Im Februar 2005 machte ich für 2 Wochen ein Schnupperpraktikum beim Sozialen Dienst. Dabei hatte ich die Möglichkeit für einen Tag in die Arbeit der dort ebenfalls angesiedelten Jugendgerichtshilfe (weitergehend auch JGH genannt) einzublicken. Leider verschaffte dies mir nur einen sehr geringen Einblick. Jedoch wurde mein Interesse geweckt und ich beschloss das Wissen hierüber bei Gelegenheit zu vertiefen. Die Möglichkeit dazu bot sich schon bald zu Beginn des Sommersemesters 2005. Im Modul „Praxiserkundung“ sollte eine Einrichtung der Sozialen Arbeit besucht und erforscht werden. Also nahm ich Kontakt zu Frau A. auf. Sie gab mir zusätzlich noch einen Hinweis auf eine öffentliche Gerichtsverhandlung eines interessanten Prozesses am Landgericht, bei dem die JGH beteiligt sein würde.
Ziel der Arbeit ist es den Lesern/Innen einen Einblick in die Arbeit der Jugendgerichtshilfe zu verschaffen. Möchte man in wenigen Worten zusammenfassen, was genau Jugendgerichtshilfe ist, lässt
sich folgende Definition ranziehen:
„Der Begriff der Jugendgerichtshilfe umschreibt die Gesamtheit der Aktivitäten der
Jugendhilfe aus Anlass einer Straftat.“
Diese Definition ist sicherlich recht knapp gehalten. Um konkret fassen zu können
bedarf es einen Blick auf die Zielgruppe, die gesetzlichen Grundlagen und die Aufgaben der
Jugendgerichtshilfe. Meines Erachtens wird erst in diesen Punkten deutlich, was genau unter
diesem Begriff zu verstehen ist. Zu der obengenannten Definition muss ergänzt werden, dass es sich in jedem Fall um die Straftaten eines Jugendlichen (15. – 18. Lebensjahr) oder Heranwachsenden (19.-21. Lebensjahr) handelt. Diese Gruppe kann zunächst auch als Zielgruppe genannt werden.
Jedoch richtet sich die Hilfe nicht nur an den Jugendlichen selbst. Logischerweise ist auch die Herkunftsfamilie zu beraten, da hier oft problematische Konstellationen festzustellen sind. Neben Eltern gehören aber auch sonstige Personen im Umkreis des straffälligen jungen Menschen zur Zielgruppe. Auch auf sie soll sich das Angebot der JGH ausrichten.
Gliederung
1 Was ist Jugendgerichtshilfe?
1.1 Definition „Jugendgerichtshilfe“
1.2 Zielgruppe
1.3 Rechtliche Grundlagen
1.4 Doppelmandat
1.5 Aufgaben
2 Geschichtliche Entwicklung der Jugendgerichtshilfe
3 Organisationsstrukturen
4 Jugendgerichtshilfe als Beruf
4.1 Erforderliche berufliche Kompetenzen
4.2 Nutzung professionsbezogener Kompetenzen
4.2.1 Qualitätsentwicklung
4.2.2 Supervision
4.2.3 Selbstevaluation
5 Öffentlichkeitsarbeit und Prävention
6 Klientel
6.1 Soziale Hintergründe
6.2 Kontaktaufnahme JGH und KlientIn
6.3 Rechtsfolgen und ihre Wirksamkeit
7 Handeln im Doppelmandat
7.1 Formen des Umgangs
7.2 Rolle des Doppelmandates in der gerichtlichen Stellungnahme
7.3 Anerkennung der JGH vor Gericht
8 Interview mit Frau A.
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit gibt einen Einblick in die Arbeitsweise der Jugendgerichtshilfe und untersucht die Herausforderungen des professionellen Handelns in diesem Feld, insbesondere im Spannungsfeld zwischen jugendhilferechtlichen Erziehungszielen und strafrechtlichen Anforderungen.
- Rechtliche Rahmenbedingungen und Aufgaben der Jugendgerichtshilfe.
- Die historische Entwicklung des Fachbereichs.
- Berufliche Anforderungen und Instrumente der Qualitätssicherung.
- Umgang mit dem Doppelmandat in der gerichtlichen Praxis.
- Analyse des Klientels und der Wirksamkeit von Rechtsfolgen.
Auszug aus dem Buch
Handeln im Doppelmandat
In Kapitel 1.4. wurde bereits die rechtliche Grundlage für das Doppelmandat der Sozialen Arbeit in der Jugendgerichtshilfe beleuchtet. Dieses Kapitel soll sich nun vor allem auf den professionellen Umgang dieses Konfliktes in der Praxis beschäftigen.
