Friedrich Barbarossa und das Papsttum


Trabajo de Seminario, 2008

21 Páginas, Calificación: sehr gut (1,3)


Extracto


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Hauptteil
1. Die Jahre 1152 bis 1158 - Friedrich Barbaorssa und die honor imperii
1.1 Der Konstanzer Vertrag – die gemeinsame Basis
1.2. Die Begegnung von Sutri – Der Kaiser als Lehnsmann
1.3 Der Reichstag von Besançon – Das Lehen als Wohltat
2. Die Jahre 1159 bis 1177 – Das Alexandrinische Schisma
2.1 Die Doppelwahl von 1159 – Zwei Päpste
2.2 Das Konzil zu Pavia – Die Deutschen als Richter der Welt
2.3 Das Ringen um den Stuhl Petri – Verschiedene Ansätze Barbarossas
2.4 Der Vorfriede von Anagni – Aussicht auf Frieden
2.5 Der Friede von Venedig – Vom Sieger zum Verlierer

III. Schluß

IV. Quellen- und Literaturverzeichnis
1. Quellen
2. Literatur

I. Einleitung

Bereits im Frühmittelalter war die römisch-katholische Kirche stark institutionalisiert und verfügte über einen gut organisierten hierarchischen Aufbau. Weiterhin wuchs der territoriale Besitz der Kirche durch laufende Schenkungen in der Umgebung Roms und außerhalb Italiens. Diese Umstände führten dazu, dass die Geistlichen nun auch viel stärker weltliche Aufgaben übernahmen. Der Kirchenstaat funktionierte also zunehmend als praktische Machtzentrale mit faktischer Gewalt und stellte so einen wichtigen Eckpfeiler im Reichsgefüge dar. Dies führte aber selbstverständlich zu gewichtigen Konflikten, da der wachsende Einfluss des Papsttums auch immer weiter in den Machtbereich der weltlichen Herrscher vordrang. Umgekehrt hatte aber auch das Kaisertum durch die Investitur Einfluss auf kirchliche Hoheitsrechte. Die Beziehungen des Herrschers zum Papst waren also zwingend ein wichtiger Gegenstand der Reichspolitik.

So auch bei Friedrich Barbarossa, der aufgrund seiner Reichsidee ein besonders konfliktreiches Verhältnis zum Papsttum hatte. Der Staufer verstand seine Stellung als Kaiser im Sinne der imperialen Zwei-Schwerter-Theorie. Das heißt, er sah die beiden Schwerter gladius spiritualis und gladius materialis, eine Allegorie für geistliche und weltliche Macht, von Gott als ein Nebeneinander vergeben[1] und er wollte sich deshalb vom Papsttum gänzlich unabhängig wissen. Vor allem aber sein Wunsch, die Macht im Reich wieder herzustellen und damit verbunden seine Ansprüche auf weltliche Hoheitsrechte in der Stadt Rom und im patrimonium beati petri mussten zwangsläufig mit den Interessen des Papsttums kollidieren[2].

Wie gestaltete sich der Kampf um die Vormacht zwischen Sacerdotium und Imperium und von welchen Faktoren wurde er beeinflusst?

Die vorliegende Arbeit will versuchen diese Fragen zu beantworten. Dabei sollen anhand einer chronologischen Schilderung der Ereignisse die wichtigsten Punkte erklärt werden. Eine Einteilung dieser Arbeit in die Zeitabschnitte 1152 – 1158, der Konsolidierungsphase Barbarossas und 1159 – 1177, die Jahre des Alexandrinischen Schismas, bietet sich dabei idealerweise an.

II. Hauptteil

1. Die Jahre 1152 bis 1158 -
Friedrich Barbaorssa und die honor imperii

1.1 Der Konstanzer Vertrag – die gemeinsame Basis

Der Konstanzer Vertrag wurde am 23. März 1153 zwischen Friedrich I. Barbarossa und
Papst Eugen III. geschlossen[3].

„In der Mitte des 12. Jahrhunderts stand das Papsttum in einem vielfältig gegliederten, politischen Beziehungsgeflecht, das besonders durch regionale Probleme, wie das Verhältnis zur stadtrömischen Opposition, die mit der Einführung des Senats 1143 eine machtvolle Position errungen und sich mit innerkirchlichen Kritikern wie Arnold von Brescia verbündet hatte, und das zum sizilischen Normannenreich, bestimmt war. Nur wenig intensiv waren dagegen die Beziehungen zum Reich“[4].

