Die Geschichte der niederösterreichischen Landkrankenhäuser im 19. Jahrhundert am Beispiel des Krankenhaus Neunkirchen


Seminar Paper, 1997

18 Pages


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Inhaltsverzeichnis

1. Entwicklung von Spitälern

2. Bürgerspital in Neunkirchen

3. Landesbericht von 1866
3.1. Ängste der Bevölkerung

4. Das Öffentlichkeitsrecht
4.1. Sanitäre Grundlagen (Auszüge aus dem Erlaß von 1881)

5. Der Landesbericht von 1876
5.1. Bericht der k.k. Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen

6. Rückerstattung der Verpflegsgebühr

7. Baustart in Neunkirchen

8. Offizielle Eröffnung des Krankenhaus Neunkirchen

9. Krankenhaus-Statistik bis 1900

10. Literaturverzeichnis

11. Anhang

1. Entwicklung von Spitälern

Im Laufe der Zeit hat der Begriff Spital einen großen Bedeutungswandel durchgemacht: War im frühchristlichen Orient das aus christlicher Nächstenliebe gegründete Xendochium (aus dem Griechischen: xendochia = Gastfreundschaft) eine Anstalt für Hilfsbedürftige, Fremde und Reisende aller Art, wurde diese Einrichtung mit der Ausbreitung der Kirche im Abendland unter dem lateinischen Namen hospitale (Form von hospitium = Gastfreundschaft) ab dem 4. Jahrhundert verbreitet. Die meisten Hospitäler entstanden in Italien, Spanien, Frankreich, England und Deutschland.1 Während die Xenodochien und Hospitäler ursprünglich nur von Bischöfen errichtet wurden, ist Nächstenliebe und Gastfreundlichkeit ab dem 6. Jahrhundert auch zu einem wichtigen Anliegen der Mönchsorden geworden und zudem in der Regel des Hl. Benedikt (Kapitel 53) ausdrücklich vorgeschrieben worden. Im Zeitalter der Kreuzzüge entstanden vermehrt ritterliche Spitalorden, die Hospitäler für Pilger errichteten - woran die heutigen Ortsnamen Spital am Semmering, Spital an der Drau oder Spital am Pyrnh erinnern.

Mit dem Aufblühen der Märkte und Städte im 13. und 14. Jahrhundert kam es zu einer Neustrukturierung der Spitäler - die sogenannten ,,Bürgerspitäler" wurden gegründet, als Finanziers und Stifter traten vermögende Bürger auf. Diese Spitalsform hat über Jahrhunderte lang die Funktion der heutigen Altenheime, Kinderheime. Pflegeheime und natürlich des Krankenhauses übernommen. Während die Bürgerspitäler in den Märkten und Städten ausschließlich zur Versorgung von Markt- und Stadtbewohnern gedient haben, entstanden in kleineren Orten sogenannte Hofspitäler. Diese Spitalsform wurde von den Grundherren errichtet, um arbeitsunfähige und alte Untertanen und Waisenkinder unterzubringen.

Das Spitalsgebäude war ursprünglich nicht sehr groß, nur etwa vier bis zwölf Personen konnten aufgenommen werden. In den Bürgerspitälern fanden nur Bürger des betreffenden Gemeinwesen Aufnahme, während die Klosterspitäler allen Bedürftigen offen standen. Stadtbewohner ohne Bürgerrecht, den sogenannten ,,Inwohnern", mußten in ,,Siechenhäusern", die als Kranken- und Altersheimen dienten, Unterkunft suchen.2

Die Spitalsinsassen setzten sich vornehmlich aus Armen und Kranken zusammen, wobei die unbemittelten und gebrechlichen, die ,,bresthaften"3 Personen, die Mehrheit bildeten. Bemittelte Pfründner, die sich in das Spital einkauften und hier ihren Lebensabend verbrachten, waren in der Minderzahl. Dieser im 15. und 16. Jahrhundert weitverbreitete Brauch brachte vielen Spitälern Vermögenszuwächse, da manche Pfründner ihr Vermögen ins Spital mitbrachten und nach ihrem Tod der Stiftung hinterließen.

Die Lebensordnung der ,,Spitaler" war auf religiös-geistlicher Basis aufgebaut. Ein mitunter von den Insassen gewählter ,,Spitalvater" wachte über die Erfüllung der religiösen Pflichten und sorgte auch dafür, daß die ,,Spitaler" einen ,,ehrbaren" und ,,gottgefälligen" Lebenswandel führen.

Die Verwaltung der Bürgerspitäler lag in den meisten Fällen in den Händen des Stadtrates, der einen Spitalsmeister mit der ,,Geschäftsführung" des Spitals beauftragte. Zu den Hauptaufgaben des Spitalsmeisters zählten die Verwaltung des Spitalsbesitz, die Betreuung der Spitalsinsassen, die Überwachung der Einhaltung der Spitalsordnung, die Beaufsichtigung der Spitalshilfskräfte und die Meierei.4 Zudem hatte der Spitalsmeister den Gemeindevertretern alljährlich einen Bericht über die Kosten und Ausgaben des Spitals vorzulegen. Zu den weiteren im Bürgerspital tätigen Personen zählte der Spitalskaplan, der die Gottesdienste in der Spitalskirche zelebriert und die Sakramente spendet. Tauf- und Begräbnisrechte waren den Pfarrkirchen vorbehalten, die finanzielle Einbuße, die der Ortspfarrer durch die ihm entzogene Seelsorge im Spital erlitt, wurde vom Spital durch Zuwendung verschiedener Art abgegolten.

