Einflüsse eines ehrenamtlichen Engagements in der Geflüchtetenhilfe auf die Professionsvorstellungen von angehenden Sozialarbeiter_innen


Masterarbeit, 2017

109 Seiten, Note: 1,5


Leseprobe


Inhalt

Einleitung

I.) Theoretische Grundlagen

1. Profession Soziale Arbeit
1.1 Begriffsbestimmung „ Soziale Arbeit“
1.2 Von der Verberuflichung Sozialer Bewegungen zur Professionalisierung
1.3 Begriffsbestimmung „Beruf‘, „Profession“ und „Professionalisierung“
1.4 Allgemeine Professionalisierungstheorien
1.5 Spezifika der Sozialen Arbeit
1.6 Professionalisierungskonzepte der Sozialen Arbeit
1.7 Professionsvorstellungen Studierender der Soziale Arbeit

2. Ehrenamtliches Engagement
2.1 Begriffsbestimmung
2.2 Daten (inkl. Bezug zur Geflüchtetenhilfe)
2.2.1 Engagementquote
2.2.2 Tätigkeitsbereiche
2.2.3 Organisationsformen
2.3 Motivationen (inkl. Bezug zur Geflüchtetenhilfe)
2.4 Verhältnis zwischen Beruf, Ehrenamt und Profession
2.5 Ehrenamt und Soziale Arbeit

3. Geflüchtetenhilfe
3.1 Begriff: Geflüchteter vs. Flüchtling
3.2 Aufgaben und Tätigkeitsbereiche
3.3 Besonderheiten
3.3.1 „Verletzbare Gruppen“
3.3.2 Integrationsbarrieren von Geflüchteten

II.) Eigene Untersuchung

4. Empirische Erhebung: „Einflüsse eines ehrenamtlichen Engagements in der Geflüchtetenhilfe auf die Professionsvorstellungen von angehenden Sozialarbeiter_innen“
4.1 Zum Untersuchungsgegenstand
4.2 Reflexion der eigenen Involviertheit
4.3 Datenerhebungsmethode und Auswertungsverfahren
4.4 Plan und Durchführung
4.4.1 Auswahl und Suche von Gruppendiskussionsteilnehmer_innen
4.4.2 Gruppenkonstellation
4.4.3 Der geplante Diskussionsaufbau
4.4.4 Erfassung der Gruppendynamik
4.4.5 Analyse

5. Ergebnisse
5.1 Verläufe der Gruppendiskussionen
5.1.1 Die erste Gruppendiskussion
5.1.2 Die zweite Gruppendiskussion
5.1.3 Gemeinsamkeiten und Unterschiede
5.2 Diskussionsinhalte
5.2.1 „richtige“ und „falsche“ Hilfe
5.2.2 Was ist professionell?
5.2.3 Politische Positionierung
5.3 Professionsvorstellungen der Ehrenamtlichen
5.4 Einflüsse eines ehrenamtlichen Engagements in der Geflüchtetenhilfe

6. Resümee

Literaturverzeichnis

- Ich widme diese Arbeit den noch im Werden begriffenen Sozialarbeiter_innen, die ich im Zuge der Gruppendiskussionen kennenlernen durfte. Sie sind eine Parabel für die Arbeit an sich. Am Anfang war ein leeres Blatt und am Ende gibt ein jeder was ab.

Dazwischen liegt ganz viel Individuum, aber auch Anpassung-wenn mensch so will: individuelle Anpassung, oder angepasste Individualität.

Viele Punkte mussten beachtet werden: Methoden, Konzepte, Theorien, Erfahrungen, Kommunikationen, Präsentationen, Abstraktionen, Induktionen, Deduktionen, Reflexionen, Fachwissen, jede Menge Disziplin und der Versuch genau das auf den Punkt zu bringen.

Fast schon professionell, trotz oder gerade wegen der vielen Ambivalenzen, Unzulänglichkeiten und Widersprüchen, die sich in der Sozialen Arbeit zwangsläufig ergeben.. .doch wer würde es sich anmaßen, darüber zu urteilen? -

III.) Anhang

1. Gruppendiskussionsleitfaden

2. Transkriptionsregeln

3. Zeitlicher Ablauf Gruppendiskussion I

4. Zeitlicher Ablauf Gruppendiskussion II

5. GD-Transkripte (Gruppendiskussion I + II in einer Zeilennummerierung)

Der Anhang ist nicht im Lieferumfang enthalten

Anmerkungen: Um kenntlich zu machen, dass sich, die hier aufgeführten und generell die allermeisten, Personengruppen nicht auf die gängigen Geschlechtszuordnungen männlich und weiblich beschränken lassen, arbeite ich in dieser Arbeit mit einer „Geschlechter-Lücke (Gender-Gap)“. Aus eben diesem Grund verwende ich anstelle des Wortes „man“, welches die Allgemeinheit meint, aber wie der „Mann“ ausgesprochen wird und daher unnötigerweise mit der maskulinen Form assoziiert wird, das neutrale Wort „mensch“.

Ferner verwende ich in dieser Arbeit die Bezeichnung „Geflüchteter“ und „Geflüchtete“ statt „Flüchtling“ oder „Flüchtlinge“. Da die Gründe hierfür vielfältig sind, erläutere ich sie im Kapitel „Geflüchtetenhilfe“.

Einleitung

Im Zuge eines sozialarbeiterischen Lebens durchläuft ein_e Sozial Arbeiter_in verschiedene und ganz individuelle Entwicklungsphasen. Von Begegnungen im familiären Umfeld, der Schule, in Form von Praktika, über das Studium, welches oftmals von einschlägigen Nebenjobs begleitet wird, seltener über die Mainstream-Medien, bis hin zur Berufspraxis oder hinein in die Wissenschaft, gibt es viele Einflüsse, die die eigenen Vorstellungen über das, was Soziale Arbeit ist und welche Rolle mensch selbst darin einnimmt, prägen. Eine bereits über mehrere Jahrzehnte geführte Debatte über die Profession der Sozialen Arbeit hat zwar keine eindeutigen Antworten, aber so doch grundlegende und differenzierte Positionen hervorgebracht.

Doch welche Vorstellungen über Soziale Arbeit haben angehende Sozialarbeiter_innen, die sich außerhalb wissenschaftlicher Fachdiskurse dem Thema widmen? Welche Erwartungen über die spätere Berufspraxis Sozialer Arbeit schlagen sich in diesen nieder? Und inwiefern beeinflussen Erfahrungen außerhalb der akademischen Ausbildung diese, insbesondere dann, wenn sie in einem Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit gesammelt werden, noch dazu in einem öffentlich aufgeladenen Spannungsfeld mit erheblichem Potenzial im Positiven, wie im Negativen? Wie reagieren die Einflussfaktoren eigener „laienhafter“ Erfahrungen auf die Vorstellung einer späteren professionellen Berufspraxis miteinander, wenn sie in einen Sinnzusammenhang gebracht werden?

Diese Abschlussarbeit des Masterstudienganges „Bildung und Soziale Arbeit“ ergründet diese Fragen im kleinen Rahmen einer nicht-repräsentativen Untersuchung im Rückgriff auf zwei für diesen Zweck arrangierte Gruppendiskussionen, an denen Studierende der Sozialen Arbeit teilnahmen, welche sich ehrenamtlich in der Geflüchtetenhilfe engagier(t)en. Sie ist somit eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem, was sie dadurch im Werden begriffen ist: nicht nur die abschließende Berufsqualifikation des Verfassers, sondern auch ein Entwicklungsschritt zur jeweils eigenen, ganz individuellen Professionalisierung aller Beteiligten. Der Fokus liegt dabei auf den subjektiv wahrgenommenen Einflussfaktoren einer sozialen Tätigkeit, die im Rahmen eines speziellen Arbeitsfeldes der Sozialen Arbeit, der Geflüchtetenhilfe, freiwillig ausgeübt wird. Summa Summarum macht sich diese Abschlussarbeit daran, „Licht ins Dunkel“ der Schnittmenge gleich dreier Forschungsfelder zu tragen: Geflüchtetenhilfe, Ehrenamt und Professionalisierungsdiskurs der Sozialen Arbeit. Dies geschieht mit klassisch explorativen Charakter neben der allgemeinen theoretischen Auseinandersetzung, mit Hilfe der subjektiven Vorstellungen der Gruppendiskussionsteilnehmer_innen, welche zu allen drei Feldern einen Bezug haben.

