Der gesamte Gemeinschaftskunde-Stoff der Klassen 11 und 12


Presentation / Essay (Pre-University), 1998

23 Pages


Excerpt


Ökonomie - Ökologie 13.2.96

Ökonomie: Die Lehre von den wirtschaftlichen Zusammenhängen.

Ökologie: Die Lehre von den Zusammenhängen in der Natur; gemeint ist dabei der Urzustand ohne Eingriffe des Menschen.

Wie weit kann und darf der Mensch aus ökonomischen Überlegungen heraus in das ökologische Gleichgewicht der Natur eingreifen?

Wieviel Salz darf im Winter gestreut werden?

Wieviele Wälder dürfen abgeholzt werden?

Wieviele Straßen dürfen gebaut werden?

Die Thematik besteht seit Mitte/Ende der siebziger Jahre. Bis dahin wurde davon ausgegangen, daß die Natur sämtliche Eingriffe des Menschen verkraftet und sich selbst regeneriert. Seit Anfang der achtziger Jahre hat sich dann das sogenannte Umweltbewußtsein herausgebildet, d.h. Veränderungen in der Natur werden als Fehlverhalten der politischen und gesellschaftlichen Entwicklung gedeutet. Folgende übergeordnete Begriffe kennzeichnen die Problematik?

a. Synergismus

Die Lehre von den Zusammenhängen, d.h. es sind immer mehrere Faktoren verantwortlich für einen Endzustand, der sichtbar ist (z.B. Waldsterben). Die Kahlheit eines Baumes wird bedingt durch zu trockene Böden, durch schädliche Abgase, durch sauren Regen; somit kann auch eine Einzelmaßnahme keine positive Veränderung bringen.

b. Globalität

D.h. weltweite Beziehung, so daß einzelstaatliche Lösungen höchstens bedingten Erfolg haben können.

z.B. Luftverschmutzung, technisch schlecht ausgerüstete Industrieanlagen, z.B. in den Ostblockstaaten belasten die Luft auch in Deutschland, so daß die Umrüstung deutscher Industrieanlagen lediglich kleinere Fortschritte bringt (Reaktorunglück in Tschernobyl).

c. Irreversibilität

d.h. einmal angerichtete Schäden sind kaum noch zu beheben.

d. Totalität

d.h. der Mensch zerstört nicht nur einen begrenzten Lebensraum, sondern zerstört die Erde insgesamt und damit sich selbst. Z.b. Ozonloch; die Zerstörung der Schutzhülle und die Erde bezüglich Der UV-Strahlung, Treibhauseffekt.

e. Soziale Gefährdungslagen

Umweltschutz wird immer bestehende Arbeitsplätze in bestimmten Bereichen gefährden (Auto/Chemie). Damit wird die Existenz von vielen Familien bedroht, so daß als Gegenbewegung die Sicherung des eigenen Arbeitsplatzes als höherwertig angesehen wird, als der Schutz der Umwelt.

Umweltschutz schafft zwar auch neue Arbeitsplätze (Umweltschutzingenieure, Erforschung neuer Technologien, neue Agrartechniken), wahrscheinlich aber nicht in vollem Ausgleich zu den verlorengegangenen, zumal die Gefahr besteht, daß Produktionen in ein weniger umweltbewußtes Ausland verlagert werden. Hinzu kommt, daß sich die meisten Länder teure Umweltschutzmaßnahmen nicht leisten können, so daß der sowieso vorhandene Konflikt zwischen Industrie- und Entwicklungsländern noch verstärkt wird, da eine Übernahme der Kosten die Finanzkraft der Industrieländer übersteigt.

Schließlich läuft alles auf die Frage hinaus, wieviel Umweltschutz für notwendig gehalten wird; diese Grenzlinie zu finden ist das eigentliche Problem. Genau hierum kümmert sich der "Club of Rome", eine private Einrichtung hochrangiger Wissenschaftler verschiedener Bereiche, die sich seit einigen Jahren treffen, um Lösungsmöglichkeiten für die Politik zu suchen. Ihr Vorteil ist, daß sie unabhängig von politischen Auseinandersetzungen arbeiten können und die Unterhaltungskosten von großen Stiftungen aufgebracht werden; somit haben ihre Berichte eine großes moralisches Gewicht für die Politik.

Folgende Grundvoraussetzungen werden angenommen:

1. eine beschleunigte Industrialisierung mit entsprechend erhöhtem Energiebedarf.
2. Ein rapides Bevölkerungswachstum speziell in den nicht-industrialisierten Ländern.
3. Das Problem der Unterernährung für den Großteil der Menschheit
4. Die Ausbeutung der Rohstoffreserven, zugunsten der Industrieländer und auf Kosten folgender Generationen.
5. Die Zerstörung des Lebensraumes (Abholzung von Wäldern, Vordringen der Wüstenregionen, Wassermangel, Zubetonierung)

28.2.96

Zu 1) Obwohl die Industrieländer nur ein Viertel der Weltbevölkerung stellen produzieren sie 4/5 aller Produkte und verbrauchen gleich viel Energie. Damit wird die Abhängigkeit der übrigen Welt von den Industrieländern deutlich; gleichzeitig schwinden die Chancen eine eigene wettbewerbsfähige Industrie aufzubauen. Deutlich wird dies auch an den Zahlen für das reale Bruttosozialprodukt (BSP): In den Entwicklungsländern liegt es bei rund $250-$300 in den westlichen Industrieländern bei deutlich über $10.000, somit ist der Wohlstand erklärbar.

Zu 2) Experten schätzen, daß die Weltbevölkerung Jahr 2000 an die 8Mrd. -Grenze herankommen wird, weil Zählungen ergeben haben, daß die bisherigen Schätzungen stets zu niedrig waren. Fast die Hälfte wird auf die Unterentwickelten Länder Asiens entfallen, ein weiteres Drittel auf den afrikanischen und südamerikanischen Kontinent. Die geringste Steigerungsquote haben die westlichen Industrieländer. Hinzu kommt, daß sich die Verdopplungszeit in immer kürzeren Abständen voranschreitet: Dauerte es vor 100 Jahren statistisch gesehen noch 150 Jahre, so verdoppelt sich heute die Weltbevölkerung im Zeitraum von nur noch 35 Jahren.

Zu 3) Hunger wird in den meisten Fällen verursacht durch die Unfähigkeit der betreffenden Länder das vorhandene Nahrungsmittelangebot gerecht auf das gesamte Land zu verteilen; in den wenigen Zentren der Länder ist somit die Ernährungslage gut, während gleichzeitig wenige Kilometer weiter Hunger herrscht. Zusätzlich fehlt es an der notwendigen Zusammenarbeit über die Nationalgrenzen hinaus, oder es werden sogar Nahrungsmittelüberschüsse oder ganze Nahrungsmittel() für den Export verbraucht um damit Devisen zu erhalten, für die häufig wiederum() Waffen gekauft werden. Andererseits zwingen die großen Nahrungsmittelkonzerne die Industrieländer in ein so enges Preiskorsett, das für die Bauern kaum einen gerechten Gegenwert für ihre Produkte erzielen kann und somit auch kein großes Eigeninteresse an einer Überschußproduktion haben. Die Folge davon ist, daß etwa 2/3 der Menschheit hungert bzw. an Unterernährung leidet.

Zu 4) Generell stellt sich die Frage wie intensiv eine Generation die Rohstoffvorkommen ausnutzen darf bzw. wie schonend sie mit den Rohstoffvorkommen in Hinblick auf folgende Generationen umgehen muß. Verstärkt wird dieses Problem durch die immer größer werdenden Bedarf, einer immer schneller wachsende Weltbevölkerung; zwar ist durch technische Weiterentwicklung die Erschöpfung der Rohstoffvorkommen zeitlich hinaus geschoben worden, dies bedeutet aber auch, daß immer größere Eingriffe in die Natur vorgenommen werden müssen und damit die Energiekosten immer höher werden, so daß sie wiederum für immer weniger Menschen bezahlbar bleiben. So stellt sich die Frage wann die Grenzen des Wachstums erreicht sind und wer die Grenzlinie verbindlich festlegt. Da es hierfür keine wissenschaftlich-fundierte Aussage geben kann, muß dies eine Entscheidung jedes Einzelnen bleiben bzw. muß die Politik entsprechende Rahmenbedingungen schaffen.

