Der Gemeinsame Unterricht, der Gegenstand dieser Arbeit sein soll, ist der bislang erfolgreichste und am meisten verbreitete Versuch des Schulsystems allen Schülern gleiche Lerngrundlagen und Möglichkeiten mitzugeben.
Ob die Art und Weise, wie der Gemeinsame Unterricht in NRW durchgeführt wird und gesetzlich festgelegt ist, für echte Chancengleichheit sorgt, soll im Rahmen dieser Arbeit erörtert werden.
Dabei soll zunächst der Personenkreis eingegrenzt und ein kurzer historischer Überblick über die sonderpädagogische Förderung in der BRD gegeben werden. Weiterhin wird der Bereich der schulischen Integration beschrieben, wobei die Form des Gemeinsamen Unterrichts im Mittelpunkt stehen soll.
Im darauf folgenden Kapitel wird der Gemeinsame Unterricht, vor allem wie er in Nordrhein- Westfalen stattfindet, dargestellt. Diese Eingrenzung ist notwendig, da der Bildungsföderalismus große Unterschiede in der Praxis der integrativen Beschulung der BRD mit sich bringt. Um die Thematik nicht nur theoretisch, mit Hilfe von Literatur, zu beleuchten, wurden Interviews geführt, die in Kapitel 4 dargestellt und hinsichtlich ausgewählter Themenbereiche ausgewertet werden.
Inhaltsverzeichnis
0 EINLEITUNG
Motivation und Zielsetzung
Methodik
1 DIE ENTWICKLUNG DER SONDERPÄDAGOGISCHEN FÖRDERUNG IN DEN SCHULEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND- EIN HISTORISCHER ÜBERBLICK
1.1 Entwicklung bis 1945
1.2 Phase des Aufbaus
1.3 Phase des Ausbaus
1.4 Phase des Umbaus
2 SCHULISCHE INTEGRATION- SONDERPÄDAGOGISCHE FÖRDERUNG IN ALLGEMEINEN SCHULEN
2.1 Begriffsbestimmung
2.2 Organisationsformen der Sonderpädagogischen Förderung in den allgemeinen Schulen Nordrhein- Westfalens
2.3 Gemeinsamer Unterricht
3 DER GEMEINSAME UNTERRICHT IN NORDRHEIN- WESTFALEN
3.1 Schulversuche zum Gemeinsamen Unterricht in NRW
3.2 Positionen der Landesregierung auf dem Weg zu einer gesetzlichen Regelung sonderpädagogischer Förderung in Nordrhein- Westfalen
3.3 Das Gesetz zur Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung in Schulen
3.4 Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und zur Festlegung des Förderortes
3.5 Gegenwärtiger Stand der schulpolitischen Entwicklungen
4 DER GEMEINSAME UNTERRICHT IN DER PRAXIS AM BEISPIEL EINER WUPPERTALER UND ZWEI KÖLNER SCHULEN
4.1 Vorstellung der Peter- Petersen Schule (Köln), der Ernst- Moritz- Arndt Schule (Köln) und der Gemeinschaftsgrundschule Rudolfstraße (Wuppertal)
4.2 Wichtige Aussagen und Ergebnisse der Interviews
4.2.1 Aussagen bezüglich besonderer Organisationsformen des jeweiligen Gemeinsamen Unterrichts
4.2.2 Darstellung der Verteilung der Förderschwerpunkte an o. g. Schulen
4.2.3 Aussagen bezüglich der Aufnahme von Schülern mit Förderschwerpunkt
5 DISKUSSION
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht den aktuellen Stand des Gemeinsamen Unterrichts in Nordrhein-Westfalen im Hinblick auf die Integration von Schülern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Dabei wird der Frage nachgegangen, inwiefern dieses Modell als System der Chancengleichheit betrachtet werden kann und welche Herausforderungen in der praktischen Umsetzung bestehen.
- Historische Entwicklung der sonderpädagogischen Förderung in Deutschland
- Schulische Integration und der Begriff des Gemeinsamen Unterrichts
- Politische und gesetzliche Rahmenbedingungen in Nordrhein-Westfalen
- Praktische Untersuchung anhand von Interviews mit Lehrkräften an drei verschiedenen Schulen
Auszug aus dem Buch
1.2 Phase des Aufbaus
Zunächst änderte sich nach 1945 nicht viel für geistig behinderte Kinder, weder schulisch noch sozial. Die Hilfsschule knüpfte dort an, wo man 1933 aufgehört hatte, das heißt:
Die Hilfsschule etablierte sich wieder als Leistungsschule, die an einer Einbeziehung der Schwerschwachsinnigen kaum interessiert war. Man überließ sie- wie einst- den Anstalten, d.h. der ‚privaten Mildtätigkeit’. Die Ausschulung der sog. Bildungsunfähigen, ihre ‚Schulbefreiung’, wurde vielfach bedenkenlos praktiziert. Die Hilfsschule registrierte diese ‚Befreiten’ lediglich in ihren Akten (Speck 2005, 32).
