Kriterien für die Erhaltung und Modifikation denkmalgeschützter Gebäude


Thesis (M.A.), 2007

98 Pages, Grade: 2,0


Excerpt


INHALT

VERZEICHNIS DER VERWENDETEN ABKÜRZUNGEN UND SYMBOLE

1 EINFÜHRUNG

2 GRUNDLAGEN
2.1 Geschichte von Denkmalschutz und Denkmalpflege
2.2 Definition des Denkmalbegriffes
2.3 Der gesellschaftliche Wert des Denkmals
2.3.1 Ideologie
2.3.2 Das Denkmal als Touristenziel
2.3.3 Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
2.4 Akzeptanz der Denkmalpflege in der Bevölkerung
2.5 Wertedefinitionen nach Alois Riegl
2.5.1 Die Erinnerungswerte
2.5.2 Die Gegenwartswerte
2.5.3 Die Abhängigkeiten der verschiedenen Werte
2.6 Die Charta von Venedig als Leitlinie für die Denkmalpflege
2.7 Organisation des Denkmalschutzes
2.7.1 Gesetzgebung
2.7.2 Schutzsysteme
2.7.3 Behördenorganisation
2.8 Kriterien für den denkmalrechtlichen Schutz von Bauwerken
2.8.1 Denkmalfähigkeit
2.8.2 Denkmalwürdigkeit
2.8.3 Vorgehen in der Praxis

3 RAHMENBEDINGUNGEN BEI INVESTITIONEN IN DENKMALGESCHÜTZTE BAUSUBSTANZ
3.1 Der Lebenszyklusansatz von Immobilien
3.1.1 Denkmalschutz und Lebenszyklusansatz
3.2 Grundlagen der Projektentwicklung im Denkmalbestand
3.2.1 Standort- und Marktanalyse
3.2.2 Nutzungskonzept
3.3 Entwurfs- und Genehmigungsplanung
3.4 Kostenermittlung
3.5 Das denkmalrechtliche Erlaubnisverfahren
3.5.1 Der Abwägungsprozess im Genehmigungsverfahren
3.5.2 Auflagen der Genehmigung
3.6 Grundsatzentscheidungen einer Investition
3.7 Fördermöglichkeiten
3.7.1 Steuererleichterungen als Anteilsfinanzierung des Bundes
3.8 Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
3.9 Bewirtschaftungskosten bei Denkmalimmobilien
3.10 Grenzen der Erhaltungspflicht

4 LEITFADEN FÜR EFFEKTIVES ZUSAMMENWIRKEN VON

DENKMALSCHUTZ UND INVESTOR

QUELLENVERZEICHNIS

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

TABELLENVERZEICHNIS

THESEN

AUSBLICK

Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen und Symbole

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 EINFÜHRUNG

Das Thema Bauen im Bestand hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Es ist historisch betrachtet keine Neuheit, wenn man berücksichtigt, dass bis zum Beginn der Neuzeit, die Errichtung eines größeren Bauwerkes mit solch enormen Arbeitsleistungen verbunden war, dass man das Erbaute nicht einfach achtlos wieder nach kurzer Zeit demolierte. Gerade um die eigenen Ressourcen über den Verbrauch von Arbeitsleistung und Material nicht überzustrapazieren, mussten die Eingriffe bei Umbauten und Umnutzungen meist sehr behutsam erfolgen. Spätestens mit Beginn des europäischen Wirtschaftswunders Anfang der 50er Jahre spielten die Bestände jedoch in einer nun stark auf Wachstum, Wiederaufbau und Zukunft orientierten Gesellschaft nur noch eine marginale Rolle. Viele Kommentatoren dieser Zeit meinen, dass man sich ganz bewusst von allem Vergangen trennen und nur noch der Zukunft ins Auge schauen wollte. Die Zerstörungswut nahm solche Ausmaße an, dass sich eine Bewegung von Besonnenen formieren musste und in den 70er Jahren Schutzgesetze erlassen wurden, um wenigstens die wertvollsten aller Bauten zu retten. Doch welchen Bauten sollte man einen Wert zubilligen, welchen lieber nicht? Sollte Schutz nun bedeuten, dass keinerlei Veränderungen am Bauwerk vorgenommen werden durften, oder liefe man so langfristig Gefahr, dass diese Bauwerke zu reinen Museen verkommen würden? Welche Veränderungen sollten also erlaubt sein? Zur Beantwortung dieser Fragestellungen zeigte sich eine alteingesessene jedoch etwas vergessene Institution, namentlich die der Denkmalpfleger, als am besten geeignet. Die Diskussion solcher Themen hatte in der Denkmalpflege bereits eine lange Tradition und so wurde sie ermächtigt, der Zerstörungswut und ihren Investoren Einhalt zu gebieten.

Das Thema Bauen im Bestand hat in den letzten Jahren zunehmend wieder an Bedeutung gewonnen. Die Deutschen stellen sich heute auf Schrumpfungsprozesse, Rückbau, und Überalterung ein. Die Vergangenheit wird glorifiziert, die Zukunft setzt vielerlei Ängste frei. Ein Bewusstsein für Ressourcen ist unter dem Begriff Nachhaltigkeit wieder in den bundesdeutschen Durchschnittskopf eingezogen. Der durch funktionale oder ästhetische Gründe angeregte Rückbau eines Bauwerkes kann nicht nachhaltig sein, wenn dieses erst im ersten Drittel seiner Lebensdauer genutzt wurde. Kommunen welche sich mit Bevölkerungsschwund auseinander zusetzen haben, müssen den Rückbau jedoch als ernsthafte Alternative in Betracht ziehen. Hier gilt es, in Abstimmung mit stadtplanerischen Kriterien, Entscheidungen für oder gegen Bauwerke zu treffen. Unabhängig davon gilt jedoch auch in wachsenden Städten zu entscheiden, wann es sinnvoll ist ein Bauwerk zu erhalten und in welchen Fällen man dieses besser durch ein neues ersetzt. Da auch das Wissen um den Ressourcen schonenden Umgang mit dem Bauwerk verloren gegangen ist oder auf heutigen Konstruktionen nicht mehr anwendbar ist, müssen auch hier wieder Antworten gefunden werden. Die Fragen sind also in etwa dieselben wie die der Bürgerbewegung der 70er Jahre. Gestellt werden sie nun jedoch durch Investoren und ihre Dienstleister, die Architekten und Ingenieure; jene Akteure und Institutionen also, vor denen die Denkmalpfleger ihre erwählten Bauwerke in den vergangen Jahrzehnten schützen mussten.

Die Denkmalpflege verfügt mit anderen Worten über einen Antwortenkatalog zu Fragestellungen die heute von ihren Gegenspielern zunehmend aufgeworfen werden. Da Institutionen jedoch die menschliche Eigenschaft haben, dass sich ihre Umdenkungsprozesse nur langsam vollziehen und auch, weil sie anscheinend mit Genuss alte Feindbilder pflegen, fällt es beiden schwer sich auf einen Lernprozess einzulassen von dem alle profitieren könnten. Dass sie in diesem Prozess nicht nur Gemeinsamkeiten, sondern auch längst gekannte Unterschiede entdecken werden, liegt auf der Hand. Doch Investoren dürfen die Antworten der Denkmalpflege auf ihre Fragen nicht länger ignorieren, auch wenn sie sie sich am Ende selber beantworten müssen. Die vorliegende Arbeit stellt den Versuch dar, beide Institutionen zu umreißen, um ihren Protagonisten Unterschiede und Gemeinsamkeiten vor Augen zu halten und um so das Getriebe ihres naturgemäßen Zusammenspiels zu schmieren.

Im ersten Teil der Arbeit soll zunächst die Institution der Denkmalpfleger beleuchtet werden. Dies scheint insbesondere deshalb wichtig, weil immer wieder festgestellt werden kann, dass es dieser nicht gelungen ist, ein in allen Punkten auf Tatsachen basierendes Wissen über ihre Aufgaben, Ziele und Werte der Öffentlichkeit zu vermitteln. Einleitend interessiert zunächst der geschichtliche Kontext um zu ergründen, wie die Denkmalpflege in der Gesellschaft verwurzelt ist und aus welchen Quellen sie heute ihr Selbstverständnis zieht. Anschließend muss der Untersuchungsgegenstand Denkmal als Rechtsobjekt der Gesetzgebung definiert werden, da dieser unmittelbare Grundlage des Gesamtzusammenhanges ist und hier bei Sachunkundigen häufig unzureichende oder falsche Kenntnisse vorliegen. Die Arbeit wird sich jedoch an Baudenkmalen ausrichten.