2. Bürgerspital in Neunkirchen

In Neunkirchen existierte bis zum Ende des 19. Jahrhunderts nur das Bürgerspital in der Seebensteinerstraße: Dort sind Arme, Kranke und Alte untergebracht gewesen. Das ,,Spittl" wurde 15075 gegründet, um den durch Mißernten, Teuerungen oder Pest in Not geratenen Neunkirchner Bürgern sowie armen, mißbildeten Ortsbewohnern Unterkunft, Nahrung und eine bescheidene Geldunterstützung (= Pfründe) zu bieten. Für kranke Menschen war im ,,Spittl" zunächst kein Platz, sie mußten ihr Wohl bei den wenigen im Ort ansässigen und etablierten Bader und Wundärzten suchen. Ähnlich wie in anderen Bürgerspitälern in Niederösterreich im 19. Jahrhundert ist das Neunkirchner Spital mit nur einem bescheiden eingerichteten ,,Krankenzimmer" ausgestattet gewesen; diese Einrichtung wurde aber im Lauf der Jahre (Neunkirchen hatte sich zu einem wichtigen Industriestandort mit zahlreichen Fabriken entwickelt) als immer unzulänglicher angesehen und hat sich bei den steigenden medizinischen und hygienischen Bedürfnissen der Bevölkerung als nicht mehr entsprechend erwiesen.

3. Der Landesbericht von 1866

Auch dem niederösterreichischen Landtag entging nicht, daß die Situation der niederösterreichischen Krankenhäuser respektive die der Bürgerspitäler dem zu diesem Zeitpunkt (Mitte des 19. Jahrhunderts) üblichen medizinischen Standard in keinster Weise gerecht wurde und beauftragte den niederösterreichischen Landesausschuß am 19. Jänner 1866, eine Aufstellung über die Zahl und Verteilung der allgemeinen öffentlichen Krankenhäuser und über die Orte, in denen eventuell derartige Anstalten erichtet werden könnten, vorzulegen.6

Ende Dezember 1866 wurden die vom Finanzausschuß geprüften Berichte dem Landtag vorgelegt:

Der k.k. Sanitätsphysikus Dr. Josef Krzisch schrieb in dem, den Sanitätsbezirk Neunkirchen (politische Verwaltungsbezirke Neunkirchen, Aspang, Kirchschlag und Gloggnitz) betreffenden Bericht an den Landtag:

,,...die Nothwendigkeit der Errichtung eines ö ffentlichen Spitales in der Marktgemeinde Neunkirchen ist ein l ä ngst gef ü hltes Bed ü rfni ß ...

Neunkirchen hat mit den eingepfarrten Orten eine Bev ö lkerung von 4681 Seelen, ohne die eingepfarrten D ö rfern von 4561 Seelen, darunter sind die H ä lfte in den verschiedenen Fabriks Etablissements als Arbeiter besch ä ftigt; zudem f ü hrt eine Hauptstra ß e durch und mit den ü brigen Hauptorten der Physicat Districts geh ö rigen Bezirke Aspang, Gloggnitz und Kirchschlag ist die Verbindung durch sehr belebte Verkehrssstra ß en hergestellt. Nach dem Gesch ä fts-Protokolle des k.k. District Physicates bel ä uft sich die Anzahl der nach Wien in das k.k. Allgemeine Krankenhaus abgegebenen Personen in einem Jahr immer weit ü ber hundert K ö pfe; w ä re dennoch ein ö ffentliches Spital im Orte, so w ü rden diese, und nat ü rlich noch mehrere hundert mehr, in demselben ihre Unterkunft zur Aufnahme finden, da wie bereits erw ä hnt, die Arbeiterclasse aus den verschiedenen Fabriken, denen, wenn sie auch mit ä rztlicher Hilfe gr öß tentheils versorgt sind, doch gew ö hnlich im Erkrankungsfalle jede h ä usliche Pflege mangelt, eine solche Humanit ä ts Anstalt h ä ufig ben ü tzen und die Wiederherstellung ihrer Gesundheit finden w ü rden. F ü r den gesamten Physicats District aber w ä re die Errichtung eines ö ffentlichen Spitales hier in Neunkirchen eine nicht genug hervorzuhebende Wohltat, und ist dieselbe als ein dringendes, l ä ngst ersehntes Bed ü rni ß zu bezeichnen. Auch liegt Neunkirchen f ü r die ü brigen hieher geh ö rigen Bezirks Aemter derart g ü nstig, da ß die Transportirung der Kranken von allen Orten her, durch die nach Neunkirchen f ü hrenden Stra ß en sehr leicht erm ö glicht und ü berall ausf ü hrbar w ä re, nur man demnach aus allen Gr ü nden, besonders aber aus Humanit ä ts R ü cksichten nur w ü nschen mu ß , da ß die Errichtung eines ö ffentlichen Spitals im Markte Neunkirchen im Auge behalten und ausgef ü hrt werden m ö ge. 15. Juni 1866 7

