Die Öffnung des Postmarkts in der EU und ihre Auswirkungen am Beispiel ausgewählter Mitgliedsstaaten


Diploma Thesis, 2008

98 Pages, Grade: 2,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Ziele der Arbeit und Vorgehensweise

2 Theoretische Grundlagen
2.1 Monopol
2.1.1 Definition
2.1.2 Staatsmonopol
2.1.3 Natürliches Monopol
2.1.4 Überprüfung der Existenz eines natürlichen Monopols im Postmarkt
2.2 Regulierung
2.3 Liberalisierung
2.4 Harmonisierung

3 Historie des Postmonopols
3.1 Historie der Post in Deutschland
3.2 Historie der Post in Großbritannien

4 Öffnung des Postmarkts in der EU
4.1 EU-Richtlinie für Postdienste
4.2 Argumente für die Öffnung des Postmarkts
4.2.1 Gründe und Ziele der Liberalisierung
4.2.2 Argumente der befürwortenden Mitgliedstaaten
4.3 Argumente gegen die Öffnung des Postmarkts
4.3.1 Bereitstellung eines universalen Postdienstes
4.3.2 Marktzugang
4.3.3 Einseitige Marktöffnung und Wettbewerbsverzerrung
4.3.4 Argumente der ablehnenden Mitgliedstaaten
4.4 Öffnung der nationalen Postmärkte
4.4.1 Bisherige Entwicklungen am Beispiel Deutschland
4.4.2 Bisherige Entwicklungen am Beispiel Großbritannien
4.4.3 Bisherige Entwicklungen am Beispiel Frankreich
4.4.4 Bisherige Entwicklungen am Beispiel Italien
4.4.5 Bisherige Entwicklungen am Beispiel Schweden
4.4.6 Allgemeine Schlussfolgerungen
4.5 Status quo der Liberalisierung

5 Auswirkungen der Öffnung des Postmarkts in der EU
5.1 Auswirkungen auf den Wettbewerb
5.2 Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt
5.3 Auswirkungen auf die ehemaligen Monopolisten
5.4 Auswirkungen auf die Kunden

6 Fazit und Ausblick

Literaturverzeichnis VI

Quellenverzeichnis IX

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Marktanteile im deutschen Briefmarkt 1998-2006 in Prozent

Abb. 2: Marktanteil Royal Mail und Wettbewerb 2005-2006 im Bereich der Briefpost (0-350 g / < £ 1,-)

Abb. 3: Ungefährer prozentualer Anteil nationaler Postunternehmen /Wettbewerber am Briefmarkt (D/GB: kompletter Briefmarkt; F/I: Briefmarkt > 50g)

Abb. 4: Marktanteile in Prozent im europäischen Briefgeschäft 2006 und 2015 (Basis: Anzahl der Sendungen)

Abb. 5: Beschäftigte bei der Deutschen Post AG und den Wettbewerbern

Abb. 6: Anteil am Umsatz (Prozent) je Geschäftsbereich Groupe La Poste 2006

Abb. 7: Umsatzentwicklung der Groupe La Poste (Gesamtumsatz / Umsatz in der Sparte Brief) 2002-2006 in Millionen Euro

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Subadditivität im Briefdienst

Tabelle 2: Marktöffnungsgrad der EU Mitgliedstaaten

Tabelle 3: Deutsche Post World Net, Umsatz 1999-2006 (Mio. Euro)

1 Einleitung

1.1 Problemstellung

Veränderungen bestimmen das Wirtschaftsleben zu jeder Zeit. Das weitere Zusammenwachsen der EU-Mitgliedstaaten ist dabei eine momentan sehr aktuelle Veränderung. Diese Entwicklung hat auch Auswirkungen auf die Märkte und Wettbewerbsbedingungen.

Dem Postsektor als Grundlage des Wirtschaftslebens in einer Volkswirtschaft kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Er ist die Schnittstelle zwischen allen Bereichen und sichert die Kommunikation. Darüber hinaus gehört dieser Bereich mit einem Umsatz von knapp 90 Milliarden Euro (und damit ca. 1% des europäischen Bruttoinlandsprodukts) zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen im europäischen Binnenmarkt.1

Der Postsektor, der traditionell zu den am stärksten regulierten Wirtschaftsbereichen gehört, umfasst Postmärkte, auf denen Transportdienstleistungen für schriftliche Mitteilungen (Briefe, Zeitschriften und Zeitungen) und Güter (Pakete) bis zu bestimmten Gewichtsgrenzen angeboten werden. Auf den Märkten für schriftliche Mitteilungen wurden die Dienstleistungen bis auf wenige Ausnahmen aufgrund eines Monopols lange Zeit ausschließlich von den staatlichen Postbetreibern geleistet. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit diesem Postmarkt für Briefe, d. h. wenn im Folgenden von Postmarkt oder Postsektor die Rede ist, ist hier der Briefsektor gemeint.

Bis vor einigen Jahren gab es auf den EU-Postmärkten keinen Wettbewerb. Die Postunternehmen waren in Staatsbesitz und hatten eine Monopolstellung inne. Die Kunden bezogen die Postdienstleistungen bei einem einzigen

Anbieter, dem nationalen Postdienstbetreiber, in gegebener Qualität zu einem festen Preis, wobei es keine Wahlmöglichkeiten gab. Mit der Schaffung des europäischen Binnenmarktes wurde und wird versucht, diese Situation zu verbessern.

Dass der Postsektor schrittweise liberalisiert werden soll, um somit den Binnenmarktregeln und dem Prinzip der Freizügigkeit zu entsprechen, wurde schon im Jahre 1997 durch die Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegt.

Die schrittweise Marktöffnung ist allerdings ein langwieriger und schwieriger Prozess. Erst ab 01. Januar 2011 wird der Markt für Briefe unter 50g vollständig geöffnet werden, wobei für einige Mitgliedstaaten eine Fristverlängerung bis 01. Januar 2013 möglich ist. Demnach wird erst ab dem Jahr 2013 in der ganzen Europäischen Union ein liberalisierter Postmarkt bestehen.2

Die Frage, die sich hieraus ergibt, ist, auf welche Weise und aus welchem Grund die EU-weite Liberalisierung des Postmarkts beschlossen wurde und wie deren Umsetzung erfolgt. Des Weiteren stellt sich die Frage, welche wirtschaftlichen Auswirkungen es durch die sukzessive Aufhebung der staatlichen Postmonopole gibt und welche Auswirkungen die Liberalisierung im Postsektor der EU mit sich bringt.

