Die vorliegende Arbeit thematisiert die komplexen Regeln des §§ 7 - 14 AStG und veranschaulicht deren Anwendung anhand von passenden Beispielen. Im weiteren Verlauf wird auch auf die bevorstehenden Änderungen im Rahmen des BEPS-Projekts und der ATAD-Richtlinien eingegangen. Es werden insbesondere die vorgesehenen Änderungen des Referentenentwurfs thematisiert.
Die Arbeit befasst sich außerdem mit dem Leitgedanken der außensteuerlichen Hinzurechnungsbesteuerung als grenzüberschreitende Missbrauchsvermeidungsvorschrift. Durch die Steuergestaltung von Konzernen und das Ausnutzen von internationalen Steuergefällen zur Erzielung von Steuervorteilen werden rechtliche Grenzen oft erreicht, wenn nicht sogar überschritten. Bereits 1972 entwickelte der deutsche Gesetzgeber Maßnahmen, um die Einkünfteverlagerung ins niedrigbesteuernde Ausland und die Abschirmwirkung durch Beteiligung an intransparenten Gesellschaften zu vermeiden. Um die Missbrauchsvermeidung über die deutschen Grenzen hinaus durchzusetzen, sind die Hinzurechnungsbesteuerung und das dahinterstehende Außensteuergesetz geschaffen worden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Zusammenhang mit dem deutschen Außensteuerrecht
2.1 Außensteuergesetz
2.2 Die Entwicklung der Hinzurechnungsbesteuerung
2.3 Grundprinzip der Hinzurechnungsbesteuerung
3. Tatbestandsvoraussetzungen
3.1 Beherrschungskriterium
3.1.1 Unbeschränkte Steuerpflicht
3.1.2 Beteiligungsvoraussetzungen
3.2 Passive Einkünfte
3.2.1 Einkünftequalifikation
3.2.2 Persönliche Zurechnung
3.2.3 Aktivkatalog
3.3 Niedrigbesteuerung
3.4 Ausnahmen der Hinzurechnungsbesteuerung
3.4.1 Gegenbeweis
3.4.2 Freigrenze für gemischte Einkünfte nach § 9 AStG
3.4.3 Personengesellschaften und ausländische Betriebsstätten
4. Rechtsfolgen der Hinzurechnungsbesteuerung
4.1 Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags
4.1.1 Zwischeneinkünfte nach § 10 Abs. 3 AStG
4.1.2 Zurechnung von Untergesellschaften § 14 AStG
4.1.3 Steuerabzug und Steueranrechnung
4.1.4 Veräußerunggewinne § 11 AStG
4.1.5 Verluste § 10 Abs. 3 S. 5 AStG
4.2 Ermittlung der Hinzurechnungsquote
4.3 Besteuerung des Hinzurechnungsbetrags
4.3.1 Fiktive Gewinnausschüttung
4.3.2 Behandlung tatsächlicher Gewinnausschüttung
5. Verhältnis zu anderen Normen
5.1 Verhältnis zu ausgewählten nationalen Regelungen
5.1.1 Zurechnung § 39 AO
5.1.2 Scheingeschäft § 41 AO
5.1.3 Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten § 42 AO
5.2 Gewerbesteuer
5.3 Anwendung des Investmentsteuergesetzes
5.4 Verhältnis zum DBA
6. Reformbedarf
6.1 BEPS-Aktionspunkt 3
6.2 ATAD I
6.2.1 Art. 7
6.2.2 Art. 8
6.3 Hinzurechnungsbesteuerung - Referentenentwurf
6.3.1 Beherrschungskonzept
6.3.2 Passive Einkünfte
6.3.3 Niedrigbesteuerung
6.3.4 Rechtsfolgenebene
7. Fazit
Zielsetzung & Themen
Das Hauptziel dieser Arbeit ist es, die komplexen Regelungen der Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7-14 AStG als Instrument zur Vermeidung von Steuergestaltung und Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerländer darzulegen und kritisch zu hinterfragen. Die Forschungsfrage untersucht dabei, inwieweit das aktuelle Konzept, insbesondere hinsichtlich der Niedrigsteuerschwelle und der Inländerbeherrschung, noch zeitgemäß ist und welchem Reformbedarf es im Kontext internationaler Entwicklungen wie BEPS und ATAD gegenübersteht.
