In dieser Thesis soll untersucht werden, inwiefern sich das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall Romeo Castaño vs. Belgien auf die weitere Entwicklung der EGMR-Rechtsprechung und gegebenenfalls der Konvention und des Unionsrechts auswirken wird. Hierbei hatte der belgische Staat durch die unterlassene Übergabe einer des Terrorismus und Mordes beschuldigten Person im Rahmen eines Europäischen Haftbefehls (EuHB) die Beschwerdeführer in ihrem Recht aus Artikel 2 EMRK in prozessualer Hinsicht verletzt.
Ferner wird die Frage aufgeworfen, ob und wie die Auswirkungen auf die Doktrin der positiven Verpflichtung aus der Konvention bestehen. Es wird anhand des Urteils im Fall Romeo Castaño vs. Belgien untersucht, was unter Symmetrie von Konventionsrecht und Unionsrecht zu verstehen ist und wie in diesem Zusammenhang, eine unterlassene Handlung im Rahmen des Unionsrechts zu einer Verletzung der Konventionsgarantien führt.
Die Gerichtskammer der Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte erklärte am 9. Juli 2019 einstimmig den Antrag der Beschwerdeführer – fünf spanische Staatsangehörige – für zulässig und hielt fest, dass ein Verstoß des Art. 2 der Konvention in prozessualer Hinsicht durch die unterlassene Übergabe einer des Mordes und Terrorismus‘ beschuldigten Person vorläge und, dass der belgische Staat die Beschwerdeführer daher entsprechend zu entschädigen habe.
Dieses Urteil hat als erstes seiner Art eine Sonderstellung inne. Während längst etabliert ist, dass der Grundsatz der Nichtzurückweisung eng mit den Grundrechtsgarantien der Europäischen Menschenrechtskonvention verknüpft ist, hatte der EGMR noch nie zuvor das Unterlassen der Vollstreckung eines EuHB durch einen Staat für konventionswidrig befunden. Die Besonderheit dieses Urteils bleibt jedoch nicht auf die Auslieferung beschränkt. Der Fall berührt tatsächlich die wichtige Frage der Symmetrie zwischen der EMRK und dem Unionsrecht. Dadurch bewirkt er eine wichtige Entwicklung in der Doktrin der positiven Pflichten im Rahmen der Konvention.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Der Fall
III. Menschenrechte in Europa
1. Die Zwillingsinstitutionen und ihre Entstehungsgeschichte
a. Der Europarat
b. Die Europäische Union
2. Rechtscharakter der EMRK
a. Rechtsnatur und Stellung der EMRK in den nationalen Rechtsordnungen
aa. Belgien
bb. Spanien
b. Rechtsschutzsystem im Rahmen des 11. Zusatzprotokolls
aa. Organe des Europarates
bb. Derzeitiges Rechtsschutzsystem gem. 11. Zusatzprotokoll
c. Verpflichtungen aus der EMRK
d. Verbindlichkeit der EGMR-Urteile
aa. Inter partes-Wirkung
i. Verpflichtungen aus dem Urteil
ii. Pilotverfahren
bb. Res interpretata-Effekt
3. Charakter des Unionsrechts
IV. Zur Auslieferung von Personen in der EGMR-Rechtsprechung
1. Bisherige Rechtsprechung
2. Der Fall Romeo Castaño v. Belgien
3. Auswirkung auf die Doktrin der Schutzpflichten im Rahmen von Art. 2 EMRK
V. Souci de symétrie – Bestreben einer Symmetrie und Fazit
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die vorliegende Bachelorarbeit untersucht die Auswirkungen des EGMR-Urteils im Fall Romeo Castaño v. Belgien auf die Doktrin der positiven Verpflichtungen aus der EMRK. Dabei wird analysiert, wie eine unterlassene Kooperation im Rahmen des Unionsrechts (Europäischer Haftbefehl) zu einer Verletzung der Konventionsgarantien führt und inwiefern sich daraus eine Symmetrie zwischen Konventions- und Unionsrecht entwickelt.
- Analyse des Fallbeispiels Romeo Castaño v. Belgien
- Untersuchung des Verhältnisses von EMRK und Unionsrecht
- Evaluation der prozessualen Schutzpflichten aus Art. 2 EMRK
- Rechtliche Einordnung der Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls
Auszug aus dem Buch
II. Der Fall
Die Gerichtskammer der Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte erklärte am 9. Juli 2019 einstimmig den Antrag der Beschwerdeführer – fünf spanische Staatsangehörige – für zulässig und hielt fest, dass ein Verstoß des Art. 2 der Konvention in prozessualer Hinsicht durch die unterlassene Übergabe einer des Mordes und Terrorismus‘ beschuldigten Person vorläge und, dass der belgische Staat die Beschwerdeführer daher entsprechend zu entschädigen habe.
