Die Entstehung der Europäischen Union und die dafür notwendigen Grundlagenverträge (EGKS==Masstricht II)


Trabajo, 1999

10 Páginas, Calificación: 1


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Grundlagenverträge der europäischen Einigung
2.1 Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)
2.2 Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG - Vertrag)
2.3 Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM)

3. Wirtschaftliche Konsolidierung/ Nord- und Süderweiterung (Zeitraum 1965- 85

4. Die Weiterentwicklung zur Europäischen Union
4.1 Die Einheitliche Europäische Akte (EEA)
4.2 Der Vertrag über die Gründung der Europäischen Union (Maastricht Vertrag)
4.3 Der Amsterdamer Vertrag (Maastricht II)
4.4 Agenda 2000

5. Rückblick und Perspektiven

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die Europäische Union ist die bisher einzige supranationale Organisation der Welt. Der Weg fort von den einzelnen Nationalstaaten Europas hin zu einer europäischen Staaten - Union vollzog sich über Jahrzehnte hinweg, und manifestierte sich u.a. in der Namensänderung vom 9./10. Dezember 1991, welche den Europäischen Gemeinschaften im Vertrag von Maastricht den Namen Europäische Union verlieh.

Der Weg der Europäischen Union ist von einer stetigen evolutionären Entwicklung, einer steigenden Verknüpfung der Staaten untereinander, gekennzeichnet. Grundlage der heutigen EU sind die Erfahrungen, die die europäischen Nationen mit Rückblick auf zwei vernichtende Kriege in der Mitte Europas gesammelt haben. Materialschlachten, Vernichtung von Millionen Menschenleben, Verheerung weiter Landstriche, Verbrauch von Ressourcen aller Art und nationale Erbfeindschaft verhindern Wohlstand und Wachstum.

Diese Einsicht führt bereits kurz nach Ende des 2. Weltkrieges zur Vision Churchills der sich am 19.9.1946 für die Gründung der ,,Vereinigten Staaten von Europa" ausspricht.1 Der erste Bundeskanzler der nach dem zweiten Weltkrieg neu gegründeten Bundesrepublik Deutschland, Konrad Adenauer, sieht 1950 die Möglichkeit durch eine deutsch - französische Union auf staatlichem, wirtschaftlichen und finanziellen Gebiet ,,(...) alle Differenzen über die Saar und andere Probleme beizulegen (...) dies ist die einzige Möglichkeit, die Einheit Europas zu erreichen."2

Der in Europa vorherrschende Wille nach Sicherheit und Frieden führt somit zu einer stetigen Vertiefung der europäischen Zusammenarbeit, bis hin zur Abtretung nationaler Befugnisse auf europäische Ebene, die somit supranationale Teilbereiche ausbildet. Vor allem das gute Zusammenspiel Frankreichs und Deutschlands als ehemalige Erbfeinde beschleunigt die europäische Integration, so das auch heute der Achse Paris - Bonn, bzw. Paris - Berlin große Bedeutung für den europäischen Prozeß zugesprochen wird. Die wichtigsten Verträge der europäischen Einigung sollen im folgenden behandelt werden. Sie zeigen den Einigungsprozeß in konkreter Form auf, und bieten Ausblicke in die Zukunft des vereinigten Europas.

2. Grundlagenverträge der europäischen Einigung

2.1 Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)

Die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, die bereits am 23. Juli 1952, also sieben Jahre nach Ende des 2. Weltkrieges und nur drei Jahre nach Gründung der Bundesrepublik, in Kraft tritt, bedeutet für Deutschland zum einen ein Stück zurück gewonnene Souveränität, da alle alliierten Kontrollen über die deutsche Schwerindustrie und das Ruhrstatut am Tage des Inkrafttretens wegfallen, zum anderen unterzeichnet Deutschland als gleichberechtigter (!) Partner den EGKS Vertrag mit seinen westlichen Nachbarn, obwohl es außenpolitisch zu diesem Zeitpunkt noch nicht souverän ist. Weitere Vertragsstaaten des sogenannten ,,Pariser Vertrages" sind Frankreich, auf dessen Außenminister Schuman die Initiative zurück zuführen ist, Italien und die Benelux - Staaten.