3.1. Ängste der Bevölkerung

Insgesamt sind dem niederösterreichischen Landtag 15 Berichte vorgelegt worden, die aufzeigten, wie wenig die damals vorhandenen allgemeinen öffentlichen Krankenhäuser für die Krankensituation ausreichten: In neun der Berichte (Amstetten, Bruck/Leitha, Feldberg, Horn, Korneuburg, Wiener Neustadt, Neunkirchen, Hollabrunn und Waidhofen a.d. Thaya) sprachen sich die zuständigen Ärzte vehement für die Errichtung von (oder Erweiterung von bestehenden) allgemein öffentlichen Krankenhäusern aus, zwei Sanitätsärzte (aus Krems und Zwettl) hielten die Errichtung eines Spitals für sehr wünschenswert.

In vielen Berichten beschrieben die Ärzte auch die Ängste der Bevölkerung: Einerseits hatten die Menschen Angst vor einem längeren Aufenthalt in einer ihnen nicht bekannten Krankenanstalt, andererseits brachte es große Schwierigkeiten mit sich, der Bevölkerung zu erklären, daß ein Krankenhaus keine öffentliche Versorgungsanstalt ist. Trotzdem haben viele Spitalsverwalter aus Gewohnheit Alte und Unheilbare aufgenommen, was ihnen Konflikte mit den Landesbehörden einbrachte. Dazu kamen die finanziellen Schwierigkeiten: Nur selten konnte ein Krankenhaus durch Spenden oder einen Fond finanziert werden, in den meisten Fällen wurde die Gemeinde zur Kasse gebeten. Selbst die Erhaltung der zu einem Krankenhaus umgewidmeten ehemaligen Siechenhaus war für Gemeinden eine fast untragbare Belastung ( die Gemeinde Ybbs mußte ihr allgemeines Krankenhaus nach siebenjährigem Bestand 1864 schließen, weil der Betrieb das Gemeindevermögen aufgezehrt hatte). So blieb es im Markt Neunkirchen bei dem Wunsch: Wie in vielen anderen Gemeinden wurde der Gedanken an den Bau eines Krankenhauses wegen der finanziellen Misere ad acta gelegt.

1872 regte die k.k. Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen erneut die Errichtung an, der Plan wurde abermals wegen Finanzierungsschwierigkeiten und der großen Arbeitslosigkeit fallengelassen.

4. Das Öffentlichkeitsrecht

Die wesentlichste Grundvorraussetzung für das finanzielle Überleben eines Krankenhauses war - neben Subventionen von Gemeinden, Stiftungen oder privaten Gönnern - die Ausstattung mit dem Öffentlichkeitsrecht. Das Öffentlichkeitsrecht garantierte den Spitälern den Ersatz der Verpflegskosten für unbemittelte Patienten durch den Landesfond (der niederösterreichische Landesfond ersetzte die Verpflegskosten für alle mittellosen niederösterreichischen Kranken). Der Umstand, daß nun auch Zahlungsunfähige aufgenommen werden konnten, gab allen Kranken Anspruch auf ausreichende Spitalspflege bis zu ihrer Genesung.

Der Statthalter von Niederösterreich hatte schon 1850 eine provisorische Verfügung zur rechtzeitigen Einbringung der Krankenhaus-Verpflegskosten erlassen, am 6. März 1855 wurde der Anspruch auf Ersatz der uneinbringlichen Verpflegskosten aus dem Landesfond für allgemein öffentliche Krankenhäuser mit einem Erlaß des Innenministers grundsätzlich anerkannt. Aber erst mit dem Erlaß vom 4. Dezember 1856 wurden systematisch die Bedingungen zusammengestellt, unter denen ein Krankenhausöf f e n t l i c h erklärt werden und dadurch Ersatzansprüche stellen konnte.

Hier ein Auszug aus den wichtigsten Punkten: Allgemeine Krankenhäuser müssen ·,, eigentliche Krankenheilanstalten und nicht blos Versorgungsanstalten sein. Gemischten Anstalten, welche zum Theile Krankenheil-, zum Theile Versorgungsanstalten sind, kommt ein Anspruch auf obige Beg ü nstigung nur insofern zu, als sie Krankenheilanstalten sind. · einheimische und fremde Kranke ohne Unterschied nach den gegenw ä rtigen Erlasse grunds ä tzlich ausgesprochenen Bedingungen und Modalit ä ten aufnehmen und ihnen die n ö thige Pflege und ä rztliche Hilfe gew ä hren. · f ü r die Verpflegung und Behandlung der Kranken eine fixe nach Verpflegstagen bemessene, nach bestimmten Zeitabschnitten regulirte und von der Landesbeh ö rde genehmigte Geb ü hr einheben.

