Politische Entscheidungsprozesse: Rahmenbedingungen-Ebenen-Akteur


Dossier / Travail, 1999

18 Pages, Note: 1


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Bildungspolitik
1.1. Strukturen der Bildungspolitik
1.2. Phasen der Bildungspolitik
1.3. Hochschulpolitik
1.4. Universitäre Organe
1.5. Bildungspolitik in der EU
1.6. Bildungskooperation innerhalb der EU
1.7. Perspektiven der Bildungspolitik
1.8. Bildungskooperation mit Mittel- und Osteuropa

2. Das Universitätsorganisationsgesetz 1993
2.1. Inhalt des UOG 1993
2.2. Die Implementierung
2.3. Die Reformschwerpunkte

3. Rekonstruktion des Gesetzes
3.1. Die vorparlamentarische Ebene
3.1.1. Der Beginn der Diskussion
3.1.2. Das ,,grüne" Papier
3.1.3. Das ,,orange" Papier
3.1.4. Der Gesetzesentwurf und das Begutachtungsverfahren
3.1.5. Die Stellungnahmen
3.2. Die parlamentarische Ebene
3.2.1. Die Regierungsvorlage
3.2.2. Der Unterausschuß des Parlaments
3.2.3. Der Wissenschaftsausschuß
3.2.4. Debatte im Nationalrat
3.2.5. Debatte im Bundesrat

4. Politische Netzwerke
4.1. Akteure bei der Entstehung des UOG 93
4.2. Handlungsebenen bei der Entstehung des UOG 93
4.3. Netzwerktypologie

5. Bibiliographie
5.1. Quellen
5.2. Literatur

1. Bildungspolitik

1.1. Strukturen der Bildungspolitik

In föderalistischen Staaten liegt die Kompetenz für den Bildungsbereich üblicherweise auf der mittleren staatlichen Ebene, wie den Bundesländern, wenn man auch im Laufe der Zeit eine Verlagerung der Kompetenzen auf bundesstaatliche Ebene beobachten kann.

Bedingt durch die Größe des Landes und durch zentralistische Traditionen liegt die Zuständigkeit für den Bildungsbereich in Österreich ganz überwiegend auf der bundesstaatlichen Ebene.

Der Hochschulbereich ist in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache (Art. 14 B-VG) und hinsichtlich Organisation, Finanzierung und Verwaltung recht einheitlich strukturiert. Eine einheitliche gesetzliche Grundlage für Hochschulen wurde erst mit dem Hochschul- Organisationsgesetz (HOG 1955) geschaffen. Dieses HOG wurde 1975 vom Universitätsorganisationsgesetz (UOG 1975) abgelöst, das insbesondere organisatorische Reformen, eine abgestufte Mitbestimmung und Regelungen der Selbstverwaltung der Universitäten eingeführt hat.

,,Nach langen Diskussionen um eine ,,Reform der Reform" kam es erst unter der Großen Koalition seit 1986 und der Führung des Wissenschaftsministeriums durch die ÖVP mit einem neuen Universitätsorganisationsgesetz (UOG 1993) zu einer wesentlichen Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für den Hochschulbereich." (BODENHÖFER 1997, S. 593) Dieses Gesetz hat eine verstärkte Autonomie der einzelnen Universitäten und eine Stärkung der Entscheidungsstrukturen innerhalb der Universitäten durch erweiterte Kompetenzen der sogenannten ,,monokratischen" Organe (Rektor, Dekane, Institutsvorstände) eingeführt, während die Funktion der ,,demokratischen" Organe bei im wesentlichen unveränderten Mitbestimmungsstrukturen auf strategische Vorgaben und Kontrollrechte beschränkt wird.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die einzelnen Universitäten werden durch ein Universitätenkuratorium mediatisiert, welchem in Bezug auf Haushalts- und Entwicklungsfragen eine zentrale steuernde Funktion zugedacht ist. Ein Universitätsbeirat mit Vertretern der Gebietskörperschaften, der Wirtschaft und der Absolventen soll die Integration in das jeweilige Umfeld fördern und die Universitäten sowohl gegenüber Ansprüchen ihrer Umwelt öffnen wie auch die entsprechende Verantwortlichkeit deutlich machen. (vgl. BODENHÖFER 1997, S. 593) Neu sind auch die sogenannten ,,Studiendekane", die das Ziel der Aufwertung der Lehre an den Hochschulen haben und für mehr Transparenz (Controlling) und Leistungskontrolle (Evaluierung) sorgen sollen. Der Studiendekan wird für die Dauer von zwei Jahren vom Fakultätskollegium gewählt. Jedem Studiendekan stehen in bestimmten Bereichen nach Maßgabe der Satzung mindestens ein bis höchstens drei weisungsgebundene Vize-Studiendekane zur Seite, die er mit bestimmten Aufgaben betraut. (http://www.bmwf.gv.at)

Neben dem Organisationsrecht ist auch das Studienrecht von besonderer Bedeutung. Die Studienvorschriften stellen eine komplizierte vierstufige Regelungshierarchie dar (Allgemeines Hochschulstudiengesetz, AHStG 1966, Besondere Studiengesetze, Studienordnungen, Studienpläne).

Mit dem Fachhochschulstudiengesetz (FHStG 1993) sind vom Bund die Rahmenbedingungen zur Schaffung von Fachhochschulen mit kürzeren, praxisorientierten und stärker strukturierten Studiengängen mit Zugang auch ohne Matura geschaffen worden. Der Bund beschränkt sich bei den Fachhochschulen auf eine Akkreditierungs- und Kontrollfunktion, sowie über die Mitfinanzierung über Normkosten je Studienplatz. (BODENHÖFER 1997, S. 593)

Das politische System und die Rechtsordnung in Österreich sind charakterisiert durch einen weitgehenden Einbezug von Interessensgruppen (im weitesten Sinne) in den politischen Entscheidungsprozeß. Das gilt natürlich auch für die Bildungspolitik und hier in ganz besonderem Maß für die Hochschulpolitik (z.B. Akademischer Rat, Rat für Studienreform, Mitwirkungsrechte der gesetzlichen Interessensvertretung der Angehörigen von Universitäten etc.). Im Hochschulbereich agieren also nicht nur die ,,klassischen" sozialpartnerschaftlich involvierten Interessensgruppen.

Dies dient vor allem der Sicherung von breiter Diskussion und Konsens zu politischen Entscheidungsfragen.

,,Aufgrund verschiedener Faktoren (Fristigkeit der Ergebnisse, fehlender direkter Problemdruck etc.) ist die Bildungspolitik durch mangelnde politische Attraktivität charakterisiert." (BODENHÖFER 1997, S. 594) Die mangelnde Aktualität von bildungspolitischen Anliegen bedeutet, daß Reformvorhaben in ihren Realisierungschancen vom ,,Reformklima" einer Regierung abhängig sind.

