Der Gipfel Von Laeken - Die Europäische Union vor Vertiefung und Erweiterung. Simulation und Wirklichkeit


Trabajo, 2002

133 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die EU nach Nizza – Ergebnisse und Erwartungen
2.1 Wo steht die Europäische Union?
2.2 Möglichkeiten für Vertiefung und Erweiterung

3. Der Gipfel von Laeken

4. Die Simulation – Ein Konvent für Europa
4.1 Aufbau und thematischer Ansatz
4.2 Durchführung
4.3 Ergebnis

5. Anspruch und Wirklichkeit

6. Zusammenfassung

7. Literaturverzeichnis

8. Anhang
8.1 Fragebogen und beantwortete Frageraster
8.2 Ablaufplan
8.3 Referentenliste
8.4 Geschäftsordnung
8.5 Feierliche Erklärung von Brühl CIV

1. Einleitung

Diese Hausarbeit hat im wesentlichen zwei Kerninhalte. Zum Einen soll sie die der­zeitige Position der Europäischen Union (EU) darstellen, den Reformbedarf

hinsichtlich der aktuell diskutierten Vertiefungs- und Erweiterungsproblematik auf­zeigen und die von den politischen Entscheidungsträgern bevorzugten Pro­blemlö­sungsstrategien skizzieren.

Als Zweites wird die im Rahmen des Hauptseminars durchgeführte Simulation ana­lysiert.

Beide Kerninhalte, zum Einen die politische Wirklichkeit und zum Anderen die politi­sche Simulation, werden hinsichtlich der Frage, welche Ergebnisse „bes­ser“ sind, begutachtet.

Die Frage, welche Ergebnisse „besser“ sind, unterteilt sich in drei Bereiche: Erstens, welche der beiden Positionen erhöht die Handlungsfähigkeit der EU? Zweitens, durch welches implizierte Handeln wird die Transparenz der EU ge­steigert? Und abschließend, wo werden die Akteure adäquater beteiligt?

Hierbei ist zu beachten, dass der normative Bezug von der EU als handelnden Ak­teur ausgeht; d.h. im Vordergrund steht eine Stärkung der EU als politisches System und als politischer Akteur.

Um diesem Anspruch gerecht zu werden, teilt sich diese Hausarbeit in vier Be­reiche. Zunächst folgt der Einleitung eine Standortbestimmung der EU nach der Regie­rungskonferenz von Nizza inklusive einer Aufführung der sich daraus ergebenden Möglichkeiten bezüglich Vertiefung und Erweiterung.

Das dritte Kapitel setzt sich mit dem Gipfel von Laeken im Dezember 2001 aus­ein­ander und zeigt auf, inwiefern die Staats- und Regierungschefs den Anfor­de­rungen, im Anschluss an die Regierungskonferenz von Nizza, nachgekom­men sind.

Das vierte Kapitel spiegelt die Simulation vom 31. Januar und 01. Februar 2002 wieder. In diesem Kapitel geht es im wesentlichen darum, eine analytische Ver­gleichskomponente zur politischen Wirklichkeit zu entwerfen. Dieser zweite Kernin­halt der Hausarbeit ist für eine Einordnung der politischen Wirklichkeit wesentlich.

Im fünften Kapitel wird dann der eigentliche analytische Vergleich zwischen der Wirklichkeit und der Simulation vollzogen.

Abschließend werden die Kerninhalte der Arbeit kurz zusammengefasst.

Eine Bewertung des Laekener Gipfels hat in der Forschungsliteratur noch nicht in dem Maße stattgefunden wie für den Nizza-Gipfel, der hinsichtlich seiner Inhalte recht einheitlich bewertet wird.

2. Die EU nach Nizza – Ergebnisse und Erwartungen

2.1 Wo steht die Europäische Union?

Die Regierungskonferenz von Nizza hatte als klare Vorgabe, durch eine Über­prü­fung der Verträge in vier Kernbereichen die EU auf die anstehende(n) Er­weite­rung(en) vorzubereiten. An Hand dieser Formulierung wird ein Problem deutlich, dass später noch ausführlicher dargestellt wird: Werden die Beitritts­kandidaten alle auf einmal aufgenommen oder in mehreren Stufen?[1] Da dies­bezüglich noch keine Entscheidung erkennbar ist, wird die offene Formulierung beibehal­ten.