· ü ber Einnahme und Ausgabe eine ordnungsm ä ssige geh ö rig belegte Rechnung f ü hren (...) und am Schlusse jeden Verwaltungsjahres der vorgesetzten politischen Beh ö rde zur Einsicht und Pr ü fung vorlegen." 8

Eine bereits bestehende Krankenanstalt, die das Öffentlichkeitsrecht anstrebte, mußte über die k.k. n.ö. Statthalterei beim Landesausschuß um dieses ansuchen. Der Landesausschuß hatte dann die Aufgabe, diesbezügliche Verhandlungen beim Landtag vorzubringen. Die Zuteilung des Öffentlichkeitsrechts blieb aber dem Landtag vorbehalten.

Ab 1881 wurde die Öffentlichkeitserklärung als Kundmachung der k.k. n.ö. Statthalterei in den Landesgesetz- und Verordnungsblättern für das Erzherzogtum Österreich unter der Enns veröffentlicht, ab 1883 erfolgten die Auflösung eines öffentlichen Krankenhauses und die Entziehung des Öffentlichkeitsrechts ebenfalls durch das Landesgesetz.

Zudem waren alle sanitären Grundsätze für ein allgemein öffentliches Krankenhaus seit 1881 gesetzlich verankert.

4.1. Sanitäre Grundlagen (Auszüge aus dem Erlaß von 1881):

- Bauplatz: Für jeden Kranken müssen 30 bis 50 m/2 berechnet sein, in Infektionsspitälern oder - abteilungen darf die Zahl nicht unter 50 m/2 fallen. Die Lage des Krankenhauses soll frei sein und möglichst am Rand der Ortschaft, weit von geräuschvollen Plätzen und Straßen, von Fabriken, Friedhöfen, Sümpfen oder stagnierenden Gewässern.
- Form: Das Spitalsgebäude soll ein Längstrakt sein, mit einem oder höchstens zwei Stockwerken. Es darf aber auch im Pavillionstil gebaut werden. Die beste Richtung des Gebäudes ist die, wenn die Krankenzimmer der Hauptfront nach Osten liegen.
- Notwendige Räumlichkeiten: Kellerräume mit Eisgrube; Magazine für Kleider, Wäsche, Heizmaterial; Küche mit Speisekammer; Waschküche mit Desinfektionsraum; Badezimmer mit Heizvorrichtungen; Badewannen und Duschen; Aufnahmezimmer bzw. Verwaltungskanzlei; Inspektionszimmer; Hausapotheke; Wohnung für Portier; Wohnräume für Dienstpersonal; Krankenzimmer mit Heizung und Ventilatoren; Aborte und Pissoirs mit Wasserspülung (je eines für zehn Kranke); Teeküchen; Kabinen für Wärterinnen; Gänge und Korridore zur Verbindung; Stiegen; Bodenräume; Leichenhaus
- Krankenzimmer: Der kubische Rauminhalt eines jeden Krankenzimmers muß 38 m/2 pro Person betragen.
- Wasserversorgung: Für jeden Kranken müssen pro Tag 120 Liter Trink- und Nutzwasser gerechnet werden, wobei 10 Liter auf das Trinkwasser und die Zubereitung für die Speisen entfällt.
- Aborte: Jeder Abort muß mit einem Vorraum und gut schließenden Türen, Doppelfenstern, direkter Beleuchtung ausgestattet sein und außerhalb der Krankenzimmer angebracht werden.
- Leichenhaus: Das Leichenhaus muß außerhalb der Krankenanstalt angelegt werden.

Es muß eine heizbare Beisetzkammer, Vorrichtungen zur Leichensektion und eine Wächterwohnung haben, Ventilation und Desinfektion sind unerläßlich.9

5. Landesbericht von 1876

Genau zehn Jahre nachdem dem niederösterreichische Landtag der erste Bericht über die Situation der Krankenhäuser in Niederösterreich vorgelegt wurde, beauftragte der Landtag 1876 abermals den n.ö. Landesausschuß einen Bericht vorzulegen und zu erfragen, ob die damalige öffentliche Krankenpflege den Bedürfnissen entsprach und wie eventuellen Mängeln abgeholfen werden könnte.

Da der Bezirk Neunkirchen nach dem Statthaltererlaß 1871 dem Sanitätsbezirk Wiener Neustadt zugerechnet wurde, wurde dem Landtag der Bericht des Wiener Neustadter Sanitätsarzt Dr. Rauchegger vorgelegt. Rauchegger geht darin auch auf die problematische Situation in Neunkirchen ein.

Die allgemeine öffentliche Krankenanstalt in Wiener Neustadt war nicht nur die einzige im Sanitätsbezirk, sondern auch die einzige in der niederösterreichischen Industrieregion (Baden, Lilienfeld, Bruck an der Leitha). Zudem wurden Kranke aus den Gemeinden Pottendorf, Ebenfurt, Oed, Waldegg, Gloggnitz, Gutenstein, Aspang, Wiesmath eingeliefert. Durch den enormen Zustrom von Kranken aus entfernten Gemeinden war den Kranken aus Wiener Neustadt der Zugang zum Spital oftmals erschwert.

