Das Bedingungslose Grundeinkommen als Konzept zur Armutsbekämpfung in Deutschland


Trabajo Escrito, 2017

17 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhalt

1. Einleitung

2. Armut
2.1. Definitionen von Armut
2.2. Armut in Deutschland
2.3. Bedeutung von Armut für Soziale Arbeit

3. Modelle des Bedingungslosen Grundeinkommens
3.1. Das Solidarische Bürgergeld
3.2. Das Ulmer Modell
3.3. Die Initiative „Unternimm die Zukunft“

4. Diskussion zum bedingungslosen Grundeinkommen

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Einhergehend mit der in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts beginnenden industriellen Revolution entwickelte sich vor dem Hintergrund einer protestantischen Arbeitsethik eine Ungleichverteilung von Gütern, Möglichkeiten und finanziellen Mitteln durch eine Kluft zwischen den Klassen der kapitalistischen Unternehmer und der immer größer werdenden Klasse der lohnabhängigen Proletarier.

Da der Großteil der Menschen in kapitalistischen Verhältnissen dazu gezwungen war und ist, seine Arbeitskraft zu verkaufen, um sich seinen Lebensunterhalt zu „verdienen“, führte dies zu einer Fokussierung auf Arbeit, die zwar mit Forderungen nach besseren Arbeitsverhältnissen einherging, jedoch selten Lohnarbeit als Basis menschlicher Teilhabe und materiellem Wohlstand infrage stellte. Bereits die zu Zeiten des amerikanischen Bürgerkrieges aufkommende Forderung nach „Acht Stunden Arbeit, acht Stunden Schlaf, acht Stunden was wir wollen!“, die bereits seit 1856 in Australien kursierte (Hausmann 1998: 49), verdeutlicht, wie sehr bereits zu diesem Zeitpunkt die Lohnarbeit im Denken der Menschen verankert war. Bereits Charles Fourier als früher Kapitalismuskritiker postulierte einen mittlerweile als gedankliches Allgemeingut anzusehenden Zusammenhang zwischen Armut und einem fehlenden Recht auf Arbeit. Seitdem wird ein Zusammenhang von Wohlstand und Teilhabe einerseits und Einkommen durch Arbeit andererseits im gesellschaftlichen Diskurs nur selten infrage gestellt, unter Armut leidende Menschen sind seitdem mehr oder weniger auf Almosen der Wohlfahrt, bzw. andere soziale Sicherungssysteme angewiesen, die jedoch immer an Arbeit gekoppelt sind. Rente berechnet sich daran, was man in seinem Leben „verdient“ hat, ja sogar grundsichemde Leistungen wie das Arbeitslosengeld II sind darauf ausgerichtet, Menschen in wie auch immer geartete Arbeit zu bringen.

Vor dem Hintergrund dieser Fetischisierung der (Lohn-)Arbeit und der damit verbundenen Reduktion des Menschen auf seine kapitalistische Verwertbarkeit gilt heutzutage der Grundsatz, dass ein arbeitender Mensch mehr gesellschaftliche Teilhabe und mehr materiellen Wohlstand als jemand verdient, der, aus welchen Gründen auch immer, keiner Lohnarbeit nachgeht. „Tüchtige Arme“, wie zum Beispiel sogenannten working poor oder engagierte Arbeitslose mit viel Eigeninitiative verdienen demnach je nach politischer und/oder ökonomischer Ausrichtung der Unterstützung gewährenden Institution mehr Unterstützung, als „untüchtige Arme“, da sie sich in das System reintegrieren wollen und es somit täglich durch ihr Verhalten reproduzieren. Arbeit wird per se als tugendhaft wahrgenommen, ökonomischer Wachstum ist bei gleichzeitigem Bewusstsein über seine ökologische Schädlichkeit der entscheidende Maßstab, die „untüchtigen Armen“ hemmen diesen Wachstum, weshalb sie weniger Unterstützung als andere verdienen, obwohl sie effektiv niemandem tatsächlich schaden (Graeber 2012: 409). Größere Armut zumindest bei dieser Bevölkerungsgruppe, zum Beispiel durch Sanktionen von Jobcentern, ist die zwangsläufige Folge.

