Elternhaus und Schule. Unter welchen Bedingungen kann eine Zusammenarbeit funktionieren?


Term Paper, 2019

12 Pages, Grade: bestanden

Anonymous


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Elternarbeit
2.1 Definition von Elternarbeit
2.2 Rechtliche Grundlagen
2.3 Aufgabenfelder
2.4 Konfliktpotenzial innerhalb der Elternarbeit

3. Elternbeirat
3.1 Definition
3.2 Rechtliche Grundlagen
3.3 Durchführung

4. Unterstützung der Eltern (KESCH)
4.1 Definition
4.2 Funktionen

5. Schulforum
5.1 Definition
5.2 Funktionen

6. Mitwirkungsmöglichkeiten von Eltern
6.1 Aspekte der Mitwirkungsmöglichkeiten von Eltern
6.2 Gestaltung individueller Kontakte
6.3 Gestaltung kollektiver Kontakte

7. Beispiele aus der Praxis
7.1 Elternpatenschaften aus der vertieften Berufsorientierung (VOB)
7.2 Beratungsgespräche zum Zwischenzeugnis
7.3 Förderpläne

8. Fazit

9. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Bildung und Erziehung sind mittlerweile feste Bestandteile in den Lebenswelten Schule und Elternhaus, die sich mehr und mehr ineinander verschränken. Somit ist eine Kooperation von Elternhaus und Schule für das Gelingen des Lern- und Sozialisationsprozesses von Kindern unabdingbar. Denn heute spricht man nicht nur einfach von einer Kooperation zwischen Elternhaus und Schule, sondern sogar von einer Bildungs- und Erziehungsgemeinschaft zwischen beiden Partnern.

Auch diese Zusammenarbeit verlangt eine klare Abgrenzung von dem, was Elternarbeit im Kontext Schule bedeutet und deren praktische Umsetzung. Der Einbezug von Eltern in den Schulalltag ist daher rechtlich verankert, sodass hier Grenzen und Pflichten seitens Eltern und Schule festgehalten sind. Zudem werden den Eltern bestimmte Aufgabenfelder zugeordnet, die sie in ihrer Elternarbeit übernehmen können, um somit für die bestmögliche Lernförderung und Stärkung der Schüler/innen zu sorgen. Gerade die vielfältigen Möglichkeiten von Kooperationen zwischen Elternhaus und Schule werden mittlerweile in der Praxis des bayrischen Schulalltags gelebt.

Die folgende Ausarbeit zeigt auf welcher Grundlage und in welchen Formen eine Kooperation von Elternhaus und Schule stattfinden kann.

2. Elternarbeit

2.1 Definition von Elternarbeit

Eine einheitliche Definition von Elternarbeit ist in der Fachliteratur nicht aufzufinden. Dennoch lässt sich zusammenfassen, dass Elternarbeit mehrere Aspekte umfasst. So soll Elternarbeit einen regelmäßigen Kontakt zur Schule bzw. zur Lehrkraft herstellen, der unterschiedliche personelle Veranstaltungen– wie beispielsweise Elternabende, Informationstage, Sprechstunden etc.– umfasst. Auch meint Elternarbeit die Unterstützungsmodelle für Schüler/innen bei Hausaufgaben, Leistungsschwächen, Misserfolge. Ebenso kann die Schule die Eltern bei Wandertagen, Ausflügen und Workshops miteinbeziehen. Somit inkludieren die verschiedensten Veranstaltungen und Projekte die Arbeit von Eltern in Kooperation mit Schule (vgl. Sacher, 2008, S.28). Zudem werden vom Bayerischem Staatsministerium für Unterricht und Kultus vier Leitlinien zur erfolgreichen Umsetzung von Elternarbeit aufgeführt. Diese umfassen die Themen Gemeinschaft, Kooperation, Mitsprache und Kommunikation. Jede einzelne Leitlinie setzt nochmals entsprechende Ziele (vgl. https://www.elternmitwirkung.bayern/schule-und-familie/).

2.2 Rechtliche Grundlagen

Elternarbeit ist zudem durch das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, kurz BayEUG, juristisch geregelt. Hier finden in verschiedenen Artikeln die Grundlagen der Elternarbeit ihre rechtliche Begründung. Vorrangig für die Kooperation zwischen Elternhaus und Schule sind Art. 74 – 76 (Zusammenarbeit der Schule mit den Erziehungsberechtigten, Pflichten der Schule, Pflichten der Erziehungsberechtigten), die im Jahr 2013 im BayEUG festgelegt werden (vgl. https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2018/2018_10_11-Dokumentation-Bildung-und-Erziehung.pdf, S.9).

