Die traditionelle Schia und das Staatsverständnis Imam Khomeinis


Hausarbeit, 2005

20 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhalt:

Einleitung

1.Die Schia und ihr Verhältnis zu den jeweiligen weltlichen Herrschern 680-1979
1.1 Die Qāğāren-Dynastie (bis 1925)
1.2 Die Pahlavi-Dynastie(1925-1979)

2. Ayatollāh Khomeini und die Islamische Revolution 1979

3. Die Grundprinzipien islamischer Staatstheorie und Khomeinis Verständnis eines islamischen Staates
3.1 Khomeini und die Wilāyat faqīh
3.2 Relative und absolute Statthalterschaft

4. Die Umsetzung von Khomeinis Vorstellungen durch die Verfassung der Islamischen Republik Iran

5.Anhang

Einleitung

Seit ihren Anfängen versuchen die Schiiten, die Frage nach der legitimen Stellvertreterschaft des Verborgenen, Zwölften Imams zu beantworten. Aufgabe dieser Hausarbeit ist es, das Spannungsverhältnis zwischen den Schiitischen Gelehrten, der ´ulamā´ und den weltlichen Herrschern von den Anfängen der Schia (680/684) bis zur Islamischen Revolution im Iran 1979 wiederzugeben. Ich bin hierbei vor allem auf die letzten beiden Dynastien eingegangen. Dabei ist mein Hauptanliegen aufzuzeigen, inwiefern sich die Ansichten der Schia bezüglich der Beteiligung an der Regierungsausübung, von Mitbestimmung bis hin zur vollen Ausübung, durch die Jahrhunderte hinweg wandeln, und worin sich Khomeinis Staatsverständnis von dem der traditionellen Schia unterscheidet.

1.Die Schia und ihr Verhältnis zu den jeweiligen weltlichen Herrschern 680-1979

Die Schia ist zwischen 680 und 684 im Irak entstanden und verbreitete sich rasch in den Iran, blieb jedoch jahrhundertelang eine Minderheit in der islamischen Welt. Bis zum 10.Jahrhundert standen die Schiitengemeinden im Irak und im Westiran dem sunnitischen Kalifat oppositionell gegenüber. Unter dem Schutz der schiitischen Buyiden, die als Armee-Oberbefehlshaber die eigentliche Macht zwischen 945 und 1055 ausübten, und während dem 11. Jahrhundert, das auch das „Schiitische Jahrhundert“ genannt wird, waren die Schiiten nicht mehr nur die oppositionelle Minderheit, die jegliche weltlicher Herrschaft ablehnte, sondern hatten nun mehr Macht und begründeten ihre Teilnahme an der Politik als eine Aufopferung für die „Schiitische Sache“.[1]

Der Kern der schiitischen Staatslehre besteht darin, dass die rechtmäßige politische als auch religiöse Führung und Leitung der schiitischen Gemeinschaft, den Imamen vorbehalten ist. Die Verschiedenen schiitischen Richtungen unterscheiden sich hier unter anderem darin,
dass sie fünf -die Ismailīya - , sieben -die Zaidīya - oder wie die zahlenmäßig größte Gruppe unter ihnen, zwölf Imame -die Imamīya / Itnā´ašarīya- als rechtmäßig anerkennen.

Die Imamīya ist die bedeutendste schiitische Glaubensrichtung und seit 1501 (seit Beginn der Safaviden-Dynastie, die bis 1722 herrschte) Staatsreligion in Iran.

Nach dem Zwölferschiitischen Bekenntnis haben ausschließlich gemeinsame Nachkommen des 4.Kalifen Ali mit Fatima, der Tochter des Propheten, legitimen Anspruch auf die Führung der muslimischen Gemeinschaft. Das Imamat geht nach Zwölfer- aber auch nach Siebener-Schiitischen Tradition immer nur von Vater auf den Sohn über (mit Ausnahme der Brüder al-Hasan und al-Husain). Der elfte Imam al-Hasan al-´Askarī, hinterließ jedoch nach seinem Tod im Jahreswechsel 873/874, keinen Nachfolger. Dies war besonders die Überzeugung der Sunniten. Allerdings setzte sich bei den Schiiten mit der Zeit die Annahme durch, Imam al-´Askarī habe doch einen Sohn, hätte diesen aber aus Angst vor Verschleppung durch den Kalifen, versteckt. Nach schiitischer Überlieferung ist der Zwölfte Imam Muhammad al-Mahdi („der Rechtgeleitete“) seit dem Tod seines Vaters, nie öffentlich in Erscheinung getreten und ist von der Erde entrückt. Al-Mahdi ist der Retter und Erneuerer des Islam,der eines Tages erscheinen, die ganze Menschheit im Islam vereinen und mit makelloser Gerechtigkeit regieren wird.[2]

