Schwangere Frauen und Soziale Arbeit. Welche Unterstützungsmöglichkeit bietet die Soziale Arbeit in einer Schwangerenkonfliktsituation?


Trabajo Escrito, 2019

12 Páginas, Calificación: 1,3

Anónimo


Extracto


I Inhaltsverzeichnis

II Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Kennzeichen einer Schwangerschaft

3 Schwangerenberatung

4 Schwangerschaftsabbruch
4.1 Methoden eines Schwangerschaftsabbruches
4.2 Richtlinien für einen Schwangerschaftsabbruch
4.3 Selbstbestimmungsrecht der Frau

5 Unterstützung in einer Schwangerenkonfliktsituation

6 Diskussion

III Literaturverzeichnis

Zusammenfassung

Eine Schwangerschaftsberatungsstelle informiert Frauen über ihre gesetzlichen Ansprüche und berät sie bei Fragen und Problemen in der Schwangerschaft. Frauen, welche sich für einen Abbruch der Schwangerschaft entscheiden, müssen vorerst eine Schwangerenberatungsstelle aufsuchen, um eine Beratungsbescheinigung zu erlangen. Der Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland nach er Beratungsregel, mit kriminologischer Indikation und mit medizinischer Indikation straffrei. Die Frau kann zwischen einem medikamentösen oder instrumentellen Abbruch entscheiden. Außerdem besitzt sie das Recht, selbst zu bestimmen, ob sie sich für ein Leben mit oder ohne Kind entscheidet. Möchte die Frau ihr Kind zur Welt bringen, aber nicht das Sorgerecht besitzen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie zum Beispiel die Babyklappe oder die vertrauliche Geburt.

In der folgenden Arbeit wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit die männliche Form verwendet. Sie bezieht sich auf Personen beiderlei Geschlechts.

II Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland in den Jahren von 1996 bis 2018

1 Einleitung

In Deutschland ist die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im Vergleich von 1996 zu 2018 stark gesunken:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.1: Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland in den Jahren von 1996 bis 2018

Dennoch haben sich im Jahr 2018 circa 102.000 Frauen für den Abbruch der Schwangerschaft entschieden (siehe Abb.1). Sie befinden sich in einer Schwangerschaftskonfliktsituation. Schwangerschaftskonflikt bedeutet, dass die betroffene Frau schwanger geworden ist, aber nicht weiß, ob sie sich für oder gegen einen Abbruch der Schwangerschaft entscheiden soll. Die Schwangerschaft bei diesen Frauen war meist ungeplant, ungewollt oder unerwartet. Dies kann mit verschiedenen Faktoren zusammenhängen, wie zum Beispiel fehlerhafte Verhütung, finanzielle Sorgen, das Alter der Frau, kein Beziehungspartner oder beruflich unpassender Zeitpunkt für eine Schwangerschaft. (Artelt, 2012, S.41ff.)

In dieser wissenschaftlichen Arbeit wird Bezug auf die Frage genommen, welche Unterstützungsmöglichkeiten die soziale Arbeit Frauen bietet, die sich in einer solchen Konfliktsituation befinden. Im Folgenden wird auf die Funktion von Schwangerenberatungsstellen eingegangen und dargelegt, welche Richtlinien es in Deutschland bei einem Schwangerschaftsabbruch zu beachten gilt. Des Weiteren werden Alternativen zu einem Schwangerschaftsabbruch aufgezeigt.

2 Kennzeichen einer Schwangerschaft

„Der Zustand einer Frau während der Tragezeit von der Empfängnis bis zur Geburt wird als Schwangerschaft bezeichnet. Zu Beginn der Schwangerschaft wird die Frau im Allgemeinen nur bemerken, dass ihre Menstruation ausbleibt“ (Schadé, 2002, S.567 f.).

3 Schwangerenberatung

Laut dem Schwangerschaftskonfliktgesetz hat jede Person Anspruch auf Informationen und Beratung bei einer Schwangerschaft (§2 SchKG).