Ziel der EGKS, auch Montanunion genannt, ist die Errichtung eines gemeinsamen Marktes für Kohle und Stahl, sowie eine gegenseitige Kontrolle über diese auch zur Kriegführung wichtigen Güter. ,,Die vermeintliche deutsche Bedrohung Frankreichs(...)" aber auch umgekehrt sollte somit unmöglich gemacht und die Erbfeindschaft endgültig ausgelöscht werden.3 Das Kontrollorgan der EGKS, die Hohe Behörde, ist das erste supranationale Organ, dem aber schon bald weitere folgen.

2.2 Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG - Vertrag)

Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschafts - Gemeinschaft hat die Schaffung eines europäischen Marktes zum Ziel. Mit Hilfe einer Zollunion, die interne Zollhindernisse abbauen und einen gemeinsamen Außenzoll verwirklichen soll, wird eine Steigerung des Industriewachstums der Staaten beabsichtigt, die in der Montanunion bereits zusammenarbeiten. Tatsächlich steigt die Produktion der sechs Vertragsstaaten (D; F; I; Benelux) in den Jahren nach der Unterzeichnung 1957 gewaltig. ,,Die Industrieproduktion der EWG Länder lag 1961 bereits um 26% über der von 1958. Die EFTA-Staaten und die USA hatten im gleichen Zeitraum nur einen Anstieg von 15% Prozent zu verzeichnen. Die Exportsteigerungen der EWG Staaten betrug 40% (1958-1961; USA: 10%; EFTA 13%). Der Außenhandel der EWG - Staaten untereinander wuchs um 70%"4,,Da die BRD, absolut gesehen, am meisten in die EG-Staaten exportiert, erlangt sie durch die Zollfreiheit innerhalb der EU die größten Vorteile aller EU Staaten"5

Hiervon profitierte und profitiert die deutsche Wirtschaft heute noch immer. Die Ausgaben Deutschlands für die EU sind bei weitem geringer, als der volkswirtschaftliche Gewinn, der aus dem Bestehen der EWG gezogen wird. Aufgrund dieser enormen wirtschaftlichen Fortschritte liegen schon bald Assoziierungs- und Mitgliedschaftsanträge anderer Staaten vor.

2.3 Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM)

Gleichzeitig mit dem EWG-Vertrag wurde eine dritte Europäische Gemeinschaft gegründet, die Europäische Atomgemeinschaft. Ihr Ziel ist es, die friedliche Nutzung der Kernenergie zu fördern, die Belieferung notwendiger Rohstoffe für die Kernenergie sicherzustellen und ausreichend Energie für Wirtschaft und Haushalte zu produzieren. Resultate der EURATOM sind in der gemeinsamen Erforschung der Kernfusion zu sehen. Allein für den Zeitraum von 1994 - 1998 sind hierfür 840 Mio. ECU vorgesehen.6

EURATOM und EWG- Vertrag wurden 1957 in Rom unterzeichnet, weshalb sie als ,,Römische Verträge" bekannt wurden.

3. Wirtschaftliche Konsolidierung/ Nord- und Süderweiterung (Zeitraum 1965- 85)

Im ersten Quartal des Jahres 1965, genauer am 8. April, werden durch den sogenannten ,,Fusionsvertrag" die Exekutivorgane von EURATOM, EWG und EGKS zum allgemeinen ,,Rat der Europäischen Gemeinschaft" bzw. ,,Europarat" verschmolzen. Im allgemeinen Sprachgebrauch setzt sich der Begriff ,,Europäische Gemeinschaft" durch. Der Zeitraum ist durch wirtschaftliche Konsolidierung geprägt. Die Einführung der Zollunion zum 1.7.1968 führt zu einer Abschaffung aller Binnenzölle für gewerbliche Erzeugnisse, und zur Einführung eines gemeinsamen Außenzolls gegenüber Drittländern. Mit Beginn des Jahres 1968 geht die Kompetenz der Außenhandelspolitik von den Mitgliedsstaaten auf die EG über. Die Außenhandelskompetenz der EG befähigt sie auch international als supranationaler Akteur aufzutreten.

Neue Zielsetzungen und Aufgaben werden deutlich: ,,Die Weiterentwicklung der Gemeinschaft zu einer Wirtschafts- und Währungsunion und schließlich zu einer Europäischen Union. Durch die Zusammenfassung aller Aktivitäten auf verschiedensten Gebieten sollte eine Vertiefung der Integration erreicht, aber auch eine Bewältigung akuter Probleme (...) erleichtert werden."7 Zu diesen Problemen zählen neben Währungskrisen vor allem auch Agrar- und Umweltprobleme.

