Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht. Konkret wird die Eintragbarkeit der Marke "Fack Ju Göhte" diskutiert. Hierzu werden nach einer kurzen Einführung zunächst die Hintergründe bezüglich der Filmproduktion "Fack Ju Göhte" dargestellt. Anschließend wird der Stand der Diskussion in der bisherigen Rechtsprechung und Literatur erörtert. Danach werden die möglichen Auswirkungen auf die Rechtsprechung behandelt und abschließend wird erläutert, wie die Autorin selbst den Fall entscheiden würden.
Marken, die nach § 8 II Nr. 5 MarkenG / Art. 7 I lit. f UMV Marken sind und gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstoßen, werden von der Eintragung in das jeweilige Markenregister ausgeschlossen. Mit dieser Norm begründet lehnte das EUIPO die Eintragung von der Wortmarke "Fack Ju Göhte" ab. Constantin Film meldete diese Unionsmarke, in Ergänzung zu ihrer Filmtrilogie "Fack Ju Göhte", im Jahr 2015, an.
Die Trilogie hatte insgesamt 21,28 Millionen Kinozuschauer. Doch genügt eine hohe Zahl an Kinozuschauern, um einen fraglich vulgären Markennamen zu legitimieren? Nimmt der durchschnittliche Verbraucher des 21. Jahrhunderts diese Unionsmarke wirklich als vulgäre und unanständige Beleidigung für Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs wahr? Und verunglimpft diese Unionsmarke postum Johann Wolfgang von Goethe? Diese Arbeit befasst sich mit der Eintragbarkeit der Unionsmarke "Fack Ju Göhte".
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- ...Was bisher geschah...
- Wie ist der Stand der Diskussion in Rechtsprechung und Literatur?
- Mögliche Auswirkungen auf die Rechtsprechung
- Wie ich den Fall entscheiden würde
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieses Scientific Essay analysiert die Eintragbarkeit der Unionsmarke „Fack ju Göhte“ im Hinblick auf mögliche Verstöße gegen die öffentliche Ordnung und gute Sitten. Es befasst sich mit der Rechtsprechung des EUIPO, des EuG und des EuGH sowie mit der Diskussion in der Literatur.
- Rechtliche Beurteilung der Marke „Fack ju Göhte“ im Kontext der öffentlichen Ordnung und guten Sitten
- Auswirkungen der Rechtsprechung auf die Eintragung von Marken mit potenziell anstößigem Inhalt
- Relevanz des kulturellen Kontexts und der gesellschaftlichen Wahrnehmung
- Analyse der Rechtsargumente und Beweisführung in der Rechtsprechung
- Bedeutung des Erfolgs der Filmkomödie „Fack ju Göhte“ für die Markenrechtsprechung
Zusammenfassung der Kapitel
- Die Einleitung führt in die Thematik der Eintragbarkeit der Marke „Fack ju Göhte“ ein und erläutert die relevanten rechtlichen Normen sowie die bisherige Rechtsprechung.
- Das Kapitel „...Was bisher geschah...“ schildert den bisherigen Verlauf der Markenstreitigkeit, von der Anmeldung bis zur Entscheidung des EuGH.
- Das Kapitel „Wie ist der Stand der Diskussion in Rechtsprechung und Literatur?“ beleuchtet die unterschiedlichen Standpunkte und Argumente in der Rechtsprechung und in der Literatur zum Thema der Eintragbarkeit von Marken mit potenziell anstößigem Inhalt.
Schlüsselwörter
Eintragbarkeit, Marke, Unionsmarke, öffentliche Ordnung, gute Sitten, Rechtsprechung, EuIPO, EuG, EuGH, Filmkomödie, Fack ju Göhte, vulgär, anstößig, Gesellschaftliche Wahrnehmung, kultureller Kontext, Markenrecht, Wettbewerbsrecht.
- Arbeit zitieren
- Cindy Larsen (Autor:in), 2020, Die Eintragbarkeit der Marke "Fack ju Göthe". Geistiges Eigentum & Wettbewerbsrecht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/947242