Städtische Sozialpolitik und die Institutionalisierung des Armenwesens in Augsburg im 15. und 16. Jahrhundert


Term Paper, 2020

15 Pages, Grade: 1,3


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Inhalt

I. Die Schattenseiten des „Goldenen Augsburgs“

II. Hauptuntersuchung
1. Armut und Bedürftigkeit im 15. und 16. Jahrhundert
2. Gesellschaftliche Entwicklungen im Zusammenhang mit der städtischen Armenfürsorge
3. Institutionalisierung des Armenwesens und städtische Sozialpolitik
3.1 Vier Grundzüge des Wandels der städtischen Almosenpflege
3.2 Maßnahmen und Bettelordnungen vor 1522
3.3 Maßnahmen und Bettelordnungen ab 1522

III. Schlussbetrachtung

Quellen- und Literaturverzeichnis

I. Die Schattenseiten des „Goldenen Augsburgs“

Im Zusammenhang mit der Betrachtung der Zeit des „Goldenen Augsburgs“ bestätigt sich die Aussage, dass es kein Licht ohne Schatten gibt. Unter Schatten ist in diesem Fall die Bevölkerungsschicht zu verstehen, die vom wirtschaftlichen Aufschwung ausgegrenzt wurde, beziehungsweise durch diesen der Armut anheimfiel. Mit Zunahme dieser Bevölkerungsschicht drohte der gesellschaftliche Frieden in Gefahr zu geraten. Die vorliegende Arbeit befasst sich damit, wie die Verantwortlichen der Stadtführung versuchten, dieses Problem durch Um- und Neustrukturierung der Armenfürsorge in den Griff zu bekommen. Der Prozess soll vor allem anhand der erlassenen Bettelordnungen veranschaulicht werden. Die zentralen Themen dieser Arbeit sind: Wie definieren sich die Begriffe Armut und Bedürftigkeit für den Untersuchungszeitraum des 15. und 16. Jahrhunderts? Welche gesellschaftlichen Entwicklungen stehen in Zusammenhang mit der Armenfürsorge? Welche Maßnahmen ergriff die Stadt, um im Rahmen der Armenfürsorge den sozialen Frieden zu gewährleisten?

Einleitend werden die Begrifflichkeiten Armut und Bedürftigkeit geklärt, um anschließend die verschiedenen Erscheinungsformen der Armut zu bestimmen. Im Anschluss daran erfolgen Ausführungen darüber, welchen gesellschaftlichen Entwicklungen die Stadt Augsburg unterworfen war, die die Verantwortlichen der Stadt zu einem Handeln veranlassten. Danach werden die Handlungen und Maßnahmen genauer beleuchtet.

In der Forschung ist die Armenfürsorge in der frühen Neuzeit ein heiß diskutiertes Thema. Forschungskontroversen gibt es darüber, ob der Wandel der Armenfürsorge mit der ansteigenden Bedürftigkeit oder mit einem Wandel in der Einstellung gegenüber den Armen einhergeht. Diese Arbeit geht davon aus, dass der Wandel der Armenfürsorge zunächst der Bedrohung des sozialen Friedens und des Daseins der wohlhabenden Bevölkerungsschicht geschuldet war und erst durch Luther eine Änderung der Einstellung gegenüber den Armen stattfand. Einschlägige Werke für den Untersuchungsort Augsburg sind vor allem die von Jörg Rogge1 und Rolf Kießling.2 Auch die Quellenlage in Bezug auf die Bettelordnungen ist durch das Werk von Max Bisle3 sehr gut abgedeckt.

II. Hauptuntersuchung

1. Armut und Bedürftigkeit im 15. und 16. Jahrhundert

Möchte man sich mit dem Thema Armenfürsorge gegen Ende des 15. Jahrhunderts und Beginn des 16. Jahrhunderts beschäftigen, kommt man nicht umhin, zunächst die Bedeutung des Begriffes „Armut“ zur damaligen Zeit zu definieren. Laut Robert Jütte existiert „Armsein“ als Phänomen an sich nicht. Vielmehr definiert sich Armut über die gesellschaftliche Betrachtungsweise.4 Diese Aussage wird durch den Umstand gestützt, dass verschiedene Länder und Kulturen unterschiedliche Maßstäbe anwenden, wonach sie bestimmte Personenkreise mit dem Begriff „Armut“ belegen. Der Begriff „Armutsgrenze“ stellt daher keinen allgemeingültigen Maßstab dar.