Angesichts der sogenannten vierten industriellen Revolution stehen wir vor tiefgreifenden Veränderungen, die in den kommenden zwei Jahrzehnten eine Neuausrichtung der Gesellschaft in Bezug auf Lohnarbeit und dem damit verbundenen Ethos generell, aber auch in Bezug auf den Umgang mit nicht im klassischen Sinne erwerbstätigen Menschen erfordern. Zu den in Zukunft noch stärker Erwerbslosigkeit fördernden Faktoren zählen unter anderem die Wegrationalisierung von Arbeitsplätzen durch Mikroelektronik und Robotik, sowie die der steigende Emanzipationsprozess weiblicher Berufstätigkeit (Oevermann 2014: Ulf). Gerade in Bezug auf die sich rasant entwickelnde Robotik muss davon ausgegangen werden, dass auch in bisher vermeintlich sicheren Berufsfeldem zunehmend mit Erwerbslosigkeit zu rechnen sein wird, wie zum Beispiel bei Ärzten oder Rechtsanwälten.

Ist man sich der hohen Wahrscheinlichkeit dieser stetig und rasant voranschreitenden Veränderung bewusst, muss man sich zwangsläufig mit Lösungsansätzen beschäftigen. Ein Lösungsansatz wäre, dass Menschen in absehbarer Zeit in nennenswertem Maße erkennen, dass Warenhandel und Eigentum an Produktionsmitteln als Fundament kapitalistischer Ökonomie der notwendige Schaden für die Menschheit sind (Lueer 2013: 284), was vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungenjedoch utopisch erscheint.

Ein anderer Lösungsansatz ist, innerhalb kapitalistischer Wirtschaftsverhältnisse auch Menschen mit geringem oder keinem Einkommen ein würdevolles Leben mit materieller Absicherung und gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen. Hierbei ist das bedingungslose Grundeinkommen ein Denkansatz, auf den ich in meiner Arbeit näher eingehen möchte.

2. Armut

In diesem Kapitel möchte ich darauf eingehen, welche Definitionen von Armut es generell gibt und wie der Armutsbegriff in meiner Arbeit verwendet werden soll.

Ferner möchte ich darauf eingehen, welchen Umfang und welche Auswirkungen Armut gemäß der von mir gewählten Definition in Deutschland hat und welche Risikofaktoren eine hervorgehobene Rolle spielen.

Im letzten Teil dieses Kapitels werde ich aufzeigen, warum Armut in Deutschland für Soziale Arbeit ein relevantes Thema ist. Dies werde ich unter Bezugnahme auf die vorherigen Punkte an der derzeit gültigen internationalen Definition der Profession Soziale Arbeit verdeutlichen.

2.1 Definitionen von Armut

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (BMZ) der Bundesrepublik Deutschland definiert im Glossar seines Intemetauftritts Armut gemäß dem Entwicklungsausschuss der OECD (DAC) als

„verschiedene Arten von Entbehrungen im Zusammenhang mit der Unfähigkeit, menschliche Grundbedürfnisse zu befriedigen. Zu diesen Bedürfnissen gehören vor allem der Konsum und die Sicherheit von Nahrungsmitteln, Gesundheitsversorgung, Bildung, Ausübung von Rechten, Mitsprache, Sicherheit und Würde sowie menschenwürdige Arbeit." (BMZ 2016)

Da Armut gemäß dieser Beschreibung nicht oder nur schwer messbare Größen wie zum Beispiel Mitsprache, Sicherheit und Würde beinhaltet, werden vom BMZ an gleicher Stelle verschiedene Formen von Armut definiert und ihre Messbarkeit aufgezeigt, die sich zumindest in Bezug auf die Begriffe absolute und relative Armut am Einkommen von Armut betroffener Menschen orientieren.

Als absolute oder extreme Armut bezeichnet das BMZ hier in Anlehnung an die Definition der Weltbank eine Armut, in der Menschen weniger als 1,90 US$ pro Tag zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse zur Verfügung haben. Hierbei wird die Kaufkraft lokaler Währungen in die Kaufkraft des US-Dollars umgerechnet, so dass von diesem Armutsbegriff betroffene Menschen in ihrem Land nicht in der Lage sind, sich Waren zu kaufen, die in den USA den genannten Betrag von 1,90 US$ kosten würden. Diese von der Weltbank definierte Grenze wird als die finanzielle Grenze angesehen, unterhalb der ein Mensch nicht die überlebensnotwendigen Güter erwerben kann, wobei die Deutungshoheit der Weltbank unhinterfragt erscheint. Eine tiefergehende Kritik an dieser Definition würde den Rahmen dieser Arbeit übersteigen und ist auch nicht Thema selbiger. Kritisch angemerkt sei hier jedoch zumindest, dass es sich um die Definition einer finanziellen Überlebensgrenze handelt, deren Logik folgend Menschen mit einem Einkommen unterhalb dieser Grenze nicht überleben können, während Menschen mit Einkommen darüber nicht als „arm“ im Sinne der Definition gelten. Absolute Armut existiert in Deutschland nicht.

