Am 13. Dezember 2007 unterzeichneten die Staats- und Regierungschefs sowie die Außenminister der EU-Mitgliedstaaten feierlich den Vertrag von Lissabon. Nach Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten soll der Vertrag zum 1. Januar 2009, also noch vor den nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2009, in Kraft treten.
Der Vertrag von Lissabon übernimmt die wesentlichen inhaltlichen Fortschritte des gescheiterten Verfassungsvertrags, baut als Änderungsvertrag aber auf der Struktur der beiden bestehenden Verträge – des Vertrages über die Europäische Union (EUV) und des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) – auf. Während der EU-Vertrag seinen Namen behält (EUV n.F.), wird der Name des EG-Vertrages in Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geändert. Auch der Begriff „Gemeinschaft“ wird im Vertragstext konsequent durch „Union“ ersetzt. Damit beendet der Reformvertrag die tiefe Krise der EU nach den gescheiterten Verfassungsreferenden in Frankreich und den Niederlanden und macht die EU mit nunmehr 27 Mitgliedstaaten handlungsfähiger und demokratischer. Der Vertrag von Lissabon sieht tief greifende Reformen der EU vor, sowohl bei den Institutionen und Verfahren als auch bei Sachpolitiken.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Überblick über wesentliche Neuerungen im Lissabonner Vertrag
- 1. Institutionelle Änderungen
- 2. Verfahrensänderungen
- 3. Neuerungen bei den Sachpolitiken
- 4. Weitere Neuerungen
- 5. Nicht übernommene Regelungen aus dem Text des Verfassungsvertrages
- III. Bewertung ausgewählter Aspekte
- 1. Die Kompetenzfalle im Mehrebenensystem
- 2. Effiziente Entscheidungsstrukturen im Rat?
- 3. Institutionelles Gleichgewicht
- 4. Steigerung der demokratischen Legitimation der EU
- 5. Bewertung
- IV. Schlusswort
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Der Beitrag analysiert den Vertrag von Lissabon als weiteren Schritt im europäischen Verfassungsprozess. Er beleuchtet insbesondere die wesentlichen Neuerungen im Bereich der Institutionen, Verfahren und Sachpolitiken. Darüber hinaus wird die Bedeutung der übernommenen Inhalte des gescheiterten Verfassungsvertrages für die Funktionsfähigkeit der Europäischen Union (EU) diskutiert.
- Institutionelle Reformen und ihre Auswirkungen auf die Entscheidungsfindung in der EU
- Verfahrensänderungen und deren Einfluss auf die demokratische Legitimation der EU
- Bewertung der Kompetenzverteilung im Mehrebenensystem der EU
- Analyse der Auswirkungen des Lissabonner Vertrages auf die Sachpolitiken der EU
- Beurteilung der Rolle des Vertrages von Lissabon in der Weiterentwicklung des europäischen Integrationsprozesses
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt den Vertrag von Lissabon als wichtigen Schritt im europäischen Verfassungsprozess dar und skizziert die zentralen Änderungen, die er beinhaltet. Im zweiten Kapitel werden die wesentlichen Neuerungen des Vertrages im Detail analysiert, wobei die Schwerpunkte auf den institutionellen und verfahrensrechtlichen Änderungen liegen. Die Bewertung ausgewählter Aspekte des Vertrags steht im Zentrum des dritten Kapitels. Hier werden unter anderem die Kompetenzverteilung im Mehrebenensystem der EU, die Effizienz der Entscheidungsstrukturen im Rat und die Steigerung der demokratischen Legitimation der EU diskutiert.
Schlüsselwörter
Der Lissabonner Vertrag, Europäische Union, Verfassungsprozess, Institutionelle Änderungen, Verfahrensänderungen, Sachpolitiken, Kompetenzverteilung, Entscheidungsstrukturen, Demokratische Legitimation, Mehrebenensystem, Reformvertrag, Verfassungsvertrag.
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Hauptziel des Vertrags von Lissabon?
Der Vertrag sollte die Europäische Union nach der Erweiterung auf 27 Mitgliedstaaten handlungsfähiger, effizienter und demokratischer machen, indem er Institutionen und Entscheidungsverfahren reformierte.
Was passierte mit dem gescheiterten Verfassungsvertrag?
Der Lissabonner Vertrag übernahm die wesentlichen inhaltlichen Fortschritte der Verfassung, verzichtete aber auf die Struktur eines einheitlichen "Verfassungsdokuments" und änderte stattdessen die bestehenden Verträge (EUV und EGV).
Welche institutionellen Änderungen wurden eingeführt?
Wichtige Neuerungen waren die Schaffung des Amtes des Präsidenten des Europäischen Rates, des Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik sowie die Stärkung des Europäischen Parlaments.
Wie wird die demokratische Legitimation der EU gestärkt?
Durch die Ausweitung der Mitwirkungsrechte des Europäischen Parlaments und die stärkere Einbindung der nationalen Parlamente in den Gesetzgebungsprozess soll das Demokratiedefizit verringert werden.
Was bedeutet die Namensänderung des EGV in AEUV?
Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) wurde in "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" (AEUV) umbenannt, wobei der Begriff "Gemeinschaft" konsequent durch "Union" ersetzt wurde.
- Arbeit zitieren
- Dr. Gerald G. Sander (Autor:in), 2008, Der Lissabonner Vertrag als weitere Etappe im europäischen Verfassungsprozess, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/94274