Mit dem Referentenentwurf des BilMoG und der damit einhergehenden Ansatzpflicht des derivativen Geschäfts- oder Firmenwertes als Vermögensgegenstand beendet der Gesetzgeber einen jahrelangen Streit über dessen Einordnung innerhalb der Bilanzierung. Nach dem Wortlaut des Referentenentwurfs ist der Geschäfts- oder Firmenwert durch eine Fiktion als Vermögensgegenstand zu klassifizieren. Mithin scheint der Gesetzgeber selbst nicht völlig von der Vermögensgegenstandseigenschaft des Geschäfts- oder Firmenwertes überzeugt. Somit ist zu hinterfragen, ob ein Ansatz als Vermögensgegenstand gerechtfertigt ist, und ob dies der Zielerreichung des BilMoG in Gestalt einer verbesserten Aussagekraft, einer erhöhten Informationsfunktion und einer besseren Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Unternehmen gerecht wird.
Unter diesen Gesichtspunkten soll in der vorliegenden Arbeit zunächst dargestellt werden, was die Aufgabe einer Bilanz im Rechtssinne ist. Anschließend werden die notwendigen Eigenschaften eines Vermögensgegenstandes aufgezeigt, wobei hier auch auf die Eigenschaften des Wirtschaftsguts zurückgegriffen wird, das nach ständiger Rechtsprechung mit dem Begriff des Vermögensgegenstandes übereinstimmt. Die so gewonnenen Erkenntnisse sind nach einer kurzen Beschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes auf diesen anzuwenden, um eine Aussage zu treffen, ob ein Ansatz als Vermögensgegenstand mit den Ansatzkriterien vereinbar ist, bevor auf die Änderungen durch das BilMoG und den damit bezweckten Verbesserungen eingegangen wird. Zum einen soll hierbei der Unterschied zwischen der neuen Regelung und dem alten Ansatzwahlrecht und dessen Auswirkung auf den Jahresabschluss gezeigt werden und zum anderen sind die mit der Vermögensgegenstandsfiktion verbundenen Gefahren für den Gläubigerschutz zu diskutieren. Dies soll unter anderem anhand einer kurzen Darstellung einer Ausschüttungssperre erreicht werden. Eine thesenförmige Zusammenfassung schließt die vorliegende Arbeit ab.
Inhaltsverzeichnis
1 Problemstellung
2 Sinn und Zweck des handelsrechtlichen Jahresabschlusses
3 Geschäfts- oder Firmenwert als Vermögensgegenstand
3.1 Bilanzrechtliche Eigenschaften des Vermögensgegenstands
3.1.1 Vorliegen eines Vermögenswertes
3.1.2 Prinzip der Greifbarkeit
3.1.3 Prinzip der Übertragbarkeit
3.1.4 Prinzip der selbstständigen Bewertbarkeit
3.2 Eigenschaft des derivativen Geschäfts- oder Firmenwerts
3.3 Der Geschäfts- oder Firmenwert als Vermögensgegenstand
4 Behandlung des Geschäfts- oder Firmenwerts im Rahmen des BilMoG
4.1 Intention des Gesetzgebers
4.2 Kritische Würdigung der Vermögensgegenstandsfiktion
5. Thesenförmige Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die durch den Referentenentwurf des BilMoG eingeführte Pflicht zur Aktivierung des derivativen Geschäfts- oder Firmenwertes als Vermögensgegenstand. Ziel der Analyse ist es, die Berechtigung dieser Fiktion kritisch zu hinterfragen und zu prüfen, inwieweit diese Neuregelung die Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses hinsichtlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage tatsächlich verbessert und ob sie den Anforderungen an den Gläubigerschutz gerecht wird.
- Bilanzrechtliche Definition und Eigenschaften eines Vermögensgegenstandes
- Charakteristika des derivativen Geschäfts- oder Firmenwertes
- Analyse der gesetzgeberischen Intentionen des BilMoG
- Kritische Diskussion der Vermögensgegenstandsfiktion
- Einfluss der Neuregelung auf Informationsfunktion und Ausschüttungsbemessung
Auszug aus dem Buch
3.1.2 Prinzip der Greifbarkeit
Bei Vorliegen eines Vermögenswertes ist trotz allem nicht unzweifelhaft klar, dass dieser auch einen ansetzbaren Vermögensgegenstand bildet. Um einen Vermögensgegenstand zu bilden, muss „der Vermögensteil als solcher greifbar im Sinne von nachweisbar sein“. Das bedeutet, es muss ein Gut vorliegen, das bei einer Veräußerung des Unternehmens in der Kaufpreisbemessung Berücksichtigung findet, dem Unternehmen einen zukünftigen Nutzen erbringt, sich aber dennoch klar vom Geschäfts- oder Firmenwert abgrenzen lässt. Es reicht demnach nicht aus, auf einen zukünftigen Vorteil abzustellen, um einen Vermögenswert als Vermögensgegenstand auszuweisen. Bei dem Bilanzierenden zuzurechnenden Sachen und Rechten wird davon ausgegangen, dass sie werthaltig sind und demnach als Vermögensgegenstände zu aktivieren sind.