Die Regierungskonferenz von Nizza sollte über die zukünftige Gestaltung der Kom­mission hinsichtlich Größe und Zusammen­setzung, die Stimmengewich­tung im Eu­ropäischen Rat, die Ausweitung der Ab­stimmung mit qualifizierter Mehrheit und eine verstärkte Zusammenarbeit be­raten.[2] Allerdings konnte auf Grund der Querelen im Vorfeld von diesem Gipfel „nur wenig mehr als ein Mi­nimalkompromiss erwartet wer­den, d.h. ein Erfolg, der es den Staats- und Re­gierungschefs gestatten würde, den Weg für die Beitrittsverhandlungen für frei zu erklären.“[3]

Im Folgenden werden die Ergebnisse der Regierungskonferenz von Nizza kurz dar­gestellt und erläutert.

Für die künftige Gestaltung der Kommission wurde beschlossen, dass eine mögliche Begrenzung der Zahl der Kommissionsmitglieder zunächst verscho­ben wird und erst mit dem Beitritt des 27. Staates diskutiert wird. Konkret wird der Artikel 213 EG-V Absatz 1dahingehend geändert, dass für die erste Kom­mission nach dem 1. Januar 2005 gilt, dass jedes Mitglied nicht mehr mindes­tens, sondern nur noch ein Staats­angehöriger je Mitgliedstaat angehört. Für die Amtsübernahme der ersten Kommis­sion nach dem Beitritt des 27. Mitglied­staates wurde festgelegt, dass ab diesem Zeitpunkt die Kommission weniger Mitglieder hat als es Mitgliedstaaten gibt; d.h. die Anzahl der Kommissare liegt unter 27. „Die Mitglieder werden auf der Grundlage einer gleichberechtigten Rotation ausgewählt, deren Einzelheiten vom Rat einstim­mig festgelegt wer­den.“[4]

Ferner wurden dem Kommissionspräsidenten weitere Kompetenzen gegeben und seine Position gestärkt. So sieht der Vertrag von Nizza vor, dass der Präsi­dent vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit ernannt wird, er selbst einen Vizepräsi­dent ernennt und für die interne Organisation der Kommission verantwortlich ist.[5]

Auch für die nächsten Bereiche ist das Datum 1. Januar 2005 wesentlich. Zu diesem Zeitpunkt wird die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit geän­dert. Ferner wurde der gemeinsame Standpunkt der EU, der sich auf die Zahl der Stimmen der Beitrittsländer im Rat bezieht, festgelegt. Danach ergibt sich, dass ein Beschluss, der zur Zeit einen Mindestwert von 71,26% der Stimmen auf sich vereinen muss, nach den Neuauf­nahmen einen Mindestwert von 73,4% der Stimmen haben muss. Darüber hin­aus kann jeder Mitgliedstaat überprüfen, ob die qualifizierte Mehrheit mindes­tens 62% der Gesamtbevölkerung entspricht.[6]

Die Bestimmungen für eine verstärkte Zusammenarbeit einiger Mitgliedstaaten wur­den in Nizza komplett neugefasst. Vor allem weil die ehemals zehn Vor­aus­setzun­gen zu Einer zusammengefasst wurden. Wobei die wesentlichen Merk­male, wie z.B. der Grundsatz, dass auf eine verstärkte Zusammenarbeit erst als letztes Mittel zu­rückgegriffen werden darf, weitgehend beibehalten wur­den.[7]

Die Änderungen fallen dagegen dürftig aus. So bedarf es künftig nur der Über­ein­kunft von acht und nicht wie bisher der Mehrheit der Mitgliedstaaten. Im Zuge der Erweiterung(en) sinkt die notwendige Zahl auf Eindrittel der EU Staa­ten. In den Poli­tiken der ersten und dritten Säule wurde zudem die Möglichkeit eines Vetos gestri­chen. Stattdessen kann ein Mitgliedstaat den Europäischen Rat anrufen. Nach er­folgter Anrufung kann der Rat mit qualifizierter Mehrheit einen Beschluss über Pro­jekte der verstärkten Zusammenarbeit jeglicher Art treffen.[8]

