Importance and Impact of Personal Values in Leadership

With consideration of the relationship between leadership style, personal value structure and personal role models


Thèse de Doctorat, 2020

227 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Anhangverzeichnis

Symbolverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Motivation
1.2 Problemstellung und Zielsetzung
1.3 Aufbau der Arbeit

2. Die Notwendigkeit einer eigenverantwortlichen Altersvorsorge
2.1 Kennzeichnung der Altersvorsorge
2.2 Die gesetzliche Rentenversicherung als zentrale Säule der Alterssicherung in Deutschland
2.2.1 Aufgabe, versicherter Personenkreis und Beitragszahlung
2.2.2 Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
2.2.3 Finanzierungsstruktur der gesetzlichen Rentenversicherung
2.2.4 Organisationsstruktur der gesetzlichen Rentenversicherung
2.3 Aktuelle und zukünftige Engpassfaktoren für die GRV
2.3.1 Die Entwicklung der Beschäftigungssituation
2.3.2 Die Entwicklung der Geburtenrate
2.3.3 Die Entwicklung der Lebenserwartung
2.3.4 Die Entwicklung der Migration
2.4 Die Reformen der GRV als Antwort auf den demographischen Wandel
2.4.1 Die Budgetrestriktion als Rahmen für zukünftige Handlungsalternativen
2.4.2 Die gegenwärtigen Vorsorgeanstrengungen der Bürger
2.4.3 Paradigmenwechsel in der Rentenpolitik
2.4.4 Der Beitragssatz der GRV und der Altersvorsorgeanteil
2.4.5 Der Nachhaltigkeitsfaktor
2.4.6 Der Nachholfaktor
2.4.7 Die Besteuerung der Alterseinkünfte
2.4.8 Die Anhebung des Renteneintrittsalters
2.4.9 Weitere Einschnitte in den Leistungskatalog der GRV
2.5 Weitere Reformoptionen
2.6 Die private Vorsorge als einziges Mittel zur Schließung der Versorgungslücke

3. Kennzeichnung ausgewählter Altersvorsorgemöglichkeiten
3.1 Das Drei-Schichten-System der Altersversorgung
3.2 Die Vorsorgemöglichkeiten im Rahmen der Basisversorgung
3.3 Die Vorsorgemöglichkeiten im Rahmen der staatlich geförderten kapitalgedeckten Zusatzversorgung
3.3.1 Die private Altersvorsorge gemäß § 10a EStG
3.3.2 Die betriebliche Altersvorsorge per Entgeltumwandlung
3.4 Die Vorsorgemöglichkeiten im Rahmen des ungeförderten Vermögensaufbaus

4. Entwicklung einer möglichen Altersvorsorgestrategie am Beispiel eines Singles
4.1 Überblick
4.2 Prämissen des Praxis-Beispiels
4.3 Berechnungssystematik zur Schließung der Versorgungslücke
4.4 Darstellung einer beispielhaften Strategie zur Schließung der Versorgungslücke
4.4.1 Die Berechnung der Versorgungslücke
4.4.2 Die Auswahl geeigneter Altersvorsorginstrumente
4.4.2.1 Der Abschluss einer bAV am Beispiel einer Pensionskasse
4.4.2.2 Der Abschluss der Riester-Rente am Beispiel eines Investmentfondssparplans
4.4.3 Zum Ausschluss alternativer Vorsorgeinstrumente
4.4.4 Die Schließung der Versorgungslücke
4.5 Abschließende Betrachtung der gewählten Strategie

5. Zusammenfassende Schlussbetrachtung dieser Diplomarbeit

Anhang

Literaturverzeichnis

Versicherung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 01: Entwicklung der Geburtenziffer seit dem Jahr 1952

Abbildung 02: Fernere Lebenserwartung im Alter von 60 Jahren

Abbildung 03: Altersaufbau der Bevölkerung in Deutschland

Abbildung 04: Annahmen zur Entwicklung des Wanderungssaldos

Anhangverzeichnis

Anhang 01: Die Berechnung einer Altersrente

Anhang 02: Die Berechnung eines zu versteuernden Rentenanteils

Anhang 03: Die Berechnung des Sonderausgabenabzuges

Anhang 04: Die Berechnung des Mindesteigenbeitrags bei der Riester-Rente

Anhang 05: Die Berechnung der Förderhöhe bei der Riester-Rente

Anhang 06: Praxis-Beispiel - Eingabeseite - allgemeine Daten

Anhang 07: Praxis-Beispiel - Eingabeseite - Vorsorgeaufwand Teil 1

Anhang 08: Praxis-Beispiel - Eingabeseite - Vorsorgeaufwand Teil 2

Anhang 09: Praxis-Beispiel - Eingabeseite - Erläuterungen zu den Angaben

Anhang 10: Praxis-Beispiel - Ausgabeseite - rechnerische Darstellung der jährlichen Versorgungslücken

Anhang 11: Praxis-Beispiel - Ausgabeseite - Berechnung der Versorgungslücke Teil 1

Anhang 12: Praxis-Beispiel - Ausgabeseite - Berechnung der Versorgungslücke Teil 2

Anhang 13: Praxis-Beispiel - Ausgabeseite - Schließung der Versorgungslücke

Anhang 14: Praxis-Beispiel - Ausgabeseite - grafische Darstellung der jährlichen Versorgungslücken vor Sparplan

Anhang 15: Praxis-Beispiel - Ausgabeseite - grafische Darstellung der jährlichen Versorgungslücken nach Sparplan

Anhang 16: Praxis-Beispiel - Ausgabeseite - Ergebnisse einer Sensitivitätsanalyse

Symbolverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

1.1 Motivation

Der folgende Auszug stammt aus einer Pressekonferenz, die Sozialminister Franz Müntefering im Rahmen der Vorstellung des jüngsten Rentenversicherungsberichts gehalten hat: „Es hilft nicht, Lotto zu spielen, es hilft nicht, Balalaika zu spielen, und damit zu hoffen, dass man morgen Geld in der Tasche hat, um seinen Lebensstandard im Alter aufrecht zu erhalten. (…) Wer den Wohlstand von heute erhalten will, der muss zusätzlich etwas zurücklegen.“1 Die Botschaft des Vizekanzlers mag einen scherzhaften Unterton beinhalten, der zweite Satz offenbart jedoch die Bedeutung des ganzen Sachverhalts. Darin wird eine Erkenntnis herausgestellt, die auch schon die frühere Rentenministerin Ulla Schmidt mit seinerzeit gezügeltem Nachdruck andeutete. „Um die gesetzliche Rente in den nächsten Jahrzehnten finanzierbar zu halten, wird das Niveau stark gesenkt – und zwar in dem Umfang, dass der überwiegende Teil der Bevölkerung seinen gewohnten Lebensstandard nicht mehr aufrechterhalten kann. Nur eine erhebliche private Zusatzvorsorge – sei es über die betriebliche Altersvorsorge (bAV), die Rürup- bzw. Riester-Rente oder über Versicherungen und Sparpläne – wird dies ausgleichen können“.2

Seinen gewohnten Lebensstandard im Alter nicht halten zu können heißt nichts anderes als mit den gegebenen Ruhestandseinkünften seine Ausgaben nicht mehr bezahlen zu können. Es besteht mithin eine Versorgungslücke.3 Dabei geht es nicht etwa nur um Luxusausgaben, die nicht mehr finanziert werden können, sondern auch um notwendige Güter und Dienstleistungen wie Lebensmittel oder die Wohnungsmiete. Wer selbst diese Dinge nicht mehr bezahlen kann, leidet an der so genannten Altersarmut . Und doch ist diese scheinbar in so weiter Ferne und gleichzeitig gar nicht vorstellbar. Denn bislang reicht die gesetzliche Rente zur Erhaltung des gewohnten Lebensstandards aus. Doch wie wird jemand reagieren, der zu Beginn des Ruhestands auf die Hälfte seines verfügbaren Monatseinkommens verzichten muss und somit nach Begleichung der fälligen Monatsmiete kein Geld mehr übrig hat? Ohne zusätzliche Vorsorge ist dieses Szenario nicht nur möglich, sondern auch wahrscheinlich.

Diese Problematik war die Motivation für die vorliegende Diplomarbeit. Dabei stellt das im Rahmen des Praxisteils entwickelte Rechentool auf Microsoft Excel-Basis ein besonderes Hilfsmittel dar. Hiermit ist es zum einen möglich, die Versorgungslücken zu ermitteln. Zum anderen können mit diesem Excel-Tool – unter Berücksichtigung aller wesentlichen Vorsorgeinstrumente – Strategien entwickelt werden, um diese Versorgungslücken zu schließen.

1.2 Problemstellung und Zielsetzung

Die Diskussionen hinsichtlich der nun doch nicht mehr per Definition sicheren gesetzlichen Renten hat inzwischen auch die Bevölkerung erreicht und spürbar verunsichert. Zwei große Reformen innerhalb von zwei Jahren schufen viele Veränderungen und trugen zu noch mehr Unwissenheit in Bezug auf die späteren Renteneinkünfte bei. Dabei herrscht vor allem Ratlosigkeit darüber, warum bei den gesetzlichen Renten überhaupt Modifikationen vorzunehmen waren bzw. warum diese auch künftig notwendig sind. In diesem Zusammenhang fällt immer wieder der Begriff des demographischen Wandels. Doch welchen Einfluss hat dieser tatsächlich auf die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV)? Und gibt es noch weitere Einflussgrößen? Welche Rolle spielt etwa die strukturell hohe Arbeitslosigkeit? Oder ist vielleicht sogar der Leistungskatalog der GRV der Ursprung des Missverhältnisses zwischen Einnahmen und Ausgaben? Welche Leistungen erbringt dieser Zweig der deutschen Sozialversicherung eigentlich? Inzwischen ist die Bevölkerung auf die Finanzierungskrise innerhalb der GRV hingewiesen worden. Aber stehen der Sozialpolitik überhaupt Mittel und Wege zur Verfügung, um diese zu korrigieren? Und welche Konsequenzen haben die Reformen für die Bürger? In diesem Kontext stehen insbesondere die angestellten Arbeitnehmer im Mittelpunkt des Geschehens. Denn während sich die Selbstständigen seit jeher eigenverantwortlich um ihre Altersvorsorge kümmern müssen, da sie in der Regel keine oder nur geringe Ansprüche aus der GRV erwarten können, sind es vor allem die angestellten Arbeitnehmer, die trotz jahrelanger Zahlung von Pflichtbeiträgen plötzlich nicht mehr das sicher geglaubte Rentenniveau erhalten werden.

Inzwischen sind einer Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) zufolge mehr als 60 Prozent der Deutschen von der Notwendigkeit einer privaten Zusatzvorsorge überzeugt.4 Jedoch ist deren praktische Umsetzung vielen Bürgern zu kompliziert. Die große Auswahl an Vorsorgeinstrumenten sorgt für Unsicherheit bei der Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes Produkt. In der Folge werden falsche Anlageentscheidungen getroffen oder aber ganz auf eine zusätzliche Altersvorsorge verzichtet – trotz des Bewusstseins, etwas unternehmen zu müssen. Aber welche Vorsorgemöglichkeiten bietet der Anlagemarkt in der Praxis? In welchem Umfang unterstützt der Staat die Vorsorgebemühungen seiner Bürger? Welche Möglichkeiten bietet in diesem Zusammenhang die reformierte bAV für die Arbeitnehmer? Wie lässt sich die staatlich geförderte Altersvorsorge gemäß § 10a EStG – die Riester-Rente – sinnvoll als Vorsorgebaustein nutzen? Und weshalb sind staatlich ungeförderte Vorsorgeprodukte – wie private Versicherungen oder Bank- bzw. Investmentfondssparpläne – für die Sicherung eines Zusatzeinkommens im Ruhestand ebenso interessant?

Das notwendige Kapital für die Finanzierung der Altersvorsorge steht ausreichend zur Verfügung. Denn das Geldvermögen der Deutschen beträgt nach Angaben der Bundesbank mehr als vier Billionen Euro.5 Pro Haushalt ergibt dies ein durchschnittliches Vermögen von mehr als 100.000 Euro. Allerdings ist dieses Kapital ungleich verteilt, und der Mittelwert liefert ein verzerrtes Bild. Etwa 30 Prozent besitzen wesentlich mehr als der Durchschnitt und heben das Niveau überproportional an. Dieses Drittel der Deutschen ist dadurch gut auf den Ruhestand vorbereitet. Die Mehrheit allerdings muss aktiv werden und sparen. Doch wie hoch müssen die Ansparraten sein, um den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand beibehalten zu können? Welches Finanzvermögen ist zu Beginn des Ruhestands für diejenigen, die eine Versorgungslücke vorweisen, notwendig, um eben diese schließen zu können? Welche Vor- oder Nachteile weisen die angebotenen Vorsorgeinstrumente dabei auf? Und welche Rolle spielen die individuellen Lebensumstände bei der Auswahl einzelner Altersvorsorgeprodukte? Stechen in diesem Zusammenhang bestimmte Anlagemöglichkeiten besonders hervor?

Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die in der Problemstellung aufgeworfenen Fragen zu beantworten. Dem Leser soll in der Lektüre zum einen der Überblick über die wesentlichen Leistungen der GRV vermittelt werden und außerdem über die Hauptgründe der Finanzierungskrise in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgeklärt werden. Um zu verstehen, warum die eigenverantwortliche Altersvorsorge – insbesondere für die angestellten Arbeitnehmer – tatsächlich so notwendig ist, sollen dem Leser zudem die Hauptreformen zur Stabilisierung der Rentenfinanzen näher gebracht werden. Darüber hinaus bekommt der Leser eine Vorstellung über die auf dem Kapitalanlagemarkt dominanten Vorsorgeinstrumente.6 Abschließend werden dem Leser die Ermittlung der Versorgungslücke sowie deren Schließung unter Berücksichtigung ausgewählter Vorsorgeinstrumente am Beispiel eines weiblichen Singles aufgezeigt.7

1.3 Aufbau der Arbeit

Das zweite Kapitel skizziert zunächst den Begriff der Altersvorsorge. In der Folge wird die zentrale Säule der Altersversorgung in Deutschland, die GRV, eingehend beleuchtet. Dazu werden neben dem versicherten Personenkreis auch die Leistungen und die Finanzierungsstruktur sowie – in knapper Form – der organisatorische Aufbau der GRV dargestellt. Mit der Erläuterung des demographischen Wandels folgt die Erklärung des eigentlichen Anlasses aller Finanzierungsprobleme bei der GRV. Dabei wird unter Inanspruchnahme statistischer Auswertungen auf den anhaltenden Geburtenrückgang, die immer höhere Lebenserwartung der Bürger sowie die nur geringe Zuwanderung hoch qualifizierter Menschen hingewiesen. Im Anschluss erfolgt die Skizzierung der wesentlichen Reformelemente in der GRV zur Entlastung der Rentenfinanzen. Eine knappe Aufführung der von wissenschaftlicher Seite geforderten zusätzlichen Leistungskürzungen und Reformmaßnahmen sowie ein Ausblick auf die daraus resultierenden Konsequenzen für einen Eckrentner schließt diesen Teil der Diplomarbeit.