Die Armut hatte in früheren Zeiten viele verschiedene Gesichter. Es gab den traditionellen Kreis der Armen, wozu Witwen, Waisen, Behinderte und Kranke gehörten. Daneben traten im ausgehenden Mittelalter bisher nicht gekannte Erscheinungsformen der Armut auf. Das wirtschaftlich aufstrebende Augsburg bot vielen Menschen die Möglichkeit in Arbeit und Lohn zu kommen. Die Bezahlung war jedoch häufig sehr schlecht, mit der Folge, dass viele lohnabhängige Arbeiter und Tagelöhner ihr Leben in prekären wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen fristen mussten.5

Zur damaligen Zeit teilte man in Arme, hier wiederrum in würdige und unwürdige Arme, sowie Bedürftige ein. Der Bedürfnisfall trat ein, „wenn die akute Gefahr bestand, dass der einzelne ohne soziale Hilfe nicht würde überleben können.“6 Wer also arm war, musste nicht zwangsläufig bedürftig sein.

Im Jahre 1610 gehörten 39 Prozent der Steuerzahler zu den vermögenslosen „Habnits“7. Peter Geffcken hat Berechnungen angestellt, wonach Ende des 15. Jahrhunderts etwa 80 Prozent8 der Augsburger Bevölkerung in die Kategorie „arm“ eingestuft werden konnte, wobei nur ein geringer Teil hiervon als bedürftig im Sinne der vorstehenden Ausführungen galt.9 Rogge geht anhand von groben Schätzungen davon aus, dass in etwa fünf bis zehn Prozent der Bevölkerung bedürftig waren.10

Ursprünglich nutzten ausschließlich die erwerbslosen Armen und Bedürftigen das Betteln, um Almosen zu erlangen. Im Laufe der Zeit mussten dann auch Handwerker und Tagelöhner von der Möglichkeit des Bettelns Gebrauch machen, um ihre Familien ernähren zu können, sogenannte „Nebenerwerbsbettler“11.

Wie vorstehend bereits erwähnt, fand innerhalb der Gruppe der Armen nochmals eine Klassifizierung statt, nämlich in würdige und unwürdige Arme. Die würdigen Armen hatten die Umstände, in denen sie lebten, nicht zu verantworten. Die unwürdigen Armen dagegen hatten ihre Armut durch ihr Handeln selbst zu verantworten.12

Robert Jütte führt die Klassifikation der Armut nach William Harrison wie folgt aus.

Harrison definiert drei Stufen der Armut. Die ersten beiden Stufen bilden die rechtmäßigen, unverschuldeten und würdigen Armen und die letzte Stufe bilden die verschwenderischen Armen. Erstere unterteilen sich in die Armen aus Hilflosigkeit, womit Waise, Behinderte, Kranke und unheilbar Kranke gemeint sind und diejenigen, die durch Unglück und Kriegsversehrtheit in Armut gelangt sind. Die verschwenderischen Armen stellen den Gegensatz zur ersten Sorte dar und lassen sich daher als die unwürdigen Armen beschreiben. Darunter zählt Harrison Umherziehende, Gauner, Huren und die, die ihr Hab und Gut nur verwirtschaften.13

2. Gesellschaftliche Entwicklungen im Zusammenhang mit der städtischen Armenfürsorge

Nun wollen wir uns nun mit der Frage befassen, in welchem Verhältnis die Armenfürsorge zur gesellschaftlichen Ordnung in Augsburg stand.

