Die Weimarer Republik von 1919 bis 1933 war geprägt von dem Ausbau des Wohlfahrtsstaates, durch den eine Vielzahl an neuen pädagogischen und wohlfahrtspflegerischen Handlungsfelder entstand. Die Institutionalisierung und Professionalisierung der Sozialen Arbeit ist charakteristisch für die Zeit der Weimarer Republik.
Der Nationalsozialismus war gekennzeichnet von den Leitbildern der Rassenreinheit und Volksgemeinschaft. Anders als zur Zeit der Weimarer Republik, in der das Individuum Hauptaugenmerk war, steht das Wohl der Gemeinschaft im Mittelpunkt des politischen und sozialpädagogischen Handelns. Man sprach nicht mehr von Wohlfahrtpflege sondern von Volkspflege. Die Jugendarbeit war gleichgeschaltet und in den Dienst der Ideologie des Nationalsozialismus gestellt. Gleichzeitig wurden Institutionen und Vereinigungen einer unabhängigen Jugendarbeit zerschlagen.
Betrachtet man die radikalen, menschenverachtenden Prinzipien des Nationalsozialismus, nicht nur im politischen Bereich, sondern vor allem im Bereich der Sozialpädagogik stellt sich die Frage, warum Sozialpädagogen - eine Berufsgruppe, die sich der menschlichen Hilfe verpflichtet fühlt – sich in eine Politik der sozialen Selektion und der funktionalen Erziehung einbinden lassen konnte [...]
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Entwicklung der öffentlichen Wohlfahrtspflege in Deutschland von 1924 bis 1932
2.1 Die Sozialpolitik in der Weimarer Republik
2.2 Das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz als wichtige Errungenschaft der Weimarer Republik
3. Die gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen im Nationalsozialismus
3.1 Der Leitgedanke von Rasse und Volksgemeinschaft
3.2 Von der Sozialpolitik zur Rassenpolitik
4. Der erzieherische Gedanke
5. Wichtige Institutionen
5.1 Die NS-Volkswohlfahrt
5.2 Die Hitlerjugend
5.3 Die NS-Jugendhilfe
6. Fazit: Sozialpädagogen im Nationalsozialismus – Helfer oder Täter?
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht den fundamentalen Wandel im Berufsverständnis und den Aufgaben von Sozialpädagogen während der Zeit des Nationalsozialismus und geht der Frage nach, ob diese Fachkräfte lediglich als Helfer agierten oder eine aktive Mittäterschaft an den menschenverachtenden Zielen des NS-Regimes trugen.
- Transformation der Sozialpolitik zur Rassenpolitik
- Rolle des "erzieherischen Gedankens" im NS-Staat
- Strukturelle Gleichschaltung der Wohlfahrtsinstitutionen
- Selektionsmechanismen in der Jugendhilfe und im Gesundheitswesen
- Ethische Reflexion von Anpassung und beruflicher Verantwortung
Auszug aus dem Buch
3.1 Der Leitgedanke von Rasse und Volksgemeinschaft
Die nationalsozialistische Regierung ging davon aus, dass alle Erscheinungsformen des gesellschaftlichen Lebens und jede körperliche und seelische Eigenart des Menschen erblich und rassisch bedingt sind. Soziale Probleme waren nicht Ergebnis gesellschaftlichen Fehlverhaltens, sondern grundsätzlich erbbiologisch verursacht.
Aufgrund dieser Auffassung wurden Rasse- und Erblehre zur Staatsdoktrin, um alle gesellschaftlichen Probleme zu lösen.
Die im Nationalsozialismus betriebene Politik kann wie folgt beschrieben werden.
„Eine rassistisch begründete Komplementarität von Auslese und ‚Ausmerze’ wurde zum dominanten Strukturmuster von Sozialpolitik und Sozialer Arbeit: einerseits die Unterstützung und Förderung der ‚wertvollen, tüchtigen Volksgenossen’ und andererseits die ebenso planvolle Benachteiligung, Ausgrenzung und ‚Ausmerze’ der‚Minderwertigen’, ‚Gemeinschaftsfremden’ und ‚Asozialen’“.
Entgegen des in der Weimarer Republik vorherrschenden Individualitätsgedanken stand im Nationalsozialismus die Volksgemeinschaft im Mittelpunkt des Interesses. Eine Wohlfahrtspflege, die auf das Wohl des Volkes und nicht des Individuums ausgerichtet war, sollte „die Minderwertigen in einer ausmerzenden Erbpflege zurückdrängen.“ Durch ‚Verhütung erbkranken Nachwuchses’ sollte die Ausschaltung der Erbkranken erreicht werden. Die lebenden ‚Minderwertigen’ sollten nur mit einer Mindestversorgung bedacht werden und „aus dem Volksleben ausgeschieden werden“.
