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Folgerichtige Rechtsanwendung und Rechstfortbildung im Steuerrecht

Titel: Folgerichtige Rechtsanwendung und Rechstfortbildung im Steuerrecht

Seminararbeit , 2018 , 34 Seiten , Note: 16

Autor:in: Alexander Eisenmann (Autor:in)

Jura - Steuerrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Diese Arbeit widmet sich der folgerichtigen Rechtsanwendung und Rechtsfortbildung im Steuerrecht. Zuerst wird als Ausgangspunkt das Gebot folgerichtiger Gesetzgebung dargestellt, um Herleitung und Grundaussagen des Folgerichtigkeitsgebots zu erläutern. Sodann wird der Blick auf die Bedeutung der Folgerichtigkeit bei Rechtsanwendung und Rechtsfortbildung gelenkt. Dabei wird erläutert, warum das Folgerichtigkeitsgebot auch für diesen Bereich gilt und wie es in die juristische Methodik eingeordnet wird. Schließlich werden anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung Anforderungen und Grenzen des Folgerichtigkeitsgebots für Rechtsanwendung und Rechtsfortbildung besprochen.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Das Gebot folgerichtiger Gesetzgebung

I. Folgerichtigkeit als steuerrechtliche Konkretisierung des allgemeinen Gleichheitssatzes

II. Folgerichtigkeit als Bindung an die gesetzliche Ausgangsentscheidung

III. Folgerichtigkeit als formales Gebot

IV. Folgerichtigkeit als innere Systemgerechtigkeit

V. Folgerichtigkeit als nicht absolutes Gebot

1.) Durchbrechung durch besonderen sachlichen Grund

2.) Systemwechsel als Umgehungsmöglichkeit

VI. Kritik am Folgerichtigkeitsgebot

VII. Zwischenfazit

C. Das Gebot folgerichtiger Rechtsanwendung und Rechtsfortbildung

I. Folgerichtigkeit als Maßstab auch für Rechtsanwendung und Rechtsfortbildung

II. Methodische Einordnung

1.) Die Rolle der Folgerichtigkeit im Auslegungskanon

2.) Die Rolle der Folgerichtigkeit bei der Rechtsfortbildung

III. Folgerichtige Rechtsanwendung und Rechtsfortbildung in der Steuerrechtsprechung

1.) Folgerichtige Auslegung

a) Folgerichtige Auslegung im Umsatzsteuerrecht

b) Folgerichtige Auslegung des § 6 Abs. 5 EStG

2.) Folgerichtige Rechtsfortbildung

a) Folgerichtige Rechtsfortbildung bei der Betriebsaufspaltung

b) Zu- und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart als folgerichtige Rechtsfortbildung

IV. Anforderungen und Grenzen folgerichtiger Rechtsanwendung und Rechtsfortbildung

1.) Folgerichtige Umsetzung der gesetzlichen Grundentscheidungen

2.) Folgerichtige Umsetzung der richterrechtlichen Grundentscheidungen

3.) Möglichkeiten der Durchbrechung und Umgehung

4.) Grenzen folgerichtiger Rechtsanwendung und Rechtsfortbildung

a) Anwendung nur bei grundlegenden Systementscheidungen

b) Grenzen verfassungskonformer Auslegung

c) Besondere Grenzen der Rechtsfortbildung im Steuerrecht

D. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die Bedeutung und praktische Reichweite des Folgerichtigkeitsgebots über den Bereich der Gesetzgebung hinaus. Ziel ist es, aufzuzeigen, wie dieses Prinzip die Rechtsanwendung sowie die richterliche Rechtsfortbildung im Steuerrecht maßgeblich leitet, begrenzt und rechtlich fundiert.

  • Verfassungsrechtliche Herleitung des Folgerichtigkeitsgebots aus dem Gleichheitssatz
  • Differenzierung zwischen Folgerichtigkeit und anderen Systemgerechtigkeitsprinzipien
  • Die Rolle der Folgerichtigkeit bei der Auslegung und Lückenausfüllung
  • Analyse der steuerrechtlichen Rechtsprechung zu Betriebsaufspaltung und Gewinnermittlung
  • Grenzen der richterlichen Rechtsfortbildung und verfassungskonformen Auslegung

Auszug aus dem Buch

Folgerichtigkeit als steuerrechtliche Konkretisierung des allgemeinen Gleichheitssatzes

Die wohl wichtigste verfassungsrechtliche Begrenzung des Steuereingriffs liegt im schon als „Magna Charta des Steuerrechts“ bezeichneten allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG. Diesem kommt im Steuerrecht besondere Bedeutung zu, da die Freiheitsgrundrechte als verfassungsrechtliche Schranken der Besteuerung weitgehend versagen. Vor allem ein Eingriff in die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG scheitert nach überwiegender Ansicht an der fehlenden Belastung konkreter Eigentumspositionen durch die auf Geldleistung gerichtete Steuerschuld. Auch entzieht sich der Steuereingriff grundsätzlich einer tauglichen Verhältnismäßigkeitsprüfung, insbesondere da sich der Zweck, den staatlichen Finanzbedarf zu decken, ohne Bindung an eine konkrete Verwendung der Mittel nicht sinnvoll gegen private Interessen abwägen lässt.

