Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Theoretische Grundlagen
2.1 Einordnung, Funktionsweise und Arten von Lebensversicherungen
2.2 Aufsichtsrechtlicher Rahmen
3 Der Markt für Lebensversicherungen in Deutschlaid
3.1 Kundenanforderungen
3.2 Produktneuerungen
3.3 Analyse des Lebensversicherungsmarktes
4 Fazit
Literaturverzeichnis
Rechtsquellenverzeichnis
Webseitenverzeichnis
Abstract
Die Lebensversicherungsbranche steht durch das seit Jahren andauernde Niedrigzinsumfeld, durch neue gesetzliche Regelungen und durch veränderte Kundenbedürfnisse vor schwerwiegenden Herausforderungen. Die klassischen Lebensversicherungsprodukte bieten unter den niedrigen Zinsbedingungen kaum einen Mehrwert für potenzielle Kunden.
Daher befasst sich diese Arbeit mit Frage, ob das Geschäftsmodell von Lebensversicherungsunternehmen noch eine Zukunft hat und wie diese aussehen könnte. Bei der ökonomischen Analyse des Marktes wird eine Kundenperspektive eingenommen und der Markt nach zukunftsfähigen Produkten untersucht.
Als Anforderungen der Kunden wurden neben dem Wunsch nach Flexibilität und Transparenz vor allem das Verlangen nach Sicherheit und einer adäquaten Verzinsung identifiziert. Die Produktneuerungen die diesen Anforderungen am ehesten entsprechen, sind die verschiedenen Formen der fondsgebundenen Lebensversicherung.
Das Ergebnis der ökonomischen Analyse hat gezeigt, dass das Geschäftsmodell der Lebensversicherungen weiterhin tragfähig ist, da die Beitragseinnahmen stabil sind und die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen positiv ist. Es ist jedoch die Tendenz zu erkennen, dass sich die Marktanteile weg von von den klassischen Lebensversicherungsprodukten und hin zu den fondsgebundenen Lebensversicherungen verschieben.
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Beitragseinnahmen der Lebensversicherer
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
Die Lebensversicherungsbranche durchlebt seit Jahren einen grundlegenden Wandel, welcher durch externe Einflüsse wie die andauernde Niedrigzinsphase, veränderte gesetzliche Regelungen und dem daraus resultierenden verändertem Nachfrageverhalten von potenziellen Kunden getrieben wird.
Hohe Zinsversprechen aus Altverträgen stellen für die Versicherungsunternehmen (VU) eine hohe Belastung dar, weil sie die garantierte Verzinsung unter den gegebenen Umständen an den Kapitalmärkten kaum erwirtschaften können.1 Zudem sind die klassischen Lebensversicherungen (LV) nur schwer in der Lage, möglichen Neukunden attraktive Anlagekonditionen zu bieten.2
Vor diesem Hintergrund wird in der Öffentlichkeit seit Jahren die Frage diskutiert, ob das Geschäftsmodell der LV in seiner klassischen Form heutzutage noch überlebensfähig ist. Um dieser Frage zu begegnen, müssen die VU neue Produkte entwickeln, die auf die individuellen Bedürfnisse der Kunden abgestimmt sind und unter den aktuellen Marktverhältnissen funktionieren.
Daher wird es Ziel dieser Arbeit sein, den deutschen Markt für Lebensversicherungen vor dem Hintergrund der zu identifizierenden Kundenanforderungen und Produktneuentwicklungen zu analysieren, um herauszufinden ob das Geschäftsmodell der LV noch tragfähig ist.
Zunächst einmal gilt es in Kapitel 2 ein Grundverständnis zum Thema LV zu entwickeln, um eine Einordnung in die Versicherungslandschaft vornehmen zu können und zu verstehen, welche Arten von LV existieren und wie diese funktionieren. Darauf aufbauend wird der aufsichtsrechtliche Rahmen erklärt, in dem die VU agieren und ein Augenmerk auf die rechtliche Beziehung zwischen VU und Versicherungsnehmer (VN) gelegt. In Kapitel 3 wird der Fokus eingangs auf der Identifizierung der aktuellen Kundenanforderungen liegen, um anschließend die daraus abgeleiteten Produktneuerungen zu erläutern. Zum Abschluss dieses Kapitels wird eine deskriptive Analyse des deutschen Lebensversicherungsmarkt durchgeführt. Abschließend werden die gewonnen Erkenntnisse zusammengefasst und es wird ein kurzer Ausblick auf mögliche Entwicklungen gegeben.
