1 Einführung
Am 01.01.2008 traten in Deutschland viele gesetzliche Neuregelungen durch das UntStRefG in Kraft. Schon zu Beginn der „Großen Koalition“ im Jahr 2005 wurde eine Reformierung der deutschen Unternehmensbesteuerung beschlossen. Erklärtes Ziel der Reform ist es, die Attraktivität des Standortes Deutschland zu erhöhen und die Wettbewerbsbedingungen für in Deutschland tätige Unternehmen in der internationalen Wirtschaft massiv zu verbessern. Weitere Ziele sind die Rechtsform- und Finanzierungsneutralität, die Einschränkung von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten und eine nachhaltige Sicherung der deutschen Steuerbasis.
Am 12.07.2006 wurden Eckpunkte der Reform beschlossen, deren Maßnahmen anschließend am 03.11.2006 von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung von Peer Steinbrück und Roland Koch konkretisiert wurden. Nach Vorlage des Referentenentwurfs am 05.02.2007, wurde am 14.03.2007 der Regierungsentwurf durch das Bundeskabinett verabschiedet und in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Der Entwurf wurde leicht modifiziert am 25.05.2007 vom Bundestag beschlossen und am 06.07.2007 vom Bundesrat bestätigt.
Die geplanten Kosten für die Steuermindereinnahmen im Zuge der Unternehmensteuerre-form werden auf 6,5 Mrd. Euro in 2008, 6,7 Mrd. Euro in 2009 und 6,8 Mrd. Euro in 2010 geschätzt. Um diese Belastung teilweise zu kompensieren, wurden auch Gegenfinanzierungsmaßnahmen getroffen, deren Wirkung sich auf eine geschätzte Entlastung von ca. 1,5 Mrd. Euro beläuft, so dass mit einer Gesamtbelastung von 5 Mrd. Euro durch die Unternehmensteuerreform gerechnet wird.
Hauptthema dieser Arbeit werden mit der Änderung der Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter und dem Wegfall der degressiven Abschreibung sowohl zwei Gegenfinanzierungsmaßnahmen, als auch eine Entlastungsmaßnahme sein: Der neue Investitionsabzugsbetrag. Durch einen gezielten Vergleich dieser Regelungen vor und nach der Gesetzesmodifizierung wird herausgearbeitet, inwieweit diese drei Neuerungen dazu dienen, die Ziele der Unternehmensteuerreform 2008 zu erreichen und welche Probleme bei der Umsetzung auftreten können.
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung
2 Abschreibung
2.1 Definition
2.2 Abschreibungsarten
2.2.1 Ordentliche Absetzung für Abnutzung
2.2.2 Außerordentliche Absetzung für Abnutzung
2.3 Bedeutung der Absetzung für Abnutzung für Unternehmen
3 §§ 6 Abs. 2, 6 Abs. 2a EStG: Änderung der Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter
3.1 Definition: Geringwertige Wirtschaftsgüter
3.2 Situation vor der Unternehmensteuerreform
3.3 Rechtslage ab 2008
3.4 Gründe für die Änderung
3.5 Auswirkung
4 § 7 EStG: Wegfall der degressiven Abschreibung
4.1 Situation vor der Unternehmensteuerreform
4.2 Rechtslage ab 2008 und Gründe für die Änderung
4.3 Auswirkung
5 § 7g EStG: Die Ansparabschreibung wird zum Investitionsabzugsbetrag
5.1 Situation vor der Unternehmensteuerreform
5.2 Rechtslage ab 2008
5.3 Sonderabschreibung
5.4 Gründe für die Änderung
5.5 Auswirkung
6 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die steuerlichen Änderungen der Abschreibungsregeln durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008, insbesondere im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Investitionsfähigkeit und steuerliche Belastung kleiner und mittlerer Unternehmen.
- Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter
- Wegfall der degressiven Abschreibung
- Einführung des Investitionsabzugsbetrags
- Unternehmensfinanzierung und Liquiditätseffekte
- Verhältnis zwischen Handels- und Steuerbilanz
Auszug aus dem Buch
3.1 Definition: Geringwertige Wirtschaftsgüter
Geringwertige Wirtschaftsgüter sind nach §§ 6 Abs. 2, 6 Abs. 2a EStG n. F. „abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind“ ab einem Nettobetrag von 60€, R 6.13 Abs. 2 Satz 2 EStR, bis zu einer bestimmten Wertgrenze, auf der im nachfolgenden Vergleich der Situation vor der Unternehmensteuerreform (3.2) und der Rechtslage danach (3.3) das Hauptaugenmerk liegt.
Abnutzbarkeit setzt voraus, dass das Wirtschaftsgut einem technischen oder wirtschaftlichen Werteverzehr unterliegt. Durch den Zusatz „beweglich“, werden Grundstücke, Gebäude und immaterielle Vermögenswerte ausgeschlossen.
