Hausarbeit über die Menschenrechte: Ihre Begründung, ihr Charakter und ihre Anwendbarkeit auf die Entwicklungspolitik, gefolgt von einem Ausblick auf die Entwicklungspolitik in Lateinamerika.
Auch heute noch ist die Welt durch erhebliche Verbrechen gegen Menschen und ihre ureigensten Rechte gezeichnet. Universale Menschenrechte scheinen hierauf eine Antwort zu bieten. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die UNO stellt einen Versuch dar, Menschenrechte nicht nur zu formulieren, sondern auch für deren Etablierung und Einhaltung zu sorgen.
Um Menschenrechte schützen zu können, müssen zuerst Menschenrechte allgemein und für alle gelten. Um nicht Menschenrechte als einfach gegeben hinzunehmen, ist zu betrachten, was Menschenrechte ausmacht.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Menschenrechte
2.1 Die Begründung der Menschenrechte
2.1.1 Der Kontraktualismus und Kants transzendentale Freiheit als Fundament des Rechts
2.1.2 Die Menschenwürde als Recht auf Rechte
2.2 Die Unverlierbarkeit und Unveräußerlichkeit der Menschenrechte
2.3 Die Universalität von Menschenrechten
2.4 Die Menschenrechte als politisches Mittel
2.5 Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
3 Menschenrechte und Entwicklungspolitik
3.1 Menschenrechte und Entwicklungsarbeit
3.2 Entwicklungspolitische Perspektive für Lateinamerika
4 Fazit
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die philosophische Begründung von Menschenrechten sowie deren Anwendung und Herausforderungen im Kontext der internationalen Entwicklungspolitik, wobei insbesondere die Perspektive auf Lateinamerika beleuchtet wird.
- Philosophische Begründungsansätze der Menschenrechte (Kontraktualismus, Kants Freiheitsbegriff)
- Die Menschenwürde als fundamentales „Recht auf Rechte“
- Die Transformation der Menschenrechte vom moralischen zum politischen Instrument
- Wechselwirkungen zwischen Menschenrechtsschutz und entwicklungspolitischen Maßnahmen
- Sozioökonomische Herausforderungen und Perspektiven in Lateinamerika
Auszug aus dem Buch
2.1.1 Der Kontraktualismus und Kants transzendentale Freiheit als Fundament des Rechts
Eine mögliche tiefere und in einem früheren Schritt ansetzende Antwort bietet die Theorie des Kontraktualismus. Die Grundannahme des Kontraktualismus besteht darin, dass Personen einander gegenseitige Rechte zuerkennen und im Rahmen dessen einen wechselseitigen Gewaltverzicht eingehen. Im Rahmen eines sogenannten Gesellschaftsvertrags wird, noch vor der Staatsgründung, festgelegt, dass Menschen sich mit der Annahme gleicher Freiheit entgegentreten (vgl. Seelmann 2017, S. 2).
Als Konsequenz des Vertrags sind über die Natur der Menschen- beziehungsweise Grundrechte drei Aussagen zu treffen, die auch in jeglichen klassischen Menschenrechtsdokumenten Erwähnung finden: „Grundrechte sind ,angeboren‘, sie sind ,unveräußerlich‘ und stehen – weil eben jedem Menschen ,angeboren‘ – prinzipiell jedem Menschen gleichermaßen zu“ (Luf 2017, S. 9).
So hat zwar der einzelne Mensch keine Möglichkeit, dem Konstrukt des Gesellschaftsvertrags zuzustimmen, da dieser stets in der Vergangenheit liegt, die ihm als Mensch zustehenden gleichen Rechte werden aber weiterhin durch den Vertrag begründet und verliehen. Ebenso muss er die gleichen Rechte anderer aufrechterhalten, um seine eigenen im Rahmen des Vertrags gewonnenen Rechte zu bewahren. Gleiche Freiheit für gleiche Freiheit. Es ist nunmehr dieser Freiheitsgedanke, als Konsequenz des Gesellschaftsvertrags, der den Ausgangspunkt für die „Ableitung und Legitimation von Rechtspflichten“ (Luf 2017, S. 10) und im späteren, Menschenrechten, bietet.
