Defizitbegrenzende Haushaltsregeln und nationaler Stabilitätspakt in Deutschland


Essay, 2008

15 Pages


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Inhaltsverzeichnis

1. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt der Europäischen Union als Grundlage des nationalen Stabilitätspaktes in Deutschland

2. Deutschland im Spiegel des Stabilitäts- und Wachstumspaktes der Europäischen Union

3. Der nationale Stabilitätspakt in Deutschland

3.1. Die gegenwärtige Haushaltspolitik in Deutschland

3.2. Ansätze zur Begrenzung der staatlichen Neuverschuldung im Kontext des deutschen Stabilitätsprogramms

4. Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

1. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt der Europäischen Union als Grundlage des nationalen Stabilitätspaktes in Deutschland

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt der Europäischen Union wurde auf dem EU-Gipfel in Amsterdam durch den Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs aller EU-Staaten am 16. und 17. Juni 1997 beschlossen.[1] Da durch die europäische Währungsunion eine Zunahme der Verschuldungsanreize für die teilnehmenden Staaten vermutet wurde,[2] lagen die Motive der Einführung eines Stabilitäts- und Wachstumspaktes in der Sicherung der stabilen öffentlichen Finanzen in der Europäischen Währungsunion, welcher die öffentlichen Schuldner disziplinieren und somit die Geldwertstabilität des Euro innerhalb der Europäischen Währungsunion absichern sollte.[3] So wurden die fiskalpolitischen Konvergenzkriterien für den Eintritt in die Europäische Währungsunion als oberste Grenze innerhalb des EG-Vertrages (Artikel 104 EGV) sowie innerhalb des Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit etabliert: Das Verhältnis des Defizits zum Bruttoinlandsprodukt darf einen Wert in Höhe von drei Prozent und das Verhältnis des öffentlichen Schuldenstandes zum Bruttoinlandsprodukt darf einen Wert in Höhe von sechzig Prozent nicht überschreiten.[4] Aus diesem Grunde müssen alle Staaten, welche die Euro-Währung führen, im jährlichen Rhythmus Stabilitätsprogramme aufstellen, in welchen die mittelfristige Budgetpolitik erörtert und auf die Budgetkonsolidierung ausgerichtet werden soll.[5] Durch diese multilaterale Überwachung soll ein übermäßiges Defizit möglichst verhindert sowie die Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitik gefördert werden.[6] Insofern ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union seine Defizitgrenze überschreitet, wird das Verfahren bei übermäßigem Defizit auf der Ebene der Europäischen Union eingeleitet. In diesem Fall fordert der Europäische Rat das entsprechende EU-Mitgliedsland auf, das Defizit umgehend Maßnahmen zur Beendigung des bestehenden Defizits zu ergreifen. Der Europäische Rat kontrolliert die Umsetzung zur Beseitigung des Defizits im jeweiligen Staat und ändert den Beschluss, sobald das Defizit beseitigt wurde.[7] Ergreift das betreffende Land keine Maßnahmen, so kann der Europäische Rat verschiedene Sanktionen verhängen.[8]

2. Deutschland im Spiegel des Stabilitäts- und Wachstumspaktes der Europäischen Union

Auch die Bundesrepublik Deutschland ist an den Stabilitäts- und Wachstumspakt gebunden. Aufgrund der Tatsache, dass Deutschland den Stabilitätspakt seit dem Jahre 2002 kontinuierlich verletzt, wurde im Januar 2003 durch die Europäische Union gegen Deutschland ein Defizitverfahren eröffnet, welches im Dezember 2004 zunächst stillgelegt wurde. Im Jahre 2005 musste dann immer noch ein Defizit in Höhe von 3,3 Prozent verzeichnet werden. Zu diesem Zeitpunkt erklärte die Bundesregierung gegenüber der Europäischen Union, dass die den Referenzwert für das Folgejahr wahrscheinlich auch nicht einhalten könne.[9] Im Februar 2006 befürwortete dann die Europäische Kommission ein verschärftes Defizitverfahren gegen Deutschland, wobei im Gegenzug auch eine verlängerte Frist bis zum Jahre 2007 zur Senkung des Defizits eingeräumt wurde. Die Bundesregierung bestätigte die Verschärfung der eingeleiteten Bedingungen und kündigte entsprechende Sparmaßnahmen an.[10] Am 05. Juli 2006 übergab die Bundesregierung der Europäischen Kommission in Brüssel einen Maßnahmenbericht zur Senkung des Defizits auf 2,5 Prozent bis zum Jahre 2007. Die Europäische Kommission evaluierte diesen Bericht positiv.[11] Im vierten Quartal des Jahres 2006 betrug das Verhältnis des Defizits zum Bruttoinlandsprodukt insgesamt immer noch 3,7 Prozent und somit 0,7 Prozentpunkte zuviel.[12] Aufgrund der positiven Tendenzen wurde das Verfahren gegen Deutschland im Oktober 2006 durch die EU-Finanzminister endgültig eingestellt.[13] Für das Jahr 2007 konnte schließlich ein Verhältnis des Defizits zum Bruttoinlandsprodukt mit insgesamt 2,5 Prozent konstatiert werden.[14] Jedoch wurde durch die Europäische Kommission unterstrichen, dass die Bundesregierung weiterhin strikte Sparmaßnahmen durchsetzen und ihre Staatsverschuldung dringend senken muss.[15]