Dr. Rauchegger schrieb in seinem Bericht über einen Vorschlag des Wiener Neustädter Stadtrates, wie diese Situation zu beheben wäre:

,,Erstens kleine Landspit ä ler f ü r die entlegensten Gegenden zu errichten, welche bisher Kranke nach Neustadt entsendeten, namentlich in den oben genannten Fabriksorten je nach den Ortsverh ä ltnissen zu Ebenfurt und Pottendorf, Oed oder Waldegg, Aspang, Gloggnitz oder Neunkirchen, welch  letzeres bereits ein Capital zu Spitalszwecken testierte, besitzt; zweitens diese Landspit ä ler nach einem fachm ä nnisch entworfenen Plane, der das Minimum sanit ä rer Anforderungen vorschriebe, zu erbauen, eventuell in ä lteren Geb ä uden durch Adaptierung aufzustellen und drittens solange nicht eine gen ü gende Anzahl solcher Spit ä ler errichtet ist, behufs m ö glichst rascher Nothhilfeleistungen und behufs Sicherung sogleicher Aufnahme in dringenden F ä llen die Gemeindevorst ä nde mit den Spit ä lern und diese untereinander mittelst der bestehenden Staats- und Eisenbahntelegrafenstationen in Verbindung zu setzen."10

Der Neustädter Bezirksarzt Dr. Rauchenegger setzte sich vor allem für ein allgemeines öffentliches Krankenhaus in Neunkirchen ein und legte einen äußerst detaillierten Bericht vor, in dem er verschiedene Vorschläge zur Behebung der prekären Situation einbringt. Der Bericht ist in drei große Abschnitte gegliedert:

- die Notwendigkeit der Errichtung eines Bezirkskrankenhauses im politischen Bezirk Neunkirchen
- die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Errichtung einer solchen Anstalt im Markt Neunkirchen
- einige Daten betreffend der finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde

5.1. Bericht der k.k. Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen

Zusätzlich zum Bericht des n.ö. Landesausschuß legte die k.k. Bezirkshauptmannschaft dem Landtag detaillierte Zusammenstellungen der medizinischen Situation vor, um den Ausführungen von Dr. Rauchenegger mehr Gewicht zu verleihen:

,,F ü r  s Erste besitzt der Bezirk weder ein ö ffentliches Krankenhaus noch ein erw ä hnenswertes Privatkrankenhaus. An eine Ü berf ü hrung an das Wiener-Neust ä dter Krankenhaus ist bei dessen beschr ä nktem Belegraume nicht zu denken ist nach statistischen Daten die durchschnittliche Erkrankungszahl auch bei g ü nstigen Gesundheitsverh ä ltnissen im hiesigen Bezirk eine so hohe, da ß ohne ein ö ffentliches Krankenhaus viele Kranke der n ö thigen ä rztlichen Hilfe entbehren m ü ssen .mu ß mancher Mittellose der ä rztlichen Hilfe entbehren, mancher in der einen oder anderen Gemeinde erkrankte oder verungl ü ckte Fremde wird ohne ä rztliche Hilfe von einem Orte zum andern geschoben und beim Ausbruch, w ä hrend der Dauer einer Epidemie, mu ß mancher Kranke in einer Wohnung belassen werden, in welcher ohne Gefahr f ü r die Umgebung nicht belassen werden kann und aus welcher er sonach delogirt werden soll .ist Neunkirchen als Fabriks- und Industrieort mit 5946 Einwohnern der hervorragendste Ort im Bezirke, der Sitz der Bezirkshauptmannschaft und eines Bezirksgerichtes in der n ä chsten N ä he der bedeutenden Fabriksorte Ternitz, Wimpassing, sowie der Rohrbacher Spinnfabrik gelegen und von allen Richtungen her auf entsprechenden Stra ß en oder eventuell per Eisenbahn leicht zu erreichen... .besteht die Bev ö lkerung Neunkirchens und der genannten Fabriksorte zum gr öß ten Teihle aus Elementen, welche im Erkrankungsfalle spitalsbed ü rftig erscheinen und ohne Nachtheil f ü r sich oder ihre Angeh ö rigen nicht in ihrer Wohnung belassen werden k ö nnen Da die Fabriksarbeiter gew ö hnlich nur eine beschr ä nkte Wohnung innehaben, welche oft f ü r 10 Angeh ö rige auch noch gen ü gen soll, ist die Delogirung derlei erkrankter Individuen fast immer geboten, bei dem Mangel eines Krankenhaus aber nicht durchf ü hrbar. 11

Zudem wurden nach langwierigen Verhandlungen die finanziellen Weichen für den Bau eines Krankenhaus gestellt:

- die Gemeinde Neunkirchen war bereit, einen finanziellen Beitrag zu leisten, wenn ihr daraus Vorteile in der Krankenverpflegung erwuchsen (Der Spitalsbaufond hatte die Höhe von 9000 fl erreicht)
- die Sparkassen von Neunkirchen, Aspang und Kirchschlag hatten sich bereit erklärt, Darlehen zu gewähren.