Dem Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde: am 19. Januar 1981 ist der Oberstleutnant Ramón Romeo und Vater von fünf Kindern im Zuge einer Kommandoeinheit, die sich zur Terrororganisation ETA bekannte, im spanischen Bilbao ermordet worden. Der Oberstleutnant verließ laut Angaben der lokalen Zeitungen gerade die Basilika nach einer in dieser stattgefundenen Messe, als sich die damals 25-jährige Natividad Jáuregui E. (N.J.E.) dem 52-Jährigen mit einem Komplizen von hinten näherte und ihm in den Hinterkopf schoss. Der Oberstleutnant kam seinen Verletzungen trotz sofortiger und intensiver medizinischer Behandlung zwei Tage später zum Erliegen. Im Mai 2007 sind alle Mitglieder der Kommandoeinheit durch die spanischen Gerichte verurteilt worden, mit Ausnahme der N.J.E., welche nach den Ereignissen in 1981 zunächst nach Mexiko geflohen war, bevor sie sich später in Belgien niederließ.
Ein spanischer Ermittlungsrichter der Audiencia Nacional erließ am 9. Juli 2004 und 1. Dezember 2005 jeweils europäische Haftbefehle (EuHB) gegen die sich in Belgien befindende N.J.E. einerseits wegen eines am 14. Juni 1981 in Bilbao versuchten Mordes und der Begehung eines terroristischen Aktes und andererseits wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, Terrorismus, vorsätzlicher Tötung, Körperverletzung und schwerer Verletzung sowie Mord im Rahmen der am 19. Januar 1981 vorgekommenen Geschehnisse.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Diese Einleitung führt in das EGMR-Urteil im Fall Romeo Castaño v. Belgien ein und skizziert die wissenschaftliche Untersuchung der Symmetrie zwischen EMRK und Unionsrecht.
II. Der Fall: Das Kapitel erläutert den zugrunde liegenden Sachverhalt des Mordes an Ramón Romeo und die daraus resultierenden rechtlichen Auseinandersetzungen um den Europäischen Haftbefehl.
III. Menschenrechte in Europa: Hier werden die Entstehungsgeschichte der EMRK, die Rechtsnatur des Europarats sowie die Rechtscharakteristika der EMRK und des Unionsrechts dargelegt.
IV. Zur Auslieferung von Personen in der EGMR-Rechtsprechung: Dieser Abschnitt analysiert die bisherige Rechtsprechung des EGMR zu Auslieferungsfragen und die spezifische Entwicklung hin zum Fall Romeo Castaño.
V. Souci de symétrie – Bestreben einer Symmetrie und Fazit: Das Fazit stellt die Symmetrie zwischen Konventions- und Unionsrecht als Prozess der europäischen Integration dar und bewertet die zukünftige Entwicklung der Kooperationspflichten.
Schlüsselwörter
EGMR, EMRK, Romeo Castaño v. Belgien, Europäischer Haftbefehl, Art. 2 EMRK, positive Verpflichtungen, Schutzpflichten, prozessuale Hinsicht, Symmetrie, Unionsrecht, Auslieferung, Menschenrechte, Kooperationspflicht, inter partes-Wirkung, res interpretata-Effekt
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Bachelorarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall Romeo Castaño v. Belgien, das die unterlassene Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls als Verletzung der EMRK bewertet.
Welche zentralen Themenfelder behandelt die Arbeit?
Die zentralen Felder sind das Zusammenspiel von Konventionsrecht (EMRK) und Unionsrecht, die Doktrin der positiven Schutzpflichten der Staaten sowie die prozessualen Anforderungen an die justizielle Zusammenarbeit bei Auslieferungen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu analysieren, ob und wie das Urteil die Entwicklung der EGMR-Rechtsprechung beeinflusst und ob eine Symmetrie zwischen den Rechtsordnungen der EMRK und der EU erkennbar ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse der EGMR-Rechtsprechung, des Primär- und Sekundärrechts der EU sowie einschlägiger Literatur, um die verfahrensrechtlichen Schutzpflichten zu systematisieren.
Welche Inhalte werden im Hauptteil schwerpunktmäßig behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Entstehungsgeschichte von Europarat und EU, die Erläuterung der EMRK-Struktur, die Analyse bisheriger Auslieferungs-Rechtsprechung und die spezifische Untersuchung des Falls Romeo Castaño.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?
Schlüsselbegriffe sind EGMR, EMRK, Europäischer Haftbefehl, positive Schutzpflichten, Symmetrie zwischen Unions- und Konventionsrecht sowie die prozessuale Verletzung aus Art. 2 EMRK.
Warum ist das Urteil in Romeo Castaño v. Belgien als "Sonderstellung" zu bezeichnen?
Es ist das erste Urteil des EGMR, in dem das Unterlassen der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls durch einen Staat für konventionswidrig erklärt wurde, was eine neue Konnektivität zwischen Unionsrecht und Konventionsgarantien schafft.
Was ist unter der "two-way obligation to cooperate" zu verstehen?
Der EGMR fordert eine doppelseitige Verpflichtung zur Kooperation: Ein Staat muss nicht nur selbst ermitteln, sondern bei transnationalen Fällen aktiv um rechtlichen Beistand bitten, während umgekehrt gebetene Staaten zur Unterstützung verpflichtet sind.
- Citation du texte
- Layal Ramadan (Auteur), 2019, Menschenrechtsverletzungen durch die unterlassene Übergabe beschuldigter Personen. Das Fallbeispiel "Romeo Castaño vs. Belgien", Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/939001