2 Theoretische Grundlagen
2.1 Einordnung, Funktionsweise und Arten von Lebensversicherungen
Bei LV in Deutschland handelt es sich grundsätzlich um Individualversicherungen. Diese Versicherungen zeichnen sich dadurch aus, dass der VN, im Gegensatz zu den Sozialversicherungen, nicht dazu verpflichtet ist, eine solche Versicherung ab- zuschließen.3 Mit dem Abschluss einer LV sichert sich der VN gegen die wirtschaftlichen Risiken ab, welche aus den Ungewissheiten und Unberechenbarkeiten resultieren, die während eines menschlichen Lebens auftreten können.4
Sollte ein Versicherungsfall eintreten, der im Rahmen einer LV abgedeckt ist, erhält der VN eine vorab individuell festgelegte garantierte Leistung,5 da der Wert des Schadens bei Personenversicherungen nicht objektiv bewertet werden kann.6 Der Wert dieser im Vorhinein festgelegten Versicherungssumme, ermittelt sich nach Bedarf und Leistungsfähigkeit des VN.7 Um den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen zu können, ist der VN dazu verpflichtet, dem VU eine Versicherungsprämie zu entrichten.8 Bei der Kalkulation einer LV werden die vom VU zu erbringenden Leistungen mit den Prämienzahlungen des VN verglichen.9 Hierbei gilt es, dass Äquivalenzprinzip zu beachten, so muss der Barwert der zukünftigen Prämienzahlungen mit dem Barwert der zukünftigen Versicherungsleistung übereinstimmen. Damit dies gewährleistet wird, werden die Versicherungsleistung und die Prämien einheitlich zum Beginn der Versicherung mit einem Rechnungszinssatz diskontiert. Darüber hinaus muss berücksichtig werden, dass die Dauer der Prämienzahlung, sowie der Zeitpunkt der Versicherungsleistung nicht bekannt ist, daher werden diese beiden Werte mit Wahrscheinlichkeiten aus den sogenannten Sterbetafeln gewichtet. Des Weiteren dienen neben den Sterbetafeln und dem Rechnungszinsfuß die Betriebskosten als Rechnungsgrundlage für die Kalkulation von LV.
Mit den Geldern ihrer Kunden können die VU als einer der größten institutionellen Anleger an den Kapitalmärkten agieren.10 Das zu verwaltende Vermögen wird von den VU vorwiegend in festverzinsliche Anleihen investiert, da aufgrund der Langfristigkeit der Lebensversicherungsverträge planbare und stetige Einkommensströme benötigt werden. Die Rentabilität und die Verzinsung der Kundenverträge hängt somit zum einen von den Bedingungen an den Kapitalmärkten und zum anderen von einem professionellen Anlagemanagement ab.
Die Lebensversicherungsprodukte (LVP) der VU lassen hierbei nach unterschiedlichen Merkmalen differenzieren.11 So können die Produkte nach Art des versicherten Risikos, nach Art der Zahlung, nach Art des Anlagemediums und nach der Anzahl der versicherten Personen unterteilt werden. Im Folgenden werden kurz die drei gängigsten Grundformen von LV erläutert.12 Bei der klassischen Risikolebensversicherung (RLV) wird im Todesfall des VN während der Vertragslaufzeit eine vorab festgelegte einmalige Zahlung an die Hinterbliebenen fällig.13 Tritt der Tod des VN im vertraglich definierten Zeitraum nicht ein, werden die eingezahlten Prämien einbehalten und es kommt zu keiner Auszahlung. Somit dient die RLV vorwiegend zur finanziellen Absicherung von jungen Familien, falls es zum frühzeitigen Ableben des Hauptverdieners kommen sollte.14
Eine weitere Form sind die Erlebensfallversicherungen, zu denen in Deutschland vorwiegend Rentenversicherungen, wie die Leibrentenversicherung zählen.15 Hierbei wird dem VN beim Erleben eines festgelegten Termins eine lebenslange Rentenzahlung garantiert und dient somit auch zur Altersvorsorge.