Nachdem im zweiten Kapitel die Gründe für die Notwendigkeit einer eigenverantwortlichen Altersvorsorge erschöpfend erläutert wird, enthält das dritte Kapitel Informationen zu den wesentlichen Vorsorgeinstrumenten. Im Einzelnen wird zunächst die Rürup-Rente auf ihre Funktionsweise sowie den daran anknüpfenden Fördermechanismus hin untersucht. Es folgt eine detaillierte Vorstellung der Riester-Rente sowie der bAV. Da in diesem Zusammenhang bereits die essentiellen Kernpunkte von Lebens- bzw. Leibrentenversicherungen sowie Bank- und Investmentfondssparplänen angesprochen wurden, wird im Bereich der staatlich nicht geförderten Vorsorgeinstrumente lediglich auf ihre grundlegenden Unterschiede zu den staatlich geförderten Kapitalanlagen hingewiesen.

Im vierten Kapitel wird eine mögliche Strategie zur Schließung der Versorgungslücke am Beispiel eines weiblichen Singles dargestellt. Dazu werden zunächst die jährlichen Versorgungslücken während der gesamten Ruhestandphase ermittelt. Unter Berücksichtigung der unterstellten Voraussetzungen und persönlichen Lebensumstände werden die im zweiten Kapitel dargestellten Vorsorgeprodukte danach vor dem Hintergrund bewertet, einen aus Sicht der Beispiel-Person geeigneten Mix verschiedener Vorsorgeinstrumente zu erhalten. Unter Zuhilfenahme dieser Vorsorgeprodukte werden die jährlichen Versorgungslücken im Anschluss geschlossen. Eine abschließende Betrachtung der gewählten Strategie sowie deren Ergebnisse rundet dieses Kapitel ab.

Die Diplomarbeit endet mit einer zusammenfassenden Schlussbetrachtung der wesentlichen Inhalte und richtet dazu einen knappen Ausblick auf die notwendigen Herausforderungen für die Zukunft.

2. Die Notwendigkeit einer eigenverantwortlichen Altersvorsorge

2.1 Kennzeichnung der Altersvorsorge

Der Begriff Altersvorsorge umfasst gemäß der Definition Cramers „die Gesamtheit aller Maßnahmen, die getroffen werden, um nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben von angespartem Vermögen oder erworbenen Anwartschaften den weiteren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Idealerweise können monatlich regelmäßige Zahlungen derart erwartet werden, dass der Lebensstandard und die Konsumausgaben des Rentners bei Rentenbeginn nicht reduziert werden müssen.“8 Im Kern dient die Altersvorsorge dazu, den mit Erreichen eines bestimmten Alters typischerweise sinkenden Chancen zu begegnen, seinen gewohnten Lebensunterhalt aus Erwerbsarbeit bestreiten zu können.9 Überdies soll die Versorgung bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit finanziell sichergestellt sein. Als weitere Punkte können die Verwirklichung persönlicher Wünsche und Ziele oder der Erhalt des Vermögens für die nachfolgenden Generationen angesehen werden.10

2.2 Die gesetzliche Rentenversicherung als zentrale Säule der Alterssicherung in Deutschland

Im Folgenden wird detailliert dargestellt, wer zum Kreis der Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung gehört, welche Risiken versichert sind, welche Leistungen gewährt werden, wie die Rentenversicherung finanziert wird und wie sie organisiert ist. Die Darstellung konzentriert sich dabei auf die Normen, die auf längere Sicht Bedeutung haben werden.11

2.2.1 Aufgabe, versicherter Personenkreis und Beitragszahlung

Die GRV bezeichnet die Versicherung, die im Falle einer verminderten Erwerbsfähigkeit, des Alters oder des Todes laufende Rentenzahlungen an den bzw. die Bezugsberechtigten gewährt.12 Bei diesen Rentenzahlungen handelt es sich um regelmäßig wiederkehrende Geldzahlungen, auf die anlässlich dieser Versicherungsfälle ein Anspruch besteht.13 Die GRV ist Bestandteil des Sozialversicherungssystems und hat ihre Grundlage im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI). Die GRV ist die Pflichtversicherung für alle abhängig beschäftigten Arbeiter und Angestellten.14 Darüber hinaus haben auch nicht Versicherungspflichtige, wie etwa Selbstständige, Zugang zur GRV, sofern sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.15 Sie können sich freiwillig versichern.16

Eine Versicherung in der GRV verpflichtet prinzipiell zur Zahlung von Beiträgen.17 Die Beiträge werden nach einem bestimmten Prozentsatz (Beitragssatz) von den beitragspflichtigen Einnahmen erhoben, die im Falle einer nichtselbstständigen Tätigkeit je zur Hälfte von den versicherten Arbeitnehmern und deren Arbeitgebern zu zahlen sind.18 Selbstständige bzw. freiwillig Versicherte müssen ihre Beiträge alleine tragen.19 Wehr- und Zivildienstleistende sowie Bezieher von Arbeitslosengeld I und II zahlen die Beiträge nicht selbst. Ihren Anteil übernimmt der Staat.20 Der Beitragssatz liegt aktuell bei 19,5 Prozent.21 Beitragspflichtig sind die Bruttoarbeitseinkommen und zwar unabhängig von ihrer Höhe, jedoch begrenzt bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG).22 Übersteigt der Bruttoverdienst diese Grenze, steigt der Beitrag nicht mehr weiter.23 Phasen, in denen weder der Versicherte selbst, sein Arbeitgeber oder der Staat Beiträge entrichtet, sind unter bestimmten Voraussetzungen so genannte Anrechnungszeiten.24 Diese Zeiten sind wichtig, da sie auf die Mindestversicherungszeit angerechnet werden, die für bestimmte Rentenarten vorausgesetzt werden.25

Im Jahr 2004 zählte die GRV rund 33,36 Mio. aktiv Versicherte. Dies entspricht in etwa 80 Prozent der Erwerbspersonen.26 Im selben Jahr wurden 24,25 Mio. Renten bezahlt, darunter 16,65 Mio. Fälle von Renten wegen Alters.27

2.2.2 Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung

Wie bereits erwähnt, kennt die Deutsche Rentenversicherung Renten wegen Alters, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sowie Renten wegen Todes28.29 Mit der Gewährung von Renten, die an das Erreichen einer Altersgrenze anknüpfen, wird in der GRV das Altersrisiko abgesichert. Ab Vollendung des 65. Lebensjahres kann eine Rente auch ohne den Nachweis einer Erwerbsunfähigkeit bezogen werden.30 Neben dieser so genannten Regelaltersrente definiert das SGB VI weitere Renten wegen Alters.31 Unter bestimmten Voraussetzungen besteht bei diesen Renten schon vor Vollendung des 65. Lebensjahres ein Anspruch.32

So gibt es etwa die Altersrente für langjährige Versicherte. Diese Altersrente ermöglicht den Versicherten, die der Solidargemeinschaft über lange Zeit angehört haben, einen Rentenbezug bereits ab Vollendung des 63. Lebensjahres. Vorausgesetzt wird die Erfüllung einer Mindestversicherungszeit von 35 Jahren.33 Vor 1952 geborene Frauen können bereits ab Vollendung des 60. Lebensjahres eine Rente wegen Alters beziehen, wenn sie die Mindestversicherungszeit von 15 Jahren erfüllt und nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge entrichtet haben.34

Eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilszeitrecht können grundsätzlich nur vor 1952 Geborene beziehen. Gegenwärtig steigt das Mindestalter für diese Rentenart von 2006 auf 2008 in Monatsschritten von 60 auf 63 Jahre. Außerdem ist die Erfüllung einer Mindestversicherungszeit von 15 Jahren obligatorisch.35 Die Arbeitslosenaltersrente setzt zudem voraus, dass der Versicherte bei Beginn der Rente und außerdem innerhalb der letzten eineinhalb Jahre vor Rentenbeginn mindestens 52 Wochen arbeitslos war. Die Altersrente nach Altersteilzeitarbeit (AltTZG) verlangt, dass der Versicherte mindestens 24 Monate Altersteilzeitarbeit im Sinne des Altersteilzeitgesetzes ausgeübt hat.36 Außerdem müssen innerhalb der letzten zehn Jahre vor Beginn der Rente mindestens acht Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung entrichtet worden sein.37

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann in Anspruch genommen werden, wenn das 60. Lebensjahr vollendet ist, bei Beginn der Rente eine Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent anerkannt wurde oder bei vor 1951 Geborenen eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit besteht. Ferner muss eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllt worden sein.38

Wer wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr (voll) arbeiten kann, erhält eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.39 Unter welchen Voraussetzungen die Erwerbsminderungsrenten zu zahlen sind, ist seit dem 01.01.2001 allein in § 43 SGB VI geregelt.40 Der Antragsteller muss vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens fünf Jahre lang Mitglied der GRV gewesen sein und in dieser Zeit 36 Monate lang Pflichtbeiträge gezahlt haben.41 Kann der Versicherte nur noch weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten, ist er voll erwerbsgemindert und erhält eine ganze Rente. Teilweise erwerbsgemindert ist der Versicherte, wenn er mehr als drei Stunden, jedoch weniger als sechs Stunden arbeiten kann. In diesem Fall bekommt er eine halbe Rente. Ist eine teilweise erwerbsgeminderte Person nach dem 01.01.196142 geboren, erhält sie nur dann eine halbe Rente, wenn sie auf dem regulären Arbeitsmarkt keine Anstellung mehr findet, wobei es keine Rolle spielt, welche Tätigkeit ihr angeboten wird.43

Bei Tod des Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners sieht der Leistungskatalog der GRV des Weiteren eine Hinterbliebenenrente vor. Dabei wird zwischen einer kleinen und einer großen Witwen- oder Witwerrente unterschieden.44 Der verstorbene Ehegatte oder Lebenspartner muss dafür eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt haben. Darüber hinaus müssen die Ehepartner zum Zeitpunkt des Todes mindestens ein Jahr verheiratet gewesen sein bzw. mit dem Lebenspartner für diese Zeit in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben. Zudem darf nicht wieder geheiratet bzw. keine neue Lebenspartnerschaft eingetragen worden sein.45 Eine große Witwenrente in Höhe von 55 Prozent46 der Rente des verstorbenen Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners zahlt die GRV, wenn der Hinterbliebene mindestens 45 Jahre alt ist oder erwerbsgemindert ist oder minderjährige Kinder versorgt.47 Ist nur ein Kriterium nicht erfüllt, wird für höchstens 24 Monate eine kleine Witwenrente gezahlt, die 25 Prozent der Rente des Verstorbenen entspricht. Die große Witwenrente wird dagegen dauerhaft gezahlt.48 Auch Halbwaisen oder Waisen bekommen Rente, wenn der verstorbene Elternteil Beiträge entrichtet hat. Die Rente fließt hierbei bis zur Volljährigkeit, maximal bis zum 27. Lebensjahr.49

Alle vorstehenden Rentenarten können – mit Ausnahme der Regelaltersrente – vor dem 65. Lebensjahr in Anspruch genommen werden.50 Dies ist jedoch mit dauerhaften Rentenabschlägen verbunden und zwar mit 0,3 Prozent für jeden Kalendermonat, in dem die Rente vorzeitig in Anspruch genommen wurde.51 Dauerhaft bedeutet, dass die Rentenminderung auch über das vollendete 65. Lebensjahr hinaus und sogar bei einer späteren Hinterbliebenenrente bestehen bleibt.52 Wird die Rente erst nach Beginn des 65. Lebensjahres beansprucht, gewährt die GRV einen Zuschlag von 0,5 Prozent pro Kalendermonat.53

Darüber hinaus werden auch rentenversicherungsfremde Leistungen durch die GRV wahrgenommen. So werden etwa Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt. Mithin finanziert die DRV eine Rehabilitation, mit der die Erwerbsfähigkeit verbessert oder wiederhergestellt werden soll.54 Des Weiteren übernimmt die GRV bei Rentenempfängern 50 Prozent der Beiträge für die Krankenversicherung. Überdies haben alle Beitragszahler durch die GRV einen Anspruch auf Erteilung einer Rentenauskunft über die Höhe der bereits erworbenen Anwartschaften.55

Diese umfangreichen Leistungen summierten sich im Jahr 2004 auf 235,49 Mrd. Euro, wovon 89 Prozent auf Geldleistungen in Form von Rentenzahlungen entfielen.56 Die Sachleistungen im Wege der medizinischen und beruflichen Rehabilitation beliefen sich im Jahr 2004 auf 4,81 Mrd. Euro. Die Zuschüsse zur Krankenversicherung machten 14,81 Mrd. Euro aus. Der Anteil der Verwaltungs- und Verfahrenskosten betrug im Jahr 2004 circa 1,6 Prozent.57