„Zielgruppe der angebotenen Beratung sind vorwiegend Frauen, Paare und Familien, die sich in der Zeit der Schwangerschaft oder nach der Geburt des Kindes in einer schwierigen Konfliktsituation befinden“ (Artelt, 2012, S.74).

Eine Schwangerenberatung informiert über gesetzliche Ansprüche, wie zum Beispiel Elterngeld, Kindergeld und Mutterschutz. Des Weiteren bietet die Beratungsstelle Hilfe bei der Suche nach Wohnungen, Arbeits- und Ausbildungsplätzen an. Sie unterstützt Klienten bei Behördengängen und vermittelt Kontakt zu Ämtern, Selbsthilfegruppen und medizinischen und pädagogischen Fachpersonal. In finanziellen Notsituationen beantragen sie Mittel bei der ‚Bundesstiftung Mutter und Kind‘. Darüber hinaus geben die Berater Informationen über Verhütungsmethoden und bieten Sexualaufklärung an. (Schoeps, 2012, S.81) In einer Beratung darf der Klient auch über persönliche Probleme oder Beziehungsprobleme sprechen, die sich durch die Schwangerschaft ergeben haben (Profamilia, 2015, S.7). Daher wird in den Schwangerenberatungsstellen auch Paar-, Ehe- und Familienberatung angeboten. In einer Schwangerenberatungsstelle besteht die Möglichkeit Unterstützung im Bereich Pränataldiagnostik zu erhalten, sowie Beratung bei einem Spätabbruch. Des Weiteren wird der Klient nach einer Früh-, Tot- oder Fehlgeburt unterstützt (Schoeps, 2012, S.81). Die Beratung gilt als ein Hilfsangebot und ist bei einem Abbruch nach der Beratungsregel gesetzlich vorgeschrieben. Sie informiert über die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten für psychosoziale Konflikte, sowie über die Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs. Eine Konfliktberatung soll ermutigen und ist ergebnisoffen. Die Beratungsgespräche sind kostenlos und die Mitarbeiter stehen unter Schweigepflicht. Auf Wunsch ist es auch möglich, während der Beratung anonym zu bleiben. (Profamilia, 2015, S.6f.)

4 Schwangerschaftsabbruch

4.1 Methoden eines Schwangerschaftsabbruches

Wenn eine Frau sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet hat sie die Wahl zwischen einen instrumentellen oder medikamentösen Schwangerschaftsabbruch.

Bei einem instrumentellen Schwangerschaftsabbruch wird der Gebärmutterhals mithilfe eines Metallstäbchens von der Scheide aus erweitert und eine dünne Kanüle wird in die Gebärmutter eingeführt. Mit dieser Kanüle wird das Schwangerschaftsgewebe abgesaugt. Beim medikamentösen Abbruch wird ‘Mifepistron‘, als Tablette, den Patienten verabreicht. Dies ist ein künstliches Hormon, welches den Gelbkörperhormonen, die zu dem Erhalt der Schwangerschaft beitragen, ähnelt. Durch die ähnliche Struktur von Mifepistron werden die Gelbkörperhormone blockiert. Somit kann die Schwangerschaft nicht fortbestehen. Nach der Einnahme von Mifepriston müssen 36-48 Stunden später zusätzliche Hormone, Prostaglandine, eingenommen werden oder als Zäpfchen in die Scheide eingeführt werden. Somit zieht sich die Gebärmutter zusammen und das Schwangerschaftsgewebe wird durch eine Blutung ausgestoßen. (Pro Familia, 2015, S.15ff.)

Bei Frauen mit einem pränataldiagnostischen Befund wird im Krankenhaus die Geburt künstlich eingeleitet. Ein Zäpfchen mit dem Hormon Prostaglandin, welches die Wehentätigkeit der Gebärmuttermuskulatur fördert, wird in den Muttermund eingeführt. Zusätzlich werden Wehenfördernde Mittel über eine Infusion verabreicht. Dieser Vorgang kann über mehrere Tage andauern bis es zur Geburt kommt. Der Fötus verstirbt meist während des Abnabelns oder kurze Zeit später. (Peters, 2011, S. 29 f.)