Ebenfalls rein wirtschaftliche Güter können Vermögensgegenstände sein, auch wenn das Feststellen der Greifbarkeit in diesen Fällen mit Schwierigkeiten verbunden ist. Eine Aktivierung dieser rein wirtschaftlichen Werte kann nur erfolgen, sofern der Bilanzierende sie von Dritten gegen Entgelt erworben hat. Dies entspricht einer Marktbestätigung, was auf das Vorliegen eines Vermögensgegenstands schließen lässt.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Problemstellung: Dieses Kapitel führt in die Thematik der Aktivierungspflicht des derivativen Geschäfts- oder Firmenwertes nach dem BilMoG ein und formuliert die Forschungsfrage bezüglich der Berechtigung dieser Vermögensgegenstandsfiktion.
2 Sinn und Zweck des handelsrechtlichen Jahresabschlusses: Hier werden die Aufgaben der Bilanz, insbesondere im Hinblick auf die Ausschüttungsbemessung und die Informationsfunktion, sowie das Realisationsprinzip erläutert.
3 Geschäfts- oder Firmenwert als Vermögensgegenstand: Dieser Abschnitt analysiert die bilanzrechtlichen Kriterien eines Vermögensgegenstandes und wendet diese auf den Geschäfts- oder Firmenwert an, um dessen Eigenschaft als aktivierungsfähiges Wirtschaftsgut zu prüfen.
4 Behandlung des Geschäfts- oder Firmenwerts im Rahmen des BilMoG: Das Kapitel diskutiert die Absichten des Gesetzgebers zur Harmonisierung der Rechnungslegung durch das BilMoG und würdigt die Auswirkungen der zwingenden Aktivierung kritisch.
5. Thesenförmige Zusammenfassung: Abschließend werden die zentralen Erkenntnisse der Arbeit in prägnanter Form zusammengefasst und die wesentlichen Argumente zur Bilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwertes rekapituliert.
Schlüsselwörter
BilMoG, Geschäfts- oder Firmenwert, Vermögensgegenstand, Handelsbilanz, Aktivierungspflicht, Realisationsprinzip, Jahresabschluss, Gläubigerschutz, derivative Firmenwert, Ansatzkriterien, Vermögensgegenstandsfiktion, Ausschüttungssperre, Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, derivativer Erwerb, selbstständige Bewertbarkeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der vorliegenden Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der neuen gesetzlichen Verpflichtung, den derivativen Geschäfts- oder Firmenwert als Vermögensgegenstand in die Handelsbilanz aufzunehmen, und prüft die dogmatische Herleitung dieser Regelung.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die Schwerpunkte liegen auf den bilanztheoretischen Voraussetzungen für Vermögensgegenstände, den Besonderheiten des Goodwills sowie den Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes auf die deutsche Rechnungslegung.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es zu hinterfragen, ob die gesetzliche Fiktion, den Geschäfts- oder Firmenwert als Vermögensgegenstand zu behandeln, die Informationsfunktion und Vergleichbarkeit der Abschlüsse verbessert, ohne die Gläubigerinteressen zu gefährden.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Der Autor stützt sich auf eine tiefgehende Analyse von Bilanztheorien, des geltenden Handelsrechts, des Referentenentwurfs zum BilMoG sowie einschlägiger Rechtsprechung und Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Fundierung des Vermögensgegenstandsbegriffs, eine spezifische Betrachtung des derivativen Geschäfts- oder Firmenwertes und eine kritische Würdigung der neuen Regelungen durch das BilMoG.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind BilMoG, Geschäfts- oder Firmenwert, Vermögensgegenstand, Realisationsprinzip, Ausschüttungsbemessung und Gläubigerschutz.
Warum ist die Definition des Vermögensgegenstandes für diese Arbeit so essenziell?
Da der Gesetzgeber den Firmenwert durch eine Fiktion als Vermögensgegenstand klassifiziert, muss die Arbeit prüfen, ob diese Einstufung mit den klassischen Kriterien wie Greifbarkeit und selbstständiger Bewertbarkeit vereinbar ist.
Inwieweit beeinträchtigt die Neuregelung den Gläubigerschutz?
Die Arbeit diskutiert, ob die Aktivierung zu einer überhöhten Ausschüttung führen könnte, kommt jedoch zu dem Schluss, dass aufgrund der bisherigen Praxis und der Ausgestaltung eine Ausschüttungssperre nicht zwingend erforderlich erscheint.
- Quote paper
- Sven Hahn (Author), 2008, Das BilMoG. Erfolgreiche Harmonisierung von Handelsrecht, Steuerrecht und IFRS?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/94332