Die gemischte Kapitalversicherung ist eine Kombination aus Todes- und Erle- bensfallversicherung.16 So kommt es in jedem Fall zu einer Auszahlung der Versicherungssumme, entweder wenn der VN vorzeitig verstirbt oder spätestens mit Ablauf der Versicherung. In diesem Fall werden sowohl die Hinterbliebenen abgesichert als auch für das Alter vorgesorgt.17 Genauso wie die Rentenversicherungen zählen die Kapitalversicherungen zu den kapitalbildenden Lebensversicherungen und werden während der Ansparphase mit einer Mindestrendite verzinst.18
2.2 Aufsichtsrechtlicher Rahmen
Als Finanzdienstleister und institutionelle Anleger mit Bedeutung für die deutsche Volkswirtschaft unterliegen die VU der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).19 Die Rechtsgrundlage für die Versicherungsaufsicht bildet das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), dessen Hauptziel es ist VN und Begünstigte von Versicherungsleistungen zu schützen.20 Des Weiteren sind im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) die wesentlichen Rechte und Pflichten von VN und VU geklärt.21
Um eine Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb zu erhalten, müssen die VU an das Spartentrennungsgebot halten. Danach dürfen VU nicht zugleich Lebens-, Kranken- und Sachversicherungen betreiben, sondern müssen die Sparten in gesonderte Rechtsformen ausgliedern.22
Lebensversicherungsunternehmen (LVU) sind zudem einigen speziellen aufsichtsrechtlichen Regelungen unterworfen.23 So sind die LVU verpflichtet, Deckungsrückstellung bilden.24 Sie wird als Schuld bilanziert, da das VU vom VN fortlaufend Beitragszahlungen erhält, aber in Erfüllungsrückstand ist, solange der vereinbarte Versicherungsschutz noch nicht erbracht wurde.25
Durch die Umsetzung der Solvency II Richtline im Jahr 2016 ist es neben erhöhter Kapitalanforderungen auch zu Veränderungen der Kapitalanlagevorschriften im VAG gekommen.26 Die Anlagegrundsätze der Anlageverordnung gelten nur noch für kleine VU nach § 211 Abs. 1 VAG. Die neuen Kapitalanlagevorschriften gelten fortan für das gesamte Versicherungsvermögen und die Detailregelungen der Anlageverordnung haben für große LVU keinen Bestand mehr.27 Den VU kommt so eine erhöhte Eigenverantwortung aber auch stärkere Flexibilität bei der Kapitalanlage zu. Bei der Anlage des Vermögens sollen die VU dem Grundsatz unternehmerischen Vorsicht folgen und lediglich in Vermögenswerte investieren, die die Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität des Portfolios sicherstellt und deren Risiken sie überwachen können.28
Durch die konservative Kalkulation der Prämien kommt es häufig zur Entstehung von Bewertungsreserven, da die VU durch die Anlage an den Kapitalmärkten Renditen erzielen können, die die garantierte Verzinsung der VN übersteigen.29 Die VN besitzen folglich einen gesetzlichen Anspruch auf eine Beteiligung an den erwirtschafteten Überschüssen.30 Die Höhe der sogenannte Überschussbeteiligung wird jährlich festgelegt und kann über eine Direktgutschrift auf den Vertrag oder über den Bilanzposten Rückstellung für Beitragsrückerstattung erfolgen.31
Außerdem steht dem VN bei vorzeitiger Kündigung seiner LV ein Rückkaufswert zu, der mindestens dem Deckungskapitals entspricht.32 Die Abschluss- und Vertriebskosten werden hierbei gleichmäßig über die ersten fünf Jahre verteilt, damit der Rückkaufswert der LV von Beginn an positiv bzw. größer Null ist.33
3 Der Markt für Lebensversicherungen in Deutschland
3.1 Kundenanforderungen
Der erste Schritt bei der Analyse des Marktes für Lebensversicherungen wird es sein, die Anforderungen an das Produkt LV zu identifizieren und zu verstehen, welche Motive einen potenziellen Kunden dazu bewegen eine LV abzuschließen. Sowohl sozialpolitisch als auch volkwirtschaftlich sind LV in Deutschland von großer Bedeutung.34 Um dieser Bedeutung gerecht zu werden, sollte LV zumindest die von den VN geforderten Sicherungs- und Sparfunktion erfüllen. Die Sicherungsfunktion kann weiterhin als erfüllt angesehen werden, da durch die Risikolebensversicherung z.B. die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen gewährleistet wird. Die Ansparphase bei klassischen kapitalbildenden LV war in der Vergangenheit oft mit einem Vermögensaufbau verbunden, da sie eine attraktive Mindestverzinsung des eingesetzten Kapitals garantierte, die Mitte der 90er Jahre bei 4 %35 lag. Infolge der Finanzkrise befinden wir uns seit 2008 in einer extremen Niedrigzinsphase, in der es schwierig ist über die Anlage in Rentenpapiere eine adäquate Rendite zu erzielen.36 Vor diesem Hintergrund können die LVU den VN bei Neuverträgen der klassischen kapitalbildenden LV nur noch einen Höchstzins37 von aktuell 0,9 %38 bieten. Dies würden bedeuten, dass es bei einer durchschnittlichen Inflationsrate von ca. 1,4 %39 für das Jahr 2019, einem Höchstzins von 0,9 % und ohne Einbeziehung einer möglichen Überschussbeteiligung zu einem realen Vermögensabbau bei den VN kommen würde. Es lässt sich davon ausgehen, dass die klassischen kapitalbilden LV in naher Zukunft keine wirtschaftlich attraktive Verzinsung für die VN erbringen können.40 Daher Bedarf es neuer LVP, die die Nachfrage einer attraktiven Verzinsung für das Sparmotiv erbringen.