Eine weitere Form der Armut ist die sogenannte relative Armut. Relative Armut betrifft Wohlstandgesellschaften wie zum Beispiel auch Deutschland und bezieht sich auf eine innerhalb dieser jeweiligen Gesellschaft im Vergleich zum Durchschnitt als arm wahrgenommene Gruppe. Als relativ arm gilt nach dieser Definition derjenige Mensch, dessen Einkommen weniger als die Hälfte des Durchschnittseinkommens (Median) beträgt. (BMZ 2016)

Da die relative Armut neben der bloßen Sicherung des täglichen Überlebens auch Aspekte wie die Teilnahme an gesellschaftlichen Aktivitäten einbezieht, wird in meiner Arbeit grundsätzlich diese Definition gemeint sein. Gerade in einer nach ökonomischen Maßstäben ausgerichteten Gesellschaft ist das Entbehren gesellschaftlicher Teilhabe, die fast ausschließlich finanzielle Ressourcen voraussetzt, zwangsläufig ein Indikator für gesellschaftlich ausgrenzende Armut, auch wenn die überlebenswichtigen Bedürfnisse gedeckt sind.

2.2 Armut in Deutschland

Da die Veröffentlichung des fünften Armuts- und Reichtumsberichtes durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf Anfang 2017 verschoben wurde, werde ich mich hier auf den Armutsbericht des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (DPWV) von 2016 beziehen. Im Vorwort dieses Berichtes merkt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des DPWV, vor dem Hintergrund der seit 27 Jahren durchgeführten Armutsforschung durch den DPWV an:

„Die Bundesregierung hat spätestens seit 2010 umgeschaltet auf eine Zwei-Klassen­Arbeitsmarktpolitik: gute und schnelle Vermittlung für gut und schnell Vermittelbare, während notwendige Programme und Hilfen für die nur mit größerem Aufwand zu Integrierenden stagnieren, zurückgefahren werden oder sich auf eher symbolische Programme mit geringem Umfang beschränken." (Schneider 2016: 3)

Ungeachtet der Frage, ob die besagten Programme zum Beispiel aufgrund mangelnder Inanspruchnahme gerade beim Armutstyp der sogenannten isolierten Inaktiven zurückgefahren werden, oder ob Förderung schwer vermittelbarer und mit nicht arbeitsmarktrelevanten Kompetenzen ausgestatteter Menschen durch den am ersten Arbeitsmarkt orienteierten Fokus der oft finanzierenden Agentur für Arbeit schlichtweg obsolet ist (Schütte 2013: 224-227), kann gemäß dem Armutsbericht des DPWV festgehalten werden, dass relative Armut in Deutschland ein nicht zu vernachlässigender Aspekt ist. Als Gründe dafür, in Deutschland in Armut zu geraten, gelten auch im besagten Armutsbericht bestimmte Risikofaktoren. So sind zum Beispiel Arbeitslose, Alleinerziehende, Alte, Menschen mit Migrationshintergrund, psychisch Kranke und Verschuldete besonders von Armut gefährdet. Schaut man sich diese Risikogruppen näher an, handelt es sich oft um Bevölkerungsgruppen, die aufgrund ihrer Lebensumstände nicht in ausreichendem Maße für den existenzsichemden ersten Arbeitsmarkt verwertbar sind. Die Koppelung von Armut und Arbeit wird auch hier offensichtlich. Geht man davon aus, dass Armutsbekämpfung in Deutschland durch Umverteilung der Vermögensverhältnisse ohne gravierende Einschnitte möglich sei (Schneider 2016: 5), stößt man neben Konzepten wie Anhebung des Mindestlohns, der Renten und der Erwerbslosenbezüge zwangsläufig auch auf die Frage der generellen Entkoppelung von Arbeit und Armut, wobei das BGE seit Jahren immer wieder diskutiert wird.

Dem Bericht des DPWV zufolge wies die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2014 eine Armutsquote von 15,4% auf, womit der seit dem Tiefpunkt von 14% im Jahr 2006 andauernde Aufwärtstrend gestoppt erscheint, aktuelle Entwicklungen, wie z.B. die erhöhte Zuwanderung von Geflüchteten und Asylsuchenden Ende 2015 und deren Folgen noch unberücksichtigt sind. (Schneider, Stilling, Wolfering 2016: 14).