Für die Rentenzahlungen der GRV gilt das Äquivalenzprinzip. Die individuellen Rentenzahlungen sind mithin grundsätzlich beitragsbezogen.58 Ihre Höhe hängt somit vor allem von zwei Faktoren ab. Zunächst von der Zahl der Jahre, in denen der Versicherte Beiträge leistet oder für ihn geleistet werden. Zweiter Faktor ist die Höhe des beitragspflichtigen Einkommens in den jeweiligen Jahren.59 Relevant ist nicht das absolute Einkommen, sondern dessen relative Höhe gemessen am Durchschnittseinkommen aller Versicherten. Für jedes Jahr, in dem das individuelle Einkommen dem Durchschnittseinkommen entspricht, schreibt die GRV dem Versicherten einen vollen so genannten Entgeltpunkt gut. Liegt das Einkommen darüber (darunter), beträgt die Zuschreibung mehr (weniger) als einen Entgeltpunkt.60

Die Höhe der individuellen Renten ermittelt sich mit der so genannten Rentenformel als Produkt aus der Summe der erworbenen Entgeltpunkte sowie dem aktuellen Wert eines Entgeltpunktes (so genannter aktueller Rentenwert), dem Rentenartfaktor61 sowie dem Zugangsfaktor62. Der aktuelle Rentenwert beträgt derzeit für die alten Bundesländer 26,13 Euro sowie 22,97 Euro für Ostdeutschland.63 Der Rentenartfaktor beträgt bei Renten wegen Alters prinzipiell 1. Bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beträgt der Faktor 0,5. Wird eine Rente wegen Todes gezahlt, beträgt der Rentenartfaktor im Falle einer großen Witwenrente 0,55, im Falle einer kleinen Witwenrente 0,25. Der Zugangsfaktor richtet sich danach, ob bzw. ab wann die Rente vor oder nach Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters in Anspruch genommen wird. Hierbei kommt es grundsätzlich zu Ab- bzw. Zuschlägen auf die Rentenzahlbeträge. Die Rentenformel ermittelt sich demnach wie folgt:64

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Formel 01: Rentenformel

Wobei gilt:

- Höhe einer Monatsrente
- Bei Renteneintritt erreichte Entgeltpunkte
- aktueller Rentenwert
- Rentenartfaktor
- Zugangsfaktor

In der Folge beläuft sich die lebenslange Monatsrente eines Durchschnittsverdieners mit 45 Beitragsjahren – dem so genannten Eckrentner 65 – im Jahr 2006 in Westdeutschland auf 1.176 Euro – sofern er nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres in den Ruhestand tritt.66 Das Niveau dieser Durchschnittsrente – das so genannte Sicherungsniveau vor Steuern – ergibt sich, wenn man die Durchschnittsrente um den durchschnittlichen Beitrag zur GKV und zur GPV vermindert und durch das Durchschnittsentgelt dividiert.67 Das Durchschnittsentgelt ist dabei das durchschnittliche Einkommen aller Beitragszahler, ohne Abzug von Steuern, jedoch gemindert um die durchschnittlich zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge sowie des durchschnittlichen Aufwands zur zusätzlichen Altersvorsorge68.69 Nach dem derzeitigen Stand beträgt das Sicherungsniveau vor Steuern für einen Eckrentner etwa 56 Prozent.70

Die Dominanz der GRV manifestiert sich deutlich im Vergleich der Leistungen der verschiedenen so genannten drei Säulen der Alterssicherung.71 In der Bundesrepublik stammen über 80 Prozent der Alterseinkünfte der Arbeitnehmer aus Renten der GRV, der ersten Säule. Mit etwa 5 Prozent bleibt der Anteil der zweiten Säule, der bAV, weit zurück. Der verbleibende Anteil von etwa 13 Prozent entfällt auf die dritte Säule, die private Altersvorsorge durch Vorsorgesparen.72

2.2.3 Finanzierungsstruktur der gesetzlichen Rentenversicherung

Die GRV basiert auf einem Umlageverfahren. Die Ausgaben werden allein aus den laufenden Einnahmen bestritten.73 Die aktuellen Einnahmen bestehen insbesondere aus Beiträgen und dem Bundeszuschuss.74 Die Versicherten finanzieren mit ihren Beitragszahlungen die laufenden Renten der vorangegangen Generation und erwerben somit eine Rentenanwartschaft, für deren Einlösung die nachfolgende Generation verantwortlich ist.75 Im Jahr 2004 wurden Beiträge in Höhe von 169 Mrd. Euro an die GRV gezahlt, was einem Anteil von 73 Prozent der Gesamteinnahmen entspricht.76 Der Beitragssatz ist in der Höhe festzulegen, dass eine stetige und ausreichende Zahlung der Renten gewährleistet ist und darüber hinaus zum Ende eines jeweiligen Jahres eine Nachhaltigkeitsrücklage vorhanden ist.77 Diese Kapitalreserve wurde im Laufe der Jahre sehr stark auf eine heute nur noch geringe Rücklage von mindestens 0,2 bzw. maximal 1,5 Monatsausgaben reduziert.78 Defizite, die sich im Jahresverlauf ergeben, sollen aus dieser Nachhaltigkeitsreserve abgedeckt werden.79 Der Beitragssatz ist gemäß der Verstetigungsregel des § 158 SGB VI zum 1. Januar eines Jahres dann zu verändern, wenn die Nachhaltigkeitsrücklage 0,2 Monatsausgaben unterschreitet oder 1,5 Monatsausgaben übersteigt. Im Jahr 2005 betrug die Rücklage lediglich 10 Prozent einer Monatsausgabe.80 Als Folge wurden ein Vorziehen von Bundesmitteln und eine Liquiditätshilfe in Höhe von insgesamt 900 Mio. Euro erforderlich.81

Eine weitere Einnahmequelle der GRV ist der Bundeszuschuss, der im Jahr 2004 mit 61 Mrd. Euro etwa 26 Prozent der Einnahmen ausmachte.82 Diese Mittel dienen der Deckung der nicht zum ursprünglichen Leistungskatalog der GRV gehörenden sozial- bzw. verteilungspolitisch motivierten Ausgaben – und mithin zur Deckung der so genannten versicherungsfremden Leistungen, wie sie bereits skizziert wurden.83

2.2.4 Organisationsstruktur der gesetzlichen Rentenversicherung

Im Jahr 2005 haben sich alle Rentenversicherungsträger – die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), die 22 Landesversicherungsanstalten (LVA), die Bundesknappschaft, die Bahnversicherungsanstalt und die Seekasse – sowie der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) unter einem Dach zusammengeschlossen. Sie treten jetzt gemeinsam unter dem Namen Deutsche Rentenversicherung auf.84 Die organisatorische Neuausrichtung der gesetzlichen Rentenversicherung beruht auf einem einheitlichen Versichertenbegriff. Die bisherige Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten wurde aufgegeben. Die Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen den Bundesträgern und den Regionalträgern ist gesetzlich festgeschrieben: 45 Prozent der Versicherten werden von den beiden Bundesträgern und 55 Prozent von den Regionalträgern betreut. Bundesträger ist zum einen die Deutsche Rentenversicherung Bund mit Sitz in Berlin. Dieser Träger nimmt insbesondere die Aufgaben der allgemeinen Rentenversicherung wahr. Außerdem ist er für alle Rentenversicherungsträger Ansprechpartner bei Grundsatz- und Querschnittsaufgaben, wie etwa der Öffentlichkeitsarbeit oder der Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen.85 Daneben besteht als weiterer Bundesträger die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See mit Sitz in Bochum. Dieser Träger ist vorrangig zuständig für besondere Berufsgruppen, insbesondere Beschäftigte der Deutschen Bahn oder im Bereich der Seefahrt.86

2.3 Aktuelle und zukünftige Engpassfaktoren für die GRV

2.3.1 Die Entwicklung der Beschäftigungssituation

Die vorstehenden Versicherungsleistungen implizieren einen sehr umfangreichen Leistungskatalog. Gleichzeitig ist festzustellen, dass das System der GRV in Deutschland seit Jahren mit Finanzierungsproblemen kämpft.87 Der Sozialexperte Bert Rürup mahnt in diesem Zusammenhang eine Beschneidung der Versicherungsleistungen an, um somit die Diskrepanz zwischen Einnahmen und Ausgaben zu verringern.88 Die Kassennotlage ist allerdings auf noch weitere Ursachen zurückzuführen, welche sich zu unterschiedlichen Zeitpunkten auswirken werden.89 Zunächst hat die Übertragung der GRV auf die neuen Bundesländer einen massiven Anstieg der Ausgaben verursacht, dem wegen der relativ geringen Beschäftigungsquote in Ostdeutschland keine entsprechenden Einnahmen gegenüberstehen. Die Arbeitslosenquote lag im Jahr 2004 in den neuen Bundesländern bei 20,1 Prozent.90 Doch auch in den alten Bundesländern herrscht weiterhin infolge der jahrelangen Wirtschaftsstagnation eine hohe Arbeitslosigkeit, die das Beitragsaufkommen zur GRV vermindert.91 Auch der Trend zum Vorruhestand erhöht die Ausgaben der GRV und verringert in gleichem Maße die Beitragseinnahmen. Das effektive Renteneintrittsalter in der GRV lag im Jahr 2004 für Frauen bei 61,4 Jahren und für Männer bei 60,8 Jahren, wohingegen die Regelgrenze für Altersrenten bei 65 Jahren liegt.92 Die Finanzierung der gesetzlichen Renten durch die Umlage auf die Einkommen der aktiven Generation stößt hier an ihre Grenzen, denn Kapitalbildung findet bei einem Umlageverfahren nicht statt, weshalb in schwierigen Zeiten ausreichende Reserven fehlen.93 Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind somit der umfangreiche Leistungskatalog sowie die hohe Arbeitslosigkeit die entscheidenden Faktoren für die aktuelle Finanzierungskrise der GRV.94 Jedoch stehen die vorstehend skizzierten ökonomischen Schwierigkeiten in keinem Verhältnis zu den demographischen Problemen der kommenden Jahrzehnte.95 In weit größerem Ausmaß gerät das umlagefinanzierte Alterssicherungssystem unter Druck, weil sich die Zahl von Beitragszahlern und Rentenempfängern nicht mehr als stabiles Verhältnis entwickelt.96 Es sind die folgenden Faktoren, die entscheidenden Einfluss auf die zukünftige Entwicklung des Leistungsniveaus der GRV haben.

2.3.2 Die Entwicklung der Geburtenrate

Von großer Bedeutung für die weitere Entwicklung der GRV ist die Geburtenrate bzw. die Fertilität, welche die durchschnittliche Kinderzahl angibt, die eine Frau im Laufe ihres Lebens hätte, wenn die Verhältnisse des betrachteten Jahres von ihrem 15. bis zu ihrem 49. Lebensjahr gelten würden.97 Seit über 30 Jahren liegt die Geburtenrate mit im Schnitt 1,34 Kindern pro Frau weit unter dem zur Bestandserhaltung der Bevölkerung erforderlichen Niveau von 2,1 Kindern98.99 Die Elterngeneration wird nur noch zu etwa zwei Drittel durch Kinder ersetzt. Überdies wird sich den Wissenschaftlern von Deutsche Bank Research zufolge die Geburtenneigung in absehbarer Zeit kaum verändern, da die dafür notwendigen Determinanten wie Heiratshäufigkeit und –alter, Scheidungshäufigkeit und Erwerbsverhalten bei Frauen weitgehend stabil bleiben.100 Wie die Abbildung 01 zeigt, geht auch das Statistische Bundesamt davon aus, dass die Geburtenrate bis in das Jahr 2050 nur minimal auf 1,4 Kinder ansteigt.101

Abbildung 01: Entwicklung der Geburtenziffer seit dem Jahr 1952

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Destatis (Hrsg.), Bevölkerung Deutschland bis 2050, 2003, S. 11.

Eine niedrige Fertilität führt unweigerlich zu einer Alterung der Gesellschaft. Zu wenige Junge rücken nach und das Durchschnittsalter steigt an.102 Infolge der anhaltend niedrigen Geburtenrate wird die Bevölkerungszahl in den nächsten Jahrzehnten in Deutschland sinken.103 Das Statistische Bundesamt geht davon aus, dass sich die Bevölkerung bis zum Jahr 2050 von derzeit 82 Mill. auf 75 Mill. verringert. Von dem Bevölkerungsrückgang sind insbesondere die jungen Menschen betroffen. Der Anteil der unter 20-Jährigen verringert sich von 22 Prozent im Jahr 2006 auf 16 Prozent im Jahr 2050. Noch gravierender trifft es die Bürger im Alter von 20 bis 60 Jahren. Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung sinkt von 56,5 Prozent im Jahr 2006 auf nur noch 47,1 Prozent im Jahr 2050.104

2.3.3 Die Entwicklung der Lebenserwartung

Insgesamt ist infolge der Fortschritte in Gesundheitswesen, Hygiene, Ernährung, Wohnsituation und Arbeitsbedingungen eine deutlich längere Lebensdauer der Menschen in Deutschland zu beobachten.105 Die dafür genutzte Maßgröße ist die so genannte fernere Lebenserwartung106, die sich bei den 60-Jährigen Männern in den vergangenen 45 Jahren um knapp vier Jahre auf 19,2 Jahre erhöht hat. Bei Frauen stieg die fernere Lebenserwartung im Alter von 60 um fünf Jahre auf gegenwärtig 23,5 Jahre.107 Dementsprechend ist die durchschnittliche Rentenbezugsdauer aller Ruheständler seit 1960 von 16 auf etwa 21 Jahre angestiegen.108 Wie die Abbildung 02 zeigt, rechnet das Statistische Bundesamt damit, dass die fernere Lebenserwartung im Alter von 60 Jahren bis zum Jahr 2050 bei Männern auf 23,7 Jahre bzw. bei Frauen auf 28,2 Jahre steigen wird.109 Somit nimmt der Anteil der über 60-Jährigen Bürger an der Gesamtbevölkerung bis zum Jahr 2050 auf 15,3 Prozent zu.110 Entsprechend wird sich das Medianalter, welches die Bevölkerung in zwei zahlenmäßig gleiche Teile gliedert, verschieben: Im Jahr 2001 lag es bei 40,6 Jahren, 2050 werden dagegen 50 Prozent der Bevölkerung älter als 48 Jahre sein.111

Abbildung 02: Fernere Lebenserwartung im Alter von 60 Jahren

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Destatis (Hrsg.), Bevölkerung Deutschland bis 2050, 2003, S. 16.

