernfunktionen dennoch mehr oder weniger rudimentär erfüllen können. Dennoch sind die Defizite im Bereich der Legitimität der Herrschaftsform und Rechtsstaatlichkeit, welche charakteristisch für demokratische Staaten sind, so gravierend, dass nicht mehr von vollfunktionsfähigen Staaten gesprochen werden kann. Berücksichtig man, dass der moderne Staat heute als Daseinsvorsorge-Staat gedacht wird, so erscheint ein nicht leistungsfähiges Wohlfahrtssystem, als wichtiger und kennzeichnender Indikator für einen fragilen bzw. schwachen Staat.

2.3 Der zerfallende Staat

Zerfallene Staaten sind vorwiegend dadurch gekennzeichnet, dass das staatliche Gewaltmonopol im Begriff ist sich aufzulösen und der Staat die Sicherheit für seine Bürgerinnen und Bürger nur noch eingeschränkt gewährleisten kann.16 Zwar können sich in diesem Zustand der Staatlichkeit bei den anderen Kernfunktionen noch verbliebene Steuerungsmechanismen feststellen lassen, dennoch können diese nur bedingt durch die enorme Zunahme von Gewalt und dem Zerfall des staatlichen Gewalt- und Steuerungsmonopol erfüllt werden.17 Besonders charakteristisch für die zerfallende Staat ist, dass neben das staatliche Gewaltmonopol noch private Akteure treten, die anstatt des Staates die (Hoheits-)Gewalt ausüben.18 Auch lässt sich bei zerfallenden Staaten feststellen, dass die eigentliche legitime Regierung nicht mehr in der Lage ist, das gesamte Staatsgebiet zu kontrollieren, wodurch es zur Aufgabenübernahme durch nicht-staatliche Akteure bspw. sogenannte Warlords kommt.19 So lassen sich in diesem Zusammenhang eben auch erhebliche Defizite im Rahmen der Kernfunktion der Rechtsstaatlichkeit feststellen, da solche nicht-staatlichen Akteure meistens eine andere als die bestehende staatliche Rechtsordnung etablieren und nach dieser vermeintliches Recht sprechen. Dieses Vorgehen ist aber mit dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit unvereinbar.

2.4 Der zerfallene Staat

Der zerfallene Staat stellt das komplette Gegenstück zum starken Staat dar. Bei einem zerfallenen Staat ist keine von den benannten Kernfunktionen mehr erfüllt bzw. intakt.20 Ist dies der Fall, so ist von einem Kollaps, also einem Zusammenbruch des betroffenen Staates auszugehen.21 Sämtliche Staatsaufgaben und -funktionen werden in diesem Zustand der Staatlichkeit von privaten Akteuren wahrgenommen.22 In diesem Zustand können die betroffenen Staaten also eigentlich nicht mehr als Staaten bezeichnet werden, da die Staatlichkeit defacto gar nicht mehr vorhanden ist. Zerfallene Staaten stellen demnach das Endstadium von fragiler Staatlichkeit dar. Zerfallene Staaten haben also im Vorlauf die unter 2.2 und 2.3 beschriebenen Typen von Staaten als Phasen durchlaufen. Es lässt sich also anhand der Definition von zerfallenen Staaten festhalten, dass fragile Staatlichkeit ein Prozess ist im Laufe dessen sich die Staatlichkeit zunehmend destabilisiert, bis sie bei ungehindertem Verlauf, eben vollends zerfällt. Dennoch lässt sich auch feststellen, dass Staaten sich auch unter gewissen Umständen auch wieder stabilisieren können und somit einem Typen zu geordnet werden können, der die Kernfunktionen besser erfüllt, als der vorherige Typ.

3. Die Kernfunktionen des Staates

Die Kernfunktionen umfassen, wie oben erwähnt worden ist, die Sicherheit, die Wohlfahrt, die Legitimität und die Rechtsstaatlichkeit. Diese Funktionen stellen den Kernbereich der modernen Staatlichkeit dar.23 Der Grad an Staatlichkeit zeichnet sich demnach dadurch aus, inwieweit „staatliche Institutionen ihre Steuerungsfähigkeit in [diesen] zentralen Aufgabenbereichen“24 nachkommen können, oder ob die Träger staatlicher Hoheitsgewalt diese Steuerungsfähigkeit verloren haben. Zur Bestimmung, ob eine Kernfunktion intakt ist oder ob sie zerfallen bzw. weggefallen ist, lassen sich jeweils eigene funktionsspezifische Indikatoren aufstellen.25 Anhand der Indikatoren lässt sich dann eine Aussage formulieren, inwieweit der beobachtete Staat die Kernfunktion erfüllt. Im nachfolgenden Abschnitt werden nun jeweils für die einzelnen Kernfunktionen und ihre funktionsspezifischen Indikatoren zur Zustandsbestimmung vorgestellt.