Im Zusammenhang mit der Einteilung von Bedürftigkeit in unverschuldet in Not Geratene und unwürdige Bevölkerungsmitglieder und der damit einhergehenden Ungleichheit der Zuteilung von Unterstützungsmaßnahmen, spricht man auch von gespaltener Fürsorglichkeit. Durch die Androhung von Benachteiligung und Ausgrenzung versuchte man die Loyalität und Leistungsbereitschaft unter der Bevölkerung zu sichern. Schnurr bezeichnet das nationalsozialistische Wohlfahrtssystem durch die zunehmende Aufhebung von Rechtsnormen und -sicherheit, als ein soziales Rüttelsieb. Wer keine Leistungsbereitschaft und Loyalität zeigte oder aus der Reihe tanzte, fiel durch.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung skizziert den Übergang vom wohlfahrtsstaatlichen Ausbau der Weimarer Republik hin zum rassenideologischen System des Nationalsozialismus und stellt die zentrale Forschungsfrage nach der Rolle der Sozialpädagogen.
2. Die Entwicklung der öffentlichen Wohlfahrtspflege in Deutschland von 1924 bis 1932: Dieses Kapitel beschreibt die sozialpolitischen Ambitionen der Weimarer Ära, insbesondere das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz, sowie die destabilisierenden Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise.
3. Die gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen im Nationalsozialismus: Hier werden die Leitbilder der Rasse und Volksgemeinschaft analysiert, die zu einer Transformation der Sozialpolitik in eine rassenpolitische Selektionspraxis führten.
4. Der erzieherische Gedanke: Das Kapitel erläutert die Funktion des „Erzieherstaates“, der durch gezielte Indoktrination und Organisationen eine totale Erfassung der Bevölkerung anstrebte.
5. Wichtige Institutionen: Dieses Kapitel stellt die Machtübernahme und Umgestaltung zentraler Akteure wie die NS-Volkswohlfahrt, die Hitlerjugend und die NS-Jugendhilfe dar.
6. Fazit: Sozialpädagogen im Nationalsozialismus – Helfer oder Täter?: Das Fazit bewertet die Rolle der Sozialpädagogen als Akteure, die durch fachliche Anpassung, Ignoranz oder Sympathie an der Ausgrenzungspraxis mitwirkten, und kommt zu dem Schluss, dass ihnen Mittäterschaft zuzusprechen ist.
Schlüsselwörter
Sozialpädagogik, Nationalsozialismus, Weimarer Republik, Volksgemeinschaft, Rassenpolitik, Jugendhilfe, NS-Volkswohlfahrt, Selektion, Erzieherstaat, Mittäterschaft, Zwangssterilisation, Fürsorge, Gleichschaltung, Erbpflege, Wohlfahrtsstaat
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die inhaltliche und strukturelle Neuausrichtung der Sozialpädagogik und der Jugendhilfe im Übergang von der Weimarer Republik zum Nationalsozialismus.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zentrale Themen sind der Wandel der Wohlfahrtspflege zur Volkspflege, die Bedeutung rassenbiologischer Ideologie und die Rolle sozialpädagogischer Fachkräfte in diesem System.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Ziel ist es zu klären, ob Sozialpädagogen in der Zeit des Nationalsozialismus lediglich als unbeteiligte Helfer fungierten oder ob ihnen aktiv Mittäterschaft an der NS-Politik vorgeworfen werden muss.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Analyse historischer Entwicklungen sowie der Auswertung zeitgenössischer Quellen und Fachliteratur zur sozialpädagogischen Bewegung in dieser Epoche.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil behandelt die politischen Rahmenbedingungen, die Rolle der NS-Institutionen, das Konzept der Erziehung im NS-Staat sowie spezifische Selektionsmechanismen der Jugendhilfe.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Zu den prägenden Begriffen zählen Rassenpolitik, Volksgemeinschaft, Mittäterschaft, Jugendhilfe, Selektion und das Berufsverständnis von Sozialpädagogen.
Welche Rolle spielte das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz vor 1933?
Es stellte eine wichtige Errungenschaft der Weimarer Republik dar, die Kindern erstmals Rechtsansprüche auf Erziehung und staatliche Hilfe gewährte, bevor diese Prinzipien im NS-Staat umgedeutet wurden.
Wie lässt sich die Haltung der Sozialpädagogen gegenüber dem NS-Regime beschreiben?
Die Haltung reichte von Skepsis bei gleichzeitigem Wunsch nach beruflicher Anpassung bis hin zur Akzeptanz, wobei die meisten Fachkräfte ihre Beteiligung an der Ausgrenzungspraxis mit Befehlstreue rechtfertigten.
Was ist unter dem "sozialen Rüttelsieb" im NS-Staat zu verstehen?
Der Begriff beschreibt das nationalsozialistische Wohlfahrtssystem, das durch den Abbau von Rechtsnormen systematisch jene aussortierte, die nicht den rassistischen Kriterien von Leistungsbereitschaft und "Erbgesundheit" entsprachen.
- Citation du texte
- Manuela Siegel (Auteur), 2008, Sozialpädagogen im Nationalsozialismus - Helfer oder Täter?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/93966