Die ältere Generation wird zahlenmäßig größer sein als die jüngere Altersklasse, somit gibt es künftig potentiell mehr Rentenempfänger. Zusätzlich steigt deren Rentenbezugsdauer stetig an.112

Wie die Abbildung 03 zeigt, weicht die gegenwärtige Bevölkerungsstruktur in der Folge immer deutlicher von der idealen Vorstellung ab, die sich in Form der klassischen Bevölkerungspyramide darstellen lässt. Die stärksten Jahrgänge stellen dabei die Kinder und die Besetzungszahlen der späteren Jahrgänge verringern sich allmählich als Folge der Sterblichkeit.113 Einen Altersaufbau in Form einer Pyramide hatte z. B. das Deutsche Reich im Jahr 1910. Die beiden Weltkriege und die Weltwirtschaftskrise hinterließen bis heute sichtbare Spuren in der Pyramide. Der bestehende Altersaufbau hat einen großen Einfluss auf die künftige Bevölkerung und auf die Alterung, denn sowohl starke als auch schwache Jahrgänge rücken in ein höheres Alter vor. Diese Konsequenz wird – wie die Abbildung 03 deutlich macht – besonders an den heute etwa 35- bis 40-Jährigen sichtbar, welche die geburtenstärksten Jahrgänge der letzten 100 Jahre waren.114

Abbildung 03: Altersaufbau der Bevölkerung in Deutschland

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Destatis (Hrsg.), Bevölkerung Deutschland bis 2050, 2003, S. 30.

Diese Altersgruppe wechselt ab dem Jahr 2020 schrittweise in das Seniorenalter über.115 Zu diesem Zeitpunkt wird der Anteil der Älteren an der Bevölkerung deutlich zunehmen. Infolgedessen verringert sich die Leistungsfähigkeit der GRV in einem erheblicheren Maß, als dies derzeitig der Fall ist.116 Denn im Ergebnis bezieht diese Generation dann Renten, gleichzeitig schwindet der Anteil der Bevölkerung im Erwerbsalter deutlich. Im Jahr 2050 werden die heute 15-Jährigen die am stärksten besetzten Jahrgänge der dann etwa 60‑Jährigen stellen. Diese Generation wird im Unterschied zu der jüngeren und mittleren Altersgruppe zahlenmäßig ihre Größe beibehalten. Bei den unter 50-Jährigen dagegen fallen die einzelnen Jahrgänge umso schwächer aus, je jünger sie sind. Das Statistische Bundesamt schätzt, dass die Zahl der im Jahr 2050 geborenen Kinder etwa halb so groß sein wird, wie die der 60‑Jährigen. Die absolute Zahl der unter 20-Jährigen sinkt von aktuell 17 Millionen auf 12 Millionen im Jahr 2050.117

2.3.4 Die Entwicklung der Migration

Neben der natürlichen Bevölkerungsbewegung, die sich aus dem Saldo Geborener zu Gestorbenen ergibt, bestimmen Zu- und Fortzüge aus einem Land die Bevölkerungsentwicklung.118 In den vergangenen Jahrzehnten sind in Deutschland im Durchschnitt jährlich etwa 200.000 Personen mehr zu- als abgewandert.119 Ohne diese so genannten Wanderungsgewinne wäre die Einwohnerzahl Deutschlands bereits rückläufig.120 Schon im kommenden Jahrzehnt werden die Wanderungsgewinne Deutsche Bank Research zufolge nicht mehr ausreichen, um das Geburtendefizit auszugleichen.121 Die Zuwanderung in einer realistischen Größenordnung wird den Prozess der Alterung darüber hinaus lediglich bremsen, nicht jedoch verhindern können.122 Wie die Abbildung 04 deutlich macht, rechnet das Statistische Bundesamt bis zum Jahr 2050 weiterhin mit einer Zuwanderung von 200.000 Personen. In diesem Fall wäre für das Jahr 2050 mit einem Altenquotient von etwa 55 (derzeit 44) zu rechnen, womit eine Alterung bis zum Jahr 2050 nachgewiesen wäre.123 Fällt die Zuwanderung nur halb so hoch aus, wird sich die Bevölkerung den Schätzungen von Allianz Group Research um fast 20 Prozent auf 67 Millionen Menschen verringern.124

Abbildung 04: Annahmen zur Entwicklung des Wanderungssaldos125

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Destatis (Hrsg.), Bevölkerung Deutschland bis 2050, 2003, S. 24.

Die seit 35 Jahren zu niedrige Geburtenhäufigkeit führt dazu, dass die Anzahl der potenziellen Mütter immer kleiner wird. Darüber hinaus führt das Hineinwachsen der geburtenstarken Jahrgänge in hohe Altersgruppen in den kommenden fünfzig Jahren zu einer Zunahme der jährlichen Sterbefälle. Das sich daraus ergebende Geburtendefizit zieht eine Abnahme der Bevölkerungszahl nach sich. Die Zuwanderung wird diesen Trend nicht umkehren, sondern allenfalls verlangsamen. Da diese Entwicklungen sich unter plausiblen Annahmen auch nicht mehr aufhalten lassen, haben sie zusammen mit dem stark ansteigenden Altenquotient weiter sinkende Einnahmen und stark steigende Ausgaben der GRV zur Konsequenz.126 Da zudem bereits heute der umfangreiche Leistungskatalog sowie die anhaltende Arbeitslosigkeit zu Liquiditätsproblemen bei der GRV führen, sind Eingriffe in diesen Teilbereich der Sozialversicherung notwendig gewesen. Diese Reformen – als Antwort auf die veränderten demographischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen – werden im folgenden Kapitel eingehend beleuchtet.

2.4 Die Reformen der GRV als Antwort auf den demographischen Wandel

2.4.1 Die Budgetrestriktion als Rahmen für zukünftige Handlungsalternativen

Schon seit langem mahnen anerkannte Experten auf dem Gebiet der sozialen Sicherungssysteme eine zusätzliche Altersvorsorge an. Die GRV werde vielen Wissenschaftlern zufolge künftig nicht mehr ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter aufrecht zu erhalten.127 So fordert der Leiter des Mannheimer Forschungsinstituts Ökonomie und Demographischer Wandel Prof. Börsch-Supan insbesondere den Staat auf, den Bürgern deutlicher darzulegen, dass sich das Rentenniveau insbesondere durch die Leistungskürzungen der GRV aufgrund des demographischen Wandels in Zukunft vermindern wird.128 Überdies wird sich die Bevölkerung der Kommission zur Nachhaltigkeit in der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme zufolge auf eine längere Lebensarbeitszeit einstellen müssen.129 Der Grund dafür liegt in der so genannten Budgetrestriktion.130 Demnach sind die Ausgaben für die Rentenzahlungen durch die Einnahmen aus Beiträgen und dem Bundeszuschuss zu decken, wobei sich der Bundeszuschuss nach der Entwicklung der Bruttolohn- und Gehaltssumme je Arbeitnehmer sowie dem Beitragssatz in der GRV richtet.131 Das Finanzierungssystem definiert sich somit in nachstehender Gleichung:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Formel 02: Einnahmen-Ausgaben-Gleichung innerhalb der GRV

Wobei gilt:

- Anzahl der Beitragszahler
- durchschnittliches Einkommen der Beitragszahler
- Beitragssatz zur GRV
- Anzahl der Rentenempfänger
- durchschnittliche Rente

Aus dieser Budgetrestriktion folgt durch Umstellung der Formel:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Formel 02a: Einnahmen-Ausgaben-Gleichung - zum Beitragssatz zur GRV aufgelöst

Wobei gilt:

- Altenquotient (Rentnerquotient)
- Rentenniveau

Während der Altenquotient das Verhältnis in der Anzahl der Rentenempfänger zu Beitragszahler wiedergibt, reflektiert das Rentenniveau das Verhältnis von durchschnittlicher Rente zu durchschnittlichem Erwerbseinkommen.132 Die Budgetrestriktion führt infolge des demografischen Wandels und des damit verbundenen höheren Altenquotienten zu einem Beitragsanstieg, sofern das Rentenniveau konstant gehalten werden soll. Soll der Beitragssatz nicht weiter erhöht werden, ist in Folge der Budgetrestriktion eine Absenkung des Rentenniveaus in Höhe der zahlenmäßigen Veränderung der Rentenempfänger zu den Beitragszahlern unvermeidlich.133

2.4.2 Die gegenwärtigen Vorsorgeanstrengungen der Bürger

Ungeachtet dieser in der Öffentlichkeit kontrovers diskutierten Problematik wird weiterhin eine fehlende Motivation der Versicherten zur zusätzlichen Altersvorsorge nachgewiesen.134 Zwar ist sich die überwiegende Mehrheit der Bürger darüber im Klaren, dass sie in Zukunft selbst für ihre Alterssicherung aufkommen müssen135, dennoch wollen lediglich 7 Prozent der repräsentativ Befragten zusätzlich für ihr Alter vorsorgen. Und nur 23 Prozent der Bürger sorgen bereits vor.136 Dabei sparen 90 Prozent der Gutverdiener, jedoch nur 65 Prozent der Geringverdiener vor.137 Letztere benötigen eine zusätzliche Altersvorsorge allerdings am dringendsten. Daraus schließen die Autoren unterschiedlicher Studien, dass die Bürger aus Mangel an Informationen, Desinteresse oder fehlendem Finanzverständnis keine ausreichende Eigenvorsorge betreiben würden. Den Bürgern sei einer Studie von Allianz Research offensichtlich gar nicht bewusst, wie stark sich die Rentenreformen auf die persönliche Situation auswirken.138 Denn grundsätzlich werden die erwarteten Altersrenten von den Bürgern überschätzt.139 Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die fehlende Bereitschaft zur zusätzlichen Altersvorsorge aufgrund des demographischen Wandels im Alter die Einschränkung des Lebensstandards und im schlimmsten Fall sogar die Altersarmut zur Konsequenz habe.140 Mit den Reformen der GRV in den Jahren 2001 und 2004 ist die Bundesregierung inzwischen von der Zusicherung langfristig stabiler Rentenzahlungen von gegenwärtigem Niveau abgerückt.141 Den Warnungen und Ratschlägen unterschiedlicher Wissenschaftler und Kommissionen folgend142, hat die Politik Maßnahmen ergriffen, um die GRV dem demographischen Wandel anzupassen.143 Jede einzelne nachfolgend beschriebene Maßnahme impliziert für die Bevölkerung eine Verminderung des Leistungsniveaus der GRV und macht die Notwendigkeit einer zusätzlichen Altersvorsorge erkennbar, ohne die der Lebensstandard im Rentenalter nicht gehalten werden kann.144

2.4.3 Paradigmenwechsel in der Rentenpolitik

Die von vielen Wissenschaftlern als die am wirkungsvollsten beschriebene Strategie ist eine Absenkung des Rentenniveaus bei einem möglichst konstantem Beitragssatz, impliziert durch die Notwendigkeit, die Lohnnebenkosten zu stabilisieren.145 Die Rentenreform 2001 brachte insofern einen Paradigmenwechsel in der Rentenpolitik, denn das Ziel eines langfristig stabilen Beitragssatzes erhielt erstmalig mehr Gewichtung als ein langfristig stabiles Rentenniveau.146 Zuvor war es üblich, die Einnahmen der Rentenversicherung an die weitgehend als gegeben unterstellte Ausgabenentwicklung anzupassen.147 Um mit dieser Vorgehensweise einen Ausgleich der Rentengleichung zu erreichen, hätte der Beitragssatz gemäß der Budgetrestriktion im Gleichschritt mit dem Anstieg des Altenquotienten angehoben werden müssen.148 Ein Anstieg des letzteren um 25 Prozent, wie es die Kommission zur Nachhaltigkeit in der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme sowie das Statistische Bundesamt prognostizieren, ließe den Beitragssatz mithin von gegenwärtig 19,5 Prozent auf etwa 24,4 Prozent ansteigen.149 Der Beitragssatz zur Rentenversicherung ist jedoch schon heute sehr hoch. Zusammen mit den Beiträgen zur GKV, GAV sowie zur GPV addieren sich die Sozialabgabensätze für 2006 auf 42 Prozent.150 Die hohen Steuer- und Abgabensätze stellen somit ein Wachstums- und Beschäftigungshemmnis dar, denn sie machen aus Sicht der Arbeitnehmer Freizeit attraktiver und fördern die Expansion der Schattenwirtschaft. Aus Sicht der Unternehmen wirken die Abgaben wie eine Steuer auf den Faktor Arbeit, denn sie verteuern die Arbeit und vermindern damit die Nachfrage nach Arbeitskräften.151

Aus diesem Grund hat die Bundesregierung festgelegt, dass der Beitragssatz zur GRV bis zum Jahr 2020 die Marke von 20 Prozent und bis zum Jahr 2030 jene von 22 Prozent nicht übersteigen darf.152 Dazu modifizierte die Bundesregierung im Altersvermögens-Ergänzungsgesetz (AVmEG) die Rentenanpassungsformel. Sie verfolgt seitdem eine an den Einnahmen orientierte Ausgabenpolitik, was einen deutlichen Rückgang des Rentenniveaus impliziert.153 Eine Schutzklausel verhindert dabei, dass das Sicherungsniveau vor Steuern bis zum Jahr 2020 unter 46 Prozent bzw. bis zum Jahr 2030 unter 43 Prozent des Durchschnittentgeltes sinkt.154 Dies führt nach den Annahmen der Bundesregierung bis zum Jahr 2030 zu einer Senkung des Sicherungsniveaus vor Steuern von bis zu 10 Prozent.155

Die Triebfedern der künftigen Rentenniveausenkungen lassen sich anhand der umgebauten Rentenanpassungsformel erläutern. Gemäß der Rentenformel156 ergibt sich die Höhe der monatlich zu zahlenden Renten neben den erreichten Entgeltpunkten, dem Zugangsfaktor und dem Rentenartfaktor aus dem aktuellen Rentenwert.157 Der aktuelle Rentenwert wird hierbei durch die Rentenanpassungsformel jährlich neu festgelegt. Damit ist die Ausgestaltung der Rentenanpassungsformel für die Anpassung des aktuellen Rentenwerts auch ausschlaggebend für die Entwicklung der Renten.158 Der aktuelle Rentenwert (ARt) ergibt sich nach folgender Formel, die bis zum Jahr 2010 Gültigkeit hat:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Formel 03: Rentenanpassungsformel bis zum Jahr 2010