Es gab also noch keine neue „Bildungskonzeption“ (Fornefeld 2002, 40) für geistig behinderte Kinder, wofür es auch keine Veranlassung gab, da das „Reichsschulpflichtgesetz von 1938 weiter Gültigkeit besaß und Schüler mit geistiger Behinderung damit weiter als bildungsunfähig galten“ (ebd., 40). Auch die „Universal Declaration of Human Rights“, die 1948 von den Vereinten Nationen verabschiedet wurden, führte nicht zu einer Veränderung der Situation für geistig behinderte Kinder, obwohl in den Artikeln 1 und 2 die Gleichheit aller Menschen hervorgehoben wird und ihnen in Artikel 26/ 1 und 2 allen Menschen ein Recht auf Bildung zugesprochen wird. Auch das 1949 in Kraft getretene Grundgesetz der BRD, welches die Unantastbarkeit der Menschenwürde postuliert, ändert daran nicht.
Eine einzige Ausnahme bilden, so berichtet Fornefeld, einzelne Pädagogen, die in Anstaltsschulen tätig sind und versuchen sich für eine „öffentliche Schulbildung“ (2002, 41) der Kinder mit geistiger Behinderung einzusetzen. Ihre Forderungen bleiben aber noch unerhört und werden nicht in die Tat umgesetzt.
Zusammenfassung der Kapitel
0 EINLEITUNG: Die Verfasserin beschreibt ihre persönliche Motivation und die Zielsetzung der Arbeit, die sich mit dem Gemeinsamen Unterricht und der Integration von Schülern mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in NRW befasst.
1 DIE ENTWICKLUNG DER SONDERPÄDAGOGISCHEN FÖRDERUNG IN DEN SCHULEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND- EIN HISTORISCHER ÜBERBLICK: Das Kapitel bietet eine geschichtliche Einordnung der sonderpädagogischen Förderung von den Anfängen bis zur Phase des Umbaus, um die aktuelle Situation zu verstehen.
2 SCHULISCHE INTEGRATION- SONDERPÄDAGOGISCHE FÖRDERUNG IN ALLGEMEINEN SCHULEN: Hier werden Begriffe definiert und die verschiedenen Organisationsformen der Integration in NRW sowie der Gemeinsame Unterricht als spezifische Form vorgestellt.
3 DER GEMEINSAME UNTERRICHT IN NORDRHEIN- WESTFALEN: Dieser Teil befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen, Schulversuchen und dem Gesetz zur Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung in Schulen in Nordrhein-Westfalen.
4 DER GEMEINSAME UNTERRICHT IN DER PRAXIS AM BEISPIEL EINER WUPPERTALER UND ZWEI KÖLNER SCHULEN: Anhand von Experteninterviews werden die praktische Umsetzung, die Organisation und die Erfahrungen mit dem Gemeinsamen Unterricht an drei ausgewählten Schulen analysiert.
5 DISKUSSION: Die Arbeit schließt mit einer kritischen Reflexion über das Schulsystem und einer Diskussion darüber, ob der aktuelle Stand des Gemeinsamen Unterrichts als System der Chancengleichheit gelten kann.
Schlüsselwörter
Gemeinsamer Unterricht, Inklusion, Sonderpädagogik, schulische Integration, Nordrhein-Westfalen, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Förderschule, Schulpflichtgesetz, individuelle Förderung, Differenzierung, Lehrerausbildung, Schulversuche, Qualitätssicherung, Schulentwicklung, Chancengleichheit
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert den aktuellen Stand des Gemeinsamen Unterrichts in Nordrhein-Westfalen, insbesondere hinsichtlich der Integration von Schülern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die historische Entwicklung der Sonderpädagogik, gesetzliche Rahmenbedingungen, die Praxis des Gemeinsamen Unterrichts und die Frage der Chancengleichheit.
Welches Ziel verfolgt die Forschungsarbeit?
Das primäre Ziel ist es zu erörtern, ob das derzeitige System des Gemeinsamen Unterrichts in NRW eine echte Chancengleichheit für behinderte und nichtbehinderte Schüler gewährleistet.
Welche wissenschaftliche Methodik wurde verwendet?
Es wurde eine Kombination aus Literaturanalyse zur historischen und rechtlichen Fundierung sowie die Durchführung problemzentrierter Interviews mit Lehrkräften zur Untersuchung der Schulpraxis gewählt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil beleuchtet die historische Entwicklung, die gesetzlichen Grundlagen (z.B. Schulgesetz NRW) und evaluiert die Praxis des Gemeinsamen Unterrichts durch qualitative Interviews an drei Schulen in Köln und Wuppertal.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?
Wichtige Begriffe sind Gemeinsamer Unterricht, schulische Integration, Inklusion, sonderpädagogische Förderung und Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.
Welche spezifische Rolle spielt der Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung" in der Arbeit?
Dieser Förderschwerpunkt bildet den Kern der Untersuchung, da die Verfasserin aufzeigt, dass Schüler mit geistiger Behinderung oft vor besonderen Herausforderungen im Gemeinsamen Unterricht stehen und von Schulen teilweise aufgrund mangelnder Ressourcen abgelehnt werden.
Welche Rolle spielt die Ausbildung der Lehrkräfte laut den befragten Experten?
Die Interviewpartner betonen, dass eine Veränderung der Lehrerausbildung hin zu einer gemischten Ausbildung für alle Lehrämter entscheidend ist, um das Prinzip der "Schule für alle" erfolgreich umsetzen zu können.
- Quote paper
- Immacolata Venturiello (Author), 2006, Aktueller Stand des Gemeinsamen Unterrichts im Hinblick auf die Integration des Förderschwerpunktes geistige Entwicklung in NRW, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/93661