Wie kann guter Politikunterricht gelingen? Grundrechte- und Grundrechtsabwägung in der Bundesrepublik Deutschland (Klasse 10, Gymnasium)


Lesson Plan, 2020

24 Pages, Grade: 13


Excerpt


Inhalt

1. Einleitung in die Unterrichtsreihe

2 Sachanalyse

3 Kompetenzen/ Standards/ Indikatoren: KSI- Modell

4. Lernprozessmodell der Unterrichtsreihe

5. Transparenzpapier

6. Unterrichtseinheit zum „Kopftuchfall“
6.1 Lernausgangslage
6.2 Sachanalyse
6.3 Didaktische inhaltliche
6.4 Kompetenzen/ Standards/ Indikatoren (KSI-Modell)
6.5 Didaktisch- methodische Überlegung
6.6 Ablaufplan der Doppelstunde

7. Anhang
7.1 Literatur- und Quellenverzeichnis
7.2 Ablaufplan der Doppelstunde
7.3 Arbeitsmaterialien
7.3.1 Der Fall Fereshta Ludin
7.3.2 Das Neutralitätsgesetzt des Landes Baden-Württemberg

1. Einleitung in die Unterrichtsreihe

Mit dieser Arbeit soll ein Versuch unternommen werden, eine Unterrichtsreihe sowie eine konkrete Unterrichtseinheit zum Thema Grundrechte in der Bundesrepublik Deutschland zu entwerfen. Für diese Arbeit soll sich an den Lernzielen, Kompetenzen und Lehrplänen des Hessisches Kultusministeriums orientiert werden. Der vorliegende Entwurf einer Unterrichtseinheit soll für die Jahrgangstufe Zehn im ersten Halbjahr dienen. Im hessischen Lehrplan für das Fach Politik und Wirtschaft an Gymnasien sieht dieser die Thematisierung der Grund- und Menschenrechte, der Gewaltenteilung und des demokratischen und sozialen Rechtstaates vor1. 2 Die Inhalte dieser Aspekte sind die Menschenwürde, der Gleichheitsgrundsatzes, der Schutz vor Staatswillkür und die Grundrechte[2]. Durch die sich seit Anfang des Jahres entwickelte Situation des Virus COVID-19 und den mit diesen zusammenhängenden Beschränkungen des alltäglichen Lebens, soll hier die problemorientierte Themenstellung behandelt werden, inwiefern Grundrechte einschränkbar sind und wieso dies nötig sein kann. Im Zusammenhang mit dieser Thematik stehen viele verschiedene Fragen. Zum einen muss geklärt werden, was Grundrechte sind, wer Träger von Grundrechten sein kann und wie man dies wird, zum anderen stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen Grundrechte eingeschränkt werden können und wie solche eine Einschränkung gesetzlich geregelt beziehungsweise legitimiert ist. Auch wichtig ist die Frage, ob bestimmte Grundrechte wichtiger sind als andere. Und wer überprüft die Grundgesetze? Wie kann garantiert werden, dass ein Bürger diese beanspruchen kann. Im Rahmen dieser geplanten Unterrichtsreihe, soll noch eine konkrete Doppelstunde entworfen werden.