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Formel 04: Nachhaltigkeitsfaktor

Ab dem Jahr 2011 definiert sich die Rentenanpassungsformel wie folgt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Formel 05: Rentenanpassungsformel ab dem Jahr 2011

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.4.4 Der Beitragssatz der GRV und der Altersvorsorgeanteil

Mit der Rentenreform 2001 erfolgt die jährliche Rentenanpassung gemäß der um den Beitragssatz zur GRV (RVB) und den staatlich geförderten Anteil zur privaten Altersvorsorge (AVA) reduzierten Steigerung der Bruttolohn- und Gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer (BE).159 Das durchschnittliche Bruttoeinkommen der Versicherten bestimmt somit auch weiterhin die Höhe der Renten.160 Zukünftige Beitragssatzerhöhungen der GRV mindern jedoch den aktuellen Rentenwert und somit künftige Rentenanpassungen. In diesem Zusammenhang hat die Bundesregierung beschlossen, den Beitragssatz der GRV zum 01.01.2007 auf 19,9 Prozent anzuheben. Er soll bis zum Jahr 2012 stabil bleiben und dann bis zum Jahr 2014 auf 19,4 Prozent sinken. Dieses Niveau soll trotz fortschreitender Alterung der Gesellschaft bis 2019 beibehalten werden.161 Daneben berücksichtigt der Korrekturfaktor (AVA) die bis zum Jahr 2010 im Zweijahresrhythmus steigenden Richtsätze für die private Altersvorsorge nach § 10a EStG bzw. die so genannte Riester-Rente – und zwar unabhängig davon, ob diese von den Anspruchberechtigten genutzt werden oder nicht.162 Die anpassungsmindernde Berücksichtigung des Altersvorsorgeanteils wird damit begründet, dass allen Arbeitnehmern seit dem Jahre 2002 diese staatlich geförderte private Altersvorsorge offen steht. Die hierfür aufzuwendenden Prämien reduzieren – vergleichbar einem steigenden Beitrag zur GRV – die verfügbaren Einkommen der Arbeitnehmer. Mit dem Altersvorsorgeanteil soll gewährleistet werden, dass auch die Rentenempfänger an der steigenden Belastung der Erwerbstätigen für die Altersvorsorge durch gedämpfte Rentenanpassungen beteiligt werden.163 Der Altersvorsorgeanteil beträgt im aktuellen Jahr 2,0 Prozent und steigt in Schritten von 0,5 Prozent auf 4,0 Prozent im Jahr 2010.164 Er führt im Ergebnis dazu, dass die Rentenanpassungen bis zum Jahr 2010 jeweils um etwa 0,6 Prozent geringer ausfallen. Ab dem Jahr 2011 verliert der Altersvorsorgeanteil seine Wirkung, weil er nicht weiter angehoben wird.165 Dafür wirken ab dem Jahr 2011 zu erwartende Steigerungen der Rentenversicherungsbeiträge dann verstärkt dämpfend auf die Entwicklung der Renten, da der Basiswert von 100 auf 90 Prozent reduziert wird.166

2.4.5 Der Nachhaltigkeitsfaktor

Die Vorgabe eines relativ stabilen Beitragssatzes von 20 Prozent bis zum Jahr 2020 bzw. 22 Prozent bis zum Jahr 2030 basierte zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im Jahr 2001 jedoch auf zu optimistischen Annahmen über die entscheidenden demographischen und ökonomischen Trends. Dies galt gleichsam für das Sicherungsniveau vor Steuern, bei dem die Bundesregierung eine Absenkung bis auf 46 Prozent im Jahr 2020 bzw. 43 Prozent im Jahr 2030 beschlossen hat.167 Ohne weitere Eingriffe waren diese Ziele nicht einzuhalten.168 Die anhaltend unbefriedigende Beschäftigungslage, die steigende Lebenserwartung sowie die geringe Fertilität führten im Jahr 2004 daher zu einer weiteren Rentenreform, die mit dem Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) eine stärkere Ausrichtung der Rentenzahlungen an die demographische Entwicklung vollzogen hat.169

Mit Blick auf die demographische Entwicklung, die sich auch auf den Arbeitsmarkt auswirken wird, ist die Rentenanpassungsformel um den so genannten Nachhaltigkeitsfaktor ergänzt und im Jahr 2006 erstmalig angewendet worden.170 Der Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt bei der jährlichen Rentenanpassung die Entwicklung des Verhältnisses von Rentenempfängern zu Beitragszahlern (Alten- bzw. Rentnerquotient) und trägt so der demographischen Entwicklung, aber auch der Änderung in der Erwerbstätigkeit, Rechnung. Steigt der Altenquotient, so erhöhen sich die Renten in einem geringeren Ausmaß als die Bruttolöhne.171 Der Gewichtungsfaktor in der Rentenanpassungsformel gibt die Verteilung der Belastung auf Beitragszahler und Rentenempfänger an.172 Ein Gewichtungsfaktor in Höhe von 0 würde den Nachhaltigkeitsfaktor nicht einbeziehen und die aus dem höheren Rentneranteil resultierende Finanzierungslast ganz den Erwerbstätigen aufbürden, während ein Gewichtungsfaktor in Höhe von 1 nur die Rentenempfänger die Konsequenzen durch den immer höher ansteigenden Altenquotienten tragen lassen würde. In diesem Fall bliebe der Beitragssatz konstant, während das Sicherungsniveau vor Steuern Berechnungen zufolge bis auf 30 Prozent absinken würde.173 Um bei den zugrunde gelegten ökonomischen und demographischen Annahmen mit der Rentenanpassungsformel das Beitragssatzziel von 22 Prozent im Jahr 2030 zu erreichen – ohne gleichzeitig das Sicherungsniveau vor Steuern zu unterschreiten – wurde von der Kommission zur Nachhaltigkeit in der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme daher ein Gewichtungsfaktor von 0,25 errechnet.174 Der Gewichtungsfaktor stellt mithin die Steuerungsgröße dar, die in Zukunft angepasst werden könnte, ohne die Rentenanpassungsformel gänzlich zu ändern.175

Grundsätzlich wird die Anwendung der Faktoren für die Veränderung des Beitragssatzes in der GRV und für die Veränderung des Altersvorsorgeanteils sowie der Nachhaltigkeitsfaktor ausgesetzt, wenn es dadurch zu einer Reduktion des aktuellen Rentenwertes und somit zu einer Rentenkürzung käme.176 Die Modifikationen der Rentenanpassungsformel führen somit im Extremfall dazu, dass die Rentenzahlungen bei sinkenden Bruttolöhnen und ‑gehältern nicht gekürzt werden sondern konstant bleiben. Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang die bereits seit dem Jahr 2004 bestehende Nullanpassung der Renten bis zum Jahr 2008 festgeschrieben.177 Der Sozialwissenschaftler Raffelhüschen sieht dagegen auch in den kommenden 30 Jahren keinen Spielraum für die Erhöhung der Rentenzahlungen.178

Allein durch den Nachhaltigkeitsfaktor wird der Rentenzahlbetrag im Jahr 2030, im Vergleich zur Fortschreibung der rentenrechtlichen Situation vor der Reform, um 7,7 Prozent niedriger sein. Die Rentenanpassungsformel insgesamt bewirkt überdies, dass die Entwicklung der Renten bis zum Jahr 2030 im Durchschnitt jährlich um 0,7 Prozent hinter der Lohnentwicklung zurückbleibt. Infolgedessen steigt, gemessen in Beitragssatzpunkten, die Entlastung für die GRV durch die geänderte Rentenanpassung gemäß der Bundesregierung von 0,1 im Jahr 2005 über 0,7 im Jahr 2010 auf 1,6 im Jahr 2030.179

2.4.6 Der Nachholfaktor

Die Sicherungsklausel, die die Rentenempfänger im Falle sinkender Bruttolöhne und ‑gehälter vor Kürzungen ihrer Altersbezüge schützt, führt zu einer ungerechten Verteilung der Auswirkungen der demographischen Entwicklung. Die Rentenempfänger werden nach Ansicht der Bundesregierung zu wenig belastet.180 Außerdem wächst das Rentenvolumen unter diesen Voraussetzungen zu stark, um den Beitragssatzanstieg langfristig zu begrenzen.181 Um die Rentenbezieher ungeachtet der Sicherungsklausel an der zunehmenden Belastung der GRV zu beteiligen, werden voraussichtlich ab dem Jahr 2012 die bis dahin unterlassenen Rentenkürzungen im Fall von Einkommenssteigerungen nachgeholt, wobei sich die Ausgestaltung an der Erreichung der Beitragssatz- und Niveausicherungsziele orientieren soll.182 Das Nachholen wurde in den Vorausberechnungen modellhaft in der Form berücksichtigt, dass die bis dahin unterlassenen Rentenkürzungen die ab dem Jahr 2012 anstehenden Rentenerhöhungen in fünf Jahresschritten von jeweils 0,4 Prozent pro Jahr vermindern.183 Der Sozialwissenschaftler Rürup bemängelt in diesem Zusammenhang allerdings die bloße Absichtserklärung der Bundesregierung und fordert, den Nachholfaktor dringend gesetzmäßig zu beschließen, da nur unter Berücksichtigung dieses Faktors die Einhaltung der Beitrags- und Niveausicherungsziele gewährleistet sei.184

2.4.7 Die Besteuerung der Alterseinkünfte

Zunehmend höhere Belastungen kommen auf die Rentenempfänger auch durch die modifizierte Besteuerung der Alterseinkünfte zu.185 Denn das steuerliche Umfeld der Altersvorsorge hat sich durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) erheblich verändert.186 Dieses Gesetz ist auf eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes zurückzuführen und beinhaltet im Wesentlichen den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung.187 Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass die Alterseinkünfte erst dann versteuert werden, wenn sie an den Steuerpflichtigen ausgezahlt werden.188 Dafür können die Altersvorsorgeaufwendungen in der Erwerbsphase durch einen Sonderausgabenabzug steuerfrei gestellt werden.189 Obwohl dieses Gesetz nicht auf die demographischen Veränderungen zurückzuführen ist, mindert es durch eine im Zeitverlauf zunehmende Besteuerung die Bezüge eines immer größeren Teils der Rentenempfänger. Mit anderen Worten, das AltEinkG führt in der Regel ebenfalls zu einer Senkung des Rentenniveaus und ist deshalb in diesem Kontext aufzuführen.190

Bis zum Jahr 2004 wurde nur der Ertragsanteil der staatlichen Renteneinkünfte, der bei einem Renteneintrittsalter von 65 Jahren fiktiv 27 Prozent betrug, besteuert.191 In welchem Ausmaß der steuerliche Zugriff nach dem nun geltenden AltEinkG ausfällt, ist abhängig vom Jahr des Eintritts in den Ruhestand. Wer seit dem Jahr 2005 eine Rente aus der GRV, einem berufsständigen Versorgungswerk oder einer ab dem Jahr 2005 abgeschlossenen speziellen Leibrentenversicherung192 bezieht oder schon davor in den Ruhestand trat, dessen Rente wird, unter Berücksichtigung des persönlichen Steuersatzes, im Jahr 2006 gemäß § 22 Nr. 5 S. 2 i. V. m. § 22 Nr. 1 S. 3 a aa EStG mit einem Anteil von 52 Prozent der Einkommensteuer unterzogen. Der steuerbare Anteil der Rente wird für jeden neu hinzukommenden Rentnerjahrgang bis zum Jahr 2020 in Schritten von 2 Prozent auf 80 Prozent und anschließend in Schritten von 1 Prozent bis zum Jahr 2040 auf 100 Prozent angehoben.193 Für die Folgejahre bleibt allerdings nicht der im jeweiligen Renteneintrittsjahr steuerfreie prozentuale Anteil der Rente von der Steuer verschont.194 Vielmehr wird ein für die Steuerberechnung geltender Festbetrag eingerichtet, der für alle Folgejahre unverändert bleibt und dem im Eintrittsjahr (bezogen auf eine gesamte Bruttojahresrente) freigestellten Absolutbetrag entspricht.195 Geht ein Arbeitnehmer beispielsweise im Jahr 2006 in Rente und erhält eine Jahresrente von 15.000 Euro, so sind davon lediglich 48 Prozent (7.200 Euro) für die restliche Rentenlaufzeit steuerfrei gestellt. Die andere Hälfte der Rente sowie alle Zuwächse durch Rentenerhöhungen in den Folgejahren zählen hingegen in vollem Umfang als steuerlich relevante Einkünfte.196 Von der Ausweitung der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer sind zwei Gruppen von Rentenbezieher besonders betroffen. Zum einen jene Rentenempfänger, deren steuerlich relevantes Einkommen dadurch den Grundfreibetrag übersteigt, wobei die Besteuerung der Renten gegenwärtig nur selten stattfindet, da der steuerpflichtige Teil der Rente oft geringer ist als der aktuell gültige Grundfreibetrag von 7.664 Euro.197 Dies wird sich jedoch mit einem ansteigenden steuerpflichtigen Rentenanteil zukünftig ändern. Zum anderen wird eine größere Zahl von Rentenempfängern, die zwar geringe Rentenzahlungen aus der GRV beziehen, allerdings über Einkünfte im Wege der bAV oder Einkünfte aus Kapitalvermögen verfügen, im Zuge des AltEinkG mit einer zunehmenden Steuerpflicht konfrontiert.198

[...]


1 Franz Müntefering bei der Vorstellung des Rentenversicherungsberichts am 08.03.2006. Vgl. dazu: Pilath, Müntefering: Lotto spielen hilft nicht, 2006, S. 1.

2 Ulla Schmidt in einem Interview zur nachhaltigen Finanzierung des Rentensystems am 22.09.2004. Vgl. dazu: Presse und Informationsamt der Bundesregierung (Hrsg.): Nachhaltige Finanzierung des Rentensystems, 2004, S. 1.

