Diese Arbeit verfolgt das Ziel, die Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach HGB aufzuzeigen. Zunächst erhält man im Kapitel zwei einen Überblick über die rechtliche Grundlage und eine Definition des Begriffs Leasing. Im Anschluss erfolgt eine Klassifzierung der Leasingverhältnisse, um die Zurechnung des Leasingguts, welche für die Bilanzierung maßgeblich ist, zu klären. Abschließend wird die Bilanzierung beim Leasinggeber bzw. Leasingnehmer im Detail betrachtet. Diese Arbeit beschäftigt sich nicht mit dem Sale-and-Leaseback Verfahren. Die Zusammenfassung in Kapitel drei beendet die Arbeit.
Inhaltsverzeichnis
1.EINLEITUNG
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung
2.BILANZIERUNG NACH DEUTSCHEM HANDELSRECHT
2.1 Definition und die Rechtliche Grundlage
2.2 Klassifzierung von Leasingverhältnissen
2.2.1 Operating-Leasing
2.2.2 Spezialleasing
2.2.3 Finanzierungsleasing
2.2.3.1 Vollamortisationsverträge (Full-pay-out-Leasing)
2.2.3.2 Teilamortisationsverträge (Non-pay-out-Leasing)
2.2.4 Bilanzierung beim Leasinggeber
2.2.5 Bilanzierung beim Leasingnehmer
3.ZUSAMMENFASSUNG
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die bilanzielle Behandlung von Leasingverhältnissen nach deutschem Handelsrecht (HGB), wobei der Fokus insbesondere auf der Frage der Zurechnung des Leasingobjekts zum wirtschaftlichen Eigentümer liegt.
- Grundlagen und Definition von Leasing im Handelsrecht
- Differenzierung zwischen Operating- und Finanzierungsleasing
- Kriterien für die Zurechnung von Leasingobjekten
- Bilanzierungspraktiken beim Leasinggeber und Leasingnehmer
Auszug aus dem Buch
2.1 Definition und die Rechtliche Grundlage
Der Begriff „Leasing“ wird häufig mit „Miete“ oder „Pacht“ übersetzt. Im deutschen Zivil- und Steuerrecht ist der Begriff „Leasing“ nicht näher definiert. Allgemein wird darunter eine Sonderform der entgeltlichen Gebrauchsüberlassung von beweglichen oder unbeweglichen Wirtschaftsgütern durch den sog. Leasinggeber an den Leasingnehmer gegen ein regelmäßiges Entgelt verstanden.
Seit dem Inkrafttreten des BilMoG ist das Prinzip der wirtschaftlichen Zugehörigkeit in § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB enthalten. Nach § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB ist der Leasingsgegenstand grundsätzlich in der Bilanz des Eigentümers auszuweisen. Ist der juristische Eigentümer des Leasingsgegenstand eine andere Person als der wirtschaftliche Eigentümer, so ist das Leasinggut in der Bilanz des wirtschaftlichen Eigentümers zuzurechnen.
Die handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften enthalten keine spezifischen Zurechnungsgrundsätze. Bei der Bilanzierung von Leasingverhältnissen orientiert man sich an den vier steuerlichen Leasing-Erlasse der Finanzverwaltung. Die auf die Rechtsprechung des BFH basieren. Diese Erlasse dienen als Interpretationshilfen für die Praxis:
Zusammenfassung der Kapitel
1.EINLEITUNG: Diese Einleitung thematisiert die wachsende Bedeutung der Leasingbranche als Investitionsalternative und erläutert das Ziel der Arbeit, die Zurechnung von Leasingobjekten nach HGB zu klären.
2.BILANZIERUNG NACH DEUTSCHEM HANDELSRECHT: Dieses Kapitel erläutert die rechtlichen Grundlagen der Leasingbilanzierung, klassifiziert verschiedene Leasingverträge und definiert die Zurechnungskriterien für Leasinggeber sowie Leasingnehmer.
3.ZUSAMMENFASSUNG: Das Fazit fasst zusammen, dass die bilanzielle Behandlung im HGB maßgeblich vom wirtschaftlichen Eigentum abhängt und je nach Vertragsgestaltung zwischen Operating- und Finanzierungsleasing differenziert werden muss.
Schlüsselwörter
Leasing, HGB, Bilanzierung, wirtschaftliches Eigentum, Operating-Leasing, Finanzierungsleasing, Vollamortisation, Teilamortisation, Leasinggeber, Leasingnehmer, Zurechnung, BilMoG, Leasingraten, Grundmietzeit, Nutzungsdauer.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die systematische bilanzielle Erfassung von Leasingverhältnissen nach den handelsrechtlichen Vorgaben des HGB.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen umfassen die Definition von Leasing, die Klassifizierung von Leasingverträgen sowie die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Leasingverhältnisse nach HGB zu bilanzieren sind und wem das Leasinggut basierend auf den Zurechnungskriterien zuzuordnen ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine juristische und bilanztheoretische Analyse, die insbesondere die Rechtsprechung des BFH und die einschlägigen Leasing-Erlasse der Finanzverwaltung auswertet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition von Leasing, die Einordnung von Leasingverhältnissen (Operating vs. Finanzierungsleasing) sowie die spezifische Bilanzierung beim Leasinggeber und Leasingnehmer.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Leasing, HGB, wirtschaftliches Eigentum, Zurechnung und Bilanzierung charakterisieren.
Was unterscheidet Operating-Leasing von Finanzierungsleasing im Hinblick auf die Bilanzierung?
Beim Operating-Leasing erfolgt die Bilanzierung beim Leasinggeber, da das Leasinggut über die Nutzungsdauer abgeschrieben wird; beim Finanzierungsleasing erfolgt die Zuordnung abhängig von der Vertragsgestaltung zum Leasinggeber oder Leasingnehmer.
Warum ist das "wirtschaftliche Eigentum" entscheidender als das "rechtliche Eigentum"?
Gemäß § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB ist für die Bilanzierung entscheidend, wer die Chancen und Risiken des Leasingobjekts trägt, da dies die wirtschaftliche Zugehörigkeit bestimmt.
Was geschieht bei einem Teilamortisationsvertrag mit dem Restwertrisiko?
Das Restwertrisiko wird bei Teilamortisationsverträgen durch vertragliche Regelungen wie Kaufoptionen oder Andienungsrechte adressiert, wobei entscheidend ist, wie hoch der erzielbare Veräußerungserlös im Verhältnis zur Restamortisation ist.
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- Emre Fidan (Autor), 2020, Leasingbilanzierung nach HGB. Sale-and-Leaseback Verfahren, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/936727