4.2 Richtlinien für einen Schwangerschaftsabbruch

In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch nach §218 im Strafgesetzbuch strafbar. Der §218 enthält einige Ausnahmen, wie zum Beispiel „bei einem Schwangerschaftsabbruch auf Grundlage der Beratungsregel“ (§218 a Absatz 1 StGB).

Für einen Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregel, dürfen nach der Befruchtung nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sein. Bei einer medikamentösen Abtreibung dürfen nur sieben Wochen nach der Befruchtung vergangen sein. Des Weiteren muss die gesetzlich vorgeschriebene Beratung, in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle durchgeführt worden sein und der Klient muss die entsprechende Beratungsbescheinigung erhalten haben. Der Schwangerschaftsabbruch darf frühestens am vierten Tag nach Abschluss der Beratung erfolgen und darf ausschließlich von Ärzten durchgeführt werden. (Pro Familia, 2015, S.9)

Wenn eine medizinische Indikation vorliegt ist der Schwangerschaftsabbruch nach nicht strafbar (§218 a Absatz 2 StGB). Dieser Indikator gilt, unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren, wenn es sich um eine Gefahr für das Leben beziehungsweise eine Beeinträchtigung der Gesundheit und des seelischen Zustandes der Schwangeren handelt (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2014, S. 12). Ein Schwangerschaftsabbruch ist rechtswidrig, wenn nach einer pränataldiagnostischen Untersuchung mit einer gesundheitlichen Schädigung des Kindes zu rechnen ist. Bei dieser medizinischen Indikation liegt keine gesetzliche Frist in Bezug auf die Schwangerschaftswoche vor (Pro Familia, 2015, S.26f.).

Eine kriminologische Indikation liegt vor, wenn nach ärztlicher Erkenntnis Gründe dafürsprechen, dass die Schwangerschaft auf einem Sexualdelikt, wie beispielweise einer Vergewaltigung, beruht. Wenn ein Mädchen unter 14 Jahren schwanger geworden ist, gilt auch dies als kriminologische Indikation. Bei diesem Indikator gibt es keine Beratungspflicht für die Schwangere Frau (ebd.).

4.3 Selbstbestimmungsrecht der Frau

Die Frau allein das Recht zu bestimmen, ob sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführt oder nicht. Der Erzeuger des ungeborenen Kindes hat juristisch gesehen kein Recht über die Fortführung oder das Abbrechen der Schwangerschaft mitzuentscheiden. Minderjährig Schwangere können ohne Einwilligung der Eltern die Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch nehmen und eine Indikation zum Schwangerschaftsabbruch erhalten. Jedoch wird beim Schwangerschaftsabbruch eine Zustimmung eines Sorgeberechtigten benötigt. Möchte die Minderjährige die Schwangerschaft ohne diese Zustimmung abbrechen, muss sich der Arzt selbst versichern, ob diese Person sich über die Auswirkungen des Eingriffes bewusst ist. Dies wird bei Frauen über 16 Jahren meistens bejaht. (Pro Familia, 2015, S. 28ff.) „Wenn die Minderjährigen ihren Eltern unter keinen Umständen von der Schwangerschaft berichten wollen, reicht manchen Ärzten die Bestätigung der Einwilligungsfähigkeit von einer Lehrkraft oder einer Schulsozialarbeiterin“ (Pro Familia, 2015, S.31).

