Nach dem Ende der Apartheid: Die Wahrheits- und Versöhnungskommission in Südafrika


Term Paper (Advanced seminar), 2008

21 Pages, Grade: 1,3


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Inhaltsverzeichnis

1. Einführung: Historischer Kontext der Geburtsstunde der Kommission

2. Entstehungsgeschichte der Kommission

3. Das Mandat – Funktion und Ziele der Kommission

4. Struktur und Arbeitsweise der Kommission
4.1 Human Rights Violations Committee
4.2 Reparations and Rehabilitations Commitee
4.3 Amnesty Committee

5. Besondere Charakteristika der Kommission

6. Bilanz und Abschlussbericht der Kommission

7. Die Rolle der Kommission im demokratischen Transitionsprozess und Nation-Building

8. Kritische Auseinandersetzung mit der Kommission

9. Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

1. Einführung: Historischer Kontext der Geburtsstunde der Kommission

In dieser Hausarbeit sollen die Geschichte, Beschaffenheit und Arbeit der Wahrheits- und Versöhnungskommission in Südafrika erläutert sowie ihre Rolle im gesamtstaatlichen Kontext und ihr Erfolg kritisch reflektiert werden.

Die Wahrheitskommission als institutionelles Phänomen wurde nicht erst in Südafrika erfunden, auch wenn die Truth and Reconciliation Commission (TRC), die sich zwischen 1996 und 1998 mit der Aufarbeitung von Apartheidverbrechen befasste, wohl die meist beachtete unter ihnen ist. Bereits andere Länder, vor allem in Lateinamerika, bemühten sich während der 80er, bestimmte Teile ihrer Vergangenheit mit Hilfe solch eines Mediums aufzuarbeiten.

Allgemein gesagt dient eine Wahrheitskommission dazu, Menschenrechtsverletzungen, die im Rahmen eines bestimmten Konfliktes in einer bestimmten Zeitperiode stattfanden, zu untersuchen und zu dokumentieren.

Wahrheitskommissionen werden typischerweise nach einem politischen Übergang eingesetzt, der einen scharfen Bruch mit dem vorigen Regime darstellt.

Auch Südafrika erlebte Anfang der 90er Jahre nach Jahrzehnten des erfolglosen Widerstands solch einen Wandlungsprozess, der die Auflösung des Apartheidregimes zur Folge hatte.

Eingeleitet wurde dieser Übergang durch die Reformankündigungen des neu gewählten südafrikanischen Präsidenten, De Klerk, im Jahre 1989, der erkannte, dass das international geächtete Apartheidregime nicht nur ethisch untragbar, sondern auch ökonomisch und funktional dem Ende geweiht war (Ross:1999:183).

Ein erster wichtiger Schritt, der vor allem symbolisch das Ende der Apartheid und der jahrzehntelangen Unterdrückung der nicht-weißen Mehrheitsbevölkerung einläutete, war die Freilassung Nelson Mandelas, der Gallionsfigur des südafrikanischen Befreiungskampfes, im Jahre 1990. Im gleichen Jahr fand die Aufhebung des Verbots vom African National Congress (ANC) und Pan-African Congress (PAC), den beiden wichtigsten Widerstandsparteien, die bis dato aus dem Untergrund und Ausland agieren mussten, statt.

Im Zeichen des Wandels kam es 1991 zur Unterzeichnung eines nationalen Friedensabkommen, das multilaterale Gespräche im Rahmen der Convention for a Democratic South Africa (CODESA) zwischen den Regierungs- und achtzehn weiteren Parteien einleitete. Am Ende dieser Verhandlungen stand 1993 die Verabschiedung einer Übergangsverfassung, die Südafrika in eine Mehrparteiendemokratie mit einer freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung verwandelte. Sie ebnete den Weg für die ersten jemals in Südafrika abgehaltenen demokratischen und freien Wahlen, aus denen 1994 Nelson Mandela als erster schwarzer Staatspräsident hervorging (Ross:1999:185ff.).

2. Entstehungsgeschichte der Kommission

Die neu geschaffene, die Menschenrechte achtende Rechtordnung im jungen Staat sah sich konfrontiert mit Tausenden niemals aufgeklärten und nicht wieder gut gemachten Verbrechen unter dem Apartheidregime, die einem friedlichen Zusammenleben auf individueller und kollektiver Ebene entgegen standen. Das Land war emotional gespalten zwischen den ehemaligen Leidtragenden und den Profiteuren und Unterstützern der Apartheid. Die Frage stellte sich automatisch, wie eine neue Ordnung mit dem Systemunrecht der alten Ordnung umgehen soll.