Schon seit dem 14. Jahrhundert bildete sich eine materielle Kluft und eine ungleiche Vermögensverteilung zwischen den Armen und Reichen in Augsburg. Der aufsteigende Kapitalismus stand in direkter Verbindung mit der Armenfürsorge, denn mit dem wachsenden Reichtum der bereits wohlhabenden Bürger, folgte eine zunehmende Verarmung der unteren Bevölkerungsschichten. Dieser Prozess wurde durch den Umstand verstärkt, dass Teile der Landbevölkerung in die Stadt zogen, da sie sich dort bessere Einkommensmöglichkeiten erhofften. Sie hatten jedoch meist wenig Chancen und keine Ambitionen auf ein geregeltes Dasein im Kreis der Stadtgesellschaft, sondern sanken vermehrt in Elend und Armut ab.14 Einerseits war eine wirtschaftlich aufblühende „Gesellschaft reicher Kaufleute und Unternehmer“15 zu verzeichnen, andererseits eine „Proletarisierung der Bürgerschaft“16. Die anwachsende arme Bevölkerungsschicht bedrohte die soziale und gesellschaftliche Ordnung der Stadt. „Das Auseinanderklaffen von Großbürgertum und der Masse der Unterschicht“17 bot viel Potential für soziale Spannungen und gesellschaftliche Konflikte. So stellte der Umgang mit den Bedürftigen der Stadt eine große Herausforderung für den Rat dar. Die ansteigende Zahl der Bettler und Bedürftigen überforderte die bisherigen privaten und kirchlichen Institutionen der Armenfürsorge. Aus diesem Grund musste die Stadt aktiv eingreifen und beweisen, dass sie in der Lage war, die sich zuspitzende Situation zu meistern. Darunter verstand sich der Anspruch „den Gemeinen Nutzen zu fördern“18. Armut war nun das Problem der Politik und die politische Führung, nämlich der sogenannte Rat der Stadt Augsburg, verstand, dass eine gute Fürsorgepolitik förderlich und nötig war, um den Frieden in der Stadt zu bewahren. Hatte die Bürgerschaft das Gefühl, dass sich der Rat für ein gemeinschaftliches Wohl und eine umfassende Versorgung einsetzte, so verpufften mögliche Spannungen.19 Ein frühes Beispiel dafür findet sich im Jahr 1491, als nach einem eisigen Winter Hunger herrschte und die Ressourcen knapp waren. Der Rat griff ein und wirkte der Teuerung der Getreidepreise entgegen.20 Auch 80 Jahre später griff die Stadtverwaltung erneut in einer Notsituation helfend ein. Während der 1571 herrschenden Hungersnot verteilte oder verkaufte der Rat Lebensmittel zu billigen Preisen. Bemerkenswert hierbei war, dass die Kosten von der Stadt getragen wurden und nicht durch Almosen finanziert waren.21

Der städtischen Verwaltung wird gegen Ende des 15. Jahrhunderts zum einen die gesellschaftliche Situation bewusst, die durch eine immer größere Kluft zwischen Armen und Reichen gekennzeichnet ist, zum anderen erkennt sie die „Verpflichtung für die Armen zu sorgen an“22. Damit die Bildung sozialer Konflikte präventiv verhindert werden konnte, beschloss der Rat in Notsituationen helfend einzuspringen, um sich mit der Bürgerschaft gut zu stellen. Weiterhin lässt sich der Prozess hin zu einer zentralisierten, regelmäßigen und geordneten Armenfürsorge mit der Stadt als Hauptakteur verzeichnen.23 Dieser Prozess fand am Anfang des 16. Jahrhunderts seinen Höhepunkt, al s die Bettelordnung von 1522 die Armenpflege völlig neu regelte und die Stadt als Institution das beherrschende Element im Sektor der Fürsorge wurde.24

3. Institutionalisierung des Armenwesens und städtische Sozialpolitik

3.1 Vier Grundzüge des Wandels der städtischen Almosenpflege

Nachfolgend beschäftigen wir uns mit der Frage, wie sich die Institutionalisierung und Zentralisierung des Armenwesens vollzogen hat und wie die Stadt mit der großen Zahl der Armen und Bettler umging.

„Wenn die Armut dynamisch war, konnte die Karitas nicht statisch bleiben.“25

Diese Arbeit befasst sich mit dem Wandel der städtischen Almosenpflege während des Überganges vom Spätmittelalter zur frühen Neuzeit, durch Kommunalisierung, Rationalisierung, Bürokratisierung und pädagogische Maßnahmen.26

