Am 13. Dezember 2007 unterzeichneten die Staats- und Regierungschefs sowie die Außenminister der EU-Mitgliedstaaten feierlich den Vertrag von Lissabon. Nach Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten soll der Vertrag zum 1. Januar 2009, also noch vor den nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2009, in Kraft treten.
Der Vertrag von Lissabon übernimmt die wesentlichen inhaltlichen Fortschritte des gescheiterten Verfassungsvertrags, baut als Änderungsvertrag aber auf der Struktur der beiden bestehenden Verträge – des Vertrages über die Europäische Union (EUV) und des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) – auf. Während der EU-Vertrag seinen Namen behält (EUV n.F.), wird der Name des EG-Vertrages in Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geändert. Auch der Begriff „Gemeinschaft“ wird im Vertragstext konsequent durch „Union“ ersetzt. Damit beendet der Reformvertrag die tiefe Krise der EU nach den gescheiterten Verfassungsreferenden in Frankreich und den Niederlanden und macht die EU mit nunmehr 27 Mitgliedstaaten handlungsfähiger und demokratischer. Der Vertrag von Lissabon sieht tief greifende Reformen der EU vor, sowohl bei den Institutionen und Verfahren als auch bei Sachpolitiken.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Überblick über wesentliche Neuerungen im Lissabonner Vertrag
- 1. Institutionelle Änderungen
- 2. Verfahrensänderungen
- 3. Neuerungen bei den Sachpolitiken
- 4. Weitere Neuerungen
- 5. Nicht übernommene Regelungen aus dem Text des Verfassungsvertrages
- III. Bewertung ausgewählter Aspekte
- 1. Die Kompetenzfalle im Mehrebenensystem
- 2. Effiziente Entscheidungsstrukturen im Rat?
- 3. Institutionelles Gleichgewicht
- 4. Steigerung der demokratischen Legitimation der EU
- 5. Bewertung
- IV. Schlusswort
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Der Beitrag analysiert den Vertrag von Lissabon als weiteren Schritt im europäischen Verfassungsprozess. Er beleuchtet insbesondere die wesentlichen Neuerungen im Bereich der Institutionen, Verfahren und Sachpolitiken. Darüber hinaus wird die Bedeutung der übernommenen Inhalte des gescheiterten Verfassungsvertrages für die Funktionsfähigkeit der Europäischen Union (EU) diskutiert.
- Institutionelle Reformen und ihre Auswirkungen auf die Entscheidungsfindung in der EU
- Verfahrensänderungen und deren Einfluss auf die demokratische Legitimation der EU
- Bewertung der Kompetenzverteilung im Mehrebenensystem der EU
- Analyse der Auswirkungen des Lissabonner Vertrages auf die Sachpolitiken der EU
- Beurteilung der Rolle des Vertrages von Lissabon in der Weiterentwicklung des europäischen Integrationsprozesses
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt den Vertrag von Lissabon als wichtigen Schritt im europäischen Verfassungsprozess dar und skizziert die zentralen Änderungen, die er beinhaltet. Im zweiten Kapitel werden die wesentlichen Neuerungen des Vertrages im Detail analysiert, wobei die Schwerpunkte auf den institutionellen und verfahrensrechtlichen Änderungen liegen. Die Bewertung ausgewählter Aspekte des Vertrags steht im Zentrum des dritten Kapitels. Hier werden unter anderem die Kompetenzverteilung im Mehrebenensystem der EU, die Effizienz der Entscheidungsstrukturen im Rat und die Steigerung der demokratischen Legitimation der EU diskutiert.
Schlüsselwörter
Der Lissabonner Vertrag, Europäische Union, Verfassungsprozess, Institutionelle Änderungen, Verfahrensänderungen, Sachpolitiken, Kompetenzverteilung, Entscheidungsstrukturen, Demokratische Legitimation, Mehrebenensystem, Reformvertrag, Verfassungsvertrag.
- Quote paper
- Dr. Gerald G. Sander (Author), 2008, Der Lissabonner Vertrag als weitere Etappe im europäischen Verfassungsprozess, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/94274