1.2 Ziele der Arbeit und Vorgehensweise

Ziel dieser Studie ist es, die Liberalisierung des Postmarkts in der EU darzustellen und ihre wirtschaftlichen Auswirkungen für alle Beteiligten bzw. betroffenen Bereiche, also den Wettbewerb, den Arbeitsmarkt, die Postdienste und die Kunden, zu untersuchen und aufzuzeigen. Es soll transparent gemacht werden, welche Gründe und Überlegungen ausschlaggebend waren für das angestrebte Ziel der völligen Liberalisierung und welche daraus resultierenden Folgen sich bisher ergeben haben und in den nächsten Jahren noch ergeben werden.

Die Vorgehensweise dieser Arbeit erfolgt, indem zunächst eine Basis zum grundlegenden Verständnis der Begriffe Monopol, Regulierung, Liberalisierung und Harmonisierung gelegt wird. Anschließend wird die Historie des Postmonopols dargestellt und die bisherigen Entwicklungen werden untersucht und aufgezeigt. Dies erfolgt beispielhaft anhand der EU- Mitgliedstaaten Deutschland, Großbritannien, Italien, Frankreich und Schweden. Ausgewählt wurden die genannten Mitgliedstaaten nach ihrer Bedeutung in der Europäischen Union und ihrem Marktöffnungsgrad im Postmarkt: Als Beispiele für einen vollständig geöffneten Postmarkt werden Schweden, Großbritannien und Deutschland herangezogen, stellvertretend für Mitgliedstaaten mit noch nicht vollständig geöffnetem Postmarkt werden Frankreich und Italien untersucht. Hierauf folgt eine detaillierte Darstellung, wie die Öffnung des Postmarkts in der EU durchgeführt wird, welche Ziele und Probleme dabei existieren, welche Meinung ausgewählte Mitgliedsstaaten vertreten und wie der aktuell vorherrschende Stand der Umsetzung ist. Im Anschluss daran werden die Auswirkungen der Öffnung des Postmarkts auf die einzelnen Interessengruppen ausführlich untersucht und erläutert. Die Arbeit schließt ab mit einem Fazit und einem Ausblick in die Zukunft.

2 Theoretische Grundlagen

2.1 Monopol

2.1.1 Definition

Ein Monopol ist eine Marktform, bei der ein einziger Anbieter (Monopolist) mehreren oder vielen Nachfragern gegenübersteht.3 Das Monopol ist also das extreme Gegenstück zum vollkommenen Wettbewerbsmarkt.4 Der monopolistische Anbieter kann im Hinblick auf die zugrunde liegende Kosten- und Nachfragesituation den Gesamtoutput am kostengünstigsten erstellen.

Monopole werden als nicht wünschenswert erachtet, da diese Marktform häufig zu Wohlfahrtsverlusten5 führt. Durch den fehlenden Konkurrenzdruck sind Monopole meist ineffizient, weil sie zu hohen Kosten produzieren. Aufgrund fehlender Substitutionsmöglichkeiten für Nachfrager (es gibt kein weiteres „gleiches Produkt“) bleibt der Monopolist trotz ineffizienter Produktion am Markt bestehen.6

Des Weiteren besteht die Gefahr, dass die dynamischen Funktionen des Wettbewerbs (Anpassung an sich ändernde Marktbedingungen und technischer Fortschritt durch Innovationen) nicht ausreichend erfüllt werden, da die Monopolisten hierzu keinen Anreiz haben.7

Es werden verschiedene Arten von Monopolen unterschieden, darunter Finanzmonopole, rechtlich gesicherte Monopole, Monopole aufgrund von Verträgen, natürliche Monopole und Staatsmonopole8, wobei die beiden zuletzt genannten Monopolarten im Zusammenhang mit der vorliegenden Arbeit von Bedeutung sind.

Bei einem Monopol als eine Art des Marktversagens (wie bei allen anderen Fällen des Marktversagens ebenso) wird angenommen, dass unbeeinflusste Marktprozesse nicht zu gesamtwirtschaftlich erwünschten Ergebnissen führen, woraus die Notwendigkeit von bestimmten

Wettbewerbsbeschränkungen und staatlichen Eingriffen abgeleitet wird.9 Um Wettbewerber und Verbraucher in Bereichen zu schützen, in denen Monopole existieren, gelten die EU-Wettbewerbsregeln. Die Kontrolle von Monopolen in der EU erfolgt durch die Europäische Kommission, die im Rahmen von Beschwerden und von Amts wegen tätig werden kann und Prüfungsverfahren einleiten kann.10

2.1.2 Staatsmonopol

Ein Staatsmonopol bezeichnet eine Monopolform, bei der der Staat das ausschließliche Recht beansprucht, bestimmte Güter zu produzieren oder zu vertreiben, und damit private Anbieter ausschließt.

Gründe für die Errichtung von Staatsmonopolen gibt es viele. Hierzu zählen unter anderem historische Ursachen (Sicherung von Staatseinnahmen), Regulierung des Handels mit problematischen Produkten (z. B. Suchtmittel, Glücksspiele) und Notwendigkeit kostenintensiver Infrastruktur (z. B. Energie, Verkehrswege).11

Das bereits genannte Problem der ineffizienten Produktion ist beim Staatsmonopol besonders ausgeprägt. Denn während privatwirtschaftliche Unternehmen normalerweise gewinnorientiert arbeiten und der Kontrolle der Finanz- und Kapitalmärkte unterliegen, haben staatliche Monopole oft kein eindeutiges Gewinnziel und kaum Druck seitens der Kapitalmärkte.12

Beim Postmonopol handelt es sich um ein Monopol, bei dem der Staat der einzige Anbieter für Postdienstleistungen ist. Die Bezeichnung Postzwang bezeichnet die Befugnis des Staates, die entgeltliche Beförderung von Nachrichtensendungen bei der Post zu monopolisieren.13 Hier liegt also ein Staatsmonopol vor, das in einem langen Prozess gewachsen ist.