Die Kommunalisierung vollzieht sich im Wesentlichen in drei Stufen. Zunächst übernimmt der Rat die Aufsicht und die Kontrolle über die bereits existierenden Fürsorgeinstitutionen. Darunter fallen vor allem die von Bürgern gestifteten Einrichtungen, wie Spitäler und Siechenhäuser. Des Weiteren bringt er sich auch in den Ablauf der Almosenverteilung ein. In einem zweiten Schritt nimmt sich der Rat des Bettelwesens an, indem er die altbewährten Bettelpraktiken einschränkt und anpasst. Im letzten Schritt wird das Betteln komplett verboten und im Ausgleich dazu eine „kommunale Unterstützungspflicht für die Armen ein[ge]führt.“27 Kommunalisierung heißt also zusammengefasst, dass die Stadt im Bereich der Armenfürsorge ihren Herrschaftsanspruch erkennt und versucht diesen durch die Übernahme der Stiftungen und der Almosenverteilung wahrzunehmen.28

Im Zuge der Rationalisierung werden Maßnahmen und Kriterien festgelegt, die die Unterstützungsberechtigung einschränken. Zu diesen Kriterien zählt vor allem die Arbeitsfähigkeit, aber auch die Einkommenslage und die Familienverhältnisse. Dies bedeutet, dass eindeutig festgelegt wird, wer auf Hilfe angewiesen ist und wer nicht. Außerdem wird die Finanzierung der Almosen zentralisiert. Die Stadt schafft Ämter, deren Zuständigkeit darin besteht alle Almosen vereinheitlicht zu sammeln, um sie anschließend kontrolliert an die Bedürftigen weiterzureichen.29

Zur Umsetzung dieser Maßnahmen sind zunächst verwaltungstechnische Überlegungen, im Sinne der Bürokratisierung, erforderlich. Hierbei wird festgelegt, dass Bettelregister und Listen anzulegen sind, in die alle Bürger eingetragen werden, die die Erlaubnis zum Betteln haben.30

Die pädagogischen Bestrebungen dienen dazu die Verhaltensweisen der Bedürftigen festzulegen. Das „Privileg Almosen zu erhalten wurde mit einer ehrbaren und angemessenen Lebensführung verknüpft“31 Um diese Lebensführung kontrollieren zu können, werden die geschaffenen Ämter mit einer Kontroll- und Überwachungsfunktion ausgestattet.

Aufgrund der vorgenannten Grundzüge erfolgten insbesondere die nachfolgenden Maßnahmen.

3.2 Maßnahmen und Bettelordnungen vor 1522

Die älteste überlieferte Bettelordnung der Stadt Augsburg lässt sich in das Jahr 145932 zurückverfolgen. Diese sollte bereits dazu dienen, die Almosenvergabe zu kontrollieren und die Bettelei zu überwachen.33 Der Rat strebte an, sich einen ersten Überblick über die Zahl der Bettler und der auf Almosen angewiesenen Personen zu verschaffen.34 Dieser Schritt kann als einleitend für die zunehmende Rationalisierung des Armenwesens angesehen werden und spiegelt somit auch einen der vier Grundzüge des Wandels der städtischen Armenfürsorge wider.

Es durfte niemand mehr ohne die Erlaubnis des Bürgermeisters in Kirchen und von Haus zu Haus um Almosen bitten. Damit sollte der missbräuchliche Umgang mit Almosen verhindert werden. Der Rat wollte erreichen, dass das „almusen nicht gevaerlich genomen werd“.35 Weiterhin durften Bettler von außerhalb und auf Almosen angewiesene Menschen ohne festen Wohnsitz „nit über drey tag hie betteln“.36 Ab dem Jahr 1460 wurde das Amt des Bettelmeisters eingeführt. Der Amtsinhaber war dazu angehalten Kontrollen, die der Einhaltung der Bettelordnung dienen sollten, durchzuführen und bei Verstoß einzugreifen. Hier lässt sich bereits erkennen, dass der Rat neue Ämter für die Kontrolle ins Leben rief, was ein erstes Anzeichen für pädagogisches Bemühen war. Die Erfolge dieser ersten großen Bettelordnung dürfen aber nicht zu hoch eingeschätzt werden, denn noch fehlten der Stadt die Mittel, um aus den theoretischen Bestrebungen auch weitreichende praxisbezogene Erfolge zu erzielen.37