Auf internationalem Parkett schließt die EG eine Vielzahl von Assoziations- und Kooperationsabkommen (z.B. mit Zypern, Malta, Tunesien, Algerien, Marokko Ägypten, Syrien, der Vereinigung südostasiatischer Staaten [ASEAN] und zahlreichen AKP Staaten [Lome Abkommen]) so wie auch Freihandelsabkommen (EFTA).

Als supranationaler Akteur erhält die EG 1974 bei der UNO den sogenannten Beobachterstatus.

Die erste Norderweiterung wird mit dem Beitritt Dänemarks, Irlands und Großbritanniens zum 1.1.1973 abgeschlossen. 1981 beginnt mit dem Beitritt Griechenlands als erster südeuropäischer Staat die Süderweiterung der EG, die mit der Aufnahme Portugals und Spaniens zum 1.1.1986 abgeschlossen wird.

Das Europaparlament wird 1979 zum ersten Mal direkt gewählt. Mit erweiterten Befugnissen ist dies ein erster Schritt zum Europa der Bürger.

4. Die Weiterentwicklung zur Europäischen Union

4.1 Die Einheitliche Europäische Akte (EEA)

Sinkende Wachstumsraten und steigende Arbeitslosigkeit in allen Staaten der EG, nationale Alleingänge zur Unterlaufung des Gemeinsamen Marktes sowie erfindungsreicher nationaler Protektionismus und weltwirtschaftlich schlechte Rahmenbedingungen, führten zu stärker divergierenden nationalstaatlichen und gemeinschaftlichen Interessenslagen. Institutionelle Krisen der EG kommen hinzu (Agrarpolitik; Haushaltskrise) und bringen die Integration zum erliegen.

Der erlahmte Prozeß der Europäischen Einigung soll durch die EEA, die zum 1.1.87 in Kraft tritt, wiederbelebt werden. Geplant ist die Vollendung des Binnenmarktes bis 1992, ein Europa der Bürger mit stärkeren Kompetenzen des Europaparlaments, die Verbesserung der institutionellen Bedingungen durch weitere Kompetenzübertragung der Nationalstaaten auf die Ebene der EU, sowie eine verstärkte Einführung von Mehrheitsentscheiden. Die EEA legte als wünschenswertes Ziel eine Europäische Union fest. Die Erarbeitung von Maßnahmen die diese Ziele verwirklichen sollen, finden unter dem Komissionspräsidenten Delors statt.

Zur Verwirklichung und vertraglichen Festlegung der EU findet am 7. Februar 1992 eine Tagung der EG-Staats- und Regierungschefs statt, die im ,,Vertrag von Maastricht" die Gründung der EU beschließen.

4.2 Der Vertrag über die Gründung der Europäischen Union (Maastricht Vertrag)

Der Vertrag über die Gründung der Europäischen Union stellt die europäische Zusammenarbeit auf drei eigenständige Beine. Allgemein durchgesetzt hat sich das Bild der Tempelkonstruktion (siehe Anlage 1).

Demnach gründet sich die EU auf drei Säulen, wovon die erste die Europäische Gemeinschaft umfaßt, d.h. Zollunion, Binnenmarkt, gemeinsame Agrarpolitik, Strukturpolitik, Wirtschafts- und Währungsunion. Somit stellt die erste Säule eine Modifizierung und Erweiterung der Römischen Verträge, eine umfassende Supranationalität und für alle Staaten bindendes Recht dar.

Die zweite Säule beinhaltet eine weitere Vertiefung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Aufgrund der historisch gewachsenen Vielfalt aber auch Gegensätzlichkeit der außenpolitischen Interessen der EU - Staaten, ist eine Supranationalität hier nicht gegeben, doch wird ein gemeinsames Handeln im Ansatz deutlich. Jüngstes Beispiel: der Abzug aller EU Botschafter aus dem Iran!

Eine weitere Stärkung der WEU als starker europäischer Teil der NATO, ist ebenfalls langfristig gewünscht und gerade in der letzten Zeit wieder in der Diskussion.