- Grundlagen und historische Entwicklung der Hinzurechnungsbesteuerung
- Analyse der Tatbestandsvoraussetzungen (Beherrschung, passive Einkünfte, Niedrigbesteuerung)
- Funktionsweise des Aktivkatalogs zur Abgrenzung steuerlich unschädlicher Tätigkeiten
- Rechtsfolgen der Hinzurechnungsbesteuerung und Methoden der Steueranrechnung
- Diskussion des Reformbedarfs unter Berücksichtigung von BEPS-Aktionspunkten und der ATAD-Richtlinie
Auszug aus dem Buch
3.1 Beherrschungskriterium
Wenn „ein oder mehrere unbeschränkt steuerpflichtige Gesellschafter zu mehr als der Hälfte an einer ausländischen Gesellschaft beteiligt sind,“ wird der Tatbestand der Inländerbeherrschung als erfüllt angesehen. Besonderes Wertmaß wird auf die Erläuterung der Beteiligungshöhe und auf die Definition der ausländischen Gesellschaft gelegt.
Die Hinzurechnungsbesteuerung findet nur gegenüber unbeschränkt steuerpflichtigen Personen Anwendung. Damit können natürliche sowie juristische Personen als Hinzurechnungsobjekte betroffen sein. Die unbeschränkte Steuerpflicht bei natürlichen Personen ergibt sich alternativ oder kumulativ aus dem inländischen Wohnsitz (§ 8 AO) oder dem gewöhnlichen Aufenthalt (§9 AO). Die Erfüllung eines dieser beiden Kriterien nach § 1 Abs.1 EStG ist für die beschränkte Steuerpflicht des § 7 Abs. 1 AStG ausreichend. Als qualifiziert gelten daneben auch Personen, die lediglich auf Antrag unbeschränkt steuerpflichtig werden, ohne entweder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt im Inland vorzuweisen (§ 1 Abs. 3 sowie § 1a EStG). Ebenfalls als unbeschränkt steuerpflichtig gelten diejenigen Personen, die durch ihre Tätigkeit für eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts nach dem Kassenprinzip erfasst werden (§ 1 Abs. 2 EStG). Bei juristischen Personen ergibt sich eine unbeschränkte Steuerpflicht alternativ oder kumulativ durch einen inländischen Ort der Geschäftsleitung (§ 10 AO) oder dem Sitz der Gesellschaft im Inland (§ 11 AO). Körperschaften, die nach § 5 KStG steuerbefreit sind gelten demnach auch als unbeschränkt steuerpflichtig i.S.v. § 7 Abs.1 AStG, da letzteres die Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist. Für beschränkt und erweitert beschränkt Steuerpflichtige findet §§ 7 ff. AStG derzeit keine Anwendung.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die zunehmende globale Steuerverlagerung durch multinationale Konzerne und führt in das Konzept der Hinzurechnungsbesteuerung als grenzüberschreitende Missbrauchsvermeidungsvorschrift ein.
2. Zusammenhang mit dem deutschen Außensteuerrecht: Dieses Kapitel erläutert die Entstehung des Außensteuergesetzes als Reaktion auf Steueroasen und ordnet es in das deutsche Steuerrecht ein.
3. Tatbestandsvoraussetzungen: Hier werden die zentralen Kriterien (Beherrschung, passive Einkünfte, Niedrigbesteuerung) analysiert, die kumulativ erfüllt sein müssen, um die Hinzurechnungsbesteuerung auszulösen.
