(...) Obacht nicht ins Abseits zu geraten, ist aus rechtlicher Sicht auch bei der Zentralvermarktung von Fußball-Medienrechten, dem Thema dieser Arbeit, geboten. Nach europäischem Wettbewerbsrecht ist diese Form der Vermarktung der Medienrechte, bei welcher der Ver-band diese anstelle der Vereine übernimmt, verboten. Weiter führt auch die geübte Praxis, alle Medienrechte in einem einzelnen Paket exklusiv an einen Verwerter für einige Jahre zu vermarkten zu Wettbewerbsbeschränkungen auf dem relevanten Markt und ist daher ebenfalls nicht erlaubt.
Andererseits führt die Zentralvermarktung auch zu Vorteilen in der Produktion und Distribution des Medienproduktes, weshalb sie dennoch zulässig sein kann. Entscheidend für die Zulässigkeit der Zentralvermarktung ist daher die Gesamtauswirkung auf den Markt. Ist diese positiv, d.h. überwiegen die Vorteile einer Wettbewerbsbeschränkung deren negativen Auswirkungen, so ist sie nicht verboten – die Zentralvermarktung steht nicht im Abseits.
Mit dieser Thematik befassten sich in den letzten fünf Jahren in Europa die Europäische Kommission (im Folgenden Kommission) in den Entscheidungen zur Champions League, Bundesliga und Premier League, sowie weitere nationale Wettbewerbsbehörden. Aktuell wird vom Bundeskartellamt in Deutschland die Zentralvermarktung der Bundesliga erneut auf ihre rechtliche Zulässigkeit überprüft.
Zu welchen Lösungen die Behörden und die Verbände in den Entscheidungen gelangten, um die Zentralvermarktung vor dem rechtlichen Abseits zu bewahren, soll in dieser Arbeit analysiert werden. Ziel ist es, Grundsätze zur Ausgestaltung von Vereinbarungen zur Zentralvermarktung von Fußball-Medienrechten herauszuarbeiten, anhand derer verhindert werden kann, dabei ins Abseits zu geraten. Besondere Bedeutung kommt dem zu, seitdem aufgrund der Modernisierung der Durchführung des Wettbewerbsrechts es den Unternehmen selbst obliegt zu entscheiden, ob ein Vereinbarung über die Zentralvermarktung die Anforderungen des Art. 81 Abs. 3 erfüllt. (...)
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Grundlagen
I. Anwendbarkeit des EG-Vertrags auf den Sport
II. Kartellrecht und Zentralvermarktung
1. Wettbewerbsbeschränkungen durch die Zentralvermarktung nach Art. 81 Abs. 1 EG
a. Horizontale Wettbewerbsbeschränkung
b. Vertikale Wettbewerbsbeschränkung
2. Freistellung der Zentralvermarktung nach Art. 81 Abs. 3 EG
a. Effizienzgewinne und Beteiligung der Verbraucher
b. Solidaritätszahlungen
3. Individualvermarktung
4. Weitere Positionen zur Zentralvermarktung
III. Vorstellung der analysierten Entscheidungen und Gesetzesdekrete
1. Champions League, Europa
2. Bundesliga, Deutschland
3. Premier League, England
4. Ehrendivision, Niederlande
5. Ligafußball, Dänemark
6. Ligue 1, Frankreich
7. Seria A, Italien
IV. Konvergenz der Medien
1. Bereiche der Medienkonvergenz
2. Neue Wege des Fernsehens
a. Fernsehen über das Internet
aa. IPTV
bb. Web-TV
b. Mobiles Fernsehen
aa. Fernsehen über Mobilfunk
bb. Fernsehen über Rundfunk
3. Folgen für das traditionelle Fernsehen
V. Zusammenhang zwischen Exklusivität und Verkaufserlösen von Medienrechten
1. Zahlungsbereitschaft von Pay-TV-Sendern
2. Zahlungsbereitschaft von Free-TV-Sendern
3. Strategische Zahlungsbereitschaft
4. Interdependenz zwischen Pay-TV und Free-TV
C. Neue Regelungen zur Zentralvermarktung – eine vergleichende Analyse
I. Der relevante Markt
1. Der sachlich relevante Markt
a. Der vorgelagerte Markt
b. Der nachgelagerte Markt
2. Der räumlich relevante Markt
3. Schlussfolgerung
II. Das Vergabeverfahren
1. Anforderungen an die potentiellen Erwerber
2. Bewertung der Gebote
3. No Single Buyer-Rule
4. Schlussfolgerung
III. Die Vertragsdauer
1. Entscheidungspraxis der Europäischen Kommission
2. Entscheidungspraxis nationaler Behörden
3. Ausnahme Frankreich
4. Schlussfolgerung
IV. Umfang und Exklusivität der Rechte