Im Jahre 1491 erfolgte eine grundlegende Neuordnung des Bettelwesens.38 Diese war erforderlich geworden, da zum Einen wegen des erhöhten Zuzugs in die Stadt auch die Zahl der Bettler immens anstieg, zum anderen vom Rat festgestellt wurde, dass die gespendeten Almosen nicht die Menschen erreichten, die „des almusens vast nottdurftig wären“39 und sie so „Ir leibsnarung entzogen [würden]“.40

Insgesamt gab es eine klare „Verstärkung der Abwehrmaßnahmen gegen auswärtige Bettler“41, aber auch Einschränkungen, die die heimischen Bettler betrafen. Der Rat bemühte sich erneut die Aufenthaltsdauer fremder Bettler auf maximal drei Tage zu begrenzen.42 Außerdem wurde die Beliebigkeit und Offenheit der Bettelei unterbunden, da das Betteln ab diesem Zeitpunkt nur noch durch eine erteilte Erlaubnis gestattet war. Diese Erlaubnis setzte auch das Tragen eines Bettelabzeichens voraus: „ain weis pläichins Statpörlin“43. Dieses Abzeichen sollte einerseits die Bettelnden kenntlich machen, andererseits sollte die Kenntlichmachung wohl auch eine diskriminierende Wirkung entfalten.44

Zudem wurde der Prozess der Bürokratisierung weiter vorangetrieben. Die Bedürftigen in Augsburg wurden durch Listen erfasst und unterlagen einer strengen Beaufsichtigung. Diese Maßnahme lässt sich nicht nur bürokratisch, im Sinne einer besseren Erfassung auslegen, sondern auch als weiteren pädagogischen Schritt deuten. Nur denjenigen Menschen wurde die Bettelerlaubnis erteilt, die nachweisen konnten, dass sie bedürftig und auf Almosen angewiesen waren. Zusätzliche Anordnungen dienten der Einschränkung des missbräuchlichen Erhalts der Almosen. Beispielsweise mussten Kinder immer mit ihren Eltern zusammen betteln. Dies sollte verhindern, dass Familien mit Bettelerlaubnis durch Aufteilen einen höheren Almosenertrag erwirtschafteten.45

Der Rat hatte zum Ziel, das Betteln „unattraktiv zu machen“.46 Die Bettelei sollte keine Alternative zur Arbeit darstellen. Im Rahmen des pädagogischen und erzieherischen Gedankens, sollte klargestellt werden, dass das Arbeiten „zum wesentlichen Kennzeichen eines ehrbaren bürgerlichen Lebens“ gehört.47

Die Bettelei erfuhr eine vollständige Neubewertung. Der Almosenempfang war ab diesem Zeitpunkt mit Werten und Normen verbunden, denen die Bedürftigen entsprechen mussten. Wer diese Anforderungen an die Lebensführung nicht erfüllte, bekam keine Bettelerlaubnis und somit auch keine Almosen.48

Zusammenfassend lassen sich für die Bettelordnung von 1491 einerseits die zunehmenden Abwehrmaßnahmen gegen fremde Bettler, andererseits die einschränkenden Maßnahmen gegenüber den stadtansässigen Bettlern festhalten.49

[...]


1 Rogge, Jörg, Für den gemeinen Nutzen. Politisches Handeln und Politikverständnis von Rat und Bürgerschaft in Augsburg im Spätmittelalter (Studia Augustana, 6), Tübingen 1996.

2 Kießling, Rolf, Bürgerliche Gesellschaft und Kirche in Augsburg im Spätmittelalter. Ein Beitrag zur Strukturanalyse der oberdeutschen Reichsstadt (Abhandlungen zur Geschichte der Stadt Augsburg. Schriftenreihe des Stadtarchivs Augsburg, 19), Augsburg 1971.

3 Bisle, Max, Die öffentliche Armenpflege der Reichsstadt Augsburg. mit Berücksichtigung der einschlägigen Verhältnisse in anderen Reichsstädten Süddeutschlands; ein Beitrag zur christlichen Kulturgeschichte, Paderborn 1904.

4 Jütte, Robert, Arme, Bettler, Beutelschneider. Eine Sozialgeschichte der Armut in der Frühen Neuzeit, Weimar 2000, Vorwort.

5 Jütte, Arme, Bettler, Beutelschneider, 2.

6 Fischer, Thomas, Städtische Armut und Armenfürsorge im 15.und 16. Jahrhundert. Sozialgeschichtliche Untersuchungen am Beispiel der Städte Basel, Freiburg i Br. Und Straßburg, Göttingen 1979, 57.