3.1 Die Sicherheitsfunktion

Die Sicherheitsfunktion stellt eine elementare Funktion des modernen Staates dar, wonach der Staat mittels des im zur Verfügung stehenden staatlichen Gewaltmonopols die Sicherheit nach Innen und Außen zu gewährleisten.26 Hierbei liegt das Hauptaugenmerk besonders auf der physischen Sicherheit, also der körperlichen Unversehrtheit, für die Bürgerinnen und Bürger. Dennoch darf dieses Gewaltmonopol eben aber auch nicht missbraucht werden und somit eine Bedrohung für die Mehrheit der Bevölkerung oder für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe darstellen.27 Um innerhalb der Sicherheitsfunktion Defizite feststellen zu können, lassen sich folgende Indikatoren zugrunde legen: Grad der Kontrolle über das gesamte Staatsgebiet, Grad an Kontrolle der Staatsgrenzen, anhaltende oder wiederkehrende gewalttätige Konflikte (bspw. Separatismus), Zahl und politische Relevanz nichtstaatlicher Gewaltakteure, Zustand des staatlichen Sicherheitsapparates, Höhe der Kriminalitätsraten, Grad der Bedrohung, die von staatlichen Organen für die physische Sicherheit der Bürger ausgeht.28 Anhand dieser aufgezählten Indikatoren lassen sich im Rahmen einer Fallstudie Aussagen über den Zustand der Sicherheitsfunktion des beobachteten Staates treffen.

3.2 Die Wohlfahrtsfunktion

Die Wohlfahrtsfunktion umfasst die staatlichen Dienst- und Transferleistungen, sowie die staatlichen Allokationsmechanismen von wirtschaftlichen Ressourcen.29 Über die Staatseinnahmen werden, neben den Leistungen und Mechanismen, dann auch die die Felder „der Sozial- und Wirtschaftspolitik, Beschäftigungs-, Bildungs-, Gesundheits- und Umweltpolitik sowie des Aufbaus und der Erhaltung der öffentlichen Infrastruktur“30 finanziert. Um innerhalb der Wohlfahrtsfunktion Defizite feststellen zu können, lassen sich folgende Indikatoren zugrunde legen: Grad der Teilhabe bestimmter Bevölkerungsgruppen an wirtschaftlichen Ressourcen, anhaltende wirtschaftliche und/oder währungspolitische Krisen, Höhe der Steuer- und Zolleinnahmen, Höhe und Verteilung der Staatsausgaben, Höhe der Außenverschuldung, Kluft zwischen Arm und Reich, Arbeitslosigkeits- bzw. Erwerbsquote, Zustand der menschlichen Entwicklung, Zustand staatlicher sozialer Sicherungssystem, Zustand der Infrastruktur, des Bildungs- und Gesundheitswesen, Vorhandensein signifikanter ökologischer Probleme.31 Anhand dieser aufgezählten Indikatoren lassen sich im Rahmen einer Fallstudie Aussagen über den Zustand der Wohlfahrtsfunktion des beobachteten Staates treffen.

3.3 Die Legitimitäts- und Rechtsstaatsfunktion

Die Legitimitäts- und Rechtsstaatsfunktion umfasst die Formen der politischen Teilhabe und an den Entscheidungsprozeduren.32 Des Weiteren umfasst sie ebenfalls die Stabilität der staatlichen Institution und die Qualität des Rechtsstaates, der Judikative und der öffentlichen Verwaltung. Diesem Bereich lässt sich dann die Frage der gewählten politischen Ordnung und des Regierungstypens zu ordnen.33 Um innerhalb der Legitimitäts- und Rechtsstaatsfunktion Defizite feststellen zu können, lassen sich folgende Indikatoren zugrunde legen: Umfang der gewährten politischen Freiheiten, Gewährung politischer Partizipationsrechte, Umgang mit der politischen Opposition, Ausmaß an Wahlfälschungen oder Wahlbetrug, Grad an politischer Teilhabe bei bestimmten Bevölkerungsgruppen, Existenz schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen, Akzeptanz des Regimes bzw. der politischen Ordnung, Grad der Unabhängigkeit der Justiz bzw. keine Gewährung rechtsstaatlicher Verfahren, Ausmaß an Selbstjustiz, Zustand der öffentlichen Verwaltung, Ausmaß an Korruption und Klientelismus.34 Anhand dieser aufgezählten Indikatoren lassen sich im Rahmen einer Fallstudie Aussagen über den Zustand der Legitimitäts- und Rechtsstaatsfunktion des beobachteten Staates treffen.