So schildert Opll die damalige Situation für das Papsttum. Zum einen suchte der Papst Schutz und zum anderen konnte er ein zumindest taktisches Zusammengehen Barbarossas mit den Stadtrömern nicht ausschließen, denn anders als Konrad III. und Lothar III. wurde Barbarossa als König des Kompromisses gewählt, so dass weder der Staufer noch eine Fürstenopposition des Beistandes des Papstes bedurfte. Deshalb hatte Papst Eugen III. eine recht einsame Position inne. Die Unterstützung Barbarossas gegen die Normannen und Stadtrömer vertraglich zu fixieren, musste dem Papst nur gelegen kommen[5]. Dem deutschen König wiederum diente der Konstanzer Vertrag zunächst ganz pragmatisch zur „Konfliktbereinigung im Vorfeld des Italienzuges“[6], er war sehr daran interessiert, so schnell wie möglich zum Kaiser gekrönt zu werden, um seiner Legitimation weiteres Gewicht zu verleihen. Lohnenswert waren für ihn aber auch die außervertraglich geschlossenen Vereinbarungen. So z.B. wurde die kinderlos gebliebene Ehe mit Adela von Vohburg durch päpstliche Legaten annulliert[7]. Auf diese Weise wurden dem „deutschen Herrscher ansonsten verschlossene Möglichkeiten eröffnet“[8], denn nun konnte der Staufer selbst bei den deutsch-byzantinischen Eheverhandlungen mit Kaiser Manuel I. Komnenos als Brautwerber auftreten[9].

Der Vertrag erhielt für beide Parteien je drei Vereinbarungen. Barbarossa sollte keine Frieden mit Römern oder Normannen ohne Zustimmung des Papstes schließen, er sollte die aufsässigen Stadtrömer dem Papst wieder unterwerfen und er sollte die honor papatus, die Ehrenrechte des Papstes, also auch die Regalien des heiligen Petrus, zurückerobern und bewahren. Der Papst sollte ihn im Gegenzug zum Kaiser krönen, versprach den honor imperii, also die Rechtsstellung und territoriale Unversehrtheit des Reiches, zu schützen und gegen dessen Feinde vorzugehen und er verpflichtete sich, Manuel I. Komnenos kein Territorium diesseits des Meeres zu überlassen[10]. Zur genaueren Beurteilung des Vertragscharakters bildet Zatscheks Feststellung, dass „die beiderseitigen Verpflichtungen einen ganz verschiedenen Wert und eine ganz verschiedene zeitliche Dauer haben“[11] eine treffende Basis. Als Erfolg für die römische Kurie ist anzusehen, dass Papst Eugen III. nur an die Person Friedrich Barbarossas gebunden war, nicht jedoch an dessen Nachfolger. Im umgekehrten Falle verpflichtete sich Barbarossa gegenüber Eugen III. und all seinen Nachfolgern. Dies bedeutete, dass er auch nach dem Ende des Pontifikats keine Möglichkeiten hatte, seine Politik zu ändern. Des Weiteren ist festzuhalten, dass nur dem deutschen König ein Friedensschluss mit den Normannen untersagt war, nicht aber dem Papst[12] ! Die Kombination dieser beiden Punkte mögen somit eine Vertragslücke offenbart haben, die es Papst Hadrian IV. im Jahre 1156 ermöglicht hat, mit dem Normannenreich den Vertrag von Benevent zu schließen[13]. Dass Hadrian IV. dieses Abkommen schloss, resultierte daraus, dass er sich in seiner Hoffnung, Barbarossa würde gegen die Normannen und aufständische Römer angehen, getäuscht sah, denn „die erste Zeit der Regierung Friedrich Barbarossas stand, wie von den Fürsten gefordert, ganz im Zeichen des Bemühens um innere Stabilität im Reich, während der Romzug um zwei Jahre, also auf 1154 verschoben wurde“[14]. Dieses Pflichtversäumnis Friedrichs ließe sich aber sogar noch aus dem Wortlaut der forma concordie rechtfertigen, schließlich verspricht er nur „pro viribus[15], also „nach Kräften“, die Römer zu unterwerfen[16]. Rassow sieht in dem Vertrag von Konstanz erstens die Grundlegung für Barbarossas neue Politik, indem er den Begriff „honor imperii“ gegenüber dem Papst

rechtlich verankerte und zweitens ein Zeichen der Kompromissbereitschaft und Friedfertigkeit

des Staufers[17]. Letztendlich ebnete der Konstanzer Vertrag den Weg zur Kaiserkrönung, welche am 18. Juni 1155 durch Papst Hadrian IV. in Rom stattfand[18].