7 Clasen, Claus-Peter, Arm und Reich in Augsburg vor dem Dreißigjährigen Krieg, in: Geschichte der Stadt Augsburg. 2000 Jahre von der Römerzeit bis zur Gegenwart, 2., durchgesehene Auflage, Stuttgart 1985, 313.

8 Vgl. Geffcken, Peter, Soziale Schichtung in Augsburg. Beitrag zu einer Strukturanalyse Augsburgs im Spätmittelalter, München 1995, 102. Die Armutsgrenze setzte er bei 100 Gulden Steuervermögen: 1475 83,3 Prozent arm, 1492 82,5 Prozent, 1516 77,9 Prozent.

9 Vgl. Rogge, Gemeinen Nutzen, 215.

10 Vgl. ebd.

11 Ebd.

12 Jütte, Arme, Bettler, Beutelschneider, 15.

13 Vgl. Jütte, Arme, Bettler, Beutelschneider, 15.

14 Vgl. Safley, Thomas Max, Kinder, Karitas und Kapital. Studien zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte des frühmodernen Augsburg, Band 1: Die Waisenhäuser, Augsburg 2009, 33-35.

15 Ebd., 34.

16 Ebd., 33.

17 Kießling, Gesellschaft und Kirche, 51.

18 Rogge, Gemeinen Nutzen, 210.

19 Vgl. Rogge, Gemeinen Nutzen, 210-212.

20 Vgl. ebd., 213.

21 Vgl. Clasen, Claus-Peter, Armenfürsorge im 16. Jahrhundert, in: Geschichte der Stadt Augsburg. 2000 Jahre von der Römerzeit bis zur Gegenwart, 2., durchgesehene Auflage, Stuttgart 1985, 337.

22 Ebd.

23 Vgl. Clasen, Armenfürsorge, 337.

24 Vgl. Kießling, Gesellschaft und Kirche, 175.

25 Safley, Kinder, Karitas, Kapital, 37.

26 Vgl. Rogge, Gemeinen Nutzen, 220.

27 Sachße, Christoph, Tennstedt Florian (Hrsg.), Geschichte der Armenfürsorge in Deutschland, 31.

28 Vgl. Rogge, Gemeinen Nutzen, 220.

29 Vgl. ebd.

30 Vgl. ebd.

31 Safley, Kinder, 38

32 Quelle abgedruckt bei Bisle, Armenpflege, 162f.

33 Vgl. Clasen, Armenfürsorge, 337.

34 Vgl. Rogge, Gemeinen Nutzen, 221.

35 Bisle, Armenpflege, 162.

36 Ebd.

37 Vgl. Rogge, Gemeinen Nutzen, 222.

38 Quelle abgedruckt bei Bisle, Armenpflege, 163-166.

39 Ebd., 163.

40 Ebd.

41 Rogge, Gemeinen Nutzen, 223.

42 Vgl. ebd., 223.

43 Bisle, Armenpflege, 164.

44 Vgl. Rogge, Gemeinen Nutzen, 223.

45 Vgl. ebd., 223f.

46 Ebd. 224.

47 Vgl. ebd., 224.

48 Vgl. Rogge, Gemeinen Nutzen, 220.

49 Vgl. ebd., 225.

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Details

Title
Städtische Sozialpolitik und die Institutionalisierung des Armenwesens in Augsburg im 15. und 16. Jahrhundert
College
University of Augsburg  (Geschichte der Frühen Neuzeit)
Course
Arm und Reich im "Goldenen Augsburg" des 16. Jahrhunderts
Grade
1,3
Author
Year
2020
Pages
15
Catalog Number
V945583
ISBN (eBook)
9783346280596
ISBN (Book)
9783346280602
Language
German
Keywords
Frühe Neuzeit, Armenfürsorge, Armenwesen, Augsburg, Institutionalisierung, Sozialpolitik, Armut, Bedürftigkeit, Bettelordnung
Quote paper
Marius Micheler (Author), 2020, Städtische Sozialpolitik und die Institutionalisierung des Armenwesens in Augsburg im 15. und 16. Jahrhundert, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/945583

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