Aus den gewonnen Einsichten wird ein Interesse am gesellschaftlichen Wert historischer Objekte erwachsen, da sich Denkmalschutz verfassungsrechtlich nur über einen solchen legitimieren kann. Folgerichtig kann angenommen werden, dass Aussagen hierzu schon aus einem Selbsterhaltungstrieb heraus, seitens der Denkmalpfleger getroffen werden. Die gängigsten Argumentationen sollen dargestellt und objektiviert werden. Zur Objektivierung trägt ebenfalls bei, zu überprüfen, ob die getroffenen Aussagen zum gesellschaftlichen Nutzen der Denkmale, mit deren tatsächlicher Akzeptanz in Deckung zu bringen sind. Deckungsgleichheit wäre hier für Demokraten zumindest wünschenswert, kann jedoch auch dem Investor (der selbstverständlich auch Demokrat sein kann) wichtige Rückschlüsse auf die Marktfähigkeit des Produktes Denkmal liefern. Der gesellschaftliche Nutzen vollzieht sich unmittelbar aus objektimmanenten Werten. Die Denkmalpflege verfügt in diesem Zusammenhang mit den Definitionen des Kunsthistorikers Alois Riegl seit langem über eine Gedankenstütze. Dieser ergründete zahlreiche Einzelwerte und grenzte diese voneinander ab. Es scheint interessant sich mit diesen Definitionen als Wertekanon der Denkmalpflege vertraut zu machen und mit den Kriterien eines Investors zu vergleichen.

Teil der Aufgabenstellung ist es, verbindliche Aussagen zu den Kriterien der Modifikation der Denkmale zu treffen. Hier existiert seit langem, ein allgemein verbindliches Grundsatzpapier, dessen Inhalt zum Gesamtverständnis beitragen wird. Im Weitern soll nun der Aufbau der Institution Denkmalschutz dargestellt werden. Dies ist mit Blick auf die Zielstellung einer gegenseitigen Annäherung wichtig, weil es zum Verständnis des, von Außenstehenden oft als intransparent empfundenen Funktionszusammenhangs von Denkmalschutz und Denkmalpflege beiträgt. Hier wird insbesondere auf die Gesetzgebung, das System der Unterschutzstellung und die Organisation der Behörden eingegangen. Den ersten Teil abschließend, kann nun die Frage wann ein Bauwerk zu erhalten ist aus Sicht der Denkmalpflege erläutert werden. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht das System der Antwortenfindung.

Teil zwei der Arbeit verlagert den Schwerpunkt tendenziell auf die Position des Investors. Schon deshalb, weil die Finanzierung eines Denkmals nur über die Zahlungsrückflüsse der Nutzungsphase zu einer rentablen Investition führt, wird heute nicht mehr nur allein die Realisierungsphase des Bauwerks betrachtet. Der Lebenszyklusansatz hat seinen Weg aus der Wissenschaft in die Praxis gefunden, doch wurde nicht ausreichend geklärt, wie das langlebige Denkmal in diesen Ansatz einzuordnen ist. Dieses soll einleitend, mit Bezug auf die allgemeine Theorie, nachgeholt werden.

Anschließend wird die Frage wann ein Bauwerk zu erhalten ist diesmal aus Sicht des Investors gestellt. Ihre Beantwortung stellt die erste Phase im Leben einer Nutzung dar und steht deshalb, dem lebenszyklusorientierten Aufbau des zweiten Teils folgend, an erster Stelle. Dazu wird insbesondere auf die Systematik der Projektentwickler eingegangen, welche unter professionellen Rahmenbedingungen dem Investor die Antwortenfindung abnehmen. Eng in die erste Phase einer Umnutzung sind dazu die Entwurfs- und Genehmigungsplanung, sowie die benötigten Erkenntnisse aus der Kostenermittlung, eingebunden. Hier kann lediglich auf die im Zusammenhang mit den Denkmalen auftretenden Besonderheiten eingegangen werden. Am Ende des Planungsprozesses befindet sich das Genehmigungsverfahren, wobei in dieser Arbeit lediglich das Vorgehen der Behörde im denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren erläutert wird. Kriterium des Erhalts eines Bauwerkes ist für den Investor in erster Line dessen Rentabilität, welche über eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung eingeschätzt werden kann. Bei Denkmalen gilt, dass diese auch über die staatlichen Zuwendungen beeinflusst wird. Insgesamt müssen die Gesichtspunkte einer Investition eingehend besprochen werden. Darüber hinaus soll der Einfluss von erhöhten Kostenunsicherheiten dargestellt werden. Auf die Bauphase wird in dieser Arbeit nicht explizit eingegangen, da dieses zum einen den Rahmen sprengen und zum anderen wenig zur Lösung der Aufgabenstellung beitragen würde. Im nächsten Schritt werden deshalb, die Nutzungsphase repräsentierend, die Besonderheiten der Bewirtschaftung eines Denkmals geklärt, wenngleich diese Erkenntnisse bereits bei der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung relevant sind. Abschließend wird die Frage beantwortet wann die Grenze der Erhaltungspflicht erreicht wurde.

Im dritten Teil der Arbeit erfolgt nun die Synthese der Ergebnisse zu einem Leitfaden, an welchem sich Investoren, deren Dienstleister und Denkmalpfleger gleichermaßen orientieren können.

2 GRUNDLAGEN

2.1 Geschichte von Denkmalschutz und Denkmalpflege

Die Tatsache, dass Bauwerke Jahrhunderte überlebt haben beweist, dass es Instandsetzung und Erhalt von Bausubstanz über Generationen hinweg immer gegeben hat. Die Gefahr des Untergangs eines Bauwerkes war jedoch im besonderen Maße gegeben, wenn die ihm zugedachte Funktion durch gesellschaftliche oder politische Veränderungen ausfiel. Die Zerstörung konnte vorsätzlich durch Gewalteinwirkung oder durch Vernachlässigung geschehen.

Beobachtet werden kann dies erstmals an der Spätphase des Römischen Reiches als die althergebrachten Kulte durch das Christentum zunehmend verdrängt wurden. Damit einhergehend erfolgte auch die Zerstörung der alten Tempel. Diese Entwicklung konnte nur durch spezielle Schutzedikte und der Umnutzung zu Kirchen Einhalt geboten werden. Gleichzeitig war es bei Angehörigen der oberen Schichten überaus populär sich mit Kunstgegenständen aus längst vergangen Epochen der griechischen Hochkultur zu umgeben.

Im Mittelalter hingegen, dessen Weltbild fest im christlichen Glauben verankert war, war die Rückbesinnung auf vergangene Epochen von untergeordneter Bedeutung. Der Erhalt oder die Rekonstruktion von antiken Werken spielte nur im Zusammenhang mit Erinnerungsstücken mit Bezug auf Heiliges eine Rolle. Das Einbringen von Reliquien in ein Bauwerk konnte den sakralen Wert zu dieser Zeit erheblich steigern. Um an die Tradition des Römischen Reiches machtpolitisch anzuknüpfen, ließen die ottonischen Könige in strategisch bedeutsame Bauwerke so genannte Spolien einbringen. Dies sind Säulenmonolithe die zumeist aus Ravenna über die Alpen in das Kaiserreich transportiert und in die Repräsentativbauten zur Machtlegitimation eingebracht wurden. Eine weitere Möglichkeit war, die Gestalt eines anderen Baus zu kopieren, wobei jedoch auf Originalteile nun kein Wert mehr gelegt werden musste.

Der Beginn der Denkmalpflege, wie wir sie heute verstehen, kann im späten 18. Jahrhundert gesehen werden. Ähnlich wie beim Zerfall des Römischen Reiches war das vormals gefestigte Weltbild der Zeitgenossen nun in der Epoche der Aufklärung Erschütterungen ausgesetzt, woraufhin viele Menschen Halt in vergangenen Epochen suchten. Romantische Literaten und Maler wie Johann Wolfgang von Goethe oder Kasper David Friedrich können uns heute einen Eindruck von der sich verbreitenden Schwärmerei für das Mittelalter vermitteln. Überall im Land entstanden Geschichts- und Historienvereine, in denen sich Fachleute und Laien gleichermaßen engagierten.

Der 1830 zum Ober- Bau- Direktor Preußens berufene Architekt Karl Friedrich von Schinkel (1781-1841) steht für eine Person, die mächtig genug war auf diese gesellschaftlichen Strömungen erstmals politische Antworten zu suchen. Schinkel war Kraft seines Amtes oberster Chef des Bauwesens im Königreich Preußen. Auch er besaß eine besondere Vorliebe für alles Mittelalterliche. Auf seinen zahlreichen Dienstreisen sollte er feststellen, dass für die durch die Säkularisation verursachten Nutzungsausfälle bei Sakralbauten selten ein angemessener Nutzungsersatz gefunden wurde und diese somit dem Verfall preisgegeben waren. Deshalb befürchtete er, der fortschreitende Verlust dieser Bauten führe zu einem Identitätsverlust und dass man „ in kurzer Zeit unheimlich nackt und kahl, wie eine Kolonie in einem früher nicht bewohnten Lande dastehen“ könne. Zum Zwecke der Gefahrenabwehr war er der erste, welcher die Einrichtung organisierter Denkmalschutzbehörden vorschlug. Hier entwarf er sein Konzept eines dreistufigen Aufbaus. An der Basis sollten sich, regional gegliedert, Gelehrte auf ehrenamtlicher Basis für die besonders erhaltenswerten Bauwerke einsetzten. Diese Laienorganisationen sollten direkt den zuständigen Provinzregierungen unterstellt werden, welche wiederum Rücksprache mit einem zuständigen Beamten der obersten Baubehörde in Berlin halten sollten. Eingangs müsse man sämtliche erhaltenswerte Bauwerke erfassen und auf ihren Zustand samt Erhaltungskonzept hin beschreiben. Ein Teil seiner Vorschläge wurde, erst nach seinem Tod, 1843 umgesetzt.

