Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungs-, Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abbildungen
Abkürzungen
Teil A Einleitung
Teil B Sanierungskonzepte im Allgemeinem
A. Aufbau Sanierungsgutachten
I. Anforderung nach BGH
II. Anforderung nach IDW S6
B. Sanierungsmaßnahme Debt-Equity-Swap
I. Definition, Vorteile, Risiken und Auswirkungen
II. Sanierungsgewinn und Sanierungserlass
III. Alternativen zum Debt Equity Swap
Teil C Fazit
Literaturverzeichnis
Einzelwerke
Sammelwerke
Kommentare
Aufsätze
Internetquellen
Abkürzungs-, Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abbildungen
Abbildung 1: Phasen des Restrukturierungsprozesses
Abbildung 2: Vergleich von Anforderungen BGH mit dem IDW S6 Entwurf
Abbildung 3: Typische Maßnahmen zur finanziellen Restrukturierung
Abkürzungen
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Teil A Einleitung
Ein Unternehmen in einer Krisensituation und die damit verbundenen Schwierigkeiten, können verheerende Folgen mit sich bringen und somit die Existenz eines Unternehmens gefährden.1 Viele Krisensituationen führen zur Überschuldung und zu Liquiditätsengpässen, wenn nicht sogar zu einer Zahlungsunfähigkeit. Um dies abzuwenden werden im Rahmen eines Sanierungskonzeptes Maßnahmen entwickelt, um erfolgreich eine Insolvenz abzuwenden2 sowie eine generelle Aussagekraft zum Fortbestand des Unternehmens zu treffen.3
Diese Hausarbeit beschreibt die Situation, dass sich ein Unternehmen bereits in der Krisensituation befindet und diesem Zusammenhang ein Sanierungskonzept erstellt. Damit verbunden die Anforderungen an ein Sanierungskonzept inklusive der daraus entstandenen Maßnahmen für die Sanierung des Unternehmens beschreiben.4 5 Im Allgemeinen wird unterschieden, ob es sich um eine außergerichtliche Sanierung oder einer Sanierung in einem Insolvenzverfahren handelt. 5 In dieser Hausarbeit wird die außergerichtliche Sanierung thematisiert, welche in der Praxis deutlich häufiger ihre Anwendung finden.6 Vorrangig wird die erste Phase der Sanierung untersucht, das heißt in einer Phase in der akuter Handlungsbedarf besteht. Daher werden strategische oder taktische Sanierungsmaßnahmen nicht tiefer behandelt.
Speziell der Umgang mit Sanierungsmaßnahmen bzw. die Umwandlungen innerhalb der Bilanzpassiva zur Verbesserung der Eigenkapitalquote, z. B. das Umwandeln eines Gesellschafterdarlehens (Fremdkapital) in Eigenkapital wird hierbei etwas genauer untersucht.7 Diese Umwandlung wird als Debt-Equity-Swaps genannt. Es werden mögliche Beweggründe und Risiken des häufig gewählten Debt-Equity-Swap erläutert.8 Die dabei bestehenden Bewertungsansätze werden nicht näher erklärt, da die Bewertung von Forderungen durch unterschiedliche Ansätze sehr tiefgreifend ist.9 Resultierend aus der Sanierungsmaßnahme des Debt-Equity-Swap können sogenannte Sanierungsgewinne entstehen.
Die aktuelle rechtliche Situation im Umgang mit einem Sanierungsgewinn und möglichen Sanierungserlass wird beschrieben und welche Auswirklungen diese Situationen in der Praxis auf ein Unternehmen haben. Einhergehend mit dem Anforderungsprofil des BGH10, wie diese Sanierungskonzepte und -gewinne zu behandeln sind, herrschten diesbezüglich lang Unsicherheit im Umgang mit Sanierungsgutachten und darin geplanten Sanierungsgewinnen. Im Speziellen, ob zwangsläufig ein Gutachten nach IDW S6 erforderlich ist.
Um dazulegen zu können, warum eine Unsicherheit besteht, wird ein Bestandteile dieser Hausarbeit die Beschreibung eines Sanierungsgutachtens sein und wie und welchen Zweck dieses erstellt wird. Vorrangig sollen ebenfalls die im Sanierungsgutachten vorgestellten Maßnahmen und dessen Auswirkungen erläutert werden, um auch mögliche Konsequenzen bzw. Alternativen aufweisen zu können. Hierzu werden Beispiele vorgestellt und die aktuelle Rechtsprechung thematisiert.
Abschließend wird der derzeitige Umgang mit Sanierungsgutachten beschrieben und welche zukünftige Ausrichtung ein Sanierungsgutachten beinhaltet.
Teil B Sanierungskonzepte im Allgemeinem
Eine gesetzliche Vorgabe zur Erstellung eines Sanierungskonzeptes über „Form und Inhalt“ gibt es nicht.11 Nach dem BGH Urteil aus 2016 werden lediglich einige Anforderungen an ein Sanierungsgutachten definiert.12 Rückwirkend haben viele Sanierer bei der Erstellung eines Sanierungsgutachtens in Anlehnung an dem IDW S6 diesen als Grundlage genommen.