Zu 5) Hierunter sind alle menschlichen Handlungen einzuordnen, die eine dauerhafte Schädigung der Lebensbedingungen auf der Erde zur Folge haben. Der eine Komplex besteht aus so starken Eingriffen in das Gleichgewicht der Natur, daß sich diese nicht mehr erholen kann (Ozonloch, Temperaturanstieg, Abholzung von Wäldern); der andere Komplex besteht aus zusätzlichen Gefahren, die von Menschen geschaffen werden und damit schon von Natur aus bestehende Gefahrenquellen verstärken (Erdrutsche, Bodenerosion, Flußbegradigungen, Überschwemmungen);

Anthroprozentrismus (13.3.96)

Der Mensch im Mittelpunkt aller Überlegung ist die alleinige Quelle aller Entscheidungen und bestimmt über seine Umwelt.

Diese Vorstellung bedeutet also, daß der Mensch sich die Natur unterwerfen darf; Grundlage hierfür waren die naturwissenschaftlichen Entwicklungen seit dem 17. Jahrhundert:

z.B. Francis Bacon formulierte, daß Wissen Macht ist und wollte mit dieser Aussage die Menschen antreiben die Naturgesetze zu erforschen, um sie sich dienstbar machen zu können.

René Descartes ging sogar noch einen Schritt weiter und erklärte den Menschen zum Eigentümer der Natur.

Adam Smith schließlich lieferte das wirtschaftliche Grundmodell, indem er als Motor des Wachstums das System von Angebot und Nachfrage entdeckte auf dem bis in unsere heutige Zeit letztlich die moderne Wirtschaftswissenschaft beruht.

Damit wurde der Einklang von Mensch und Natur wie er in der Antike und im Mittelalter noch vorhanden gewesen war zerstört; deshalb gehen die radikalsten Alternativprogrome zum Anthroprozentrismus und gedanklich auf diese Zeit zurück:

a. Das Vorbild wird in der archaischen Kultur gesucht, d.h. der Mensch soll sich frei machen von der gesamten technischen Entwicklung und wieder als ursprünglicher Teil der Natur leben.
b. Etwas weniger radikal sind asiatische Naturphilosophen, die hauptsächlich die Herrschaft des Geldes anprangern und diese Vorstellung ersetzten wollten durch ein System der gegenseitigen geldlosen Arbeitsleistung.
c. Die der Industriegesellschaft angepaßte Alternative besteht in der Verpflichtung ökologische Pflichten prinzipiell ökonomischen Wünschen überzuordnen, so daß also die Natur Vorrang vor dem Menschen hat (Grüne).

Ergänzt wird dieses Modell durch eine Ethik die generell die Ehrfurcht vor dem Leben als höchstes Gut ansieht (Vegetarier, prinzipielles Tötungsverbot).

17.4.96

Unser neuzeitliches Weltbild beruhte bis vor einigen Jahren auf den Thesen verschiedener spätmittelalterlich-frühneuzeitlicher Philosophen, die eindeutig den Menschen in das Zentrum aller Überlegungen stellten:

So leitete z.B. Descartes die Vorrangstellung des Menschen von seiner Fähigkeit ab, logisch denken zu können ("ich denke, also bin ich"). Aus diesem Privileg heraus sprach er dem Mensch das Recht zu, sich die Natur untertan machen zu können.

Ähnlich formulierte Bacon; er forderte vom Menschen sich die Gesetzmäßigkeiten der Natur anzueignen, dieses Wissen für sich zu behalten und im Wettstreit mit anderen gewinnbringend einzusetzen. Seine Hauptthese: "Wissen ist Macht". In der Kombination mit der Geheimhaltung begründete dann die Rechtmäßigkeit der Eroberung fremder Territorien, bzw. der Abhängigkeit von Menschen bzw. Staaten voneinander, weil dies als gerechtfertigte Belohnung für größeres Wissen angesehen wurde; bis heute benennen wir solche ein auf kleine Gruppen beschränktes Wissen als Herrschaftswissen.

23.4.96

Seit etwa 20 Jahren gibt es eine Art Rückbesinnung auf das antike Naturverständnis.

Die Lehre von der Ökologie fordert, daß sich das menschliche Verhalten den Bedürfnissen der Natur anpaßt oder sogar unterordnet, d.h. die Natur erhält einen mindestens gleichwertigen Rang gegenüber dem Menschen. Somit steht diese Lehre im direktem Gegensatz zum Anthroprozentrismus. Konkret bedeutet dies, daß moderne Forschungen oder Industrien (Genetik/Atom) als zu risikoreich abgel012

Ökologie und Politik (5.6.96)

Der erste namhafte Vertreter der deutschen Ökologiebewegung war der MdB der CDU Herbert Gruhl, der mit seiner Partei deshalb in Konflikt geriet, aus ihr austrat, eine eigene Umweltpartei gründete, die jedoch von den Grünen sehr schnell aufgesaugt wurde und somit das Ende seiner eigenständigen, politischen Bedeutung herbeiführte. Seine 3 Ausgangsthesen lauteten:

1. Der Staat muß die persönliche Freiheit seiner Bürger einschränken, weil nur so ein umweltgerechtes Überleben möglich ist.
2. Die privatkapitalistischen Besitzverhältnisse sollten aber beibehalten werden, weil nur so die Sicherheit eines demokratischen Staatssystems erhalten werden kann.
3. Der Staat muß außenpolitisch so stark sein, daß er wirtschaftlich nicht erpressbar ist; dies war und ist für ein so extrem exportabhängiges Land wie Deutschland überlebensnotwendig.

Mit der politischen Stabilisierung der Partei der Grünen mußten jetzt auch die anderen Parteien Umweltprogramme erstellen; sie sehen wie folgt aus:

1. CDU:

Sie betont die Pflicht zum Umweltgerechten Verhalten und fordert steuerliche Vergünstigungen für umweltpolitische Investitionen, betont aber die Notwendigkeit industrielles Wachstum weiterhin erwirtschaften zu können, weil die BRD als Industrienation nur so den Lebensstandard der Bevölkerung halten kann. Insgesamt bleiben daher die Aussagen eher allgemein (Ausnahme: Verursacherprinzip); bei der Abwägung zwischen Ökonomie und Ökologie wird - wenn notwendig - der Ökologie der Ökonomie der Vorrang gegeben was sicherlich auch im Zusammenhang mit dem Koalitionspartner FDP gesehen werden muß, der eine eindeutige Präferenz für die Industrie gesetzt.

2. SPD:

Sie faßt ihre Vorstellungen im Programm "Arbeit und Umwelt" zusammen und fordert ein Gleichgewicht zwischen Ökologie und Ökonomie. Sie hat das strategische Problem, daß die Interessen ihres Bündnispartners DIE GRÜNEN oft mit den Interessen ihres natürlichen Wählerpotentials - Arbeitnehmerschaft und DGB - kollidiert, so daß die SPD zwischen diesen beiden Anforderungen einen Kompromiß suchen muß. Somit hat die SPD folgendes Umweltprogramm "Arbeit und Umwelt" entworfen:

- Sanierung von Altlasten durch zusätzliche Investitionen.
- Finanzielle Unterstützung bei der Einführung umweltverbessender Produkte.
- Steuerliche Begünstigung des öffentlichen Personenverkehrs

Finanziert werden soll dieses Programm durch Sonderabgaben und Strafsteuern für Umweltverschmutzer.

3. DIE GRÜNEN:

Sie fordern eine komplette Neuorientierung der Wirtschaftspolitik und setzen eindeutig ökologische Aspekte vor ökonomischen Anforderungen. Die Atom- bzw.

Rüstungsindustrie soll so schnell wie möglich abgebaut werden; die Großindustrie soll umstrukturiert werden zu mehreren, kleineren, selbständigen Einheiten, die Bedürfnisse der Entwicklungsländer sollen von der Wirtschaft angemessen berücksichtigt werden (Wegfall bestehender Zölle). Auf umweltbelastende Faktoren (Benzin) soll eine so hohe Steuer gelegt werden, daß der Verbrauch zwangsläufig erheblich zurückgeht.