Darüber hinaus fordern die VN mehr Flexibilität bei LV, so sollten sich die Produkte an die jeweiligen Lebensumstände anpassen41 und einzelne Vertragskomponenten flexibel gestaltet sein.42 Zudem sollte die Transparenz der LVP hinsichtlich der Kosten, der Beitragsberechnung und der Überschussbeteiligung erhöht werden, um den Informationsbedarf der VN zu decken.43
3.2 Produktneuerungen
Durch die in Kapitel 3.1 beschriebenen Veränderungen der Kundenanforderungen, insbesondere hinsichtlich einer attraktiven Verzinsung der LV und durch gesetzliche Veränderungen wurden neue LVP auf den Markt gebracht.44 Bei den Produktneuerungen ist eine Tendenz hin zu fondsgebunden Lebensversicherungen (FLV) zu erkennen, die die Bewegungen an den Kapitalmärkten ausnutzen.45
Hierbei handelt es sich um eine Sonderform der gemischten Kapitalversicherung.46 Die FLV kennzeichnet dadurch, dass die gezahlten Prämien in einen oder mehrere Fonds47 investiert werden und nicht zur Bildung eines Deckungsstocks führen.48 Der VN bekommt so die Chance an einer möglichen Wertsteigerung seiner Fondsanteile zu partizipieren und so eine höhere Leistung im Vergleich zu einer klassischen LV mit Garantiezins zu erhalten.49 Im Gegenzug ist die Höhe der Leistung zum Fälligkeitstermin oder Rückkauf ungewiss, da es bei einer negativen Entwicklung sogar zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen kann, weil das Anlagerisiko grundsätzlich vom VU auf den VN übergeht. Zur Verhinderung von extremen Verlusten werden FLV häufig mit zusätzlichen Garantieelementen versehen.50 Viele VU geben daher die Garantie ab, im Erlebensfall mindestens die Summe der Beiträge wieder auszuzahlen.51 FLV lassen sich hinsichtlich ihrer Garantiezusagen und deren Abbildung unterscheiden. Existieren ein Fond- und ein Garantiekonto, so spricht man von einem Hybriden Produkt. Zur Absicherung der garantierten Leistungen wird ein Teil der Prämien bei Zwei-Topf-Hybriden konventionell angelegt, der restliche Anteil der Prämien wird zum Kauf von Fondsanteilen genutzt. Hierbei findet keine Umschichtung zwischen den beiden Konten statt, daher spricht man auch von statischen Hybriden.52 Beim Drei-Topf-Hybrid existiert zusätzlich ein Garantiefonds mit Höchststandsgarantie, die versichert das der Kurs bei Fälligkeit mindestens genauso hoch ist wie bei der Ausgabe oder den Höchststand an bestimmten Stichtagen zum aktuellen Kursniveau absichert. Bei positiver Entwicklung der Garantiefonds besitzt der VN die Möglichkeit, Teile aus dem klassischen Garantiekonto in die Garantiefonds umgeschichtet werden, daher wird diese Anlageform auch dynamischer Hybrid bezeichnet. Die daraus resultierende erhöhte Fondsquote bietet die Chance, an steigenden Renditen zu partizipieren. Aus Kundenperspektive ist es jedoch wichtig zu verstehen, dass die Rendite der FLV nicht mit dem Wertzuwachs des anteiligen Fondsvermögens übereinstimmt, da den VU durch den Kauf und die Umschichtung der Fonds eine Vielzahl von Kosten entstehen, die sie von den Beiträgen der VN abziehen.53
Des Weiteren existieren noch indexgebundene LV, der einzige Unterschied zur FLV liegt darin, dass die Höhe der Versicherungsleistung an die Entwicklung eines vorab festgelegt Index gekoppelt ist.54
Den VN wird durch die FLV eine flexible und individuelle Versicherungslösung angeboten, die zum einen die Möglichkeit auf eine attraktive Rendite bietet, zum anderen durch die Verwendung von Garantieelementen das eingesetzte Kapital absichert und so als sinnvolle Kapitalanlage dienen kann.