[...]


1 Begriff von Christoph Zürcher übernommen, Gewollte Schwäche – Vom schwierigen analytischen Umgang mit prekärer Staatlichkeit, in: Internationale Politik, 2005, Berlin.

2 Christoph Zürcher, Gewollte Schwäche – Vom schwierigen analytischen Umgang mit prekärer Staatlichkeit, in: Internationale Politik, 2005, Berlin, S. 13.

3 Vgl. Kai Hirschmann, Wie Staaten schwach werden, Bundeszentrale für politische Bildung, 2016, Bonn.

4 Siehe hierfür Ulrich Schneckener, States at Risk – Fragile Staaten als Sicherheits- und Entwicklungsproblem, Stiftung Wissenschaft und Politik, 2004, Berlin; Fragile Staatlichkeit und State-building. Begriffe, Konzepte und Analyserahmen, Stiftung Wissenschaft und Politik, 2006, Berlin.

5 Kai Hirschmann, Wie Staaten schwach werden, Bundeszentrale für politische Bildung, 2016, Bonn, S. 24.

6 Vgl. Ulrich Schneckener, States at Risk – Fragile Staaten als Sicherheits- und Entwicklungsproblem, Stiftung Wissenschaft und Politik, 2004, Berlin.

7 Kai Hirschmann, Wie Staaten schwach werden, Bundeszentrale für politische Bildung, 2016, Bonn, S. 24.

8 Vgl. Kai Hirschmann, Wie Staaten schwach werden, Bundeszentrale für politische Bildung, 2016, Bonn, S. 24

9 Kai Hirschmann, Wie Staaten schwach werden, Bundeszentrale für politische Bildung, 2016, Bonn, S. 24.

10 Organization for Economic Cooperation and Development (OECD), Principles for Good International Engagement in Fragile States and Situations, 2007, Paris, S. 2.

11 Kai Hirschmann, Wie Staaten schwach werden, Bundeszentrale für politische Bildung, 2016, Bonn, S. 24.

12 Ebd.

13 Ebd.

14 Ebd.

15 Ebd.

16 Kai Hirschmann, Wie Staaten schwach werden, Bundeszentrale für politische Bildung, 2016, Bonn, S. 24.

17 Vgl. Ebd.

18 Ebd.

19 Ebd.

20 Ebd.

21 Kai Hirschmann, Wie Staaten schwach werden, Bundeszentrale für politische Bildung, 2016, Bonn, S. 24f.

22 Ebd.

23 Ulrich Schneckener, States at Risk – Fragile Staaten als Sicherheits- und Entwicklungsproblem, Stiftung Wissenschaft und Politik, 2004, Berlin, S. 12.

24 Ebd.

25 Ulrich Schneckener, States at Risk – Fragile Staaten als Sicherheits- und Entwicklungsproblem, Stiftung Wissenschaft und Politik, 2004, Berlin, S. 12f.

26 Ulrich Schneckener, States at Risk – Fragile Staaten als Sicherheits- und Entwicklungsproblem, Stiftung Wissenschaft und Politik, 2004, Berlin, S. 13.

27 Ulrich Schneckener, States at Risk – Fragile Staaten als Sicherheits- und Entwicklungsproblem, Stiftung Wissenschaft und Politik, 2004, Berlin, S. 13.

28 Ebd.

29 Ebd.

30 Ebd.

31 Ulrich Schneckener, States at Risk – Fragile Staaten als Sicherheits- und Entwicklungsproblem, Stiftung Wissenschaft und Politik, 2004, Berlin, S. 13.

32 Ebd.

33 Ulrich Schneckener, States at Risk – Fragile Staaten als Sicherheits- und Entwicklungsproblem, Stiftung Wissenschaft und Politik, 2004, Berlin, S. 13f.

34 Ulrich Schneckener, States at Risk – Fragile Staaten als Sicherheits- und Entwicklungsproblem, Stiftung Wissenschaft und Politik, 2004, Berlin, S. 14.

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Die Fragilität von Staaten am Beispiel von Somalia
Untertitel
Eine Fallstudie
Hochschule
Universität Erfurt
Note
1,7
Autor
Jahr
2018
Seiten
19
Katalognummer
V931341
ISBN (eBook)
9783346258366
ISBN (Buch)
9783346258373
Sprache
Deutsch
Schlagworte
fragilität, staaten, beispiel, somalias, eine, fallstudie
Arbeit zitieren
Maximilian Jänichen (Autor:in), 2018, Die Fragilität von Staaten am Beispiel von Somalia, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/931341

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