Die Ernennung Maximians zum Caesar und zum Augustus


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2008

15 Pages


Extrait


Gliederung

Darstellung des Themas

Maximian - Erst Caesar, oder direkt ein Augustus?

Maximians Ernennung zum Caesar

Folgen dieses Ergebnisses

Maximians Ernennung zum Augustus

Schluß

Quellen

Literaturliste

Darstellung des Themas

Diocletian hat als ein Usurpator von vielen angefangen und im Laufe seiner Amtszeit vom zwanzigsten November 2841 bis zum Jahr 3052, nicht nur die Krise des dritten Jahrhunderts3, oder, wie man sie heute auch nennt, die Zeit der Soldatenkaiser beendet4, sondern dem Römischen Reich mit einer Vielzahl von Reformen auf unterschiedlichsten Gebieten seinen Stempel aufgedrückt und so für eine allmähliche Beruhigung gesorgt5. Am entscheidentsten für den Verlauf der Geschichte im Mittelmeerraum dürfte wohl Diocletians Einrichtung der Tetrarchie gewesen sein6, ohne die er sich wohl nicht so lange auf dem Kaiserthron hätte halten können, um die übrigen Reformen durchzuführen7. Dass dieser Akt jedoch nicht über Nacht durchgezogen wurde, sondern sich in einigen Etappen ereignete, ist für die Fachwelt verhältnismäßig gewiss. Schwieriger hingegen ist es einen Konsens bei den Fragen „Wurde Maximian zuerst ein Caesar und dann erst ein Augustus, oder direkt ein Augustus8 ?“ und „Wann fand(en) die (jeweiligen) Beförderung(en) statt?“9.

Der Zweck dieser Hausarbeit ist es den aktuellen Forschungsstand festzuhalten, der die beiden obrigen Fragen betrifft.

Maximian - Erst Caesar, oder direkt ein Augustus?

Die überwältigende Mehrheit der Fachautoren ist überzeugt, dass Maximian, der langjährige Freund Diocletians10, Marcus Aurelius Valerius Maximianus11, zuerst ein Caesar war, bevor er zum Augustus befördert wurde. Dabei berufen sich die Autoren in der Regel zu allererst (dies scheint wohl am einleuchtendsten zu sein) auf Eutr. IX 22, 1, der als einziger erklärt, Maximianus sei zum Caesar ernannt worden um die gallischen Bagauden zu bekämpfen und dann zum Augustus aufzusteigen12. Oros. VII 25, 3-5 bestätigt das. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Orosius das von Eutrop abgeschrieben hat. Der ähnliche Stil und die sehr ähnliche Abfolge der Beschreibung deuten zumindest darauf hin. Die Zeit in der die Historiker lebten befürwortet diese Vermutung.

Ob der Grund für die Erhebung zum Caesar rein pragmatischer Natur war, oder ob ein detailliert ausgeklügeltes Gesamtkonzept hinter diesem Schachzug stand, muss hier aufgrund des Umfangs dieser Arbeit leider außenvor bleiben. Aber aus einer Textstelle des Ammianus Marcellinus13 kann man ableiten, dass Maximianus wohl zuerst ein Caesar wurde, bevor er zum (vielleicht sogar gleichrangigen) Mitregenten Diocletians aufstieg. So kann man Mispoulets Meinung, Maximian sei direkt zum Augustus aufgestiegen, entgegensetzten, dass Ammianus14 von nur einem Herrscher spricht, der vor Valentinian I. direkt zum Augustus wurde und zwar Marcus Aurelius Antoninus15. Diese Festellung wurde aber nach Diocletians und Maximians Amtszeit niedergeschrieben und es ist nicht zu erwarten, dass der römische Historiker dieses populäre Herrscherduo nicht gekannt hat16. Andere antike Autoren wie Aurelius Victor17 und Eusebius18 bringen ebenfalls Maximians Ernennung19 mit dem Bagaudenaufstand in Verbindung. Allerdings erwähnen diese seine Ernennung zum Imperator, was sowohl für einen Caesar, als auch für einen Augustus sprechen kann20. Nach dieser kleinen Präsentation zum Thema „Maximian - Erst Caesar, oder direkt ein Augustus?“ kann man wohl ein recht klares Votum abgeben, wenn man gegenüber Eutrop21, Orosius22 und Ammian23 nicht besonders misstrauisch ist. Maximian war scheinbar zuerst ein Caesar bevor ihm seine Augustusproklamation widerfuhr.