2. Sachanalyse

Die Geschichte der deutschen Grundrechte liegt ziemlich genau 100 Jahre zurück. Das erste Mal kamen Grundrechte in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 vor2. Seit dem 03.10.1990, unmittelbar nach der Wiedervereinigung, sind die Grundrechte für alle Deutschen garantiert. Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in die Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat3. Demnach gilt als Deutscher, wer die deutsche Staatsangehörigkeit hat, oder wer in Deutschland Asyl gewehrt bekommt. Das Grundgesetz beinhaltet 146 Artikel, wo von Artikel 1-19 die Grundrechte darstellen. Grundrechte werden herkömmlicherweise in zwei verschiedene Arten unterteilt. Zum einen in Freiheitsgrundrechte und zum anderen in Gleichheitsgrundrechte. Dabei schützen Freiheitsgrundrechte den Bürger vor der Verkürzung seiner Freiheit, Gleichheitsgrundrechte verbieten es dem Staat, seine Bürger ohne Grund unterschiedlich zu behandeln. Die meisten Grundrechte fallen in die erste Kategorie. Grundrechte des Grundgesetzes haben zwei Dimensionen. Auf der einen Seite die objektiv- rechtliche Dimension, diese richtet sich an den Staat und verbietet und oder erschwert ihm Eingriffe in bestimmte Rechte und Interessen seiner Bürger. Weiterhin wird der Staat dazu verpflichtet, die Interessen und Rechte seiner Bürger zu bewahren. Auf der anderen Seite steht die subjektiv-rechtliche Dimension, welche die Grundrechtsträger, also die deutschen Staatsbürger, dazu befähigt, gestützt auf ihre Grundrechte, ein bestimmtes Verhalten einzufordern und Eingriffe des Staates in ihre Freiheiten abzuwehren4. Die Funktion der Grundrechte, ergibt sich so aus diesen beiden Dimensionen. Grundrechte sind demnach in erster Linie Eingriffsabwehrrechte des Einzelnen gegenüber dem Staat5. Einige von ihnen beinhalten diese Abwehrfunktion bereits im Wortlaut, so Art.3,5,8 und 8 („Alle Deutschen haben das Recht...“). Andere bringen diese Abwehrfunktion mittels negativ Formulierung zum Ausdruck, wie in Art. 10, hier wird von bestimmten Schutzgütern gesprochen, die als unverletzlich bezeichnet werden. Es existieren auch Grundrechte, welche in ihrer Formulierung kein Abwehrrecht enthalten, in diesen Fällen muss die Gesetzesnorm auf den Einzelfall bezogen und betrachtet werden. Durch das Grundgesetzt kommen dem Staat noch weitere Aufgaben zu. Das Leistungsrecht, wodurch der Staat die verfassungsrechtliche garantierte Freiheit gewährleisten muss. Dieses bezieht sich sowohl auf nicht vom Staat ausgehende Bedrohungen, aber auch auf das Verhindern eines unfairen Gerichtverfahrens6. Schließlich wirken die Grundrechte noch als Gestaltungsrechte, sie garantieren, unter bestimmte Voraussetzungen, die Teilhabe und Gestaltung am Gemeinwesen (Beispiel: Wahlen). Diese zahlreichen Funktionen der Grundrechte, sind ein maßgeblicher Pfeiler unserer Gesellschaft und der Demokratie. Gerade weil diese so enorm wichtig sind, ist die Änderung von Grundrechten beziehungsweise das Grundgesetzt gem. Art. 79 GG unzulässig7. Zweitens ist die Bindung der Demokratie an das Grundgesetz der umfassenden Aufsicht des Bundesverfassungsgerichtes unterworfen. Nun stellst sich also die Frage, wenn Grundrechten eine solche zentrale Rolle zukommt, ob diese eingeschränkt werden können und wenn ja, wie dies legitimiert werden kann. Dem Staat stehen in bestimmten Fällen Möglichkeiten zur Verfügung, um Grundrechte beschränken zu können. Dies ist immer dann der Fall, wenn Grundrechtspositionen Dritter oder Interessen vorranging sind. Die Juristerei spricht in solchen Fällen von Grundrechtsabwägungen8. Könnte ein solcher Fall vorliegen, so wird in einem dreistufen System geprüft, ob die Einschränkung des betroffenen Grundrechtes, im konkreten Fall gerechtfertigt ist. Schritt eins prüft, ob eine Grundrechtsverletzung vorliegen könnte und ob der betroffene Grundrechtsträger ist. Im Schritt zwei überprüft man, ob überhaupt ein Eingriff in dieses Grundrecht vorliegt. Der dritte Schritt, hier der entscheidendste, überprüft, ob das Grundrecht überhaupt einschränkbar ist und wenn ja, durch welche Maßnahme. Die Einschränkbarkeit eines Grundrechts, kann durch mehrere Möglichkeiten gegeben werden9. Zum einen durch Gesetzesvorbehalte. Heißt: Ein Grundgesetzt gibt in seinem konkreten Wortlaut an, durch welche Art von Gesetzt es beschränkt werden kann. Zum anderen die Verfassungsimmanenten Schranken. Dies bedeutet, dass ein Grundrecht gegen ein anderes verstößt, in diesem Fall muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Wichtig ist jedoch, dass alle Schranken, egal ob Gesetzesvorbehalt oder Verfassungsimmanente Schranken, dürfen das Grundrecht in seinem Wesenskern nicht antasten. Hier gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Kein Eingriff, keine Beschränkung darf stärker sein, als nach der Verfassung legitimierbar und unabweisbar erforderlich ist10. Grundrechtsabwägungen stellen eines äußert kontroverses Thema da. Gegenstand sind unveräußerliche Rechte, die zum Schutz der Freiheit und Gleichheit eines deutschen Bürgers dienen. Daher kommt es nicht selten zu Diskussionen und Debatten, welche diese Einschränkungen als zu willkürlich sehen. Dennoch: Der Europäisch- und der Bundesgerichtshof kommen zum Entschluss, dass die positiven Eigenschaften der Grundrechtsabwägungen überwiegen11. Allerdings wird hier besonders hervorgehoben, dass die Richter sich mit jedem Fall besonders Interessen intensiv auseinandersetzen müssen. Darüber, dass einige Grundrechte schwerer wiegen als andere, besteht generelle Einigkeit.12 Art 1 Abs. 1 GG. Kann als überwiegende Grundrechtsnorm angesehen werden: “Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt13 “.