1. Getrennte oder gemeinsame Vergabe verschiedener Medienrechte
2. Entscheidungen der Europäischen Kommission
a. Zentralvermarktung
aa. Live-Rechte
bb. Highlight-Programm-Rechte
cc. Rechte für die Neuen Medien
(1.) Internetrechte
(2.) Mobilfunkrechte
dd. Radiorechte
b. Individualvermarktung
aa. TV-Rechte
bb. Rechte für die Neuen Medien
(1.) Internetrechte
(a.) Live-Audio-Internetrechte
(b.) Zeitversetzte audiovisuelle Internetrechte
(2.) Mobilfunkrechte
cc. Radiorechte
c. Rückfall-Klausel
aa. Unverkaufte Rechte
bb. Nicht genutzte/unausgeübte Rechte
3. Entscheidungen und Gesetzesdekrete nationaler Behörden
a. Ehrendivision, Niederlande
aa. Live- Rechte
bb. Highlight-Programm-Rechte
cc. Rechte für die Neuen Medien
dd. Radio-Rechte
ee. Individualvermarktung
b. Ligafußball, Dänemark
aa. Live-Rechte
bb. Highlight-Programm-Rechte
cc. Rechte für die Neuen Medien
dd. Radio-Rechte
c. Ligue 1, Frankreich
d. Seria A, Italien
4. Schlussfolgerung
D. Auswirkungen der neuen Regelungen zur Zentralvermarktung
I. Horizontale Wettbewerbsbeschränkung
1. Champions League
2. Bundesliga
3. Premier League
4. Schlussfolgerung
II. Vertikale Wettbewerbsbeschränkung
1. Champions League
2. Bundesliga
3. Premier League
4. Schlussfolgerung
III. Vorteile für den Zuschauer
IV. Die Schaffung von Ausgeglichenheit durch Solidaritätszahlungen
1. Champions League
2. Bundesliga
3. Premier League
4. Seria A
5. Auswirkungen der Champions League-Teilnahme auf die Ausgeglichenheit nationaler Ligen
6. Schlussfolgerung
E. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die kartellrechtliche Zulässigkeit der Zentralvermarktung von Fußball-Medienrechten durch Sportverbände. Im Zentrum steht die Untersuchung, wie durch moderne Vergabeverfahren und die Ausgestaltung von Rechtepaketen Wettbewerbsbeschränkungen abgemildert werden können, um eine marktkonforme Vermarktung zu ermöglichen, während gleichzeitig die spezifischen Anforderungen des Sports an Ausgeglichenheit gewahrt bleiben.
- Kartellrechtliche Bewertung von Zentral- vs. Individualvermarktung
- Einfluss der Medienkonvergenz (IPTV, Web-TV, mobiles Fernsehen) auf die Rechtevergabe
- Vergleich der Entscheidungspraxis der Europäischen Kommission und nationaler Behörden
- Analyse der No Single Buyer-Rule und von Rückfall-Klauseln als wettbewerbsfördernde Instrumente
- Bewertung von Solidaritätszahlungen zur Sicherung der Chancengleichheit in nationalen Ligen
Auszug aus dem Buch
A. Einleitung
Die Abseitsregel im Fußball beschreibt eine verbotene Spielerkonstellation, bei der ein Spieler zum Zeitpunkt, in welchem einer seiner Mannschaftskollegen den Ball berührt oder von einem dieser gespielt wird, dem gegnerischen Tor näher ist als der Ball und der vorletzte Abwehrspieler, und gleichzeitig aktiv am Spielgeschehen teilnimmt. Die Strafe für ein Abseits ist ein Freistoß für den Gegner an der Stelle, wo sich der Spieler ursprünglich befand. Für den Gegner bedeutet das Pfeifen eines Abseits folglich einen Vorteil in Form eines Freistoßes. Die so genannte Abseitsfalle, bei welcher die Abwehrspieler gezielt die Abseitsposition eines Spielers herbeiführen, indem sie sich entgegen der Angriffsrichtung bewegen, hat sich aufgrund dessen zu einer beliebten und oft eingesetzten Taktik entwickelt. Seitens des vom Abseits gefährdeten Spielers ist daher stets Obacht geboten, dass er nicht in diese Situation gerät.
Obacht nicht ins Abseits zu geraten, ist aus rechtlicher Sicht auch bei der Zentralvermarktung von Fußball-Medienrechten, dem Thema dieser Arbeit, geboten. Nach europäischem Wettbewerbsrecht ist diese Form der Vermarktung der Medienrechte, bei welcher der Verband diese anstelle der Vereine übernimmt, verboten. Weiter führt auch die geübte Praxis, alle Medienrechte in einem einzelnen Paket exklusiv an einen Verwerter für einige Jahre zu vermarkten zu Wettbewerbsbeschränkungen auf dem relevanten Markt und ist daher ebenfalls nicht erlaubt.