1.2. Phasen der Bildungspolitik

Für die Entwicklung der Bildungspolitik in der Nachkriegszeit lassen sich drei große Phasen unterscheiden:

1. Die erste Entwicklungsphase umfaßt ca. ein Jahrzehnt der Rekonstruktion, welches mit einer relativen Vernachlässigung der Bildungspolitik einhergeht. Es stand der Versuch im Vordergrund, an Traditionen der ersten Republik anzuknüpfen, damit kam es erst zu einem allmählichen Ausbau von weiterführenden Schulen und der Hochschulen, mit einem gleichzeitigen geringen Anstieg der Schüler- und Studentenzahlen.
2. In der unmittelbaren Nachkriegszeit stand der österreichischen Wirtschaft ein relativ großes Arbeitskräfte- und Qualifikationspotential zur Verfügung. Mit dem Erreichen der Vollbeschäftigung und mit dem Übergang zu einem Prozeß des intensiven wirtschaftlichen Wachstums traten erste Verknappungen von Arbeitskräften und besonders Engpässe im Qualifikationsangebot des Arbeitsmarktes auf. Dadurch wurde schließlich eine Phase der Bildungsexpansion eingeleitet, die bis Anfang der 80er Jahre eine Periode einmaliger Transformation und Expansion des Bildungssystems bedeutet hat.
3. Seit Anfang der 80er Jahre ist diese Expansionsphase in eine Phase abgeschwächter Zuwachsraten und stagnierender bis rückläufiger Schülerzahlen eingemündet. ,,Ein Reformdruck für die Bildungspolitik ergibt sich nun aus dem Konflikt einer hohen Ausgabendynamik im Bildungsbereich mit dem Konsolidierungsbedarf aus der Finanzkrise des Wohlfahrtsstaates (,,Sparpakete 1994 und 1996)." (BODENHÖFER 1997, S. 595) Außerdem kommt es zu einem bildungspolitischen Paradigmenwechsel zugunsten von Dezentralisierung, Deregulierung und Wettbewerb, auch davon ist das Bestreben nach Einsparungen und höherer Effizienz im Bildungsbereich nicht unabhängig.

1.3. Hochschulpolitik

Die Hochschulpolitik der letzen Jahre hat auf das starke Wachstum des Zustroms zu den Universitäten und der Studentenzahlen im wesentlichen mit einem Ausbau der Kapazitäten reagiert.

Nach der Nationalratswahl von 1970 wurde unter der SPÖ-Alleinregierung das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung gegründet. Nach langen Diskussionen wurde 1975 mit dem Universitätsorganisationsgesetz (UOG) die rechtlich-organisatorische Struktur der Universitäten neu geordnet. Die wesentlichen Ziele dieser Reform waren: ,,Entfeudalisierung" der Universitäten durch den gestärkten Einfluß des Ministeriums, demokratische Lenkstruktur der Universitäten durch Mitbestimmung der verschiedenen Gruppen von Hochschulangehörigen und Etablierung vielfältiger Entscheidungsgremien. (vgl. BODENHÖFER 1997, S. 599)

Die Ziele der Hochschulpolitik sind nicht sehr konkret bestimmt. Während es allen postsekundären Bildungsanstalten möglich ist, Studierende nur um Rahmen der verfügbaren Kapazitäten zuzulassen, bzw. Eignungsprüfungen durchzuführen, gilt für Universitäten das Prinzip des unbeschränkten Zugangs aller Hochschulzugangsberechtigten (Maturanten). Es ist auch diese Öffnung und Verbreiterung des Hochschulzugangs, der in den letzten Jahrzehnten das wichtigste Ziel der Hochschulpolitik darstellt. Allerdings ist der Ausbau der Kapazitäten deutlich hinter der Zunahme des Hochschulbesuchs zurückgeblieben, was natürlich zu Überbelastungen und Engpässen vor allem in studentenstarken Studienrichtungen geführt hat. Dies ist nur ein Grund für die mit über 50% sehr hohe Studienabbrecherrate und die Tendenz zur Verlängerung der durchschnittlichen Studiendauer. Die ,,permanente" Studienreform hat also ihre Ziele nicht oder nur kaum erreicht. Es wurde vor allem versäumt, den durch die Vervielfachung des Hochschulbesuchs heterogener gewordenen Lernbedingungen durch ein vielfältigeres Angebot von Studienmöglichkeiten zu entsprechen.

Dann gab es noch die Diskussion um die Fachhochschulen, die in Österreich schon in den 60er Jahren geführt wurde. Vor allem aufgrund der Sozialpartner kam es erst mit dem FHStG 1993 zur Schaffung von Rahmenbedingungen für das Entstehen von Fachhochschulen. Die Gewerkschaften wollten keine Hochschulen ,,zweiter Klasse", sondern den verbreiterten Zugang zur Universität. Die Arbeitgeberseite wollte am ,,Erfolgsmodell" der Berufsbildenden Höheren Schulen als Spezifikum des österreichischen Bildungssystems festhalten. Das Besondere an den Fachhochschulen ist wohl, daß der Bund sich auf eine Akkreditierungs- und Kontrollfunktion beschränkt und daß er auch die Rolle eines Mitfinanziers - über Normkosten je Studienplatz - trägt. Die planende und steuernde Funktion auf Bundesebene ist zudem an einen Fachhochschulrat delegiert. Die Fachhochschulen sind somit also keine Einrichtungen des Bundes. Bei den FH-Studiengängen spielt der Zugang ohne Matura eine noch untergeordnete Rolle; rd. 90% der Studierenden weisen eine Matura auf. (vgl. BODENHÖFER 1997, S. 600)

Durch interne Selbstblockierung und Vorteile der Situation für verschiedene Gruppen von Beteiligten sind die Universitäten zu Reformen und Innovationen von innen weitgehend unfähig. Die hohe Stabilität des Systems konnte auch durch von außen wirkende Kräfte der Veränderung, die im wesentlichen nur an rechtlich-institutionellen Strukturen ansetzen können, kaum aufgebrochen werden.

Die einschneidenste, von außen wirkende Veränderung auf die Entwicklung der Hochschulen stellte die Verabschiedung des UOG 1975 dar. Das UOG 1975 wurde gegen den entschiedenen Widerstand der Mehrzahl der Professoren, des Professorenverbandes und der Rektorenkonferenz in einer Koalition der SPÖ mit den Vertretungen von Mittelbau und Hochschülerschaft sowie gewerkschaftlichen Kräften durchgesetzt. Es war stark von den Hochschulgesetzen der sozialdemokratischen Länder der BRD beeinflußt.