2.1.3 Natürliches Monopol

Der Begriff „natürliches Monopol“ ist in der Volkswirtschaftslehre nicht einheitlich definiert.14 Dennoch wird häufig eine Marktsituation als natürliches Monopol bezeichnet, in der Wettbewerb nicht möglich oder nicht wünschenswert ist, was bedeutet, dass ein einziges Unternehmen in der Lage ist, den betreffenden Markt zu niedrigeren Preisen zu versorgen als dies mit zwei oder mehreren Anbietern möglich wäre, die zu denselben Bedingungen Zugang zur selben Technologie haben wie der natürliche Monopolist.15

Diese Definition wird nachfolgend zugrunde gelegt.

Das natürliche Monopol weist eine subadditive Kostenfunktion im Bereich der relevanten Nachfragemenge auf. Subadditivität bedeutet, dass es bei gegebener Technik einem einziges Unternehmen möglich ist, eine auf dem Markt nachgefragte Menge kostengünstiger anzubieten als jede Kombination mehrerer Unternehmen. Anders ausgedrückt bedeutet dies auch, dass die Durchschnittskosten eines Produzenten bei steigender Produktion sinken, weil mit dem einmal errichteten Betrieb weitere Nutzer zu sehr geringen Zusatzkosten mitversorgt werden können.16

Natürliche Monopole bestehen in Sektoren, in denen ein freier Markt nicht funktioniert, da der Aufbau paralleler Strukturen durch verschiedene Anbieter nicht sinnvoll ist und somit die Marktnachfrage durch nur einen einzigen Anbieter am effizientesten bedient werden kann.17 Als wichtige Beispiele können hier Stromleitungen und Schienennetze genannt werden.

2.1.4 Überprüfung der Existenz eines natürlichen Monopols im Postmarkt

Der Postmarkt besteht aus mehreren Teilmärkten, nämlich Einsammeln, Transport, Sortieren und Zustellung der Sendungen.

Wird jede Wertschöpfungsstufe einzeln betrachtet, so lässt sich folgendes festhalten:

Eine relevante Subadditivität und damit ein natürliches Monopol ergibt sich hauptsächlich im Bereich der Zustellung. Diese Wertschöpfungsstufe hat im Bezug auf die Wettbewerbsentwicklung im Briefdienst eine große Bedeutung, da sie ungefähr zwei Drittel der Kosten im Briefdienst ausmacht.18 Die Zustellung ist sehr personalintensiv, es entstehen also hohe Fixkosten.19 Außerdem zeigt die Wertschöpfungsstufe der Zustellung relevante Größen-, Verbund- und Dichtevorteile, vor allem bei der Haus-zu-Haus-Zustellung für private Haushalte. Hier ein neues, paralleles Verteilnetz aufzubauen (d. h. mehrere Briefträger laufen durch den gleichen Bezirk), würde nur Kosten bringen.

Im Bereich der Zustellung liegt somit ein natürliches Monopol vor.20

Da allerdings aufgrund hoher Transaktionskosten und des „Sending-Party- Pays-Prinzips“ (SPP)21 nicht ausschließlich zu erwarten ist, dass neue Wettbewerber sich nur auf eine Wertschöpfungsstufe konzentrieren, müssen alle Stufen zusammen als kompletter Briefdienst betrachtet werden. Es muss nun also der Frage nachgegangen werden, ob die Bedienung aller Wertschöpfungsstufen zusammen in einem wettbewerblich organisierten

Markt möglich ist oder nicht - und ob somit ein bestreitbares natürliches Monopol vorliegt oder nicht.

Zur weitergehenden Betrachtung muss unterschieden werden zwischen dem lokalen Briefdienst und dem landesweiten Briefdienst. Charakteristisch für den lokalen Briefdienst ist, dass ein Brief in dem Zustellgebiet (Gemeinde, Stadt,…), in dem er verschickt wird, auch zugestellt wird. Hier bestehen keine bedeutenden Marktzutrittsschranken. Es ist sogar zu erwarten, dass Marktneulinge die gesamte Zustellung zu niedrigeren Kosten anbieten könnten als die etablierten Postunternehmen und diese somit langfristig im Bezug auf die Preise unterbieten könnten, da letztere meist einen landesweiten Einheitstarif haben und eine Preisdifferenzierung nicht so einfach zu vermarkten wäre.

Dies bedeutet also, dass der lokale Briefdienst ein bestreitbares Monopol darstellt und sich in diesem Bereich Wettbewerb entwickeln könnte.

Der landesweite Briefdienst dagegen, bei dem Versendung und Zustellung in zwei unterschiedlichen Zustellgebieten erfolgen, bedeutet eine viel größere Hürde für die Entstehung von Wettbewerb. Der Zeitaufwand zur Erstellung eines flächendeckenden Postnetzes, die Größenvorteile der etablierten Postunternehmen sowie der große Kapitalbedarf zum Aufbau eines modernen Logistiknetzes stellen nicht unerhebliche Markteintrittschwellen dar.22 Zwar sind diese nicht so bedeutend, dass von einem nicht- bestreitbaren Monopol gesprochen werden kann, dennoch wird die Entstehung von Wettbewerb im landesweiten Briefdienst schwieriger und langwieriger sein als dies im lokalen Briefdienst der Fall ist. Zusammenfassend bedeutet dies: für einige Sendungsströme könnte sich Wettbewerb etablieren, bei den meisten würde aber ein Monopol bestehen bleiben.

Allerdings verkörpert der Postsektor kein dauerhaftes natürliches Monopol, da es für alternative Anbieter nicht grundsätzlich unmöglich ist, sich mit einem eigenen Netz im Markt zu etablieren. Des Weiteren sind Postdienste immer mehr durch elektronische Medien substituierbar.23 Aufgrund von Markteintrittsbarrieren (vertikale und horizontale (regionale) Größenerfordernisse, längerfristige Skalen- und Dichtenachteile, institutionelle Nachteile, „sunk costs“24, absolute Kostenvorteile sowie Kundenpräferenzvorteile), vor allem im landesweiten Briefdienst, ist ein Markteintritt jedoch erschwert.25

2.2 Regulierung

Unter Regulierung versteht man „staatliche Übernahmen von mikroökonomischen Entscheidungen mittels öffentlicher Unternehmen oder direkte, einschränkende staatliche Einflussnahme auf mikroökonomische Entscheidungen privater Unternehmen in bestimmten Wirtschaftssektoren“.26 Derartige Eingriffe in das Marktgeschehen bestehen hauptsächlich in der Gewerbe- und Vertragsfreiheit. Im Transportsektor, in der Telekommunikation und in einigen anderen Bereichen werden traditionell Regulierungen vorgenommen. Viele Regulierungen bestehen beispielsweise auch im Bereich der Qualitätssicherung von Produkten.27

Im Rahmen bestehender Monopole geht es bei der Regulierung darum, das Verhalten von Monopolisten zu beeinflussen oder sogar zu bestimmen. Ein Marktversagen soll hiermit verhindert werden.