Andererseits führt die Zentralvermarktung auch zu Vorteilen in der Produktion und Distribution des Medienproduktes, weshalb sie dennoch zulässig sein kann. Entscheidend für die Zulässigkeit der Zentralvermarktung ist daher die Gesamtauswirkung auf den Markt. Ist diese positiv, d.h. überwiegen die Vorteile einer Wettbewerbsbeschränkung deren negativen Auswirkungen, so ist sie nicht verboten – die Zentralvermarktung steht nicht im Abseits.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung führt in die Problematik der Zentralvermarktung von Fußball-Medienrechten aus wettbewerbsrechtlicher Sicht ein und definiert das Ziel, Grundsätze für eine kartellrechtlich zulässige Vermarktung zu entwickeln.
B. Grundlagen: Dieses Kapitel erläutert die Anwendbarkeit des EG-Vertrags auf den Sport sowie die kartellrechtlichen Rahmenbedingungen für die Zentralvermarktung und die zunehmende Bedeutung der Medienkonvergenz.
C. Neue Regelungen zur Zentralvermarktung – eine vergleichende Analyse: Der Hauptteil analysiert die Definition des relevanten Marktes, Vergabeverfahren, Vertragsdauern und die Aufteilung von Medienrechten in verschiedene Pakete anhand der Entscheidungspraxis europäischer und nationaler Behörden.
D. Auswirkungen der neuen Regelungen zur Zentralvermarktung: Dieses Kapitel untersucht die praktischen Effekte der neuen Regelungen in der Champions League sowie der Bundesliga und Premier League auf den Wettbewerb und die Ausgeglichenheit innerhalb der Ligen.
E. Fazit: Das Fazit fasst die gewonnenen Erkenntnisse zusammen und leitet daraus Grundsätze für die künftige Gestaltung von Vereinbarungen zur Zentralvermarktung ab.
Schlüsselwörter
Zentralvermarktung, Fußball-Medienrechte, Kartellrecht, Europäische Kommission, Wettbewerbsbeschränkung, Sportrecht, Individualvermarktung, Medienkonvergenz, Pay-TV, Free-TV, Exklusivität, Vergabeverfahren, Solidaritätszahlungen, No Single Buyer-Rule, Rückfall-Klausel
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der kartellrechtlichen Zulässigkeit der Zentralvermarktung von Medienrechten im Profifußball durch Sportverbände unter Berücksichtigung europäischer Wettbewerbsvorgaben.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentral sind die wettbewerbsrechtliche Abgrenzung relevanter Märkte, die Ausgestaltung von Vergabeverfahren, die Vertragsdauer von Übertragungsrechten sowie die Auswirkungen der Zentralvermarktung auf die finanzielle Ausgeglichenheit und Chancengleichheit in Ligen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist es, Grundsätze für die rechtssichere Ausgestaltung von Vereinbarungen zur Zentralvermarktung zu entwickeln, damit Verbände bei der Rechtevergabe nicht gegen europäisches Kartellrecht verstoßen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin führt eine rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Analyse durch, indem sie die Entscheidungspraxis der Europäischen Kommission sowie nationaler Kartellbehörden vergleichend auswertet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine vergleichende Analyse der neuen Regelungen zur Zentralvermarktung (Kapitel C) und eine Untersuchung der praktischen Auswirkungen dieser Regelungen auf den Wettbewerb in den Ligen (Kapitel D).
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind unter anderem Zentralvermarktung, Kartellrecht, Medienrechte, Exklusivität, Medienkonvergenz, No Single Buyer-Rule und Solidaritätszahlungen.
Warum ist die Medienkonvergenz für das Thema so bedeutend?
Die Medienkonvergenz führt dazu, dass Inhalte über verschiedene Netze (Internet, Mobilfunk, Kabel) verbreitet werden können, was die traditionellen Grenzen der Rechtevergabe auflöst und neue, hybride Rechtepakete erforderlich macht.
Welche Rolle spielen Solidaritätszahlungen bei der Zentralvermarktung?
Solidaritätszahlungen werden oft als Rechtfertigung für die Zentralvermarktung angeführt, da sie durch Umverteilung der Einnahmen die finanzielle Ausgeglichenheit und damit die Chancengleichheit innerhalb einer Liga fördern sollen.
- Quote paper
- Susanne Süssespeck (Author), 2008, Europäische Abseitsfallen bei Fußball-Medienrechten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/93883