Durch den in § 5 des Reichssanitätsgesetz von 30. April 1870 (,, Der Landesgesetzgebung bleibt vorbehalten, zu bestimmen, auf welche Weise jede Gemeinde f ü r sich oder in Gemeinschaft mit anderen Gemeinden jene Einrichtungen zu treffen hat..." 12 ) wurde die Gemeinde auf die Idee gebracht, andere Gemeinden ihre Sanitätsbezirkes für den gemeinsamen Bau eines Bezirksspitales zu gewinnen, um die Finanzierung aufzuteilen. Die ersten Versuche, eine Kooperation mit anderen Gemeinden einzugehen, schlugen fehl, trotzdem war Neunkirchen das erste allgemeine Krankenhaus, das nachweislich durch zusätzliche Beitragsleistung benachbarter Gemeinden (Aspang, Kirchschlag) erbaut werden konnte.

6. Rückerstattung der Verpflegsgebühr

Eine der wesentlichsten Errungenschaften im österreichischen Spitalswesen war Verordnung bezüglich ,, dem Verpflegskostenersatz in allgemein öffentlichen Krankenhäusern" von 1856: Darin wurden die Bedingungen aufgelistet, unter denen ein Krankenhaus für öffentlich erklärt wurde und dadurch Ersatzansprüche an den Landesfond stellen konnte.

Grundsätzlich war jeder Kranke, der ein Vermögen besaß, zur Zahlung der Verpflegskosten für die ganze Dauer der Spitalspflege verpflichtet. Weigerte sich der Patient, war es möglich, durch politische Exekution den Beitrag zu erzwingen. Wenn der Patient eine Pension (oder ,,Gnadenbrot") oder eine jährliche Unterhaltszahlung von 100 fl. besaß, konnte der Spitalsbeitrag mit diesem Geld bestritten werden, wenn die Pension unter 100 fl. fiel, mußte der Patient seine Mittellosigkeit nachweisen.

Im Falle, daß der Kranke selbst nicht zahlungsfähig ist, wurden seine vermögenden Verwandten zur Kasse gebeten. Die Einholung dieser Kosten erfolgte durch das Gericht, falls die Angehörigen nicht freiwillig zahlten.

Für gerichtlich Gefangene kam der Justizfond für die Verpflegskosten auf, für Polizeigefangene der Straffond.

Dienstgeber waren laut Dienstbotenverordnung verpflichtet, den Krankenhausaufenthalt ihrer erkrankten Dienstboten maximal drei bis vier Wochen zu bezahlen. Diese Regelung trat auch dann in Kraft, wenn der Dienstnehmer bereits krank in den Dienst eingetreten ist.

Nach Beschluß des Reichsgesetz (30. März 1888) waren die Krankenkassen zur Zahlung für ihre Mitglieder verpflichtet.

Da die aus dem Landesfond ausgeschütteten Summen im Laufe der Zeit immer höher wurden, stellte der nö. Landesausschuß 1868 den Antrag, einen Teil der Verpflegskosten bei den Gemeinden einzuheben. Nach langwierigen Verhandlungen zwischen Land und Gemeinden wurde ein Gesetz ausgearbeitet, nach dem die Gemeinden 1/5 der Verpflegskosten selbst zu tragen hatten. Dieses Gesetz kam allerdings nie zur Anwendung.

Vielmehr versuchte der nö. Landesausschuß auf andere Weise, Teil der Ausgaben zu decken: 1881 wurde das Öffentlichkeitsrecht an das Spital in Melk nur unter der Bedingungen vergeben, daß die Verpflegskosten für arme Gemeindeangehörige selbst zu begleichen waren.

7. Baustart in Neunkirchen

Wie bereist in Kapitel 5.1. angeführt, war es der Gemeinde Neunkirchen nach langen und mühsamen Verhandlungen gelungen, Finanziers für das Spital zu begeistern: Die Sparkasse Neunkirchen widmete dem Spitalsfond in den Jahren 1891-1898 insgesamt 41.610 Gulden, zudem konnten die im Markt und im Bezirk Neunkirchen befindlichen Fabriken (u.a. k.k. priv. Schrauben- und Metallwarenfabrik von Brevillier & Co., Schrauben & Mutterfabrik von Schoeller & Comp. und die k.k. priv. Spinnfabrik von Friedrich Eltz-Erben), verschiedene Genossenschaften und eine große Zahl wohlhabender Bürger (u.a. Ernst Graf Hoyos Spitzenstein, Eduard und Marie von Hein, Erwin Freiherr Strein von Schwartzenau) Neunkirchens für die Idee begeistern. Zur Deckung der restlichen Baukosten nahm die Gemeinde ein zusätzliches Hypothek- Darlehen von 60.000 Gulden auf - der Krankenhausbau war somit auf finanziell soliden Beinen, die Gemeinde konnte 1894 zur Realisierung des Projekts schreiten. Im Erlaß von 1881 (siehe auch Kapitel 4.1.) waren die baulichen Voraussetzungen genau vorgeschrieben und so war es für die Bauherren kein Leichtes, einen geeigneten Bauplatz zu finden, der ,,trocken und durchlässig, nicht aus angeschüttetem, an organischen Substanzen reichen Material" bestehen sollte und ,,nicht auf ehemaligen Friedhöfen oder Aasplätzen liegen und keinen Überschwemmungen ausgesetzt sein darf".