So schien die Reihe der unfehlbaren Imame unterbrochen und die Schiitengemeinde blieb zunächst ohne Führung. Nach der Tradition sollen die Gläubigen jedoch mit dem Imam durch vier sufarā´( Sing . safīr), sogenannte „Botschafter“, „Vermittler“ oder wukalā´ (Sing. wakīl) „Bevollmächtigte“, in brieflicher Verbindung gestanden haben. (Dies ist allerdings aus historischer Sicht höchstumstritten.) Diese Zeit der „vier Botschafter“ nennt man die „kleine Verborgenheit“(al-gaiba as-sugra). Es war der erste Versuch, der Schia ein stellvertretendes Oberhaupt zu geben. Doch aufgrund zunehmender Tyrannei und List in der Welt hätte sich der Imam gänzlich zurückgezogen (al-gaiba at-tamma) und lebe seit 941 (n.Chr.) in der „großen Verborgenheit“ (al-gaiba al-kubrā), die bis heute andauert.[3]

Den Zeitpunkt (das Jahr) der Wiederkehr des verborgenen Imams ist nicht bekannt, allerdings berichtet die Überlieferung, dass sie am zehnten Muharram sein wird, dem Tag von al-Husains Märtyrium in der Schlacht bei Kerbela 680.

Die Prärogativen des Imams (die Anwendung der Leibesstrafen, die Leitung des Freitagsgebets, die Erhebung der Steuern, die Führung des ğihād) können nur von einem unfehlbaren Imam ausgeübt werden, das heißt legitime Herrschaft kann erst wieder durch den „Rechtgeleiteten“ zwölften Imam aufgestellt werden. Während seiner Abwesenheit ist legitime Herrschaft nur dann möglich, wenn sie seine ausdrückliche Autorisierung hat.[4] Daher ist die traditionelle Schia eher unpolitisch. Die schiitischen Rechtsgelehrten, die ´ulamā, oder auch Mollās (maulā: Herr, Meister) genannt, mussten sich diese Prärogativen aber im Laufe der Jahrhunderte einfach aus Notwendigkeit nach und nach aneignen, so konnten sie auch Anspruch auf die legitime Stellvertreterschaft des Verborgenen Imam erheben. Fehlbar waren sie jedoch trotzdem.

1.1 Die Qāğāren-Dynastie (bis 1925)

Mit der Qāğāren-Dynastie im 19.Jahrhundert gewannen die ´ulamā´ immer mehr Unabhängigkeit und Einfluss auf die Regierung durch die Ausübung der Stellvertreterschaft des zwölften Imams. Denn im Unterschied zu den vorherigen Herrschern der Safaviden-Dynastie (1501-1722), die sich auf ihre Verwandtschaft mit dem zwölften Imam beriefen und als dessen legitime Stellvertreter (obwohl von den ´ulamā nicht anerkannt), weltliche sowie geistliche Macht in einem Amt vereinten, fehlte es den Qāğāren (19.Jh) aufgrund ihrer türkmenischen Abstammung an religiöser Legitimation. So waren nur die Gelehrten berechtigt und qualifiziert, die Aufgaben des Imams stellvertretend zu erfüllen. Sie nahmen als konservatives Element der Bevölkerung eine doppelte Behüterrolle ein: als Wahrer der Interessen der Bevölkerung gegenüber den fremdstämmigen Qağaren und ihren Zentralisierungs- und Modernisierungsversuchen, und als Wahrer der Interessen des Landes gegenüber den zunehmenden Einflüssen aus Europa, vor allem auf wirtschaftlicher Ebene.
In dieser Rolle, die sie seit dem17.Jh und auch im 20. Jahrhundert gegenüber der Pahlavi-Dynastie annahmen, waren sie eng verbunden mit dem bāzār, der traditionellen Wirtschaft der iranischen Städte. Diese sozialen Verbindungen waren oft auch verwandtschaftlicher Natur, außerdem lebte der Klerus von dem „Fünft“ (khums), einer Art Einkommensteuer die im Koran festgelegt ist (8,41). Danach steht 1/5 des Einkommens Gott zu: Eine Hälfte wird der Prophetenfamilie, den Sayyids ausgehändigt (sahm as-sādāt), die andere Hälfte ist der „Anteil des Imams“(sahm al-imām), welchen die´ulamā stellvertetend entgegennehmen und zum Wohle des Islam einsetzen. Die Interessengemeinschaft von Gelehrten und Bāzāris hat wesentlich zum Erfolg der Islamischen Revolution von 1979 beigetragen.[5]

Als Gegenspieler der weltlichern Macht, war der schiitische Klerus Kristallationspunkt jeglicher Opposition gegen die absolute Monarchie der Schahs und scheute nicht, sich in der Verfassungsbewegung von 1905 gegen den Schah mit Laizisten und Intellektuellen zu vereinen um durch die Schwächung des Monarchen seine eigene Position zu stärken. Die Hauptforderung der Gelehrten war die Einrichtung einer „Stätte der Gerechtigkeit“ (´adālet-hāneh), eine Kontrollinstitution, die die Anwendung der šarī´a durch die Regierung sichern sollte.