4.9.96

Wirtschaftsordnung

I. Ursprünge der Wirtschaft

Zu Beginn der Menschheitsgeschichte wurde Wirtschaft definiert als Deckung des Tagesverbrauchs für eine Sippe. Verantwortlich hierfür war der Mann, der als Jäger oder Sammler den Bedarf decken mußte, während die Frau das Heim bewachte und die Kinder erzog. Da es keinen festen Bodenbesitz gab zog man von Ort zu Ort weiter, was unproblematisch war, da es keine Staatsgrenzen gab.

In einer nächsten Stufe wurden Vorräte angelegt, die mit Zeichen gekennzeichnet waren (Entstehung der Schrift).

Es folgte eine Arbeitsteilung zwischen den Menschen, d.h. es bildeten sich einzelne Berufe heraus, so daß nicht jeder alles machte. Dies führte zwangsläufig zu einem Warenaustausch zwischen den Menschen und zu einer Bewertung der einzelnen Produkte. Daraus wieder ergab sich ein unterschiedlicher Reichtum der einzelnen Familien, so daß sich eine soziale Hierarchie bildete. In diesem Zusammenhang ist auch die Entstehung der Religion zu sehen, die sich über die Stufe der Naturreligion zur inkarnierten entwickelte, d.h. die Menschen stellten sich ihre Götter (Altertum) oder ihren Gott (Christentum) als Menschengestalt vor. Mit der Ausbildung bestimmter militärischer Fähigkeiten entstand dann sehr schnell das herkömmliche Dreiklassensystem:

1. Adel und Priester, die wirtschaftlich reich sind und andere für sich arbeiten lassen.
2. Eine Mittelschicht aus Bauern und später in den Städten Bürger, die wirtschaftlich ausreichend versorgt sind.
3. Eine Unterschicht aus Tagelöhnern und Sklaven, die wirtschaftlich höchstens das Existenzminimum erreichten.

II. Im Mittelalter prägte das Zunftsystem den Wirtschaftsablauf. Die Zünfte regelten Löhne und Preise, Quantität und Qualität der Waren, sowie die Niederlassungsfreiheit ihrer Mitglieder, einschließlich des beruflichen Aufstiegs. Diese starre Regelung ging sogar soweit, daß jede Zunft ihre eigene Straße hatte und viele persönliche Angelegenheiten von ihr geregelt wurde (Heirat). Eine Zeitlang funktionierte dieses System, bis sich der große Nachteil der fehlenden Konkurrenz bemerkbar machte und die Kunden gegen die Einschränkung ihrer Wahlfreiheit protestierten. Hinzu kam, daß die Industrialisierung die Bedeutung der Zünfte stark reduzierte und das Geldwesen durch den internationalen Handel immer größere Bedeutung erlangte.

Durch diese Industrialisierung bildete sich ein neuer Stand heraus: Die Unternehmer. Sie verfügten über das Kapital, das zum Kauf der Maschinen notwendig war, bzw. zur Produktion dieser Maschinen und steigerten nun die Warenproduktion, so daß sie entsprechende Gewinne erzielen konnten. Die theoretische Grundlage für diese Wirtschaftsform schuf der britische Ökonom Adam Smith, der in seinem Hauptwerk "Der Wohlstand der Nationen" folgende Thesen aufstellte:

1. Nur die Privatinitiative kann wirtschaftlichen Gewinn erzeugen, weil nur der Privatunternehmer die Gewähr für erfolgversprechende Investitionen geben kann.
2. Folglich muß sich der Staat aus der Wirtschaft weitgehend heraushalten, da er aufgrund seiner Größe und Schwerfälligkeit nie die erforderlichen Detailkenntnisse besitzen kann.
3. Der Staat wird beschränkt auf die Aufgaben wie militärische Sicherung, Zivil- und Strafrecht sowie Schule und Universität.
4. Wenn es dem Unternehmer gut geht, geht es automatisch dem Staat und seinen Bürgern gut.

Dieses Wirtschaftssystem nennen wir bis heute "reine Marktwirtschaf0123

Soziale Marktwirtschaft

Sie wurde aus den negativen Erfahrungen der Weltwirtschaftskrise (1929-32) entwickelt und erweiterte, da von Adam Smith geprägte bisherige System. Es entstand die Denkschule des Neoliberalismus, in der folgende Grundsätze festgelegt wurden.

1. Der Preis wird geregelt durch das System von Angebot und Nachfrage und dient dazu die Konkurrenzsituation zwischen verschiedenen Anbietern zu erhalten.
2. Der Staat muß die Geldwertstabilität sichern und somit übermäßige Inflation verhindern; hierfür darf er weder zuviel noch zuwenig Geld in Umlauf bringen (Inflation / Deflation), sondern nur soviel wie durch Warenangebot, Bodenschätze, industriellen Standart und Ausbildungsniveau deckt. Diese Verpflichtung wird Geldmengenpolitik genannt.
3. Notwendige Konkurrenz kann sich nur entfalten, wenn der Wirtschaftsmarkt für jeden Anbieter frei zugänglich ist. Deshalb muß der Staat Gewerbefreiheit zulassen und gegebenenfalls Monopole und Kartelle verbieten (Bundeskartellamt).
4. Das Privateigentum ist möglich und gewünscht, unternehmerische Entscheidungen können ebenfalls ohne staatliche Bevormundung getroffen werden (allerdings darf der und muß der Staat Rahmengesetze schaffen um den Mißbrauch zu verhindern).
5. Jeder Haushalt hat die freie Vertragswahl; d.h. man soll vor der Anschaffung größerer Objekte einen Preis- und Kundenservicevergleich vornehmen und somit das Konkurrenzangebot ausnutzen.
6. Jeder Hersteller haftet für seine Produkte und muß innerhalb der jeweiligen Garantiezeiten Fehler am Produkt reparieren, bzw. sogar das Produkt gegen ein anderes austauschen.
7. Der Staat ist verpflichtet für eine wirtschaftliche Konstanz zu sorgen; d.h. er muß z.B. durch Gesetze dem Unternehmer einen langfristigen Rahmen vorgeben und damit eine entsprechende Planungssicherheit schaffen (Steuern, Umweltauflagen, Arbeitskosten).

2.10.96

Um diese Grundsätze abzusichern, müssen folgende regulierende Prinzipien beachtet werden.

1. Monopole bzw. Kartelle müssen vermieden werden, um das Konkurrenzgefüge aufrecht erhalten zu können. Wenn Monopole nicht vermeidbar sind (Strom, Wasser, Post, Fernsehen), dann ist der Staat gefordert, durch Aufsichtsgremien Mißbrauch zu unterbinden.

2. Die Einkommenspolitik ist zwar Angelegenheit der autonomen Tarifpartner, Arbeitgeber bzw. Gewerkschaften, der Staat muß aber durch seine Steuerpolitik regulierend eingreifen: Dazu dient vor allem der progressive Steuersatz, der je nach Steuerklasse zwischen 22 und 53% liegt (eine angestrebte Revision soll die Bandbreite auf 20 bis 40% verringern, bei Wegfall vieler Sonderbestimmungen)

3. Unterstützt wird dieses System durch zusätzliche Sicherungsmaßnahmen des Staates:

- Kurzarbeit
- ABM
- Arbeitslosenunterstützung
- Arbeitslosenhilfe
- Sozialhilfe

Hierdurch soll das Existenzminimum gesichert werden, das nach einen Urteilsspruch des Verfassungsgericht steuerfrei bleiben muß (ca. 1200 DM).

4. Der Staat ist verpflichtet anfallende Sonderkosten den Unternehmern in Rechnung zu stellen; dies nennt man Verursacherprinzip. Darunter fallen z.B. Maßnahmen gegen Luft / Wasserverschmutzung oder den Einbau von Filteranlagen bzw. Baukosten zur Eindämmung von Lärm.

Fazit: Der Staat hat auch in der soz0

Volkswirtschaftslehre

In diesem Kapitel geht es um die Klärung wirtschaftlicher Fachbegriffe und die Darstellung der Wirtschaftszusammenhänge, so daß am Ende deutlich wird, daß Wirtschaft nie ein einseitiger Prozeß ist, sondern immer im Austausch von Gütern und Geld besteht.