Dieses Vorgehen geziemt sich allein schon wegen der Breite der einzelnen Themen, der damit einhergehenden Komplexität der Schnittmenge und des, im Gegensatz zur Fülle von Rezeptionen aus den Einzelgebieten, vorhandenen Mangels an Forschungsergebnissen in diesem speziellen Bereich. Gieseke lässt die Hoffnung zu, dass dieses Vorhaben, insofern die Qualität stimmt, die Mühe weiterer, daran anknüpfenden Vertiefungen wert ist:

„Professionsforschung benötigt für ihre dominanten Handlungsfelder aus erwachsenpädagogischer Sicht mehr innovierende Forschung, die sich stärker auf das Feld und die dort wirksamen pluralen Kräfte verstehend, analysierend und interpretierend einlässt.“ (Gieseke, 2012, S.444)

Doch ebenso wie die Notwendigkeit bzw. Rechtfertigung einer solchen Forschung, offenbart dieses Zitat auch die Schwierigkeiten, die damit verbunden sind. Professionsforschungen gibt es viele, wodurch sich ein dominantes Handlungsfeld charakterisiert ist unklar, ebenso das Wesen einer erwachsenpädagogischen Sicht. Klar hingegen ist die Botschaft, dass sich die Forschung stärker dem Feld und seinen Akteuren widmet und weniger in der Theorie versinkt. Um dem im Sinn einer innovativen Forschung gerecht zu werden, wird diese Arbeit, die sich als Teil der Professionsforschung betrachten lässt, wie folgt strukturiert: Das Handlungsfeld ist die Geflüchtetenhilfe, dass im Professionsdiskurs der Sozialen Arbeit ein bislang marginales Dasein fristet (vgl. Scherr, 2015, S.16).1 Die dort wirksamen pluralen Kräfte sind die ehrenamtlichen Studierenden der Sozialen Arbeit. Die erwachsenpädagogische Sicht ergibt sich aus dem Umstand, dass dies eine Forschung im Rahmen einer universitären Einrichtung ist.

Um keine falschen Hoffnungen zu wecken oder je nach Einstellung keine etwaigen Ängste zu schüren: Die hier angestrebte Professionsforschung hat nicht zum Ziel zu klären, ob und warum die Soziale Arbeit eine Profession ist oder nicht. Im Gegensatz zu einer solchen Bewertung, die ein Großteil der Professionsliteratur der Sozialen Arbeit ausmacht, stellt sie die Frage, inwiefern sich konkrete praktische Erfahrungen, welche freiwillig und laienhaft, aber in einem ihrer Arbeitsfelder erworben wurden, auf die Vorstellungen der angestrebten Profession auswirken. Dennoch und gerade deshalb können weder die jahrzehntelange Professionsdiskussion, noch bisherige allgemeine Erkenntnisse über das Ehrenamt ignoriert werden. Dasselbe gilt für die Besonderheiten der Geflüchtetenhilfe.

Dementsprechend wird im ersten Kapitel mit dem unklarsten Gegenstand begonnen: Der Profession Sozialer Arbeit. Dies schließt freilich eine genaue Bestimmung der einschlägigen Begriffe, einen Blick in die Professionsgeschichte Sozialer Arbeit und diverse Ansätze und Konzepte mit ein.

Das zweite Kapitel widmet sich dem ehrenamtlichen Engagement. Zunächst ebenfalls mit der Begriffsbestimmung. Zusätzlich aber auch mit der Präsentation allgemeiner Daten über die Zusammensetzung und Motivationen ehrenamtlich tätiger Menschen, um diese mit denen, welche im Bereich der Geflüchtetenhilfe bereits existieren, vergleichen zu können. Den Schluss bildet eine Darstellung des ambivalenten Verhältnisses, welches die Soziale Arbeit mit dem Ehrenamt pflegt.

Im dritten Kapitel wird das Arbeitsfeld der Geflüchtetenhilfe beleuchtet. Wie gehabt, wird mit der obligatorischen Begriffsbestimmung begonnen, um dann insbesondere die Aufgaben- und Tätigkeitsvielfalt darin herauszustellen. Abschließend wird die besondere Situation der Geflüchteten in der Gesellschaft und für die Soziale Arbeit beleuchtet, welche maßgeblich von strukturell bedingten Integrationsbarrieren bestimmt ist.

Dies legt den Grundstein für die eigene Erhebung und ihr Forschungsdesign, welches in Kapitel vier dargestellt wird. Dies umfasst sowohl Überlegungen, die die Wahl der Geflüchtetenhilfe als exemplarisches Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit rechtfertigen, als auch eine Darstellung des methodischen Vorgehens, in der die Gruppendiskussion Auskunft über die Einstellungen und Wahrnehmungen der Teilnehmenden gibt. Dass dies über eine reine Informationsgewinnung hinausgeht, wird durch die rekonstruktiv-dokumentarische Auswertungsmethode als ihr Analysewerkzeug deutlich. Ebenso wird die Auswahl der Teilnehmenden begründet und ihr teilweise vorhandener persönlicher Kontakt und somit die eigene Involviertheit in die Forschung kritisch reflektiert.

Im fünften Kapitel werden die Ergebnisse präsentiert. Hier werden zunächst die Verläufe der Gruppendiskussionen dargestellt und miteinander verglichen. Die daraus gewonnenen Diskussionsinhalte werden in den drei Kategorien „Die «richtige» und die «falsche» Hilfe“, „Was ist professionell?“ und „Politische Positionierung“ präsentiert und nehmen konzeptionell Bezug auf Einzelaspekte der Professionsvorstellungen. Den Abschluss des Kapitels bildet die zusammenfassenden Darstellung dieser Professionsvorstellungen und den, dafür ursächlichen, ehrenamtlichen Einflüssen aus den Erfahrungen in der Geflüchtetenhilfe.

Im sechsten und letzten Kapitel wird ein Fazit gezogen, welches die Relevanz der empirischen Erhebung für die Soziale Arbeit darlegt und eine Empfehlung zum passenden Umgang mit diesen Ergebnissen bietet.

I. Theoretische Grundlagen

1. Profession Soziale Arbeit

Um die Profession der Sozialen Arbeit als Teil des Untersuchungsgegenstandes nutzbar machen zu können, wird diese im folgenden Kapitel näher betrachtet. Hierzu wird die Soziale Arbeit zunächst als solche umrahmt und ihr historischer Bezug zu den sozialen Bewegungen angerissen, da sich diese überwiegend ehrenamtlich konstituierten. Im Weiteren werden die einschlägigen Begriffe „Beruf“, „Profession“ und „Professionalisierung“ bestimmt und gängige Professionalisierungstheorien skizziert, um ihre inhärenten Differenzierungsmerkmale im Anschluss speziell auf die Soziale Arbeit zu richten und mögliche Umgangsweisen damit zu skizzieren, welche im weiteren Verlauf als Anknüpfungspunkte für die eigene Erhebung dienen. Den Abschluss bilden die Vorstellungen von Studierenden über die Soziale Arbeit, wie sie bereits empirisch erhoben und in Fachkreisen rezipiert wurden, um eine Verknüpfung zur eigenen Untersuchung ziehen zu können und diese im Forschungsstand verorten zu können.

1.1 Begriffsbestimmung „Soziale Arbeit“

Laut Kleve ist es bisweilen ungeklärt und weitgehend unbestimmt, was mit „Soziale Arbeit“, „Sozialarbeit“ und „Sozialpädagogik“ eigentlich gemeint ist (vgl. Kleve 2000, S.67). Die Frage danach, was Soziale Arbeit ist, ist für ihn daher eine Grundfrage sozialarbeiterischer Disziplin und Profession, die aufgrund des ständigen sozialen Wandels immer wieder neu gestellt werden muss (vgl. Kleve, 2003, S.15). Im Wörterbuch Soziale Arbeit heißt es dementsprechend allgemein gehalten, dass die „Soziale Arbeit“ aus unterschiedlichen Gründen als „Oberbegriff für «Sozialpädagogik » und «Sozialarbeit » verwendet“ (Kreft/Mielenz, 2013, S.773) wird. Um diesen Oberbegriff glaubhaft verwenden zu können müsse er „Überzeugende Auskünfte“ (ebd.) über seine Arbeitsfelder, Ziele, zentralen Begrifflichkeiten, Tätigkeiten, Konzepte, Methoden und Verfahren geben (vgl. ebd., S.776f.). Das ist auch deshalb nötig, weil die Soziale Arbeit aus einer Gemengelage an diffusen Aktivitäten besteht, die sich teils ergänzen, teils widersprechen, oder (scheinbar) nicht in Verbindung miteinander stehen (vgl. Wendt, 1995, S.22).