3. Der nationale Stabilitätspakt in Deutschland

3.1. Die gegenwärtige Haushaltspolitik in Deutschland

In Deutschland besteht eine Diskrepanz zwischen den eingegangenen Verpflichtungen im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes der Europäischen Union sowie den nationalen Gegebenheiten. Dieser Zustand basiert auf der Tatsache, dass die Kreditaufnahmen des Bundes und auch der einzelnen Länder durch nationales Recht nicht begrenzt sind, wodurch die Defizite unkontrolliert entstehen. Zwar haben sich Bund, Länder und Gemeinden verpflichtet, die europäischen Vorgaben zu erfüllen, jedoch erfolgte bis zum heutigen Tage keine konsequente Umsetzung.[16] Dies impliziert den Status der gegenwärtigen Staatsverschuldung. Zum 31. Dezember 2007 betrug die Höhe der Staatsschulden insgesamt 1.498 Milliarden Euro.[17] Der Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. prognostiziert ein Ansteigen der Staatsschulden bis zum Ende des Jahres 2008 auf 1.504 Milliarden Euro. Auf dieses Defizit entfallen allein 62 Prozent auf den Bund, 33 Prozent auf die Länder und 5 Prozent auf die Gemeinden.[18] Durch diesen hohen Verschuldungsgrad muss die Bundesrepublik Deutschland hohe Zinsen zahlen. So wird jeder siebente Euro der Steuereinnahmen für die Bewältigung der Zinslast ausgegeben, was impliziert, dass die gesamte Steuerlast um ein Siebentel niedriger sein könnte, insofern die Bundesrepublik Deutschland ihren Staatshaushalt besser führen würde.[19] Obendrein wächst die Staatsverschuldung schneller als die Volkswirtschaft: Zwischen den Jahren 1991 und 2005 stieg das Bruttoinlandsprodukt um 53 Prozent, dagegen jedoch die Staatsverschuldung um 155 Prozent. Generell ist die Staatsverschuldung nur gestiegen, es wurden nie Schulden getilgt, sondern nur umgeschuldet beziehungsweise neue Schulden aufgenommen. Einen besonderen Einfluss auf die hohe Staatsverschuldung nahmen obendrein noch politische Ereignisse wie die Wiedervereinigung Deutschlands und die Ölkrise.[20]

[...]


[1] Vgl. Europäisches Informationszentrum Niedersachsen (2008), S. 1.

[2] Die Verknüpfung von Geldwertstabilität und Verschuldung ergibt sich aus der Gefahr negativer Einflüsse oberflächlicher Finanzpolitik auf die supranationale Geldpolitik der Europäischen Zentralbank. Vgl. hierzu im Einzelnen Sutter (1997), S. 2.

[3] Vgl. Sutter (1997), S. 2.

[4] Vgl. Singer (2004), S. 1.

[5] Vgl. Sutter (1997), S. 3.

[6] Vgl. Singer (2004), S. 1 f.

[7] Hierbei handelt es sich um das so genannte EDP (= Excessive Deficit Procedure). Vgl. Europäische Kommission (2008), Online im Internet: http://ec.europa.eu/economy_ finance/sg_pact_fiscal_policy/fiscal_policy554_de.htm, 06.05.2008, 22.21 Uhr.

[8] Vgl. Singer (2004), S. 1.

[9] Vgl. Bundesverband der Deutschen Industrie (2005), S. 1.

[10] Vgl. o. V. (2006a), S. 1, Online im Internet: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,403767, 00.html, 06.05.2008, 22.29 Uhr.

[11] Vgl. Bundesverband der Deutschen Industrie (2005), S. 1.

[12] Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (2008), S. 1.

[13] Vgl. o. V. (2006b), S. 1, Online im Internet: http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/Wirtschaft-EU-Finanzminister-Defizitverfahren;art115,2313473, 07.05.2008, 08.32 Uhr.

[14] Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (2008), S. 1.

[15] Vgl. o. V. (2006c), S. 1, Online im Internet: http://www2.abendblatt.de/daten/2006/10/11/ 622984.html, 07.05.2008, 08.39 Uhr.

[16] Vgl. Deutsche Bundesbank (2005), S. 34.

[17] Vgl. Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. (2008), Anhang: Entwicklung der Staatsverschuldung von 1950 bis 2007, Online im Internet: http://www.steuerzahler.de/webcom/show_article.php/_c-43/_lkm-24/i.html, 07.05.2008, 17.30 Uhr.

[18] Vgl. Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. (2008), S. 1, Online im Internet: http://www.steuerzahler.de/webcom/show_article.php/_c-43/_lkm-24/i.html, 07.05.2008, 17.30 Uhr.

[19] Vgl. Internetpräsenz: http://www.staatsverschuldung.de/hoehe.htm, 07.05.2008, 17.50 Uhr.

[20] Vgl. Internetpräsenz: http://www.staatsverschuldung.de/vergang.htm, 07.05.2008, 17.52 Uhr.

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Details

Title
Defizitbegrenzende Haushaltsregeln und nationaler Stabilitätspakt in Deutschland
Authors
Year
2008
Pages
15
Catalog Number
V94141
ISBN (eBook)
9783640102815
ISBN (Book)
9783640111961
File size
397 KB
Language
German
Keywords
Defizitbegrenzende, Haushaltsregeln, Stabilitätspakt, Deutschland
Quote paper
Mathias Kunze (Author)Kadir Yilmaz (Author), 2008, Defizitbegrenzende Haushaltsregeln und nationaler Stabilitätspakt in Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/94141

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