1. Der Wirtschaftskreislauf

Dabei geht es um das Zusammenspiel von Staat, Unternehmen und Privathaushalten, die in gegenseitiger Abhängigkeit sind:

a. Der Staat; er besteht aus Kommune, Land und Bund, und erhält von Haushalten bzw. Unternehmen Steuern, Gebühren und Beiträge, dieser seinerseits wieder zurückgibt in Form von Infrastrukturmaßnahmen, Sozialleistungen und Subventionen.
b. Die Unternehmer; sie sind verantwortlich für die Güterproduktion und damit die Schaffung von Arbeitsplätzen. Sie sind mit dem Staat verzahnt durch die Zahlung entsprechender Steuern und mit den Haushalten durch die Zahlung der entsprechenden Arbeitslöhne. Umgekehrt sind sowohl Staat, als auch Haushalte durch den Kauf der Güter Kunden der Unternehmen und tragen entsprechend zum Gewinn bei.
c. Die Haushalte; sie sind mit dem Staat verbunden durch die Zahlung entsprechender Steuern und erhalten entgegengesetzt Sozialleistungen bzw. ihr Einkommen (Staat = größter Arbeitgeber). Mit den Unternehmen sind sie als Käufer verzahnt bzw. als Arbeitnehmer.
d. Die Banken; sie steuern diesen gesamten Kreislauf, indem sie die eingezahlten Spargelder von Haushalten oder Unternehmen in Form von Krediten an andere Haushalte oder Unternehmen bzw. Staat weiterleiten und über diese Zinsgewinne ihr Geldkapital erhöhen. Modernere Formen dieser Art sind Immobilien-, Aktien- und Investmentfondsaktivitäten der Banken, die über das normale Geldgeschäft hinausgehen.

1. Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR)

Unter der VGR werden die drei Begriffe Bruttosozialprodukt, Nettosozialprodukt und Volkseinkommen zusammengefaßt; sie bedeuten im einzelnen:

a. Das Bruttosozialprodukt (BSP); es setzt sich aus der Summe aller erzeugten Güter und Dienstleistungen zusammen und wird für den Zeitraum eines Kalenderjahres berechnet, so daß man die Entwicklung einer Volkswirtschaft über einen längeren Zeitraum ablesen kann.
b. Das Nettosozialprodukt (NSP) ergibt sich durch den Abzug der Wertverluste, die bei der Herstellung von Produkten entstehen (Verschleiß der Maschinen oder Abschreibungen).
c. Wenn man die Wirtschaftslage widerspiegeln will in Bezug auf die Menschen in einem Staat, dann muß man das Volkseinkommen berechnen.
Dies ergibt sich, wenn Löhne und Gehälter sowie Gewinne aus Unternehmensbeteiligungen oder Anlagen (Zinsen) zusammengezählt und davon wiederum die Steuern abgezogen werden, man muß hierbei aber berücksichtigen, daß der so ermittelte Wert sowohl hohe, als auch niedrige Einkommen zusammenfaßt und somit irreführend sein kann.

Der Markt

Mit dem Wort Markt bezeichnen wir den gesamten Ablauf der täglichen Wirtschaft, folglich läßt sich der Begriff in folgende Unterformen gliedern:

a. Die Marktart; hier kann man die verschiedenen Gütermärkte anführen wie Automarkt, Wohnungs- oder Möbelmarkt.

b. Der Markttyp; hier geht es um eine generelle Einteilung wie Gütermarkt, Arbeitsmarkt oder Geldmarkt.

c. Die Marktform; hier unterscheiden wir zwischen

- Monopol, d.h. ein Unternehmen beherrscht den Markt allein, hat keine Konkurrenz und kann somit die Preispolitik ungehindert bestimmen (Post, Bahn)
- Oligopol, d.h. einige, wenige Großfirmen beherrschten den Markt, machen sich bedingt untereinander Konkurrenz und unterscheiden sich beim Preis in der Regel nur geringfügig (Ölkonzerne, Versicherungen, Banken)
- Polypol, d.h. viele Anbieter bieten ihre Produkte an, es gibt also eine starke Konkurrenz, daß es zu größeren Preisunterschieden kommt. Zusätzlich wird in dieser Situation vor allem über Werbung der Versuch unternommen, den eigenem Produkt einen Vorteil zu verschaffen.

Gerade beim Polypol spielt als Lenkungsfunktion der Preis eine entscheidende Rolle: Wenn die Nachfrage nach einem Angebot größer ist. Als das Angebot selbst, wird der Preis steigen; einzelne Unternehmer werden davon sogar ein Interesse haben. Sie werden ihr Interesse aber nicht durchsetzen können, weil die Konkurrenz das Angebotsdefizit ausgleichen wird, so daß automatisch der Preis sinkt. Also wird jeder Unternehmer versichern durch Erhöhung des Angebots die größere Nachfrage für sich selbst auszunutzen, bzw. durch Werbe- und Sonderangebote die Nachfrage nach den eigenen Produkten zu steigern. Die Preispolitik geht in einigen Bereichen sogar soweit, daß bestimmte Produkte auf Zeit zum Selbstkostenpreis oder sogar darunter verkauft werden, in der Hoffnung durch entsprechendes Käuferverhalten bei anderen Produkten das Minus auszugleichen, bzw. Gewinn zu erzielen.

Konjunktur

Unter diesem Begriff verstehen wir die Betrachtung eines längeren Wirtschaftsverlaufs mit seinen Wellenbewegungen über einen längeren Zeitraum. Zusammengestellt kann man einen bestimmten Zyklus erkennen, d.h. man stellt z.B. von einem Hoch eine langsam beginnende Abwärtsphase fest, die dann einen Tiefpunkt erreicht auf dem ein erneuter Aufwärtstrend folgt (1964: +6,6%; 1965: +5,3%; 1966: +2,9%; 1967: -0,2%; 1968: +5,7). Diese Entwicklung wird mit folgenden Begriffen erklärt:

a. Boom = konjunkturelle Hochphase
b. Rezession = konjunktureller Abschwung
c. Depression = konjunktureller Tiefstand

Wie diese Konjunkturzyklen zu erklären sind ist bis heute unter den Fachleuten umstritten; genaue Erklärungen sind nur aus der Rückbetrachtung für die Vergangenheit möglich. Für die Zukunft sind bestenfalls Prognosen bisher möglich, die jedoch oft nicht zutreffen. Zur Unterstützung der jeweiligen Bundesregierung für diesen Problembereich gibt es den "Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage in Deutschland", der aus 5 Wirtschaftsprofessoren gebildet wird und einmal im Jahr der Bundesregierung ein Gutachten erstellt (in letzter Zeit werden sogar halbjährliche Sondergutachten erstellt). Dieses Gremium nennt man die "Fünf Weisen".

Wirtschaftspolitik

Es gibt 4 Hauptträger der Wirtschaftspolitik:

a. alle staatlichen Gebietskörperschaften, wie Bund, Länder, Kreise, Städte und Gemeinden
b. die deutsche Bundesbank, die aufgrund ihrer weitgehenden Selbständigkeit maßgeblich die Wirtschaft steuert
c. die Tarifparteien (Unternehmen und Gewerkschaften), die aufgrund ihrer Tarifautonomie für das Lohn / Preisgefüge Verantwortung haben
d. Internationale Organisationen, die einzelstaatliche Hoheitsrechte übernommen haben (z.B. EU, Weltbank und Währungsfonds)

Diese 4 Wirtschaftsträger wiederum müssen versuchen folgende 4 Ziele national bzw. international zu erreichen.

1. ein steigendes BSP
2. einen hohen Beschäftigungsstand, d.h. eine möglichst niedrige Arbeitslosenquote
3. eine möglichst große Preisstabilität, d.h. sowohl Inflation als auch Lebenshaltungskosten sollten im Durchschnitt stabil bleiben
4. Die Zahlungsbilanz aus Export und Import sollte ausgeglichen sein, im Idealfall einen Exportüberschuß aufweisen.