Die unter anderem hier angeführten Reformschritte sollten die EU auf die bevor­ste­hende(n) Erweiterung(en) vorbereiten. Doch letzten Endes „haben in Nizza nationale Interessen auf Kosten des gemeinsamen Europäischen Interesses überwogen.“[9]

„Trotz aller Prognoseschwächen können wir uns jedoch der Frage nach der Zu­kunftsfähigkeit der EU nicht entziehen.“[10] Daher müssen die Beschlüsse der EU-Staatschefs von Nizza kritisch hinsichtlich der Zukunftsfähigkeit der EU, unter der Maßgabe für mehr Transparenz und Flexibilität, bewertet werden. So zeigte „der elende Streit um eine Neuverteilung der Stimmrechte im Minister­rat“[11], dass natio­nale Befindlichkeiten nur mühsam im Sinne eines einheitlichen Europas kompensiert werden können. So kommentierte Claude Juncker das Klima der Regierungskonfe­renz in der Wochenzeitung „Die Zeit“ vom 13. De­zember 2000 folgendermaßen: „Wenn Nizza jeden Tag stattfände, wären wir schnell wieder in alten Gefechtslagen – wenn auch ohne scharfe Munition.“[12]

„Angesichts der Kombination von Ambivalenz in den Einstellungen und Kom­plexität der Materie wird es bei der Konstitutionalisierung der Europäischen Union wie bei allen bisherigen Integrationsschritten auch in hohem Maße auf die Qualität der poli­tischen Führung ankommen.“[13]

„Die Regierungskonferenz [von Nizza] hat eine Erklärung zur Zukunft der Union an­genom­men, in der sie zu einer eingehenderen und breiter angelegten Dis­kussion über die künftige Entwicklung der Europäischen Union auffordert.“[14]

Diese Erklärung musste deshalb angehängt werden, weil der Vertrag von Nizza „le­diglich die technischen Voraussetzungen für die Mitarbeit der neuen Mitglie­der, nicht aber die Handlungsfähigkeit der Union sichert“[15].

In der 23. von der Konferenz angenommen Erklärung werden die Ratsvorsit­zenden Schwedens und Belgiens in die Pflicht genommen, in Kooperation mit der Kommis­sion und unter Mitwirkung des Europäischen Parlaments eine breit „angelegte Dis­kussion über die Zukunft der Europäischen Union ..., an der alle interessierten Sei­ten beteiligt sind“[16], zu forcieren. Dieser Schritt sollte mit dem Gipfel von Laeken, auf dem geeignete Initiativen zur Konkretisierung dieser De­batte festgelegt werden sollten, beendet werden.[17]

Daran anschließend sollen in den Jahren 2002 und 2003 die in Laeken be­schlosse­nen Initiativen ergriffen werden. Zum Abschluss dieses Denkprozesses wird, so die Erklärung, in 2004 vorrangig auf deutsches Drängen hin[18] „erneut eine Konferenz der Vertreter der Regie­rungen der Mitgliedstaaten einberu­fen“.[19]

In diesem Post-Nizza Prozess sollen vier Themenfelder diskutiert werden. Er­stens gilt es, die Frage nach einer genaueren Kompetenzabgrenzung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten zu klären. Zweitens soll die Stellung der Charta der Grund­recht der EU erörtert werden. Drittens sollen die Verträge hinsichtlich mehr Transpa­renz vereinfacht werden. Viertens gilt es die Rolle der Nationalparlamente festzule­gen.[20]

2.2 Möglichkeiten für Vertiefung und Erweiterung

In der Diskussion um die künftige Entwicklung der EU bilden die Strategien der Er­weiterung und Vertiefung die bestimmenden Ausgangspunkte. „Als Zwil­lingsmotor bildet dieses 'Doppel' den Kern einer kontroversen Debatte über die angemessene Zukunftsstrategie.“[21] Dabei gibt es die verschiedenen integrati­onspolitischen Strate­gien und Szenarien für die EU. Eine eher föderale „Ge­meinschaftsstrategie.. der Vertiefung vor Erweiterung beurteilt einen Ausbau der EU als unausweichlich und setzt auf die bessere Erweiterungsfähigkeit ei­ner in ihren Grundzügen konsolidierten Union, wohingegen die lineare Erweite­rungsstrategie ... der Annahme folgt, dass eine Erweiterung auf der Basis der Vorschriften des bestehenden Vertrages stattfin­den kann, d.h. eine Vertiefung keine wirkliche Voraussetzung bildet.“[22]

[...]