3 Als Versorgungslücke ist die Differenz zwischen dem in der Ruhestandsphase erhaltenen verfügbaren Einkommen sowie dem in diesem Zeitraum entgangenen Nettojahreseinkommen aus dem Erwerbsleben zu verstehen. Wird in dieser Diplomarbeit von den Versorgungslücke n gesprochen, sind damit grundsätzlich die jährlichen Versorgungslücken (während der gesamten Ruhestandsphase) gemeint.

4 Vgl. dazu: GfK (Hrsg.): Spar- und Anlageklimastudie 2005, S. 10 ff.

5 Vgl. dazu: Deutsche Bundesbank (Hrsg.): Finanzvermögen (…) in Deutschland, 2006.

6 Die Fülle an unterschiedlichen Kapitalanlagemöglichkeiten führt dazu, dass im Rahmen dieser Diplomarbeit nicht sämtliche Vorsorgeinstrumente betrachtet werden können. Zudem werden für die Lektüre dieser Diplomarbeit Grundkenntnisse im Bereich der Kapitalanlage vorausgesetzt.

7 Dieser Diplomarbeit ist ein Excel-Tool beigelegt, mit dessen Hilfe der interessierte Leser seine persönliche Versorgungssituation im Ruhestand ermitteln kann. Jedoch ist auf folgendes hinzuweisen: Für die Eingabe der persönlichen Daten werden zum einen vertiefende Kenntnisse hinsichtlich der verschiedenen Altersvorsorgeprodukte benötigt, welche in dieser Diplomarbeit – in dem dafür notwendigen Umfang – nicht vermittelt werden können. Zudem werden auch vertiefte Software-Kenntnisse benötigt, deren Erklärung allerdings nicht Gegenstand dieser Arbeit sein kann. Wird das Excel-Tool genutzt, wird deutlich darauf hingewiesen, dass dieses Modell nur eine Hilfe zur Berechnung und Schließung der individuellen Versorgungslücke sein kann. Es kann in diesem Modell außerdem nicht auf sämtliche Fallkonstellationen eingegangen werden, wobei Standardfälle problemlos eingegeben werden können. Überdies ersetzt es keine fachlich kompetente Vorsorgeberatung eines Finanzdienstleistungsinstituts, denn es erfolgt keine Empfehlung darüber, welche konkreten Vorsorgemöglichkeiten abgeschlossen werden sollten. Die Ergebnisse im Excel-Tool basieren des Weiteren auf wirtschaftlichen Annahmen und Gesetzgebungen, die im Jahr 2006 aktuell sind. Hierbei wurde, im Falle zukunftsbezogener Berechnungen, auf die Analysen unterschiedlicher und anerkannter Experten zurückgegriffen. Außerdem wurden, sofern dem politische, gesellschaftliche oder wirtschaftliche Gegebenheiten nicht entgegenstanden, Vergangenheitswerte extrapoliert.

8 Cramer/Förster/Ruland, Handbuch zur Altersversorgung, 1998, S. 55.

9 Vgl. dazu: Marschallek, Die „schlichte Notwendigkeit“ privater Altersvorsorge, 2003, S. 1 ff.

10 Vgl. dazu: Cramer/Förster/Ruland, Handbuch zur Altersversorgung, 1998, S. 55 ff.

11 Die zahlreichen Übergangs- und Sonderregelungen können nur teilweise behandelt werden.

12 Diese Leistungen werden auf Antrag gewährt, wenn der Versicherte bestimmte persönliche und versicherungsrechtliche Mindestversicherungszeiten erfüllt. Vgl. dazu: Grüner/Dalichau, Gesetzliche Rentenversicherung, 2000, S. 29.

13 Vgl. dazu: Cramer/Förster/Ruland, Handbuch zur Altersversorgung, 1998, S. 92.

14 Vgl. dazu: Cramer/Förster/Ruland, Handbuch zur Altersversorgung, 1998, S. 87. Vgl. dazu auch: §§ 1 bis 3 SGB VI, die den (pflicht‑) versicherten Personenkreis der GRV erschöpfend definieren. Ausnahmen gelten für Personen, die anderen Versorgungssystemen angehören. Diese sind, wie etwa Beamte und Richter, kraft Gesetzes versicherungsfrei. Angehörige einer berufsständischen Versorgungseinrichtung, z. B. Ärzte oder Rechtsanwälte, können sich gemäß § 5 SGB VI von der Versicherungspflicht befreien lassen.

15 Für sie besteht Versicherungspflicht auf Antrag gemäß § 4 SGB VI. Sie sind grundsätzlich nicht versicherungspflichtig, da sie keinem Beschäftigungsverhältnis unterliegen. Einige Gruppen von Selbstständigen unterliegen jedoch der Versicherungspflicht, wie. z. B. Lehrer, Erzieher oder Handwerksmeister, vgl. dazu: Cramer/Förster/Ruland, Handbuch zur Altersversorgung, 1998, S. 88.

16 Vgl. dazu: § 7 SGB VI, 2006. Derselbe Paragraph schreibt eine fünfjährige Mindestversicherungszeit vor, bevor eine freiwillige Versicherung zulässig ist.

17 Die gilt sowohl für Pflichtversicherte als auch für freiwillig Versicherte. Vgl. dazu: Cramer/Förster/Ruland, Handbuch zur Altersversorgung, 1998, S. 87.

18 Vgl. dazu: § 157 SGB VI, 2006, vgl. dazu: Deutsche Bank Research, Spürbare Rentenlücken trotz Reformen, 2005, S. 8.

19 Vgl. dazu: Cramer/Förster/Ruland, Handbuch zur Altersversorgung, 1998, S. 91 sowie 89. Freiwillig Versicherte können die Höhe des Beitrags zwischen einem Mindest- und einem Höchstbetrag frei wählen.

20 Vgl. dazu: Finanztest Spezial, Gesetzliche Rente, 2005, S. 9.

21 Vgl. dazu: § 158 SGB VI, 2006, vgl. dazu: Deutsche Bank Research, Spürbare Rentenlücken trotz Reformen, 2005, S. 8.

22 Die BBG beträgt im Jahr 2006 in Westdeutschland 5.250 Euro pro Monat (in Ostdeutschland 4.400 Euro pro Monat), vgl. dazu: Deutsche Bank Research, Spürbare Rentenlücken trotz Reformen, 2005, S. 8, Vgl. dazu: Cramer/Förster/Ruland, Handbuch zur Altersversorgung, 1998, S. 88.

23 Eine Ausnahme bilden die Bezieher kleiner Einkommen. Sofern die monatlichen Bezüge 400 Euro nicht übersteigen, besteht für diese so genannten geringfügig Beschäftigten keine Versicherungspflicht. Für geringfügig Beschäftigte wird vom Arbeitgeber eine Pauschale in Höhe von 15 Prozent an die GRV abgeführt. Vgl. dazu: DRV (Hrsg.), Die Rentenversicherung, 2006, S. 7. Vgl. dazu auch: Vgl. dazu: Finanztest Spezial (Hrsg.), Gesetzliche Rente, 2005, S. 10.

24 Eine Hochschulausbildung ist z. B. eine Anrechnungszeit. Um zur Mindestversicherungszeit angerechnet zu werden, muss der Versicherte allerdings eine gesellschaftlich wichtige Leistung verrichtet haben. Zeiten, in denen der Versicherte nichts tut, werden daher nicht anerkannt.

25 Vgl. dazu: Haufe Betriebspraxis (Hrsg.), Rententabelle 2006 – Rentenrechtliche Regelungen, 2006, S. 13.

26 Vgl. dazu: Deutsche Bank Research, Zur Reform der GRV, 2003, S. 4.

27 Vgl. dazu: VDR (Hrsg.), Rentenversicherung in Zahlen, 2005, S. 3.

28 Renten wegen Todes sind Hinterbliebenenrenten in Form von Witwen-, Witwer- und Waisenrenten.

29 Vgl. dazu: DRV (Hrsg.), Die Rentenversicherung, 2006, S. 11.

30 Vgl. dazu: Cramer/Förster/Ruland, Handbuch zur Altersversorgung, 1998, S. 93. Voraussetzung ist eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren. Vgl. dazu: Marburger, Die gesetzliche Rentenversicherung, 2004, S. 21.

31 Vgl. dazu: §§ 35 ff. SGB VI, 2006.

32 Der Begriff Regelaltersrente lässt vermuten, dass es sich bei den übrigen Altersrenten um Ausnahmeerscheinungen handelt. Das Gegenteil ist der Fall: Von den rund 978.000 zugegangenen Altersrenten des Jahres 2004 entfielen nur rund 345.000 auf die Regelaltersrente. Vgl. dazu: VDR (Hrsg.): Rentenversicherung in Zahlen, 2005, S. 50 ff.

33 Diese Regelung gilt für vor 1948 Geborene. Ab November 1949 Geborene können bereits nach Vollendung des 62. Lebensjahres die Altersrente für langjährige Versicherte beanspruchen. Für zwischen 1948 und Oktober 1949 Geborene gibt es Übergangsregelungen. Vgl. dazu: DRV, Die richtige Altersrente, 2006, S. 9. Vgl. dazu: DRV (Hrsg.), Die Rentenversicherung, 2006, S. 16.

34 Für ab Dezember 1942 bis Dezember 1951 Geborene gibt es Übergangsregelungen. Vgl. dazu: Cramer/Förster/Ruland, Handbuch zur Altersversorgung, 1998, S. 96. Vgl. dazu auch: DRV, Die richtige Altersrente, 2006, S. 11 ff.

35 Vgl. dazu: DRV (Hrsg.), Arbeitslos – Keine Rentenlücke im Alter, 2006, S. 13 ff.

36 Das AltTZG wird nach heutiger Gesetzeslage gemäß § 1 AltTZG 1996 nur bis zum 31.12.2009 staatlich gefördert.

37 Vgl. dazu: DRV, Die richtige Altersrente, 2006, S. 13 ff. Vgl. dazu auch: DRV (Hrsg.), Die Rentenversicherung, 2006, S. 16.

38 Vgl. dazu: Bomsdorf, Nach der Rentenreform ist vor der Rentenreform, 2001, S. 27. Vgl. dazu auch: Cramer/Förster/Ruland, Handbuch zur Altersversorgung, 1998, S. 95.

39 Im Rentenzugang des Jahres 2004 war nahezu jede sechste Versichertenrente eine Erwerbsminderungsrente. Vgl. dazu: VDR (Hrsg.), Rentenversicherung in Zahlen, 2005, S. 50. Vgl. dazu auch: Vgl. dazu: DRV, Erwerbsminderungsrente, 2006, S. 5 ff.

40 Vgl. dazu: Haufe Betriebspraxis (Hrsg.), Rententabelle 2006 – Rentenrechtliche Regelungen, 2006, S. 29.

41 Vgl. dazu: Finanztest Spezial (Hrsg.), Gesetzliche Rente, 2005, S. 69.

42 Bei vor dem 02.01.1961 Geborenen prüft die GRV, ob diese ihren eigene Berufe oder vergleichbare Tätigkeiten ausüben können. Nur auf diese können die Versicherten verwiesen werden.

43 Vgl. dazu: DRV, Erwerbsminderungsrente, 2006, S. 5 ff.

44 Vgl. dazu: Cramer/Förster/Ruland, Handbuch zur Altersversorgung, 1998, S. 102 ff.

45 Vgl. dazu: Haufe Betriebspraxis (Hrsg.), Rententabelle 2006 – Rentenrechtliche Regelungen, 2006, S. 29.

46 Wurde mindestens ein Gatte vor dem 02.01.1962 geboren oder wurde die Ehe vor dem 01.01.2002 geschlossen, erhält der Hinterbliebene eine Rente in Höhe von 60 Prozent der Rente des Verstorbenen.

47 Vgl. dazu: Marburger, Die gesetzliche Rentenversicherung, 2004, S. 38.

48 Vgl. dazu: Haufe Betriebspraxis (Hrsg.), Rententabelle 2006 – Rentenrechtliche Regelungen, 2006, S. 33 ff. Auf die Hinterbliebenenrenten werden Einkünfte angerechnet. Ein Hinterbliebener, der wieder heiratet oder eine Lebenspartnerschaft einträgt, verliert seinen Versorgungsanspruch. Vgl. dazu: Finanztest Spezial (Hrsg.), Gesetzliche Rente, 2005, S. 72.

49 Dabei ist zwischen einer Halb- sowie einer Vollwaisenrente zu unterscheiden. Die Halbwaisenrente beträgt 10 Prozent der Rente des verstorbenen Elternteils, die Vollwaisenrente beträgt das Doppelte. Vgl. dazu: Finanztest Spezial (Hrsg.), Gesetzliche Rente, 2005, S. 72.

50 Wobei die jeweiligen Mindestaltersgrenzen beachtet werden müssen. Außerdem wird die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bereits mit Vollendung des 63. Lebensjahres abschlagsfrei gezahlt.

51 Mit den Rentenabschlägen soll die mit der verlängerten Rentenlaufzeit einhergehende Mehrbelastung für die Versichertengemeinschaft ausgeglichen werden. Vgl. dazu: BMAS (Hrsg.), Nachhaltigkeit in der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme, 2003, S. 88.

52 Vgl. dazu: Haufe Betriebspraxis (Hrsg.), Rententabelle 2006 – Rentenrechtliche Regelungen, 2006, S. 15. Die durch das Vorziehen der Altersrente entstehende Rentenminderung kann durch die Zahlung von Beiträgen ganz oder teilweise wieder ausgeglichen werden.

