Im Februar 2005 machte ich für 2 Wochen ein Schnupperpraktikum beim Sozialen Dienst. Dabei hatte ich die Möglichkeit für einen Tag in die Arbeit der dort ebenfalls angesiedelten Jugendgerichtshilfe (weitergehend auch JGH genannt) einzublicken. Leider verschaffte dies mir nur einen sehr geringen Einblick. Jedoch wurde mein Interesse geweckt und ich beschloss das Wissen hierüber bei Gelegenheit zu vertiefen. Die Möglichkeit dazu bot sich schon bald zu Beginn des Sommersemesters 2005. Im Modul „Praxiserkundung“ sollte eine Einrichtung der Sozialen Arbeit besucht und erforscht werden. Also nahm ich Kontakt zu Frau A. auf. Sie gab mir zusätzlich noch einen Hinweis auf eine öffentliche Gerichtsverhandlung eines interessanten Prozesses am Landgericht, bei dem die JGH beteiligt sein würde.
Ziel der Arbeit ist es den Lesern/Innen einen Einblick in die Arbeit der Jugendgerichtshilfe zu verschaffen. Möchte man in wenigen Worten zusammenfassen, was genau Jugendgerichtshilfe ist, lässt
sich folgende Definition ranziehen:
„Der Begriff der Jugendgerichtshilfe umschreibt die Gesamtheit der Aktivitäten der
Jugendhilfe aus Anlass einer Straftat.“
Diese Definition ist sicherlich recht knapp gehalten. Um konkret fassen zu können
bedarf es einen Blick auf die Zielgruppe, die gesetzlichen Grundlagen und die Aufgaben der
Jugendgerichtshilfe. Meines Erachtens wird erst in diesen Punkten deutlich, was genau unter
diesem Begriff zu verstehen ist. Zu der obengenannten Definition muss ergänzt werden, dass es sich in jedem Fall um die Straftaten eines Jugendlichen (15. – 18. Lebensjahr) oder Heranwachsenden (19.-21. Lebensjahr) handelt. Diese Gruppe kann zunächst auch als Zielgruppe genannt werden.
Jedoch richtet sich die Hilfe nicht nur an den Jugendlichen selbst. Logischerweise ist auch die Herkunftsfamilie zu beraten, da hier oft problematische Konstellationen festzustellen sind. Neben Eltern gehören aber auch sonstige Personen im Umkreis des straffälligen jungen Menschen zur Zielgruppe. Auch auf sie soll sich das Angebot der JGH ausrichten.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Was ist Jugendgerichtshilfe?
- Definition „Jugendgerichtshilfe“
- Zielgruppe
- Rechtliche Grundlagen
- Doppelmandat
- Aufgaben
- Geschichtliche Entwicklung der Jugendgerichtshilfe
- Organisationsstrukturen
- Jugendgerichtshilfe als Beruf
- Erforderliche berufliche Kompetenzen
- Nutzung professionsbezogener Kompetenzen
- Qualitätsentwicklung
- Supervision
- Selbstevaluation
- Öffentlichkeitsarbeit und Prävention
- Klientel
- Soziale Hintergründe
- Kontaktaufnahme JGH und KlientIn
- Rechtsfolgen und ihre Wirksamkeit
- Handeln im Doppelmandat
- Formen des Umgangs
- Rolle des Doppelmandates in der gerichtlichen Stellungnahme
- Anerkennung der JGH vor Gericht
- Fazit
- Literaturverzeichnis
- Interview mit Frau A.
- Anhang 1 „Interviewverlauf des Interviews mit Frau A.“
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Hausarbeit setzt sich zum Ziel, die Arbeit der Jugendgerichtshilfe (JGH) umfassend zu beleuchten. Der Fokus liegt dabei auf den Aufgaben, dem rechtlichen Rahmen und den Herausforderungen, denen die JGH in der Praxis begegnet.
- Definition und Aufgaben der Jugendgerichtshilfe
- Rechtliche Grundlagen und das Doppelmandat
- Soziale Hintergründe und Herausforderungen der Klientel
- Das Handeln im Doppelmandat und die Rolle der JGH vor Gericht
- Kompetenzen und Qualitätsentwicklung in der Jugendgerichtshilfe
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Definition der Jugendgerichtshilfe und ihrer Zielgruppe. Anschließend werden die rechtlichen Grundlagen, das Doppelmandat und die wichtigsten Aufgaben der JGH erläutert. Die Kapitel behandeln auch die historische Entwicklung der Jugendgerichtshilfe, ihre Organisationsstrukturen und die spezifischen beruflichen Kompetenzen. Es werden auch die sozialen Hintergründe und Herausforderungen der Klientel sowie das Handeln im Doppelmandat im Kontext der gerichtlichen Stellungnahme der JGH beleuchtet.
Schlüsselwörter
Die Arbeit beschäftigt sich mit zentralen Themen wie Jugendgerichtshilfe, Doppelmandat, Rechtliche Grundlagen, soziale Hintergründe von straffälligen Jugendlichen, Jugendstrafrecht, Jugendhilfe, Familienberatung, Ressourcenorientierung, professionelle Kompetenzen, Qualitätsentwicklung, Supervision, Selbstevaluation.
Häufig gestellte Fragen
Was sind die Aufgaben der Jugendgerichtshilfe (JGH)?
Die JGH berät straffällige Jugendliche und deren Familien, bringt soziale Aspekte in Gerichtsverfahren ein und überwacht die Einhaltung von Auflagen.
Wer gehört zur Zielgruppe der Jugendgerichtshilfe?
Dazu zählen Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 21 Jahre), die eine Straftat begangen haben, sowie deren Umfeld.
Was versteht man unter dem "Doppelmandat" der JGH?
Es beschreibt den Konflikt zwischen Hilfe (Unterstützung des Jugendlichen) und Kontrolle (Mitwirkung am Strafverfahren und Bericht an das Gericht).
Auf welchen rechtlichen Grundlagen basiert die Arbeit der JGH?
Die Arbeit basiert primär auf dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) und dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Welche Rolle spielt die soziale Herkunft bei jugendlicher Delinquenz?
Oft liegen problematische Familienkonstellationen oder soziale Benachteiligungen vor, die von der JGH im Rahmen der gerichtlichen Stellungnahme beleuchtet werden.
- Arbeit zitieren
- Bachelor of Arts in Sozialer Arbeit Rebecca Brohm (Autor:in), 2005, Jung und straffällig, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/94537