Die regulierenden Prinzipien wie beispielsweise die Monopolaufsicht, Umverteilung oder auch das Auffangen anormaler Angebotsreaktionen gehen zurück auf den Nationalökonomen Walter Eucken (1891 - 1950), der damit ein prinzipiell marktwirtschaftliches System mit der sozialen Gerechtigkeit verbinden wollte.28

Das in Kapitel 2.1.4 festgestellte Vorliegen eines natürlichen Monopols im Postmarkt begründet einen Regulierungsbedarf für den Postsektor mit Hilfe verschiedener regulierungspolitischer Gestaltungsfelder wie beispielsweise Entgeltregulierung, Qualitätsregulierung und Zugangsregulierung.29

Die Regulierungsaufgaben sollen hierbei von einer organisatorisch selbständigen und so weit wie möglich unabhängigen Behörde wahrgenommen werden.

In Deutschland ist dies die Bundesnetzagentur, die eine obere deutsche Bundesbehörde ist und 1998 als "Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post" errichtet wurde. Ihre Aufgaben sind die Aufrechterhaltung und Förderung des Wettbewerbs in den so genannten Netzmärkten (Elektrizitäts-, Gas-, Telekommunikations- und Postmarkt).30 Auch in anderen EU-Mitgliedstaaten nehmen unabhängige nationale Regulierungsbehörden die genannten Aufgaben wahr. So erfüllt beispielsweise in Großbritannien die unabhängige Regulierungsbehörde Postal Services Commission (Postcomm) die genannten Aufgaben für den Postsektor31 und in Frankreich die Autorité de Régulation des Communications Electroniques et des Postes (ARCEP)32.

2.3 Liberalisierung

Der Begriff „Liberalisierung“ wird definiert als die Rücknahme bisher bestehender gesetzlicher Regelungen oder anderer Verordnungen. Im Speziellen beinhaltet dies die Rücknahme staatlicher Auflagen, Beschränkungen bezüglich der wirtschaftlichen Tätigkeit sowie den Handel mit Gütern und Dienstleistungen nach außen durch den Abbau von beispielsweise Zöllen oder anderen Handelsbeschränkungen.33 Die Öffnung des Marktes und die Liberalisierung des Wettbewerbs in der EU werden durch die Liberalisierungs-Richtlinien der Europäischen Kommission festgelegt. Die Liberalisierungs-Richtlinie 90/388/EWG der Kommission vom 28. Juni 1990 bezieht sich auf die Abschaffung ausschließlicher oder besonderer Rechte bei Telekommunikationsdiensten34 und legt damit den Grundstein für die Liberalisierung des Postmarkts in der EU.

Die Richtlinie 96/19/EG vom 13. März 1996 hinsichtlich der Einführung des vollständigen Wettbewerbs auf den Telekommunikationsmärkten legt die Durchführung für die Abschaffung der letzten noch bestehenden Bereiche der privilegierten nationalen Telekommunikationsorganisationen fest und verpflichtet nochmals die Mitgliedsstaaten, zur Ermöglichung des vollkommenen Wettbewerbs alle Sonderrechte im Telekommunikationsbereich abzuschaffen.35

Allgemeines Ziel der Liberalisierung in der EU ist es, die EU für den Wettbewerb fit zu machen.36 Bezogen auf den Postsektor soll die Liberalisierung die Interessen der Kunden mit den Interessen der Postbetreiber in Einklang bringen und somit einen nachhaltigeren, anpassungsfähigeren und innovativeren Postsektor bewirken.37 Die Intention der Liberalisierung bildet somit den Grundstein für die Öffnung des Postmarkts in der EU.

Im direkten Zusammenhang mit der Liberalisierung steht der Begriff Deregulierung, der als Überbegriff neben Liberalisierung ebenso die Privatisierung, Dezentralisierung, Entbürokratisierung sowie den Abbau von Handelsbeschränkungen beinhaltet. Eine Deregulierung kann viele Ziele verfolgen wie beispielsweise die Vermeidung von Fehlallokationen, Stärkung der Marktmechanismen, Verbesserung des Wettbewerbs, Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit sowie finanzielle und organisatorische Staatsentlastung.38

2.4 Harmonisierung

Der Begriff Harmonisierung bezeichnet die Angleichung aller rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen innerhalb der Länder der Europäischen Union, vor allem hinsichtlich der Vollendung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion.39

Ein langfristiges Ziel der Europäischen Union ist die Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Rahmen des Binnenmarktes.40 Aus dieser Zielsetzung geht hervor, dass die EU beabsichtigt, die Rahmenbedingungen für alle EU-Mitgliedstaaten und deren Bürger gleich zu gestalten. Hierfür ist es notwendig, binnenmarktrelevante Richtlinien in innerstaatliches Recht umzusetzen - und zwar korrekt und innerhalb der vorgesehenen Fristen.41

Im Zusammenhang mit dem Postmarkt bedeutet dies die Einführung harmonisierter Grundsätze und Bedingungen für den offenen Netzzugang und die Beschränkung der Zugangsbedingungen in den Netzmärkten auf Gründe, die im allgemeinen öffentlichen Interesse liegen. Des Weiteren müssen die Zugangskriterien auf objektiven Kriterien beruhen, transparent sein sowie Diskriminierung ausschließen.

Festgelegt sind die genannten Grundsätze in der Harmonisierungsrichtlinie 90/387/EWG der Kommission, die im Jahre 1990 - zeitgleich mit der bereits genannten Liberalisierungsrichtlinie - verabschiedet wurde.42

3 Historie des Postmonopols

Wettbewerb kommt in der Historie des Postwesens abgesehen von Randerscheinungen nicht vor. In den meisten Staaten Europas und dem Rest der Welt wurden den Postunternehmen schon sehr früh Exklusivrechte für die Briefbeförderung gewährt. Während zu Beginn hauptsächlich Herrschafts- oder Handelsfamilien die Nachrichtenübermittlung nutzten, entwickelte sich die Post im 19. Jahrhundert zu einem engmaschigen Netz für den Versand von Nachrichten und Waren. Durch den Aufbau eines modernen Staatswesens mit den Schwerpunkten sozialer Zusammenhalt und wirtschaftliche Prosperität nahmen die Postdienste eine zentrale Aufgabe des staatlichen Handelns ein.43

Das Postmonopol existierte in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten und war immer gleichzeitig auch ein Staatsmonopol. Auf welche Weise das Postmonopol entstand und wie es sich über die Jahre hinweg entwickelte, wird nachfolgend am Beispiel der Mitgliedstaaten Deutschland und Großbritannien kurz dargestellt.

