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Zum Ausschluss von Krieg in Sachversicherungen

Titre: Zum Ausschluss von Krieg in Sachversicherungen

Mémoire (de fin d'études) , 2008 , 93 Pages , Note: 1,3

Autor:in: Marcel Hafke (Auteur)

Gestion d'entreprise - Banque, Bourse, Assurance
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Résumé Extrait Résumé des informations

In dieser Arbeit wird der Ausschluss von Krieg in den Sachversicherungen untersucht. Im Vordergrund stehen hier die AFB 87 und die AFB 2008. Insbesondere Auslegungsschwierigkeiten und neue internationale Gefahren haben die Debatten in den letzten Jahren immer wieder geprägt.

Bereits vor dem ersten Weltkrieg wurde im VVG das Kriegsrisiko ausgeschlossen.
Der Gesetzgeber war sich offensichtlich bewusst, dass ein Krieg immer eine Ausnahmesituation ist, die zu unkalkulierbaren Zuständen führt. Da Kriege hohe Sachschäden verursachen können, haben die Versicherer (VR) ebenfalls frühzeitig begonnen, in Sachversicherungen das Kriegsrisiko auszuschließen.
Sie stuften politische Risiken, insbesondere Terrorakte und Kriegsschäden, als nicht zu versicherndes Kumulrisiko ein. Fraglich ist jedoch, welche Ereignisse und Geschehnisse unter die Kriegsrisikoausschlussklauseln zu subsumieren sind. Aufgrund der Vielzahl von Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), die für Sachversicherungen maßgeblich sind, sollen in erster Linie die Allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen (AFB) behandelt werden. In dieser Arbeit soll weiterhin geklärt werden, welche Ereignisse in
einem Krieg, in militärischen Konflikten oder anderen Gewalttaten mit Waffenanwendung und damit verbundener Sachzerstörung unter einen Kriegsausschluss zu fassen wären. Zu Beginn des 21. Jahrhunderts ist die Debatte über den Ausschluss von politischen Risiken, insbesondere Kriegs- und Terrorrisiken, aufgrund einer Vielzahl von Anschlägen in westlichen Ländern und einer stetig steigenden Zahl von Kriegen auf der Erde und damit verbundenen militärischen Einsätzen, u.a. auch unter Beteiligung der BRD, neu entfacht.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Aktualität und Relevanz eines Krieges in Bezug auf Sachversicherungen

3 Ausschlüsse in Sachversicherungen (AFB) und deren Auslegung

3.1 Beispielhafte Übersicht der typischen Kriegsausschlussklauseln in AVB

3.2 Grundlegendes zur Auslegung von AVB

4 Juristische Bedeutung des Ausdrucks Krieg

4.1 Abgrenzung zum Völkerrecht

4.2 Der Krieg im Völkerrecht

4.3 Der Relevanzverlust des Kriegsbegriffs im Völkerrecht

4.4 Anwendbarkeit des Völkerrechts bei Terror- und Guerillaorganisationen

4.5 Krieg als Teilmenge internationaler bewaffneter Konflikte

4.6 Beurteilung des Kriegsbegriffs im Völkerrecht mit Blick auf die AFB

4.7 Zwischenergebnis

4.8 Relevante Gesetze und Versicherungsbedingungen

4.8.1 § 84 VVG a.F.

4.8.2 § 117 Absatz 2 VVG a.F.