3.3 Analyse des Lebensversicherungsmarktes
Die folgende deskriptive Analyse des deutschen Marktes für LV, richtet sein Hauptaugenmerk auf die Entwicklung der gebuchten Brutto-Beitragseinnahmen der gesamten Branche. Die Auswertung bezieht sich dabei auf Daten des GDV im Be- trachtungszeitraum55 der Jahre 2008 bis 2018.56
Das Ergebnis der Analyse zeigt, dass sich das Volumen der jährlichen Beitragseinnahmen der LVU von 76,31 Milliarden (Mrd.) € auf 88,70 Mrd. € erhöht hat, dies entspricht einer Steigerung von ca. 16,2 %. Demgegenüber stehen derzeit Versicherungsauszahlungen von 78,8 Mrd. €57. In Abbildung 1 ist jedoch zu erkennen, dass dieser Anstieg nicht stetig verläuft, sondern gewissen Schwankungen unterworfen ist. Dieser Anstieg ist besonders bemerkenswert vor dem Hintergrund, dass sich der Bestand an LV im gleichen Zeitraum von 92,8 Millionen58 (Mio.) auf 83 Mio. Stück reduziert hat. Ein möglicher Grund dafür könnte sein, dass sich die Zahl der Neuverträge von 6,687 Mio.59 im Jahr 2008 auf aktuell 4,875 Mio. verringert hat. Die sinkende Anzahl der Neuverträge könnte als Folge der sinkenden Garantieverzinsung angesehen werden, die die Anlage über LVP unattraktiv erscheinen lassen könnte. Der Anstieg der jährlichen Beitragseinnahmen bei gleichzeitiger Senkung des Bestandes und der abgeschlossenen Neuverträge von LV könnte implizieren, dass die VU höhere Prämien von den VN verlangen. Darüber hinaus zeigt Abbildung 1, dass der prozentuale als auch der absolute Anteil der FLV an den gesamten Beitragseinnahmen stetig wächst, sogar in den Jahren, in denen die Gesamteinnahmen sinken. Umgekehrt ist ein deutlicher Rückgang bei den Kapitalversicherungen zu verzeichnen. Ein weiteres Indiz für die gestiegene Attraktivität von FLV sind die gewachsenen Kapitalanlagen für fondsgebundene Policen, die sich von ca. 31Mrd. €60 auf knapp 103 Mrd. €61 mehr als verdreifacht haben.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Beitragseinnahmen der Lebensversicherer62
Zudem konnten die LVU ihren Kapitalanlagebestand im Zeitraum der Betrachtung sukzessive steigern und verfügen gegenwärtig über Kapitalanlagen im Wert von 930,4 Mrd. €, die nach wie vor zu über 80 % in Rentenpapiere investiert sind.63 Die Nettoverzinsung des eingesetzten Kapitals lag für das Jahr 2018 bei 3,6 %.64 Daher konnten die LVU den VN trotz des geringen Garantiezinses eine durchschnittliche Verzinsung über alle Produktarten von 2,49 % gewährleisten.65
[...]