Verständlicherweise wurden Rufe nach Wiedergutmachung, Gerechtigkeit oder auch Vergeltung immer lauter. Vor allem die Befreiungsbewegungen forderten daher zunächst eine gerichtliche Aufarbeitung der Apartheidverbrechen, ähnlich den Nürnberger Prozessen (TRC:2000:16)

Dieser Art der Abrechnung mit der Vergangenheit standen allerdings einige praktische Erwägungen im Wege. Zum einen wäre sie personell und finanziell schwer realisierbar gewesen. Die Verpflichtung des Staates, die Kosten für die Verteidigung ehemaliger Staatsangestellter zu übernehmen, wäre kaum zu schultern und zudem von unschöner Symbolik gewesen. Ferner bestanden nicht die institutionellen juristischen Kapazitäten für die zu erwartende Prozesslawine.

Es hätte außerdem lange Jahre gedauert, bis alle Prozesse abgeschlossen wären und die Vergangenheit somit auch ein Stück hätte ruhen gelassen werden können.

Selbst bei umfassender Strafverfolgung wäre letztendlich wohl nur ein Bruchteil der Täter vor Gericht und folglich nicht alle Menschenrechtsverletzungen ans Tageslicht gekommen (ebd.).

Daneben bestanden handfeste juristische Probleme: Viele Zeugen waren schlichtweg nicht mehr am Leben und man hätte Schwierigkeiten gehabt, ausreichende, einer objektiven juristischen Prüfung standhaltende, Beweise zu finden. Denn die Berichte von Opfern enthalten zwar Verdachtsmomente, genügen ohne handfeste Indizien aber nicht zur Verurteilung (Norval:2001:185).

Letztendlich gab es auch zu berücksichtigen, dass die vor Gericht üblichen Kreuzverhöre eine erneute Qual für viele der Opfer von damals dargestellt hätten (TRC:2000:17).

Auch ohne diese praktischen Hindernisse wäre eine gerichtliche Aufarbeitung politisch nicht durchsetzbar gewesen, die National Party hätte sich ohne die Aussicht auf Amnestie nicht auf den demokratischen Übergang eingelassen, womit der ganze Wandel in Südafrika nicht möglich gewesen wäre (Simpson/Zyl:1995:10).

Es gilt zu bedenken, dass der Übergang zum neuen Südafrika nicht durch eine Revolution, sondern durch einen konsensuellen und langsamen Verhandlungsprozess von Statten ging. Es gab keinen militärischen Sieg der Befreiungsbewegungen, daher war auch eine Siegerjustiz, wie nach dem zweiten Weltkrieg in Nürnberg erfolgt, nicht ohne weiteres möglich. Es gab ernst zu nehmende Befürchtungen, dass die an den Verbrechen beteiligten ehemaligen Sicherheitskräfte die Verhandlungsvereinbarungen boykottieren oder gar einen Bürgerkrieg vom Zaun brechen könnten, falls sie mit massenweisen Anklagen zu rechnen hätten.

Erste Rufe nach der Einrichtung einer Wahrheitskommission kamen aus dem ANC heraus.

1992 berief dieser eine unabhängige Kommission um Foltervorwürfe gegen Mitglieder des ANC in Lagern im Ausland zu untersuchen. Die Kommission bestätigte die Vorwürfe und der ANC bekannte sich zur Schuld, forderte aber gleichzeitig die Einrichtung einer allgemeinen Wahrheitskommission, „um jegliche Verletzung von Menschenrechten von allen Seiten zu untersuchen“. Fortan wurde die Schaffung solch einer Instanz zum festen Bestandteil der politischen Agenda des ANC (APIC:1996:10f.).

Die National Party wiederum forderte vehement eine Generalamnestie für die Sicherheitskräfte und alle politisch motivierten Verbrechen. Ihre Ansicht wird durch folgende Aussage De Klerk´s deutlich: „We are the children of our times and the product of the cultural and political circumstances into which we were born and with which we grew up“ (Norval:2001:188). Diese Vorstellung schloss jegliche individuelle Verantwortlichkeit aus. Sie stieß auf starken Widerstand seitens der Mehrheitsbevölkerung und der am Verhandlungstisch sitzenden Befreiungsbewegungen, da pauschales Vergeben und Vergessen den Opfern ihr Recht verweigern und die Nation auf Dauer spalten würde (TRC:2000:17). De Klerk versuchte 1992 die Further Indemnity Bill im Parlament zu verabschieden, die den Präsidenten quasi ermächtigte, nach seinem Gutdünken und unter Ausschluss der Öffentlichkeit Amnestie zu gewähren. Das Gesetz schien nur ein Ziel zu haben: die Wahrheit zu unterdrücken. (Simpson / Zyl: 1995:10). Es stieß auf großen Widerstand der Oppositions-bewegungen.

Letztendlich konnte durch die Einrichtung einer Wahrheits- u Versöhnungskommission, die einerseits Menschenrechtsverletzungen aufklärt und Entschädigungen für Opfer vorsieht, gleichzeitig aber eine bedingte Amnestie gewähren kann, ein politischer Kompromiss geschaffen werden, mit dem sich alle Parteien zufrieden geben konnten. Der Kompromiss vereinbarte beide Positionen und stellte eine Lösung dar, die das friedliche Zusammenleben und die Stabilität im Lande nicht gefährdete.

