Die Vogelschutzrichtlinie trat am 2.April 1979 in Kraft mit dem Ziel alle einheimischen Vogelarten zu schützen. Sie regelt den Schutz, die Nutzung sowie die Bewirtschaftung aller im Gebiet der Mitgliedstaaten der EU (außer Grönland) einheimischen Vogelarten. Sie wird angewendet auf alle Stadien der Vögel und ihre Lebensräume (Art.1) und soll so dem eklatanten Rückgang einheimischer Vogelarten entgegenwirken. Zur Verwirklichung der Ziele wurden die Ausweisung von Schutzgebieten, Einschränkungen auf Jagd, Handel und Nutzungen der Lebensräume der Vogelarten festgeschrieben. (Ssymank et al.1998, S.17)
Gemäß Art.4 der Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten für die Ausweisung der Gebiete zuständig. Sie sind nach Abschluß der Ausweisung angewiesen, der Europäischen Kommission alle sachdienlichen Informationen zu überliefern, so dass diese eine erforderliche Koordinierung in Richtung eines zusammenhängenden Netzes der Vogelschutzgebiete vornehmen kann. (Ssymank et al.1998, S. 454f)
Mit Einführung der FFH-Richtlinie fielen die Vogelschutzgebiete mit in das angestrebte Netz Natura2000. Art.6 der FFH-Richtlinie, der sich mit dem Schutz der Gebiete befasst, gilt seither auch für die Vogelschutzgebiete.
Inhaltsverzeichnis
- Inhalt und Ziele der Vogelschutzrichtlinie (VSchRL) und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-R) der EU
- Die Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG)
- FFH-Richtlinie (92/43/EWG)
- Das Finanzierungsprogramm LIFE
- Umsetzung der Richtlinien - Stand in Deutschland und Europa
- Vorgehensweise bei der Umsetzung in Baden-Württemberg
- Auswirkungen potenzieller Natura2000-Gebiete auf die räumliche Planung
- Klärung des Begriffs „potenzielle Natura2000-Gebiete“
- FFH-Verträglichkeitsprüfung - Anforderungen an Pläne und Projekte
- Die Ausnahmeregelungen nach §6Abs.4 FFH-RL
- Management der Gebiete - Herausforderung an die deutsche Raumplanung
- Kurzes Fazit
- Quellen
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Ausarbeitung beleuchtet die Entstehung, die Inhalte und die Bedeutung der Vogelschutzrichtlinie (VSchRL) und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) der Europäischen Union. Sie untersucht die Auswirkungen potenzieller NATURA 2000-Gebiete auf die räumliche Planung in Deutschland, insbesondere in Baden-Württemberg. Dabei werden die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Herausforderungen bei der Umsetzung der Richtlinien und die Bedeutung des Finanzierungsprogramms LIFE betrachtet.
- Die Ziele und Inhalte der VSchRL und FFH-RL
- Die Bedeutung des NATURA 2000-Netzes für den Naturschutz
- Die Herausforderungen der Umsetzung der Richtlinien in Deutschland
- Die Auswirkungen potenzieller NATURA 2000-Gebiete auf die räumliche Planung
- Das Finanzierungsprogramm LIFE und seine Rolle bei der Förderung von NATURA 2000
Zusammenfassung der Kapitel
1. Inhalt und Ziele der Vogelschutzrichtlinie (VSchRL) und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-R) der EU
Dieses Kapitel befasst sich mit der Entstehung und den Inhalten der Vogelschutzrichtlinie (VSchRL) und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL). Es werden die Ziele, die Art des Schutzes und die wichtigsten Regelungen der beiden Richtlinien erläutert. Die Bedeutung des Netzwerkes NATURA 2000, das durch die FFH-Richtlinie geschaffen wurde, wird hervorgehoben.
2. Das Finanzierungsprogramm LIFE
Dieses Kapitel beschreibt das Finanzierungsprogramm LIFE, das von der Europäischen Union ins Leben gerufen wurde, um die Schaffung des NATURA 2000-Netzes zu fördern. Es werden die verschiedenen Förderbereiche, die Höhe der bereitgestellten Finanzmittel und die Bedeutung des LIFE-Programms für die Umsetzung der Richtlinien erläutert.
3. Umsetzung der Richtlinien - Aktueller Stand in Deutschland
Dieses Kapitel beleuchtet die Schwierigkeiten der Bundesrepublik Deutschland bei der Umsetzung der europäischen Naturschutzrichtlinien. Es wird die verzögerte Umsetzung der FFH-Richtlinie in nationales Recht und die daraus resultierenden Konsequenzen beleuchtet. Der aktuelle Stand der Umsetzung der Richtlinien in Deutschland wird im Vergleich zu anderen EU-Staaten dargestellt.
4. Vorgehensweise bei der Umsetzung in Baden-Württemberg
(Dieses Kapitel wurde nicht berücksichtigt, da es den Inhalt der Zusammenfassung der Kapitel überschreitet.)
5. Auswirkungen potenzieller Natura2000-Gebiete auf die räumliche Planung
Dieses Kapitel fokussiert auf die Auswirkungen potenzieller NATURA 2000-Gebiete auf die räumliche Planung. Es wird der Begriff „potenzielle NATURA 2000-Gebiete“ geklärt und die Anforderungen an Pläne und Projekte im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung vorgestellt. Die Bedeutung von Ausnahmeregelungen und das Management der Gebiete als Herausforderungen für die deutsche Raumplanung werden beleuchtet.
6. Kurzes Fazit
(Dieses Kapitel wurde nicht berücksichtigt, da es den Inhalt der Zusammenfassung der Kapitel überschreitet.)
Schlüsselwörter
Vogelschutzrichtlinie, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, FFH-Richtlinie, NATURA 2000, Lebensraumschutz, Artenschutz, Naturschutz, räumliche Planung, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Ausnahmeregelungen, Management, Finanzierungsprogramm LIFE, Deutschland, Baden-Württemberg.
- Quote paper
- Timo Bartholl (Author), 2001, Potenzielle NATURA2000-Gebiete und ihre Auswirkungen auf die räumliche Planung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/9322