Um diese 4 Punkte in der BRD zu erreichen gibt es das "Stabilitätsgesetz", das Bund und Länder zu Beachtung der angeführten 4 Ziele verpflichtet.

Festgelegt wurden die Einzelmaßnahmen einmal jährlich durch den Bundeshaushalt, in dem für ein Kalenderjahr alle Einnahmen und Ausgaben des Bundes in Tausenden von Einzelposten dargelegt sind (jedes Land, sowie jede Kommune erstellen ebenfalls Jahreshaushaltspläne).

Dieser Haushalt wird im Herbst des Vorjahres vom Finanzminister in das Parlament eingebracht, dort beraten, dann an die Ausschüsse weitergeleitet und schließlich vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet (1997:440 Mrd. DM bei ca. 53 Mrd. Neuverschuldung)

4.12.96

Die Deutsche Bundesbank

Die Bundesbank ist 1957 gegründet worden und beruht auf dem Artikel GG88, der bestimmt, daß eine weitgehend unabhängige Notenbank die Verantwortung in Deutschland für die Währung übernimmt. Das wichtigste Gremium der Bundesbank (Frankfurt( ist der Zentralbankrat der sich aus 2 Gliederungen zusammensetzt:

a. das Direktorium, es besteht aus dem Bundesbankpräsidenten, seinem Stellvertreter und maximal 8 weiteren Mitgliedern und ist das ausführende Organ der Bank.
b. Die Vertreter der Landeszentralbanken der einzelnen Länder (im Moment: 11), die den Föderalismus in unserem Staat repräsentieren sollen.

Alle Mitglieder des Zentralbankrates werden von der Bundes-/ Landesregierung vorgeschlagen und dann vom Bundespräsidenten ernannt. Somit haben also die Regierungen bzw. Parteien einen gewissen Einfluß auf die Bundesbank, der jedoch bisher nicht negativ wirkte, weil die Mitglieder des Zentralbankrates nach ihrer Wahl wirtschaftspolitische Notwendigkeiten parteipolitischen Wünschen vorzogen und damit ihr hohes Ansehen in der Bevölkerung sicherten was wiederum dazu führte, daß Regierung oder Parteien es nicht wagten die Bundesbank unter Druck zu setzen.

Um ihre Hauptaufgabe - die Stabilität der D-Mark - praktisch verwirklichen zu können, hat sie folgende Einflußmöglichkeiten:

a. Die Geldmengenpolitik: D.h. sie bestimmt wieviel Geld insgesamt im Umlauf sein darf.
b. Die Diskontpolitik: D.h. sie bestimmt wie hoch der Abzug bei einem Wechselverkauf, z.B. eines Unternehmens an eine Bank, auf diesem Wechsel ist.
c. Die Lombardpolitik: D.h. sie bestimmt wie hoch der Zins für die Verpfändung von Wertpapieren der Banken an die Bundesbank ist.
d. Die Mindestreservepolitik: D.h. sie bestimmt wie hoch die zinslose Geldeinlage der Banken bei der Bundesbank sein müssen.

Alle Maßnahmen bedeuten, daß die Bundesbank durch eine Erhöhung der Zinssätze bzw. Verknappung der Geldmenge Fehlentwicklungen in der Konjunktur verhindern kann, bzw. umgekehrt durch eine Senkung der Zinssätze bzw. Erhöhung der Geldmenge die Konjunktur ankurbeln kann. Sie muß dabei allerdings beachten, daß eine Ankurbelung der Konjunktur nicht zu höheren Inflationsraten führt, die immer dann entstehen wenn es keine solide Deckung für die Währung gibt (Devisen, Geld, technischer Standard der Industrie, politische und soziale Stabilität eines Landes).

17.12.96

Internationale Organisationen

Das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT).

Diese Organisation hat zum Ziel einen absolut freuen Welthandel durchzusetzen; d.h. die Zölle sollen abgebaut bzw. gänzlich abgeschafft werden. Jede mengenmäßige Beschränkung und alle Sondervorteile durch Absprachen sollen verboten werden. Mittlerweile sind über 100 Staaten Mitglied des GATT, dessen oberstes Gremium - Vollversammlung mit Sekretariat - in Genf sitzt.

In der Praxis unterlaufen die meisten Mitgliedsstaaten jedoch die Abkommen des GATT, indem sie zwar formal die Verträge einhalten, in Wirklichkeit aber Ausnahmesituationen suchen und finden:

- Es werden Subventionen gewährt unter dem Deckmantel der Erhaltung von Arbeitsplätzen
- Es werden sehr hohe Mindeststandards gefordert unter dem Deckmantel des Umweltschutzes, so daß die Entwicklungsländer als Konkurrenz ausgeschaltet werden
- Es werden Absprachen getroffen, die die politisch weniger gewichtigen Staaten auf Druck der einflußreicheren Staaten zu einer "freiwilligen" Selbstbeschränkung zwingen.

Der Internationale Währungsfonds (IWF)

Der IWF hat die Aufgabe, Entwicklungshilfeprojekte auf der ganzen Welt zu finanzieren; alle Mitgliedsstaaten zahlen einen, an ihrer Wirtschaftskraft ausgerichteten Betrag in einen gemeinsamen Fonds ein, so daß dann das Exekutivdirektorium des IWF die entsprechende Arbeit leisten kann. Um die Wechselkursproblematik der Währungen von rund 150 Staaten zu entgehen, ist als buchungstechnische Verrechnungseinheit das "Sonderziehungsrecht" (SZR) geschaffen worden, so daß es einen einheitlichen Wertmaßstab gibt (1DM = 0,5 SZR). Diese SZRs betrugen in den letzten Jahren jährlich 90 Mrd.

Bis in die 70er Jahre hatte der Dollar die Funktion der Weltleitwährung gehabt; aufgrund den Wirtschaftsproblemen in den USA und politischer Forderungen des Ostblocks und der Dritten Welt verlor der Dollar diese Funktion zugunsten künstlich geschaffener Verrechnungseinheiten. Eine gewisse Vorrangstellung hat er aber bis heute behalten, zusätzlich sind der Japanische Yen, der Schweizer Franken und die D-Mark hoch gehandelte Währungen. Ihr Kurs ergibt sich aus dem freien Handel der Währungen an den Börsen und wird also nicht vom Staat per Dekret festgesetzt: Die Währungen sind also konvertibel (frei handelbar).

Das Europäische Währungssystem (EWS)

Das EWS setzt die Wechselkurse der mittlerweile 16 EU-Staaten fest und bestimmt wie weit die einzelnen Währungen an den Börsen von diesen Festsetzungen abweichen dürfen (Bandbreite 2,25%). Die buchungstechnische Verrechnungseinheit innerhalb der EU ist der ECU, der knapp DM 2,00 entspricht.

Wenn dieser Wert über die Bandbreite hinausgeht stützen die Notenbanken der anderen Länder durch Aufkaufen der entsprechenden Währung vom Markt oder durch Verkauf eigener Devisen die unter Druck geratene Währung; wenn dies nichts hilft, wird die Währung auf Zeit aus dem EWS genommen, um keine Spekulationen zu ermöglichen. Dieser ECU wird in Zukunft umgewandelt werden in die realexistierende Einheitswährung EURO, die dann alle nationalen Währungen ersatzlos ablösen wird (ab 1999/2002). Als Aufnahmekritierien müssen die einzelnen Staaten folgende Voraussetzungen erfüllen:

a. ein stabiles Preisniveau (geringe Inflationsrate)
b. gesunde Staatsfinanzen (max. 3% Haushaltsdefizit)
c. stabile Wechselkurse (Teilnahme am EWS01

Das politische System der Bundesrepublik

Die Grundlage unseres Staates beruht auf den Artikeln des Grundgesetzes, das unsere Verfassung darstellt (der Name Grundgesetz sollte ursprünglich die Teilung Deutschlands dokumentieren, wird aber nach der Einheit aus Gründen der Tradition immer noch benutzt.). Das Grundgesetz gliedert sich in folgende Teile:

0: Präambel

1: Die Grundrechte (1-19)

2: Der Bund und die Länder (20-37)

3: Der Bundestag (38-49)

4: Der Bundesrat (50-53)

5: Der Bundespräsident (54-61)

6: Die Bundesregierung (62-69)

7: Die Gesetzgebung (70-82)

8: Die Ausführung der Gesetze und die Verwaltung (83-91)?