Das 1993 verabschiedete neue UOG stellt einen Bruch mit den zentralistischen Traditionen der österreichischen Hochschulpolitik dar und drängt die Mitbestimmungsrechte der verschiedenen Gruppen in ,,demokratischen" Organen auf strategische Fragen der Universitätsentwicklung und Kontrollfunktionen zurück. Eine um vieles erweiterte Autonomie der einzelnen Universitäten ist mit einer Stärkung der ,,monokratischen" Organe verbunden, die zusammen mit erhöhter Transparenz und Rechenhaftigkeit und von Leistungskontrollen zu verbesserter Effektivität der Aufgabenerfüllung und vermehrter Effizienz des Betriebs der Hochschulen führen soll. Mit Kontroll- und Steuerungsfunktionen auf Bundesebene wird ein Universitätenkuratorium, auf der Ebene der einzelnen Universitäten ein Universitätsbeirat neu eingerichtet. Die Funktion des Rektors wird, bei einer von zwei auf vier Jahre verlängerten Amtsperiode, ausgeschrieben und kann ,,von außen" besetzt werden. Unterstützt wird der Rektor von Vizerektoren für spezielle Aufgabengebiete. Neben dem Dekan wird an jeder Fakultät ein Studiendekan etabliert mit dem Ziel einer ,,Aufwertung" der Lehre an den Hochschulen.

1.4. Universitäre Organe

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(http://www.bmwf.gv.at)

1.5. Bildungspolitik in der EU

Die Bildungspolitik ist kein eigentlicher Kompetenzbereich der EU, sondern bleibt in der Autonomie der Mitgliedsländer.

Auf der Grundlage einer Kompetenz im Hinblick auf ,,allgemeine Grundsätze für eine gemeinsame Politik der Berufsausbildung" im EWG-Vertrag wurden so zur Förderung der beruflichen Mobilität über nationale Grenzen in der Gemeinschaft Richtlinien zur Anerkennung von Diplomen und Befähigungsnachweisen erlassen.

Dem Mobilitätsziel dient zunächst die Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifeprüfungszeugnisse hinsichtlich der Studienberechtigung an einer Universität.

Im Hinblick auf Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit in der EU bedeutet die gegenseitige Anerkennung von Zeugnissen, Diplomen, Zertifikaten beruflicher Qualifikation und Befähigung, daß diese ,,mitgenommen" werde können, indem sie bei bestimmten Mindeststandards als gleichwertig gelten. Mit diesem Prinzip gegenseitiger Anerkennung wurde die Abkehr von einer zunächst gewählten Strategie der Harmonisierung der europäischen Bildungssysteme vollzogen. Das Prinzip gegenseitiger Anerkennung geht bewußt von der Beibehaltung nationaler Strukturen, gewachsener Vielfalt und unterschiedlicher nationaler Traditionen aus. Im Bildungsbereich wird kein zwingender Grund zur Harmonisierung gesehen, was Angleichungsentscheidungen in nationaler Autonomie nicht ausschließt.

Für die österreichische Bildungspolitik ergeben sich damit aus der Mitgliedschaft in der EU keine unmittelbaren Anpassungserfordernisse und Konsequenzen von besonderem Gewicht, abgesehen von Angleichungen der Ausbildung im medizinischen Bereich. (BODENHÖFER 1997, S. 601 ff)

1.6. Bildungskooperation innerhalb der EU

Am 14. März 1995 wurde das erstmals alle Arten und Stufen des Bildungswesens umfassende EU-Programm ,,SOKRATES" für die Zusammenarbeit im Bereich des allgemeinen Bildungswesens für die Laufzeit von 1995 bis 1999 verabschiedet. Es besteht aus den Programmteilen ,,ERASMUS" (für Hochschulbildung), ,,COMENIUS" (für Schulbildung) und bereichsübergreifenden Maßnahmen (insbesondere ,,LINGUA" für den Fremdsprachenerwerb; Erwachsenenbildung; Offener Unterricht und Fernlehre). Mindestens 55% des Budgets (920 Mill. ECU) sollen für den Bereich ,,Hochschulbildung" aufgewendet werden.

Im Bereich der beruflichen Bildung wurde am 6. Dezember 1994 für eine Laufzeit von fünf Jahren (1995 bis 1999) das neue Programm ,,LEONARDO DA VINCI" mit einem Budget von 620 Mill. ECU beschlossen. Mindestens 25% des Gesamtbudgets müssen laut Ratsbeschluß für den Bereich der Zusammenarbeit Hochschule - Wirtschaft verwendet werden.

Am 4. EU-Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung (1994-1998) beteiligten sich österreichische Forscher bisher an insgesamt 3.870 Projektanträgen. 1090 Projekte wurden erfolgreich eingereicht und von der EU gefördert. Die Erfolgsquote liegt bei rund 28% und damit höher als der europaweite Durchschnitt (rund 23%). Das 5. EU- Rahmenprogramm soll mit Beginn des Jahres 1999 nahtlos an das 4. Rahmenprogramm anschließen. (http://www.bmwf.gv.at)

1.7. Perspektiven der Bildungspolitik

In Österreich wurde erst 1993 die Möglichkeit geschaffen Fachhochschulgänge zu besuchen. Damit wurde eine internationale Entwicklung nachvollzogen.

Die bildungspolitische Diskussion war in der Vergangenheit im Besonderen auf makro- sturkturelle Gestaltungsfragen und entsprechende rechtlich-organisatorische Reformansätze konzentriert. Fragen der Lehrplan- und Studienreform fanden bereits weniger Aufmerksamkeit und das eigentliche Bildungsgeschehen in Schulen und Hochschulen blieb weitgehend unberührt von der bildungspolitischen Auseinandersetzung. So wurden die Leitung und Verwaltung von Schulen, das Lehrer-Schüler-Eltern-Verhalten, die Bildungsziele oder Stil und Methoden des Unterrichts ebensowenig thematisiert wie die inneren Strukturen der Hochschulen. (vgl. BODENHÖFER 1997, S. 605)

Im Hochschulbereich könnte in Zukunft den Studenten wieder eine verstärkte Bedeutung als bildungspolitischer Akteur zukommen. Einzelne Initiativen - wie medienwirksame Proteste oder Versuche der Evaluierung von Lehrleistungen der Universitäten - weisen einen Weg in diese Richtung.

Dieses hochschulpolitische Engagement könnte auch noch durch eine Reform ,,von oben" entschieden gefördert werden. Es müßte den einzelnen Universitäten ermöglicht werden in wesentlich erweiterten autonomen Entscheidungsspielräumen eigenverantwortlich zu handeln und so Leistungs- und Innovationspotentiale auszuschöpfen, die durch zentralisierte Strukturen und fehlende Anreiz- und Kontrollmechanismen behindert werden. Die Reformabsichten des UOG 1993 gehen in diese Richtung.

Mit dem Einfrieren und der Kürzung von Budgetansätzen für den Schul- und Hochschulbereich erhöht sich jedenfalls in den kommenden Jahren von der Finanzierungsseite her der Reformdruck für die Bildungspolitik. (vgl. BODENHÖFER 1997, S.606)

1.8. Bildungskooperation mit Mittel- und Osteuropa

Die Jahre 1993 bis 1996 waren auch auf universitärer Ebene durch eine Konsolidierung und Institutionalisierung bestehender Aktivitäten im mittel- und osteuropäischen Raum geprägt. Für die Beratung, Betreuung und Durchführung von Programmen auf nationaler Ebene wurde bereits 1990 beim Österreichischen Akademischen Austauschdienst das Büro für Austauschprogramme mit Mittel- und Osteuropa eingerichtet.