3.1 Historie der Post in Deutschland

Der Beginn der Post in Deutschland geht in das Jahr 1490 zurück. Damals beauftragte Kaiser Maximilian I. die Familie Taxis (später von Thurn und Taxis), eine Postlinie zur Beförderung der kaiserlichen Dokumente quer durch Deutschland aufzubauen, um das Reichsgebiet effizient verwalten zu können. Das Bedürfnis nach der Einrichtung einer vertraglich organisierten Post entstand also letztlich auch im Interesse der Machtsicherung. Aus Gründen der Kostenersparnis erhielt die Familie Taxis schon bald die Genehmigung, auch Privatpost zu befördern. Somit begann die Entstehung

der Post.44 Im Jahre 1597 deklarierte dann Kaiser Rudolph II. das Postwesen im Deutschen Reich zu einem kaiserlichen „Postregal“ und erschuf damit das Briefbeförderungs-Monopol.45 Bis ins 19. Jahrhundert entwickelte sich eine Post, die mehrere verschiedene Dienstleistungen anbot. Im Jahre 1871 wurde dann im Zuge der deutschen Reichsgründung ein Postgesetz für das gesamte Reichsgebiet erlassen, wodurch eine Art Monopolbildung der Reichspost entstand.46

3.2 Historie der Post in Großbritannien

Die Geschichte der Royal Mail kann bis in das Jahr 1516 zurückverfolgt werden, als Henry VI den ersten „Master of Posts“ ernannte, der für die sichere Beförderung seiner Briefe verantwortlich war. Im Jahre 1635 machte König Charles I den Postdienst der Royal Mail dann der Öffentlichkeit zugänglich. Als 1680 ein Geschäftsmann mit Erfolg ein privates Postunternehmen in London eröffnete, ließ Royal Mail dem Konkurrenten gerichtlich verbieten, weiterhin im Postgeschäft tätig zu sein und übernahm gleichzeitig dessen Unternehmen, womit das Staatsmonopol der Royal Mail wieder hergestellt war und dessen monopolistische Stellung nochmals offiziell bestätigt wurde.47 Über Jahrhunderte hinweg wurde das Postmonopol der Royal Mail nun weiter ausgebaut und bestand bis ins Jahr 2006.

4 Öffnung des Postmarkts in der EU

4.1 EU-Richtlinie für Postdienste

Innerhalb der Europäischen Union erfolgt die Liberalisierung der Postdienste als Bestandteil eines politischen Programms zur Abschaffung von Handelshemmnissen und der Entwicklung eines einheitlichen Binnenmarktes für Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitskräfte.

Ursprünglich gehörten die Postdienste nicht zu den Bereichen, für die ein gemeinsamer Binnenmarkt umgesetzt werden sollte. Bereits in den 80er Jahren erkannte die Europäische Kommission dann aber die Bedeutung der Postdienste für die Verwirklichung des Europäischen Wirtschaftsraums und begann damit ihre Anstrengungen zur Vereinheitlichung des Postwesens in den Mitgliedstaaten.48

Mit der Postdienstrichtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments vom 15. Dezember 1997, die im Jahr 1998 in Kraft trat, wurde der Binnenmarkt für Postdienste für die Mitgliedstaaten verbindlich und rechtlich verpflichtend festgelegt.49

Die genannte Postdienstrichtlinie bildet den Gesamtrahmen für die Regulierung des europäischen Postsektors und enthält gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes im Postsektor und die Verbesserung der Qualität der Dienstleistungen.

Die Postdienstrichtlinie 97/67/EG

- gibt die Bedingungen vor, die jeder Mitgliedstaat in seinem Hoheitsgebiet beim Universaldienst erfüllen muss50,
- setzt gemeinsame Preis- und Gewichtsgrenzen für die reservierten Dienste in allen EU-Mitgliedstaaten fest,
- gibt einen Zeitplan für die schrittweise und kontrollierte Liberalisierung des Postmarktes vor,
- nennt Grundsätze für die Genehmigung bzw. Lizenzierung nicht reservierter Dienste,
- gibt Tarifierungsgrundsätze an,
- bestimmt die Transparenz der Rechnungslegung durch die Universaldienstanbieter,
- enthält Regelungen bezüglich der Festlegung von Dienstqualitätsnormen für grenzüberschreitende innergemeinschaftliche Dienste,
- bestätigt Instrumente zur technischen Harmonisierung im Postsektor,
- kümmert sich um die Konsultation der betroffenen Parteien,
- bestimmt die Schaffung nationaler Regulierungsbehörden, die von den Postbetreibern unabhängig sind.51

Im Detail wurde erstmals ein einheitlicher Universaldienst festgelegt, für dessen Finanzierung die Mitgliedstaaten so genannte „reservierte Bereiche“ als Monopolrechte des Universaldienstanbieters einrichten durften.52 Der reservierbare Bereich wurde in dieser Richtlinie auf Briefsendungen bis 350g beschränkt, wobei aber jeder EU-Mitgliedstaat selber entscheiden konnte, ob er den Monopolbereich weiter reduzieren wollte.53 zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung stehen.“ Aus: Häufig gestellte Fragen zur Postpolitik der EU. http://ec.europa.eu/internal_market/post/faq_de.htm, Abrufdatum 16.02.08

Trotz langer Unstimmigkeiten unter den Mitgliedstaaten über die weitere Vorgehensweise bei der Öffnung des EU-Postmarkts trat im Jahr 2002 eine zweite Postdienstrichtlinie (2002/39/EG) in Kraft, in der die Liberalisierung - etwas langsamer als ursprünglich vorgesehen - weiter vorangetrieben wurde. Die Richtlinie 2002/39/EG, die am 10. Juni 2002 vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet wurde, änderte die Richtlinie 97/67/EG ab, wobei die Änderungen die weitere Vorgehensweise zur Marktöffnung sowie die weitere Einschränkung der reservierten Bereiche betrafen. Entsprechend der Richtlinie wurden die Gewichtsgrenzen für den reservierbaren Bereich wie folgt gesenkt:

- Ab 01. Januar 2003 konnten Briefsendungen bis 100g, deren Preis unter dem Dreifachen des Standardtarifs liegt, vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.
- Ab 01. Januar 2006 konnten Briefsendungen bis 50g, deren Preis unter dem Zweifachen des Standardtarifs liegt, vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.