53 Vgl. dazu: Allianz Research (Hrsg.), Die deutsche Rentenversicherung nach der Riester-Reform, 2003, S. 16.

54 Vgl. dazu: Marburger, Die gesetzliche Rentenversicherung, 2004, S. 18.

55 Vgl. dazu: Cramer/Förster/Ruland, Handbuch zur Altersversorgung, 1998, S. 92.

56 Vgl. dazu: VDR (Hrsg.): Rentenversicherung in Zahlen, 2005, S. 3.

57 Vgl. dazu: Deutsche Bank Research, Spürbare Rentenlücken trotz Reformen, 2005, S. 8.

58 Vgl. dazu: Deutsche Bank Research, Spürbare Rentenlücken trotz Reformen, 2005, S. 9.

59 Vgl. dazu: BMAS (Hrsg.), Nachhaltigkeit in der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme, 2003, S. 65.

60 Vgl. dazu: Deutsche Bank Research, Spürbare Rentenlücken trotz Reformen, 2005, S. 9.

61 Vgl. dazu: Kapitel 2.2.2. auf S. 8 ff. dieser Diplomarbeit.

62 Vgl. dazu: Kapitel 2.2.2. auf S. 9 dieser Diplomarbeit.

63 Der aktuelle Rentenwert wird einmal jährlich durch die so genannte Rentenanpassungsformel bestimmt. Diese wird in Kapitel 2.4.5 dieser Diplomarbeit dargestellt. Gemäß § 68 SGB VI entspricht der aktuelle Rentenwert einer monatlichen Altersrente, wenn für ein Kalenderjahr Beiträge aufgrund des Durchschnittsentgelts gezahlt wurden.

64 Eine Beispielberechnung wird im Anhang Nr. 01 auf S. 67 dargestellt.

65 Dieses Rentenniveau wird grundsätzlich nur von Versicherten erreicht, die genau 45 Beitragsjahre vorweisen können und in jedem Versicherungsjahr exakt das Durchschnittsentgelt aller Beitragszahler erhalten haben. Vgl. dazu: Cramer/Förster/Ruland, Handbuch zur Altersversorgung, 1998, S. 107.

66 45 x 26,13 x 1 x 1 = 1.175,85 Euro. Vgl. dazu: VDR (Hrsg.), Rentenversicherung in Zahlen, 2005, S. 3.

67 Auch Bezieher von Leistungen aus der GRV müssen Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Allerdings sind die Zahlungen beschränkt auf hälftig zu zahlende Beiträge zur GKV sowie allein aufzubringende Beiträge zu GPV.

68 Der Altersvorsorgeaufwand, der bis zum Jahr 2008 bis auf 4 Prozent des Bruttoeinkommens steigt, mindert das Sicherungsniveau vor Steuern. Der Aufwand zur zusätzlichen Altersvorsorge (Altersvorsorgeaufwand) wird in Kapitel 2.4.5 skizziert.

69 Das vorher verwendetet Messkonzept der GRV war das Nettorentenniveau, welches im Jahr 2005 etwa 70 Prozent betrug. Es definiert sich als das Verhältnis der Netto-Standardrente zum durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt. Mit der Änderung der Rentenbesteuerung ab dem Jahr 2005 durch das AltEinkG kann ein einheitliches Nettorentenniveau für alle Rentenzugangsjahre jedoch nicht mehr ausgewiesen werden, weshalb es durch das Sicherungsniveau vor Steuern ersetzt werden musste. Vgl. dazu: Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Hrsg.), Rentenversicherung im Jahr 2004, 2004, S. 240.

70 Diese Aussage gilt, wenn das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt zugrunde gelegt wird. Die Angaben weichen daher von dem von der Bundesregierung ermittelten Sicherungsniveau (52,7 Prozent) ab. Vgl. dazu: Allianz Research (Hrsg.), Die Rürup-Rente und das Rentenniveau, 2005, S. 6. Vgl. dazu auch : BMAS (Hrsg.), Rentenversicherungsbericht 2005, 2006, S. 13. Das durchschnittliche Bruttoeinkommen des Jahres 2005 betrug 29.569 Euro. Abzüglich der Sozialversicherung und des Altersvorsorgeaufwandes ergab sich ein Betrag in Höhe von 24.405 Euro. Die durchschnittliche Rente nach Sozialversicherungsbeiträgen beträgt bei einem Sicherungsniveau vor Steuern 12.861 Euro, was 52,7 Prozent entspricht.

71 Auf die darüber hinausgehende zweite und dritte Säule bzw. die im Zuge des AltEinkG modifizierte Form der drei Schichten der Altersvorsorge wird im dritten Kapitel detailliert eingegangen.

72 Vgl. dazu: BMAS (Hrsg.), Alterssicherungsbericht 2005, 2006, S.15.

73 Vgl. dazu: Cramer/Förster/Ruland, Handbuch zur Altersversorgung, 1998, S. 92.

74 Vgl. dazu: Destatis (Hrsg.), Bevölkerungsentwicklung, Alter und Alterssicherung, 2005, S. 58 ff.

75 Vgl. dazu: Marburger, Die gesetzliche Rentenversicherung, 2004, S. 43.

76 Vgl. dazu: VDR (Hrsg.): Rentenversicherung in Zahlen, 2005, S. 12.

77 Vgl. dazu: Niesel (Hrsg.): Gesetzliche Rentenversicherung, 2005, S. 26.

78 Vgl. dazu: Börsch-Supan, Nach der Reform ist vor der Reform, 2002, S. 3.

79 Vgl. dazu: Cramer/Förster/Ruland, Handbuch zur Altersversorgung, 1998, S. 114.

80 Bei unerwarteten Einnahmeausfällen aufgrund einer unbefriedigenden Beitragsentwicklung in Folge von Konjunkturschwächen reicht die Rücklage gerade aus, um den Rentenverpflichtungen einer einzigen Woche nachzukommen.

81 Vgl. dazu: BMAS (Hrsg.), Rentenversicherungsbericht 2005, 2006, S. 11.

82 Vgl. dazu: VDR (Hrsg.): Rentenversicherung in Zahlen, 2005, S. 12.

83 Vgl. dazu: Deutsche Bank Research, Zur Reform der GRV, 2003, S. 4.

84 Vgl. dazu: Deutsche Sozialversicherung (Hrsg.), Organisation der Rentenversicherung, 2006.

85 Vgl. dazu: Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit, Die gesetzliche Rentenversicherung, 2006.

86 Vgl. dazu: Deutsche Sozialversicherung (Hrsg.), Organisation der Rentenversicherung, 2006.

87 Vgl. dazu: Schnabel/Miegel, Rentenreform 2001, 2002, S. 9.

88 Vgl. dazu: Rürup, Die Rentenreform in Deutschland, 2001, S. 13 ff.

89 Vgl. dazu: Deutsche Bank Research (Hrsg.), Spürbare Rentenlücken trotz Reformen, 2005, S. 5.

90 Vgl. dazu: Destatis (Hrsg.), Datenreport 2004, 2004, S. 108.

91 Vgl. dazu: Institut für Wirtschaftsforschung (Hrsg.), Das demographische Defizit, 2003, S. 32.

92 Vgl. dazu: Destatis (Hrsg.), Bevölkerungsentwicklung, Alter und Alterssicherung, 2005, S. 67.

93 Vgl. dazu: BdB (Hrsg.), Wege zur kapitalgedeckten Alterssicherung, 2000, S. 6.

94 Vgl. dazu: Deutsche Bank Research, Zur Reform der GRV, 2003, S. 8.

95 Vgl. dazu: Allianz Research (Hrsg.), Die Rürup-Reform und ihre Auswirkungen auf das Rentenniveau, 2005, S. 2.

96 Vgl. dazu: Börsch-Supan, Weitere Schritte für eine nachhaltige Reform der Altersvorsorge, 2002, S. 3.

97 Vgl. dazu: Destatis (Hrsg.), Bevölkerung Deutschlands bis 2050, 2003, S. 10.

98 Damit die Bevölkerung in einem Land konstant bleibt, muss eine durchschnittliche Frau in ihrem Leben rund 2,1 Kinder zur Welt bringen. Sie ersetzt damit sich selbst und ihren Partner, hinzu kommt noch ein Aufschlag für Kinder, die sich später selbst nicht fortpflanzen können oder vorher versterben.

99 Die gesellschaftliche Rolle der Frau wandelte sich in dieser Zeit. Viele Frauen wollten berufstätig sein und nicht nur für den Haushalt und die Kindererziehung sorgen. Zudem stiegen die individuellen Lebensansprüche. Vgl. dazu: Allianz Research (Hrsg.), Demographie – was kommt auf uns zu?, 2005, S. 2.

100 Vgl. dazu: Flöthmann/Birg, Demographische Hochrechnungen, 2001, S. 15.

101 Vgl. dazu: Destatis (Hrsg.), Bevölkerung Deutschlands bis 2050, 2003, S. 12.

102 Vgl. dazu: Institut für Wirtschaftsforschung (Hrsg.), Das demographische Defizit, 2003, S. 22.

103 In Deutschland herrscht ein Geburtendefizit, die Anzahl der Sterbefälle ist größer als die Anzahl der Geburten.

104 Vgl. dazu: Destatis (Hrsg.), Bevölkerungsentwicklung, Alter und Alterssicherung, 2005, S. 1 ff.

105 Vgl. dazu: Bertelsmann Stiftung (Hrsg.), Demographischer Wandel, 2006, S. 5.

106 Die fernere Lebenserwartung gilt für Personen, die bereits ein bestimmtes Alter erreicht haben. Mithin wird für z. B. 60-Jährige deren wahrscheinliche Anzahl der weiteren Lebensjahre mit der ferneren Lebenserwartung dargestellt.

107 Vgl. dazu: Deutsche Bank Research (Hrsg.), Spürbare Rentenlücken trotz Reformen, 2005, S. 6.

108 Zu der Verlängerung der Rentenbezugszeiten hat allerdings neben der höheren Lebenserwartung auch ein früherer Rentenbeginn beigetragen.

109 Vgl. dazu: Birg, Dynamik der demografischen Alterung, 2006, S. 11 ff. Vgl. dazu auch: Destatis (Hrsg.), Bevölkerung Deutschlands bis 2050, 2003, S. 15.

110 Vgl. dazu: Destatis (Hrsg.), Bevölkerungsentwicklung, Alter und Alterssicherung, 2005, S. 1 ff.

111 Vgl. dazu: Destatis (Hrsg.), Bevölkerung Deutschlands bis 2050, 2003, S. 31.

112 Vgl. dazu: Allianz Research (Hrsg.), Demographie – was kommt auf uns zu?, 2005, S. 3. Die Dramatik dieser Entwicklung lässt sich auch mit dem so genannten Alten- bzw. Rentnerquotienten verdeutlichen. Dieser misst die Anzahl der Personen im Rentenalter je 100 Personen im Erwerbsfähigenalter. Setzt man das Rentenalter bei 60 Jahren an und für das Erwerbsfähigenalter die Spanne von 20 bis 59 Jahre, so wird der Alten- bzw. Rentnerquotient von derzeit 44 auf 78 im Jahr 2050 steigen. Vgl. dazu: Destatis (Hrsg.), Bevölkerung Deutschlands bis 2050, 2003, S. 31.

113 Vgl. dazu: Bertelsmann Stiftung (Hrsg.), Demographischer Wandel, 2006, S. 5.

114 Diese so genannte Babyboom-Generation hatte ihren Ursprung im deutschen Wirtschaftwunder während der fünfziger und sechziger Jahre.

115 Vgl. dazu: Deutsche Bank Research (Hrsg.), Gesundheit und langes Leben als Wachstumsmotoren, 2006. S. 5 ff. Derzeit profitieren sie Sozialen Sicherungssysteme noch davon, dass die geburtenstarken Jahrgänge der fünfziger und sechziger Jahr im erwerbsfähigen Alter stehen. Bis zum Jahr 2010 werden diese jedoch nach und nach ihr Rentenalter erreichen und Druck auf die Finanzlage der GRV ausüben.

116 Vgl. dazu: Destatis (Hrsg.), Bevölkerung Deutschlands bis 2050, 2003, S. 29. Die Reformen der Bundesregierung zur Sicherung der Beitrags- und Niveaustabilisierung in der GRV werden im Kapitel 2.4 erörtert.

117 Vgl. dazu: Destatis (Hrsg.), Bevölkerungsentwicklung, Alter und Alterssicherung, 2005, S. 10 ff.

118 Vgl. dazu: Allianz Research (Hrsg.), Demographie – was kommt auf uns zu?, 2005, S. 2.

119 Vgl. dazu: Birg, Dynamik der demografischen Alterung, 2006, S. 11 ff.

120 Vgl. dazu: BMAS (Hrsg.), Nachhaltigkeit in der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme, 2003, S. 54.

121 Vgl. dazu: Deutsche Bank Research (Hrsg.), Spürbare Rentenlücken trotz Reformen, 2005, S. 6.

122 Vgl. dazu: Deutschland 2020 (Hrsg.), Indikatoren, Noten und ihre Kriterien, 2006, S. 2.

123 Vgl. dazu: Destatis (Hrsg.), Bevölkerung Deutschlands bis 2050, 2003, S. 34.

124 Vgl. dazu: Allianz Research (Hrsg.), Demographie – was kommt auf uns zu?, 2005, S. 5.

125 Ab dem Jahr 2002 Schätzwerte der 10. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung.

126 Vgl. dazu: Destatis (Hrsg.), Bevölkerung Deutschlands bis 2050, 2003, S. 6 ff.

127 Vgl. dazu: Bertelsmann-Stiftung (Hrsg.), Maßnahmenpaket Altersvorsorge, 2003, S. 3.

128 Vgl. dazu: Börsch-Supan, Weitere Schritte für eine nachhaltige Reform der Altersvorsorge, 2002, S. 10.

129 Vgl. dazu: BMAS (Hrsg.), Nachhaltigkeit in der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme, 2003, S. 82.

130 Vgl. dazu: Deutsche Bank Research (Hrsg.), Spürbare Rentenlücken trotz Reformen, 2005, S. 7.

131 Vgl. dazu: Allianz Research (Hrsg.), Die deutsche Rentenversicherung nach der Riester-Reform, 2003, S. 7.

132 Vgl. dazu: Deutsche Bank Research (Hrsg.), Nachhaltigkeit in der Rentenformel, 2006, S. 2.

133 Diese Interpretationen ergeben sich aus der vorstehenden Formel.

134 Vgl. dazu: Reil-Held, Chancen und Risiken der zusätzlichen Altersvorsorge, 2003, S. 2. Vgl. dazu auch: Leinert, Finanzieller Analphabetismus in Deutschland, 2004, S. 40 ff.