Daher richtet sich die grundrechtliche Beurteilung von Steuernormen in erster Linie nach Art. 3 Abs. 1 GG. Er verlangt die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz. Konkretisiert wird er gemeinhin durch die Forderung, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches entsprechend verschieden zu behandeln, sofern – so die „neue Formel“ des Bundesverfassungsgerichts – die Ungleichbehandlung nach Art und Umfang des Differenzierungsmerkmals gerechtfertigt ist. Welche konkreten Anforderungen der allgemeine Gleichheitssatz an die gesetzliche Ausgestaltung stellt, kann jedoch nicht generell, sondern nur für jeden Sach- und Regelungsbereich gesondert bestimmt werden. Für das Steuerrecht ist Gleichheit im Sinne von Lastengleichheit zu fordern. Dabei ist es neben dem Leistungsfähigkeitsprinzip das Gebot der Folgerichtigkeit, welches Art. 3 Abs. 1 GG inhaltlich ausfüllen soll.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Diese Einleitung führt in das Folgerichtigkeitsgebot als verfassungsrechtliches Prinzip des Steuerrechts ein und definiert den Fokus der Untersuchung auf die Rechtsanwendung und -fortbildung.

B. Das Gebot folgerichtiger Gesetzgebung: Dieses Kapitel erläutert die Herleitung der Folgerichtigkeit aus dem Gleichheitssatz als formales Gebot und diskutiert Ausnahmen wie den Systemwechsel oder sachliche Gründe.

C. Das Gebot folgerichtiger Rechtsanwendung und Rechtsfortbildung: Hier wird der methodische Einfluss der Folgerichtigkeit auf die Arbeit der Gerichte und die Steuerverwaltung untersucht, inklusive konkreter Rechtsprechungsbeispiele.

D. Fazit: Die Schlussbetrachtung fasst zusammen, dass das Folgerichtigkeitsgebot ein unverzichtbares, verfassungsrechtlich verankertes Prinzip für eine konsistente Steuerrechtsordnung darstellt.

Schlüsselwörter

Folgerichtigkeit, Steuerrecht, Gleichheitssatz, Rechtsfortbildung, Systemgerechtigkeit, Rechtsanwendung, Betriebsaufsplattung, Steuergesetzgebung, verfassungskonforme Auslegung, Umsatzsteuerrecht, EStG, Gewinnermittlung, Lastengleichheit, Grundentscheidung, Analogie.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert das verfassungsrechtliche Gebot der Folgerichtigkeit und dessen spezifische Anwendung innerhalb des deutschen Steuerrechts.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themen sind das verfassungsrechtliche Gleichheitsgebot, die Grenzen der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit und die methodischen Vorgaben für die steuerliche Rechtsprechung.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie das Prinzip der Folgerichtigkeit nicht nur den Gesetzgeber bindet, sondern auch als notwendiger Maßstab für eine gleichmäßige Rechtsanwendung und Rechtsfortbildung durch Gerichte und Behörden dient.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtsdogmatische Analyse, die auf der Auswertung der verfassungsgerichtlichen und finanzgerichtlichen Rechtsprechung sowie der einschlägigen steuerrechtlichen Literatur basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des Folgerichtigkeitsgebots bei der Gesetzgebung sowie dessen methodische Übertragung auf die Rechtsanwendung und Rechtsfortbildung, illustriert durch Beispiele wie die Betriebsaufspaltung.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zu den prägenden Begriffen zählen Folgerichtigkeit, Gleichheitssatz, Systemgerechtigkeit, Rechtsfortbildung und verfassungskonforme Auslegung.

Warum wird die Betriebsaufspaltung als Beispiel herangezogen?

Die Betriebsaufspaltung dient als klassisches Beispiel für richterrechtliche Rechtsfortbildung, bei der das Folgerichtigkeitsgebot maßgeblich dazu beitrug, Inkonsistenzen bei der Gewerbesteuerbefreiung aufzulösen.

Welche Bedeutung hat der Fiskalzweck in diesem Kontext?

Der reine Fiskalzweck, also die bloße Steigerung staatlicher Einnahmen, reicht laut der Rechtsprechung nicht aus, um Abweichungen vom Folgerichtigkeitsgebot zu rechtfertigen.

Gibt es Grenzen für die Anwendung des Gebots?

Ja, die Grenzen liegen insbesondere im Wortlaut von Gesetzen, dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers bei der verfassungskonformen Auslegung sowie der Notwendigkeit, eine grundlegende Belastungsentscheidung zu berühren.

Ende der Leseprobe aus 34 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Folgerichtige Rechtsanwendung und Rechstfortbildung im Steuerrecht
Hochschule
Ludwig-Maximilians-Universität München
Note
16
Autor
Alexander Eisenmann (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2018
Seiten
34
Katalognummer
V936753
ISBN (eBook)
9783346274847
ISBN (Buch)
9783346274854
Sprache
Deutsch
Schlagworte
folgerichtige rechtsanwendung rechstfortbildung steuerrecht Folgerichtigkeitsgebot Art. 3 Abs. 1 GG Art. 3 GG Gleichheitssatz Schwerpunkt Steuerrecht Methodenlehre
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Alexander Eisenmann (Autor:in), 2018, Folgerichtige Rechtsanwendung und Rechstfortbildung im Steuerrecht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/936753
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Leseprobe aus  34  Seiten
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