Eines der erklärten Ziele der Europäischen Union ist die Schaffung eines einheitlichen Binnenmarktes zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten unter Beibehaltung ihrer jeweils eigenen Souveränität. Dies lässt sich jedoch nur erreichen, falls in den Rechtsgebieten, die nicht der Europäischen Union übertragen worden sind, von den Mitgliedstaaten die Grundfreiheiten des Gemeinschaftsvertrages beachtet und umgesetzt werden.
Einen zentralen Entscheidungsrahmen für Wirtschaftssubjekte bildet in diesem Binnenmarkt das jeweilige Besteuerungssystem. Während die Erhebung der Zölle dem Verantwortungsbereich der Europäischen Union übertragen und die indirekten Steuern weitestgehend harmonisiert worden sind, unterliegen die direkten Steuern weiterhin der nationalen Steuergesetzgebung.
Besonders bei grenzüberschreitenden Sachverhalten können daraus Probleme entstehen, da diese unter die Steuerhoheit verschiedener Mitgliedstaaten fallen können. Als besondere Schwierigkeit hat sich die gruppeninterne Verlustberücksichtigung bei über die Staatsgrenzen hinweg agierenden Konzernen erwiesen. Während eine Verlustverrechnung meist innerstaatlich möglich ist, wird diese bei grenzüberschreitenden Sachverhalten in der Regel ausgeschlossen. In der Rs. Marks & Spencer war der EuGH erstmals gefordert, die Vereinbarkeit der Beschränkung der Niederlassungsfreiheit bei der Verlustberücksichtigung im Zusammenhang mit der britischen Gruppenbesteuerung zu klären. Auf Basis dieser Entscheidung soll im Rahmen dieser Arbeit auf die steuerrechtliche Situation der deutschen Gruppenbesteuerung, der Organschaft, geschlossen werden, die im fortwährenden Verdacht der Gemeinschaftsrechtswidrigkeit steht.
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung
2 Die Organschaft im deutschen Steuerrecht
2.1 Steuergeschichtliche Entwicklung der Organschaft in Deutschland
2.2 Voraussetzungen für die Organschaft
2.2.1 Überblick
2.2.2 Organträger
2.2.3 Organgesellschaft
2.2.4 Gewinnabführungsvertrag
2.2.5 Finanzielle Eingliederung
2.3 Steuerrechtliche Wirkung der Organschaft
3 Rechtssache Marks & Spencer
3.1 Einfluss des Gemeinschaftsrechts auf nationales Steuerrecht
3.2 Sachverhalt
3.3 Entscheidung des EuGH
4 Auswirkungen für die deutsche Organschaft
4.1 Reaktion der deutschen Finanzverwaltung
4.2 Übertragung des Urteils auf das deutsche Steuerrecht
4.2.1 Anwendbarkeit von EuGH-Urteilen
4.2.2 Überprüfung der Voraussetzungen der Organschaft
4.2.3 Überprüfung möglicher Rechtfertigungsgründe
4.3 Weitere Verfahren mit möglichen Auswirkungen für die deutsche Organschaft
4.3.1 Rechtssache Oy AA
4.3.2 Rechtssache Rewe Zentralfinanz
4.3.3 Rechtssache Lidl Belgium
4.4 Konsequenzen für die deutsche Organschaft
5 Gestaltungsalternativen im deutschen Steuerrecht
5.1 Vorüberlegungen
5.2 Abschaffung der Organschaft
5.3 Anpassung der Voraussetzungen für die Organschaft
5.4 Einführung einer Gruppenbesteuerung in Deutschland
5.4.1 Prinzipien der Gruppenbesteuerung
5.4.2 Gruppenbesteuerung im europäischen Ausland
6 Schlussbemerkungen
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die Auswirkungen des EuGH-Urteils zur "Rechtssache Marks & Spencer" auf die steuerliche Organschaft in Deutschland, mit dem Ziel, die Vereinbarkeit der nationalen Regelungen mit dem Gemeinschaftsrecht sowie notwendige Anpassungsoptionen zu prüfen.
- Europäische Grundfreiheiten und deren Einfluss auf das nationale Steuerrecht
- Steuerrechtliche Rahmenbedingungen und Voraussetzungen der Organschaft
- Rechtliche Analyse von Verlustverrechnung und Niederlassungsfreiheit im Konzern
- Vergleich mit europäischen Gruppenbesteuerungsmodellen (z.B. Dänemark, Frankreich, Österreich)
Auszug aus dem Buch
3.2 Sachverhalt
Die britische Handelskette Marks & Spencer verzeichnete seit der Mitte der neunziger Jahre zunehmende Verluste bei den Tochtergesellschaften in Kontinentaleuropa. Man entschied daher, sich aus diesem Geschäft zurückzuziehen und sich auf den Heimatmarkt zu konzentrieren. Aus diesem Grund wurde die französische Tochtergesellschaft zum 31. Dezember 2001 an Dritte verkauft und die Tätigkeit der übrigen Tochtergesellschaften eingestellt.