Als Beispiel einer besonders gelungenen regionalen Kooperation ist das ,,CEEPUS- Programm" anzuführen. Im Vertrag, der am 8. Dezember 1993 in Budapest zwischen Bulgarien, Österreich, Polen, der Slowakei, Slowenien und Ungarn unterzeichnet wurde und dem 1995 Kroatien, im Jänner 1996 die Tschechische Republik und zu Beginn 1998 Rumänien beigetreten sind, kommen die Vertragspartner überein, auf den Gebieten der Aus- und Weiterbildung, insbesondere in den Bereichen der interuniversitären Kooperation und der akademischen Mobilität, zusammenzuarbeiten. (http://www.bmwf.gv.at)

2. Das Universitätsorganisationsgesetz UOG 93

2.1. Inhalt des UOG 1993

Durch das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) in der Fassung von 1929 sind alle Universitäten in Österreich staatliche Einrichtungen, deren Angelegenheiten in Gesetzgebung und Vollziehung in die Kompetenz des Bundes fallen. Die Verfassung garantiert auch die Freiheit der Wissenschaft und ihrer Lehre sowie die Freiheit des künstlerischen Schaffens, der Vermittlung von Kunst und deren Lehre. (B-VG 1929)

Das Universitätsorganisationsgesetz - UOG 93, BGBl. Nr. 805/1993, wurde zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 99/1997. Das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten aus 1993 regelt die Handlungsgrundsätze und Aufgaben der Universitäten (früher: wissenschaftliche Hochschulen), Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen dem Ministerium einerseits und Universitäten andererseits, sowie der Universitätsorgane untereinander; Aufzählung der bestehenden Universitäten und Fakultäten sowie deren organisatorische Untergliederung; Bestellung und Geschäftsführung der Kollegialorgane und Wahl der akademischen Funktionäre; Angehörige der Universitäten und deren Stellung im Universitätsbetrieb, vor allem Bestellung und Stellung der Universitätslehrer; Aufgaben und Arbeitsweise der Institute, Studienkommissionen, Fakultäten und obersten Universitätsorgane; Universitätsverwaltung und zentrale Einrichtungen (Universitätsbibliothek, EDV-Zentrum, Universitäts-Sportinstitute usw. ) u.a.. Es regelt dieselben Gegenstände wie das UOG 75 und wird dieses in den nächsten Jahren sukzessive von Universität zu Universität ablösen. (BGBl. Nr. 805/1993)

2.2. Die Implementierung

Am 20. Oktober 1993 wurde das neue Universitätsorganisationsgesetz UOG 93 im Parlament beschlossen. Kern der Reform: mehr Eigenverantwortung für die Universitäten im personellen Bereich. Das betrifft zwölf Universitäten, sechs Kunsthochschulen mit insgesamt 825 Instituten und über 200.000 Studierende.

Das neue Organisationsrecht wurde, beginnend mit dem Studienjahr 1994/95, vorerst stufenweise an acht Universitäten eingeführt. Die anderen vier Universitäten haben mit der Implementierung begonnen und werden in den kommenden Jahren in das neuen Recht übergehen.

2.3. Die Reformschwerpunkte

Mehr Autonomie: Die Universitäten sollen ihre eigenen Angelegenheiten weisungsfrei und unabhängig vom Wissenschaftsministerium regeln können. Das bedeutet Personal- und Budgetautonomie. Wieviel Personal und welche Professoren angestellt werden, wie das zugewiesene Budget verteilt wird und wie die interne Gliederung aussehen soll - diese Verteilungskämpfe finden künftig an der Universität und nicht im Wissenschaftsministerium statt. Auch neu: Studenten, Assistenten und Dozenten können künftig bei Personalentscheidungen weniger mitreden. Sie befürchten die Wiederkehr der alten Professorenselbstherrlichkeit. Ihr Kampfruf: Demokratie statt Monokratie - (akademische) Volksherrschaft statt (profesorale) Alleinherrschaft. . Das UOG 93 sieht unter anderem als neuen Professorentyp einen befristet bediensteten Vertragsprofessor vor.

Die Universitäten unterliegen aber der Aufsicht des Wissenschaftsministeriums und der Kontrolle durch den Rechnungshof. Die Finanzierung bleibt Aufgabe des Bundes Mehr Rektorenmacht: Die Position des Rektors wird gestärkt. Er koordiniert die Planstellen und das Budget. Er wird von der Universitätsversammlung aus einem Dreier-Vorschlag des Senats gewählt. Ein eigener Universitätsbeirat mit Vertretern aus dem Hochschulbereich, von Gemeinden und Wirtschaft hilft dem Rektor bei längerfristigen Bedarfsberechnungen.

Die wesentlichen Aufgaben und Befugnisse des Rektors sind:

- Erstellung von Vorschlägen an die Fakultätskollegien für die Wahl der Dekane;
- Koordinierung der Tätigkeit der Dekane und Studiendekane durch Erlassung bindender, genereller Richtlinien;
- Unterstützung des Senats bei der Entscheidungsvorbereitung; · Mitwirkung im Berufungsverfahren für Universitätsprofessoren; · Zuweisung von Planstellen, Räumen und Budgetmittel an Universitätseinrichtungen;
- Mitwirkung bei Personaleinstellungen;
- Führung von Budgetverhandlungen mit dem Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr;
- Erstellung von Vorschlägen an die Universitätsversammlung für die Wahl von Vizerektoren;
- Bestellung von Klinikvorständen und Leitern Klinischer Abteilungen; · Bestellung der Leiter von Dienstleistungseinrichtungen.

Neuer Studiendekan: Er koordiniert den Lehrveranstaltungs- und Prüfungsbetrieb, erteilt Lehraufträge und setzt Prüfungstermine fest. Er ist künftig für die Lehre und deren Auswertung (Evaluierung) zuständig. Lehre und Forschung müssen künftig einen Leistungsnachweis erbringen. Konsequenzen bei mangelnder Leistung sind noch nicht vorgesehen. (WIENER ZEITUNG Nr. 11, 1993)

3. Rekonstruktion des Gesetzes

3.1. Die vorparlamentarische Ebene

3.1.1. Der Beginn der Diskussion

Nach den Nationalratswahlen 1990 wurde im Arbeitsübereinkommen zwischen den Regierungsparteien die Universitätsorganisation als Problem entdeckt. Der Lösungs- Vorschlag: Schaffung einer betriebsähnlichen Organisation für die Hochschulen, die zu mehr Qualität, Effizienz und Kostenwahrheit führen soll. Das Arbeitsübereinkommen hielt fest, daß ,,die demokratisch verfaßten Universitäten zu selbständigen, für ihre Leistung verantwortlichen Einrichtungen" werden sollten. Eine ,,betriebsähnliche Organisation" solle zu mehr ,,Qualität, Effizienz und Kostenwahrheit" führen. ,,Budgethoheit, Personalhoheit und Organisationshoheit" sollten ,,mit Verantwortung im Rahmen staatlicher Richtlinien und Aufsicht" ausgebaut werden. (FURCHE Nr. 11, 1993; BMWF, Nr. 7)

Der folgende Diskussionsprozeß über die Universitätsreform dauerte über zwei Jahre Eröffnet wurde das Reformpalaver mit einer Enquete im Jänner 1991.