Eine wichtige Grundlage für die spätere Schaffung der TRC war die Postambel der Interim-Constitution von 1993, in welcher die Notwendigkeit nationaler Versöhnung und einer Amnestieregelung betont wurde. Der Artikel fordert das Parlament konkret zum Erlass eines Gesetzes auf, welches das Prozedere regelt.

Nach den Wahlen 1994 kündigte die neue ANC-geführte Regierung der nationalen Einheit als eine ihrer ersten Amtshandlungen die Gesetzgebung zur Einrichtung einer Wahrheitskommission an (APIC:1996:11).

Aufgrund kontroverser Verhandlungen über die Beschaffenheit und die Befugnisse der Kommission dauerte es aber noch ein Jahr, bis im Mai 1995 im Parlament der Promotion of National Unity and Reconciliation Act verabschiedet wurde, der die rechtliche Grundlage der Kommission darstellt und detailliert ihre Mandat festlegt. Im April 1996 nahm Kommission dann ihre Arbeit auf.

3. Das Mandat – Funktion und Ziele der Kommission

Gesetzlich bestimmtes Hauptziel der TRC war die Förderung der nationalen Einheit und Versöhnung in einem Geist des Verstehens. Des Weiteren wurden vier Hauptaufgaben vorgesehen (TRC:2000:18):

Erstens sollte ein möglichst umfassendes Bild von den Ursachen, der Art und dem Ausmaß schwerer Menschenrechtverletzungen erarbeitet werden, einschließlich der Identifizierung von Einzelpersonen und Organisationen, die für solche Verbrechen verantwortlich waren, und der Aufdeckung ihrer Motive u Absichten.

Die hier verwendete Klausel schwere Menschenrechtsverletzungen wurde definiert, als die „Ermordung, Entführung, Folter oder schwere Misshandlung beliebiger Personen oder jeden Versuch, eine der genannten Taten zu begehen, jede entsprechende Verschwörung, Anstiftung, jeden Befehl oder jede Veranlassung zu solchen Taten, wenn dem Motive zugrunde lagen, die auf den Konflikten der Vergangenheit beruhten und ihre Ausführung von einer politisch motivierten Person geplant, befohlen oder überwacht wurde“ (ebd. S. 19).

Zweitens sollte die öffentliche Würde der Opfer schwerer Menschenrechtsverletzungen wiederhergestellt werden, und zwar durch öffentliche Anerkennung des Leids im Rahmen von Zeugenaussagen, sowie durch Wiedergutmachungsempfehlungen.

Drittens galt es, solchen Personen Amnestie gewähren, die relevante Fakten über politisch motivierte Straftaten lückenlos aufdecken.

Die letzte Hauptaufgabe war, dem Präsidenten geeignete Maßnahmen zur Verhinderung künftiger Menschenrechtsverletzungen zu empfehlen.

Die Mandatsperiode beschränkte den Untersuchungszeitraum von Menschenrechts-verletzungen auf die Zeit vom 1. März 1960 bis zum 16. Mai 1994.

Dies ist ein recht kleiner Zeitabschnitt von nur 34 Jahren, der eigentlich nur einen Bruchteil einer weitaus längeren Geschichte von Gewalt und Unrecht im südlichen Afrika darstellt. Man könnte diese letzten Jahre im Kampf gegen Kolonialisierung aber vielleicht als die Schlimmsten, als den Höhepunkt des Konfliktes ansehen (TRC:2000:37).

Während schon seit Jahrhunderten die Weißen Kolonialisten die Mehrheitsbevölkerung unterjochten, änderte sich der Charakter der Verbrechen nach 1948 mit der Schaffung des Apartheidstaates als einer in alle Lebensbereiche eindringenden diskriminierenden Gesellschaftsordnung gravierend.

Im Laufe der 50er Jahre wurde dieses System durch zahlreiche repressive Erlässe weiter ausgeformt.

[...]

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Details

Title
Nach dem Ende der Apartheid: Die Wahrheits- und Versöhnungskommission in Südafrika
College
University of Göttingen  (Institut für Ethnologie)
Course
Ethnologie des Südlichen Afrikas
Grade
1,3
Author
Year
2008
Pages
21
Catalog Number
V94585
ISBN (eBook)
9783640101351
File size
423 KB
Language
German
Keywords
Nach, Ende, Apartheid, Wahrheits-, Versöhnungskommission, Südafrika, Ethnologie, Südlichen, Afrikas
Quote paper
Timo Alexander Holthoff (Author), 2008, Nach dem Ende der Apartheid: Die Wahrheits- und Versöhnungskommission in Südafrika, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/94585

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