Die Staats- und Regierungsform Deutschlands


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2008

24 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einführung in das Thema

2. Die Staatsdefinition

3. Das Grundgesetz

4. Die Staats- und Regierungsform Deutschlands
4.1 Die Republik
4.2 Die Demokratie
4.3 Der Bundesstaat
4.4 Der Sozialstaat
4.5 Der Rechtsstaat

5. Die Gewaltenteilung
5.1 Die Legislative
5.2 Die Exekutive
5.3 Die Judikative

6. Fazit

7. Literaturverzeichnis

1. Einführung in das Thema

Die folgende Arbeit über die „Staats- und Regierungsform Deutschlands“ soll darüber aufklären, wie die Bundesrepublik Deutschland aufgebaut und zusammengesetzt ist.

Um dies näher erläutern zu können, werde ich erst einmal den Begriff Staat definieren, damit deutlich werden kann, was ein Staat überhaupt ist bzw. durch was er sich auszeichnet.

Im Anschluss daran folgen eine kurze Darstellung des Grundgesetzes, sowie die Entstehung desgleichen, da das Grundgesetz das Fundament der Bundesrepublik Deutschland bildet und sich alles auf dieses aufbaut.

Danach werde ich die fünf Staats- und Regierungsformen Deutschlands nennen und näher erläutern, um für ein Grundverständnis über die Merkmale der Bundesrepublik Deutschland bei Ihnen als Leser zu sorgen.

Anschließend folgt eine Erklärung des Prinzips der Gewaltenteilung, da diese grundlegend für den Aufbau der Bundesrepublik Deutschlands ist und somit verdeutlicht werden kann, wie dieser Staat aufgebaut und zusammengesetzt ist.

Abschließen werde ich diese Arbeit zum Thema „ Die Staats- und Regierungsform Deutschlands“ mit dem Fazit, in dem ich noch einmal die wichtigsten Fakten und Aspekte der Staats- und Regierungsform Deutschlands kurz nennen und dann erläutern werde, warum das Wissen über dieses Thema für ein gutes Politikverständnis so wichtig ist.

2. Die Staatsdefinition

Der Begriff Staat lässt sich aus dem Lateinischen „status“ und dem Italienischen „stato“ ableiten und bedeutet so viel, wie Zustand oder Verfassung. Zum ersten Mal tauchte der Begriff „Staat“ bereits im 15. Jahrhundert bei Machiavelli[1] auf.[2]

Der Begriff „Staat“ ist nur schwer zu definieren, deshalb gibt es auch eine weitere und eine engere Staatsdefinition. Die weitere Staatsdefinition bezeichnet den Staat als einen politischen Herrschaftsverband, welcher territorial begrenzt und durch ein Herrschaftsverhältnis gekennzeichnet ist, bei dem von Menschen über Menschen regiert wird. Die engere Staatsdefinition besagt, dass der Staat eine politische Einrichtung von Institutionen und Personen ist, die die Funktion der Steuerung, Regulierung und Koordinierung mithilfe von Willensbildung und Entscheidungsprozessen ausübt und zur Durchsetzung dergleichen Sanktionsmittel verwendet.[3]

Dies waren nun schon sehr spezielle Definitionen. Ganz allgemein kann man den Staat jedoch so definieren, dass er eine politische Einheit einer Gemeinschaft von Menschen (Staatsvolk) ist, welche in einem bestimmten Gebiet (Staatsgebiet) unter einer obersten Gewalt (Staatsgewalt) organisiert wird.[4]

Das Staatsvolk besitzt hierbei eine gemeinsame Staatsangehörigkeit und bildet die Gesamtheit der Staatsangehörigen in diesem Staat.

Das Staatsgebiet ist ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, sowie das dazugehörige Erdinnere, der Luftraum und 12 Seemeilen des Meeres.