9: Die Rechtsprechung (92-104)

10: Das Finanzwesen (104a-115)

10a: Der Verteidigungsfall (115a-L)

11: Übergangs- und Schlußbestimmungen (116-146)

Die Präambel

Sie enthält 4 Verpflichtungen für jede Regierung:

1. Wahrung der nationalen und staatlichen Einheit
2. Gleichberechtigung in einem vereinten Europa
3. Geltungsanspruch für alle Deutschen (einschließlich DDR)
4. Verpflichtung zur ständigen Einhaltung von Einheit und Freiheit

Die Präambel hat Verfassungsrang und ist den konkreten Artikeln gleichgestellt; die o.g. Vorgaben müssen von jeder Regierung beachtet werden (Verpflichtung des Zieles), lediglich der politische Gestaltungsrahmen bleibt der Regierung frei überlassen (Freiheit des Weges).

Anmerkung: Der ursprüngliche Präambeltext ist an einigen Stellen mehrfach verändert worden, die drei badischen Einzelländer wurden zu Baden-Württemberg, das Saarland und Berlin, sowie die neuen Bundesländer kamen hinzu.

Die Grundrechte

Artikel 1: "Die Würde des Menschen ist unantastbar"

Damit ist gemeint, daß niemand diskriminiert werden darf und jede Form der Herabsetzung verboten ist. Die entsprechenden Einzelfragen müssen im Streitfall von Gerichten getroffen werden. Das GG beginnt deshalb mit diesem Satz, weil ein bewußter Gegensatz zur NS-Zeit hergestellt werden sollte.

Artikel 2:

Er regelt im ersten Absatz das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Damit ist gemeint, daß zunächst jeder machen kann, was er für richtig hält; er ist aber an 3 Vorgaben gebunden:

e. Die Rechte anderer dürfen nicht berührt werden
f. Die Verfassung muß beachtet werden (kein Freiraum für Radikale)
g. Die Gesetze müssen befolgt werden

Der 2. Absatz verfügt "das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit". Dies heißt z.B., daß es kein generelles Recht auf Abtreibung gibt, bzw. die Entnahme von Organen an gesetzliche Vorgaben gekoppelt ist.

Der 2. Teil beschränkt z.B. das elterliche Erziehungsrecht auf maximal leichte körperliche Strafen, die keine Verletzungsfolgen auslösen dürfen.

Artikel 3:

Er regelt die Gleichheit vor dem Gesetz und die Gleichberechtigung von Mann und Frau. So hat z.B. jeder das Recht auf juristischen Beistand vor Gericht, es darf niemand wegen seines Geschlechtes oder seines Glaubens bevorzugt werden.

Artikel 4:

Die Freiheit der religiösen Überzeugung ist genauso gesichert, wie die Ausübung der Religion, somit ist das Fach Religion das einzige Schulfach, daß in der Verfassung erwähnt ist. Zusätzlich wird über diesen Artikel die besondere Stellung der Kirche bestimmt, die sich z.B. in Fragen des Arbeitsrechtes oder bei der Gleichheit von Mann und Frau manifestieren. Schließlich bestimmt 4.3, daß es ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung geben muß; d.h. gesunde, wehrpflichtige Männer können gleichwertigen Ersatzdienst leisten, sofern sie als Kriegsdienstverweigerer staatlich anerkannt worden sind.

Artikel 5:

Er regelt das Recht auf freie Meinungsäußerung, sowohl für die Einzelperson, als auch für Presseorgane; die Schranken dieser Freiheit liegen in den gesetzlichen Bestimmungen der persönlichen Ehre und des Jugendschutzes, die Einzelfallentscheidung muß von den Gerichten getroffen werden.

Artikel 6:

Ehre und Familie werden besonders geschützt, d.h. Eheleute werden steuerlich und rechtlich besser gestellt als Paare ohne Trauschein (dies gilt auch beim Erbrecht). Auch das Erziehungsrecht für Kinder liegt voranging beiden Eltern, erst im zweiter Linie beim Staat (Schule).

Artikel 7:

Der Staat hat die Aufsicht über das Schulwesen, Privatschulen sind zulässig, wenn sie bestimmte Verpflichtungen erfüllen (Ausbildung der Lehrkräfte / gesicherte Finanzen)

Artikel 8:

Er regelt das Recht zu friedlichen Demonstrationen, d.h. sie müssen gewaltfrei bleiben, da sie sonst vom Staat verboten werden können.

Artikel 9:

Er sichert jedem Bürger das Recht Mitglied in Vereinen zu sein, oder neue Vereine zu gründen.

Artikel 10:

Das Brief- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich, d.h. der Staat darf ohne richterliche Erlaubnis, weder die Post öffnen, noch Telefongespräche mithören.

Artikel 11:

Er regelt die Freizügigkeit, d.h. jeder Deutscher darf sich im gesamten Bundesgebiet nach freier Entscheidung niederlassen.

Artikel 12:

Jeder hat das Recht auf Beruf und Ausbildung, Zwangsarbeit ist verboten (Ausnahme: Strafgefangene)

Artikel 13:

Er regelt die Unverletzlichkeit der Wohnung, d.h. der Träger des Hausrechtes kann jeden aus seiner Wohnung, bzw. von seinem Grundstück verweisen (der Mieter den Vermieter / die Privatperson die Polizei). Besitzt die Polizei einen richterlichen Durchsuchungsbefehl oder verfolgt sie unmittelbar einen Verbrecher wird dieses Hausrecht aufgehoben.

Artikel 14 und 15:

Das Recht auf Eigentum wird gewährleistet, Enteignungen im Interesse des Allgemeinwohls sind gegen angemessene Entschädigung möglich. Das Erbrecht steht dem Berechtigten zu und kann nur in eng begrenzten Ausnahmefällen entzogen werden (Hälfte für Ehepartner, andere Hälfte für alle Kinder / Pflichtteil bedeutet Hälfte des gesetzlichen Teils / ein Testament kann Sonderregelungen treffen).

Artikel 16:

Jeder Deutsche hat ein Recht auf seine Staatsbürgerschaft, eine Auslieferung ans Ausland ist generell verboten.

Politisch Verfolgte genießen Asylrecht, darunter fallen auch religiöse oder ethnische Verfolgung; Wirtschaftsflüchtlinge haben keinen Asylanspruch.

Artikel 17:

Jeder Bundesbürger hat ein Beschwerderecht beim Landes- oder Bundesparlament (Petitionsaussschuß).

Artikel 18 und 19:

Hier wird geregelt, daß bestimmte Grundrechte entzogen werden können, sofern die nicht den Kern des Grundgesetzes betreffen (z.B. Verbot von Demonstrationen / Aufhebung des Postgeheimnisses). Der Entzug muß aber durch Gesetze vorher klar geregelt sein.

1945 - 1949

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Der Bundestag

Der Bundestag ist unser Parlament und damit Träger der Legislativen (gesetzgebenden) Gewalt. Er wird auf 4 Jahre gewählt, in allgemeiner (jeder Staatsbürger über 18), gleicher (jeder hat ein Stimmrecht), direkter (keine Wahlmänner) und geheimer (Wahlkabine) Wahl.

Bei der Bundestagswahl gibt es 2 Stimmen:

h. die Erststimme, mit ihr wählt man einen Direktkandidaten des Wahlkreises. Gewählt ist wer die meisten Stimmen bekommen hat. Die BRD ist also komplett in Wahlkreise aufgeteilt.

i. Die Zweitstimme; mit ihr wählt man die Landesliste einer Partei. Somit ist die Zweitstimme die wichtigere von beiden, da die Stimmen für alle 16 Landeslisten zusammengezählt werden und somit das Ergebnis dieser Partei bestimmen. Die so erworbenen Abgeordnetensitze, werden entsprechend der Einwohnerzahl eines Bundeslandes für jede Landesliste berechnet, dann werden von dieser errechneten Zahl die Direktmandate abgezogen, die nun verbliebene Zahl wird durch die Kandidaten der Landesliste gefüllt. Beispiel: Einem Bundesland stehen aufgrund der Einwohnerzahl und des Wahlergebnisses 20 Sitze für die Partei A zu, sie hat 13 Direktmandate erworben, kann also die Kandidaten 1-7 in den Bundestag entsenden. Wenn von diesen sieben z.B. zwei bereits direkt gewählt sind können die Landeslistennummern acht und neun nachrücken, da kein Abgeordneter zwei Mandate besitzen darf.