Zudem sieht der Erlaß vor, daß, wenn im Pavillionstil gebaut wird, die einzelnen Teile - wenn sie mehrstöckig sind - mindestens 30 Meter voneinander entfernt stehen müssen, bei einem ebenerdigen Bau genügen 18 Meter Abstand. Falls bei einem Längstrakt Flügel angebaut werden, sollen diese höchsten 1/3 des Längstraktes betragen und müssen soweit von einander liegen, als die doppelte Höhe des Längstraktes bis zum Dachsaum beträgt.13

Nach mehreren Bauplatzbegehungen kaufte die Gemeinde schließlich 1893 ein 27.358 Quadratmeter großes Grundstück im Norden der Stadt, nahe dem linken Schwarzaufer, das den gesetzlich erforderlichen Ansprüchen voll entspricht. Der Plan zum Neunkirchner Krankenhaus stammt vom Architekten Eugen Sehnal, die Bauaufsicht hatte der Bürgermeister von Neukirchern, Dr. Josef Wenisch persönlich über und die Ausführung von Sehnals Plänen oblag den Baumeistern Adolf Hönigschmied und Wilhelm Bisenz und dem Maurermeister Josef Neunkirchner.

Im Frühjahr 1894 wurde mit dem Bau begonnen; in knapp einjähriger Bauzeit entstand das eigentliche Krankenhaus mit zwei Trakten und einem Belegraum von 60 Betten, neben dem Haupthaus dienten drei kleinere Gebäude als Totenkammer, Eishaus und Desinfektionsanlage.14

7.1. Offizielle Eröffnung des Krankenhaus Neunkirchen

Im Winter 1895 war das Bauvorhaben samt Einrichtung endgültig abgeschlossen, Bürgermeister Josef Seifert, der Dr. Wenisch mittlerweile abgelöst hatte, ging jetzt daran, das Betreuungspersonal zu engagieren: Am 3. August wurde mit der Kongregation der Schwestern vom 3. Orden des hl. Franz von Assisi, ansässig in Wien V., Hartmanngasse, ein Vertrag über die Betreuung zukünftiger Spitalspatienten geschlossen. Zwei Ordensschwestern wurden mit der Krankenpflege beauftragt, zwei weitere Schwestern übernahmen die kulinarische Versorgung und die Wäscherei. Die beiden letzeren wurden von einheimischen Dienstboten bei ihrer Tätigkeit unterstützt. Für die Leistungen wurden jeder Schwester freie Kost und Logis, zudem Ersatz der Reisekosten und 200 Gulden Gehalt pro Jahr zugesichert.15 Der Oberin des Ordens stand es jedoch frei, die Schwestern ohne Absprache mit der Gemeinde auszutauschen, in medizinischen Belangen unterstanden die Schwestern den Dienst-Instruktionen des Krankenhaus Neunkirchen sowie den hier wirkenden Ärzten.

Der Gemeinderat, dem die Oberleitung der Anstalt oblag, bestellte per 1. Jänner 1896 den Neunkirchner Internisten Dr. Josef Filder-Nemetz zum Chefarzt, als Sekundarärzte standen ihm Dr. Wilhelm Anders und Dr. Emil Stockhammer zur Seite, die Krankenhausverwaltung übernahm der Gemeindeangestellte Ludwig Bambula. Der Statthalter von Niederösterreich, Ernst Graf Kielmannsegg, nahm am 19. Dezember 1895 die feierliche Eröffnung des noch als Privatanstalt geführten Krankenhaus vor, am 1. Jänner wurde das Spital zur Benützung freigegeben.

Die beiden ersten Patienten wurden drei Tage später, am 3. Jänner 1896 eingeliefert: Der 51jährige Fabriksarbeiter Johann Kneiss aus Neunkirchen und der ebenfalls 51jährige Fleischer Ignaz Polcar aus Pottschach.16

Im Jänner 1896 war es hauptsächlich Neunkirchner, die in den Büchern der Stadtgemeinde als Patienten aufschienen, in den folgenden Monaten entwickelt sich aber ein regelrechter ,,Sturm" auf die neue Einrichtung: Aus allen Teilen des Bezirks (Grünbach, Wimpassing, Stuppach, Reichenau, Loipersbach, Aspang) strömten die Patienten nach Neunkirchen - eine Entwicklung, die auch noch heute anhält. Der Zustrom auf das neue Krankenhaus blieb auch dem niederösterreichischen Landtag nicht verborgen, und so wurde dem bis dato als Privatanstalt geführten Krankenhaus Neunkirchen die Verleihung des Öffentlichkeitsrechts in Aussicht gestellt. In einer Zuschrift an die k.k. Bezirkshauptmannschaft verlieh die k.k. niederösterreichische Statthalterei dem Neunkirchen Krankenhaus per 4. September