4.8.3 Ausblick ins neue VVG (2008)

5 Krieg im Sinne des durchschnittlichen Versicherungsnehmers

5.1 Der Begriff Krieg im Wortlaut

5.2 Das Tatbestandsmerkmale Konflikt

5.3 Das Tatbestandsmerkmal Waffengewalt

5.4 Das Tatbestandsmerkmal militärische Auseinandersetzung

5.5 Das Tatbestandsmerkmal längerer Zeitraum

5.6 Das Tatbestandsmerkmal kriegsführende Akteure

5.7 Zwischenergebnis

6 Kriegsausschlusses in den AFB 30

7 AFB 87 – vom Krieg zum Kriegsereignis jeder Art

7.1 Auslegung von „Kriegsereignisse jeder Art“ nach dem Wortlaut

7.2 Sinn und Zweck des Ausschlusses Kriegsereignisse jeder Art

7.2.1.1 Tatsächlicher Kriegszustand

7.2.1.1.1 Handelnde Akteure

7.2.1.1.2 Einsatz militärischer Waffengewalt

7.2.1.1.3 Sachliche Abgrenzung

7.2.1.1.4 Zeitliche Abgrenzung

7.2.1.1.5 Räumliche Abgrenzung

7.2.2 Zwischenergebnis

7.2.3 Das Verhältnis von Kriegszustand und Kriegsereignis

7.2.3.1 Kausalität

7.2.3.2 Mehrfache Ursachen für den Schadeneintritt

7.2.3.3 Beweisfragen

7.3 Zusammenfassung des Ausschlusses von Kriegsereignissen jeder Art in den AFB 87

8 Weitere politische Gefahren, die in AFB ausgeschlossen werden

8.1 Abgrenzung zum Ausschluss „Terrorakte“ in den AFB 87

8.1.1 Diskussion über das Verhältnis von Krieg und Terror in der aktuellen Medienlandschaft

8.1.2 Versicherungsrechtliche Abgrenzung in den AFB 87 ohne Terrorausschluss

8.1.3 Ziele von Terror und Kriegen

8.1.4 Handelnde Akteure beim Staatsterrorismus

8.1.5 Waffengewalt bei Terrorismus

8.1.6 Sachliche, räumliche und zeitliche Abgrenzung

8.1.7 AFB 87 mit Terrorausschluss

8.1.8 Zusammenfassung der Gemeinsamkeiten von Krieg und Terrorismus

8.2 Abgrenzung zum Ausschluss „innere Unruhe“ in den AFB

8.2.1 Begriffsdefinition

8.2.2 Begriffserläuterung anhand der AVB der Glasversicherungen und entsprechenden Rechtssprechungen

8.2.3 Begriffserläuterung anhand allgemeinen Wortdeutungsbüchern

8.2.4 Handelnde Akteure

8.2.5 Ziele und Motivationen

8.2.6 Weitere Merkmale

8.2.7 Abgrenzung zum Bürgerkrieg

8.2.8 Zusammenfassung der Gemeinsamkeiten von Krieg und Inneren Unruhe

9 Definitionsvorschlag für Kriegsereignisse aus der Literatur

9.1 Vorschlag Fricke

9.2 Fazit

10 Vergleich der AFB 87 und AFB 08

10.1 Grundsätzliches

10.1.1 Gemeinsamkeiten

10.1.2 Versicherte Kosten

10.1.3 Gefahrendefinition

10.1.3.1 Krieg

10.1.3.2 Kriegsähnliche Ereignisse

10.1.3.3 Bürgerkrieg

10.1.3.4 Revolution

10.1.3.5 Rebellion

10.1.3.6 Aufstand

10.1.3.7 Ausschluss von Terrorakten

10.1.4 Kausalitätsfragen

10.2 Problematik und Zusammenfassung

11 Der Kriegsbegriff in den AFB 30, AFB 87 und AFB 2008 anhand drei Konflikten in Europa bzw. an denen europäische Staaten beteiligt waren

11.1 Der Kosovo- Konflikt

11.1.1 Ursachen und Ziele des Kosovo-Konflikts

11.1.2 Handelnde Akteure

11.1.3 Zeitraum

11.1.4 Formale Kriterien

11.1.5 Mittel zur Zieldurchsetzung

11.1.6 Tatsächlicher Kriegszustand

11.1.7 Gefahrenausschluss in den AFB 30, AFB 87 und AFB 2008

11.2 Anschläge vom 11.03.2004 in Madrid

11.2.1 Ursachen, Ziele und handelnde Akteure der Anschläge in Madrid

11.2.2 Zeitraum

11.2.3 Räumliche und sachliche Einschränkungen

11.2.4 Verwendete Mittel zur Zieldurchsetzung

11.2.5 Tatsächlicher Kriegszustand

11.2.6 Gefahrenausschluss in den AFB 30, AFB 87 und AFB 2008

11.3 Aufruhr in Frankreich im Jahr 2005

11.3.1 Ursachen und Ziele bei den Vorkommnissen in Frankreich 2005

11.3.2 Zeitraum

11.3.3 Räumliche und sachliche Einschränkung

11.3.4 Handelnde Akteure

11.3.5 Verwendete Mittel zur Zieldurchsetzung

11.3.6 Tatsächlicher Kriegszustand

11.3.7 Gefahrenausschluss in den AFB 30, AFB 87 und AFB 2008

12 Schlussbemerkung

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit verfolgt das Ziel, den Begriff "Krieg" in Sachversicherungen, insbesondere im Kontext der Allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen (AFB), präzise zu definieren und gegen andere politische Gefahren wie Terrorismus oder innere Unruhen abzugrenzen. Angesichts der veränderten globalen Sicherheitslage und der zunehmenden Herausforderung durch unkalkulierbare Kumulrisiken wird untersucht, inwiefern klassische Kriegsausschlussklauseln heutige Schadenereignisse erfassen können, ohne dabei formale völkerrechtliche Voraussetzungen überzustrapazieren.