Anmerkung: Da es möglich ist, daß eine Partei mehr Direktmandate in einem Bundesland erworben hat, als sie Landeslistenmandate besitzt entstehen sog.

Überhangmandate, da ein Direktmandat immer gültig bleibt. Zum Ausgleich erhalten die anderen Parteien nach ihrem Wahlergebnis zusätzliche Übertragungsmandate, so daß sich die Gesamtzahl der Bundestagsabgeordneten entsprechend erhöht. Dieses ganze Ausrechnungsverfahren wird nach dem Niemeyerverfahren durchgeführt.

Um eine Parteienvielfalt im Parlament zu verhindern, müssen von jeder Partei bundesweit 5% der Zweitstimmen erreicht werden, es sei denn, daß eine Partei 3 Direktmandate erzielt; dann entsendet sie so viele Abgeordnete ins Parlament wie sie Zweitstimmen insgesamt erreicht hat.

Die Abgeordneten einer Partei bilden im Bundestag eine Fraktion, die Fraktionen, die die Regierung bilden werden Koalition genannt, die anderen Fraktionen heißen Opposition.

<fehlt was!?>

Zusatz zu Nr. 1: Das Recht einen Gesetzesvorschlag im Bundestag einzubringen haben nur die Bundesregierung, der Bundesrat und die Bundestagsfraktionen; Diese Gesetzesvorlagen werden dann im Bundestag besprochen und danach in die zuständigen Ausschüsse verwiesen. Wenn dort diese Diskussion abgeschlossen ist, werden die Vorlagen erneut vom Bundesrat und Bundestag besprochen.

Berührt ein Gesetz die Interessen der Länder, muß der Bundesrat diesem Gesetz zustimmen; werden Länderinteressen nicht berührt, kann der Bundestag mit einer zusätzlichen Abstimmung den Einspruch des Bundesrates überstimmen, so daß das Gesetz dann gilt.

Um Konflikte zwischen Bundestag und Bundesrat im Gesetzgebungsverfahren lösen zu können ist ein Vermittlungsausschuß geschaffen worden, der parlamentarisch zusammengesetzt ist (gleiche Anzahl Bundestags- /Bundesratsmitglieder).

Wenn ein Gesetz endgültig verabschiedet worden ist wird es vom zuständigen Minister, vom Bundeskanzler und schließlich vom Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Nun 0

Der Bundespräsident

Seine Stellung ist in den Artikeln 54-61 GG geregelt, die folgendes bestimmen:

10. er muß mindestens 40 Jahre alt sein und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.

11. Er wird von der Bundesversammlung gewählt, die aus allen Bundestagsabgeordneten und einer insgesamt gleich großer Zahl von Abgeordneten der 16 Landtage besteht, die sich nach der Stärke der einzelnen Landtagsfraktionen ergeben; geleitet wird die Bundesversammlung vom Bundestagspräsidenten.

12. Die Wahl findet ohne jede Diskussion statt, zur Wahl ist die absolute Mehrheit notwendig, im dritten Wahlgang reicht die einfache.

13. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre, eine einmalige Wiederwahl ist möglich.

14. Die Stellvertretung übernimmt der Bundesratspräsident

15. Der Bundespräsident verfügt über keine politische Macht, er soll sich als Repräsentant des ganzen Landes aus dem politischem Tagesgeschehen heraushalten. Es ist sogar mittlerweile zur Praxis geworden, daß er Reisetermine und den Inhalt seiner Reden rechtzeitig vorher dem Bundeskanzler bekannt gibt und sich dessen Zustimmung einholt; andererseits muß jeder ihn als Staatsoberhaupt die nötige Achtung erweisen, so daß ein Bundespräsident indirekt Wünsche und Absichten durchsetzen kann: Im Einzelfall wird immer das Verhältnis des Bundespräsidenten zum Bundeskanzler entscheidend sein.

Die Bundespräsidenten

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Bundesregierung

Sie ist Trägerin der Exekutive und wird geführt vom Bundeskanzler, der die wichtigste politische Institution unseres Staates ist. Seine Stellung regelt sich wie folgt:

16. Er wird vom Bundestag mit absoluter Mehrheit gewählt; im dritten Wahlgang reicht die einfache Mehrheit. Dann kann allerdings der Bundespräsident entscheiden ob er diesen Kandidaten ernennt oder ob er den Bundestag auflöst und Neuwahlen ansetzt (bisher noch nie geschehen)

17. Der Kanzler besitzt die Richtlinienkompetenz (Art. 65), d.h. er gibt den Ministern den Rahmen vor, den sie dann selbständig ausfüllen können. Die Minister bleiben aber abhängig von Wünschen bzw. Anordnungen des Kanzlers.

18. Der Kanzler ernennt und entläßt seine Minister (formal per Urkunde durch den Bundespräsidenten), d.h. der Bundestag kann keinen Minister entlassen, ein Minister kann sogar nicht zurücktreten.

19. Der Bundestag kann einen Kanzler nur dadurch stürzen daß er mit absoluter Mehrheit einen anderen zum Kanzler wählt; es geht also nicht, daß er den Kanzler nur das Mißtrauen ausspricht (Konstruktives Mißtrauensvotum)

20. Der Kanzler ernennt einen Stellvertreter (bei Koalitionsregierungen fast immer der Vorsitzende der kleineren Partei), nach der Geschäftsordnung der Bundesregierung folgen dann die Minister nach Dauer ihrer Amtszeit.

Da ein Kanzler die letzte Entscheidung bei allen wichtigen Sach- /Personalfragen trifft, ist seine Stellung sehr stark, da gegen ihn niemand politisch Karriere machen kann. Diese herausgehobene Position ist vom Grundgesetz auch so gewollt und sollte einen bewußten Gegensatz zur Weimarer Republik bilden.

Die Bundeskanzler

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Das Bundesverfassungsgericht

Die Rechtsprechung ist in den Artikeln 92-104 niedergelegt und legt fest, daß die Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind (Art. 97).

Folgende oberste Bundesgerichte gibt es:

21. das Bundesverfassungsgericht (Karlsruhe)

22. Der Bundesgerichtshof (Karlsruhe), er ist die letzte Instanz für alle Straf- und Zivilangelegenheit; er überprüft nur vorausgegangene Urteile als Revisionsinstanz, d.h. es gibt keine Verfahren mit Angeklagten oder Zeigen (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht)

23. Das Bundesverwaltungsgericht (Berlin); es ist für alle Beschwerden der Bürger gegen Verfügungen des Staates zuständig.

24. Das Bundesarbeits- und Sozialgericht (Kassel); es ist zuständig für alle arbeitsrechtlichen bzw. sozialpolitischen Fragen.

25. Der Bundesfinanzhof (München); er ist für sämtliche Steuerfragen zuständig.

Das höchste Gericht innerhalb dieser 5 obersten Bundesgerichte ist das BVG, da es die gesamte Gesetzgebung, die komplette Regierung und sogar die Urteilssprüche aller anderer Gerichte überprüfen kann, es hat im einzelnen folgende Kompetenzen:

- Klagen zwischen Bund und Länder
- Klagen zwischen Bundesorganen (z.B. Regierung)
- Überprüfung aller Gesetze
- Entscheidung über Klagen jedes Bürgers

Das Gericht besteht aus 2 Senaten zu je 8 Richtern, die Amtszeit beträgt maximal 12 Jahre, gewählt werden sie auf Vorschlag eines Richterwahlaussschusses vom Bundesrates und Bundestages mit jeweils Zweidrittelmehrheit. Die Pensionsgrenze liegt bei 68 Jahren.

Generell ist zur Stellung der Richter folgendes zu sagen:

30. Sie sind absolut unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen, die Justizminister haben also keine Kompetenz dem Richter gegenüber. Verfehlungen werden von speziellen Richterdienstgerichten verhandelt.