Die Ungleichheit der Einkommensverteilung durch die ungezügelte Bevorzugung der Kapitalbesitzer in Zeiten neoliberaler Deregulierung der Märkte schleift seit der Thatcher-Ära das fundamentale Demokratieprinzip politischer Gleichheit. Da politische Entscheidungen zu diesen demokratiezersetzenden Entwicklungen führten, können sie jedoch auch durch politische Entscheidungen zurückgedrängt werden (Merkel 2016: 185-193).

Befinden sich also 15,4% der deutschen Bevölkerung in Armut, stellt sich auch die Frage, welche Relevanz dieses Thema für Soziale Arbeit hat.

2.3. Bedeutung von Armut für Soziale Arbeit

Gemäß der deutschsprachigen Definition Sozialer Arbeit des DBSH fördert Soziale Arbeit unter anderem gesellschaftliche Veränderungen, den sozialen Zusammenhalt und die Selbstbestimmung von Menschen unter Achtung der Menschenrechte, der Vielfalt und der sozialen Gerechtigkeit. Sie ermutigt und befähigt Menschen dazu, ihr Wohlergehen zu verbessern. (DBSH 2016).

Seit den Anfängen professioneller Sozialer Arbeit von Alice Salomon und Ilse Arlt wird eine Denkrichtung vertreten, die Armut nicht ausschließlich individualisierend, sondern auch gemäß ihrer strukturellen und gesellschaftlichen Dimension zu verstehen und zu lindern versucht (Lambers 2016: 73).

Sehen wir Armut nun gemäß der genannten Definition auch als einen Mangel an Teilhabemöglichkeiten an, der wie geschildert einen Ursprung in der Koppelung von Teilhabe und dem daraus resultierenden Wohlergehen an Arbeit hat und werden uns der in Zukunft weiteren Abnahme existenzsichernder Arbeitsplätze bewusst, wird schnell klar, dass Armut, ihre Ursprünge und Folgen und deren Verminderung künftig eine immer größere Bedeutung für Soziale Arbeit in ihren klassischen Tätigkeitsfeldern haben wird.

Da jedoch mangelnde Teilhabe und somit abnehmendes Wohlergehen durch Armut auch klinische Auswirkungen z.B. auf die psychische Gesundheit der Betroffenen haben, beeinflussen die psychischen Auswirkungen von Armut zunehmend das Arbeitsfeld von sozialer Arbeit dahingehend, dass psychologische Kompetenzen ins Zentrum der Profession Soziale Arbeit rücken (Ehrenberg 2011: 446f). Bereits 2012 bekam jeder 7. Arbeitslose Psychopharmaka verschrieben. Durch die psychiatrische Klassifikation der Depression wird das gesellschaftlich bedingte Unbehagen der Einzelnen individualisiert und behandelbar gemacht, ohne die gesellschaftlichen Verhältnisse zu hinterfragen, die zu diesem Unbehagen führen (Brenssell 2012: 28).

Hier ist Soziale Arbeit innerhalb ihres Tripelmandats vor dem Hintergrund ihrer Selbstdefinition gefordert, stärker Anwalt der Betroffenen zu sein und gemäß ihrer ethischen Selbstverpflichtung sozialen Wandel und soziale Gerechtigkeit zu fördern, anstatt bloßes Herrschafts- und Kontrollinstrument zu sein und so die gesellschaftlichen Verhältnisse zu reproduzieren. Im Folgenden soll überprüft werden, ob die sozialpolitische Forderung nach einem Bedingungslosen Grundeinkommen in diesem Kontext sinnvoll ist. Hierfür ist es nötig, sich zu vergegenwärtigen, was mit einem bedingungslosen Grundeinkommen im Einzelnen gemeint ist.

[...]

Final del extracto de 17 páginas

Detalles

Título
Das Bedingungslose Grundeinkommen als Konzept zur Armutsbekämpfung in Deutschland
Universidad
University of Applied Sciences Braunschweig / Wolfenbüttel; Salzgitter  (Soziale Arbeit)
Curso
Gesellschafts- und erziehungswissenschaftliche Grundlagen der Sozialen Arbeit
Calificación
1,3
Autor
Año
2017
Páginas
17
No. de catálogo
V935275
ISBN (Ebook)
9783346261373
ISBN (Libro)
9783346261380
Idioma
Alemán
Palabras clave
bedingungslose, grundeinkommen, konzept, armutsbekämpfung, deutschland
Citar trabajo
Lutz Kiehne (Autor), 2017, Das Bedingungslose Grundeinkommen als Konzept zur Armutsbekämpfung in Deutschland, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/935275

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