Maximians Ernennung zum Caesar

Aus Aurelius Victors Bemerkung „ Herculium [...] ciu anno minus potentia fuerat24 kann man25 folgern, dass Maximian, abweichend von Eusebs Überlieferung26, am „Ende des Jahres 285“ ernannt wurde. Ähnlich schätzt Zonaras27 die Datierung ein. Seine Schriften überliefern uns, dass Maximians Ernennung im zweiten Jahr Diocletians Amtszeit war28. Eine andere Datierung schlägt das Chronicon Paschale29 vor. Es verweist auf das Jahr 287. Übereinstimmend mit Zonaras30 Datierung überliefern ägyptische Dokumente, dass Maximian seit dem März 286 wohl ein Mitregent war31. Von den Consularia Constantinopolitana wird berichtet, dass Maximian am ersten April 286 zum Imperator ernannt wurde. Weiter wird die Feier eines dies festus imperii in der Passio Marcelli erwähnt. Übrig bleiben noch Zahlenangaben in den Panegyrici32 und bei Laktanz33.

Wie diese bunte Mischung an Quellen, Datierungen und Anzeichen ahnen lässt, gibt es eine Vielzahl von Auslegungs- und Deutungsansätzen und -versuchen34. Kolb schätzt sich glücklich, den zeitlichen Rahmen mit Hilfe von Chastagnol35 und Rousselle36 auf die Zeitspanne zwischen dem 29. August 285 und dem 28. August 28637 einzuengen. Aus diesem Grund38 kann man nun davon ausgehen, dass alle Datierungen des dies imperii außerhalb dieser Zeitspanne auszuschließen sind. Erheblich verkürzt wird der mögliche Zeitraum der Caesarenernennung Maximians durch die Berücksichtigung der Verteilung der tribunica potestas, die traditionell alljährlich am zehnten Dezember erneuert wird39. Weil Diocletian mindestens bis zum Jahr 290 zwei trbunicia potestas mehr hatte als Maximian, lässt daraus schließen, dass Diocletian seine dritte tribunica potestas am zehnten Dezember 285 erhielt40. In Inschriften41 und Münzen42 finden wir recht verlässliche Beweise dafür. Nun sind wir in dem, für die Alte Geschichte sehr engen, Zeitraum zwischen dem zehnten und 31. Dezember 285 angekommen. Diese These lässt sich anhand von Papyri vom 30. Dezember 285 und ein Ostrakon aus Karanis vom neunzehnten Januar 286 nicht stürzen, die nur Diocletians zweites Regierungsjahr erwähnen und erst auf Papyri vom 31. März, 24. Mai und dem zwölften Juni des Jahres 286 Maximians erstes Regierungsjahr zusätzlich angegeben wurde. Kolb43 begründet das damit, dass es wohl eher unwahrscheinlich ist, dass die frohe Botschaft der Caesarenernennung Maximians vom Dezember 285 bereits am neunzehnten Januar 286 in Karanis ankam, es jedoch sehr wohl im Rahmen des Möglichen sein könnte, dass man Ende März desselben Jahres dort über den Regierungsantritt informiert war. So wird der vermeintliche Widerspruch zum Argument dafür.