Die Architekturepoche des Historismus im 19. Jahrhundert stand im unmittelbaren Zusammenhang mit der damaligen Auffassung von Denkmalschutz. Sie lässt sich heute Grundsätzlich in drei Phasen einteilen. Bei der Instandsetzung und Rekonstruktion Mittelalterlicher Bauwerke orientierten sich die planenden Architekten in ihren Entwürfen zunächst nur an ihrer gefühlten Vorstellung von mittelalterlichen Bauten, wobei sie weitgehend noch der Formensprache des Klassizismus gehorchten. Jedoch erfolgte bald auch die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Bauten im archäologischen Sinne. Viele der anfänglichen Entwürfe und Ausführungen erwiesen sich nun als nicht stilecht. So lässt sich am Beispiel des Bamberger Doms nachvollziehen, dass man zunächst glaubte gotische Kathedralen hätten steinsichtige Innenräume aufgewiesen und aus diesem Grunde befreite man sämtliche Oberflächen von Farben und Putzen. Tatsächlich waren gotische Kathedralen jedoch reichhaltig ausgemalt. Dieser Irrtum wurde in diesem Fall zunächst aus Ignoranz und später aus finanziellen Gründen niemals behoben. Die Spätphase des Historismus zeichnet sich durch einen umfassendes Wissen über die Stilmittel der gotischen Formensprache aus. Viele der erfolgreichen Architekten beherrschten diese so perfekt, dass sie zunehmend den Respekt vor der vorhandenen Substanz verloren und kühne Entwürfe mittelalterlicher Anlagen umsetzten. Kennzeichnend ist hier, dass solche Bauwerke stilistisch zwar eindeutig in die Zeit der Gotik datiert werden können, ihre Substanz jedoch in manchen Fällen sogar vollständig zum Ende des 19. Jahrhunderts entstanden ist. Das größte Interesse der Denkmalpflege galt herausragenden Einzeldenkmälern insbesondere aus der Zeit des Mittelalters, wobei Sakralbauten immer an erster Stelle standen.

Es wird deutlich, dass Denkmalschutz und die ästhetischen Vorstellungen zu dieser Zeit weitgehend Hand in Hand gehen. Zwar wurde mit den Bauten selten nach den heutigen Grundsätzen der Denkmalpflege verfahren, jedoch wäre heute beiweitem weniger erhalten, hätte es diese Begeisterung für das Mittelalter nicht gegeben. Mit dem Beginn der Industrialisierung waren durch die aufblühende Bautätigkeit die alten Substanzen in einem zuvor unbekannten Maße gefährdet. Da die führenden Architekten zwar den alten Formen verhaftet waren, jedoch auf die historische Substanz als solche zunehmend keinen Wert mehr legten, schien es notwendig in der Diskussion über den richtigen Umgang mit Denkmälern eine neue Denkrichtung einzuschlagen. Dies wurde umso notwendiger als neue avantgardistische Architekten zu Beginn des 20. Jahrhunderts die alten Stilformen immer erfolgreicher in Frage stellen konnten. Für den nun eintretenden Richtungswechsel stehen die Namen der Kunsthistoriker Georg Dehio und Alois Riegl. Beide forderten eine Abkehr vom Historismus und den Erhalt der authentischen Substanz. Von Dehio stammt die Maxime „Konservieren nicht Restaurieren“, wobei man nach heutigem Begriffsverständnis besser mit den Worten „Konservieren, nicht Rekonstruieren“ zitieren sollte. Das Baudenkmal war nun Urkunde einer vergangenen Zeit, wobei die Rekonstruktion für die Wissenschaft keine aussagekräftigen Ergebnisse liefern könne und somit abgelehnt wurde. Falls notwendig sollten Ergänzungen am Gebäude nun in einem sich abgrenzenden Baustiel erfolgen. Die Theoriedebatte der Denkmalpflege schlug eine Richtung ein, welche auch den avantgardistischen Architekten dieser Zeit sehr entgegenkam. Der Jugendstil der Jahrhundertwende, aber auch die Bauhausarchitekten der 20er Jahre suchen nach innovativen Formen die nicht die Vergangenheit glorifizieren, sondern auf die Zukunft ausgerichtet sind.

Die Veröffentlichung des Wiener Architekten Camillo Sitte „Städtebau nach seinen künstlerischen Grundsätzen“ im Jahre 1989 steht für einen weiteren Wendepunkt in der Theorie der Denkmalpflege. Während man zuvor die herausragenden Einzeldenkmale durch so genannte Freilegungen von die Ansicht einschränkenden Bauwerken befreite, erfolgte nun eine Sensibilisierung für die gewachsenen Strukturen einer Stadt. Die Unterschutzstellung Splits in der heutigen Republik Kroatien gilt als Modellfall für die Entdeckung des Ensembles, welches von nun an im Vokabular der Denkmalpfleger einen festen Platz gefunden hatte.

Im Jahre 1904 wurde auf dem Tag für Denkmalpflege der Deutsche Bund Heimatschutz gegründet, der sich neben der volkskundigen Traditionspflege im Allgemeinen, unter anderem dem Schutz der ländlichen und bürgerlichen Bauweise widmete. Hierbei handelte es sich um eine Laienorganisation, welche auf Grund ihrer Struktur, aber auch auf das erfolgreiche Wirken des vorsitzenden Architekten und Publizisten Paul Schultze-Naumburg hin, schnell in ihrer Mitgliederzahl anwuchs. Schulze-Naumburg, der den Historismus kategorisch ablehnte, begeisterte sich für den Architekturstil des ausklingenden 18. Jahrhunderts, womit er - trotz seiner den Historismus ablehnenden Haltung - mit den progressiven Architekten seiner Zeit in Konflikt geriet. Die große Popularität des Deutschen Bundes Heimatschutz war für die Denkmalpfleger ein willkommenes Mittel zur Öffentlichkeitsarbeit, wobei der Bund im Gegenzug von deren Sachverstand profitieren konnte. Neben der Entdeckung des Ensembles trugen die Interessen des Bundes Heimatschutz auch zur Bewahrung der einfachen Bauern- und Bürgerhäuser bei. Die konservativen bis reaktionären Zielsetzungen dieser Organisation machten sie jedoch zu einer Keimzelle für nationalsozialistisches Gedankengut, von dem sich auch die Denkmalpfleger nicht eindeutig distanzieren wollten. Künstler die nach neuen Ausdrucksweisen suchen, galten den Nazis als entartet und so wundert es kaum, dass die Denkmalpflege von den von Dehio und Riegel propagierten Methoden wieder abwich. Der Historismus galt auch zwischen 1933 und 1945 als „Verschandelung“ historischer Bauwerke. Die Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde durch die Denkmalschützer begrüßt, da man Architektur gezielt als Mittel der Propaganda einsetzte und somit auch für den Denkmalschutz wieder viel Geld floss. In den Vorkriegsjahren kümmerte man sich nun um die „Entschandelung“ vom Historismus. Die im 19. Jahrhundert an den historischen Bauwerken zugefügten Ergänzungen wurden deshalb vielerorts wieder demoliert. Jedoch verfuhr man bei der Neugestaltung nicht nach dem von Dehio und Riegl aufgestellten Grundsatz der Ergänzung im zeitgenössischen Stil, sondern entwickelte eine eigene historisierende Formensprache, welche zudem aus dem Blickwinkel der wissenschaftlich korrekten Rekonstruktion als mangelhaft gegenüber den Ausführungen in der Spätphase des Historismus eingestuft werden kann. Nachdem man im vorherigen Jahrhundert vergeblich versucht hatte die Gotik für das typisch Deutsche zu vereinnahmen, machte man nun den Fachwerkbau zum germanischen Baustil. Diese vom Bund Heimatschutz angestoßene Entwicklung wurde mit großem Aufwand weitergeführt, wobei die in vergangenen Epochen verputzten oder verblendeten Sichtfachwerke wieder freigelegt wurden. In manchen Fällen wurden sogar solche Fachwerke freigelegt, die bei ihrer Errichtung niemals zur Ansicht gedacht waren. Als das Kriegsgeschehen das Leben der Bevölkerung vollends zu bestimmen begann, musste auch die Denkmalpflege leiden, da zum einem sämtliche, nicht kriegsdienlichen Bauaktivitäten eingestellt wurden und zum anderem nun viele Bauwerke durch Waffen zerstört wurden. Diejenigen Akteure welche nicht in unmittelbare Kriegshandlungen eingezogen wurden, mussten sich mit dem Schutz der wichtigsten Kulturgüter vor Zerstörung und Raub befassen.