Als Gerichtshilfe soll die JGH im Strafverfahren ermitteln, berichten und überwachen und ist Teil des strafenden Systems. Als Jugendhilfe soll sie jungen Menschen in ihrer Entwicklung fördern und Benachteiligungen ausgleichen. JGH ist somit die „Personifikation des...Widerspruchs von Erziehung und Strafe.“ Diese gegensätzlichen Rollenerwartungen lassen sich unter dem Begriff „Intra-Rollenkonflikt“ zusammenfassen. Es ist utopisch davon auszugehen, dass es möglich ist zwischen den beiden Mandaten die Waage zu halten.
Ein Weg mit diesem Konflikt umzugehen, ist die Konzentration auf die gerichtliche Seite. Nach Müller ist dies in der Praxis ein üblicher Weg. Wenn überhaupt beschränkt sich nicht selten der Kontakt mit den Klienten auf ein Erstgespräch, aus dem weniger professionell Informationen für die Stellungnahme gezogen werden. Darausfolgend sind Berichte in der Regel „...kurz, lapidar, pädagogisch nichts sagend, unausgewogen, diagnostisch wertlos und nicht selten kompetenzanmaßend und stigmatisierend.“
Zusammenfassung der Kapitel
Was ist Jugendgerichtshilfe?: Definition des Begriffs, Vorstellung der Zielgruppe und Erläuterung der gesetzlichen Grundlagen sowie des Doppelmandats.
Geschichtliche Entwicklung der Jugendgerichtshilfe: Ein Überblick über die historische Entstehung von den Anfängen um 1900 bis zur heutigen institutionalisierten Form.
Organisationsstrukturen: Beschreibung der Anbindung der Jugendgerichtshilfe an das Jugendamt.
Jugendgerichtshilfe als Beruf: Darstellung der beruflichen Voraussetzungen, der Qualifizierungsmöglichkeiten und Instrumente der Qualitätssicherung wie Supervision und Selbstevaluation.
Öffentlichkeitsarbeit und Prävention: Erläuterung der Rolle von Prävention und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Tätigkeit.
Klientel: Analyse der sozialen Hintergründe der Jugendlichen sowie der Kontaktaufnahme und der Wirksamkeit verschiedener Rechtsfolgen.
Handeln im Doppelmandat: Eingehende Untersuchung des Rollenkonflikts und der Auswirkungen auf Stellungnahmen und die gerichtliche Anerkennung.
Interview mit Frau A.: Dokumentation eines Experteninterviews zur praktischen Arbeit in der Jugendgerichtshilfe.
Schlüsselwörter
Jugendgerichtshilfe, JGH, Sozialarbeit, Doppelmandat, Jugendstrafrecht, Jugendgerichtsgesetz, Jugendhilfe, Erziehungsmaßnahmen, Strafe, Qualitätssicherung, Supervision, Delinquenz, Klientel, Intervention, Resozialisierung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Arbeit untersucht das Arbeitsfeld der Jugendgerichtshilfe, ihre rechtlichen Grundlagen sowie die tägliche Praxis zwischen pädagogischer Unterstützung und strafrechtlicher Mitwirkung.
Welche zentralen Themenfelder deckt die Untersuchung ab?
Zentrale Themen sind das Doppelmandat, die rechtlichen Rahmenbedingungen des JGG, berufliche Kompetenzen, Qualitätssicherung und die Zusammenarbeit mit straffällig gewordenen Jugendlichen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, den Lesern einen praxisnahen Einblick in die Arbeit der Jugendgerichtshilfe zu gewähren und das komplexe Spannungsfeld zwischen Erziehung und Strafe zu beleuchten.
Welche methodische Vorgehensweise wurde gewählt?
Die Arbeit basiert auf einer theoretischen Literaturrecherche sowie einem Experteninterview mit einer in der Jugendgerichtshilfe tätigen Sozialarbeiterin.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die gesetzliche Verankerung, die beruflichen Standards, die Klientelstrukturen sowie den Umgang mit dem Doppelmandat in der gerichtlichen Stellungnahme.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit?
Zu den Schlüsselbegriffen zählen Doppelmandat, Jugendgerichtshilfe, Erziehungsgedanke, Jugendstrafrecht und professionelle Fallarbeit.
Wie geht die Jugendgerichtshilfe mit gescheiterten Kontakten um?
Es wird versucht, dennoch an der Gerichtsverhandlung teilzunehmen und durch das Personenfragerecht wichtige Erkenntnisse zur Beurteilung zu gewinnen, um die Hilfe dennoch bestmöglich zu steuern.
Wie wirkt sich das Doppelmandat auf die Stellungnahme gegenüber dem Gericht aus?
Es erfordert ein ständiges Abwägen zwischen dem Ziel, dem Klienten zu helfen, und der Notwendigkeit, dem Gericht gegenüber wahrheitsgemäß über die Sachlage und die Notwendigkeit von Erziehungsmaßnahmen zu berichten.
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- Bachelor of Arts in Sozialer Arbeit Rebecca Brohm (Autor), 2005, Jung und straffällig, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/94537