5 Unterstützung in einer Schwangerenkonfliktsituation

Wenn sich die Frau in einer Konfliktsituation befindet, gibt es neben der Schwangerenberatung weitere Möglichkeiten, der Frau aus dieser Situation zu helfen. Falls die Frau ihre Schwangerschaft zu spät bemerkt hat und ein Abbruch nicht mehr möglich ist, gibt es zum einen die Babyklappe. Dabei handelt es sich um eine „Vorrichtung, in der heimlich geborene Babys, die nicht durch Krankenhaus oder Hebamme registriert wurden, abgegeben werden können.“. (Purrio, o.J.) Anschließend kümmert sich Fachpersonal um das Baby. Die Mutter bleibt anonym kann aber wenn sie möchte, auf einem Zettel in der Babyklappe ihre Kontaktdaten oder den Namen des Kindes hinterlassen (ebd.).

Eine Alternative zur Babyklappe ist die vertrauliche Geburt. Frauen können Berater über eine Notfallnummer kontaktieren und mit ihnen absprechen, wo die Geburt stattfinden soll. Denn das Kind muss nicht im Krankenhaus geboren werden, sondern kann auch zuhause bei der Schwangeren Frau mithilfe einer Hebamme zur Welt kommen. Die Frauen geben nur einmal gegenüber den Beratern ihre Kontaktdaten preis, welche das Kind der Schwangeren Frau, wenn es 16 Jahre alt ist, in Erfahrung bringen kann. (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2014, S. 29ff.)

Eine weitere Alternative zum Schwangerschaftsabbruch, ist die persönliche Übergabe des Kindes. „Das Projekt ‚Findelbaby‘ beinhaltet eine Notrufnummer unter dieser Frauen, die gerade entbunden haben, anrufen können und einen Treffpunkt zur anonymen Kindesabgabe mit den Beratern vereinbaren.“ (Moysich, o.J.)

6 Diskussion

In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Indikatoren straffrei. Die Frau allein darf bestimmen ob sie sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet. Die Schwangerenberatungsstellen klären über einen Schwangerschaftsabbruch auf und bieten Betreuung nach einem Abbruch der Schwangerschaft an. Sie zeigen weitere Möglichkeiten auf, falls eine Frau sich vor der Entbindung oder kurz danach gegen ein Leben mit dem Kind entscheidet. (Pro Familia, 2015, S. 4ff.) Die Frauen haben die Möglichkeit anonym zu entbinden beziehungsweise ihr Kind nach der Geburt abzugeben (Purrio, o. J.). Falls die Frauen sich für das Leben mit dem Kind entscheiden, bekommen sie durch die ‚Bundesstiftung Mutter und Kind‘ finanzielle Mittel gestellt (Schoeps, 2012, S.81). Außerdem können sie 24 Stunden am Tag einen Berater am Telefon erreichen, falls sie Hilfe benötigen (Moysich, o.J.). Sie haben die Möglichkeit verschiedene Beratungsangebote einer Schwangerschaftsberatungsstelle kostenlos zu nutzen, bis das Kind das dritte Lebensjahr erreicht (Schopes, 2012, S.81). Somit bietet die Soziale Arbeit eine umfassende Unterstützungsmöglichkeit für Frauen, die sich in einer Konfliktsituation befinden, damit sie sich mit ihren Problemen, Sorgen und Ängsten nicht alleingelassen fühlen.

[...]

Final del extracto de 12 páginas

Detalles

Título
Schwangere Frauen und Soziale Arbeit. Welche Unterstützungsmöglichkeit bietet die Soziale Arbeit in einer Schwangerenkonfliktsituation?
Universidad
MSB Medical School Berlin - Hochschule für Gesundheit und Medizin
Calificación
1,3
Año
2019
Páginas
12
No. de catálogo
V945335
ISBN (Ebook)
9783346280831
ISBN (Libro)
9783346280848
Idioma
Alemán
Palabras clave
schwangere, frauen, soziale, arbeit, welche, unterstützungsmöglichkeit, schwangerenkonfliktsituation
Citar trabajo
Anónimo, 2019, Schwangere Frauen und Soziale Arbeit. Welche Unterstützungsmöglichkeit bietet die Soziale Arbeit in einer Schwangerenkonfliktsituation?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/945335

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