Die militärische Strategie der Alliierten Streitkräfte im Kampf gegen Hitlers Deutschland beinhaltete gegen Ende des Krieges flächendeckende Bombardements der wichtigsten Städte in Deutschland. Mit der Zerstörung wichtiger Kulturgüter wollte man gezielt den Widerstand der Bevölkerung gegen die eigenen Truppen brechen und so war das Ausmaß der Zerstörung von Bausubstanz in den betroffenen Städten nahezu apokalyptisch. Mit Ende des Krieges begann auch die Diskussion über den Wiederaufbau, wobei die Belange des Denkmalschutzes keine erwähnenswerten Berücksichtigungen finden konnten. Die teils in den nationalsozialistischen Propagandaapparat verwickelten Akteure des Denkmalschutzes konnten ihre Arbeit als rein fachlicher Natur herausstellen und sich so der Strafverfolgung entziehen. Das eigene Handeln wurde von diesen somit nicht hinterfragt, eine neue Debatte über die Grundsätze ihrer Theorien blieb folglich aus.

Der Wiederaufbau der zerstörten Städte gilt heute als eine der herausragenden Leistungen des frühen Nachkriegsdeutschlands. Dabei zeigte sich der Umgang mit den historischen Stadtstrukturen von Fall zu Fall höchst unterschiedlich. Einen Unterschied zwischen der ost- und westdeutschen Besatzungszone kann man heute nicht allgemeingültig herausarbeiten. Die Charta Athen ist das Konzept einer neuen modernen Stadtstruktur, welche die Funktionen Wohnen, Arbeiten und Dienstleitung trennen will, sowie die autogerechte Stadt fordert. Der Wiederaufbau stellte die einmalige Chance für Stadtplaner dar, diese neuen Vorstellungen umzusetzen und so beeinflussten sie diesen neben den Architekten und Investoren maßgeblich. Die Denkmalpflege scheint Verständnis für diese neuen Ideen geäußert zu haben, denn sie kümmerte sich vornehmlich um den Umgang mit den bedeutenden Einzeldenkmälern. Der Aufbau im Grundriss der alten Strukturen erweist sich aus heutiger Sicht als positiv, doch in den meisten Fällen wurden die gewachsenen Ensembles aufgegeben.

Zur Frage über den richtigen Umgang mit den Einzeldenkmälern gelangte man zu höchst unterschiedlichen Ansätzen, wobei das gesamte Spektrum der Möglichkeiten ausgeschöpft wurde. Seine Extreme liegen in der vollständigen stilreinen Rekonstruktion auf der einen Seite, und dem Konservieren einer Kriegsruine auf der anderen.

Das Konzept der autogerechten Stadt wurde jedoch auch in den zahlreichen nicht vom Krieg zerstörten Städten propagiert. Stadt- und Verkehrsplaner, Investoren und Politiker rangen erfolgreich um die Verbreiterung von Straßen und um Grundstücke für Parkplätze. Im Westen Deutschlands drängten dazu Banken und Kaufhäuser in die Zentren. Ihre Vorstellungen von Gebäudefläche konnten nur durch den Neubau befriedigt werden. Insgesamt war das Weltbild der Menschen durch den Glauben an den Fortschritt geprägt in dem die Vergangenheit keinen Platz mehr fand. Politiker erteilten der Denkmalpflege, deren Hauptziel nach wie vor die Beseitigung aller historistischen Hinterlassenschaften war, keine Aufmerksamkeit. So unterlagen die Kommunen mit dem Aufblühen der Wirtschaft einem unvergleichlichen Veränderungsdruck, dem - nach Meinung vieler Experten - etwa die gleiche Anzahl historischer Substanz weichen musste, wie die der im Krieg abgeworfenen Bombenlast.

Anfang der 60er Jahre wurde der institutionalisierten Denkmalpflege langsam das Ausmaß der umgreifenden Zerstörung bewusst, jedoch fehlte es, mit Ausnahme von Schleswig Holstein, an einem Rechtsinstrument dieser Einhalt zu gebieten. Es wurde klar, dass eine neue Grundsatzdebatte angestoßen werden musste, und so fand im Jahr 1964 der „II internationale Kongress der Architekten und Techniker der Denkmalpflege“ statt. In der Debatte um Aufgaben, allgemeingültige Grundlagen und denkmalpflegerisches Handeln besann man sich zurück auf die Theorien Georg Dehios und Alois Riegls. Das Ergebnis wurde als die Charta von Venedig präsentiert, fand zunächst jedoch wenig Beachtung.

Die späten 60er Jahre waren in der BRD vom gesellschaftlichen Wandel geprägt. Gerade die jungen Menschen waren es, die den Glauben an den ungebremsten Fortschritt verloren. Man sprach jetzt von der „Unwirtlichkeit der Städte“, deren Leben weitgehend durch das Kapital der Investoren geprägt wird und die nachts weitgehend veröden. Der Raubbau an den Zeugnissen der Vergangenheit wurde wieder bemängelt. Bürgerinitiativen die sich dem Thema Denkmalschutz annahmen, verzeichneten hohe Zuwachszahlen und so reagierte die Landespolitik in den 70er Jahren mit dem Erlass von Denkmalschutzgesetzen. Mit Wirksamkeit der Gesetze wurden allerorts fieberhaft Inventarlisten, in denen man Einzeldenkmäler und Ensembles auflistet und Denkmalbereiche ausweist, erstellt. Im Jahre 1977 erfolgte ein Gesetz, welches Denkmäler steuerlich fördert. Als problematisch erwies sich jedoch, dass geeignete Fachkräfte, die im Umgang mit den geschützten Bauten nach den von der Wissenschaft geforderten Grundsätzen beherrschen, zunächst rar waren.

Aber auch in der DDR erfolgte etwa zeitgleich eine Stärkung der denkmalpflegerischen Belange. Im Jahre 1968 ließ der damalige Staatsratvorsitzende die Leipziger Universitätskirche St. Pauli für den Neubau der Universität sprengen. Die Beseitigung dieser ungewöhnlich gut erhaltenen ehemaligen Dominikanerklosterkirche aus dem Jahre 1521 rief ungeahnte Proteste in der Bevölkerung hervor, so dass ein Umdenkungsprozess auch bei der sozialistischen Führung einsetzen musste und 1975 ein Denkmalschutzgesetz erlassen wurde.

Das Schutzgesetz der DRR entfaltete jedoch nicht die postulierte Wirkung, da weiterhin der industriell hergestellte Plattenbau favorisiert wurde und Privateigentümer kaum in der Lage waren, ihre Häuser sachgerecht in Stand zu halten. Als im Jahre 1989 die politische wie wirtschaftliche Wende eintrat, standen die meisten der historischen Bauten kurz vor dem Zerfall. Als positiv bewertet man heute, dass die Bauten seit den 50er Jahren nahezu unverändert geblieben sind. Bis heute fließen hohe Subventionsbeträge in die denkmalgeschützte Substanz, so dass viele der Objekte gerettet werden konnten. Die mit den gegenwärtigen Strukturproblemen einhergehende Bevölkerungsstagnation führt jedoch zu Nutzungsausfällen die Investitionen problematisch machen. [12, Seite 13 ff]

2.2 Definition des Denkmalbegriffes

„Einen einheitlichen und verbindlichen Denkmalbegriff gibt es nicht. Die geisteswissenschaftlichen und insbesondere kunsthistorischen Ausführungen zum Denkmalbegriff sind kaum überschaubar. […] Bemerkenswert ist, dass diese Bemühungen um den Begriff trotz der mittlerweile vorliegenden gesetzlichen Definition, der rechtswissenschaftlichen Literatur und der umfangreichen Rechtsprechung kaum nachgelassen haben. […] Offensichtlich haben sich insbesondere im 20. Jahrhundert bestimmte Grundelemente für einen Rechtsbegriff herausgebildet. Ein einheitlicher Begriff entstand jedoch damit nicht. Deutlicher Beweis hierfür sind die höchst uneinheitlichen Begriffe der deutschen Denkmalschutzgesetze, die von kurzen abstrakten Definitionen bis zu ausführlichen Katalogen reichen.“[5; Seite 152]

Je nach Bundesland spricht das Gesetz von Denkmal oder Kulturdenkmal, wobei die synonym zu verwendenden Bezeichnungen als Oberbegriffe für eine weitere Gliederung in Unterarten dienen. Denkmale grenzen sich nach ihrer gesetzlichen Definition ausdrücklich oder stillschweigend von der Natur und den Naturdenkmalen ab[5, S. 152], mit anderen Worten heißt das, dass die Schutzobjekte in jedem Fall „auf menschliche Tätigkeit zurückgehen oder jedenfalls mit ihr in Zusammenhang stehen müssen[39 nach 40]“.