2.3 Aufgabenfelder

Neben den rechtlichen Grundlagen umfasst die Elternarbeit sechs wesentliche Aufgabenfelder, welche im Rahmen der National Parent Teacher Association (National PTA) von 1997 festgelegt wurden. Zudem wurde diese Untergliederung um zwei weitere Aufgabenbereiche durch Professor Werner Sacher erweitert. Zunächst wird das Feld Communication1 aufgeführt. Dabei handelt es sich um einen kontinuierlichen wie ebenso stets gegenseitigen Informationsaustausch zwischen Elternhaus und Schule (vgl. Sacher, 2008, S.42). Weiterhin zählt der Bereich Parenting zu den Aufgabenfelder der Elternarbeit. Hier werden die Eltern in den Fokus gerückt, indem diese in ihrer Rolle als Eltern gestärkt werden. Dies wird beispielsweise mittels bestimmten Elterntrainings vermittelt. Jedoch muss beachtet werden, dass Eltern nicht erst das „Elternsein“ von Pädagogen lernen müssen. Sie sollen aber so gefördert werden, dass sie „ihre Elternrolle effektiv wahrnehmen und dadurch entscheidend zum Schul- und Lebenserfolg ihres Kindes beitragen […] können“ (Sacher, 2008, S.43). Somit wirkt der Aspekt des Student Learning – ausgehend von den Eltern – unterstützend im Lernvorgang der Schüler/innen. Aber auch das Volunteering beschreibt elterliche Hilfestellungen, die aus eigenem Antrieb heraus geschehen und damit gleichzeitig von der jeweiligen Schule angenommen werden. Neben der Hilfe seitens der Eltern werden diese gleichwohl in die relevanten Entscheidungen, die die Schule wie das Elternhaus per se betreffen, miteinbezogen. Dieser Vorgang wird von der National PTA von 1997 als School Decision Making and Advocacy bezeichnet. Deren abschließendes Aufgabenfeld bezeichnet sich als Collaborating with Community und beschreibt damit die Lernförderung der Kinder mithilfe örtlicher Mittel.

Wie oben schon erwähnt, werden nun diese sechs Aufgabenfelder durch Professor Werner Sacher um zwei weitere ergänzt. Zum einen zählt dieser den regelmäßigen und intensiven Kontakt zwischen Elternhaus und Schule zum Aufgabenbereich der Elternarbeit. Zum anderen wird eine günstige Atmosphäre zwischen beiden Seiten angestrebt. Dennoch merkt Professor Werner Sacher an, dass „[i]ntensive Kontakte und eine gute Atmosphäre […] allerdings nur Voraussetzungen effektiver Elternarbeit [sind]“ (Sacher, 2008, S.43). Schließlich wird der Aufgabenbereich der Elternarbeit umfassend und als lernförderlich für die Schüler/innen definiert.

2.4 Konfliktpotenzial innerhalb der Elternarbeit

Neben den umfassenden Aufgabenfelder birgt die Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule auch ein gewisses Konfliktpotenzial. Dies gründet vor allem aus dem ungleichen Verhältnis zwischen Lehrkraft und Eltern, in welche beiden Seiten oftmals unterschiedliche Vorstellungen und Erwartungen aneinander besitzen (vgl. Sacher, 2008, S.66). Das Aufzählen aller möglichen Konflikten, die während der Kooperation zwischen Eltern und Schule entstehen könnten, sprengt den Rahmen dieser Arbeit. Dennoch sollen einige Beispiele aufgelistet werden.