Damit jedoch nicht genug. Kolb44 meint man könne den Zeitraum weiter einengen als es ohnehin schon der Fall ist. Hierzu zieht er die Feier der vicennalia und decennalia und ausgerechnet den Polemiker Laktanz45 zu Rate: Die Zählung derHerrschafts j a h r e wurde angeglichen. Der dies imperii wohl jedoch nicht46. Dass es möglich ist, dass zwischen den Anfängen des Regierungsantritts etwas mehr als ein Monat liegen könnte stellt aufgrund der zeitlichen Ausdehnung derartiger Feiern kein Problem dar.

Nun berichtet Laktanz47, dass Diocletian am neunzehnten DezemberRom verließ. Es ist wohl anzunehmen, dass Diocletian wohl den dies imperii seines Amtskollegen Maximian abgewartet hätte, weil eine derartige vorzeitige Abreise eine boshaft aufzufassende Beleidigung, des (vielleicht sogar gleichwertigen) Augustus Maximians gewesen sei. Man könnte so also den Spielraum zwischen den zehnten und achtzehnten Dezember 285 einengen. Und selbst dieses Ergebnis ist Kolb noch zu ungenau, der davon ausgeht, dass Maximians dies imperii schriftlich überliefert ist. Dabei verlässt er sich ausgerechnet ausschließlich auf den Feind der Augusti Laktanz48. Dessen Chronologie ist folgende: Vicennalienfeier am zwanzigsten November 303 in Rom, Abreise nach Ravenna und Zuziehen einer Krankheit unterwegs, Konsulatsfeiern in Ravenna, Einweihung seiner Zirkusarena am zwanzigsten November 304 in Nikomedien, am dreizehnten Dezemberist er dem Tod nahe, am ersten März bis zur Unkenntlichkeit von der Krankheit erschöpft49. Kolb nimmt zwar wahr, dass man diese Daten nicht überschätzen sollte, aber sie zu ignorieren, weil sie wahrscheinlich nicht exakt richtig sind, wäre auch ein Fehler50. So fällt auf, dass im Verlauf der göttlichen Bestrafung zweimal Diocletians eigener dies imperii, der dies imperii der Caesares und dann noch der Iden des Dezember51 Erwähnung findet. Da gerade an den dies imperii die felicitas der Herrscher gefeiert wird, hätte Laktanz Diocletians Bestrafung durch Gottes Hand nicht schlimmer ausfallen können. Zweimal ist er an seinem eigenen dies imperii krank, dann noch an dem der Caesares und an dem des anderen Augustus Maximian ist seine Krankheit am schlimmsten. Maximians dies imperii würde sich auf jeden Fall wesentlich besser in diese Reihe einfügen, als der, dem pater Diocletians, Jupiter, geweihte Tag (was nämlich auf die Iden jeden Monats zutraf)52. Berücksichtigt man an diesem Tag nur das kleine Jupiterfest, wäre Diocletians eigener Geburtstag (22. Dezember) passender gewesen. Es muss sich nämlich, da man bis zum ersten März 305 nicht glaubte, dass Diocletian überhaupt noch lebt, ein sehr bedeutendes Datum für die Tetrarchie gewesen sein, bei dem er unbedingt in der Öffentlichkeit hätte auftreten müssen.53 Eine Erklärungsmöglichkeit, warum der dreizehnte Dezember der Tag der schwersten Erkrankung Diocletians war, die Kolb nicht schriftlich niedergelegt hat wäre die, dass es weder der dies imperii, noch das Fest seines pater Jupiter alleine waren, sondern nur das Zusammenfallen von zwei derart wichtigen Eregnissen, Gott dazu veranlasste ihn so hart zu bestrafen54. Die gleichzeitige Verbindung einer Feier der weltlichen Macht und des Anbetens von herrschaftslegitimierenden Götzen, erzürnte den Herrn derart, dass er Diocletian fast umbrachte.