Am 30. Jänner 1991 wurde dem Nationalrat von den Abgeordneten Dr. Andreas Khol und Dr. Andreas Brünner eine Petition überreicht, betreffend ein Notprogramm für die Universitäten. (Petition Nr. 9) Diese Petition wurde in weiterer Folge dem Ausschuß für Petitionen und Bürgerinitiativen zugewiesen. In dieser Petition wurde ausgeführt, daß u.a. folgende Maßnahmen erforderlich seien, um den offenen Hochschulzugang und die Qualität der Ausbildung sichern zu können: Anhebung des Grundbetrages der Studienbeihilfe, die Errichtung von 7000 zusätzlichen Heimplätzen, 1500 zusätzliche Professoren, ca. ein Drittel mehr Raum und ein effizientes Raummanagement und ein Modernisierungsprogramm für Labors und Geräte. (AB für Wissenschaft und Forschung, 1261 der Beilagen)

Im März wurden vom Ministerium Fragebögen an alle österreichischen Rektoren, Dekane, Hochschülerschaften, Dienststellenausschüsse, Universitäts- und Bibliotheksdirektoren, sowie an alle überuniversitären Vertretungsorgane verschickt.

Gleichzeitig erging an alle Universitäten das Ersuchen um Einrichtung inneruniversitärer Diskussionsforen.

Im Aprilschrieb der Wissenschaftsminister über 8000 Universitätslehrer an, mit der Bitte, sich mit Reformvorschlägen zu beteiligen. Und die Universitätslehrer schrieben zurück. Die Professorenwünsche: Mehr Autonomie, weniger Mitbestimmung der Studierenden und Assistenten und wie sollen sich Professoren bewerten lassen? Nach welchen Kategorien soll das geschehen?

Am 7. Mai 1991 wurde die Petition Nr. 9 im Ausschuß für Wissenschaft und Forschung in Verhandlung genommen und beschlossen, zur Vorbehandlung einen gemeinsamen Unterausschuß zu bilden.

Am 4. Juli 1991 hat der Unterausschuß die Petition Nr. 9 beraten und am 24. September dazu Experten angehört. Die letzte Sitzung des Unterausschusses fand am 1. Juli 1993 statt. Am gleichen Tag berichtete der Obmann des Unterausschusses Abgeordneter Dr. Johann Stippel dem Vollausschuß über das Ergebnis der Vorbehandlung. Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung beschloß, zur Vorbehandlung der Regierungsvorlage 1125 der Beilagen (UOG 1993) einen Unterausschuß einzusetzen und diesem auch die Vorbehandlung der Petitionen Nr. 9 und Nr. 75 zu übertragen. (AB für Wissenschaft und Forschung, 1261 der Beilagen)

3.1.2. Das ,,grüne" Papier

Die Ergebnisse dieser intensiven Diskussionsphase wurden im Juli 1991 in eine Klausurtagung eingebracht, deren Zweck die Erarbeitung einer Punktation über die konkreten inhaltlichen Grundlinien der Organisationsreform war. (BMWF, Nr. 7) Die im ,,grünen" Papier enthaltene Thematik bildete bis zum Jahresende 1991 die Grundlage einer Reihe weiterer Gespräche zwischen Vertretern des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung und universitären und überuniversitären Gremien. Im Oktober 1991 schickte das Ministerium das ,,Grüne Papier" aus: Die Trennung der Universitätsorgane in Exekutive und Kontrolle sollte so aussehen: Ein Präsidium bestehend aus einem vom Wissenschaftsministerium bzw. von der Universitäten-Holding (Universitäten-Kuratorium) auf sechs Jahre bestellten Präsidenten, dem Rektor und mehreren Vizepräsidenten hätte die Exekutivfunktion übernommen, während dem akademischen Senat die Zielformulierung und die Kontrolle übertragen worden wäre. Die Bestellung des Präsidenten ohne Beteiligung der Universität wurde abgelehnt. Auch das Konzept der ,,Holding".

Am 22. Februar wurde vom Ausschuß für Petitionen und Bürgerinitiativen die sog. Petition Nr. 9 in Verhandlung genommen und beschlossen, den Präsidenten des NR zu ersuchen, diese dem Ausschuß für Wissenschaft und Forschung zuzuweisen.

3.1.3. Das ,,orange" Papier

Im Mai 1992 wurde ein ,,Oranges Papier" verfaßt, das die Bildung eines weisungsfreien Universitätskuratoriums vorsah. Die Mindestgröße eines Instituts (drei Professoren) sollte die mittelalterliche Ein-Professoren-Klein-Fürstentümer eindämmen. Auch dieser Entwurf stieß auf Widerstand und wurde als demokratiefeindlich bezeichnet. Auf der Basis zahlreicher Beratungen, Gespräche und Stellungnahmen zum ,,orangen" Papier, ergänzt durch Beratungen mit Vertretern des Bundesministeriums für Finanzen und mit Experten über die budget- und haushaltsrechtlichen Aspekte einer Organisationsreform wurde schließlich vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung ein Gesetzesentwurf erstellt und im Dezember 1992 zur allgemeinen Begutachtung versendet.

3.1.4. Der Gesetzesentwurf und das Begutachtungsverfahren

Im 3.Dezember 1992 wurde der Gesetzesentwurf für das UOG 1993 präsentiert. Aufgrund der grundlegenden wissenschaftspolitischen Bedeutung dieses Reformvorhabens gab es eine außergewöhnlich lange Begutachtungsfrist von 3 Monaten. Die Beteiligung am Begutachtungsverfahren war mit ca. 300 Stellungnahmen sehr stark. Die neuerliche Protestwelle hatte Folgen. So wurde der Modus der Rektorswahl abgeändert, für Institute ist keine Mindestgröße mehr vorgesehen, und das Universitätenkuratorium wird künftig nur beratende Funktion ausüben. In diesen Punkten wurde also der dem Begutachtungsverfahren zugrundeliegende Ministerialentwurf modifiziert.

Am 30. März wird die Universitätsreform zum vierten und letzten Mal überarbeitet. Von den Betroffenen hat es kaum positive Meldungen zu dem von Wissenschaftsminister Erhard Busek präsentierten Papier gegeben.