Die dritte Säule umfaßt die Zusammenarbeit im Bereich Innen- und Rechtspolitk. Auch hier ist eine Supranationalität nicht gegeben, dennoch wird auf eine engere Zusammenarbeit hingearbeitet, so z.B. bei gemeinsamen Vorschriften zum Überschreiten der Außengrenzen der EU; Koordinierung der Einwanderungspolitik, justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen und dem verstärkten Aufbau eines unionsweiten Informationssystems im Rahmen der Europol, sowie eine Erweiterung deren Kompetenzen.8

4.3 Der Amsterdamer Vertrag (Maastricht II)

Die Verabschiedung des Amsterdamer Vertrages am 16./17. Juni 1997 formuliert wesentliche Aufgaben der zweiten und dritten Säule neu. Im ganzen ist eine Steigerung der Handlungsfähigkeit und der Wirksamkeit zu erwarten, denn durch den Vertrag kommt es zu einer Vielzahl von Vergemeinschaftungen, bzw. Quasi-Vergemeinschaftungen, so das bei einer Verletzung der gemeinsam errungenen Linien im Bereich der Grenzkontrollen, der Einwanderung und des Asylrechts, aber auch in der Sozial- und Beschäftigungspolitik, es zu einer Aussetzung von Rechten der Mitgliedsstaaten kommen kann. Im Bereich der GASP wurde verstärkt die Einführung von Mehrheitsabstimmungen beschlossen, wobei den Nationalstaaten aber bei wichtigen Entscheidungen ein Veto- Recht eingeräumt wird, so daß eine geschlossene europäische Verteidigungs- bzw. Außenpolitik auch in naher Zukunft nicht erreichbar sein wird.9

4.4 Agenda 2000

Bei einer nüchternen Betrachtung der anstehenden Aufgaben und Probleme der EU, - Osterweiterung, zukünftige Finanzierung, Agrarpolitik, Erhaltung der institutionellen Handlungsfähigkeit - muß man jedoch feststellen, daß der Amsterdamer Vertrag keine ausreichenden Grundlagen für diese Entwicklungen gelegt hat. Eine Sicherung der Handlungsfähigkeit durch eine Begrenzung der Kommissare, der Parlamentsabgeordneten u.ä. ist nicht ausreichend, wenn nicht gleichzeitig ein Verteilungssystem der begrenzten Posten ausgearbeitet, eine Strahlung im Entscheidungsprozeß vorbereitet wird, damit eine EU mit 26 oder mehr Mitgliedsstaaten nicht an Handlungsunfähigkeit zerbricht. Der Reformstau droht die Erweiterung der Union nach Osteuropa zu einer Enttäuschung werden zu lassen.

5. Rückblick und Perspektiven

Die EU ist und bleibt ein Prozeß. Eine endgültige Form gibt es (noch) nicht. Festzuhalten sind die möglichen Prozesse der Integration bzw. der Auflösung (siehe Anlage 2). ,,Ängste und Widerstände gegen zu weitreichende Kompetenzverlagerungen von der nationalen auf die europäische Ebene traten ([in Maastricht] d. Verf.) zutage, die nicht selten als Gefährdung von (nationaler) Staatlichkeit und als Risiko für eine umfassende Grundrechtsgarantie dargestellt wurden."10

Nach den erfolgreichen Jahren der EG bzw. der EU scheint jetzt ein Scheidepunkt erreicht zu sein. Es bieten sich folgende Szenarien an:11

a) erst Vertiefung der Gemeinschaft, um danach besser zu erweitern
b) Erweiterung mit institutioneller Anpassung ohne Vertiefung
c) gleichzeitige Erweiterung und Vertiefung
d) schrittweise Erweiterung bei Vertiefung auf EU Ebene
e) Vertiefung der Integration in einem Kerneuropa außerhalb des EU Rahmens
f) Erweiterung bei gleichzeitiger Verwässerung
g) eine nur noch funktionale oder sektorale Kooperation
h) Intergouvernementale Zusammenarbeit der ,,drei Großen"
i) (Zu-) Ordnung mehrerer geographisch und funktional abgegrenzter Organisationen

Welche dieser Möglichkeiten sich letztendlich durchsetzen wird liegt an den Interessen und dem Willen der staatlichen Akteure. Allerdings sollte nicht außer acht gelassen werden, daß die Fortschritte der Vergangenheit im Rahmen einer stetigen Vertiefung der Integration stattgefunden haben. Ein Europäischer Gerichtshof der für alle EU Bürger anrufbar ist, ein direkt gewähltes Parlament mit stetig steigenden Kompetenzen, und das Subsidiaritätsprinzip haben die EU legitimiert und relativ bürgernah gestaltet. Der Wohlstand der Nationen, die gemeinschaftliche Wahrung von Frieden und Sicherheit lassen eine weitere Vertiefung der Integration bei allmählicher, wohl bedachter und geplanter Erweiterung als wünschenswert erscheinen, gerade im Zeitalter der schwindenden Problemlösungskompetenz einzelner Nationalstaaten bei überregionalen, bzw. globalen Herausforderungen.