Hinzu kam ab 01. Januar 2003 die Liberalisierung der gesamten abgehenden grenzüberschreitenden Post für den Wettbewerb. Des Weiteren wurde in der Richtlinie 2002/39/EG das provisorische Datum 01. Januar 2009 für die Vollendung des Binnenmarktes für Postdienste festgehalten. Dieser Richtlinie zufolge muss die Europäische Kommission das Europäische Parlament und den Rat alle zwei Jahre über die Entwicklung des Binnenmarkts für Postdienste informieren.54

Die Kommission hat im Rahmen dieser regelmäßigen Informationspflicht vorgeschlagen, die EU Postmärkte bis 2009 vollständig für den Wettbewerb zu öffnen, was sich mit dem geplanten Datum in der bestehenden Postrichtlinie deckt.55 Dennoch hat das Europäische Parlament im Januar 2008 beschlossen, die vollständige Öffnung der EU-Postmärkte auf den 01. Januar 2011 zu verschieben. Als Grund für diese Verschiebung führten die Parlamentsabgeordneten an, die Öffnung ab 2009 sei für manche Mitgliedstaaten zu früh. Eine Öffnung des Postmarkts ab 2011 sei sachgerecht mit Blick auf die Ergebnisse bestimmter Studien und hinsichtlich der Erschließung des vollen Potenzials im Binnenmarkt für Postdienste.56 Ab diesem Datum wird dann also auch der bisher noch reservierte Bereich für Briefe unter 50g für den Wettbewerb freigegeben sein.

Allerdings gibt es auch hier einige Ausnahmeregelungen: Neue EU-Mitgliedstaaten, Mitgliedstaaten mit geringer Bevölkerungszahl und kleiner geographischer Fläche sowie Mitgliedstaaten mit sehr vielen Inseln erhalten eine Fristverlängerung von zusätzlichen zwei Jahren. Dies bedeutet, dass die Öffnung der Postmärkte hier erst ab dem 01. Januar 2013 in Kraft tritt. Betroffen von dieser Fristverlängerung sind beispielsweise die Mitgliedstaaten Tschechische Republik, Griechenland, Zypern, Litauen und Malta.

Wie jede andere Richtlinie auch müssen die Gemeinschaftsregelungen für den Postsektor von allen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Für diese Umsetzung gibt es einen konkreten Zeitplan, wobei die Mitgliedstaaten für die vollständige Umsetzung jeweils 6 - 18 Monate zur Verfügung haben. Die Kommission prüft, ob die Umsetzung rechtzeitig abgeschlossen und ordnungsgemäß ausgeführt wird und kann bei fehlerhafter Anwendung oder Nichtanwendung Vertragsverletzungsverfahren gegen den betreffenden Mitgliedstaat einleiten, wobei notfalls auch der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) angerufen werden kann.57 Dies kam beispielsweise im Jahre 2003 vor, als Frankreich wegen Nichtumsetzung zweier Postrichtlinien (u. a. wegen der nicht erfolgten Benennung einer rechtlich und betrieblich unabhängigen Regulierungsbehörde) vor dem Gerichtshof verklagt wurde.58

4.2 Argumente für die Öffnung des Postmarkts

4.2.1 Gründe und Ziele der Liberalisierung

Die Öffnung von Monopolmärkten hat das Ziel, Handlungsfreiheit für die Marktteilnehmer zu schaffen und zu sichern und die gesellschaftlich und wirtschaftlich vorteilhaften Funktionen des Wettbewerbs zu aktivieren.59

Bezogen auf den Postmarkt bedeutet dies vor allem, dass aufgrund des Wettbewerbs Postdienstleistungen im Interesse der Kunden effizienter und stärker am Bedarf orientiert angeboten werden.60

Aufbauend auf den Erwartungen, dass ein geöffneter Postmarkt eine gestiegene gesamtwirtschaftliche Effizienz, eine höhere Innovationsdynamik und eine bessere internationale Wettbewerbsfähigkeit bedeuten würde, entstand somit die Idee eines Postbinnenmarktes.61

[...]


1 Vgl. o. V.: Liberalisierung der Postdienste bis 2009 - Mehr Wettbewerb schafft schon heute neue Arbeitsplätze. In: EU-Nachrichten, Nr. 39, Berlin, 19.10.06, S. 4

2 Vgl. Ferber, Markus: Vollständige Öffnung der EU-Postmärkte zum 1. Januar 2011 http://www.europarl.europa.eu/news/expert/infopress_page/056-20130-030-01-05-909- 20080130IPR20129-30-01-2008-2008-true/default_de.htm, Abrufdatum 10.02.08

3 Vgl. Hohlstein, Michael/Pflugmann, Barbara/Sperber, Herbert,/Sprink Joachim: Lexikon der Volkswirtschaft. Über 2200 Begriffe für Studium und Beruf. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, München, 2003, S. 510

4 Vgl. Schäfer, Wolf: Volkswirtschaftstheorie, Band II Volkswirtschaftstheorie. München, 1997, S. 60

5 In der Ökonomie versteht man unter Wohlfahrt die Vorzüge des Tausches. Da der Monopolist seine Marktmacht nützen kann, um - im Vergleich zum vollständigen Wettbewerb - eine kleinere Menge zu höheren Preisen anzubieten, führt dies zu einer Umverteilung zugunsten des Monopolisten mit der Folge, dass die Vorzüge des Tausches nicht mehr wechselseitig bestehen. Dies wird bezeichnet als Wohlfahrtsverlust. Vgl. Tyran, Jean-Robert: Volkswirtschaftlehre I, Lektion 10, Mikroökonomie IV. AKAD-Lehrmittel, Zürich, 1999, S. 37 - 40