4. Rechtsfolgen der Hinzurechnungsbesteuerung: Das Kapitel behandelt die steuertechnische Umsetzung, insbesondere die Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags, der Hinzurechnungsquote und der Besteuerung.
5. Verhältnis zu anderen Normen: Hier wird das Zusammenspiel der Hinzurechnungsbesteuerung mit nationalen Regelungen wie der Abgabenordnung, der Gewerbesteuer, dem Investmentsteuergesetz sowie DBA-Regelungen betrachtet.
6. Reformbedarf: Dieses Kapitel diskutiert den Reformdruck durch internationale Projekte wie BEPS und die ATAD-Richtlinie sowie den Referentenentwurf zur Umsetzung dieser Vorgaben in nationales Recht.
7. Fazit: Das Fazit fasst die zentralen Erkenntnisse der Arbeit zusammen und bewertet die Kritik an der aktuellen Ausgestaltung der Hinzurechnungsbesteuerung.
Schlüsselwörter
Hinzurechnungsbesteuerung, Außensteuergesetz, AStG, Missbrauchsvermeidung, Inländerbeherrschung, Zwischeneinkünfte, Niedrigbesteuerung, Aktivkatalog, Doppelbesteuerung, BEPS, ATAD, Steuergestaltung, Kapitalanlagecharakter, Substanznachweis, Steuerarbitrage.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Bachelorarbeit befasst sich mit der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung als Instrument zur Vermeidung von internationaler Steuergestaltung, bei der Gewinne von Unternehmen in niedrig besteuerte Länder verschoben werden.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zentrale Themen sind die Voraussetzungen der Inländerbeherrschung, die Qualifikation passiver Einkünfte, die Möglichkeiten der Vermeidung durch den Motivtest oder Freigrenzen sowie der aktuelle Reformdruck durch internationale Richtlinien wie die ATAD.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist ein Überblick über die relevanten §§ 7-14 AStG, die Aufdeckung von Schwachstellen in der aktuellen Gesetzgebung sowie die Analyse des bestehenden Reformbedarfs.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literatur- und Rechtsanalyse unter Einbeziehung von Gesetzesbegründungen, Kommentaren, der aktuellen Rechtsprechung von EuGH und BFH sowie dem Referentenentwurf zur ATAD-Umsetzung.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Tatbestandsvoraussetzungen, die steuerlichen Rechtsfolgen, das Verhältnis zu anderen Normen wie der Abgabenordnung sowie die Diskussion zu notwendigen Reformen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere Hinzurechnungsbesteuerung, Außensteuergesetz (AStG), Zwischeneinkünfte, Aktivkatalog, Inländerbeherrschung und Niedrigbesteuerung.
Warum wird die Niedrigsteuerschwelle von 25 % in der Arbeit kritisiert?
Die Arbeit kritisiert, dass aufgrund dieser Schwelle auch Nachbarländer, die keine klassischen Steueroasen sind, erfasst werden, was zu einer Wahrnehmung der Hinzurechnungsbesteuerung als Strafsteuer führt.
Wie wirkt sich die neue "Switch-over-Klausel" auf ausländische Betriebsstätten aus?
Die Klausel (§ 20 Abs. 2 AStG) verhindert die Umgehung der Hinzurechnungsbesteuerung durch Betriebsstätten, indem sie einen Methodenwechsel von der Freistellung zur Anrechnung vorsieht, um eine Besteuerung auf deutschem Niveau sicherzustellen.
Welche Bedeutung hat der Substanznachweis im Kontext des Motivtests?
Der Substanznachweis erlaubt es Steuerpflichtigen, die Missbrauchsvermutung zu widerlegen, indem sie nachweisen, dass die ausländische Gesellschaft im Ansässigkeitsstaat tatsächlich eine wirtschaftliche Tätigkeit (mit Personal, Ausstattung etc.) ausübt.
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- Vanessa Albrecht (Autor), 2020, Die Hinzurechnungsbesteuerung als grenzüberschreitende Missbrauchsvermeidungsvorschrift, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/943398