Dass Laktanz davon ausgeht, dass jeder Leser etwas mit dem dreizehnten Dezember anfangen kann ist umso mehr ein Beweis, dass es ein bedeutender Feiertag war, der wohl im gesamten Reich zelebriert wurde und auch noch nach der Abdankung der Augusti55 in den Köpfen erhalten blieb.56

Folgen dieses Ergebnisses

Setzt man Kolbs Ergebnis, den dreizehnten Dezember 285, für die Ernennung zum Caesar voraus, muss man annehmen, dass der erste April 286 der Consularia Constantinopolitana bestenfalls noch für die Beförderung zum Augustus geeignet ist, da ja das Datum für die Caesarernennung bereits fest steht57. Entweder man nimmt den dreizehnten Dezember 285 als Tag der Ernennung zum Augustus und ignoriert den ersten April 28658 oder man nimmt den dreizehnten Dezember 285 als den Tag Maximians Ernennung zum Caesar und den ersten April 286 als den Termin seiner Augustuserhebung, ohne dass dieser der dies imperii wäre59. Die Idee des beschränkten Caesaiats Maximians ist recht gänig. Die Wahrscheinlichkeit diktiert eher letztere Variante. Wie ich bereits anhand von Eutropius60 und Ammianus61 gezeigt habe, war Maximian wohl kein Ausnahmefall, sondern wurde so behandelt, wie das in der Regel üblich war, dass zuerst die Ernennung zum Caesar und dann die Beförderung zum Augustus stattfand.

Maximians Ernennung zum Augustus

Der erste April aus den Consularia Constantinopolitana ist, zumindest für Kolb, kein vertrauenswürdiges Datum62 weil er bereits mehrfach falsch verwendet wurde63. So ist diese Quelle für ihn dann und nur dann nützlich, wenn sie von anderen Quellen oder eigener Überlegung bestätigt wird. Da es aber für den ersten April als Datum der Beförderung zum Augustus keine weiteren Anzeichen gibt64, was eigenlich gegeben sein könnte, zeigt er sich von Grund auf skeptisch. Zwar verweist Barnes65 darauf, dass für diesen Tag Spiele im Kalender des Philocalus stehen, aber dieser wurde „unter der constantinischen Dynastie zusammengestellt“66. Zu dieser Zeit feierte man besondere Ereignisse, die mit Maximian in Verbindung, standen nicht mehr. Der erste April wird auch von J. Colin gestützt, der seine Vermutung durch die Märtyrertage bestätigt sieht. Es bleibt jedoch fraglich ob die großen Feiern der Kaiser die einzige Möglichkeit waren das Leben für Gott zu lassen. Weiter fällt auf, wenn man sich die Termine die Jones67 aufführt genau ansieht, dass die anderen Märtyrertage nach den kaiserlichen Festtagen stattfanden. Somit ist seine Vermutung nicht unbedingt besonders wahrscheinlich.

Also ist nun zu prüfen, ob Maximian vor dem dreizehnten Dezember 285 zum Caesar werden konnte um später dann aufzusteigen. Geht man davon aus, dass Maximian im Frühjahr oder Sommer des Jahres 285 zum Caesar ernannt wurde, muss man auch davon ausgehen, dass er ein Caesar mit sehr geringer Stellung war68. So habe er nach Barnes69, Ensslin70, Kornemann71, Pasqualini72, Seston73 und

[...]


1 Vgl. Frank Kolb, Herrscherideologie in der Spätantike, Berlin, 2001 (im Folgenden Kolb, 2001) S. 25 und Hartwin Brandt, Geschichte der römischen Kaiserzeit, Berlin, 1998 S. 19.

2 Vgl. Werner Dahlheim, Die Antike, Paderborn, 1995, 4. Auflage (im Folgenden Dahlheim, 1995) S. 595.

3 Vgl. Peter Eich, Zur Metamorphose des politischen Systems in der römischen Kaiserzeit, Berlin, 2005 (im Folgenden Eich, 2005) S. 367-369 und Werner Dahlheim, Geschichte der Römischen Kaisereit, München 1984 (im Folgenden Dahlheim, 1984) S. 54.