„Der Spielraum Sozialer Arbeit ist offen, und sie erfolgt darin bei synchroner Betrachtung flexibel und variabel. Die Mitwirkenden sind verschieden motiviert, und sie denken sich nicht das Gleiche bei ihrem Engagement. Es wäre recht «unsozial» [...] aussagen zu wollen, worin das Wesen der Sozialen Arbeit besteht. [...] In ihr, der Arbeit selber, konkurrieren in der Gesellschaft verbreitete Anschauungen: politische, moralische, religiöse, alltagspragmatische und idealistische von einem besserem [sic] Leben und besseren Welt.“ (Wendt, 1995, S.24f.)

Durch die Vielzahl der Akteur_innen, welche verschiedene Interessen verfolgen, verwundert es nicht, dass der Begriff „Soziale Arbeit“ laut Engelke, Borrmann und Spatscheck ein:

„über 100 Jahre alter Klammerbegriff für Handlungen wie «aktivieren», «anleiten», «ausgrenzen», «ausmerzen», «ausschalten», «austauschen», «befrieden», «belehren», «beraten», «bevormunden», «binden», «deuten», «disziplinieren», «emanzipieren», «entwickeln», «ermutigen», «erziehen», «fördern», «fürsorgen», «fürsprechen», «helfen», «kontrollieren», «leiten», «lehren», «lieben», «normalisieren», «pflegen», «rekonstruieren», «rehabilitieren», «resozialisieren», «selektieren», «sozialisieren», «unterstützen», [...] «versorgen», «verstehen», «verwahren», «züchten», usw. [ist].“ (Engelke/Borrmann/Spatscheck, 2009, S.11f.)

Diese Aufzählung bezeugt die verschiedenen Assoziationen, welche über die Soziale Arbeit kursieren. Die daraus resultierenden Begriffsbestimmungen sind folglich so unterschiedlich, dass viele Autor_innen aus Gründen der Einheit (oder Bequemlichkeit) auf die Definition der Federation of Social Workers (IFSW) verweisen, welche auch von ihren Mitglieder_innen geteilt wird, zu denen sich auch die Gewerkschaft „Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V“ (DBSH) bekennt (vgl. ebd., S.12). Diese wurde im Juli 2014 auf der Generalversammlung der IFSW in Melbourne neu gefasst (vgl. Schilling/Klus, 2015, S.172f.) und lautet wie folgt:

„Soziale Arbeit fördert als praxisorientierte Profession und wissenschaftliche Disziplin gesellschaftliche Veränderungen, soziale Entwicklungen und den sozialen Zusammenhalt sowie die Stärkung der Autonomie und Selbstbestimmung von Menschen. Die Prinzipien sozialer Gerechtigkeit, die Menschenrechte, die gemeinsame Verantwortung und die Achtung der Vielfalt bilden die Grundlage der Sozialen Arbeit. Dabei stützt sie sich auf Theorien der Sozialen Arbeit, der Human- und Sozialwissenschaften [...]. Soziale Arbeit befähigt und ermutigt Menschen so, dass sie die Herausforderungen des Lebens bewältigen und das Wohlergehen verbessern, dabei bindet sie Strukturen ein. Diese Definition kann auf nationaler und/oder regionaler Ebene weiter ausgeführt werden.“ (https://www.dbsh.de/beruf/definition-der-sozialen-arbeit/deutsche- fassung.html [Stand: 05.09.2017])

Diese Definition bietet sowohl Schwierigkeiten als auch Möglichkeiten. Zum einen muss darauf verwiesen werden, dass sie im Entstehungskontextes von Mitgliederorganisationen aus insgesamt 116 Ländern (Stand: September 2016) steht (vgl. ebd.). Damit einhergehend sind sowohl Kompromisse, um den einzelnen Verständnissen von Sozialer Arbeit gerecht zu werden, sowie Deutungsunterschiede im Zuge der Übersetzung unvermeidbar (vgl. ebd.). Den genuinen Unklarheiten bezüglich des Sinngehalts einzelner Begriffe im Zuge der sprachlichen Übersetzung innerhalb dieser Definition ist der Verweis auf die Möglichkeit der nationalen und regionalen Erweiterung im letzten Satz entgegengestellt. Auch ist diese Definition gewerkschaftsideologisch gefärbt und formuliert daher eher ein zu verwirklichendes Ziel, als eine realistische Bestandsaufnahme. Aus machtkritischer oder marxistischer Perspektive fördert die Soziale Arbeit (in kapitalistischen Arbeitsverhältnissen) keine gesellschaftlichen Veränderungen, sondern konserviert ihre Strukturen um die Reproduktion der Arbeitskraft aufrechtzuerhalten (vgl. Sorg, 2006, S.1097ff.).

Ebenso könnte mensch die Achtung der Vielfalt bei kirchlichen Trägern in Bezug auf ihre selektierende Einstellungspraxis infrage stellen. So trifft die benannte Grundlage des Pluralismus auf die Soziale Arbeit nur dann zu, wenn mit ihr das Vorhandensein unterschiedlichster Akteur_innen gemeint ist, die diese Vielfalt selbst nicht (in allen Bereichen) praktizieren (müssen), sich aber hinreichend von den anderen abgrenzen.

Aus diesen Gründen ist nach wie vor nicht möglich, der Komplexität Sozialer Arbeit auch nur annähernd durch eine (einzige) Definition gerecht zu werden. Doch gerade weil es mehrere Theorien, Arbeitsfelder, Träger und Adressat_innen gibt, die jeweils andere Perspektiven voraussetzen, eignen sich einige Punkte der Definition vom IFSW um die einzelnen Positionen, wie z.B. das Adressat_innenverhältnis, die übergeordnete Orientierung/Selbstmandatierung an den Prinzipien sozialer Gerechtigkeit und den Menschenrechten oder die theoriegenerierende Praxis, als Professionsmerkmale zu verhandeln. Damit ist sie nicht nur die international und global anerkannteste und einflussreichste Definition der Sozialen Arbeit, sondern auch die, die im Sinne der Forschungsfrage adäquat erscheint.

Grundsätzlich kann aus der Definition verallgemeinert werden, dass Soziale Arbeit am Autonomiegewinn des Individuums interessiert ist und sich dem Empowerment-Gedanken folgend idealerweise versucht durch seine vorübergehende Präsenz in Form von Intervention oder Prävention selbst überflüssig zu machen (vgl. Herriger, 2010, S157f.). Ergänzend muss allerdings auch konstatiert werden, dass die Soziale Arbeit seit ihrer Entstehung eine notwendige Begleiterscheinung kapitalistischer Gesellschaften darstellt, von der sie selbst ökonomisch abhängig ist und deren systemimmanent produzierten Problemlagen sie auffängt (vgl. Seithe, 2012, S.399). Eine fehlende Artikulation dieser Ambivalenz kann zur schweigenden und unbewussten Einwilligung einer Individualisierung von Problemlagen führen (vgl. Euteneuer, 2005, S.5f.). Folgerichtig wird Soziale Arbeit, auch innerhalb der eigenen Disziplin und Profession, dafür kritisiert, staatliche Normalisierungstendenzen zu unterstützen, welche zur Diskriminierung abweichenden Verhaltens führt (vgl. Wagner, 2009, S.15). Um dieser Gefahr im Sinne der eigenen Adressat_innenorientierung gerecht zu werden, ergibt sich, dass „politisches Wissen ein unabdingbares Element professioneller Kompetenz in sozialen Berufen darstellt“ (Baum, 2004, S.13). Weswegen Baum Sozialarbeiter_innen nahelegt „sich darüber klar [zu] sein, daß sie [...] Teil praktizierender Politik sind, und daß ihr berufliches Handeln wiederum unweigerlich die Politik beeinflusst“ (ebd.).