Es ist wichtig zu bemerken, dass es sich keinesfalls um alle Muğtahids handelt, wenn ich den Begriff ´ulamā´ oder Klerus verwende. Viele hielten sich nach wie vor, vom politischen Geschehen fern oder standen dem Tun der anderen Gelehrten kritisch gegenüber. Da es im Islam keine Institution wie die Kirche gibt, und die Muğtahids selbständig Entscheidungen treffen, welche jeweils revidierbar sind, kann von einer Verallgemeinerung nicht die Rede sein.

Tatsächlich wurde mit der Verfassung (mašrūteh) vom 7.Oktober 1907, die absolute Monarchie in eine konstitutionelle umgewandelt und der Klerus konnte in einem Zusatz zur Verfassung ihren Einfluss festigen.

Nach Artikel 1 dieses Zusatzes war das Zwölferschiitische Bekenntnis, Staatsreligion und Artikel 2 sah ein Gremium von fünf Muğtahids vor, die die Entscheidungen des Parlaments auf ihre Vereinbarkeit mit der šarī´a prüfen, sie korrigieren oder blockieren.[6] Die Verfassung war aber nur bis zur Auflösung des Parlaments 1911 gültig.

1.2 Die Pahlavi-Dynastie(1925-1979)

Mit der Absetzung des letzten Qağaren-Schahs 1925 und dem Beginn der Pahlavi-Dynastie unter Schah Rezā Hān wurden die Privilegien der ´ulamā eingeschränkt. Denn Rezā Schah hatte das Ziel, Iran durch ein Modernisierungsprogramm zu einem fortschrittlichen säkularen Nationalstaat nach europäischem Muster zu machen[7] und den Islam aus dem öffentlichen Leben zu verdrängen. Dieses Ziel hatte er während seiner Regierungszeit (1925-1941) konsequent verfolgt. Unter anderem wurde die Infrastruktur ausgebaut und das Rechts- und Bildungssystem rationalisiert und säkularisiert, damit wurde die šarī´a zurückgedrängt.

1929 gab es ein Kleidungsgesetz, das Männern westliche Kleidung vorschrieb und 1936 wurde den Frauen das Tragen des Schleiers verboten. 1932 wurde geistlichen Richtern (qādi) die Notarfunktion genommen und wer Richter werden wollte brauchte von nun an einen juristisch-akademischen Abschluss. Somit wurde die Tätigkeit der ´ulamā auf rein religiöse Bereiche begrenzt. Auch die religiösen Zeremonien im Trauermonat Muharram, die Geißelungen und Passionsspiele wurden verboten. Ins Ausland wurde Iran als unabhängiger Nationalstaat präsentiert, im Inland kam es zu Widerstand (v.a. seitens der Nomadenstämme), der aber gnadenlos militärisch niedergeschlagen wurde. So waren 1935 bei einer Protestaktion der Mollās, dem ersten bedeutenderen religiös motivierten Aufstand, mehrere Geistliche getötet worden. Auf Druck der Allierten musste Rezā Schah 1941, wegen seiner Anlehnung zum Deutschen Reich im Zweiten Weltkrieg, zugunsten seines Sohnes Muhammad Rezā (regierte 1941-1979), abdanken. Dieser arbeitete mit den Alliierten zusammen, konnte sich jedoch nicht den von seinem Vater unterdrückten sozialrevolutionären Strömungen im Land widersetzen. Auch der Klerus nutzte die Schwäche des jungen Schahs aus, um sich wieder mehr Einfluss zu beschaffen. So wurde zum Beispiel das Tragen des Schleiers durch eine fatwā (Rechtsgutachten) von 1948 wieder zur Pflicht und auch die religiösen Rituale wurden wieder öffentlich durchgeführt.

[...]


[1] Heinz Halm: Der schiitische Islam, Von der Religion zur Revolution; Beck´sche Reihe,München 1994, S.110

[2] Gerhard Schweizer: Iran;der Mythos vom „Verborgenen Imam“, Klett-Cotta Stuttgart 1991, S.194

[3] Heinz Halm : Die Schia;Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1988 , S.43

[4] Heinz Halm : Die Schia; s.o.,S.70

[5] Heinz Halm: Der schiitische Islam,s.o., S.138

[6] Monika Gronke: Geschichte Irans;Von der Islamisierung bis zur Gegenwart, C.H.Beck, München 2003,
S.96f.

[7] Monika Gronke: Geschichte Irans; s.o. S.99f

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Die traditionelle Schia und das Staatsverständnis Imam Khomeinis
Hochschule
Eberhard-Karls-Universität Tübingen  (Orientalisches Seminar)
Note
1,7
Autor
Jahr
2005
Seiten
20
Katalognummer
V94254
ISBN (eBook)
9783640100828
ISBN (Buch)
9783640295067
Dateigröße
771 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Schia, Staatsverständnis, Imam, Khomeinis
Arbeit zitieren
Pinar Kehribar (Autor:in), 2005, Die traditionelle Schia und das Staatsverständnis Imam Khomeinis, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/94254

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