Die Staatsgewalt meint die Macht des Staates, um die notwendigen Rechtsformen zu schaffen und durchzusetzen. Sie stellt also ein Mittel zur Durchsetzung der herrschenden Rechtsordnung dar, welche jedoch vollkommen legitim sein soll. Die Staatsgewalt kann aber nur innerhalb des Staatsgebietes ausgeübt werden und wird daher auch mit dem Begriff Gebietshoheit gleichgesetzt.[5]

3. Das Grundgesetz

Das Grundgesetz, die ranghöchste schriftliche Rechtsquelle der Bundesrepublik Deutschland, wurde am 8.Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt und ist am 23.Mai 1949 in Kraft getreten.[6]

So steht es auch in der Eingangsformel des Grundgesetzes geschrieben:[7]

Eingangsformel

Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16.-22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als zwei Dritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist.

Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, vertreten durch seinen Präsidenten, das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet.

Das Grundgesetz wird hiermit gemäß Artikel 145 Absatz 3 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht:

Das Grundgesetz stellt die Verfassung und somit die Konstitution für die Bundesrepublik Deutschland dar. Es ist also die rechtliche und politische Grundordnung Deutschlands, welche in 184 Artikeln die Regeln über die Aufgaben, Befugnisse und Verfahren der obersten Staatsorgane und über die Grundrechte und Pflichten der Bürger enthält.[8]

Wie ist das Grundgesetz entstanden?

Von Februar bis Juni 1948 fand in London die Sechs – Mächte – Konferenz mit der Teilnahme von Frankreich, den USA, Großbritannien, Luxemburg, den Niederlanden und Belgien statt. Dabei wurde über die politische Reorganisation des westdeutschen Besatzungsgebietes diskutiert, wobei letztendlich eine Einigung auf einen föderalen Staatsaufbau gelang. Die Sowjetunion hatte an dieser Konferenz nicht teilgenommen, ihr war aber im Nachhinein die Möglichkeit gegeben, sich diesem föderalen Staatsaufbau anzuschließen. Im Anschluss an die Londoner Sechs – Mächte – Konferenz kamen die Frankfurter Dokumente zustande, welche nur zu einem Zweck ausgearbeitet wurden. Und zwar, um den Ministerpräsidenten die Möglichkeit zu eröffnen, eine Versammlung einzuberufen, in der die demokratische Verfassung und der Aufbau des föderalen Staates erarbeitet werden sollten.[9]

Bei den Koblenzer Beschlüssen, die vom 8. bis 10. Juli 1948 statt gefunden haben, kam es zur Anerkennung der Frankfurter Dokumente und somit zu dem Einverständnis, eine solche, wie in den Frankfurter Dokumenten verlangt, Versammlung einzuberufen und den föderalen Staatsaufbau, sowie die demokratische Verfassung auszuarbeiten. Vom 10. bis zum 23. August 1948 fand der Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee statt, bei dem es zur Ausarbeitung von Grundsätzen eines demokratischen und föderalen Rechtsstaates kam. Anschließend arbeitete der Parlamentarische Rat die neue Verfassung auf der Grundlage der Grundsätze vom Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee aus. Am 8. Mai 1949 wurde die Verfassung, so wie sie vom Parlamentarischen Rat ausgearbeitet wurde, von den Alliierten angenommen und am 23. Mai dann verkündet. Noch am gleichen Tag ist das Grundgesetz dann auch in Kraft getreten.[10]

Das Grundgesetz ist gegliedert in das Allgemeine, die Grundrechte und das Staatsorganisationsrecht.[11]

Das Grundgesetz besteht somit insgesamt aus:[12]
- Eingangsformel
- Präambel
- Grundrechte (Art. 1-19)
- Bund und Länder (Art. 20-37)
- Bundestag (Art. 38-49)
- Bundesrat (Art. 50-53)
- Gemeinsamer Ausschuss (Art. 53a)
- Bundespräsident (Art. 54-61)
- Bundesregierung (Art. 62-69)
- Gesetzgebung des Bundes (Art. 70-82)
- Gemeinschaftsaufgaben (Art. 91a-91b)
- Rechtsprechung (Art. 92-104)
- Finanzwesen (Art. 104a-115)
- Verteidigungsfall (Art. 115a-115l)
- Übergangs- und Schlussbestimmung (Art. 116-146)

4. Die Staats- und Regierungsform Deutschlands

Durch die Art. 20 und 79III GG wird die Staats- und Regierungsform Deutschlands unabänderlich festgelegt.