Mit 31. März 1993endet die Begutachtungsfrist für den Entwurf zum Universitätsorganisationsgesetz 1993. An diesem Tag organisierte eine Splittergruppe im Studentenparlament eine Demonstration zum UOG 1993. Ganze 130 Kollegen und Kolleginnen waren bei dieser Kundgebung vertreten. (SALZBURGER NACHRICHTEN, 1. 4. 1993) Dennoch war dieser letzte Tag im März 1993 tatsächlich eine Markierung in der Universitätspolitik. Die dreimonatige Begutachtungsfrist war abgelaufen, und keine universitäre Gruppierung hatte sich der Stellungnahme - und der Kritik - entzogen: die zwölf Universitäten, die universitären Standesvertretungen und außer-universitäre Organisationen, von der Industriellenvereinigung bis zur Evangelischen Kirche. In der selben Woche hatte SPÖ-Wissenschaftssprecher Johann Stippel noch erklärt, daß noch vor der Ministerratsvorlage Koalitionsgespräche stattfinden müßten. (SALZBURGER NACHRICHTEN, 1. 4. 1993)

3.1.5. Die Stellungnahmen

Im großen und ganzen gab es drei Arten von Stellungnahmen: Jene, die das Gesetz von Grund auf ablehnten; jene, die mit dem Grundgedanken einverstanden waren, aber doch in wesentlichen Punkten Änderungen verlangten; und jene, die dem Begutachtungsentwurf zustimmten. Zur letzten Kategorie zählte allerdings nur eine einzige Organisation, nämlich die Industriellenvereinigung . Diese begrüßte den neuen Managementgedanken und eine Einbindung gesellschaftlicher Kräfte (im Kuratorium und im Universitäten-Beirat). Eine Auswahl jener Institutionen, die dem Gesetzesentwurf generell ablehnend gegenüber standen: Uni Graz, Uni Salzburg, die Dekane aller Geister- und Naturwissenschaftlichen Fakultäten (sie trafen sich zu einer Krisensitzung), die Formal- und Naturwissenschaftliche Fakultät der Uni Wien, der Mittelbau der Gewi-Fakultät der Uni Wien, der Dozentenverband, die Hochschülerschaft der TU Wien, TU-Graz und Uni-Innsbruck; eine weitgehende Ablehnung formulierten die Uni Wien, die Dekane der Juristischen Fakultäten, die Rechtswissenschaftliche Fakultät Salzburg und die Bundeskonferenz (Dozenten, Assistenten). Für eine Ablehnung der damaligen ,,derzeitigen Fassung" aber für eine Zustimmung bei einer Änderung von zahlreichen Punkten sprachen sich unter anderem die Rektorenkonferenz, die TU Wien, die Bundesprofessorenkonferenz, der Verband der Universitätsprofessoren und die Hochschülerschaft (Zentralausschuß) aus.

In der Österreichischen Rektorenkonferenz-Stellungnahme vom 23. März 1993zum ,,Gesetzesentwurf ,,UOG 1993" gingen die Rektoren von einem ,,positiven Grundtenor" (Rektor Skalicky, TU Wien) aus, sie brachten aber doch gravierende Änderungsvorschläge zur Sprache. Sollte der Entwurf, so wie er zur Begutachtung ausgeschickt worden war, zum Gesetz werden, werde die Rektorenkonferenz das UOG 1993 ablehnen und weitere Maßnahmen beraten, wurde damals gesagt. Die Änderungswünsche im einzelnen: Der Rektor sollte wie bisher autonom von der Universität aus dem Kreis der Professoren gewählt werden, ebenso der Dekan (ohne Mitwirkung des Rektors) vom Fakultätskollegium und der Institutsvorstand von der Institutskonferenz. Die neue Position des Studiendekans wurde abgelehnt, ebenso eine gesetzliche Regelung der Institutsgröße. Die Trennung zwischen operativen und strategischem Organ auf Institutsebene fand keine Zustimmung der Rektoren. Zu einem neuen Gestaltungsvorschlag kam es bei der Besetzung des Universitäten- Kuratoriums, das zwischen Minister und Universitäten eingeschoben werden sollte: Hier müsse die Ministerverantwortlichkeit voll zum Tragen kommen, die Beschlüsse des Kuratoriums sollten eher beratenden Charakter haben.

Bei der Nominierung der Kuratoriumsmitglieder sollten der Hauptausschuß des Nationalrates und der Sozialpartnerbeirat wegfallen (nach dem Entwurf würden sie drei bzw. zwei Vertreter ins Kuratorium entsenden). Die Hälfte der Mitglieder sollte die Rektorenkonferenz nominieren (der Minister müßte diese dann bestätigen), die andere Hälfte direkt der Minister entsenden. Der Minister wäre dann für die Entscheidungen des Kuratoriums voll verantwortlich, die Rektoren wollen damit ,,den Minister in die Pflicht nehmen" (Rektor Hengstschläger, Uni Linz). (DIE PRESSE, 24. 3. 1993)

Die Professoren forderten in ihrer Stellungnahme zum UOG-Entwurf unter anderem, daß Rektoren und Dekane ausschließlich autonom gewählt werden, daß Kleininstitute auch in Zukunft möglich bleiben, daß das passive Wahlrecht zum Vorsitzenden der Kollegialorgane ausschließlich Professoren zukommt und daß die Teilrechtsfähigkeit der Institute erhalten bleibt. Ablehnend stand die Professorenkonferenz (Proko), welche die Interessen von rund 2000 Hochschulprofessoren vertritt, dem geplanten Studiendekan sowie dem Universitätenkuratorium gegenüber. Generell plädierte die Proko für ,,mehr Autonomie, insbesondere die Satzung betreffend, sowie Deregulierung und Entbürokratisierung". (NEUES VOLKSBLATT, 30. 3. 1993)

Die Gewerkschaftssektion der Hochschullehrer nahm gegenüber der vorgesehenen Strukturänderung eine neutrale Haltung ein, sie kritisierte aber, daß dienst- und besoldungsrechtliche Ansätze fehlten, obwohl der Entwurf personalrechtliche Regelungen enthielt. (SALZBURGER NACHRICHTEN, 1. 4. 1993)

3.1. Die parlamentarische Ebene

3.2.1. Die Regierungsvorlage

Im Frühjahr 1993 kam also endlich die Regierungsvorlage ins Parlament.

Am 23. Juni 1993 wurde vom Abgeordneten Dr. Severin Renoldner eine Petition überreicht und in weiterer Folge dem Ausschuß für Petitionen und Bürgerinitiativen zugewiesen. Am 28. Juni 1993 wurde sie dem Ausschuß für Wissenschaft und Forschung zur weiteren Beratung zugewiesen.

In der sog. Petition Nr. 75 wird der Nationalrat ersucht, die Beratungen zur Regierungsvorlage zum UOG 1993 auszusetzen und den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung aufzufordern, die Frage der Mitbestimmung der Universitätsangehörigen in den Kollegialorganen und die Frage einer adäquaten Personalstruktur nochmals zu überdenken. (AB für Wissenschaft und Forschung, 1261 der Beilagen) In dieser Petition wurden innerhalb von einer Woche über 3000 Unterschriften von Universitätsassistenten gesammelt.