31. Richter sind als Beamte unkündbar und können nur bei schweren Vergehen aus dem Amt entfernt werden; sogar Versetzungen sind nur bedingt möglich. Damit soll ihre Unabhängigkeit als Mitglied der dritten Gewalt (Judikative) gesichert werden.

32. Die Todesstrafe ist abgeschafft.

33. Jeder hat Anspruch auf einen Verteidiger und auf einen richterlichen Prozeß (Sondergerichte sind verboten)

34. Es kommen nur die zur Tatzeit geltenden Gesetze zur Anwendung.

35. Wegen einer Tat darf man nur einmal verurteilt werden.

36. Die Polizei nimmt vorläufig fest und muß nach spätestens 48 Stunden einen richterlichen Haftbefehl beantragen; dieser Haftrichter entscheidet über Freilassung oder Verhaftung.

Parlamentskritik

Von vielen Politologen wird an folgenden Einzelpunkten Kritik geübt:

37. Das Grundgesetz sieht mit Ausnahme der Wahlen keine direkte Beteiligung der Bevölkerung an den Entscheidungsvorgängen vor (kein Volksbegehren / Volksentscheid).

38. Die Parteien haben sich zu einem eigenständigem "Verfassungsorgan" entwickelt, obwohl dies vom Grundgesetz nicht vorgesehen ist. Dennoch bestimmen sie allein die Politik und nehmen großen Einfluß auf die Besetzung der öffentlichen Ämter.

39. Die wichtigsten Entscheidungen werden nicht mehr in den dafür vorgesehenen Gremien getroffen sondern in vorgeschalteten Besprechungsgruppen: So treffen sich die Fraktionsvorsitzenden der Regierungsparteien mit dem Bundeskanzler und einigen wenigen Ministern, treffen Entscheidungen, die danach vom ganzen Kabinett bzw. von allen Regierungsabgeordneten gebilligt werden müssen, weil eine Ablehnung sofort als Verrat an der eigenen Partei gewertet wird.

Ein anderes Beispiel ist die übergroße Rolle des Vermittlungsausschusses, der wegen der unterschiedlichen Mehrheitsverhältnisse (Bundestag: Union und FDP / Bundesrat: SPD und Grüne / mittlerweile das wichtigste parlamentarische Entscheidungsgremium geworden ist.

40. Die Transparenz der Parlamentsarbeit ist mangelhaft, da zu viele Probleme in kleinen Gruppen besprochen werden, von denen die Öffentlichkeit nichts oder höchstens bruchstückhaft erfährt.

Neue Weltwirtschaftsordnung (NWWO)

1974 verabschiedeten die UN die NWWO, die den Forderungen der EL entgegen kommen und ihnen deutlich bessere Möglichkeiten im Welthandel schaffen sollten. Kernpunkte waren:

- Preise werden ausgerichtet an den Bedürfnissen der EL, d.h. die Rohstoffe werden versteuert.
- Die EL dürfen ohne größere Entschädigung Verstaatlichungen vornehmen (Entmachtung der Großkonzerne).
- Die IL müssen den EL beim Aufbau einer Fertigproduktionsindustrie helfen, um die EL aus der Rolle reiner Rohstofflieferanten zu befreien.
- Die EL haben ein Anrecht auf internationale Frachtagenturen, so daß sie mit eigenen Schiffen entsprechende Handelsgewinne erzielen können.
- Den EL werden die Schulden erlassen bzw. bestehende Kreditverträge werden langfristig ausgelegt und mit sehr niedrigen oder gar keinen Zinsraten versehen.
- Es wird eine der UN unterstellte Welthandelsorganisation geschaffen, die dieses System überwacht und z.B. entsprechende Quoten zwischen IL und EL festlegt (Produktion, Handel, ...; Anleihe beim Dirigismus der Planwirtschaft). Diese Organisation heißt UNCTAD.
- Die UN-Vollversammlung verabschiedete zwar im Herbst (1974) die entsprechenden Dokumente, konnte aber keine zwingende Verbindlichkeit erreichen, da die westlichen IL über ihr Vetorecht im UN-Sicherheitsrat diese Verbindlichkeiten verhinderten und auch ansonsten in den internationalen Handelsbeziehungen ihre Macht entsprechend einsetzten.

In Ansätzen wurden 2 Aspekte Realität:

Zum einen wurden vielen EL die Schulden ganz oder wenigstens teilweise erlassen, zum anderen bildeten die Ölstaaten durch ihren Zusammenschluß zum OPEC-Kartell ein Gegengewicht und verteuerten den Rohstoff Öl gewaltig.

Grundbedürfnisstrategie

Ein konkreter Ansatz in der Weiterentwicklung der NWWO war zeitweise das Konzept der Grundbedürfnisstrategie, d.h. unabhängig von allen lokalen Besonderheiten eines EL sollten folgende Aspekte wenigstens in Minimalformbeachtet werden:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Diese Strategie wurde von vielen Experten bekämpft:

"Von linker Seite" wurde befürchtet, daß die IL damit die EL bewußt auf niedrigem Niveau halten wollten, um die eigene Position zu verteidigen;

"Von rechter Seite" wurde befürchtet, daß damit ein neuer "Einheitsmensch" geschaffen werden soll dem jegliche Individualität fehlt (China: Kulturrevolution).

Somit blieb auch dieser Ansatz ohne greifbares Ergebnis.

Integriertes Rohstoffprogramm (IRP)

Im Zusammenhang mit der NWWO muß das integrierte Rohstoffprogramm (IRP) gesehen werden; Kern des IRP war der Versuch über die Einrichtung eines gemeinsamen Fonds den EL sichere Erlöse für ihre Rohstoffverkäufe zu bieten:

Würde der Weltmarktpreis unter einen festgesetzten Mindestpreis sinken sollte der Fond den El die Differenz erstatten; sollte er über dem Weltmarktpreis liegen, dürften die EL davon profitieren. Dieses Prinzip sollten die Finanzen der EL langfristig sichern, um ihnen so eine größere Stabilität zu gewährleisten. Dieser Fond ist letztendlich jedoch gescheitert, weil die IL rund 2/3 der Kosten übernehmen, aber weniger als die Hälfte der Stimmenanteile im Verwaltungsrat erhalten sollten, so daß sie keinen direkten Einfluß mehr auf die Verteilung der Gelder gehabt hätten. Folglich ist es weitgehende bei allgemeinen Absichtserklärungen bzw. bei individueller Hilfe geblieben.

Brandt-Kommission

Da nahezu alle staatlichen Vereinbarungen keinen Erfolg hatten, versuchte eine internationale Kommission aus hochrangigen Politikern, die nicht mehr im Amt waren Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten; diese Kommission wurde nach ihrem Vorsitzenden Willi Brandt Brandt-Kommission genannt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit lag bei dem Einsatz der Rüstungsausgaben zu senken und dafür die Entwicklungshilfe zu erhöhen. Die von der Kommission erarbeiteten Vorschläge wurden auch weltweit begrüßt, von den jeweiligen Regierungen jedoch kaum umgesetzt, weil nationale Politikzwänge (Rüstungslobby und Arbeitsplatzsorge) entgegenstanden. Zudem hatte die Kommission das Manko, das sie keine direkte politische Gewalt besaß.

Compiled by Manuel Hartl 1998/98

Excerpt out of 23 pages

Details

Title
Der gesamte Gemeinschaftskunde-Stoff der Klassen 11 und 12
Course
Gemeinschaftskundeunterricht
Author
Year
1998
Pages
23
Catalog Number
V94732
ISBN (eBook)
9783638074124
File size
517 KB
Language
German
Keywords
Gemeinschaftskunde-Stoff, Klassen, Gemeinschaftskundeunterricht
Quote paper
Manuel Hartl (Author), 1998, Der gesamte Gemeinschaftskunde-Stoff der Klassen 11 und 12, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/94732

Comments

  • guest on 12/11/2001

    Kritik.

    Es hält sich mit dem wichtigem und bedeutendem Faktenwissen in Grenzen
    *g*

Look inside the ebook
Title: Der gesamte Gemeinschaftskunde-Stoff der Klassen 11 und 12



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