1.2. Die Begegnung von Sutri – Der Kaiser als Lehnsmann

Verpflichtete sich Barbarossa im Konstanzer Vertrag noch dazu den honor papatus, die Ehre des Papstes, zu erhalten, zeigt sich auf seinem Weg zur Kaiserkrone ein ganz anderes Bild. Es kommt am 8. Juni 1155 zu einer ersten Begegnung mit Papst Hadrian IV.[19], der berühmten Begegnung von Sutri. Das Protokoll für diese Begegnung war von diversen symbolischen Zeremoniehandlungen bestimmt und vor allem Barbarossa hatte dem Papst Dienste zu leisten, die uns Holtzmann folgendermaßen erklärt: „Das erste war also der Stratordienst; strator ist der Reitknecht, und das officium stratoris bestand darin, daß der König zu Fuß das Pferd, auf dem der Papst ritt, eine Strecke weit, einen Steinwurf weit in unserem Fall, am Zügel führt. Dann folgte das Bügelhalten: der König half dem Papst beim Absteigen, indem er ihm den Steigbügel oder 'Stegreif' hielt. Dieses Bügelhalten nennt Gerhoh den Marschalldienst (officium marscalci)“[20]. Barbarossa leistete diesen Strator- und Marschalldienst zunächst nicht. Nach enormer Empörung und nach Beratungen leistete er den Dienst einige Zeit später aber doch noch. Aber warum verweigerte er diese sonst übliche Symbolhandlung? Eine der plausibelsten Erklärungen ist, dass dieses Ritual eine stark lehnsrechtliche Deutung seitens Barbarossas zukam. So fürchtete der Staufer, der Papst könne sich durch die Erweisung dieses Dienstes später darauf berufen, er sei sein Lehnsherr[21]. Die Begegnung von Sutri, so brisant sie den Zeitgenossen auch war, denn „die nur rudimentär entwickelte Schriftlichkeit führte dazu, dass der großen Geste, dem aufwendigen Ritual und dem feierlichen Redeauftritt ein ganz anderer Stellenwert zukam als heutzutage“[22], mag in der gesamten Auseinandersetzung mit dem Papsttum doch eine recht beiläufige Begebenheit sein, aber in der Bildhaftigkeit dieser einen Szene wird der Ursprung des Konflikts sehr plakativ; es ging um das Machtverhältnis zwischen Papst und Kaisertum.

1.3 Der Reichstag von Besançon – Das Lehen als Wohltat

Wie bereits erwähnt, schloss Papst Hadrian IV. mit Wilhelm I. im Juni 1156 den Beneventer Vertrag[23] ohne jede vorherige Verständigung mit Barbarossa. Ging es dem Papst doch stets darum, „die rechtliche Eigenständigkeit der Petrusregalien zu wahren“[24], stellt der Vertrag für die Kurie einen echten Gewinn dar, „da Wilhelm I. die Lehnshoheit der römischen Kirche über das gesamte Normannenreich ausdrücklich anerkannte und dem Papst eine Reihe wichtiger kirchenpolitischer Zugeständnisse machte“[25]. Weiters hatte sich nun „unter sizilischen Druck auch der Römische Senat dem Papst unterworfen“[26]. Durch die Aussöhnung der zuvor rivalisierenden Kräfte, Papsttum vs. Normannenreich, entzog sich jetzt das gemeinsame Fundament. Der Staufer musste sich also tatsächlich bedroht fühlen, erst Recht als Hadrian im Januar 1157 noch einen bekannten Gegner Barbarossas, nämlich den Erzbischof Eskil von Lund, zum Primas über Schweden machte, und somit nicht nur die Ansprüche des Metropolitansitzes Hamburg-Schweden überging, sondern so auch versuchte, seinen Einflussbereich durch das Einsetzen seiner Gefolgsmänner weiter auszudehnen.

