Thesenpapier - John Locke - Vertragstheoretiker und Frühaufklärer


Elaboración, 1998

5 Páginas, Calificación: sehr gut


Extracto


Politische Entwicklung Lockes

- Nach einer exzellenten Ausbildung auf der aristokratischen Westminster School und einem Studium in Oxford wird Locke in erster Linie von dem 1651 veröffentlichen "Leviathan" von Thomas Hobbes geprägt.
- Zunächst stimmt er wie Hobbes der Legitimation absolutistisch republikanischen Diktatur Cromwells (1649-1658) und absoluten Monarchie der Stuarts zu.
- Locke tritt Kreis von empirisch arbeitenden Wissenschaftlern (Robert Boyle) bei und distanziert sich mehr und mehr von Hobbes.
- Nach der Glorious Revolution entsteht in England eine konstitutionelle Monarchie etwa nach Lockes Vorstellungen.

Lockes Menschenbild

- Der Mensch ist das ausgezeichnete Vernunftwesen.
- Vernunft bestimmt sein Denken und Handeln (eingeschränkt von "Charakterschwächen")
- Alle Menschen sind wesensmäßig gleich. Gesellschaftliche Rollen oder Verflechtungen werden erst von ges. Systemen erzeugt, und tasten diese Def. nicht an!
- Vernunftglauben und Gleichheitsprinzip sind die zwei prägenden Eigenschaften des Menschen bei Locke

Grundrechte & Freiheitsbegriff

- Im Naturzustand herrscht die "Grundlegende Gleichheit freier Individuen"
- Die Menschen sind frei, in dieser Freiheit jedoch durch die Notwendigkeit beschränkt, auch die Freiheit des anderen zu achten, daher nicht hemmungslos: Locke verankert hier eine wichtige Tatsache, nämlich dass der Mensch aus eigener Erkenntnis grundsätzlich bereit ist, in einem friedlichen Miteinander zu leben.
- Zum Kriegszustand wird der Naturzustand erst bei Übertreten der Freiheit anderer, was der Mensch aber "normalerweise" verhindert.
- Locke charakterisiert also den Menschen grundsätzlich vollkommen anders als Hobbes. Während Hobbes den Menschen nur vom Macht- (Gewalt-) Trieb bestimmt sieht, meint Locke in der Natur des Menschen auch Bedürfnisse wie Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit, Liebe entdeckt zu haben.
- Es bleibt bisher die Frage, wer denn das Grundrecht auf Freiheit reguliert, wenn der Mensch Werte wie Gerechtigkeit und Gleichheit zwar als allgemeingültig akzeptiert, in ihrer Umsetzung jedoch immer an seiner eigenen Schwäche scheitert.
- Gott schuf die Natur als Allgemeineigentum, um sie vom Mensch bearbeiten zu lassen. Gott wollte, dass die Menschen arbeiten, also wollte er auch, das die Menschen Eigentum besitzen.
- Das bearbeitete Stück Natur wird, verbunden mit eigener Arbeitskraft, rechtmäßiges Privateigentum.
- Im Naturzustand muss der Mensch sein Eigentum vor Übergriffen bewahren, und diese bestrafen.
- Das Erste ist aus eigener Kraft nur schwer zu verwirklichen, das zweite jedoch gänzlich unmöglich.
- Auch hier wieder die Frage: Wer institutionalisiert die Wahrung der Naturrechte und des Rechts auf Eigentum im Besonderen?
- Aus dem menschlichen Streben nach Harmonie und Sicherheit ergibt sich die Notwendigkeit, eine "Schutzgemeinschaft" (Commonwealth) zu schaffen.
- Die Gemeinschaft hat lediglich die Aufgabe, die gottgegebenen Grundrechte: Leben, Freiheit und Eigentum zu schützen und zu garantieren.