4 Vgl. Alfred Heuss, Römische Geschichte, Braunschweig, 1964, 2. Auflage (im Folgenden Heuß, 1964) S. 421, Alan K. Bowman, Diocletian and the first Tetrarchy, CAH, XII, 2. Auflage, 1970-75 (im Folgenden Bowman,1975) S. 67 und Wolfgang Schuller, Einführung in die Geschichte des Altertums, Stuttgart, 1994 (im Folgenden Schuller, 1994) S. 18.

5 Vgl. Colin Wells, Das Römische Reich, München, 1985 (im Folgenden Wells, 1985) S.300.

6 Vgl. Golo Mann und Alfred Heuß, Propyläen Weltgeschichte Bd.4, Frankfurt a.M. / Berlin, 1963 (im Folgenden Mann-Heuß, 1963) S. 494. Zum Bgriff der Tetrarchie vgl. Kolb, 2001 S. 27 und 32. Außerdem sind die Tetrarchen für ihre Christenverfolgung, vgl. z.B. Mann-Heuß, 1963 S. 497 Dahlheim, 1995 S. 585, 586 und 590 und Schuller, 1994 S. 125, den Umbau der Verwaltung vgl. z.B. Heuß, 1964 S. 439-442 und Frank Kolb, Die Stadt im Altertum, München, 1984 (im Folgenden Kolb, 1984) S. 172, ihre Heeresreform vgl. Heuß 1964 S. 442 + 443, und ihre religiöse Untermauerung zur Herrschaftslegitimation, vgl. Kolb, 2001 S. 35-38 bekannt geworden. Neben einigen weniger geschichtsschreibungsentscheidenden Maßnahmen wie einer erhöhten Bauaktivität, vgl. Kolb, 1984 S. 164 und Dahlheim, 1995 S. 562, machte er sich auch dadurch einen Namen, dass er das Steuersystem reformierte, worum sich eine Diskussion größeren Ausmaßes dreht, vgl. z. B. Dahlheim, 1995 S. 539 und 561 Ulrich Hildesheim, Personalaspekte der frühbyzantinischen Steuerordnung, Pfaffenweiler, 1988 S. 97- 169, Kolb, 1984 S. 172 und Kolb, 1984 S. 259 und er ein Höchstpreisedikt erließ, vgl. z. B. Kolb 1984 S. 207.

7 Vgl. Dahlheim, 1995 S. 607, C.E.V. Nixon und Barbara Saylor Rodgers, In Praise of Later Roman Emperors, Berkeley, Los Angeles, 1994 (im Folgenden Nixon-Rodgers, 1994) S. 46.

8 Diese Meinung vertritt z. B. Vorn. Mispoulet, Chronologie de Maximien Hercule, in: CRAI 1908 (im Folgenden Mispoulet, 1908) S. 461.

9 Frank Kolb, Diocletian und die erste Tetrarchie, Berlin, 1987 (im Folgenden Kolb, 1987) S. 22.

10 CAH, XII S. 69 und RE Sp. 2487 s.v. Maximianus (Herculius) von Ensslin.

11 Die Namen Aurelius Valerius hat Maximian wohl erst nach der Adoption als Bruder von Diocletian erhalten. Vgl. Wolfgang Kuhoff, Diokletian und die Epoche der Tetrarchie, Frankfurt a. Main, 2001 (im Folgenden Kuhoff, 2001)S. 42.