Das Land Brandenburg definiert Denkmale als „Sachen, Mehrheiten von Sachen oder Teile von Sachen, an deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, wissenschaftlichen, technischen, künstlerischen, städtebaulichen oder volkskundlichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht.“[5; S. 35] Auffällig ist hier, dass die „Sachen“ keinen ausdrücklichen Bezug zur Vergangenheit aufweisen und so können „nach Auffassung eines Teils der Rechtsprechung […] außergewöhnliche Bauwerke bereits mit ihrer Entstehung wegen ihres Erscheinungsbildes oder ihrer städtebaulichen Bedeutung Baudenkmale sein [39 nach 43]. Dass diese Denkmale der Gegenwart jedoch auch gleichzeitig Gegenstand des Denkmalschutzes sein können wird wegen des fehlenden historischen Bezuges von Otting [39] abgelehnt. Fraglich bleibt jedoch, wieso manche Bundesländer den Vergangenheitsbezug explizit herstellen, wie dies z.B. in Bayern der Fall ist. Hier sind Denkmale „von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit[…]“ [5, BayDSchG Art.1 Abs.1]. Im Allgemeinen wird man die Denkmaleigenschaft eines Objektes wohl nur begründen können, wenn dessen Stilepoche als allgemein abgeschlossen gilt [29, S. 157], da es dem Zeitgenossen nicht zusteht ein Urteil hinsichtlich der dauerhaften Erhaltungswürdigkeit eines Bauwerkes der eigenen Epoche zu fällen[39].

Auch die Charta von Venedig stellt bei ihrer Definition des Denkmalbegriffes einen eindeutigen Vergangenheitsbezug her. „Der Denkmalbegriff umfasst [hier] sowohl das einzelne Denkmal als auch das städtische oder ländliche Ensemble (Denkmalbereich), das von einer ihm eigentümlichen Kultur, einer bezeichnenden Entwicklung oder einem historischen Ereignis Zeugnis ablegt. Er bezieht sich nicht nur auf große künstlerische Schöpfungen, sondern auch auf bescheidene Werke, die im Lauf der Zeit eine kulturelle Bedeutung bekommen haben.“[63]

Die Rekonstruktion eines zerstörten Objektes kann in der Gegenwart niemals zum Denkmal erklärt werden, da „ die Bedeutung der Baudenkmale als Zeugnisse großer Leistungen der Vergangenheit […] nicht allein in den künstlerischen Ideen, die diese verkörpern, [liegt], sondern wesentlich in ihrer zeitbedingten materiellen baulichen und künstlerischen Gestalt mit allen Schicksalsspuren. Die überlieferte materielle Gestalt ist als Geschichtszeugnis unwiederholbar wie der Geschichte selbst.“[70]

„Mit Ausnahme von Baden- Württemberg unterscheiden sämtliche Länder zumindest Bau-, Boden-, und bewegliche Denkmäler. Hamburg, Hessen, Schleswig-Holstein, und Thüringen stellen die Baudenkmäler nicht besonders heraus, unterscheiden aber meist unbewegliche und bewegliche Denkmäler und nennen die archäologischen bzw. Bodendenkmäler gesondert. Bayern legt den Schwerpunkt der gesetzlichen Regelungen auf die Baudenkmäler.“[5, S.152]

Unabhängig von den einzelnen Begriffsdefinitionen unterschiedlicher Gesetzestexte, befasst sich die Denkmalpflege mit den nachfolgend erläuterten Denkmalarten:

„Ein Baudenkmal ist eine bauliche Anlage oder ein Teil einer baulichen Anlage, deren oder dessen Erhaltung wegen der geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.“ [5, BDSchG §2 Abs.3] Die meisten Definitionen zählen Zubehör und Ausstattung eines Objektes, sowie die Denkmalbereiche und Gartendenkmale ebenfalls zu den Baudenkmalen.

„Bewegliche Denkmale sind alle nicht ortsfesten Denkmale. Dazu gehören auch die Denkmale, die sich von Grund und Boden trennen lassen, ohne dass sie dabei zerstört oder in ihrem Wesen verändert werden. Bewegliche Denkmale können sowohl Gemälde, Grafiken, Skulpturen oder Möbel sein, aber auch Bücher, Urkunden oder Münzen. Ebenfalls können ganze kunst- und kulturgeschichtliche Sammlungen die Voraussetzungen für ein bewegliches Denkmal erfüllen. Ferner können aber auch Schiffe oder schienengebundene Fahrzeuge wie zum Beispiel Lokomotiven oder Straßenbahnen bewegliche Denkmale sein.“[68]

„Ein Denkmalbereich (Ensemble, Gesamtanlage) ist eine Mehrheit baulicher Anlagen einschließlich der mit ihnen verbundenen Straßen und Plätze sowie Grünanlagen, Frei- und Wasserflächen, deren Erhaltung […] im Interesse der Allgemeinheit liegt, und zwar auch dann, wenn nicht jeder einzelne Teil des Denkmalbereichs ein Denkmal ist. Auch Siedlungen können Denkmalbereiche sein.“ [5, BDSchG §2 Abs.3]

„Ein Gartendenkmal ist eine Grünanlage, eine Garten- oder Parkanlage, ein Friedhof, eine Allee oder ein sonstiges Zeugnis der Garten- und Landschaftsgestaltung, deren oder dessen Erhaltung […] im Interesse der Allgemeinheit liegt. Zu einem Gartendenkmal gehören sein Zubehör und seine Ausstattung, soweit sie mit dem Gartendenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden“[5, BDSchG §2 Abs.4]

„Ein Bodendenkmal ist eine bewegliche oder unbewegliche Sache, die sich im Boden oder in Gewässern befindet oder befunden hat.“[ 5, BDSchG §2 Abs.5] Hierbei sollte es sich „um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlichen, tierischen oder pflanzlichen Lebens handel[n], die aus Epochen und Kulturen stammen, für die Ausgrabungen und Funde eine der Hauptquellen wissenschaftlicher Erkenntnisse sind.“[5, HesDSchG §19] Damit kann man zu Gunsten der hessischen Definition der Bodendenkmale, die oben gemachte Aussage, dass Denkmale immer auf Handlungen von Menschen zurückzuführen seien, einschränken.

Tabelle 1: Denkmalarten in den Denkmalschutzgesetzen [nach 13, Rn.16]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

„Eigentum bezeichnet das unbeschränkte, dingliche Recht, über eine Sache frei bestimmen, verfügen und auf diese einwirken zu können, sowie das Recht, andere davon auszuschließen, sofern die in der Rechtsordnung gezogenen Grenzen nicht überschritten werden. [..]. Das Eigentum ist geschützt, d.h. bei Beeinträchtigung oder Verletzung des Eigentumsrechts oder der Sache können Abwehr- bzw. Ausgleichsrechte geltend gemacht werden. Art. 14 GG schützt [aber] nicht nur das Eigentum (Eigentumsgarantie), sondern unterstellt es auch der Sozialpflicht, d.h. sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen (Art. 14 Abs. 2 GG). Art. 14 Abs. 3 GG erlaubt die Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit, die allerdings ausschließlich für gesetzlich festgelegte Zwecke erfolgen darf und den Enteigneten Entschädigung zugesteht.“[26]

Denkmale können nach den Wortlauten der Denkmalschutzgesetze nur Sachen sein, deren Schutz der Allgemeinheit dient. Auch viele Landesverfassungen, die, wie in Baden-Württemberg, den „Denkmalen der Kunst, der Geschichte und der Natur“ [Art.3cAbs.2] besonderen Schutz zukommen lassen wollen, heben das öffentliche Wohl der Denkmale hervor.

Das Wohl der Allgemeinheit stellt also den zentralen Rechtfertigungsgedanken der Denkmalschutzgesetze und deren Auswirkungen dar. Und so wird in den Debatten der Denkmalpfleger, die zumeist über die regelmäßigen Veröffentlichungen der Denkmalfachbehörden der Bundesländer, jedoch auch auf den Denkmalschutztagen geführt werden, in steter Regelmäßigkeit der gesellschaftliche Nutzen des Denkmalschutzes hervorgehoben. Die gängigsten Argumente sollen im Folgenden beleuchtet werden.

2.3.1 Ideologie

Anfang des 19. Jahrhunderts bezieht die Denkmalpflege vor allem nationale Vorstellungen um die gesellschaftliche Legitimation zu erhalten, gegenwärtig müssen jedoch Gefühls-, Stimmungs-, und Unterhaltungswerte einbezogen werden. [31] Die nachfolgenden Ausführungen spiegeln die Ansichten verschiedener Fachleute wieder, die zumeist als professionelle Denkmalpfleger oder Denkmalschützer in den etablierten Institutionen für den Erhalt von historisch gewachsener Bausubstanz kämpfen. Die Wahrheit dieser Aussagen mit wissenschaftlichen Beweisen zu belegen ist bestenfalls mit Ansätzen der Psychologie oder auch der Soziologie durchführbar. Es zeigt sich jedoch, dass die Argumentationskette stets Lösungsansätze für aktuelle gesellschaftliche Fragestellungen anbietet und so scheint die Wahl der Bezeichnung Denkmalschutzideologie gerechtfertigt.