Das Unternehmen Marks & Spencer beantragte daraufhin im Vereinigten Königreich den Konzernabzug gemäß Anhang 17 a Abs. 6 ICTA für die in den Wirtschaftsjahren 1998-2001 aufgelaufenen Verluste ihrer in Belgien, Deutschland und Frankreich ansässigen Tochtergesellschaften.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einführung: Die Arbeit thematisiert die Herausforderungen bei grenzüberschreitenden Konzernverlusten im europäischen Binnenmarkt vor dem Hintergrund der Niederlassungsfreiheit.
2 Die Organschaft im deutschen Steuerrecht: Das Kapitel erläutert die geschichtliche Entwicklung und die spezifischen nationalen Voraussetzungen wie Gewinnabführungsvertrag und finanzielle Eingliederung.
3 Rechtssache Marks & Spencer: Hier wird der Einfluss des Gemeinschaftsrechts analysiert, der Sachverhalt dargestellt und die wegweisende EuGH-Entscheidung zur Verlustberücksichtigung untersucht.
4 Auswirkungen für die deutsche Organschaft: Dieses Kapitel prüft kritisch die Vereinbarkeit der deutschen Organschaftsregeln mit dem EU-Recht unter Einbeziehung weiterer EuGH-Verfahren wie Oy AA und Lidl Belgium.
5 Gestaltungsalternativen im deutschen Steuerrecht: Es werden Optionen wie die Abschaffung, Anpassung der Voraussetzungen oder die Einführung einer modernen Gruppenbesteuerung diskutiert.
6 Schlussbemerkungen: Zusammenfassend wird dringender Handlungsbedarf konstatiert, um die deutsche Konzernbesteuerung europarechtskonform zu gestalten.
Schlüsselwörter
Organschaft, Konzernbesteuerung, EuGH, Marks & Spencer, Niederlassungsfreiheit, Verlustverrechnung, Gewinnabführungsvertrag, Europäisches Steuerrecht, Steuerhoheit, Gruppenbesteuerung, Gemeinschaftsrecht, Verlustvortrag, Doppelbesteuerung, Untergesellschaft, Obergesellschaft
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der steuerrechtlichen Organschaft in Deutschland und deren Konformität mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht nach dem Urteil des EuGH in der Rechtssache Marks & Spencer.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zu den zentralen Themen gehören das deutsche Organschaftsrecht, die europäische Niederlassungsfreiheit, grenzüberschreitende Verlustverrechnungsmöglichkeiten und der Vergleich zu Gruppenbesteuerungssystemen anderer EU-Staaten.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, zu ermitteln, ob die derzeitigen deutschen Beschränkungen der Organschaft die Niederlassungsfreiheit verletzen und welche Handlungsalternativen für den Gesetzgeber bestehen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich primär auf eine steuerrechtliche Analyse der aktuellen EuGH-Rechtsprechung im Kontext der nationalen Gesetzgebung und ergänzt dies durch einen rechtsvergleichenden Blick auf EU-Auslandssysteme.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Voraussetzungen der deutschen Organschaft, die Auswirkungen des Marks & Spencer-Urteils sowie weiterer relevanter Fälle (Oy AA, Rewe Zentralfinanz, Lidl Belgium) und diskutiert Konzepte der Gruppenbesteuerung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Typische Begriffe sind Organschaft, Konzernbesteuerung, Niederlassungsfreiheit, Verlustverrechnung und europäisches Gemeinschaftsrecht.
Wie reagierte die deutsche Finanzverwaltung auf das Marks & Spencer Urteil?
Die deutsche Regierung betonte in Stellungnahmen die europarechtliche Vereinbarkeit der nationalen Lage, ließ jedoch parallel Gutachten erstellen, was auf internen Beratungsbedarf hindeutet.
Warum ist das "Einheitskonzept" oder "Zurechnungskonzept" relevant?
Diese Konzepte dienen als Grundlage für die steuerliche Behandlung von Unternehmensgruppen und verdeutlichen den Unterschied zwischen der restriktiven deutschen Organschaft und moderneren europäischen Ansätzen.
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- Björn Giesler (Author), 2008, Das Urteil Marks & Spencer - Auswirkungen für die deutsche Organschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/94244