Im Schwerpunkt dieser Arbeit soll die Unternehmereigenschaft der juristischen Personen des öffentlichen Rechts in Bezug auf den neuen § 2b UStG untersucht werden und mögliche Fragen beantwortet werden: Wie stellt sich die Besteuerung der juristischen Person des öffentlichen Rechts unter Gestaltung des § 2b UStG dar? Inwiefern sind die Tatbestandsmerkmale auszulegen, um bestimmen zu können, wann eine juristische Person des öffentlichen Rechts als Unternehmer gilt? Wie gut sind die Kriterien umsetzbar?
Im Zusammenhang dazu soll ergänzend untersucht werden, ob der neue § 2b UStG hinreichend richtlinienkonform ausgestaltet ist und inwieweit die Anpassung die Anwendung für juristische Personen des öffentlichen Rechts beeinflusst. Dazu wird der § 2b UStG Absatz für Absatz dargestellt, Unklarheiten werden aufgeführt und mögliche Lösungsansätze erläutert. Um diesbezüglich mehr Klarheit zu verschaffen, wird primär das Schreiben des BMF vom 16.12.2016 genauer untersucht.
Juristische Personen des öffentlichen Rechts nehmen im Umsatzsteuerrecht eine besondere Stellung ein. Wobei diese Sonderstellung bislang auf nationaler und unionsrechtlicher Ebene systematisch unterschiedlich ausgestaltet war. Durch Artikel 12 des Steueränderungsgesetzes 2015 vom 2. November 2015 haben sich für juristische Personen des öffentlichen Rechts grundlegende Veränderungen zur Umsatzbesteuerung ergeben. Dadurch ergab sich ein vollständiger Paradigmenwechsel.
Inhalt
Erklärung
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Einleitung
1 Die Regelung des § 2b UStG im Überblick
1.1 Grund der Neuregelung
1.2 Alte Rechtslage gem. § 2 Abs. 3 UStG a.F
1.3 Neue Rechtslage gem. § 2b UStG n.F
2 System der Umsatzbesteuerung
2.1 Ziele und Funktionsweise der Umsatzbesteuerung
2.2 Gegenstand der Umsatzsteuer
2.3 Steuerbare Umsätze
3 Rechtliche Rahmenbedingungen des § 2b UStG
3.1 Steuerharmonisierung der Europäischen Union
3.2 Mehrwertsteuersystemrichtlinie vs. Steueränderungsgesetz 2015
4 Unternehmereigenschaft von JPöR
4.1 Allgemeiner Unternehmerbegriff
4.2 Unternehmereigenschaft nach § 2 Abs. 1 UStG
4.3 Einschränkungen der Unternehmereigenschaft für JPöR nach § 2b UStG
4.3.1 Juristische Personen des öffentlichen Rechts
4.3.1.1 Körperschaften des öffentlichen Rechts
4.3.1.2 Anstalten des öffentlichen Rechts
4.3.1.3 Stiftungen des öffentlichen Rechts
4.3.1.4 Beliehene und Erfüllungsgehilfen
4.3.2 Handeln in Rahmen öffentlicher Gewalt, § 2b Abs. 1 S. 1 UStG
4.3.2.1 Tätigkeit aufgrund Gesetzes durch Verwaltungsakt
4.3.2.2 Tätigkeit auf Grundlage einer Satzung oder Rechtsverordnung
4.3.2.3 Tätigkeit auf Grundlage von Staatsverträgen, verfassungsrechtliche Veträge, Verwaltungsabkommen und -vereinbarungen
4.3.2.4 Öffentlich-rechtlicher Vertrag
4.3.2.5 Zulässigkeit der gewählten Handlungsform
4.3.2.6 Besondere kirchenrechtliche Regelungen
4.3.2.7 Hilfgeschäfte
4.3.3 Größere Wettbewerbsverzerrungen nach § 2b Abs. 1 S. 2 UStG
4.3.3.1 Der Begriff der „größeren Wettbewerbsverzerrungen“
4.3.3.2 Relevantes Wettbewerbsverhältnis
4.3.3.3 Marktrelevanz nach Art der Leistung
4.3.3.4 Räumliche Marktrelevanz
4.3.3.5 Wettbewerbsgrenze
4.3.3.6 Umsatzsteuerbefreiungen ohne Recht auf Verzicht
4.3.3.7 Zusammenarbeit von jPöR
4.3.4 Katalogtätigkeiten, § 2b Abs. 4 UStG
4.3.5 Übergangsregelung, § 27 Abs. 22 UStG
4.3.6 Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug nach § 15, 15a UStG
5 Fazit
Literaturverzeichnis
Anhang
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