„Die Altstädte in den Großstädten und die alten Ortschaften sind allen vertraut. Historische Stätten erfreuen sich großer Beliebtheit und sind viel besuchte Ausflugsziele“ und geben dem Individuum Orientierung in einer sich stetig schneller verändernden Welt. [31]

Werden jedoch diese zahlreichen historisch gewachsenen Spuren durch Umbau verwischt oder durch Abriss zerstört, schrumpft die Vertrautheit und die Heimat wird zu einem fremden Ort. „ Um Identifikation und Orientierung geben zu können, muss eine Stadt historische und ästhetische Signale aussenden.“ Die Attraktivität einer Stadt macht sich deshalb auch an ihrer über Jahrhunderte gewachsenen Struktur fest. [31]

Denkmalschutz ist ein wichtiger Bewahrer der gebauten Kultur einer jeden Gesellschaft, denn ursprünglich bedeutet Kultur nichts weiter als die Gesamtheit der geistigen und künstlerischer Lebensäußerungen aller Individuen in einer Gemeinschaft. Gewährt man baulichen Objekten Anspruch eine Ausdrucksform der Kunst oder eine Art des manifestierten Geistes zu sein, so wird man um der Kultur willen in der logischen Konsequenz die Kultur schaffende Gesamtheit nur herstellen können, wenn man das Alte durch Schutz und Pflege bewahrt. [37]

Beliebt ist auch der Rückgriff auf die Definition des Kulturbegriffes wie sie in der Landwirtschaft verwandt wird. Hier spricht man bei Kultur von Pflege und Bebauen des vorhandenen Nährbodens. Sinnkongruent auf die Architektur sowie Stadtplanung übertragen kann also alle gegenwärtig und zukünftig praktizierte Baukultur nicht ohne Verwurzelung im historischen Stadtkörper und Baubestand gedeihen.

In einem Beitrag zum 70. Jahrestag der Denkmalpflege wird das bauliche Erbe als wichtiger Ausgangspunkt für Erinnerungskultur und kollektives Gedächtnis gesehen. Die aus der Vergangenheit in die Gegenwart gerettete Substanz aber auch durch Rekonstruktion überlieferte Form vermögen es, sich in Immaterielles zu transformieren, welches man am besten mit dem Begriff Heimatgefühl fassen kann. [56; Ruth Wagner (FDP)]

Die im letzten Jahrzehnt deutlicher werdenden Auswirkungen des immer rasantere Formen annehmenden Austauschs von Waren, Informationen und Wissen, hervorgerufen durch den Abbau von Handelsschranken, als Resultat des weltweiten Zugangs zum Internet und wegen des bilateralen Austauschs von Fachpersonal spiegeln sich auch in einer weltweiten Homogenisierung von baulicher Ästhetik wieder. Denkmalschutz garantiert hier jedoch den Erhalt von lokaler und regionaler Unverwechselbarkeit in dieser globalisierten Welt, ist unverzichtbare Grundlage für die Bewahrung von Heimat. Gerade die reichen Länder des Westens sind zunehmend mit dem Problem der Austauschbarkeit des Produktionsstandortes mit jedem beliebigen Ort auf der Welt konfrontiert. Denkmale, als weicher Standortsfaktor, können diesem Sachverhalt entgegenwirken; tragen so als Beschäftigungsfaktor zum Wohl einer Region bei. [57]

Zunehmend bedrohlich empfinden viele Menschen auch die sich beschleunigende Geschwindigkeit mit der Innovationen auf den Markt gebracht werden, deren Funktion, Form oder Umgang ihnen nicht vertraut ist. Die sich fortentwickelte Menschheit hat nicht genug Zeit und Platz um beliebig viel Neues zum Alten hinzuzunehmen macht somit dem Neuen Platz. Das Alte wird weggeworfen. In der modernen Welt wird das Wegwerfen zu einem dominanten Vorgang. Die zunehmend schnelle Fortschrittswelt ist eine Wegwerfwelt. Doch eine Welt nur des Fortschritts und des Ausrangierens würde die Menschen durch Innovationsüberforderung zugrunde richten. Aus diesem Grund ist die moderne Welt zur Kompensation des rasanten Innovationsdrucks auf eine wissenschaftliche, eine konservatorische und eine museale Erinnerungskultur angewiesen. [38]

„Während Fortschrittskultur die gesteigerte Kultur der Schnelligkeit ist, ist die Erinnerungs- und Bewahrungskultur die gesteigerte Kultur der Langsamkeit. Durch sie nimmt der Mensch in die immer schneller sogleich wieder anders und dadurch fremd werdende moderne Welt das schon Vertraute mit.“[38]

„Erhaltung und Integration historischer Bausubstanz im Rahmen der Stadtentwicklung haben zunächst eine ähnliche Aufgabe wie die Geschichtsschreibung oder die historische Soziologie. In der Dynamik des schnellen Wechsels übernehmen Baudenkmäler die wichtige Funktion, das kollektive Gedächtnis allgemein ebenso zu stützen wie das Selbstbewusstsein der Moderne.“ [38]

2.3.2 Das Denkmal als Touristenziel

Im Jahre 2004 besuchten 1,2 Millionen Besucher das weltberühmte Schloss Neuschwanstein aus dem Jahre 1891 im bayerischen Allgäu und bescherten dem Land damit direkte Einnahmen von 6,5 Mill. € [58]. Der Abriss eines solchen Objektes wäre ein Zeichen von ökonomischer Unvernunft höchsten Grades. Die Unterschutzstellung eines solchen, sich selbst äußerst gut tragenden Kulturgutes wäre nicht notwendig. Dennoch bildet der Fall eine Ausnahme, denn der Besitz eines Schlosses zeigt sich in den wenigsten Fällen als Garant für finanzielles Wohl. Die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen gibt die Ausgaben für ihre 62 Bauwerke im Jahre 2002 mit 90,6 Mio. € an. Nicht einmal die Ausgaben für bauliche Maßnahmen, wie Instandhaltung und Restaurierung, (44 Mio. €) können hierbei über Eintrittsgelder (41,2 Mio. €) gedeckt werden [Vgl.:59]. Mit ihrem Zuschuss wird die Landesregierung, neben den im vorhergehenden Kapitel erläuterten soziokulturellen Beweggründen, auch das Ziel verfolgen, die externen Effekte zur Stärkung des Tourismus und damit des Gastgewerbes in ihren Regionen zu nutzen. Darüber hinaus tragen gerade auch die Bauten des bayrischen „Märchenprinzen“ zu einer weltweit wirksamen „corporate identity“ Bayerns und auch Deutschlands bei.

Eine Stadt wie Weimar, die eine ihrer Hauptbeschäftigungsquellen aus dem Gastgewerbe zieht, lebt im Grunde von geistigen Erinnerungswerten. Touristen die heute Weimar besuchen, verbinden diese Stadt in der Regel mit den Schriften Goethes oder Schillers, mit der Musik von Bach oder Liszt oder dem Geiste eines ersten Demokratisierungsversuches auf deutschem Boden. All diese Werte sind ihrem Wesen nach rein immaterieller Natur und weltweit konsumierbar. Dennoch suchen die Menschen nach Substanz an die sie den Geist knüpfen können, damit er ihnen auf diese Weise greifbar wird. Gäbe es heute keine baulichen Zeugnisse aus der Zeit dieser bedeutenden Männer oder Ereignisse wäre der Besuch dieser Stadt für die meisten Menschen wertlos.

Umgekehrt ist es möglich, dass dem Besucher historischer Stadt- Ensembles oder Einzeldenkmäler der Geist erst der Materie entspringt. Eine mittelalterliche Burg, eine gotische Kathedrale oder ein Fachwerkensemble können ein im Betrachter keimendes, zuvor nur schattenhaft ausgeprägtes Bild des Mittelalters plötzlich Gestalt annehmen lassen und so als Schlüssel zu einer Fantasiewelt dienen. Gerne berichten z.B. Nordamerikaner welche Faszination von Zeugnissen einer vergleichsweise alten Kultur für sie ausgeht.

Andere deutsche Touristenziele, wie etwa Ski- oder Badeorte, werden ihrer baulichen Substanz nur eine untergeordnete Rolle zugestehen. Dennoch können sie diese, gerade in Abgrenzung zu konkurrierenden Ortschaften, nicht vernachlässigen. Dabei scheint jedoch mehr die Pflege eines regional geprägten Baustils, weniger die historischen Bauwerke im Vordergrund zu stehen.

2.3.3 Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung

Die häufig geäußerte Meinung, es sei eine Tatsache, dass der Denkmalschutz aktiv Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze fördere (vgl. u.a.: [56; Ruth Wagner (FDP)]) bedarf einer differenzierenden Betrachtung.

Investitionen in Denkmale werden von staatlichen Institutionen über direkte Zahlungen oder Steuererleichterungen auf europäischer, Bundes-, föderaler oder kommunaler Ebene gefördert [Vgl.: 18, H]. Allen Förderprogrammen gemeinsam ist, dass es sich ihrem Wesen nach um Subventionen privat oder kommunal initiierter Projekte handelt.

Eines dieser Förderprogramme ist die Städtebauförderung, welche ihre Schwerpunkte auf die Stärkung und Entwicklung von Innenstädten und Ortkerne legt, die Wiederbelebung brachliegender innerstädtischer Grundstücke vorantreibt und soziale Missstände beheben möchte [18, H Rn. 170].