Der Unterausschuß des Parlaments

Ab Ende Juni/Anfang Juli 1993 wird die Gesetzesvorlage von Vizekanzler Erhard Busek in einem eigenen Unterausschuß des Parlaments behandelt. Für diesen Unterausschuß wurden von der SPÖ die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Dr. Ewald Nowotny, Mag. Walter Posch, Dr. Helmut Seel, Dr. Johann Stippel, von der ÖVP die Abgeordneten Dr. Gerhard Bruckmann, Dr. Christian Brünner, Mag. Wilhelm Molterer, Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch, vom Klub der Freiheitlichen Partei Österreichs die Abgeordneten Mag. Herbert Haupt und Herbert Scheibner sowie von den Grün-Alternativen der Abgeordnete Dr. Severin Renoldner nominiert.

Der Unterausschuß behandelte die erwähnten Vorlagen in seinen Sitzungen am 6. und 15. Juli, 29. und 30. September sowie am 6. und 12. Oktober 1993. Am 15. Juli 1993 wurde ein Hearing vor Experten durchgeführt. (AB für Wissenschaft und Forschung, 1261 der Beilagen)

Über das Ergebnis der Unterausschußverhandlungen berichtete der Obmann des Unterausschusses dem Ausschuß für Wissenschaft und Forschung in seiner Sitzung am 12. Oktober 1993. Im Zuge der Verhandlungen brachten die Abgeordneten Dr. Stippel und Dr. Brünner einen umfassenden Abänderungsantrag ein. Weiters wurde von den Abgeordneten Dr. Renoldner, Dr. Brünner und Dr. Stippel ein gemeinsamer Abänderungsantrag eingebracht. Darüber hinaus brachte der Abgeordnete Dr. Renoldner neun Abänderungsanträge ein. (NR:GPXVIII S. 133, 15379) Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der Abänderungsanträge mit Stimmenmehrheit angenommen. Die Petitionen Nr. 9 und Nr. 75 waren somit miterledigt. Die obenerwähnten Abänderungsanträge des Abgeordneten Dr. Renoldner fanden nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit. (AB für Wissenschaft und Forschung, 1261 der Beilagen)

3.2.2. Der Wissenschaftsausschuß

Am 20. Oktober stellt der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung den Antrag an den Nationalrat, dem Gesetzesentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen. Die Regierungsvorlage sieht die Schaffung einer aufgabenadäquaten Organisationsstruktur für die Universitäten unter Beibehaltung der Partizipation aller Universitätsangehörigen an den universitären Entscheidungsprozeß durch ein neues Bundesgesetz mit geringerer Regelungsdichte sowie eine Stärkung der Universitätsautonomie durch Verlagerung wesentlicher Entscheidungskompetenzen an die Universitäten vor. (AB für Wissenschaft und Forschung, 1261 der Beilagen)

3.2.3. Die Debatte im Nationalrat

Am 20. Oktober wird das UOG in der 133. Sitzung der Nationalrates in der XVIII.

Gesetzgebungsperiode verhandelt. Vorsitzende waren Präsident Dr. Fischer, zweiter Präsident Dr. Lichal und dritte Präsidentin Dr. Heide Schmidt. Berichterstatter war Abgeordneter Dr. Lackner.

Vor allem die FPÖ hat ihrem Unmut über das UOG 93 vehement Luft gemacht. Sie wies unter anderem auf die Fülle der Abänderungsanträge hin und sprach sich ganz dezidiert gegen das Universitäts-Organisationsgesetz aus. Sämtliche eingebrachte Abänderungsanträge von Abgeordneten Dr. Renoldner und Freunden wurden abgelehnt.

Während der Debatte flatterten Flugblätter auf die Abgeordneten im Plenum herab: ,,Gegen soziale Verschärfungen und den Ausverkauf der Universitäten an Interessen der ,,Wirtschaft" und ,,Nein zum UOG". Aber die Parlamentarier blieben gelassen. Mit den Stimmen der Regierungsparteien wurde das UOG beschlossen. Die Oppositionsparteien waren entschieden gegen das UOG.

3.2.4. Die Debatte im Bundesrat

Die Debatte im Bundesrat fand am 4. November 1993 statt. Die Debatte im Bundesrat gestaltete sich weniger spannend und weitaus unspektakulärer. Auffallend war vielleicht, daß zwar SPÖ, ÖVP, einige Freiheitliche und nur ein Liberaler bei der Debatte im Bundesrat anwesend waren. Im Bundesrat gab es weit weniger Opposition. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben wurde angenommen.

Von der Großen Koalition wird das UOG 1993 als ,,Jahrzehntegesetz" gefeiert. Die letzte große Universitätsreform lag Jahre zurück. Die Alleinregierung Kreisky mit Wissenschaftsministerin Herta Firnberg reagierte mit dem UOG 1975 auf die gesellschaftlichen Veränderungen in den 60er Jahren. (WIENER ZEITUNG Nr. 11, 1993) Am 26. November 1993 wird das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten (UOG 1993) im Bundesgesetzblatt Nr. 805/1993 veröffentlicht.

4. Politische Netzwerke

4.1. Akteure bei der Entstehung des UOG 93

Die Zuständigkeit für den Bildungsbereich in Österreich liegt überwiegend auf der bundesstaatlichen Ebene.

Der Hochschulbereich ist in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache (Art. 14 B-VG)

In Österreich werden in den politischen Entscheidungsprozeß Interessensgruppen einbezogen. Dies gilt in besonderem Maß für die Hochschulpolitik. Der wohl wichtigste Akteur beim UOG 93 war die Bundesregierung, von der die Initiative für dieses Gesetz ausgegangen ist. Auch der weitere Verlauf des Gesetzes ist stark von den Regierungsparteien beeinflußt. Als zweitwichtigsten Akteur könnte man das Wissenschaftsministerium mit Wissenschaftsminister Erhard Busek bezeichnen. Busek war es ja, der die einzelnen Entwürfe vorstellte. Beim UOG 1993 blieb keine der Interessensgruppen gelassen. Ob das die Professorenkonferenz, die Österreichische Hochschülerschaft oder die österreichische Rektorenkonferenz war. Alle hatten etwas zu sagen und fast alle hatten etwas Negatives zu sagen. Die Verbände der Sozialpartnerschaft spielten im Gesetzgebungsprozeß nur eine untergeordnete Rolle. Nur die Hochschullehrergewerkschaft meldete sich einmal zu Wort, ansonsten war kaum eine Reaktion der Verbände zu bemerken. Weitere Akteure im Gesetzgebungsprozeß waren natürlich auch die Oppositionsparteien, deren Kritik sich durch den gesamten Gesetzgebungsprozeß zog. Trotz dieser heftigen Kritik von allen Seiten, haben die Regierungsparteien das Gesetz durchgesetzt und mir scheint, daß viele Einwände gar nicht sehr ernst genommen wurden.