135 Deutsches Institut für Altersvorsorge (Hrsg.), Die Deutschen und ihr Geld, 2001, S. 45.

136 68 Prozent der vom Forsa-Institut repräsentativ Befragten halten die GRV nicht mehr für ausreichend, um den gewohnten Lebensstandard beizubehalten. Vgl. dazu: Stern (Hrsg.), Perspektive Deutschland 2006, 2006. Vgl. dazu auch: Deutsches Institut für Altersvorsorge (Hrsg.), Das DIA-Rentenbarometer 2006, 2006, S. 6.

137 Vgl. dazu: Reifner/Tiffe/Turner, Vorsorgereport, 2003, S. 160.

138 Vgl. dazu: Allianz Research (Hrsg.), Die GRV nach der Riester-Reform, 2003, S. 35.

139 Vgl. dazu: Reifner/Tiffe/Turner, Vorsorgereport, 2003, S. 163.

140 Die Altersarmut ist dann gegeben, wenn das persönliche Einkommen maximal 50 Prozent des durchschnittlichen Einkommens ausmacht. Vgl. dazu: Sachverständigenrat (Hrsg.), Rentenversicherung im Jahr 2004, 2004, S. 245.

141 Vgl. dazu: BMAS (Hrsg.), Rentenversicherungsbericht 2005, 2006, S. 13.

142 Vgl. dazu: BMAS (Hrsg.), Nachhaltigkeit in der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme, 2003, S. 65 ff. Vgl. dazu auch: Bellmann, Herausforderungen des demografischen Wandels, 2003, S. 145 ff. Vgl. dazu auch: Birg, Dynamik der demografischen Alterung, 2006, S. 11 ff. Vgl. dazu auch: Börsch-Supan, Der Nachhaltigkeitsfaktor, 2004, S. 27.

143 Gleichwohl kritisieren viele Wissenschaftler die weiterhin zu positiven Aussichten, auf die der Staat seine künftigen Prognosen hinsichtlich des Rentenniveaus und des Beitragssatzes zur GRV stützt. Vgl. dazu: Allianz Research (Hrsg.), Die GRV nach der Riester-Reform, 2003, S. 12. Vgl. dazu auch: Schnabel/Miegel, Rentenreform 2001, 2002, S. 18 ff.

144 Diese Aussage gilt für den Großteil der Bevölkerung, der durchschnittlich in die GRV einzahlt und damit eine durchschnittliche Rente empfangen sowie darüber hinaus über keine außergewöhnlich hohen Vermögenswerte verfügt. Dieses gilt insbesondere für die Beitragszahler ab dem Jahrgang 1970. Vor allem dieser Anteil der Bevölkerung wird die Auswirkungen des demographischen Wandels auf die GRV spüren.

145 Vgl. dazu: Deutsche Bank Research (Hrsg.), Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenformel, 2006, S. 2. Vgl. dazu auch: Rürup, Der demographische Faktor – Begründung und Notwendigkeit, 1999, S. 455 ff. Vgl. dazu auch: Börsch-Supan, Der Nachhaltigkeitsfaktor und andere Formelmodifikationen, 2003, S. 15 ff.

146 Vgl. dazu: Marburger, Die Gesetzliche Rentenversicherung, 2003, S.15.

147 Vgl. dazu: Deutsche Bank Research (Hrsg.), Spürbare Rentenlücken trotz Reformen, 2005, S. 12.

148 Vgl. dazu: Buttler, Einführung in die betriebliche Altersversorgung, 2002, S. 11.

149 Vgl. dazu: Destatis (Hrsg.), Bevölkerung Deutschlands bis 2050, 2003, S. 32 ff. Sollte darüber hinaus die Zuwanderungsrate lediglich bei 100.000 Personen liegen, wäre ein Anstieg des Altenquotienten bis um 41 Prozent und damit ein Beitragssatz von bis zu 27,4 Prozent möglich. Vgl. dazu: BMAS (Hrsg.), Nachhaltigkeit in der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme, 2003, S. 105.

150 Die Bundesregierung wollte die Jüngeren trotz der neuen Reform nicht durch zu hohe Beiträge überfordern, da nur mit verkraftbaren Beiträgen zur GRV eine eigenverantwortlich ergänzende Altersvorsorge betrieben werden könne. Gleichzeitig sollte das Vertrauen der Älteren in das Funktionieren der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten bleiben. Vgl. dazu: BMAS (Hrsg.), Alterssicherungsbericht 2005, 2006, S. 8.

151 Vgl. dazu: Neubäumer/Hewel, Volkswirtschaftslehre, 2001, S. 313 ff.

152 Vgl. dazu: Bundesministerium der Finanzen (Hrsg.), Artikel 8 AltEinkG, 2003.

153 Vgl. dazu: Deutsche Bank Research (Hrsg.), Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenformel, 2006, S. 1.

154 Vgl. dazu: § 154 (3) Satz 1 Nr. 2 SGB VI. Wird dieses Niveau unterschritten, hat die Bundesregierung geeignete Gegenmaßnahmen vorzuschlagen. Zu beachten ist, dass das genannte Sicherungsniveau vor Steuern ausschließlich für den so genannten Eckrentner gilt. Vgl. dazu: Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Hrsg.), Rentenversicherung im Jahr 2004, 2004, S. 240.

155 Das Sicherungsniveau vor Steuern betrug im Jahr 2005 etwa 52,7 Prozent des Durchschnittsverdienstes.

156 Die Rentenanpassungsformel ist nicht zu verwechseln mit der Rentenformel, welche in Kapitel 2.2.2 skizziert wurde.

157 Vgl. dazu: Finanztest Spezial, Gesetzliche Rente, 2005, S. 17.

158 Vgl. dazu: Allianz Research (Hrsg.), Die GRV nach der Riester-Reform, 2003, S. 16.

159 Vgl. dazu: § 68 SGB VI

160 Vgl. dazu: Börsch-Supan, Hochrechnungsmethoden und Szenarien für (…) Renteninformationen, 2004, S. 13.

161 Vgl. dazu: BMAS (Hrsg.), Rentenversicherungsbericht 2005, 2006, S. 13.

162 Vgl. dazu: Deutsche Bank Research (Hrsg.), Zur Reform der GRV, 2003, S. 9. Auf diese durch Zulagen und Steuererstattungen geförderte zusätzliche Altersvorsorgemöglichkeit wird in Kapitel 3.3.1 detailliert eingegangen.

163 Vgl. dazu: Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Hrsg.), Rentenversicherung im Jahr 2004, 2004, S. 238.

164 Vgl. dazu: Allianz Research Group, Die Rürup-Reform und ihr Auswirkungen auf das Rentenniveau, 2005, S. 3.

165 Zu diesen Belastungen werden die Beiträge zur staatlich geförderten privaten oder betrieblichen Altersvorsorge gezählt, die als Ausgleich für das zukünftig sinkende Niveau der gesetzlichen Renten aufgebaut werden soll. Vgl. dazu: BMAS (Hrsg.), Nachhaltigkeit in der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme, 2003, S. 98.

166 Vgl. dazu: Börsch-Supan, Der Nachhaltigkeitsfaktor und andere Formelmodifikationen, 2003, S. 8.

167 Vgl. dazu: Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der Sozialen Sicherungssysteme (Hrsg.), Modifikation der Rentenanpassungsformel, 2003, S. 1. Bei einer realistischen Zunahme des Altenquotienten um 25 Prozent muss das Rentenniveau einer Studie zufolge sogar um 25 Prozent gesenkt werden, um den Beitragssatz unverändert zu lassen. Vgl. dazu: Schnabel/Miegel, Rentenreform 2001, 2002, S. 8.

168 Vgl. dazu: Marburger, Die Gesetzliche Rentenversicherung, 2003, S.15.

169 Vgl. dazu: Kramer, Das Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz, 2004, S. 404 ff.

170 Vgl. dazu: Allianz Research Group, Die Rürup-Reform und ihr Auswirkungen auf das Rentenniveau, 2005, S. 2.

171 Vgl. dazu: Deutsche Bank Research (Hrsg.), Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenformel, 2006, S. 2. V

172 Vgl. dazu: Kramer, Das Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz, 2004, S. 405 ff.

173 Vgl. dazu: Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Hrsg.), Rentenversicherung im Jahr 2004, 2004, S. 238

174 Vgl. dazu: BMAS (Hrsg.), Rentenversicherungsbericht 2005, 2006, S. 104. Der gewählte Gewichtungsfaktor führt dazu, dass sich die Rentenzahlungen bei einem Anstieg des Altenquotienten von 5 Prozent und einer durchschnittlichen Erhöhung der Bruttolöhne und -gehälter von 2 Prozent ceteris paribus um 0,75 Prozent erhöhen.

175 Vgl. dazu: Börsch-Supan, Der Nachhaltigkeitsfaktor und andere Formelmodifikationen, 2003, S. 16. Theoretisch kann der Nachhaltigkeitsfaktor auch zu einer Rentenerhöhung führen, wenn die Zahl der Beitragszahler im Verhältnis zur Zahl der Rentner ansteigt. Mit einem solchen Szenario kann jedoch aufgrund der demographischen Entwicklung nicht gerechnet werden.

176 Vgl. dazu: § 68 (6) i. V. m. § 255e (5) SGB VI.

177 Vgl. dazu: Bundesregierung (Hrsg.), Beitragssatz bleibt stabil, 2006.

178 Vgl. dazu: Raffelhüschen, Zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung, 2004, S. 10. Im Rentenversicherungsbericht wird für das Jahr 2016 zwar ein Rentenwert ausgewiesen, der um knapp zwölf Prozent höher liegt als der Vergleichswert des Jahres 2006. Das dieser Wert erreicht wird, bezweifelt jedoch selbst die Bundesregierung. Vgl. dazu: Frankfurter Rundschau (Hrsg.), Die Einführung des Nachholfaktors macht nennenswerte Einkommenszuwächse für Ruheständler bis zum Jahr 2016 unwahrscheinlich, 2006.

179 Vgl. dazu: Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Hrsg.), Rentenversicherung im Jahr 2004, 2004, S. 238

180 Vgl. dazu: BMAS (Hrsg.), Rentenversicherungsbericht 2005, 2006, S. 60.

181 Vgl. dazu: Bertelsmann Stiftung (Hrsg.), Demographischer Wandel, 2006, S. 20.

182 Vgl. dazu: BMAS (Hrsg.), Rentenversicherungsbericht 2005, 2006, S. 10.

183 Vgl. dazu: Rürup, Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 2005, 2006, S. 16.

184 Vgl. dazu: Rürup in Handelsblatt, Nullrunde wird teuer für die Rentenkassen, 2006, S. 17.

185 Vgl. dazu: Deutsches Institut für Altersvorsorge, Die Neuregelung der Rentenbesteuerung, 2005, S. 1.

186 Kern des AltEinkG ist zwar die Neuregelung der Besteuerung der GRV, jedoch gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung auch für die betriebliche Altersversorgung sowie die private Zusatzversorgung gemäß § 10a EStG. Vgl. dazu: Kapitel 3.3.1 sowie 3.3.2 dieser Diplomarbeit.

187 Das Gericht hatte im März 2002 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten aus der GRV mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes unvereinbar ist. Der Gesetzgeber wurde deshalb dazu verpflichtet, spätestens ab dem Jahr 2005 die Besteuerung neu zu regeln und eine Gleichbehandlung aller Versorgungsempfänger sicherzustellen. Vgl. dazu: Fromme, AltEinkG in der Personalpraxis, 2005, S. 8.

188 Vgl. dazu: Haufe Betriebspraxis (Hrsg.), Rentenreform 2001/2002, 2001, S. 44. Vgl. dazu auch: BMAS (Hrsg.), Nationaler Strategiebericht, 2005, S. 22.

189 Vgl. dazu: Jüngst/Nick, Sicher im Alter, 2005, S. 43. Die genaue Ausgestaltung der staatlichen Förderungen in der Ansparphase wird in Kapitel 3.3 dargestellt.

190 Vgl. dazu: Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Hrsg.), Rentenversicherung im Jahr 2004, 2004, S. 241.

191 Vgl. dazu: Trost, Der Einfluss der Besteuerung auf die Altersvorsorge, 2003, S. 44.

192 Dabei handelt es sich um die so genannte Rürup-Rente, welche in Kapitel 3.2 erläutert wird.

193 Vgl. dazu: Bundesministerium der Finanzen (Hrsg.), Das AltEinkG, 2006, S. 19.

194 Vgl. dazu: Niermann, Alterseinkünftegesetz, 2004, S. 1450 ff.

195 Vgl. dazu: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz (Hrsg.), Das AltEinkG, 2006, S. 2.

196 Gemäß § 9a (1) Nr. 3 dürfen zudem noch ein Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 102 Euro sowie ein in § 10c EStG definierter Sonderausgaben-Pauschbetrag in Höhe von 36 Euro abgezogen werden. Vgl. dazu: Haufe Betriebspraxis (Hrsg.), Rententabelle 2006 – Besteuerung der Alterseinkünfte, 2006, S. 98. Ein konkretes Beispiel zur Berechnung eines zu versteuernden Rentenanteils wird im Anhang dargestellt. Vgl. dazu: Anhang Nr. 02 auf S. 69.

197 Vgl. dazu: Wagner, Die neue Renten- und Pensionsbesteuerung, 2004, S. 54.

198 Für Betriebsrenten, Kapitalerträge, Mieteinnahmen oder eine Nebentätigkeit gelten eigene Steuerregeln.

Fin de l'extrait de 227 pages

Résumé des informations

Titre
Importance and Impact of Personal Values in Leadership
Sous-titre
With consideration of the relationship between leadership style, personal value structure and personal role models
Note
2,0
Auteur
Année
2020
Pages
227
N° de catalogue
V938319
ISBN (ebook)
9783346269775
ISBN (Livre)
9783346269782
Langue
anglais
Mots clés
Leadership, Management, personal values, Value oriented leadership
Citation du texte
Mag. (FH) MSc, MBA Ursula Kapfenberger-Poindl (Auteur), 2020, Importance and Impact of Personal Values in Leadership, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/938319

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