Literaturverzeichnis _

_ Anderson, Uwe; Woyke, Wichard (Hrsg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland; 3. Auflage; Opladen 1997

_ Deutsche Bundesbank (Hrsg.); Europäische Organisationen und Gremien im Bereich von Wirtschaft und Währung; Frankfurt 1997

_ Kistler, Helmut; Die Bundesrepublik Deutschland; Vorgeschichte und Geschichte 1945 - 1983; Bonn 1985

_ Weidenfeld, Werner und Wessels, Wolfgang (Hrsg.): Europa von A - Z; Taschenbuch der europäischen Integration; Europa Union Verlag; 6. Auflage; Bonn 1997

Westfälische Wilhelms - Universität Münster

Institut für Wirtschaftswissenschaft und ihre Didaktik

Hauptseminar: Grundlagen der Außenwirtschaftpolitik

Referent: Frank Richter

Thema: Grundlagen der EU - Die Verträge

Grundlagen der EU

- Die Verträge -

1. Grundlagenverträge der europäischen Einigung

1.1 Die Europäische Gemeinschaft für Kohle + Stahl (EGKS/Montanunion) 23.7.1952

- Einbindung der dt. Schwerindustrie in einen europäischen Rahmen zur Rückgewinnung außenpolitischer Souveränität;
- Möglichkeit des internationalen Auftretens als gleichberechtigter Partner
- Ende d. Erbfeindschaft zwischen Frankreich und Deutschland
- Ziel: Errichtung eines gemeinsamen Marktes für Kohle und Stahl Gemeinsame Kontrolle über die Schwerindustrie als Schlüsselindustrie
- Unterzeichnerstaaten: D; F; I; Benelux
- Kontrollorgan: Hohe Behörde _ erste supranationale Organisation der Welt

1.2 Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) 01.01.1958

_ Einführung eines gemeinsamen Marktes

_ Zollunion zum Abbau von Zollhindernissen und Einführung eines gemeinsamen Außenzolls

_ Ziel: Steigerung des Industriewachstums

_26% Steigerung d. Industriewachstums bis 1961; Vergleich: USA +15% EFTA +15%

- Größte Vorteile für die BRD, da sie absolut gesehen die größte Menge exportiert, somit von der internen Zollfreiheit am meisten profitiert

1.3 Die Europäische Atomgemeinschaft (EAG/EURATOM) 1958

- Förderung der friedlichen Nutzung der Kernenergie; Sicherung d. Rohstoffe

Ziel: Steigerung d. Lebensstandards und Versorgung der wachsenden Industrie mit der benötigten Energie

-heute: Erforschung der Kernfusion: Budget: 840Mio. ECU für 1994-98 EAG und EWG wurden bekannt als ,,Pariser Verträge"

2. Konsolidierung / territoriale Erweiterung / Stagnation (1965 - 85)

_ 1965 Fusion von EWG, EAG und EGKS zur Europäischen Gemeinschaft

_ Außenhandelskompetenz geht auf die EG über, die somit als internationaler Akteur auftritt

_ Unterzeichnung zahlreicher Verträge, Assoziationsverträge;

Kooperationsabkommen und Freihandelsverträge mit AKP Staaten; EFTA, ASEAN etc.