1.2 Von der Verberuflichung sozialer Bewegungen zur Professionalisierung

„Geschichtsschreibung ist eine [...] unverzichtbare, wesentliche Ebene der Selbst-Reflexion der Sozialen Arbeit und zur Selbst-Aufklärung über das Handeln und Wirken in allen drei Dimensionen der geschichtlichen Zeit notwendig.“ (Widersprüche Heft 101 [Editorial], 2006, S.5) Zweifelsohne ist der Bezug zur Geschichte der Sozialen Arbeit wichtig, da er die Gegenwart begreifbar macht und Anlass zur Hoffnung auf eine zukünftige Optimierung gibt. Dennoch ist sie kein Sammelsurium von historischen Fakten, sondern eher als Prozess zu verstehen, der je nach Blickfeld anders ausfällt (vgl. Maurer, 2006, S.50f.). Dementsprechend wird im Rahmen dieser Ausarbeitung auf einen vermeintlichen Gesamtrückblick der Sozialen Arbeit verzichtet. Zu ihren Gunsten genügt ein dezidierter Blick auf der Verberuflichung sozialer Bewegungen, da diese zwar nicht im historischen, so doch im diskursiven, Teil dieser Untersuchung sind.

Die historischen Wegbereiter sozialpädagogischen Handelns, wie etwa von Aquin (1224-1274), Vives (1492-1540), Rousseau (1712-1778) oder Malthus (1766-1834) haben unbestritten jeweils bahnbrechende Impulse für ein gesellschaftliches Miteinander und den Umgang mit sozialen Problemen geleistet, weswegen sie teilweise noch heute diskutiert werden. Ebenso die als erste Sozialarbeiterinnen geltenden Salomon (1872-1948), Arlt (1876-1960), Adams (1860­1935) oder Follet (1868-1933). Da aber einzelne Personalien für die Fragestellung nach ehrenamtlichen Einflüssen auf die Soziale Arbeit nicht explizit ins Gewicht fallen, obgleich sie diese teils biografisch widerspiegeln, werden sie an dieser Stelle lediglich erwähnt, um die unterschiedlichen Motivationen zu verdeutlichen, die noch heute in der Sozialen Arbeit vorzufinden sind. Diese waren meist christlich oder philosophisch, aber auch ökonomisch oder ideologisch geprägt. Personenunabhängig gilt es für die praktische Entstehung der Sozialen Arbeit die klassischen sozialen Bewegungen festzuhalten, die bereits früh Arbeitsfelder erschlossen, beispielsweise die Armuts- und Jugendfürsorge oder die Familienarbeit (vgl. Wagner, 2009, S.13f.). Zu ihnen zählten die Arbeiter-, Frauen- und Jugendbewegungen des 19./20. Jahrhunderts (vgl. Schilling/Klus, 2015, S.218f.). Gemeinsam sind ihnen Errungenschaften, wie z.B. die Etablierung eines allgemeingültigen Wohlfahrtssystems, erste Ansätze einer Gesundheitsfürsorge und die Schaffung von Frauenberufen (vgl. ebd., Wagner, 2009, S.14), aber auch der Prozess einer Verberuflichung.

Aus einstigen politischen Forderungen, welche ihre Akteure an den Staat stellten, entstanden neue Tätigkeitsfelder und Arbeitsbereiche, in denen sich ein Teil der sozialen Bewegungen aufhob. Diese durchliefen mit steigender Etablierung den Prozess der Verfachlichung, mit der eine einschlägige Qualifikation (Berufsausbildung o.ä.) einherging, bis sie, im Zuge der Akademisierung auch als Studienfach zugelassen wurden (vgl. Merten, 2013, S.686).

Geschah dies jahrzehntelang in den beiden voneinander getrennten Berufen Sozialarbeit und Sozialpädagogik, verschmolzen diese aufgrund ihrer inhaltlichen Nähe und überschneidenden Arbeitsfeldern seit den 1980ern zusehends miteinander (vgl. Kreft/Mielenz, 2013, S.773). Dieser Vorgang ist als langwieriger Prozess einzustufen, der erst „in den letzten Jahren zu einem Gesamten, zur Sozialen Arbeit, zusammengewachsen [ist.]“ (Schilling/Klus, 2015, S.108f.) .

Die Professionalisierung ist laut Merten der letzte Schritt, den die Soziale Arbeit durch den „Nachweis eines fachlich einschlägigen Studiums“ (Merten, 2013, S.686) sowohl als Disziplin, ergo Wissenssystem (Lehre und Forschung), als auch als Profession, ergo professionelle Berufspraxis, tut um sich als Profession zu etablieren (vgl. ebd.). Die abgeleitete Konsequenz der Sozialer Arbeit als eine Profession ist allerdings bis heute umstritten (vgl. Dewe/Ferchhoff/ Radtke, 1992, S.11).

Rückbezogen auf den Zusammenhang zwischen sozialen Bewegungen und Sozialer Arbeit bleibt zu beachten, dass die Entwicklung hin zu verberuftlichten Arbeitsfeldern keine gradlinige in der deutschen Geschichte war, auf die sich hier beschränkt wird. Weder verlief sie einheitlich oder zeitgleich, noch ist sie als gänzlich abgeschlossen zu betrachten. Ferner traf sie nur auf einen Teil ihrer Akteur_innen zu und wies neben der Verberuflichung auch anderweitige Schnittmengen auf. Dieses Phänomen gilt ebenso für Teile der 1968er, die neue Ansätze in den Hilfen zur Erziehung, sowie der Gemeinwesenarbeit etablierten (vgl. Seithe, 2012, S.46f.) oder für geflüchtetenpolitische Bewegungen, welche teilweise mit Einrichtungen der Sozialen Arbeit kooperieren.

Dabei ist zu beobachten, dass vorhandenes politisches revolutionäres Potenzial in der Sozialen Arbeit an die durch ökonomische Abhängigkeit erzeugten Grenzen stößt und meist zugunsten einer Praxisorientierung in den Hintergrund tritt und einem utilitaristischen Verständnis weicht (vgl. Lindenberg, 2000, S.40f.). Daher sollte der Fehler vermieden werden Soziale Arbeit als den verlängerten Arm der sozialen Bewegungen zu begreifen. Im Gegenteil muss von einem ambivalenten Verhältnis ausgegangen werden, welches sich durch die Verberuflichung unweigerlich ergibt.

„Als institutionalisierter Beruf und als Profession geriet die Soziale Arbeit [...] auch ins Schußfeld der Kritik sozialer Bewegung [...] wenn [sie] sich vom Wissen um fundamentale menschliche Bedürfnisse, Rechte und Pflichten entfernte und zur Erhöhung ihres eigenen gesellschaftlichen Ansehens zu sehr und theoretisch unbedarft bis naiv mit den Forderungen der Mächtigen verbündete - seien dies Kirchen, Wirtschaft, Staat, Gerichtsbarkeit, Psychiatrie und Anstaltswesen [...]. “ (Staub-Bernasconie, 1995, S.58)

Eine Annäherung zwischen beiden gibt es dementsprechend lediglich dort, wo gemeinsam „Kritik an den gesellschaftlichen, politischen oder wirtschaftlichen Verhältnissen“ (Wagner, 2009, S.16) geübt wird. Eine Kritik der gesellschaftlichen Verhältnisse und der Verflechtung Sozialer Arbeit innerhalb dieser ist für die Professionsdiskussion(en) aus unterschiedlichen Gründen angemessen. Zum einen stellt sie die Frage und Forderung nach der angestrebten professionseigenen Autonomie und zum anderen ist sie für die Orientierung am Wohl der Adressat_innen von Bedeutung. Diese und weitere Aspekte einer Kritik, wie z.B. die Normorientierung, die konsequenter auch die Allgemeinorientierung mit einschließt, können ebenso genannt werden und werden daher in den folgenden Unterkapiteln immer wieder thematisiert, da sie ubiquitäre Elemente der Sozialer Arbeit darstellen.

1.3 Begriffsbestimmung „Beruf“, „Profession“ und „Professionalisierung“

Obgleich eine Unterscheidung der drei Begriffe „Beruf“ und „Profession“ in der Literatur als Konsens gilt, ist ebenso kritisch festzustellen, dass ihre Anwendung nicht nur im Alltag (vgl. Schilling/Klus, 2015, S.218), sondern auch aufgrund von verschiedenen Sprachen, Kulturen und Rechtssystemen in der internationalen Berufssoziologie weitgehend synonym erfolgt (vgl. Dewe/Stüwe, 2016, S.19, 25). Eine Unterscheidung ist aber notwendig, da sie die Grundlage jeglicher Professionsdiskussionen ist und die Begriffsbestimmung des Berufes im Weiteren ebenfalls für die Abgrenzung zum Ehrenamt von Bedeutung ist.