12 Vgl. Kolb, 1987 S. 22f.

13 Vgl. Amm. XXVII 6, 16.

14 Vgl. Amm. XXVII 6, 16.

15 Vgl. Kolb, 1987 S. 23.

16 Vgl. Kolb, 1987 S. 23.

17 Aur. Vict. Caes. 39, 17 f.

18 Hier. Chron. ad a. 287.

19 Wie Eutr. IX 22, 1.

20 So zumindest Kolb, Vgl. ders., 1987 S. 22 Fußnote 54 entgegengesetzt zu S. D´Elia, Ricerche sui panegirici di Mamertino a Masimiano, in AFLN 9, 1960 (im Folgenden D´Elia, 1960) S.139f.

21 Eutr. IX 22, 1.

22 Oros. VII 25, 3-5.

23 Amm. XXVII 6, 16.

24 Aur. Vict. Caes. 39, 48.

25 Wie Kolb, 1987 S. 23.

26 Hier. Chron. ad a. 287. Diese verweist auf das Jahr 287/88, was Kolb, 1987 S. 23 falsch findet.

27 Zon. 12, 31.

28 Folglich in einem der Jahre 285/286 (weil, wie wohl unbestritten und ausreichend belegt ist) Diocletians Amtsantritt am 20. November 284 (Kolb, 2001 S. 25) stattfand.

29 Chron. Pasch. 287.

30 Zon. 12, 31.

31 Kolb, 1987 S. 23 f.

32 Nach Kolb, 1987 S. 24 sind die Zahlenangaben vom Panegyricus von 307 (Pan. VII (6) 8,8; 10,1; 11,6), die die Feier der vicennalia auf das Jahr 304/305 festlegen genau so unbrauchbar wie die Laktanz (Lact. mort. pers. 30,6), da diese Quellen sich nicht auf die zeitlichen Herrschaftsjahre beziehen, sondern vielmehr die Zählung der imperatorischen Akklamationen festhalten.

33 Lact. mort. pers. 30,6.

34 Vgl. Auflistung in Kolb, 1987 S. 24. Alleine die Vorschläge für Maximians Ernennung zum Caesar schwanken zwischen dem ersten April 285 (Otto Seeck) und dem ersten März 286 (William Seston, A. H. M. Jones und V. Sirago).

35 André Chastagnol, Les annés régnales de Maximien Hercule en Egypte et les f tes vicennales du 20 novembre 303, in RN sér. 6 Bd. 9, 1967 (im Folgenden Chastagnol, 1967) S.55f.

36 Aline Rousselle, La chronologie de Maximien Hercule et le mythe de la Tétrarchie, in DHA 2, 1976 (im folgenden Rousselle, 1976) S. 445ff.

37 Das ergibt sich aus dem Zusammenhang vom zweiten Regierungsjahr Diocletians und dem Beginn/Ende des ägyptischen Jahres am 29. August.

38 Weil Maximians dies imperii in diesem Zeitraum lag mussten diejenigen Autoren, die seine Amtsernennung früher datierten, davon ausgehen, dass er ein beschränktes Caesariat ohne imperatorische Akklamationen und tribunizische

Gewalt besaß. Vgl. Kolb, 1987 S. 25.

39 Vgl. Kolb, 1987 S. 26. Diese Vermutung ist zwar nicht unbestritten (Vgl. D´Elia, 1960 S. 146), wird aber in der

Fachwelt angenommen (Vgl. z. B. Otto Seeck, RhM 48, 1893, S. 205 und Seston, Diocl tien et la T trarchie, Paris, 1946 (im Folgenden Seston, 1946) S. 357 - 366 u. a.).

40 Die anderen beiden erhielt er wohl mit seinem Amtsantritt (zwanzigster November 284) und am darauffolgenden zehnten Dezember 284.

41 Vgl. CIL VI 1124 (datiert auf 290-292, Inschrift: Aug., Pont. Max. Imp. VIII Cos. III). Aus dieser Inschrift ergibt sich - weil Maximians viertes Konsulat am ersten Januar 293 begann - dass zum einen diese Inschrift vor 293 zu datieren ist und daraus wiederum, dass, weil Diocletian die Verteilung der imperatorischen Akklamationen auf den dies imperii verlegte, der dies imperii Maximians nur in das Jahr 285 fallen kann.