1 Vgl. Schnell (2019): o. S.
2 Vgl. Oberhuber (2020), o. S.
3 Vgl. Nguyen/Romeike (2013), S.165f.
4 Vgl. Nguyen/Romeike (2013), S.222.
5 Diese Leistung kann in Form einer Einmalzahlung oder aber auch wiederkehrenden Rentenzahlung vorliegen.
6 Vgl. Kahlenberg (2018), S. 16.
7 Vgl. Koch (2005), S. 231.
8 Vgl. Schulenberg/Lohse (2014), S. 137.
9 Vgl. hier und in den folgenden vier Sätzen Schradin/Pohl/Koch (2006), S.8f.
10 Vgl. hier und in den folgenden zwei Sätzen Wolff (2016), S 29f.
11 Vgl. hier und im folgenden Satz Nguyen/Romeike (2013), S.224.
12 Vgl. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) (2019a), S 18.
13 Vgl. hier und im folgenden Satz Kurzendörfer (2000), S. 9.
14 Vgl. Gondring (2015), S. 923.
15 Vgl. hier und im folgenden Satz Kahlenberg (2018), S. 29f.
16 Vgl. Karten et al. (2018), S.25.
17 Vgl. Schmidt (2009), S. 105.
18 Vgl. Albrecht/Weinmann (2015), S. 137.
19 Vgl. Bafin (2016), o. S., vgl. Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) § 4 Abs. 1; vgl. VAG § 320.
20 Vgl. VAG § 294 Abs. 1.
21 Vgl. Kahlenberg (2018), S. 23.
22 Vgl. VAG § 8.
23 Vgl. Bafin (2017), o. S.
24 Vgl. Handelsgesetzbuch (HGB) § 341f Abs. 1.
25 Vgl. Möbius/Pallenberg (2013), S. 58.
26 Vgl. Bafin (2020), o. S.
27 Vgl. hier und im folgenden Satz Scharenberg (2016), o. S.
28 Vgl. VAG § 124 Abs. 1.
29 Vgl. Kahlenberg (2018), S. 259f.
30 Vgl. VVG § 153 Abs. 1.
31 Vgl. VAG § 139, vgl. Kahlenberg (2018), S. 260f.
32 Vgl. VVG § 169 Abs. 1 u. 2.
33 Vgl. Matthias/Balleer (2016), S. 43.
34 Vgl. hier und im folgenden Satz Ortmann (2016), S. 8.
35 Vgl. GDV (2014a), o. S.
36 Vgl. hier und im folgenden Satz Hintze (2019), S. 123.
37 Dieser Höchstzins könnte laut der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) im nächsten Jahr auf 0,5 % sinken, vgl. DAV (o. J.), o.S.
38 Vgl. Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) § 2.
39 Vgl. Statistisches Bundesamt (2020), o. S.
40 Vgl. Brühl/Walz (2015), S. 41.
41 Vgl. Bierth et al. (2018), S. 130, vgl. Altuntas/Uhl (2016), S. 27, vgl. Dick (2010), S. 52.
42 Vgl. Hintze (2019), S. 122.
43 Vgl. Lazic (2019), S. 165.
44 Vgl. Nguyen/Romeike (2013), S. 227.
45 Vgl. Köhne/Melashenko (2019), S. 294.
46 Vgl. Bernhardt (2010), S. 30.
47 Es Besteht die Möglichkeit aus Fonds verschiedener Anlageklassen zu wählen. Vgl. Bernhardt (2010), S. 38.
48 Vgl. Kahlenberg (2018), S. 33.
49 Vgl. hier und im folgenden Satz Kahlenberg (2018), S. 345.
50 Vgl. Wiener/Ketzler (2016), S. 73.
51 Vgl. hier und in den folgenden zwei Sätzen Kahlenberg (2018), S. 34.
52 Vgl. Hier und in den folgenden drei Sätzen Kahlenberg (2018), S. 348-251.
53 Vgl. Bernhardt (2010), S. 39.
54 Vgl. Nguyen/Romeike (2013), S. 227.
55 Der Beginn des Betrachtungszeitraum wurde so gewählt, da die Finanzkrise 2008 den Beginn der Niedrigzinsphase markiert.
56 Vgl. GDV (2019a), S. 8-31, vgl. GDV (2019b), S. 26-45.
57 Vgl. GDV (2019b), S. 24.
58 Vgl. GDV (2014b), S. 16.
59 Vgl. GDV (2009), S.10.
60 Vgl. GDV (2009), S.6.
61 Vgl. GDV (2019b), S. 43.
62 Die Zahlen in der Abbildung wurden anhand der Daten des GDV selbst berechnet. Vgl. GDV (2019), S. 34f.
63 Vgl. GDV (2019b), S. 43f.
64 Vgl. GDV (2019a), S. 30.
65 Vgl. Assekurata (2020), S. 2.
- Arbeit zitieren
- Jannik Seeger (Autor:in), 2020, Wie zukunftsfähig ist der Markt für Lebensversicherungen in Deutschland? Eine ökonomische Analyse, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/931895
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