Um den Mehrwert eines Sanierungsgutachtens zu erkennen, sollten die Anlässe hierfür aufgezeigt werden. Laut dem IDW S6 soll es eine Entscheidung zu einer möglichen Finanzierung für ein in der Krise befindliches Unternehmen, sogenannte Intensivbetreuung von Problemkrediten gemäß des MaRisk, ermöglichen.13 Zudem kann es als Informationsinstrument gegenüber Gläubigern oder Anderen mit berechtigtem Interesse (Arbeitnehmer, Arbeitnehmervertretern, Sozialversicherungskassen) eingesetzt werden, wenn zum Beispiel Stundungen oder gar ein Forderungsverzicht vereinbart werden soll. Der IDW S6 verweist an dieser Stelle ebenfalls auf „Organe im Zusammenhang mit strafrechtlichen ... oder zivilrechtlichen Haftungsaspekten“.14 Unter anderem kann das Gutachten in Verbindung mit Sanierungsmaßnahmen, wie Kapitalmaßnahmen, gegenüber dem Stakeholder eingesetzt werden. Die „Gewährung öffentlicher Beihilfen“ wie z. B. Landesbürgschaften o. ä. oder die „Sicherung des Sanierungsprivilegs nach § 39 Abs. 4 InsO“ sind ebenfalls wichtige Anlässe um ein Sanierungsgutachten zu erstellen.15 Zudem kann es innerhalb einer Insolvenz als Grundlage dienen, um den Umgang mit einer Insolvenz besser zu strukturieren. In der Vergangenheit wurde das Sanierungsgutachten ebenfalls gegenüber Finanzbehörden eingesetzt, um einen Erlass der Steuern, gern als Sanierungserlass bezeichnet, oder eine Stundung zu beantragen, dies im Wesentlichen im Zusammenhang mit einem DebtEquity-Swap oder Forderungsverzichts.16
Wenn einer der oben genannten Beweggründe vorliegt, stellt sich - insbesondere nach der aktuellen BGH-Rechtsprechung - die Frage, was Ziel des Gutachtens und dessen dargestellten Sanierungsmaßnahmen sein soll.17 Die wesentliche Aussage soll sein, ob das Unternehmen im Zuge der Sanierung in einem angemessenen Zeitraum überlebensfähig und somit sanierungsfähig ist.18 19 Als gemessenen Zeitraum wird häufig ein Zeitraum zwischen drei bis fünf Jahren genannt. 19 Der BGH spricht hier von einer positiven Fortführungsprognose oder auch gern als going concern bezeichnet.20 Um diese Aussagekraft eines Sanierungsgutachtens zu erhalten gibt es ein Anforderungsprofil, welches ebenfalls in dem Urteil des BGH vom 12.05.2016 dargestellt wird. Allerdings wurde in der Vergangenheit oft die Anwendung nach dem IDW S6 praktiziert. Beide Anforderungen werden im nächsten Abschnitt detaillierter dargestellt werden.
A. Aufbau Sanierungsgutachten
Nachdem in vorherigen Seiten die Anlässe und Ziele eines Sanierungsgutachtens beschrieben wurden, wird nachfolgend der grundsätzliche Aufbau eines Sanierungsgutachtens in der Anlaufphase einer Sanierung vorgestellt. Wie bereits in der Einleitung beschrieben, dient das Sanierungsgutachten vorrangig zur Vermeidung einer Insolvenz und wird in dem Zusammenhang als Instrument der Krisenerkennung und -analyse genutzt.21 Das heißt, welche Form der Krise vorliegt und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um den schlimmsten Fall, die Insolvenz, verhindern zu können.22 Das Sanierungskonzept bezeichnet Geiwitz als „Grobkonzept ... [für die] Vermeidung einer Zahlungsunfähigkeit und ... Überschuldung“.23
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Entwicklung des Restruk- turie rungs- kgnzeptes Wie in der Abbildung 1 zu sehen erfolgt die Prüfung der Sanierungsfähigkeit in mehreren Schritten. Nach dem in der Grobanalyse die wesentlichen Bestandteile der Sanierung festgehalten werden, werden in den nächsten Schritten die Sofortmaßnahmen ergriffen. Diese Schrittfolge wird, aufgrund des zeitlichen Drucks, einer möglichen Insolvenz entgegenzuwirken, regelmäßig angewendet.24 Kraus beschreibt das Sanierungskonzept als „Masterplan für die Umsetzung“ der Sanierung und soll somit Schritt für Schritt oder besser gesagt Maßnahme für Maßnahme einen Teil des Erfolgs der Sanierung darstellen.25 Auf Grund einiger Anfechtungen von Sanierungskonzepten innerhalb eines Insolvenzverfahrens in der Vergangenheit, kam es am 12.05.2016 zu einem Urteil seitens des BGHs, welche die Mindestanforderungen an ein Sanierungskonzept fest hielt.26 Vorher herrschte große Unsicherheit und erschwerte die Unternehmenssanierung erheblich, gerade wenn ein zu sanierenden Unternehmen auf Basis des Sanierungsgutachtens mit Gesellschafter, Gläubigern, Investoren oder anderen wichtigen Geschäftspartnern in Verhandlung treten muss, um die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu erklären und zu optimieren. Welche Anforderungen für ein Sanierungsgutachten nach dem BGH bestehen und welche Anforderungen nach dem IDW S6 bestehen, wird im Folgenden beschrieben.