42 Ein antonianus aus Lyon (RIC V 2 S. 204) beweist, dass Maximian seine achte tribunicia potestas am ersten Januar 293 beim Antritt seines vierten Konsulats innehatte. Das bedeutet er erhielt seine erste tribunicia potestas am zehnten Dezember 285 oder danach.

43 Vgl. Kolb, 1987 S. 28.

44 Ders,, 1987 S. 28..

45 Vgl. Kolb, 1987 S. 22fff.

46 Das haben R. E. Smith, The regnal of Tribunicial Dates of Maximianus Herculius, in: Latomus 31, 1972 (im Folgenden Smith 1972) S. 1062 und Chastgnol, 1967 vermutet.

47 Lact. mort. pers. 17, 1 - 3.

48 Lact. mort. pers. 17 - 18,1. Dass er ein gläubiger Christ gewesn ist genügt wohl als Begründung für die Feindschaft.

49 Vgl. Kolb, 1987 S. 29.

50 Vgl. Kolb, 1987 S. 29f.

51 Lact. mort. pers. 17, 5.

52 Vgl. Kolb, 1987 S. 30.

53 Vgl. Kolb, 1987 S. 30 f.

54 Man kann jedoch davon ausgehen, dass er das auch bedacht hat.

55 Und nach dem Tod Diocletians, so Kolb, 1987 S. 32.

56 Brandt, 1998 S. 20 glaubt offenbar an Kolbs Theorie.

57 s.o.

58 In diesem Fall wäre ein anderer davorgestellter Tag zur Caesarernennung nötig.

59 Vgl. Kolb, 1987 S. 33.

60 Eutr. IX 22, 1.

61 ders. XXVII 6, 16.

62 „..falsche Datierungen [sind] in dieser Quelle nichts ungewöhnliches...“ Vgl. Kolb 1987, S.33.

63 So z.B. als Abdankungstermin der Augusti, der an einem anderen Tag war.

64 Wie Kolb meint (Vgl. ders., 1987 S. 33).

65 Vgl. Timothy D. Barnes, The New Empire of Diocletian and Constantine, 1982 (im Folgenden Barnes, 1972) S. 4 Fußnote 6.

66 Vgl. Kolb, 1987 S. 33.

67 Der zweite, fünfte und neunte April der Jahre 306 und 307.

68 Kolb geht so weit zu sagen, dass Maximian unter diesen Umständen eine niedrigere Stellung gehabt hätte als irgendein anderer Caesar. (Vgl. Kolb, 1987 S. 34)

69 Barnes, 1982 S. 26.

70 Wilhelm Ensslin, RE VII A2 (1948) s.v. Valerius (Diocletianus) (im Folgenden Ensslin, 1948) Sp. 2426.

71 Ernst Kornemann, Doppelprinzipat und Reichsteilung im Imperium Romanum, 1930 (im Folgenden Kornemann, 1930) S. 114f.

72 A. Pasqualini, Massimiano Herculius, 1979 (im Folgenden Pasqualini, 1979) S. 26-29.

73 Seston, 1946 S. 61ff.

Fin de l'extrait de 15 pages

Résumé des informations

Titre
Die Ernennung Maximians zum Caesar und zum Augustus
Université
University of Tubingen  (Seminar für Alte Geschichte)
Cours
Diocletian und die Tetrarchie
Auteur
Année
2008
Pages
15
N° de catalogue
V93889
ISBN (ebook)
9783640102556
ISBN (Livre)
9783640117239
Taille d'un fichier
416 KB
Langue
allemand
Mots clés
Ernennung, Maximilians, Caesar, Augustus, Diocletian, Tetrarchie
Citation du texte
Manfred Lotz (Auteur), 2008, Die Ernennung Maximians zum Caesar und zum Augustus, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/93889

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