Wesentliche Akteure beim UOG 1993 waren zusammenfassend also verschiedene universitäre und außeruniversitäre Interessensvertretungen und die Bundesregierung.

Einige der Akteure:

- Universitäre Einrichtungen:

Universitätsgremien gesamt (Akademische Senate, Fakultätskollegien, Institutskonferenzen, Studienkommissionen) und die jeweiligen Kurien

Einzelne Professoren

Österreichischer Dozentenverband

Universitätsprofessorenverbände

Assistentenverbände

Universitätslehrerverbände

Österreichische Rektorenkonferenz

Bundeskonferenz der Universitäts- und Hochschulprofessoren

- Politische Akteure

Bundesministerium

Bundesregierung

Landesregierungen

Parlament

Politische Parteien

- Österreichische Hochschülerschaft

Zentralausschuß, Hauptausschüsse, Fakultätsvertretungen

Studienrichtungsvertretungen

Fraktionen der Hochschülerschaft

- Interessensverbände

ÖGB (Bundessektion Hochschullehrer, Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Gewerkschaft der Privatangestellten)

Arbeiterkammer

Vereinigung Österreichischer Industrieller

Bundeswirtschaftskammer

Österreichische Ärztekammer

Handlungsebenen bei der Entstehung des UOG 93

Das UOG 93 wurde 3 Jahre lang auf verschiedenen Ebenen behandelt. Von seiten der Universität wurden verschiedene Arbeitsgruppen eingesetzt. Schon in der vorparlamentarischen Ebene kam es zu langwierigen Diskussionen, Expertengesprächen und Änderungsvorschlägen. Wichtig waren die Verhandlungen der Koalitionsparteien auf Regierungsebene. In der Vorbereitungsphase bestimmte aber allein das Wissenschaftsministerium, welche Richtung das UOG 93 einschlagen würde. Die parlamentarische Ebene ist bei diesem Gesetzgebungsprozeß meiner Meinung nach nicht von vorrangiger Bedeutung, außer vielleicht die Ausschußsitzungen, in denen die Probleme thematisiert und diskutiert wurden.

4.2. Netzwerktypologie

Da es beim UOG 93 eine große Anzahl von handelnden Akteuren gegeben hat, fällt eine Einordnung in eine der Netzwerktypologien Van Waardens nicht leicht. (VAN WAARDEN, p. 46) Was beim UOG 93 auffallend ist, ist daß die klassischen Interessenorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber an diesem Gesetzgebungsprozeß so gut wie gar nicht beteiligt waren. Allerdings waren sehr viele der ,,nicht klassischen" Interessensgruppen (Mittelbauverbände, Hochschülerschaft, etc.) vertreten.

,,Issue networks"

Die Kategorie ,,loses Netzwerk" ist vielleicht insofern ganz passend, als beim UOG 93 eine Vielzahl von Akteuren beteiligt waren und die Machtpositionen nicht ganz klar waren. . Entscheidungsfindungen passierten aufgrund vieler formeller und auch informeller Kontakte der Akteure untereinander. Inwieweit die Interessen wirklich zur Zufriedenheit aller umzusetzen waren, bleibt umstritten. Unumstritten scheint mir jedoch die Tatsache, daß das Netzwerk nicht zur Zufriedenheit aller funktioniert hat.

,,clientism"

Die vielen Interessensgruppen versuchen durch unterschiedlich ausgeübten Druck auf die Bürokratie in den Gesetzgebungsprozeß miteinbezogen zu werden und ihre Wünsche durchzusetzen. Es ist zwar keine Monopolstellung gegeben, aber die Universitätsangehörigen fordern genauso eingebunden zu werden, wie die starken Interessensverbände der Sozialpartnerschaft in anderen Fällen. Die Entscheidungsgewalt bleibt aber beim Staat.

5. Bibliographie

5.1. Quellen

Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung, 1261 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XVIII. GP

Stenographisches Protokoll, 109. Sitzung des Nationalrates, XVIII. GP, Mittwoch 24. März 1993.

Stenographisches Protokoll, 124. Sitzung des Nationalrates, XVIII. GP, Mittwoch, 16. Juni 1993

Stenographisches Protokoll, 133. Sitzung des Nationalrates, XVIII. GP, Mittwoch 20. Oktober 1993.

Regierungsvorlage, 1125 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XVIII. GP

Stenographisches Protokoll, 575. Sitzung des Bundesrates, Donnerstag 4. November 1993.

5.2. Literatur

BMWF (Hrsg.), Materialien zur Hochschulreform Nr. 1. Die neue Universitätsstruktur. Reformkonzept, Wien 1991

BMWF (Hrsg.), Materialien zur Hochschulreform Nr. 3. Universitätsreform. Stellungnahmen, Wien o.J.

BMWF (Hrsg.), Materialien zur Hochschulreform Nr. 5. Universitätsorganisationsgesetz´93. Entwurf, Erläuterungen, Kostenrechnung, Wien o.J.

BMWF (Hrsg.), Materialien zur Hochschulreform Nr. 6. Entwurf Universitätsorganisationsgesetz´93. Entwurf, Erläuterungen, Kostenrechnung, Wien o.J.

BMWF (Hrsg.), Materialien zur Hochschulreform Nr. 7. Universitätsorganisationsgesetz´93. Ergebnisse des Begutachtungsverfahrens, Wien o.J.

BODENHÖFER, Hans-Joachim; Bildungspolitik, in: Hans Dachs u.a. (Hrsg.), Handbuch des politischen Systems Österreichs, Wien 1997, S. 592-607.

VAN WAARDEN, Frans; Dimensions and types of policy networks, in: European journal of Political Research, Special Issue, Vol. 21/1992, p. 29-52.

Internet:

http://www.bmwf.gv.at

Zeitschriften:

DIE FURCHE, Nr. 11, 18. 3. 1993

DIE PRESSE, 24. 3. 1993

NEUES VOLKSBLATT, 30. 3. 1993

SALZBURGER NACHRICHTEN, 1. 4. 1993

WIENER ZEITUNG, Nr. 11 (Beilage)

Fin de l'extrait de 18 pages

Résumé des informations

Titre
Politische Entscheidungsprozesse: Rahmenbedingungen-Ebenen-Akteur
Université
University of Vienna  (Politikwissenschaft)
Cours
Seminar Österreichische Regimelehre
Note
1
Auteur
Année
1999
Pages
18
N° de catalogue
V94984
ISBN (ebook)
9783638076647
Taille d'un fichier
463 KB
Langue
allemand
Mots clés
Politische, Entscheidungsprozesse, Rahmenbedingungen-Ebenen-Akteur, Politikwissenschaft, Wien, Seminar, Regimelehre
Citation du texte
Melanie Toeffel (Auteur), 1999, Politische Entscheidungsprozesse: Rahmenbedingungen-Ebenen-Akteur, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/94984

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