Teil der Städtebauförderung ist das Programm Städtebaulicher Denkmalschutz, welches gegenwärtig 162 Städte der neuen Bundesländer fördert. Alle Städte verfügen über eine schützenswerte, historische Innenstadt und städtebaulich bedeutende Gebäude und Ensembles, deren Einzelobjekte nicht zwangsläufig unter Denkmalschutz stehen müssen. [62] „Zwischen 1991 und 2004 stellte allein der Bund rund 1,39 Milliarden Euro für dieses Programm der Städtebauförderung zur Verfügung und 2005 [kamen] nochmals 91,95 Millionen Euro hinzu. Die mittelfristige Finanzplanung des Bundes sieht auch für die nächsten Jahre Bundesfinanzhilfen in dieser Größenordnung vor.“[62]

Das Programm Städtebauförderung, wurde durch eine umfangreiche Studie, die die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes untersuchen sollte, begleitet. Im Ergebnis wurde bestätigt, dass es in hohem Maße private und öffentliche Investitionen mobilisiert[9; Seite 7], was auch den Denkmalschutz zu seiner Auffassung von Wirtschaftsförderung durch Denkmalschutz bewegt.

„Mit einer D-Mark Städtebauförderungsmittel des Bundes und der Länder wurden[von 1991] bis 1996 in den Sanierungsgebieten Mecklenburg-Vorpommerns private Investitionen in Höhe von 4,70 DM angestoßen. […] In die Finanzierung der privaten Investitionen fließen allerdings neben den Mitteln der Städtebauförderung auch Mittel aus anderen Förderungsprogrammen ein. Insgesamt resultiert daraus ein öffentlich und privat finanziertes Bauvolumen, das das Sechsfache des Programmvolumens der Städtebauförderung bis 1996 ausmacht. […] Im Jahre 1996 wurden damit im Rahmen der Sanierungsmassnahmen direkt mehr als 15.000 Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert. Bezieht man Beschäftigungseffekte durch vorgelagerte Produktionsstufen sowie durch Multiplikatorwirkungen der verausgabten zusätzlichen Einkommen mit ein, dann sind es etwa 30.000 Arbeitsplätze. Ein Achtel aller Arbeitsplätze im Baugewerbe kann 1996 als durch die Städtebauförderung induzierte Beschäftigung gelten.“ [60; Seite 1]

Die Aussagen scheinen die Lehren des englischen Wirtschaftswissenschaftlers John Maynard Keynes zu bestätigen. Der Ökonom hatte in den 30erJahren die These aufgestellt, dass der freie Markt allein eine Volkswirtschaft mitunter nicht aus einer Konjunkturkrise befreien könne. Über Multiplikationseffekt könnte der Staat für neues Wachstum sorgen, indem er zusätzliches Geld ausgibt. Dies solle jedoch nur in Zeiten der Rezession geschehen, denn in Phasen des Aufschwungs müsste der Staat diese Ausgaben wieder über Steuereinnahmen kompensieren. Seine wirtschaftspolitisch prägenden Theorien wurden jedoch auch von andern Denkschulen angegriffen (z.B. Monetaristen). [20, Seite 15ff]

Die bundesdeutsche Finanzpolitik distanziert sich derzeit ebenfalls vorsichtig vom Keynesianismus. Jedenfalls stellt sie fest, dass „das in jüngster Zeit insbesondere im Zusammenhang mit Erhaltungssubventionen für einzelne Branchen vorgebrachte Argument, von Subventionen gehe ein Beitrag zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung aus, woraus sich dann über entsprechend erhöhte Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen ein Refinanzierungsbeitrag für die gezahlten Subventionen ergebe“, zu kurz greift. „Hierbei bleibt stets unberücksichtigt, dass die eingesetzten Mittel für Subventionen anderen Verwendungen - z.B. in Form zusätzlicher privater Nachfrage bei entsprechend reduzierten Steuersätzen entzogen werden und somit negative Wachstums- und Beschäftigungsimpulse auslösen“[3, Seite 8] Mit Bezug auf die Städtebauförderung sieht sie Subventionen jedoch nach wie vor als „ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige Stadtentwicklung sowie für Wachstum und Beschäftigung“[3, Seite 40]

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass Subventionen aus wirtschaftspolitischer Sicht zunehmend in Frage gestellt werden. Ihr Beitrag zur Stärkung der Beschäftigung scheint jedoch durch einzelne Begleitstudien bestätigt worden zu sein. Ihr Untersuchungsgegenstand ist jedoch die Städtebauförderung, wobei der städtebauliche Denkmalschutz nur ein kleiner Bestandteil dieses Programms bildet. Die These, der Denkmalschutz fördere die Wirtschaft ist auch insofern falsch, als diese Eigenschaft nicht denkmal- sondern subventionsimmanent ist.

Um für die wirtschaftspolitischen Vorteile eines denkmalspezifischen Engagements zu werben wird argumentiert, dass Denkmale einer Kommune als weiche Stadtortfaktoren bei Standortentscheidungen der Unternehmen dienlich sein können; demnach auch dadurch zum Wohlstand einer Stadt beitragen. Auch wenn die Richtigkeit einer solchen Aussage schwer zu belegen ist, scheint die Überlegung als durchaus nachvollziehbar und als geeignete Strategie einer Kommune sich gegenüber anderen Standorten hervorzuheben. Dennoch kann eine von den weichen Faktoren geleitete Standortentscheidung auch durch eine im Allgemeinen ansprechende (Bau-)kultur impliziert werden und ist demnach nicht zwangsläufig denkmalimmanent. Der Finanzplatz Frankfurt hat sich beispielsweise aus städtebaulicher Perspektive durch seine ausgeprägte Denkmalarmut einen besonderen Namen gemacht und ist dagegen eher für seine zahlreichen Bürotürme bekannt.

2.4 Akzeptanz der Denkmalpflege in der Bevölkerung

Der Umgang mit gewachsener Bausubstanz in der jungen BRD war der der Zerstörung. „ Ein Wertewandel trat ein, als Wachstums- und Fortschrittsgläubigkeit kritisiert und zunehmend in Frage gestellt wurden.“ Das Europäische Denkmalschutzjahr markiert den Wendepunkt zu einer bewahrenden Politik der„erhaltenden Stadterneuerung und verantwortungsvollen Fortentwicklung der historischen Kulturlandschaft.“ [57]

Heute sind 90 % der Bevölkerung von der besonderen Bedeutung der Denkmalpflege überzeugt. Dennoch unterscheidet sich die Auslegung des Denkmalbegriffes bei Fachleuten gegenüber der öffentlichen Auffassung. Während für den Denkmalpfleger der Zeugniswert einer Sache im Vordergrund steht, wird die breite Öffentlichkeit über ästhetische und emotionale Aspekte angesprochen. Daraus resultiert, dass es auch eine Differenzierung hinsichtlich der Art des akzeptierten Baudenkmales gibt. Wenig Akzeptanz findet beispielsweise der Schutz einfacher Arbeiterhäuser oder baulicher Relikte der nationalsozialistischen Herrschaftsepoche. Die Denkmalpflege ist hier aufgefordert sich verstärkt um die Vermittlung von „Gefühl und Verständnis“ für den Denkmalbegriff zu bemühen. [56; Ruth Wagner (FDP)]

Die Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber der Bausubstanz macht sich vor allem auch an dem geschichtlichen Kontext ihrer Entstehung fest. Immer dann, wenn die Denkmalpflege Objekte einer verhassten Zeit schützen will, gerät sie im besonderen Maße in die Kritik. Als Beispiel kann der Palast der Republik angeführt werden [31], welcher derzeit vollständig rückgebaut wird.

Der Streit um den Denkmalwert eines Objektes erweitert und verändert letztlich auch den Zeugniswert. Gleichzeitig verändert sich die Akzeptanz gegenüber dem Denkmal. So wurde die Berliner Mauer zunächst gehasst, nun aber, dort wo sie noch erhalten ist, geschützt. Der Wertewandel von der Schandmauer zum Denkmal der Zeitgeschichte manifestiert sich in einem gesellschaftlichen Erinnerungsprozess. Negatives Beispiel ist der Berliner Palast der Republik. Dieser wird abgerissen und das alte Stadtschloss soll rekonstruiert werden. Hier liefert der Denkmalschutz gewollte Identität mittels Rekonstruktion. [56;Gabi Dolff-Bonekämpfer]

„Grosse Schwierigkeiten gibt es allerdings bei den Eintragungsverfahren, Viele Bürger sind durchaus und prinzipiell für den Denkmalschutz, aber beileibe nicht wenn es um das eigene Haus geht, Sie werden vielfach bestärkt durch Räte oder Denkmalausschüsse der Gemeinden, die unter Missachtung der im Grundgesetz festgeschriebenen Zweistufigkeit und in eindeutig rechtswidriger Weise nur dann eintragen, wenn auch der Eigentümer einverstanden ist.“[35]

Die gegenwärtige Situation der Denkmalpflege hinsichtlich ihrer Akzeptanz in der Bevölkerung zeichnet ein ambivalentes Bild. Vom Grundsatz scheint sie von allen anerkannt und gewollt, jedoch gibt es „ernsthaft vorgetragene Kritik an den Grundfesten der Denkmalpflege“ was sich in Strukturdebatten auswirkt. Die kommunale und staatliche Denkmalpflege muss ihre Arbeit vor der mündigen Bevölkerung rechtfertigen. [31] Mit einem gesellschaftskritischen Unterton merkt ein Denkmalpfleger an: „Am liebsten wird das Leben als eine Inszenierung begriffen, und Denkmäler sind vor allem dann willkommen, wenn sie sich dazu als Accessoires verwenden lassen, zum schönen Wohnen, besser Essen, qualitätvoller Absteigen, nobler Feiern, einzigartigen Repräsentieren.[56]"

2.5 Wertedefinitionen nach Alois Riegl

Gerade auch im Zusammenhang mit Investitionen in Denkmalobjekte scheint es nahe liegend sich mit dem Wertbegriff des Denkmals zu befassen. Der Wiener Kunsthistoriker Alois Riegel hat hier zu Beginn des 20. Jahrhunderts grundlegende Denkansätze geliefert. Riegl war einer der Reformer im Kampf für einen die Substanz schonenden Denkmalschutz in der Endphase des Historismus. Seine Wertedefinitionen sind umfassender und nicht rein ökonomischer Natur und können auch heute noch für vertiefende Überlegungen von Nutzen sein.