1896 das Öffentlichkeitsrecht. Aus der Zuschrift geht auch hervor, daß die Krankenhausverwaltung davon in Kenntnis gesetzt wird, daß die Verpflegstaxe pro Tag und Kopf mit einem Gulden festgesetzt worden war, die Gemeinde war jedoch verpflichtet, die Verpflegskosten für nach Neunkirchen zuständige, nicht zahlungsfähige Personen nicht dem n.ö. Landesfond zu verrechnen, sondern selbst zu bestreiten.17 Die offizielle Genehmigung des ,,Status des öffentlichen Krankenhauses in Neunkirchen" durch die k.k. n.ö. Statthalterei erfolgte am 6. November 1897, per 22. Juni 1898 genehmigte der n.ö. Landesausschuß die Instruktionen für die Ärzte und das Wartepersonal, die Dienstinstruktionen für die Verwaltung und die Dienstvorschrift für den Hausbesorger im öffentlichen Krankenhaus sowie die Hausordnung für diese Anstalt.

8. Krankenhaus-Statistik bis 1900:18

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Literaturverzeichnis

Ahbasi, Abdul Ghani Abi: Hospiz: eine soziologische Untersuchung mit besonderer Berücksichtigung der Situation in Österreich. DA, Wien 1995.

Artner, Hildegard: Allgemeine öffentliche Krankenhäuser im heutigen Niederösterreich in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts. Diss., Wien 1973.

A.Ö. Krankenhaus der Stadtgemeinde Neunkirchen (Hg): 100 Jahre a.ö. Krankenhaus Neunkirchen. Neunkirchen 1996.

Jetter, Dieter: Grundzüge der Hospitalsgeschichte. Darmstadt 1973.

König-Leimer, Regina: Zur Geschichte der evangelischen Krankenhäuser unter besonderer Berücksichtigung Österreichs. DA, Wien 1989.

Murken, Axel Hinrich: Vom Armenspital zum Großklinikum: die Geschichte des Krankenhaus vom 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart. Köln 1995.

Nowotny, Ernst: Die ehemaligen Bürgerspitäler Niederösterreichs und ihre Kirchen. In: Unsere Heimat. Zeitschrift des Vereins für Landeskunde in Niederösterreich. Wien 1986.

Richter, Jürgen: Das Spitalswesen Niederösterreichs und Wiens im Mittelalter. Diss, Wien 1964.

Stacher, Alois: Wiener Spitäler im Wandel der Zeiten. Wien 1989.

100 Jahre Krankenhaus der Stadt Wiener Neustadt. Red: Franz Pinczolits. Wiener Neustadt 1989.

[...]


1 Nowotny, Ernst: Die ehemaligen Bürgerspitäler Niederösterreichs und ihre Kirchen. In: Unsere Heimat. Zeitschrift des Vereins für Landeskunde in Niederösterreich. Wien 1986. S. 267. (in der Folge abgekürzt: Nowotny: Bürgerspitäler)

2 ebenda, S. 269.

3 Richter, Jürgen: Das Spitalswesen Niederösterreichs und Wiens im Mittelalter. Diss, Wien 1964. S.15.

4 Nowotny, Bürgerspitäler, S. 270.

5 erste (älteste) Erwähnung

6 Artner, Hildegard: Allgemeine öffentliche Krankenhäuser im heutigen Niederösterreich in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts. Diss, Wien 1973. S. 12. (in der Folge abgekürzt: Artner, Krankenhäuser).

7 Artner, Krankenhäuser, S. 21

8 Artner, Krankenhäuser, S. 9f.

9 Artner, Krankenhäuser, S.35ff.

10 Artner, Krankenhäuser, S. 45.

11 Artner, Krankenhäuser, S. 128f.

12 ebenda, S. 32

13 Artner, Krankenhäuser, S. 35.

14 100 Jahre a.ö. Krankenhaus der Stadt Neunkirchen Hg.: a.ö. Krankenhaus der Stadtgemeinde Neunkirchen. Neunkirchen, 1996. (in der Folge abgekürzt: Krankenhaus, 100 Jahre)

15 Artner, Krankenhäuser, S. 130.

16 Krankenhaus, 100 Jahre, S. 13f.

17 ebenda, S.14f

18 Artner, Krankenhaus, S. 131

Excerpt out of 18 pages

Details

Title
Die Geschichte der niederösterreichischen Landkrankenhäuser im 19. Jahrhundert am Beispiel des Krankenhaus Neunkirchen
College
University of Vienna
Author
Year
1997
Pages
18
Catalog Number
V94816
ISBN (eBook)
9783638074964
File size
452 KB
Language
German
Keywords
Geschichte, Landkrankenhäuser, Jahrhundert, Beispiel, Krankenhaus, Neunkirchen
Quote paper
Wilfried Lechner (Author), 1997, Die Geschichte der niederösterreichischen Landkrankenhäuser im 19. Jahrhundert am Beispiel des Krankenhaus Neunkirchen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/94816

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Title: Die Geschichte der niederösterreichischen Landkrankenhäuser im 19. Jahrhundert am Beispiel des Krankenhaus Neunkirchen



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