[1] Wessels, Wolfgang: Zukunftsfähigkeit? Die Europäische Union á 27, in: Internationale Politik 2/2001, S. 13.

[2] Vgl., http://europa.eu.int/comm/archives/igc2000/geninfo/fact-sheet16/index_de.htm, 30.10.2001.

[3] Kyaw, Dietrich von: Weichenstellung des EU-Gipfels von Nizza, in: Internationale Politik 2/2001, S. 7.

[4] Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 80/01, europa.eu.int/eur lex/de/treaties/dat/nice_treaty_de.pdf, 01.03.2002.

[5] Vgl., http://europa.eu.int/comm/archives/igc2000/geninfo/fact-sheet16/index_de.htm, 30.10.2001.

[6] Vgl. ebd.

[7] Vgl., Vermerk für die Mitglieder der Kommission, Brüssel 18.01.2001, S. 9f.

[8] Vgl., ebd.

[9] Kyaw, Dietrich von: Weichenstellung des EU-Gipfels von Nizza, in: Internationale Politik 2/2001, S. 8.

[10] Wessels, Wolfgang: Zukunftsfähigkeit? Die Europäische Union á 27, in: Internationale Politik 2/2001, S. 14.

[11] Wernicke, Christian: Vertrag zu Lasten eines Dritten, in: Die Zeit, 13.12.2000, Nr. 51.

[12] Die Zeit, 13.12.2000, Nr.51.

[13] Loth, Wilfried: Der Post-Nizza-Prozess und die Römischen Verträge, in: Integration, 1/2001, S. 17f.

[14] Vermerk für die Mitglieder der Kommission, Überblick über den Vertrag von Nizza, Brüssel 18.01.2001, S. 12.

[15] Neuss, Beate: Die Krise als Durchbruch, Die EU zwischen Vertragsreform und Verfassungs­ent­wurf, in: Internationale Politik 1/2002, S. 9.

[16] Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 80/01, europa.eu.int/eur-lex/de/treaties/dat/ nice_treaty_de.pdf, 01.03.2002, S. 85.

[17] Vgl., ebd., S. 85.

[18] Kyaw, Dietrich von: Weichenstellung des EU-Gipfels von Nizza, in: Internationale Politik 2/2001, S. 9.

[19] Vgl., Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 80/01, europa.eu.int/eur-lex/de/treaties/dat/ nice_treaty_de.pdf, 01.03.2002, S. 86.

[20] Vgl., ebd., S. 86.

[21] Umbach, Gaby/Wessels, Wolfgang: Entwicklungsstrategien der Europäischen Union zwis­chen Erweiterung und Vertiefung, Zur Notwendigkeit begrenzter, aber tragfähiger Reformen, in: Politik im Netz 11/2000, www.politik-im-netz.com, 15.03.2002, S. 5.

[22] Ebd., S. 5.

Final del extracto de 133 páginas

Detalles

Título
Der Gipfel Von Laeken - Die Europäische Union vor Vertiefung und Erweiterung. Simulation und Wirklichkeit
Universidad
University of Cologne  (Politische Wissenschaften und Europäische Fragen)
Curso
Hauptseminar: Die Zukunft der Europäische Union: Vertiefung und Erweiterung nach Nizza
Calificación
1,7
Autor
Año
2002
Páginas
133
No. de catálogo
V9324
ISBN (Ebook)
9783638160568
Tamaño de fichero
1155 KB
Idioma
Alemán
Notas
Inkl. 109 Seiten Anhang
Palabras clave
Gipfel, Laeken, Europäische, Union, Vertiefung, Erweiterung, Simulation, Wirklichkeit, Hauptseminar, Zukunft, Europäische, Union, Vertiefung, Erweiterung, Nizza
Citar trabajo
Thomas Schauf (Autor), 2002, Der Gipfel Von Laeken - Die Europäische Union vor Vertiefung und Erweiterung. Simulation und Wirklichkeit, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/9324

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