Beruf

„ [Ein] Beruf ist eine aus gesellschaftlichen Bildungsprozessen hervorgehende soziale Form spezifisch zugeschnittener Fähigkeiten und Fertigkeiten und dazu komplementärer fachlicher Tätigkeiten und Leistungen. Berufe werden zur Erfüllung gesellschaftlicher Funktionen und darüber zum Erwerb von Geldeinkommen von Personen übernommen. Die Berufstätigen werden dadurch gesellschaftlich eingebunden, sozialen Normen unterworfen und in wichtigen persönlichen Aspekten geprägt - sie wirken über die Ausübung ihres Berufs aber auch auf die Gesellschaft zurück.“ (von der Hagen/Voß, 2010, S.751)

Diese Definition umfasst bereits viele Kernaspekte, wie sie nahezu identisch auch bei Heidenreich zu finden sind, der folgende angibt: spezielle Tätigkeitsfelder (Berufsposition), Qualifikationen (Wissens- und Kompetenzbasis), Berufsausbildung, Berufsprestige und Aufstiegsleitern (typische Mobilitätspfade/Berufsverlaufsmuster) (vgl. Heidenreich, 1999, S.37f.). Dementsprechend maßgebend für die hier vorliegende Arbeit werden folgende Punkte festgehalten:

- Beruf als Produkt gesellschaftlicher Bildungsprozesse. Hiermit sind sowohl jene Prozesse und Ergebnisse einer „historisch früh entstandene[n] basale[n] Form der gesellschaftlichen Arbeitsteilung“ (Wienand, 2003, S.41) gemeint, als auch die Ausdifferenzierungsprozesse in „modernen“ Gesellschaften.
- Beruf als Ausübung spezieller Tätigkeiten in dafür vorgesehenen Tätigkeitsfeldern, welche gewisse Fähigkeiten voraussetzen (vgl. ebd., S.36). Diese Tätigkeiten können in selbstständiger oder auch unselbstständiger Form ausgeführt werden (vgl. Heidenreich, 1999, S.37) und richten sich an „ spezifische Erwartungsmuster[n] des organisatorisch bestimmten Kontextes des Arbeitsplatzes [...]“ (Wienand, 2003, S.37).
- Berufsqualifikationen, welche Zutritt zu den Tätigkeitsfeldern verschaffen und Auskunft über die für den Beruf benötigten Fähigkeiten geben. Diese werden in der Regel durch theoretische (z.B. Bachelor, Diplom, Master, Schulzeugnis) oder praktische Aus- und Weiterbildungen (z.B. Lehre, Lehrgang, Praktikum, Zertifikat) erlangt (vgl. Heidenreich, 1999, S.37).
- Die gesellschaftliche Integrationsfunktion, welche normativ aufgeladen ist und Auskunft über die soziale Position des Berufsinhabenden gibt (vgl. Von der Hagen/Voß, 2010, S.751). Berufe sind somit Formen gesellschaftlicher Statuszuweisungen, welche mit der Ausbildung von beruflichen Identitäten einhergehen (vgl. von der Hagen/Voß, 2010, S.758).

Die hier forcierten engen Merkmale des Berufs sollen nicht verschleiern, dass der Begriff je nach „ weltanschaulicher, sozialhistorischer oder ideengeschichtlicher Grundorientierung unterschiedlich definiert [wird]“ (Hillmann, 2007, S.85). Aber insbesondere in der west- und mitteleuropäischen Gesellschaft ist davon auszugehen, dass sich die Menschen zu einem Großteil über ihren Beruf definieren und auch andere danach beurteilen (vgl. Wienand, 2003, S.41). Doch über die individuelle Identitätsstiftung hinaus, trägt der Beruf auch zur Bildung von Kollektividentitäten bei, wie sie sich z.B. in Berufsverbänden manifestieren (vgl. ebd.). Auf der individuellen Ebene sei an dieser Stelle auf die unterschiedlichen Berufsauffassungen verwiesen, da sie nicht nur die Ausrichtung ihres Handelns bestimmen, sondern auch als Triebfeder einer beruflichen Weiterentwicklung gelten und auch die vielfältige Trägerlandschaft Sozialer Arbeit erklären. Dewe und Stüwe (vgl. 2016, S.20f.) teilen diese in vier Formen von Berufsvorstellungen auf:

- Die traditionell-ständische Berufsauffassung: Der Beruf ist Bestandteil einer festen sozialen Ordnung, die keine individuelle Lebensplanung vorsieht. Der Mensch ist seinem Stand verbunden. Soziale Positionen werden vererbt und ein Aufstieg findet nur innerhalb eines solchen Berufs statt. Dies ist heute noch in mittelständischen Familienbetrieben der Fall.
- Die religiöse Berufsauffassung: Der Mensch handelt nach einer göttlichen Bestimmung und ist somit frei von Stand und gesellschaftlicher Erwartung. Er sieht seine Arbeit als Werk für Gott. Durch diese Verbindung wurde der Antrieb messbaren Erfolg mit seiner Arbeit zu erzielen höher, aber auch der altruistische Dienst am Nächsten gefördert.
- Die idealistisch-ganzheitliche Berufsauffassung: Die Selbstverwirklichung des Menschen im Beruf wird angestrebt. Kennzeichnend sind eine freie Berufswahl und eine Verschmelzung von Beruflichem und Privatem. Dies setzt allerdings ökonomische Unabhängigkeit voraus.
- Die funktionale Berufsauffassung: Der Beruf ist maßgeblich von den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen abhängig und erfüllt vorerst die Funktion eines Erwerbseinkommens. Er ist aber dennoch auch mit gesellschaftlichen Erwartungen verknüpft, weshalb er zwar frei wählbar, aber nicht profillos ist. Dies trifft insbesondere auf hoch industrialisierte arbeitsteilige Industrie- und Informationsgesellschaften zu (vgl. Dewe/Stüwe, 2016, S.20f).

Diese Berufsauffassungen dürften mittlerweile in Reinform nur noch ein marginales Dasein fristen, aber sich dennoch als jeweilige Elemente in den Berufsvorstellungen Studierender wiederfinden und ebenso Einzug in die Konzepte von Professionalisierung gefunden haben.

Profession

Der Begriff „Profession“ leitet sich vom lateinischem „profeteri“ bzw. dem „professio“ ab, was so viel bedeutet wie „Ich bekenne“ bzw. „Bekenntnis“ und bezeichnet traditionell ein Gewerbe, einen Stand (vgl. Pfadenhauer/Sander, 2010, S.361). Das davon abgeleitete Adjektiv „professionell“„beschreibt, dass etwas als Beruf ausgeübt wird [...] als auch, dass es fachmännisch versiert bzw. mit großem Können ausgeführt wird“ (Wienand, 2003, S. 52).

Die Schwierigkeiten einer begrifflichen Abgrenzung zum Beruf werden im Hinblick auf seinen Ursprung verdeutlicht. Die Einführung des Begriffs im deutschsprachigen Raum geht auf Luther zurück, der ihn, ähnlich seiner wörtlichen Übersetzung „Bekenntnis“ synonym für „Berufung“ sah (vgl. Wienand, 2003, S.41f.). Diese religiöse Verknüpfung hob den Beruf nicht nur auf eine höhere, weil göttliche Stufe, sondern prägte ihn durch Calvin im Sinne einer protestantischen Arbeitsmoral (vgl. Wienand, 2003, 41f.). Ebenso wird auch die Professionalisierung, also der Prozess hin zu einer Profession, weitestgehend mit einer gehobenen bzw. vertiefenden Verberuflichung in Verbindung gebracht (vgl. Biermann, 2006, S.298), wodurch die Abgrenzung zusätzlich erschwert wird.