  • Analyse des Wandels von Kriegsausschlussklauseln in den AFB (AFB 30, AFB 87, AFB 2008).
  • Juristische und umgangssprachliche Definition von "Krieg" sowie dessen versicherungsrechtliche Auslegung.
  • Untersuchung der Abgrenzung zu Terrorakten, Bürgerkriegen und inneren Unruhen.
  • Bewertung der Kausalität und Beweisbarkeit von Schäden durch Kriegsereignisse.
  • Praktische Fallanalyse anhand des Kosovo-Konflikts, der Anschläge in Madrid und der Unruhen in Frankreich 2005.

Auszug aus dem Buch

1 Einleitung

Bereits vor dem ersten Weltkrieg wurde im VVG das Kriegsrisiko ausgeschlossen. Der Gesetzgeber war sich offensichtlich bewusst, dass ein Krieg immer eine Ausnahmesituation ist, die zu unkalkulierbaren Zuständen führt. Da Kriege hohe Sachschäden verursachen können, haben die Versicherer (VR) ebenfalls frühzeitig begonnen, in Sachversicherungen das Kriegsrisiko auszuschließen. Sie stuften politische Risiken, insbesondere Terrorakte und Kriegsschäden, als nicht zu versicherndes Kumulrisiko ein. Fraglich ist jedoch, welche Ereignisse und Geschehnisse unter die Kriegsrisikoausschlussklauseln zu subsumieren sind. Aufgrund der Vielzahl von Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), die für Sachversicherungen maßgeblich sind, sollen in erster Linie die Allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen (AFB) behandelt werden.

In dieser Arbeit soll weiterhin geklärt werden, welche Ereignisse in einem Krieg, in militärischen Konflikten oder anderen Gewalttaten mit Waffenanwendung und damit verbundener Sachzerstörung unter einen Kriegsausschluss zu fassen wären. Zu Beginn des 21. Jahrhunderts ist die Debatte über den Ausschluss von politischen Risiken, insbesondere Kriegs- und Terrorrisiken, aufgrund einer Vielzahl von Anschlägen in westlichen Ländern und einer stetig steigenden Zahl von Kriegen auf der Erde und damit verbundenen militärischen Einsätzen, u.a. auch unter Beteiligung der BRD, neu entfacht.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die historische und aktuelle Relevanz des Ausschlusses von Kriegsrisiken in Sachversicherungen und führt in die zentrale Fragestellung der Begriffsdefinition ein.

2 Aktualität und Relevanz eines Krieges in Bezug auf Sachversicherungen: Dieses Kapitel erörtert die veränderte internationale Sicherheitslage und warum die Relevanz von Kriegsausschlüssen entgegen früherer Annahmen wieder gestiegen ist.

3 Ausschlüsse in Sachversicherungen (AFB) und deren Auslegung: Hier werden die verschiedenen Formulierungen in den Bedingungswerken (AFB) vorgestellt und die allgemeinen Grundsätze zur Auslegung von Versicherungsbedingungen dargelegt.

4 Juristische Bedeutung des Ausdrucks Krieg: Es erfolgt eine Analyse des Kriegsbegriffs im Völkerrecht und dessen begrenzter Anwendbarkeit im privaten Versicherungsrecht sowie ein Blick auf einschlägige gesetzliche Regelungen wie das VVG.

5 Krieg im Sinne des durchschnittlichen Versicherungsnehmers: Das Kapitel widmet sich der Auslegung des Kriegsbegriffs basierend auf dem allgemeinen Wortverständnis und identifiziert die wesentlichen Tatbestandsmerkmale wie Konflikt, Waffengewalt und militärische Akteure.

6 Kriegsausschlusses in den AFB 30: Die theoretischen Erkenntnisse werden konkret auf die in den AFB 30 verwendete Ausschlussklausel angewendet.

7 AFB 87 – vom Krieg zum Kriegsereignis jeder Art: Hier wird die Weiterentwicklung der Klausel hin zum "Kriegsereignis jeder Art" untersucht, insbesondere im Hinblick auf den Sinn und Zweck sowie Kausalitätsfragen.

8 Weitere politische Gefahren, die in AFB ausgeschlossen werden: Dieses Kapitel analysiert die Abgrenzung von "Krieg" gegenüber anderen Risiken wie Terrorakten und inneren Unruhen.

9 Definitionsvorschlag für Kriegsereignisse aus der Literatur: Es werden Ansätze aus der wissenschaftlichen Literatur, insbesondere der Vorschlag von Fricke, vorgestellt und kritisch gewürdigt.

10 Vergleich der AFB 87 und AFB 08: Die Neuerungen und Systematisierungen der Bedingungswerke ab 2008 werden den älteren Regelungen gegenübergestellt.