Artikel 20[13]

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Artikel 79[14]

(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.
(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Demnach ist die Bundesrepublik Deutschland:

- eine Republik
- eine Demokratie
- ein Bundesstaat
- ein Sozialstaat
- ein Rechtsstaat

Denn in Art. 20 Abs. 1 steht bereits festgeschrieben, das Deutschland eine Republik, sowie eine Demokratie, ein Sozialstaat und ein Bundesstaat ist. Art. 20 Abs. 3 verweist auf den Rechtsstaat, da in diesem Artikel bereits von der Gewaltenteilung die Rede ist. Und in Art. 79 Abs. 3 ist noch einmal festgehalten, dass Deutschland ein Bundesstaat ist.

[...]


[1] Niccolo Machiavelli, der von 1469 bis 1527 lebte, war ein italienischer Politiker, Philosoph, Geschichtsschreiber und Dichter. Er war einer der bedeutendsten Staatsphilosophen der Neuzeit.

Vgl. o.A., Niccolo Machiavelli, URL : http://de.wikipedia.org/wiki/Niccol%C3%B2_Machiavelli 07.03.2008

[2] Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung, Staat,

URL: http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=LDX3WY 06.03.2008

[3] Vgl. ebd.

[4] Vgl. Knispel, Eva-Maria: Seminarunterlagen. Einführung in die Rechtsordnung Deutschlands I. Vechta, WS 2007/08

[5] Vgl. ebd.

[6] Vgl. Knispel, Eva-Maria: Seminarunterlagen. Einführung in die Rechtsordnung Deutschlands I. Vechta, WS 2007/08

[7] Vgl. Bundesministerium der Justiz, Eingangsformel,

URL: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/eingangsformel.html 07.03.2008

[8] Vgl. Knispel, Eva-Maria: Seminarunterlagen. Einführung in die Rechtsordnung Deutschlands I. Vechta, WS 2007/08

[9] Vgl. grundgesetz-gratis.de, Wie ist das Grundgesetz entstanden?, URL: http://www.grundgesetz-gratis.de/grundgesetz.html 06.03.2008

[10] Vgl. ebd.

[11] Vgl. grundgesetz-gratis.de, Über den Inhalt des Grundgesetzes,

URL: http://www.grundgesetz-gratis.de/grundgesetz-inhalt.html 06.03.2008

[12] Vgl. Bundesministerium der Justiz, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland http://www.gesetze-im-internet.de/gg/index.html

[13] Vgl. Bundesministerium der Justiz, Art. 20, URL: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html 06.03.2008

[14] Vgl. Bundesministerium der Justiz, Art. 79, URL: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_79.html 06.03.2008

Fin de l'extrait de 24 pages

Résumé des informations

Titre
Die Staats- und Regierungsform Deutschlands
Université
University of Vechta  (Institut für Bildungs- und Sozialwissenschaften)
Cours
Einführung in die Politikwissenschaft
Note
1,0
Auteur
Année
2008
Pages
24
N° de catalogue
V93701
ISBN (ebook)
9783640100606
ISBN (Livre)
9783640120055
Taille d'un fichier
457 KB
Langue
allemand
Mots clés
Staats-, Regierungsform, Deutschlands, Einführung, Politikwissenschaft
Citation du texte
Kathleen Schmidt (Auteur), 2008, Die Staats- und Regierungsform Deutschlands, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/93701

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