Insgesamt kann daher der begriffliche Ursprung, die historische Entwicklung, der traditionelle Gebrauch, die inhaltliche Nähe und (sprach)kulturellen Unterschiede als ursächlich für die Abgrenzungsschwäche des Begriffs „Profession“ zum „Beruf‘ ausgemacht werden (vgl. Wienand, 2003, S.53). Der Beruf muss somit nicht als hinlängliche, aber notwendige Grundbedingung für eine Profession gelten. Er ist mit seinen oben benannten Eigenschaften als solche (noch) keine Profession. Hierzu bedarf es bei allen Unzulänglichkeiten der (Be)Deutung dieses Begriffs einer soziologischen Vervollständigung von „Profession“ als ein:

„für die Gesellschaft relevanter Dienstleistungsberuf mit hohem Prestige und Einkommen [bezeichnet], der hochgradig spezialisiertes und systematisiertes, nur im Laufe langer Ausbildung erwerbbares technisches und/oder institutionelles Wissen relativ autonom und kollektivitätsorientiert anwendet (z.B. Arzt oder Richter).“ (Fuchs-Heinritz, 1994, S.521)

Hervorstechend ist zunächst, dass es sich ausschließlich um Dienstleistungsberufe handelt, welche für die Gesellschaft relevant sind, also grundlegend gewährleistet sein sollten, wodurch die reine Marktlogik eines produzierenden Gewerbes bereits zu verneinen ist. Dies bedeutet freilich nicht, dass eine ökonomische Verflechtung a priori ausgeschlossen werden kann, vielmehr dass die dahingehende Einflussnahme „un-berechenbar“ ist und daher als kritikwürdig anzusehen ist. Die beiden Attribute Gemeinwohlorientierung und das nötige akademische Fachwissen verweisen auf die Wurzeln der Professionsforschung, welche sich mit eben dieser Frage auseinandersetzt, wie sich Berufe fernab ökonomischen Interesses in kapitalistischen Gesellschaften entwickelten (vgl. Von der Hagen/Voß, 2010, S.762). Allerdings sollte beachtet werden, dass sich die Abgrenzungsschwierigkeit zum Beruf nicht nur daraus ergibt, dass die Professionsmerkmale, auch in Nicht-Professionen zu finden sind, sondern:

„[D]arüber hinaus kann der professionelle Charakter einer identischen Berufstätigkeit in verschiedenen Kulturen unterschiedlich bewertet werden.“ (Wienand, 2003, S.65)

Daraus folgt fortwähren, dass eine Profession nicht losgelöst von der jeweiligen Gesellschaft betrachtet werden kann. Sie ist und bleibt ein Produkt sozialer Prozesse und existiert, auch wenn diese Definition das nicht explizit erwähnt, niemals kontextlos. Kontexte können dabei sowohl auf der Metaebene, wie z.B. politische Systeme, Produktionsverhältnisse, als auch auf der Makroebene, wie z.B. institutionelle und juristische Rahmenbedingungen oder auch auf der Mikroebene, wie etwa das konkrete Handeln oder ein bestimmter Fall betrachtet werden.

Eine erweiterte Aufzählung von Professionscharakteristika erweist sich daher als hilfreich, da sie eine spätere Überprüfung im Kontext ehrenamtlichen Engagements in der Geflüchtetenhilfe erleichtert. Es sind die differenzierten Unterpunkte, die in Abgrenzung zum Beruf geeignet erscheinen, um das Vorhandensein einer Profession zunächst allgemein zu beurteilen:

- eine spezielle Expertise, welche sich aus Spezialwissen (akademische Ausbildung) und berufsspezifische Handlungskompetenzen zusammensetzt, dadurch eine klar abgrenzbare Kompetenzdomäne (monopolisierter Arbeitsbereich) besitzt
- eine weitgehende Autonomie (Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit), welche einen selbstverwalteten Berufsverband mit Disziplinargewalt und Regelungen für die Berufstätigkeit in Form von Prüfungen, regelt und eigene ethische Verhaltensregel (Code of Ethics, Code of Conduct) einschließt
- eine altruistisch motivierte Berufstätigkeit, die sich am Gemeinwohl orientiert und intime Angelegenheiten behandelt, in denen zentrale gesellschaftliche Werte vermittelt werden, weswegen sich ihr Erfolg eher an Titeln und Ehrenämtern misst und daher keiner Profitorientierung unterworfen ist
- eine interne, transparente Karriereleiter, welche sich qua Qualifikationen abstuft
- Berufsangehörige, die auf generell-abstraktes (akademisch erworbenes) Wissen (Theorien und Methoden) zurückgreifen, das sie auf einmalige, konkrete Fälle übertragen. Ihre Tätigkeiten sind daher nicht vollständig standardisierbar und immer auch Ermessensentscheidungen. (vgl. Dewe/Stüwe, 2016, S.17f.; Heiner, 2004, S.15f.)

Dies sind im Wesentlichen die Punkte, welche in den herrschenden Professionsdiskussionen diverser verhandelter Berufe, wie z.B. der Sozialen Arbeit, als Merkmale einer erfolgreichen Professionalisierung von „normalen“ Berufen diskutiert und verhandelt werden.

Dass diese nicht schablonenhaft funktionieren, einem ständigen Wandel unterworfen und daher einer genauen Prozessbeobachtung bedürfen, bekräftigen Von der Hagen und Voß, wenn sie konstatieren, dass der Begriff „Profession“ immer dann evident ist, wenn er durch die (historische) Herausbildung einzelner Merkmale (Professionalisierung) bekräftigt oder durch den Wegfall einzelner Merkmale (Deprofessionalisierung) infrage gestellt wird (vgl. Von der Hagen/Voß, 2010, S.762f.). Da die Soziale Arbeit, anders als die klassischen Professionen, über keinen offiziellen Berufseid verfügt, sich ihr theoretisches Wissen aus einer Vielzahl an Teildisziplinen speist, sie einer stärkeren ökonomischen Abhängigkeit als andere unterliegt und ihre Autonomie, Selbstkontrollmöglichkeit und auch Anerkennung beschränkt ist, wird sie oft auch als „Semi-Profession“ bezeichnet (vgl. Dewe/Otto, 1984, S.781; Engelke, 1999, S.162f.).

Professionalisierung

Obrecht umschreibt Professionalisierung als Prozess, in dem die zukünftig Professionellen in einem institutionellen Kontext mit Handlungswissen ausgestattet werden, welches sie „im Rahmen für professionelle Arbeit ausgelegten Stellen von Organisation in systemischer Weise [anwenden]“ (Obrecht, 2009, S.61) und sie dadurch zu Mitgliedern einer Profession werden lässt (vgl. ebd.). Es geht also um das Verhältnis einer einschlägigen Qualifikation und den beruflichen Handlungsvollzügen (vgl. Merten, 2013, S.686). Ähnlich drückt es Heidenreich aus, der in einer Professionalisierung

den Prozess [sieht], in dem die Berufsausbildung und die Weiterentwicklung der professionellen Wissensbasis systematisiert und institutionalisiert werden und bestimmte Tätigkeitsfelder für die Angehörigen eines Berufs reserviert werden.“ (Heidenreich, 1999, S.38)

Wienand stellt hingegen kritisch fest, dass es sich bei der Verwissenschaftlichung, dem Autonomiebestreben, der Benennung von Leistungsstandards, der Etablierung von Verhaltenskodizes und der Bildung eines eigenständigen Berufsverbandes nur um die Merkmale einer konventionellen Vorstellung von Professionalisierung eines Berufs handelt (vgl. Wienand, 2003, S.63). Der Komplexität Rechnung tragend umschreiben Dewe und Stüwe Professionalisierung als „eine Fülle von gesellschaftlichen, strukturellen Entwicklungen und soziale Phänomenen“ (Dewe/Stüwe, 2016, S.24).

Aus dieser Fülle verschiedener Aspekte und den bereits beschriebenen unterschiedlichen Kontexten lässt sich die Herausbildung zahlreicher Professionsmodelle erklären, welche im nächsten Unterkapitel skizziert werden. Vorneweg ist allerdings noch auf das Ergebnis einer Professionalisierung hingewiesen: die Professionalität. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht mehr die Erfüllung der Wesensmerkmale einer Profession forciert, sondern bereits den „differenzierten Umgang mit Forschungsbefunden aus der Disziplin bzw. mit interdisziplinärem Wissen zur Deutung von Handlungssituationen mit Handlungsanspruch in einem bestimmten Praxisfeld [erfüllt] “ (Gieseke, 2012, S.435).