Eine Fortentwicklung dieses Gedankens bietet Immanuel Kant. Den Ansatzpunkt bietet hierbei seine Sicht der transzendentalen Freiheit als Fundament des Rechts, wobei Recht „der Inbegriff der Bedingungen, unter denen die Willkür des einen mit der Willkür des andern nach einem allgemeinen Gesetze der Freiheit zusammen vereinigt werden kann“ sei. Hierbei ist Freiheit das, „sofern sie mit jedes anderen Freiheit nach einem allgemeinen Gesetz zusammen bestehen kann, ist dieses einzige, ursprüngliche, jedem Menschen, kraft seiner Menschheit, zustehende Recht“ (Luf 2017, S. 11).
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik von Menschenrechten ein und skizziert die Forschungsfrage nach deren philosophischer Begründung sowie deren Funktion in der Entwicklungspolitik.
2 Menschenrechte: Dieses Kapitel erörtert verschiedene philosophische Ansätze zur Begründung von Menschenrechten und analysiert deren Charakteristika wie Unveräußerlichkeit, Universalität und ihre Instrumentalisierung als politisches Mittel.
3 Menschenrechte und Entwicklungspolitik: Hier wird der Zusammenhang zwischen der Achtung von Menschenrechten und erfolgreicher Entwicklungsarbeit aufgezeigt, wobei ein besonderer Fokus auf die sozioökonomische Situation in Lateinamerika gelegt wird.
4 Fazit: Das Fazit fasst die Notwendigkeit zusammen, Menschenrechte als globalen Orientierungsrahmen zu begreifen und betont die fortwährende Bedeutung der Entwicklungspolitik für deren weltweite Durchsetzung.
Schlüsselwörter
Menschenrechte, Kontraktualismus, Menschenwürde, Universalität, Entwicklungspolitik, Freiheit, Rechtsphilosophie, Immanuel Kant, Hannah Arendt, Lateinamerika, Empowerment, Gesellschaftsvertrag, Diskursprinzip, internationale Verträge, Grundrechte.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die philosophischen Grundlagen der Menschenrechte und hinterfragt, wie diese theoretisch begründet und in der globalen Entwicklungspolitik praktisch angewandt werden können.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Herleitung von Menschenrechten durch Vertragstheorien und Kants Philosophie, die Definition der Menschenwürde sowie die Rolle internationaler Abkommen bei der Umsetzung von Menschenrechten.
Welches Ziel verfolgt die Arbeit?
Das Ziel ist es, eine systematische Begründung für Menschenrechte zu finden, die über rein nationalstaatliche Gesetze hinausgeht, und diese Erkenntnisse auf entwicklungspolitische Herausforderungen zu übertragen.
Welche wissenschaftlichen Ansätze werden verwendet?
Die Arbeit stützt sich primär auf rechtsphilosophische Positionen, wie den Kontraktualismus, die Diskurstheorie von Habermas und Konzepte der Menschenwürde als "Recht auf Rechte".
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden zunächst die philosophischen Fundamente (Kant, Arendt) erarbeitet, bevor die Politisierung der Menschenrechte und deren Bedeutung für die Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere in Lateinamerika, analysiert werden.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Universalität, Menschenwürde, Entwicklungspolitik, politische Instrumentalisierung und Freiheit geprägt.
Warum wird der Kontraktualismus als Begründungsmodell herangezogen?
Der Kontraktualismus dient dazu, Menschenrechte bereits vor der Existenz staatlicher Machtstrukturen als wechselseitige Verpflichtung und Ausdruck gleicher Freiheit zu legitimieren.
Welche Rolle spielt die Entwicklungspolitik in dieser Untersuchung?
Die Entwicklungspolitik wird als praktisches Feld betrachtet, in dem die theoretisch postulierten Menschenrechte in echten Lebensumständen angewandt werden müssen, was oft zu Konflikten zwischen verschiedenen Werten führt.
Wie bewertet der Autor die Politisierung der Menschenrechte?
Der Autor warnt vor einer destruktiven Nutzung der Menschenrechte als politisches Mittel, etwa um Kriege zu rechtfertigen, betont jedoch, dass eine politische Ebene für die globale Durchsetzung und Sanktionierung von Verstößen notwendig ist.
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- Fabian Christmann (Author), 2020, Menschenrechte und Entwicklungspolitik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/932800