Zum Anlagevermögen werden nur Wirtschaftsgüter gezählt, die dem Betrieb längerfristig dienen sollen, wie etwa Sach- oder Finanzanlagen. Dies gilt nicht für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe oder Wirtschaftsgüter und Handelswaren, die für den Verkauf bestimmt sind.
Das Attribut der selbstständigen Nutzbarkeit ist in § 6 Abs. 2 Satz 3 EStG definiert: „Ein Wirtschaftsgut ist einer selbständigen Nutzung nicht fähig, wenn es nach seiner betrieblichen Zweckbestimmung nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens genutzt werden kann und die in den Nutzungszusammenhang eingefügten Wirtschaftsgüter technisch aufeinander abgestimmt sind.“
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einführung: Die Einleitung erläutert die Ziele der Unternehmensteuerreform 2008, insbesondere die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland und die Kompensation von Steuermindereinnahmen.
2 Abschreibung: Dieses Kapitel definiert die steuerlichen Absetzungen für Abnutzung und erläutert die verschiedenen Abschreibungsmethoden sowie deren Bedeutung für die Innenfinanzierung von Unternehmen.
3 §§ 6 Abs. 2, 6 Abs. 2a EStG: Änderung der Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter: Das Kapitel behandelt die Neuregelung der Sofortabschreibung, die nun eine Einteilung in Klassen vorsieht und ein Abschreibungsgebot für geringwertige Güter einführt.
4 § 7 EStG: Wegfall der degressiven Abschreibung: Hier wird die ersatzlose Streichung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter und deren finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen analysiert.
5 § 7g EStG: Die Ansparabschreibung wird zum Investitionsabzugsbetrag: Das Kapitel beschreibt den Übergang von der Ansparrücklage zum neuen Investitionsabzugsbetrag sowie die damit verbundenen Änderungen bei Sonderabschreibungen.
6 Fazit: Das Fazit fasst die kontroversen Auswirkungen der Reform zusammen und bewertet den neuen Investitionsabzugsbetrag positiv, während die Einschränkungen für Existenzgründer und die bürokratische Komplexität kritisiert werden.
Schlüsselwörter
Unternehmensteuerreform, Abschreibung, AfA, Geringwertige Wirtschaftsgüter, GWG, Investitionsabzugsbetrag, Ansparabschreibung, degressive Abschreibung, Steuerbelastung, Liquidität, Bilanzierung, Steuerbilanz, Handelsbilanz, Sonderabschreibung, Unternehmensbesteuerung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Studienarbeit untersucht die steuerrechtlichen Anpassungen bei den Abschreibungsregeln für bewegliche Wirtschaftsgüter im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008.
Welche zentralen Themen werden behandelt?
Zentral sind die Änderung der Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter, der Wegfall der degressiven AfA und die Einführung des Investitionsabzugsbetrages.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, durch einen Vergleich der Rechtslagen vor und nach der Reform zu ermitteln, ob die Neuerungen die Ziele der Steuerreform erreichen und welche Probleme bei der Umsetzung entstehen.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Autorin verwendet eine literaturbasierte Analyse unter Einbeziehung von Gesetzestexten, Richtlinien und Fachkommentaren zur Evaluation der Neuregelungen.
Was steht im Hauptteil der Arbeit im Fokus?
Der Hauptteil gliedert sich in drei Kernbereiche: die Bewertung von Geringwertigen Wirtschaftsgütern, den Wegfall der degressiven Abschreibung und die Konzeption des Investitionsabzugsbetrags.
Welche Schlagworte charakterisieren diese Analyse?
Die wichtigsten Begriffe sind Unternehmensteuerreform 2008, Abschreibung, Liquidität, Investitionsförderung, Steuerbilanz und Unternehmensfinanzierung.
Was ist die sogenannte „Phantomabschreibung“ im Kontext der GWG-Regelung?
Es beschreibt den Umstand, dass im Sammelposten enthaltene Wirtschaftsgüter auch dann weiter abgeschrieben werden, wenn sie das Unternehmen bereits verlassen haben, was zu einer steuerlichen Belastung trotz fehlenden Inventars führt.
Wie bewertet die Autorin die Auswirkungen auf den Mittelstand?
Die Änderungen werden insgesamt eher negativ bewertet, da sie für den Mittelstand oft eine Verkomplizierung des Steuerrechts bedeuten und investitionshemmend wirken können.
Hat der Investitionsabzugsbetrag Vorteile gegenüber der alten Ansparabschreibung?
Ja, er bietet durch den Wegfall der buchhalterischen Rücklagenbildung und die Erweiterung der Größenmerkmale eine Erleichterung, ist jedoch an strengere künftige Investitionsverpflichtungen gebunden.
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- Kathrin Müller (Author), 2008, Vergleich der steuerlichen Abschreibungsregeln gem. §§ 6 Abs. 2, 6 Abs. 2a, 7 sowie 7g EStG nach altem und neuem Recht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/93346