3. Kompetenzen/ Standards/ Indikatoren: KSI- Modell

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

4. Lernprozessmodell der Unterrichtsreihe

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

5. Transparenzpapier

- Transparente Darstellung der Lern- und Leistungserwartungen des betreffenden Halbjahres. Hiermit wird der Bewertungsschlüssel offengelegt15

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

6. Unterrichtseinheit zum „Kopftuchfall“

6.1 Lernausgangslage

Vorliegend handelt es sich um eine 10 Klasse des Gymnasiums. Die Schülerinnen und Schüler sind in einem Alter zwischen 16 und 17 Jahren. Ein Schüler bildet hier eine Ausnahme, aufgrund seiner überdurchschnittlichen Leistung, konnte er eine Klasse überspringen. Er ist erst 15. Insgesamt hat diese Klasse 24 Schülerinnen und Schüler, 9 Jungen und 15 Mädchen. Die Deutliche überzahl von Schülerinnen, wirkt sich positiv auf das Lernverhalten der Schüler aus. Leistungsbezogen kann von einer recht homogenen Lerngruppe gesprochen werden, welche einzelne Ausreißer ins positive und negative hat. Das Sozialverhalten ist überwiegend gut, gelegentlich kommt es zu kleinen Auseinandersetzungen, welche teilweise auch lauter werden. Allerdings würde ich dies, dem Alter entsprechend, als normal beschreiben. Konkrete Problemstellungen können nicht beschrieben werden, hin und wieder nehmen es manche Schülerinnen und Schüler nicht so genau mit der Pünktlichkeit. Dies führt bei dreifacher Wiederholung zu einem Eintrag ins Klassenbuch. Die fachlichen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler können als überwiegend gut beschrieben werden. Hervorzuheben ist die Urteilskompetenz. Bei offenen Diskussionen zu einem Thema nehmen die Schülerinnen und Schüler, anhand von zuvor analysiertem Material, eine fundierte und gut nachvollziehbare Meinung ein. Sie Argumentieren eigenständig und kommen zu einer reflektierten und kritischen Bewertung des vorliegenden Sachverhaltes. Daraus kann auch geschlussfolgert werden, dass die Methodenkompetenz der Schülerinnen und Schüler gut ist. Lobenswert ist auch, dass bei Unklarheit Fragen gestellt werden. Dadurch lassen sich „Fehler“ vermeiden und der Kontakt zwischen Schülerinnen und Schüler und der Lehrkraft wird gestärkt. In der geplanten Unterrichtseinheit soll den Schülerinnen und Schülern die Grundrechtsabwägung, anhand eines sehr populären Falls, nah gebracht werden. Es geht hier vor allem um die Frage, inwiefern individuelle Grundrechte eines Menschen eingeschränkt werden können? Mit der Thematik Grundrechte, sind die Schülerinnen und Schüler bereits vertraut. Sie haben sich im Laufe der Unterrichtsreihe, im Rahmen einer Gruppenarbeit, umfassend mit der Thematik der Grundrechte auseinandergesetzt. Sie wissen weiterhin auch, wie das deutsche Rechtssystem funktioniert und kennen den Stellenwert der Grundrechte. Sie haben sich bislang aber noch nicht mit der erwähnten Frage auseinandergesetzt. Dies scheint eine sehr gute Voraussetzung für die Unterrichtsreihe zu sein.

[...]


1 https://kultusministerium.hessen.de/sites/default/files/media/g9-politik-und-wirtschaft.pdf [Stand: 23.07.20]

2 Epping, Volker (2019): Grundrechte, Berlin: Springer. S.2

3 Epping, Volker (2019): Grundrechte, Berlin: Springer. S.2

4 https://www.bundestag.de/resource/blob/643190/7855da277bbd3311dcf26fb17774d711/WD-3-026-19-pdf- data.pdf [Stand. 23.07.20]

5 Vgl. Epping (2019) S.5

6 Vgl. Epping (2019) S.6

7 Ebd. S.8

8 Dahlhoff, Günther (2015): Konrad Adenauer, Innenpolitik 1949-53 und ihre Bedeutung, Marburg: Tectum. S.87

9 Bühler, Margit (2004): Einschränkung von Grundrechten nach der Europäischen Grundrechtecharta, Berlin: Duncker & Humbolt. S.33

10 Vgl. Bühler (2004). S. 42

11 Ebd. S. 47

12 Ebd S.49

13 Ebd. S.51

14 https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html [Abgerufe:24.07.20]

15 nach Strittmatter, P. (1997). Schulangstreduktion. Abbau von Angst in schulischen Leistungssituationen. Neuwied, Kriftel, Berlin: Luchterhand, 2., überarbeitete Auflage.

Excerpt out of 24 pages

Details

Title
Wie kann guter Politikunterricht gelingen? Grundrechte- und Grundrechtsabwägung in der Bundesrepublik Deutschland (Klasse 10, Gymnasium)
College
University of Kassel  (FB05)
Course
-
Grade
13
Author
Year
2020
Pages
24
Catalog Number
V932811
ISBN (eBook)
9783346260246
ISBN (Book)
9783346260253
Language
German
Keywords
Grundrechte, Grundgesetz, Kopftuch, Sekundarstufe I, PoWI, Politik, Unterricht, Politik unterricht
Quote paper
Moritz Thomas (Author), 2020, Wie kann guter Politikunterricht gelingen? Grundrechte- und Grundrechtsabwägung in der Bundesrepublik Deutschland (Klasse 10, Gymnasium), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/932811

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