_ 1. Norderweiterung _GB; IRL; D; 1. Süderweiterung mit G; ESP; P;

_ sinkende Wachstumsraten, Arbeitslosigkeit, nationale Alleingänge und erfindungsreicher Protektionismus führen zur Krise der Europäischen Integration

3. Die Weiterentwicklung zur Europäischen Union

3.1 Die Einheitliche Europäische Akte (EEA) 1.1.1987

_ Vertiefung der Integration zur Überwindung der Stagnation

_ Lösung d. institutionellen Krise (Agrarpolitik; Haushaltskrise) erforderlich

_ Ziel: Vollendung d. Binnenmarktes bis 1992; Europa der Bürger; Stärkung d. EP; Weitere Kompetenzübertragungen; Endziel Europäische Union

3.2 Der Vertrag über die Gründung der Europäischen Union (Maastricht Vertrag)

-EU besteht aus drei Säulen

1. Säule EG (Binnenmarkt/Zollunion/Wirtschafts- und Währungsunion/Agrarpolitik...) _Supranationalität: EU Recht bricht Bundesrecht!!

2. Säule GASP(Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik) _ Stärkung d. WEU

3. Justizielle Zusammenarbeit bei Innen- und Rechtspolitik

3.3 Der Amsterdamer Vertrag (Maastricht II)

Ziel: Steigerung der Handlungsfähigkeit; Verstärkte Einführung von Mehrheitsentscheidungen; institutionelle Reformen

Bsp.: Gemeinsame Asylpolitik; Außen- und Verteidigungspolitik

_ aber: bei wichtigen Entscheidungen weiterhin Einstimmigkeit; Vetorecht...

3.4 Agenda 2000

Ziel: Lösung der bestehenden Probleme und Vorbereitung auf die neuen Herausforderungen (Osterweiterung)

_auch hier keine bahnbrechenden Änderung der institutionellen Rahmenbedingungen;

Die Handlungsfähigkeit der EU ist auf einer Ebene von 20 oder mehr Mitgliedsstaaten nicht gesichert. Entscheidungsfindungen müssen der Vergrößerung angepaßt werden. Der Reformstau droht die Erweiterung der Union zu Enttäuschung, und den Integrationsprozeß zum erliegen zu bringen.

4. Perspektiven *

Es gibt verschiedene Wege in eine europäische Zukunft z.B.

a) erst Vertiefung der Gemeinschaft, um danach besser zu erweitern
b) Erweiterung mit institutioneller Anpassung ohne Vertiefung
c) gleichzeitige Erweiterung und Vertiefung
d) schrittweise Erweiterung bei Vertiefung auf EU Ebene Erweiterung bei gleichzeitiger Verwässerung
e) eine nur noch funktionale oder sektorale Kooperation
f) Intergouvernementale Zusammenarbeit der ,,drei Großen"
g) (Zu-) Ordnung mehrerer geographisch und funktional abgegrenzter Organisationen
h) Vertiefung der Integration in einem Kerneuropa außerhalb des EU Rahmens

*Schaubild hierzu in: Weidenfeld, Werner und Wessels, Wolfgang (Hrsg.): Europa von A - Z; Taschenbuch der europäischen Integration; Europa Union Verlag; 6. Auflage; Bonn 1997

23.07.´52 EGKS tritt in Kraft (Pariser Verträge)

01.01.´58 EWG/EURATOM (Römische Verträge) treten in Kraft

01.04.´65 Fusionsbeschluß von EGKS + EAG + EWG zur EG

01.07.´68 Einführung der Zollunion

01.01.´70 Außenhandelspolitik geht auf die EG über

24.04.´70 Gründung d. EWS (_Minimierung d. Wechselkurse auf max. +/- 2,5%)

20.10.´72 Verabschiebung eines Zeitplans zur WWU

01.01.´73 1. Norderweiterung

01.01.´79 Inkrafttreten des EWS mit Kernelement ECU 7-10.6.´79 1. Direktwahl des Europaparlaments

01.01.´81 _Beginn der Süderweiterung mit Beitritt Griechenlands

01.01.´86 _Abschluß der Süderweiterung mit Beitritt Spaniens + Portugals

17-28.2 `86 Unterzeichnung der EEA _ Reform der Römschen Verträge; Kompetenzerweiterung; Vertiefung d. Integration_ Binnenmarkt bis Ende´92

19.06.´90 Schengener Abkommen (Abschaffung d. Personenkontrollen ab

26.03.95)

01.07.´90 1. Stufe der Währungsunion (Ausrichtung d. Politiken auf die Euro- kriterien)

07.02.´92 Unterzeichnung d. Vertrags von Maastricht (EG_EU, III Säulen)

01.01.´93 Beginn d. Binnenmarktes (4 Freiheiten)

01.01.´95 2. Norderweiterung (Österreich; Finnland; Schweden)

19.12.´96 EU+ Norwegen/ Island bilden den Schengener Raum

16/17.6.´97 Verabschiedung d. Amsterdamer Vertrags

1998 Beitrittsverhandlungen mit Ost- und Südosteuropäischen Staaten

01.1 ´99 2. Stufe d. Währungsunion: Einführung d. Euro als eigenständige Währung

01.01.´02 3. Stufe d. Währungsunion: unwiderrufliche Wechselkurse, Euro Banknoten und Münzen

[...]