Entwurf des Verfassungsstaates

- Um diese Schutzfunktion zu erfüllen, hat der Staat auch legitime Zwangsgewalt inne.
- Gegen Machtmissbrauch schlägt Locke die Aufteilung der staatl. Kompetenzen in konkurrierende Staatsorgane vor.
- Locke sieht dabei die Trennung in Legislative und Exekutive vor. Erst Montesquieu wird die klassische Dreiteilung vornehmen.
- Der Staat garantiert Sicherheit nach innen durch Polizei / nach außen durch Militär.
- Außerdem muss der Staat eine Gerichtsbarkeit schaffen.
- Der Staat schafft damit den Rahmen, in dem die schon im Naturzustand angestrebten Ideale umgesetzt werden können. (Persuit of Happiness => freier Vollzug des Lebens, freie Entfaltung des vernünftigen Willens, Genuss des Eigentums) - Die Ordnungsmacht steht dabei NICHT über den Gesetzen, wie Hobbes Souverän etwa...
- Generell ist eine sehr liberale Gesetzgebung Grundlage der Staatstätigkeit (Liberalismus).
- Locke hält zur Verwirklichung der Kompetenzteilung die konstitutionelle Monarchie für prädestiniert.
- Die gesetzgebende Kompetenz legt Locke in die Hand einer parlamentarischen Versammlung, die aus dem Volk durch regelmäßige Wahlen hervorgegangen und legitimiert sein muss.
- Locke empfiehlt für die Exekutive einen erblichen Monarch (plus dessen Minister / Berater) und unter ihm Beamte. Die Gerichtsbarkeit ist ebenfalls Sache der Regierung
- Ein System von "Checks and Balances" soll die Machtbalance sicherstellen:
- Regierung an Gesetzgebung zus. durch Steuerbewilligungs- und Budgetrecht gebunden
- Gesetzgebung kontrolliert durch Zweikammersystem (House of Lords / House of Common) sowie durch "The King in Parliament" -- somit sind drei konkurrierende Gewalten für die Gesetzgebung zuständig.
- Dennoch betont Locke die Macht der Regierung durch einige Privilegien.

Widerstandsrecht

- Während bei Hobbes das Individuum mit dem Eintritt in die Gesellschaft jeden Rechtsanspruch dem Souverän (Monarch) gegenüber aufgibt, ist die Regierung bei Locke NUR "beauftragt".
- Wenn die Regierung ihrem Auftrag des Schutzes der Freiheit nicht nachkommt, verliert sie ihr Mandat. In einem solchen Falle erhebt sich NICHT das Volk gegen den Souverän, sondern UMGEKEHRT.

Vision von Lockes Staatstheorie

- Auf längere Sicht hin erhofft sich Locke durch konstitutionelle Verankerung der Volkssouveränität eine gewisse gesellschaftliche "Evolution".
- Locke plant oppositionelle Alternativen als Korrektiv in den Prozess der mehrheitlichen Meinungsfindung ein.
- Trotz einiger Mängel nach modernem Verständnis (Gewaltenteilung in zwei statt drei Organe/ Wahlzins...), bilden das Oppositionsprinzip und das Mehrheitsprinzip die elementaren Bausteine einer freiheitlichen Politik.

Trennung von Staat und Kirche

- Der Englische Bürgerkrieg (Konfessionskrieg) bildet den historischen Kontext. - Während der Staat sich entwickelt, bleiben religiöse Dogmata konstant. - Um Zwietracht durch Intoleranz in religiösen Fragen zu vermeiden, fordert Locke strikte Beschränkung des Staates auf "irdisches". Die Kirchen bleiben jedoch geistlich autonom.

- Staat schafft somit den Rahmen für freie Glaubensausübung: Toleranz ist oberstes Gebot.
- Weltliche Ansprüche der Kirchen (Katholizismus!) sind a priori ungültig.
- Staat besitzt also ein Wächteramt über die Wahrung der Freiheit in Glaubensfragen. - Die Kirchen müssen unbedingt Glaubensgemeinschaften auf freiwilliger Basis bleiben: Sie dürfen keine weltlichen Vor- oder Nachteile bedingen.
- Zeitbedingt verurteilt Locke Atheisten als an keine moralischen Grundsätze gebunden und ächtet sie politisch.

Literaturhinweise:

Schwan, Alexander:John Lockes Grundlegung des freiheitlichen Rechts- und

Verfassungsstaates, in: Lieber, Hans-Joachim (Hrsg.): Politische Theorien von der Antike bis zur Gegenwart, 2. Auflage, Bonn 1993

Seliger, Martin: John Locke, in: Fetscher, Iring / Münkler, Herfried (Hrsg.): Pipers Handbuch der politischen Ideen, Bd. 3, München 1985

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Detalles

Título
Thesenpapier - John Locke - Vertragstheoretiker und Frühaufklärer
Universidad
University of Bonn  (Seminar für politische Wissenschaften)
Curso
Tutorium zum Propädeutikum
Calificación
sehr gut
Autor
Año
1998
Páginas
5
No. de catálogo
V94961
ISBN (Ebook)
9783638076418
Tamaño de fichero
457 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Thesenpapier, John, Locke, Vertragstheoretiker, Frühaufklärer, Rheinische, Friedrich, Wilhelms, Universität, Bonn, Seminar, Wissenschaften, Tutorium, Propädeutikum
Citar trabajo
Nils Blanck-Wehde (Autor), 1998, Thesenpapier - John Locke - Vertragstheoretiker und Frühaufklärer, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/94961

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