6 Vgl. Dewenter, Ralf/Haucap, Justus: Die Liberalisierung der Telekommunikationsbranche i Deutschland.S. 3, http://www.ruhr-uni-bochum.de/wettbewerb/dlls/ralf/paper_27.pdf, Abrufdatum 01.03.08

7 Vgl. Christmann, Clemens: Liberalisierung von Monopolmärkten, Frankfurt am Main, 2004, S. 10

8 Vgl. o. V.: Monopol (Wettbewerbspolitik und Verbraucherpolitik. In: Meyers Lexikon Online 2.0 http://lexikon.meyers.de/meyers/Monopol_(Wettbewerbspolitik_und_Verbraucherpolitik), Abrufdatum 10.02.08

9 Vgl. Aberle, Gerd: Wettbewerbstheorie und Wettbewerbspolitik. 2., überarbeitete Auflage, Stuttgart, 1991, S. 67

10 Vgl. Range, Tatjana: Die Instrumente der Wettbewerbspolitik. http://www.europa- digital.de/dschungelbuch/polfeld/wettbewerb/instrum.shtml, Abrufdatum 21.02.08

11 Vgl. o. V.: Der Staat als Monopolist http://www.economistblog.de/politik__wirtschaft/sonst/der_staat_als_monopolist.html, Abrufdatum 10.02.08

12 Dewenter, Ralf/Haucap, Justus: Die Liberalisierung der Telekommunikationsbranche in Deutschland.S. 3-4, http://www.ruhr-uni-bochum.de/wettbewerb/dlls/ralf/paper_27.pdf, Abrufdatum 01.03.08

13 Vgl. o. V.: Postzwang. In: Meyers Lexikon Online 2.0, http://lexikon.meyers.de/meyers/Postzwang, Abrufdatum 20.12.07

14 Vgl.: Windisch, Rupert: Privatisierung natürlicher Monopole im Bereich von Bahn, Post und Telekommunikation. Freiburg,1987, S. 56

15 Vgl.: Windisch, Rupert: Privatisierung natürlicher Monopole im Bereich von Bahn, Post und Telekommunikation. Freiburg,1987, S. 41

16 Vgl. Cezanne, Wolfgang: Allgemeine Volkswirtschaftslehre. 6.Auflage, Oldenburg, 2005, S. 63

17 Vgl. o. V.: Natürliches Monopol. http://www.bwclub.de/finanzlexikon/n/natuerliches_monopol.htm, Abrufdatum 10.02.08

18 Vgl. Christmann, Clemens: Liberalisierung von Monopolmärkten, Frankfurt am Main, 2004, S. 55

19 Vgl. Heiri, Peter: Wo liegt der Nutzen der Liberalisierung http://server1.koalix.net/transfair/index.php?sparte=medien&id=12, Abrufdatum 01.03.08

20 Vgl. Kruse, Jörn/Liebe, Andreas: Netzzugang im Briefdienst und Potenziale der Konsolidierung. http://www.bdi-online.de/Dokumente/Kruse.ppt#293,6,Folie 6, Abrufdatum 01.03.08

21 = „Versender zahlt“, was separate Zustell-Märkte unmöglich macht. Vgl. Kruse, Jörn/Liebe, Andreas: Netzzugang im Briefdienst und Potenziale der Konsolidierung. http://www.bdi-online.de/Dokumente/Kruse.ppt#293,6,Folie 7, Abrufdatum 01.03.08

22 Vgl. Christmann, Clemens: Liberalisierung von Monopolmärkten, Frankfurt am Main, 2004, S. 57-59

23 Vgl. Beck, Alex: Netzsektoren: Zwischen Regulierungsbedarf und Liberalisierungsangst. S. 6, https://entry4.credit-suisse.ch/csfs/research/p/d/de/publikationen/media/pdf/spo_0412_netzsektoren_de.pdf, Abrufdatum 02.03.08

24 „Versunkene Kosten sind Aufwendungen, die für den Marktzutritt erforderlich sind und beim einem Marktaustritt unwiederbringlich abgeschrieben werden müssen. Die getätigten Investitionen gelten als irreversibel.“ Aus Christmann, Clemens: Liberalisierung von Monopolmärkten. Frankfurt am Main, 2004, S. 11

25 Vgl. Christmann, Clemens: Liberalisierung von Monopolmärkten. Frankfurt am Main, 2004, S. 11-12

26 Vgl. Kipp, Christian/Oppenkowski: Wettbewerbs- und Verbraucherpolitik - Natürliche Monopole und Deregulierung. http://www.wiwi.uni-muenster.de/ioeb/Downloads/Studieren/Veranstaltungen/SS05/042120/natuerliche_monopole.ppt#258 ,1,Wettbewerbs- und Verbraucherpolitik, Abrufdatum 01.03.08

27 Vgl. Hohlstein, Michael/Pflugmann, Barbara/Sperber, Herbert,/Sprink Joachim: Lexikon der Volkswirtschaft. Über 2200 Begriffe für Studium und Beruf. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, München, 2003, S. 626

28 Vgl. Krumbachner, Josef: Geschichte der Wirtschaftstheorie. München, 1991, S. 213

29 Vgl. Christmann, Clemens: Liberalisierung von Monopolmärkten, Frankfurt am Main, 2004, S. 19-30

30 Vgl. o. V.: Bundesnetzagentur, www.bundesnetzagentur.de, Abrufdatum 21.02.08

31 Vgl. o. V.: About Postcomm - Who we are. http://www.psc.gov.uk/about-postcomm.html, Abrufdatum 23.01.08

32 Vgl. o. V.: Arcep - L’Autorité de Régulation des Communications Electroniques et des Postes http://www.art-telecom.fr/index.php?id=13&L=1tx_gspublication_pi1%5Btypo%5D%3D#58, Abrufdatum 23.01.08

33 Vgl. Schubert, Klaus/Klein, Martina: Das Politlexikon. 4, aktualisierte Auflage, Bonn, 2006

34 Vgl. o. V.: Richtlinie 90/388/EWG. http://eur- lex.europa.eu/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&numdoc=31990L0388&m odel=guichett&lg=de, Abrufdatum 23.01.08

35 Vgl. Wittmann, Heinz: EU-Fahrplan für den vollen Wettbewerb http://www.monitor.co.at/monitor/996/storys/telfahr.htm, Abrufdatum 23.01.08