Die Professionellen sind ergo vollwertige Professionsinhaber_innen, wenn sie über individuelle Handlungskompetenzen verfügen, mit deren gezielter Anwendung sie gesellschaftlich relevante und doch individuelle Probleme lösen (vgl. ebd., S.436). Hierfür ist eine „körperlich und mental verinnerlichte Struktur“ (ebd., S.437) notwendig, die es erlaubt den jeweiligen Fall situativ und individuell zu interpretieren (vgl. ebd.). Der Professions-Habitus, welcher sich auch im äußeren Erscheinungsbild und Auftreten zeigt, wird zugleich mit einem Berufsethos verknüpft, der sich z.B. im Leisten eines Eides manifestiert (vgl. Merten, 2013, S.687).

1.4. Allgemeine Professionalisierungstheorien

Professionalisierungstheorien werden meist unter Zuhilfenahme von Professionsmodellen beschrieben, welche je nach Modell den Schwerpunkt auf die eigene Position in der Gesellschaft oder auf die Binnenlogik einer Profession legen (vgl. Merten, 2013, S.686f.). Für gewöhnlich werden diese Modelle aus ihrem historischen Kontext heraus dargestellt, um die Professionsgeschichte anhand gesellschaftlicher Entwicklungs- oder Wandlungsprozesse innerhalb eines Berufes nachzuzeichnen und/oder sich durch die Herausstellung einer bestimmten Betrachtungsweise voneinander abzugrenzen.

Aufgrund der breiten Autor_inneschaft, die sich teils in Nuancen, teils sichtlich in ihren verschiedenen Kontexten (Staat, Gesellschaftsform, Beruf usw.) voneinander unterscheiden, werden hier lediglich personenunabhängig einzelne Ansätze präsentiert. Diese dezidierte Betrachtungsweise soll nicht darüber hinwegtäuschen, dass es innerhalb der Ausgangsmodelle Überschneidungen der verschiedenen Aspekte gibt. Daher kann an dieser Stelle kein Anspruch auf Vollständigkeit bestehen, sondern einzig die Intention akzentuiert werden, essenziell unterschiedliche Blickwinkel auf Professionen herauszustellen. Nur so können in der eigenen Erhebung Zusammenhänge zwischen den Tätigkeiten und den Professionsvorstellungen der Ehrenamtlichen aus einzelnen Diskussionsfragmente und dem Diskussionsverlauf gewonnen werden.

Strukturtheoretische und funktionalistische Ansätze

Diese theoretischen Überlegungen setzen an den Strukturen und den Funktionen einer Profession an. Im Hinblick auf deren Funktionen stehen zumeist die Herausbildungen von Professionen als Antwort auf die zunehmende Differenzierung und Modernisierung von Gesellschaft, sowie die daraus resultierende Segmentierung und Pluralisierung von Lebensbereichen im Mittelpunkt (vgl. Dewe/Stüwe, 2016, S.71). Dieser gesellschaftliche Rationalisierungsprozess trifft auf die Institutionalisierung von Problembearbeitungen (vgl. Wienand, 2003, S.58), die von den Betroffenen oder Laien nicht leistbar sind (vgl. Merten, 2013, S.686). Da die Probleme individuell sind, ihre Lösung aber einen gesellschaftlichen Wert besitzt, ist „eine marktförmige Hilfe unangemessen, weil sie einseitige existenzielle Abhängigkeiten schafft“ (Merten, 2013, S.687). Die Professionellen genießen durch ihre Handlungskompetenz, die zur Lösung dieser Probleme erforderlich ist, ein gesellschaftliches Vertrauen, welches ihnen eine zentrale Rolle in der Vermittlung gesellschaftlicher Werte, wie z.B. Recht und Gesundheit, zukommen lässt.

Sie handeln dabei im Sinne eines neutralen, wertbezogenen Gemeinwohls, welches sich von marktwirtschaftlich-orientierten Berufen abhebt. In ihrer fachlich spezialisierten Kompetenz betrachten sie die für den Auftrag relevanten Eigenschaften des Gegenübers, wie z.B. sein juristisches Anliegen oder sein gesundheitliches Leid. Ein etwaiger Machtmissbrauch durch das Kompetenzgefälle zwischen den Professionellen und den Laien wird durch die per Berufsethos hergestellte Selbstkontrolle ausgeschlossen (vgl. Motzke, 2014, S.91).

Interaktionistische Ansätze

Interaktionistische Ansätze richten den Blick mehr als andere Ansätze auf die Binnenlogik einer Profession (vgl. Merten, 2013, S.687f.). Dieser fokussiert entweder das Verhältnis der Professionellen zueinander oder das zu ihren Klient_innen. Im ersten Fall zeichnet er ein weniger einheitliches Bild einer Profession als seine beiden Vorgänger, indem er: „prozess-dynamische Interaktionen wie beispielsweise zwischen - wahrscheinlich mit sehr unterschiedlichen Interessen ausgestatteten - Positionsinhabern einer Profession, aber auch zwischen Positionsinhabern verschiedener Professionen, Berufsverbänden und Bürokratien, Laien und Professionellen usw. untersucht.“ (Dewe/Stüwe, 2016, S.74)

In dieser Betrachtung werden die inneren Sozialstrukturen einer Profession in einzelne Segmente, wie z.B. Ausbildung, Tätigkeitsfeld oder Klientel aufgeteilt, welche zwar mehr oder weniger klar definiert sind, aber doch einer ständigen Aushandlungsdynamik unterworfen und daher umkämpft sind (vgl. Dewe/Stüwe, 2016, S.73f.). Eine Profession kann sich folglich auch aus sich heraus verändern und ist nicht nur ein Produkt äußerer Veränderungen (vgl. ebd.).

Andere interaktionistische Ansätze beschreiben das Verhältnis zwischen den Professionellen und den adressierten Laien. Berufe sind hierbei „ «soziale Welten », die nach Prinzipien der Arbeitsteilung, Statusdifferenzierung und Leistungsspezialisierung organisiert sind“ (Motzke, 2014, S.101). Die Mitglieder dieser sozialen Welten teilen kollektive Sichtweisen auf die Welt oder zumindest ihren im Kontext relevanten Teilbereich, sowie eigene Kommunikationsformen (vgl. ebd.). Da Professionelle ihr Handeln an generalisierten Wissen orientieren, müssen sie die Problemlagen der Klient_innen abstrahieren und doch konkret bei diesen anwenden, wozu sie selbst ein Teil der zu betrachtenden sozialen Welt werden (vgl. Merten, 2013, S.687f.). Die darin stattfindenden eigentümlichen Interaktionen entziffern sie, wodurch eine Problemlösung ermöglicht wird (vgl. Oevermann, 1996, S.156). Diese Einbringung bzw. Teilwerdung der Klient_innen-Welt hat aber ebenso unweigerlich Ambivalenzen zur Folge, wie z.B. im Nähe­Distanz-Verhältnis, dem Abwägen zwischen Intervention und Partizipation oder der Problemfokussierung und einer ganzheitlichen Betrachtungsweise (vgl. Merten, 2013, S.688).

Für diese nicht immer reibungslos funktionierende Arbeitsweise werden Professionelle mit eigens dafür erdachten Mandaten bzw. Lizenzen ausgestattet, welches auch ein Handeln gegen den Willen der Klient_innen rechtfertigt (vgl. Wienand, 2003, S.59), wie beispielsweise eine Zwangseinweisung.

Machtheoretische Ansätze

In machtheoretischen Ansätzen werden die Durchsetzungsstrategien der Professionellen, die ihre Stellung ermöglicht und die gesellschaftlichen Privilegien, die damit einhergehen, beleuchtet (vgl. Merten, 2013, S.687). Überlegungen nach Art und Weise der Etablierung von Professionen können ihre Legitimität infrage stellen. Ist sie wirklich alternativlos, oder sorgt sie für Unverzichtbarkeiten? Welche Konsequenzen hat das für sie und die Gesellschaft? Welche Rollen spielen die prestigeträchtigen Attribute: Autonomie, Neutralität, Objektivität, Uneigennützigkeit oder Wissenschaftlichkeit (vgl. von der Hagen/Voß, 2010, S.764)? Das sind Fragen, die in diesen Ansätzen gestellt werden. Kritisch betrachtet sind können Professionen als ein erfolgreiches Mittelschichtsprojekt zur Verbesserung der eigenen sozialen Position betrachtet werden (vgl. Dewe/Stüwe, 2016, S.68). Demnach sind Professionelle nicht nur mit ihren Professionsaufgaben, sondern auch mit der Absicherung ihrer Markt- und Machtprivilegien beschäftigt (vgl. ebd.). Sie können daher auch als „soziale Bewegungen aufgefasst werden, die stets auf zwei Tastaturen spielen“ (Dewe/Stüwe, 2016, S.69).