1 Weidenfeld, Werner und Wessels, Wolfgang (Hrsg.): Europa von A - Z; Taschenbuch der europäischen Integration; Europa Union Verlag; 6. Auflage; Bonn 1997; S.13

2 Adenauer, Konrad in: Kistler, Helmut; Die Bundesrepublik Deutschland; Vorgeschichte und Geschichte 1945 - 1983; Bonn 1985; S. 125

3 vgl.: Weidenfeld, Werner und Wessels, Wolfgang (Hrsg.): Europa von A - Z; Taschenbuch der europäischen Integration; Europa Union Verlag; 6. Auflage; Bonn 1997; S.14

4 Kistler, Helmut; Die Bundesrepublik Deutschland; Vorgeschichte und Geschichte 1945 - 1983; Bonn 1985; S.197/198

5 Anderson, Uwe; Woyke, Wichard (Hrsg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland; 3. Auflage; Opladen 1997; S.151/152

6 Weidenfeld, Werner und Wessels, Wolfgang (Hrsg.): Europa von A - Z; Taschenbuch der europäischen Integration; Europa Union Verlag; 6. Auflage; Bonn 1997; S.137

7 Deutsche Bundesbank (Hrsg.); Europäische Organisationen und Gremien im Bereich von Wirtschaft und Währung; Frankfurt 1997; S. 13

8 vgl.: a) Deutsche Bundesbank (Hrsg.); Europäische Organisationen und Gremien im Bereich von Wirtschaft und Währung; Frankfurt 1997; S. 25 ff. b)Weidenfeld, Werner und Wessels, Wolfgang (Hrsg.): Europa von A - Z; Taschenbuch der europäischen Integration; Europa Union Verlag; 6. Auflage; Bonn 1997; S.162 ff.

9 Weidenfeld, Werner und Wessels, Wolfgang (Hrsg.): Europa von A - Z; Taschenbuch der europäischen Integration; Europa Union Verlag; 6. Auflage; Bonn 1997; S.164

10 Weidenfeld, Werner und Wessels, Wolfgang (Hrsg.): Europa von A - Z; Taschenbuch der europäischen Integration; Europa Union Verlag; 6. Auflage; Bonn 1997; S.165

11 Weidenfeld, Werner und Wessels, Wolfgang (Hrsg.): Europa von A - Z; Taschenbuch der europäischen Integration; Europa Union Verlag; 6. Auflage; Bonn 1997; S.165

Final del extracto de 10 páginas

Detalles

Título
Die Entstehung der Europäischen Union und die dafür notwendigen Grundlagenverträge (EGKS==Masstricht II)
Universidad
University of Münster
Curso
Hauptseminar Grundlagen der Außenwirtschaftspolitik
Calificación
1
Autor
Año
1999
Páginas
10
No. de catálogo
V94982
ISBN (Ebook)
9783638076623
Tamaño de fichero
433 KB
Idioma
Alemán
Notas
Inkl. Thesenpapier des Seminars. Bei Fragen: Frank Richter, richtfr@uni-muenster.de. Leider fehlen die Anlagen.
Palabras clave
Entstehung, Europäischen, Union, Grundlagenverträge, Hauptseminar, Grundlagen, Außenwirtschaftspolitik, Münster, Krafft)
Citar trabajo
Frank Richter (Autor), 1999, Die Entstehung der Europäischen Union und die dafür notwendigen Grundlagenverträge (EGKS==Masstricht II), Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/94982

Comentarios

  • visitante el 10/12/2007

    beuerteilung.

    gut ausgearbeitet, viele Quellenqngqben gut zum selber nachforschen, am besten gefällt die Einleitung, weiter so

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Título: Die Entstehung der Europäischen Union und die dafür notwendigen Grundlagenverträge (EGKS==Masstricht II)



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