2.5.1 Die Erinnerungswerte

Der Alterswert

„Der Alterswert eines Denkmals verrät sich auf den ersten Blick durch dessen unmodernes Aussehen. […] Der Gegensatz zur Gegenwart, auf dem der Alterswert beruht, verrät sich vielmehr in einer Unvollkommenheit, einem Mangel an Geschlossenheit, einer Tendenz zur Auflösung der Form und Farbe, welche Eigenschaften denjenigen moderner, das heißt neu entstandener Gebilde schlankweg entgegengesetzt sind.“ [2, S. 69]

„Sobald aber das Individuum (das vom Menschen wie das von der Natur geschaffene) geformt ist, beginnt die zerstörende Tätigkeit der Natur, das ist ihrer mechanischen und chemischen Kräfte, die das Individuum wieder in seine Elemente aufzulösen und mit der amorphen Allnatur zu verbinden trachtet.“ [2, S. 70]

„Wenn nun vom Standpunkte des Alterswertes das ästhetisch Wirksame am Denkmal die Zeichen des Vergehens, der Auflösung des geschlossenen Menschenwerkes durch die mechanischen und chemischen Kräfte der Natur sind, so ergibt sich daraus, dass der Kultus des Alterswertes an einer Erhaltung des Denkmals in unverändertem Zustande nicht allein kein Interesse hat, sondern eine solche sogar wider sein Interesse finden muss“ [2, S. 71]

„Ein bloßer Steinhaufen reicht nicht mehr aus, um dem Beschauer einen Alterswert zu gewährleisten.“ [2, S. 72]

„So sehen wir den Kultus des Alterswertes an seiner eigenen Zerstörung arbeiten.[…] Vom Standpunkte des Alterswertes muss eben nicht für ewige Erhaltung der Denkmale einstigen Werdens durch menschliche Tätigkeit gesorgt sein, sondern für ewige Schaustellung des Kreislaufes vom Werden und Vergehen, und eine solche bleibt auch dann garantiert, wenn an Stelle der heute existierenden Denkmale künftighin andere getreten sein werden.“ [2, S. 72]

Der historische Wert

„Der historische Wert eines Denkmals ruht darin, dass es uns eine ganz bestimmte, gleichsam individuelle Stufe der Entwicklung irgendeines Schaffensgebietes der Menschheit repräsentiert. […] Der historische Wert ist ein umso höherer, in je ungetrübterem Maße sich der ursprüngliche geschlossene Zustand des Denkmals, den es unmittelbar nach seinem Werden besessen hat, offenbart.“ [2, S. 74]

„es handelt sich ihm (Anmerk.: dem historischen Wert) vielmehr darum, eine möglichst unverfälschte Urkunde für eine künftige Ergänzungstätigkeit der kunstgeschichtlichen Forschung aufzubewahren. Alles menschliche Kalkulieren und Ergänzen weiß er dem subjektiven Irrtum ausgesetzt; daher muss die Urkunde als das einzige fest gegebene Objekt möglichst unberührt erhalten bleiben, damit Spätere unsere Ergänzungsversuche kontrollieren und eventuell durch bessere und begründetere ersetzen können.“ [2, S. 74]

„Der Kultus des historischen Wertes muss hiernach auf die möglichste Erhaltung der Denkmale in dem heutigen überkommenen Zustand bedacht sein und daher zwingend zu der Forderung führen, dass die Menschenhand in den Lauf der natürlichen Entwicklung hemmend eingreife und den normalen Fortgang der Auflösungsfähigkeit der Naturkräfte aufhalte, somit diese eben in menschlicher Macht gelegen ist.“ [2, S. 75]

„Endlich muss festgestellt werden, dass der Kultus des historischen Wertes, wenngleich er bloß dem Originalzustande eines Denkmals vollen urkundlichen Wert einräumt, doch auch der Kopie einen beschränkten Wert zugesteht, falls das Original (die Urkunde) selbst unrettbar verloren ist.“ [2, S. 79]

Der gewollte Erinnerungswert

„Der gewollte Erinnerungswert hat überhaupt den von Anbeginn, das heißt von der Errichtung des Denkmals gesetzten Zweck, einen Moment gewissermaßen niemals zur Vergangenheit werden zu lassen, im Bewusstsein der Nachlebenden stets gegenwärtig und lebendig zu erhalten. [Er erhebt] schlankweg den Anspruch auf Unvergänglichkeit, ewige Gegenwart, unaufhörlichen Werdezustand.“ [2, S. 80]

2.5.2 Die Gegenwartswerte

„Der Gegenwartswert kann […] aus der Befriedigung sinnlicher oder geistiger Bedürfnisse entspringen; in ersterem Falle sprechen wir von praktischem Gebrauchswert oder schlankweg Gebrauchswerte, in letzterem vom Kunstwerte. Beim Kunstwerte ist des ferneren zwischen dem elementaren oder Neuheitswerte, der im geschlossenen Charakter eines eben gewordenen Werkes beruht, und dem relativen Kunstwerte, der sich auf die Übereinstimmung mit dem modernen Kunstwollen gründet, zu unterscheiden.“ [2, S. 81]

Der Gebrauchswert

„Das physische Leben ist die Vorbedingung jedes psychischen Lebens, und insofern wichtigerer als dieses, als wohl das physische wenigstens ohne höheres psychische Leben gedeihen kann; aber nicht umgekehrt. Daher muss z.B. ein altes Gebäude, das heute noch in praktischer Verwendung steht, in solchem Zustande erhalten bleiben, dass es Menschen ohne Gefährdung der Sicherheit ihres Lebens oder ihrer Gesundheit beherbergen kann.“ [2, S. 81]

„[…] ein wesentlicher Teil des lebendigen Spieles der Naturkräfte, dessen Wahrnehmung den Alterswert bedingt, würde mit dem Hinwegfall der Benutzung des Denkmals durch den Menschen in unersetzlicher Weise verloren gehen“ [2, S. 83]

„Wenn nun also die fortdauernde praktische Benutzung eines Denkmals auch für den Alterswert ihre große, und öfters schlankweg unentbehrliche Bedeutung besitzt, wird dadurch die Möglichkeit eines Konfliktes zwischen dem Alters- und den Gebrauchswerten, der uns vor kurzem noch unvermeidlich erschien, wiederum ganz wesentlich eingegrenzt.“ [2, S. 84]

Der Kunstwert

„Seit der Renaissancezeit, in welcher[…] der historische Wert zuerst anerkannte Bedeutung gefunden gewonnen hat, galt bis in das 19. Jahrhundert hinein der Satz, dass es einen unverbrüchlichen Kunstkanon gebe, ein absolut gültiges objektives Kunstideal, nach welchem alle Künstler hinstreben, das aber kaum einer vollständig erreichen könne.“[2, S. 57]

„Erst gegen Beginn des 20. Jahrhunderts hat man sich dazu entschließen können, aus dem historischen Entwicklungsgedanken die notwendige Konsequenz zu ziehen und alles verflossene Kunstschaffen als für uns unwiederbringlich vorüber und daher auch in keiner Weise kanonisch zu erklären.“ [2, S. 57]

„Gibt es keinen ewigen Kunstwert, sondern bloß einen relativen, modernen, so ist der Kunstwert eines Denkmals kein Erinnerungswert mehr, sondern ein Gegenwartswert.“[2, S. 58]

„Jedes Denkmal besitzt für uns gemäß der modernen Auffassung nur soweit einen Kunstwert, als es den Anforderungen des modernen Kunstwollens entspricht. Diese Anforderungen sind nun zweierlei Art:“ [2, S. 84]

[...]

Excerpt out of 98 pages

Details

Title
Kriterien für die Erhaltung und Modifikation denkmalgeschützter Gebäude
College
University of Weimar
Grade
2,0
Author
Year
2007
Pages
98
Catalog Number
V93878
ISBN (eBook)
9783668333963
File size
824 KB
Language
German
Keywords
Kriterien, Erhaltung, Modifikation, Gebäude
Quote paper
Jens Higgen (Author), 2007, Kriterien für die Erhaltung und Modifikation denkmalgeschützter Gebäude, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/93878

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