11 Der Kriegsbegriff in den AFB 30, AFB 87 und AFB 2008 anhand drei Konflikten in Europa bzw. an denen europäische Staaten beteiligt waren: Anhand des Kosovo-Konflikts, der Anschläge in Madrid und der Unruhen in Frankreich erfolgt eine praxisnahe Überprüfung der Anwendung der verschiedenen Kriegsausschlussklauseln.

12 Schlussbemerkung: Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Bewertung der Problematik, dass trotz ständiger Bedingungsanpassungen eine klare, einheitliche Definition des Kriegsrisikos weiterhin fehlt.

Schlüsselwörter

Kriegsausschluss, Sachversicherung, AFB, Kriegsereignis, Politisches Risiko, Kumulrisiko, Völkerrecht, Terrorismus, Innere Unruhen, Bedingungsauslegung, Kausalität, Gefahrendefinition, Versicherungsvertragsgesetz, Bürgerkrieg, Tatsächlicher Kriegszustand

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Diplomarbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit dem Ausschluss des Kriegsrisikos in der Sachversicherung und untersucht, wie der Begriff "Krieg" in den unterschiedlichen Fassungen der Allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen (AFB) ausgelegt und von anderen politischen Risiken abgegrenzt werden kann.

Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Die zentralen Themen sind die versicherungsrechtliche Auslegung von Kriegsklauseln, die Bedeutung der politischen Motivation bei Risiken, die Abgrenzung zu Terrorismus und inneren Unruhen sowie die Entwicklung der Bedingungswerke von den AFB 30 bis zu den AFB 2008.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Hauptziel ist es zu klären, welche Ereignisse unter einen Kriegsausschluss zu fassen sind und ob die Versicherer durch Begriffsänderungen wie "Kriegsereignisse jeder Art" tatsächlich eine präzisere und transparentere Regelung erreicht haben.

Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?

Der Autor verwendet eine systematische Analyse von Versicherungsbedingungen, stützt sich auf die juristische Auslegungsmethodik (unter Berücksichtigung des BGH-Horizonts für Versicherungsnehmer) und analysiert zudem relevante völkerrechtliche Debatten und aktuelle Fallbeispiele.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Fundierung des Kriegsbegriffs (juristisch vs. alltagssprachlich), eine detaillierte Analyse verschiedener Bedingungsgenerationen (AFB 30, 87, 2008) sowie eine praktische Überprüfung anhand von drei Konflikten (Kosovo, Madrid, Frankreich).

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Kriegsausschluss, Kumulrisiko, Politische Risiken, AFB (Allgemeine Feuerversicherungsbedingungen), Kausalität und die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe im Versicherungsrecht.

Warum ist die Unterscheidung zwischen "Krieg" und "Kriegsereignis jeder Art" so wichtig?

Die Versicherer wählten den Begriff "Kriegsereignisse jeder Art", um vom starren, oft mit dem Völkerrecht assoziierten Kriegsbegriff wegzukommen und ein breiteres Spektrum an unkalkulierbaren, politisch motivierten Ereignissen auszuschließen.

Erfasst der Kriegsausschluss in der Sachversicherung automatisch auch Terrorakte?

Nicht zwingend pauschal. Die Arbeit zeigt, dass eine Subsumtion nur möglich ist, wenn eine Kriegssituation oder eine direkte Kausalität zur erhöhten Gefahrenlage eines Krieges vorliegt. Deshalb führen viele Versicherer mittlerweile separate Terrorklauseln ein.

Wie beurteilt der Autor die Neugliederung der AFB 2008?

Der Autor ist kritisch und stellt fest, dass die Neugliederung zwar eine formale Systematisierung vornimmt, aber durch den Verzicht auf klare Definitionen der einzelnen Begriffe weiterhin erhebliche Auslegungsschwierigkeiten und Rechtsunsicherheit bestehen bleiben.

Welche Rolle spielt die "Internationale" Komponente bei der Definition?

Die Internationalität ist ein zentrales Unterscheidungsmerkmal. Während bei einem "Krieg" nach allgemeinem Wortverständnis ein Konflikt zwischen Staaten oder Völkern vorliegen muss, sind Ereignisse wie innere Unruhen oder Revolutionen meist innerstaatlich geprägt und fallen daher nicht unter den klassischen Kriegsausschluss.

Fin de l'extrait de 93 pages  - haut de page

Résumé des informations

Titre
Zum Ausschluss von Krieg in Sachversicherungen
Université
Cologne University of Applied Sciences
Note
1,3
Auteur
Marcel Hafke (Auteur)
Année de publication
2008
Pages
93
N° de catalogue
V93491
ISBN (ebook)
9783638063265
ISBN (Livre)
9783638955867
Langue
allemand
mots-clé
Ausschluss Krieg Sachversicherungen
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Marcel Hafke (Auteur), 2008, Zum Ausschluss von Krieg in Sachversicherungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/93491
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Extrait de  93  pages
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