Viele Eltern meiden womöglich den Kontakt zu den Lehrkräften ihres Kindes, weil mit Ängsten negativ konnotiert sind. Diese Ängste können aus unterschiedlichen Gründen heraus entstanden sein. Beispielsweise machten Elternteile schon zu ihrer eigenen Kindheit vorwiegend negativ geprägte Erfahrungen mit den eigenen Lehrkräften, sodass sie diese Erfahrungen nun auf die Lebenswelt des eigenen Kindes übertragen. Aber auch die Angst vor kritischen Äußerungen der Lehrkraft über das eigene Kind kann eine Hemmschwelle für die Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule darstellen (vgl. Sacher, 2008, S.66). Wiederrum lässt die Erwartungshaltung von Eltern an die Noten ihrer Kinder potenzielle Konflikte mit den Lehrkräften entstehen. Eltern, die gute Leistungen von ihren Kindern erwarten, möchte, dass diese auch von den Lehrkräften als ebenso gut eingestuft werden. Daher konzentrieren sich manche Eltern zu sehr auf ausschließlich positive Rückmeldungen zu den Lernleistungen. Wenn diese jedoch von der Lehrkraft als weniger oder nicht positiv bewertet werden, dann können Konflikte entstehen (vgl. ebenda). Ein weiterer Faktor, der das Konfliktpotenzial schüren kann, ist die bereits recht hohe Belastung von Lehrkräften. Sie sind oftmals aufgrund von Unterrichtsvor und -nachbereitungen, Korrekturen, organisatorischen Angelegenheiten wie dem Unterricht per se stark in ihrer Berufswelt eingespannt, sodass die zusätzliche Elternarbeit als weitere Belastung angesehen werden kann (vgl. Sacher, 2008, S.67). So zeigt sich abschließend, dass „ [d]as Verhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften […] in mehrfacher Hinsicht asymmetrisch [ist] “ (Sacher, 2008, S.68, Herv.d. Verf.).

3. Elternbeirat

3.1 Definition

Der Elternbeirat wird als Bindeglied zwischen Elternhaus und Schule definiert. Dieser wird zunächst innerhalb der ersten sechs Wochen nach Unterrichtsbeginn in einem demokratischen Wahlverfahren von anderen Eltern– sprich den Erziehungsberechtigten– gewählt. An bayerischen Mittelschulen werden für jeweils 15 Schüler/innen einen Elternbeirat gewählt (vgl. https://www.elternmitwirkung.bayern/elternbeirat/#wie-wird-der-elternbeirat-gewaehlt-und-wie-setzt-er-sich-zusammen-458).

3.2 Rechtliche Grundlagen

Der Elternbeirat darf bei einigen schulischen Themen mitwirken und sogar mitbestimmend tätig sein. So muss die Schulleitung diesen sofort über Angelegenheiten des Schullebens informieren. Auch darf der Elternbeirat aufgrund seines Vorschlags- und Antragsrechts Vorhaben und Auskünfte gegenüber der Schulleitung, der Schulaufsichtsbehörde wie dem Sachaufwandsträgers mitteilen (vgl. https://www.elternmitwirkung.bayern/elternbeirat/#rechte-und-pflichten-auf-einen-blick-439). Neben den Rechten, die ein Elternbeirat einfordern kann, muss dieser auch Pflichten erfüllen. Somit muss ein Elternbeirat die Anträge und Wünsche von Eltern an die Schulleitung weitertragen. Ebenso wird verlangt, dass dieser an den Sitzungen des Schulforums teilnimmt (vgl. ebenda).

3.3 Durchführung

Die Zusammenarbeit des Elternbeirats mit den Eltern und der Schulfamilie ist vielfältig geprägt. So werden kontinuierliche Sitzungen mit der Schulleitung einberufen, Seminare können organisiert werden oder auch Treffen mit anderen Eltern werden als wichtiger Bestandteil der Mitwirkungsmöglichkeiten betrachtet (vgl. https://www.elternmitwirkung.bayern/elternbeirat/#welche-veranstaltungen-kann-der-elternbeirat-durchfuehren-501).

4. Unterstützung der Eltern (KESCH)

4.1 Definition

Sogenannte KESCH (Kooperation zwischen Elternhaus und Schule) - Partner sollen als Ansprechpersonen für Eltern wie auch für Schulen gelten. Auch hier liegt zugrunde, dass zwischen Elternhaus und Schule eine Bildungs- und Erziehungspartnerschaft besteht. Ein solches Unterstützungssystem gibt für jede Schulart und des jeweiligen Regierungsbezirks einen Ansprechpartner vor. „„Die KESCH-Ansprechpartner leisten einen wichtigen Beitrag, um die Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule professionell und nachhaltig voranzubringen“ (https://www.km.bayern.de/eltern/meldung/3175/kesch-ansprechpartner-unterstuetzen-schulen-und-eltern.html).

4.2 Funktionen

So besteht stets die Möglichkeiten bei der Schulentwicklung und der Kooperation zwischen Eltern und Schule beratend zu fungieren. Doch nicht nur die Beratung und Moderation von Veranstaltungen sind Aufgabenfelder von KESCH, sondern auch die Weiterbildung von Lehrkräften, damit diese weiterhin die Zusammenarbeit in den Schulen mit den Erziehungsberechtigten voranbringen können (vgl.https://www.km.bayern.de/eltern/meldung/3175/kesch-ansprechpartner-unterstuetzen-schulen-und-eltern.html).