[...]
1 Beutel/Sistermann in Lüdicke/Sistermann, Unternehmensteuerrecht, § 18 Krisenfinanzierung und Sanierung, Rn. 3.
2 Knecht in Knecht/Hommel/Wohlenberg, Restrukturierung der betrieblichen Unternehmenskrise, S. 31; Hohber- ger/Damlachi, S. 728.
3 Erhard in Blümich, EstG § 3 Abs. 66_aF, Rn. 5.
4 Erhard in Blümich, EstG § 3 Abs. 66_aF, Rn. 6.
5 Paulus in Knecht/Hommel/Wohlenberg, S. 90; Hohberger/Damlachi, S. XXI S. 18.
6 Knecht in Knecht/Hommel/Wohlenberg, Restrukturierung der betrieblichen Unternehmenskrise, S. 37.
7 Knecht/Haghani in Buth/Hermanns, Restrukturierung, Sanierung, Insolvenz, § 18 Bilanzielle Restrukturierung und Financial Covenants, Rn. 45.
8 Vetter in Fleischer/Goette, MüKo-GmbhG, Vorbemerkung §58, Rn 85.
9 Spliedt in Schmidt, Insolvenzordnung, Inso §225a Rechte der Anteilsinhaber, Rn. 21-25.
10 BGH, Urteil vom 12.05.2016 - IX ZR 65/14; BMF vom 27.03.2003 - IV A 6 - S 2140.
11 Knecht in Knecht/Hommel/Wohlenberg, Restrukturierung der betrieblichen Unternehmenskrise, S. 31.
12 BGH, Urteil vom 12.05.2016 - IX ZR 65/14.
13 BaFin, Rundschreiben 09/2017 (BA) vom 27.10.2017, Mindestanforderungen an das Risikomanagement, S. 27, URL: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Rundschreiben/2017/rs_1709_ma- risk_ba.html;jsessionid=614831B554D509AD44DA74CCD1465871.1_cid298?nn=9450904, Abruf am 31.07.2018.
14 IDW S6 Entwurf vom 08.09.2017, S. 3, URL: https://www.idw.de/blob/103770/63e0d990f527a23b930d6ca7f51563ec/idw-es-6-nf-data.pdf, Abruf am 31.07.2018.
15 IDW S6 Entwurf vom 08.09.2017, S. 3, URL: https://www.idw.de/blob/103770/63e0d990f527a23b930d6ca7f51563ec/idw-es-6-nf-data.pdf, Abruf am 31.07.2018.
16 BFH, Urteil vom 28.11.2017 /GrS (1/15), Rn. 6-8; Häger/Hiltner in Knecht/Hommel/Wohlenberg, Gutachterliche Kommentierung IDW-S6, S. 295.
17 BGH, Urteil vom 12.05.2016 - IX ZR 65/14, S. 1 b).
18 BGH, Urteil vom 12.05.2016 - IX ZR 65/14, Rn. 29.
19 Becker/Bieckmann/Wechsung/Müller, Konkretisierung der Anforderungen an ein Sanierungskonzept nach IDW S 6, DStR 2017, 2506.
20 BGH, Urteil vom 12.05.2016 - IX ZR 65/14, S. 1 b).
21 Behringer, Unternehmenssanierung, S. 37.
22 Kraus in Buth/Hermanns, §4 Sanierungskonzept um Umsetzungsmanagement einer nachhaltigen Unternehmenssanierung, Rn. 15.
23 Geiwitz, Betriebswirtschaftliche Anforderungen an eine erfolgreiche Konzernsanierung, NZI-Beilage 2018, 54, Seite 54-56.
24 Kraus in Buth/Hermanns, §4 Sanierungskonzept um Umsetzungsmanagement einer nachhaltigen Unternehmenssanierung, Rn. 14.
25 Kraus in Buth/Hermanns, §4 Sanierungskonzept um Umsetzungsmanagement einer nachhaltigen Unternehmenssanierung, Rn. 11.
26 BGH, Urteil vom 12.05.2016 - IX ZR 65/14, Rn. 30 ; Pape in NWB Nr. 47 vom 21.11.2016: Vermeidung von Anfechtungsrisiken bei der Entgegennahme von Zahlungen des Schuldners in Sanierungsfällen, S. 3538 und S. 3544.
- Arbeit zitieren
- Anna Schmidt (Autor), 2018, Nachhaltige Unternehmenssanierung. Erstellung und Beurteilung eines Sanierungskonzeptes, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/935834
Kostenlos Autor werden
Kommentare