36 Vgl. Deckwirth, Christina: Privatisierung europaweit - EU-Politik lässt zugreifen auf europäische Infrastrukturdienste. http://www.linksnet.de/artikel.php?id=2848, Abrufdatum 01.03.08

37 Vgl. Häufig gestellte Fragen zur Postpolitik der EU - Weshalb ist die Schaffung eines Binnenmarkts für den Postsektor erforderlich? http://ec.europa.eu/internal_market/post/faq_de.htm, Abrufdatum 01.03.08

38 Vgl. o. V.: Meyers Lexikon online 2.0. http://lexikon.meyers.de/meyers/Deregulierung, Abrufdatum 02.03.08

39 Vgl. o. V.: Das Lexikon der Wirtschaft. Grundlegendes Wissen von A bis Z. 2. Auflage, Mannheim, 2004

40 Vgl. o. V.: Tätigkeitsbereiche der Europäischen Union - Zusammenfassungen der Gesetzgebung. http://209.85.135.104/search?q=cache:rx1ZUspmolsJ:europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l33002.htm+Scha ffung+eines+Raums+der+Freiheit,+der+Sicherheit+und+des+Rechts+im+Rahmen+des+Binnenmarkts +und+insbesondere+der+Freiz%C3%BCgigkeit.&hl=de&ct=clnk&cd=1&gl=de, Abrufdatum 01.03.08

41 Vgl. o. V.: Tätigkeitsbereiche der Europäischen Union - Umsetzung der binnenmarktrelevanten Richtlinien. http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l22021.htm, Abrufdatum 01.03.08

42 Vgl. Neumann, Alexander/Koch, Alexander: Seminar zum Telekommunikationsrecht. Bonn, 2004, S. 4

43 Vgl. Zanker, Claus: Entwicklungsaussichten für Postbetreiber an einem globalisierten und liberalisierten Postmarkt. Stuttgart, 2007, S. 3

44 Vgl. o. V.: Geschichte der Post - Kaiser Maximilian und die Familie Taxis. http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=&lang=de_DE&xml File=link1015255_15299, Abrufdatum 21.02.08

45 Vgl. o. V.: Geschichte der Post - die Post auf Erfolgskurs http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=&lang=de_DE&xmlFile=link1015255_28563, Abrufdatum 21.02.08

46 Vgl. o. V.: Geschichte der Post - Aufbruch in eine neue Zeithttp://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=&lang=de_DE&xmlFile=link1015255_28585, Abrufdatum 20.12.07

47 Vgl. o. V.: Queen’s Head Stamp - The Royal Mai http://www.icons.org.uk/theicons/collection/queen-s-head-stamp-design/biography/postal-beginnings, Abrufdatum 10.02.08

48 Vgl. Zanker, Claus: Entwicklungsaussichten für Postbetreiber an einem globalisierten und liberalisierten Postmarkt. Stuttgart, 2007, S. 5

49 Vgl. Christmann, Clemens: Liberalisierung von Monopolmärkten. Frankfurt am Main, 2004, S. 35

50 „Im Postwesen beinhalten Universaldienste die ständige und obligatorische Erbringung bestimmter Dienstleistungen, wobei die Zahl der inländischen Zugangspunkte den Bedürfnissen der Nutzer angepasst sein muss. Diese Dienstleistungen müssen auch bestimmte Qualitätskriterien erfüllen und

51 Vgl. o. V.: EU-Rechtsvorschriften für den Postsektor - Richtlinie 97/67/EG.

http://ec.europa.eu/internal_market/post/legislation_de.htm, Abrufdatum 16.02.08

52 Vgl. Zanker, Claus: Entwicklungsaussichten für Postbetreiber an einem globalisierten und liberalisierten Postmarkt. Stuttgart, 2007, S. 5

53 Vgl. Zanker, Claus: Die Liberalisierung des Postsektors in der Europäischen Union - Wer zahlt für den Brief? http://fm1.alpha-print-medien.de/verdi_fachbereiche_wcms/bewegen/fmpro?- db=verdi_fb_bewegen.fp5&-lay=eingabe&-format=druckversion.html&-error=fehler.html&- recid=33746&-find, Abrufdatum 16.02.08

54 Vgl. o. V.: EU-Rechtsvorschriften für den Postsektor - Richtlinie 97/67/EG. http://ec.europa.eu/internal_market/post/legislation_de.htm, Abrufdatum 16.02.08

55 Vgl. o. V.: KOM/2006/0594 endg. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 97/67/EG über die Vollendung des Binnenmarktes für Postdienste. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:52006PC0594:DE:NOT, Abrufdatum 16.02.08

56 Vgl. Kleiner, Andreas: Vollständige Öffnung der EU-Postmärkte zum 1. Januar 2011. http://www.europarl.europa.eu/news/expert/infopress_page/056-8955-190-07-28-909- 20070706IPR08902-09-07-2007-2007-true/default_de.htm, Abrufdatum 31.03.08

57 Vgl. o. V.: Umsetzung der Postrichtlinie, Vertragsverletzungen, Rechtssache http://ec.europa.eu/internal_market/post/infringements_de.htm, Abrufdatum 16.02.08

58 Vgl. o. V.: Vertragsverletzungsverfahren http://ec.europa.eu/internal_market/post/infringements_archive_de.htm, Abrufdatum 16.02.08

59 Vgl. Christmann, Clemens: Liberalisierung von Monopolmärkten. Frankfurt am Main, 2004, S. 3

60 Vgl. o. V.: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: Das Postwesen im Umbruch - Ziele und Perspektiven der deutschen Postpolitik. Stand Februar 2002, S. 3

61 Vgl. Christmann, Clemens: Liberalisierung von Monopolmärkten. Frankfurt am Main, 2004, S. 33-34

Excerpt out of 98 pages

Details

Title
Die Öffnung des Postmarkts in der EU und ihre Auswirkungen am Beispiel ausgewählter Mitgliedsstaaten
College
AKAD University of Applied Sciences Stuttgart
Grade
2,0
Author
Year
2008
Pages
98
Catalog Number
V93819
ISBN (eBook)
9783638064484
File size
766 KB
Language
German
Keywords
Postmarkts, Auswirkungen, Beispiel, Mitgliedsstaaten
Quote paper
Dipl.Betriebswirtin (FH) Annette Barth (Author), 2008, Die Öffnung des Postmarkts in der EU und ihre Auswirkungen am Beispiel ausgewählter Mitgliedsstaaten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/93819

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