Eskil von Lund wurde dann auf seiner Heimreise gefangen gesetzt. Als Barbarossa im Oktober 1157 einen Reichstag nach Besançon einberief, war diese Begebenheit Anlass für eine weitere spitze und offene Auseinandersetzung. Wohl gänzlich überraschend erschienen die beiden päpstlichen Legaten Roland von San Marco (der spätere Papst Alexander III.) und Bernhard von San Clemente[27]. Diese Gesandten übergaben einen Brief Hadrians, dessen Hauptanliegen „nur“ die Befreiung Eskils von Lund war, der aber zu einem gehörigen Skandal führte. Barbarossas Reichskanzler Rainald von Dassel, ein Staatsmann, „der das Gewicht einzelner Worte in öffentlichen Schreiben zu würdigen weiss“[28], übersetzte das von der päpstlichen Kanzlei gewählte Wort beneficium mit dem deutschen Wort Lehen und löste so eine ungeheure Empörung aus, stellte dies doch den Kaiser als Lehnsmann des Papstes bloß[29].

Die wichtigste Frage, ist wohl nun, ob dem Papst das Schüren des Konflikts zuzurechnen ist, indem er den Ausdruck beneficium bewusst wählte oder ob es Rainald von Dassel anzulasten ist, indem er das Wort vorsätzlich anders übersetzte als vom Verfasser gewollt.

[...]


[1] Vgl. Mikat, Zwei-Schwerter-Lehre, Sp. 1519 u. 1520.

[2] Vgl. Appelt, Die Kaiseridee, S. 9 – 17.

[3] MGH DD F I. Nr.52, S. 87 - 89.

[4] Opll, Friedrich Barbarossa, S. 203.

[5] Vgl. Rassow, Honor Imperii, S. 45 – 47.

[6] Ehlers, Friedrich I. Barbarossa, S. 234.

[7] RI IV. 2, 1 Nr. 167 S.48.

[8] Vgl. Laudage, Alexander III., S.60.

[9] Vgl. Laudage, Alexander III., S. 58-60.

[10] Vgl. MGH DD F I. Nr. 52, S. 88, Z. 42 – S. 89, Z. 24. Vgl. Rassow, Honor Imperii, S. 54 – 65.

[11] Zatschek, Konstanzer Vertrag, S. 13.

[12] Vgl. ebd., S.12 – 14.

[13] Guillelmi I. Regis Diplomata, ed. H. Enzensberger, Nr.12, S.32-36.

[14] Gesta Frederici lib. II, c. 7, S. 294. Vgl. Schlick, König, Fürsten und Reich, S. 171.

[15] Vgl. MGH DD F I. Nr.52, S. 89, Z.3.

[16] Vgl. Rassow, Honor Imperii, S. 57.

[17] Vgl. ebd. S. 90 – 93.

[18] Gesta Frederici lib. II, c. 34, S. 352 – 355.

[19] Liber Pontificalis 2, S. 391, Z. 18 – S. 392, Z. 5. Vgl. Laudage, Alexander III., S. 77.

[20] Holtzmann, Der Kaiser als Marschall des Papstes, S.3.

[21] Vgl. ebd. S. 96f.

[22] Laudage, Die Bühne der Macht, S. 101.

[23] Siehe Anm. 11.

[24] Laudage, Alexander III., S.84.

[25] Vgl. Laudage, Alexander III., S.87.

[26] Wahl, Kaiser Friedrich Barbarossa, S.145.

[27] Gesta Frederici lib. III, c. 10, S. 409, Z. 24 – 31.

[28] Ficker, Rainald von Dassel, S. 176.

[29] Vgl. Gesta Frederici Lib. III, c. 12, S. 414, Z. 24 – 31.

Final del extracto de 21 páginas

Detalles

Título
Friedrich Barbarossa und das Papsttum
Universidad
University of Würzburg  (Institut für Geschichte)
Curso
Proseminar: Staufer und Welfen im 12. Jh.
Calificación
sehr gut (1,3)
Autor
Año
2008
Páginas
21
No. de catálogo
V94188
ISBN (Ebook)
9783640104703
Tamaño de fichero
464 KB
Idioma
Alemán
Notas
Literaturverzeichnis erreicht bereits Niveau einer Hauptseminararbeit
Palabras clave
Friedrich, Barbarossa, Papsttum, Proseminar, Staufer, Welfen
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Elke Gramm (Autor), 2008, Friedrich Barbarossa und das Papsttum, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/94188

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