5. Schulforum

5.1 Definition

Ein Schulforum wirkt als ein „[m]itentscheidendes Gremium“ (https://www.km.bayern.de/eltern/schule-und-mehr/schulforum.html), das in allen Fragen rund um den Kontext Schule, Elternhaus und Zusammenarbeit berät. Die Zusammenstellung des Gremiums erfolgt nach festgelegten Maßstäben. Darin kommen Schulleiter/in, drei von der Lehrerkonferenz ausgewählte Lehrkräfte, der/die Vorsitzende(r) des Elternbeirats, zwei Mitglieder des Elternbeirats, der Schülerausschuss wie ein Vertreter des Sachaufwandsträgers zusammen.

5.2 Funktionen

Zusätzlich werden hierbei auch immer wieder Empfehlungen ausgesprochen, die unterschiedliche Aspekte des Schulalltags- unter anderem- betreffen. Auch rechtliche Ordnungen, wie beispielsweise Hausordnungen, werden zusammen mit dem Schulforum entwickelt. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass das Schulforum bei Konflikten vermittelnd arbeitet (vgl. https://www.km.bayern.de/eltern/schule-und-mehr/schulforum.html).

6. Mitwirkungsmöglichkeiten von Eltern

6.1 Aspekte der Mitwirkungsmöglichkeiten von Eltern

Eltern können im Schulalltag in vielfältiger Art und Weise mitwirken. So besteht zunächst die Möglichkeit in ein elterliches Gremium, sei es Elternbeirat, Klassenelternsprecher etc., beizutreten. Dies öffnet den Weg in die Elternvertretung einer Schule. Doch können Erziehungsberechtigte auch den ganz persönlichen Kontakt zu den Lehrkräften des Kindes suchen. Elternsprechstunden und Elternabende sind nur ein kleiner Teil der individuellen Kontaktmöglichkeiten, um Einfluss in die Kooperationsgemeinschaft Elternhaus und Schule zu nehmen. Letztlich kann die Lehrkraft ebenso auf Eltern zugehen und diese sogar zum Gegenstand des Unterrichts machen, indem ausgewählte Erziehungsberechtigte im Unterricht hospitieren oder selbst durch kleine Vorträge mitgestalten (vgl. Kirk, 2001, S.18ff).

6.2 Gestaltung individueller Kontakte

Die Vielfalt in der Mitgestaltung der Eltern an Unterricht und Schulleben kann auf einer ganz individuellen Eben zwischen den Erziehungsberechtigten per se und der Lehrkraft stattfinden. Dazu dienen Elternabende, Sprechstunden oder auch Beratungsgespräche. Die dabei entstehenden persönlichen Kontakte sind förderliche für die Beziehung zwischen Lehrkraft und Elternhaus sowie für die Schulfamilie allgemein, sodass wiederrum die Zusammenarbeit zwischen diesen positiv beeinflusst werden (vgl. https://www.elternmitwirkung.bayern/).

6.3 Gestaltung kollektiver Kontakte

Kollektive Kontakte meint das Zusammentreffen mehrerer Erziehungsberechtigter mit Vertretern der Schule. Das Schulforum bietet beispielsweise solch eine Mitwirkungsmöglichkeit für Eltern. Aber auch Klassenelternversammlungen, Elternbeiratssitzungen bringen verschiedene Vertreter von Erziehungsberechtigten zusammen. Nur so kann in einem konstruktiven Austausch die Kooperation zwischen Elternhaus und Schule gestärkt werden (vgl. https://www.elternmitwirkung.bayern/klassenelternsprecher/).

[...]


1 Im Folgenden sollen die Termini der National PTA wie die von Professor Werner Sacher wörtlich übernommen werden und lediglich mit der Kursivschreibung als solche gekennzeichnet werden.

Excerpt out of 12 pages

Details

Title
Elternhaus und Schule. Unter welchen Bedingungen kann eine Zusammenarbeit funktionieren?
College
University of Würzburg
Grade
bestanden
Year
2019
Pages
12
Catalog Number
V941661
ISBN (eBook)
9783346273703
ISBN (Book)
9783346273710
Language
German
Keywords
elternhaus, schule, unter, bedingungen, zusammenarbeit
Quote paper
Anonymous, 2019, Elternhaus und Schule. Unter welchen Bedingungen kann eine Zusammenarbeit funktionieren?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/941661

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