Anmerkung zur Einteilung

Aufgrund der bereits erwähnten Unzweckmäßigkeit einer umfassenden Darstellung sei an dieser Stelle explizit darauf hingewiesen, dass die einzelnen Modelle mehrere Ansätze beinhalten können. So wurden systemtheoretischen Ansätze nicht separat erwähnt, da sich ihre Wesensmerkmale der Ausdifferenzierung in Teilsystemen, der notwendige Rückgriff auf eine Interaktionskommunikation zur Vermittlung von generell-abstraktem Wissen und die daraus resultierenden Risiken bereits in den ersten beiden Beschreibungen von Ansätzen wiederfinden (vgl. Motzke, 2014, S.33f.). Ebenfalls wird eine Orientierung an den allgemeinen Professionsmerkmalen wahlweise bereits als Indikatoren-Modell betrachtet oder als zu statisch zurückgewiesen, jedoch als Grundwissen für die jeweils anderen Ansätze vorausgesetzt (vgl. Helsper/Krüger/Rabe-Kleberg, 2000, S.9f.).

1.5 Spezifika der Sozialen Arbeit

Obwohl die Soziale Arbeit (mittlerweile) einige der wesentlichen Professionsmerkmale erfüllt, „ist man sich in Fachkreisen weitgehend einig, dass sich Soziale Arbeit nur begrenzt an [...] klassischen Professionen orientieren sollte“ (Müller, 2012, S.963).

Das hat, gemessen an gängigen Indikatoren, in erster Linie damit zu tun, dass sie weder über die gesellschaftliche Anerkennung verfügt, noch über eine abgegrenzte Kompetenzdomäne (vgl. Seithe, 2012, S.53). Im Sinne der Forschungsfrage, die keine Klärung der Professionsfrage anstrebt, sondern sich den Einflussfaktoren auf die Vorstellungen über die Profession widmet, soll der Blick eher sekundär auf den Defiziten ruhen, als vielmehr auf die Spezifika gerichtet werden, die der Sozialen Arbeit eigen sind.

Allzuständigkeit und Alltagsorientierung

Im Gegensatz zu anderen, auch pädagogischen Berufen oder Professionen verfügt die Soziale Arbeit über keine spezielle und exklusive Zuständigkeit (vgl. Seithe, 2012, S. 48). Da sie primär mit (sozialen) Problemen zu tun hat, welche sich in der persönlichen Lebensbewältigung niederschlagen, operiert sie vorwiegend im Alltag und im zwischenmenschlichen Bereich (vgl. ebd., 49f). Obgleich die Probleme den Ausschlag des Auftrags der sozialen Intervention und Prävention ausmachen, sind diese für die Handlungspraxis weniger zentral als bei anderen Professionen, wie z.B. der Erkrankung bei einer ärztlichen Behandlung oder der juristischen Verhandlung eines Falles. Gerade weil der ganze Mensch und seine Entwicklung, somit seine Ressourcen, im Fokus der Sozialer Arbeit steht, muss die Ganzheitlichkeit, Offenheit und Allzuständigkeit in ihr als konstitutiv betrachtet werden (vgl. ebd.).

„Da soziale Probleme in ihrer bio-psychosozialen Verschränkung überkomplex sind und ihre Bearbeitung von der aktiven Mitwirkung der Betroffenen abhängt, deren Selbstbestimmung und Teilhabe Leitziel professioneller Sozialarbeit ist (!), handelt diese prinzipiell unter der Bedingung von Ungewissheit.“ (Mühlum, 2012, S.330)

Aufgrund dieser Ausgangsposition, kommt es leicht zu einer verzerrten äußeren Wahrnehmung. Für Laien mag es nur schwer nachvollziehbar erscheinen, dass alltägliche Handlungen, wie ein gemeinsames Kaffeetrinken oder ein Kickermatch mit Jugendlichen einen professionellen Hintergrund haben (vgl. Seithe, 2012, S.50f). Sie streben damit mitunter den Aufbau eines Vertrauensverhältnisses, das Erkennen von Lebensmustern, die Kontakterschließung oder ein Erfassen von Gruppendynamiken an (vgl. ebd.), deren Erfolg nicht garantiert ist. In dieser Interaktionseben ergeben sich Ambivalenzen im Nähe-Distanz-Verhältnis, wie sie kaum eine andere Profession auf der Handlungsebene hervorbringt (vgl. Dewe/Stüwe, 2016, S.86f).

Die Alltagsorientierung erstreckt sich derweil in andere gesellschaftliche Arbeitsbereiche, wie dem Bildungs- und Gesundheitssektor oder dem Gerichtswesen, die auf ihrem Gebiet ein höheres Maß an Qualifikation in ihrem speziellen Fachgebiet aufweisen, aber nicht in der Vermittlung zwischen diesen. Daher müssten, so Seithe, Sozialarbeitende auch Experten_innen im Dialog, Netzwerken, Vermitteln und Organisieren sein (Seithe, 2012, S.56f.). Da diese Tätigkeiten latenter wirken und ihre Erfolge weniger messbar bzw. vorzeigbar sind, laufen sie Gefahr ökonomische beschnitten zu werden (vgl. ebd., S.215f.). Ein Phänomen, welches sich im Hinblick auf die verschiedenen Aufträge Sozialer Arbeit auch in deren Struktur verfestigt.

Mandatskonflikte

Die Soziale Arbeit ist seit ihrer Entstehung in kapitalistische Verhältnisse verflochten, welche neben einem gewissen Wohlstand auch systemimmanente soziale Problemlagen wie Armut, Ausgrenzung und Ungleichverteilung hervorbringt (vgl. ebd., S.399).

„Die Klientenversorgung ist das Produkt, das den wirtschaftlichen Erfolg sichert. Folglich werden klientenbezogene Entscheidungen vermehrt auch durch wirtschaftliche Zwänge und Ziele bestimmt.“ (Büschken, 2017, S.187)

Die Soziale Arbeit kann sich daher nicht nur am Klientel und dessen Bedürfnissen orientieren, sondern muss auch gesellschaftlichen Anforderungen Genüge leisten, welche u.a. durch gesetzliche Rahmenbedingungen, der öffentlichen und auch privaten Finanzierung und der öffentlichen Auftragsvergabe geregelt sind. Die Erwartungshaltungen der Adressat_innen müssen nicht per se gegensätzlich zu denen der Gesellschaft stehen, es ist aber naheliegend dass es sich dabei um kein Randphänomen handelt (vgl. Seithe, 2012, S.79). Hierfür spricht, dass nicht jede gewährte Hilfe auf freiwilliger Basis stattfindet und dass dem Staat aus einem neoliberalen Paradigma auch daran gelegen ist, die Arbeitsfähigkeit aufrecht zu erhalten (vgl. Müller, 2013, S.14). Das daraus resultierende Doppelmandat aus Hilfe und Kontrolle ist:

„ein stets gefährdetes Gleichgewicht zwischen den Rechtsansprüchen, Bedürfnissen und Interessen des Klienten einerseits und den jeweils verfolgten sozialen Kontrollinteressen seitens öffentlicher Steuerungsagenturen andererseits aufrechtzuerhalten“ (Böhnisch/Lösch, 1973, S. 27).

Eine zunehmende Ökonomisierung der Sozialen Arbeit, d.h. einer Ressourcenverknappung an Gütern und Dienstleistungen und der damit verbundenen Steigerung des Wettbewerbs, führt zum Qualitätsverlust und zur Identitätsgefährdung der Sozialen Arbeit (vgl. Seithe, 2012, S. 138f.; Weiß, 2011, S.12), weshalb Staub-Bernasconi die beschriebene Ambivalenz zwischen „Hilfe und Kontrolle“ aus sozialkritischer Perspektive umdefiniert zu einem „Hilfe als Kontrolle“-Zustand (vgl. Staub-Bernasconi, 2007, S.14).

Dieser Prozess hat fatale Folgen:

„Da es den Akteuren der Sozialen Arbeit nicht gelingt, sei es aus fachlichen Gründen oder aus machtpolitischen Verhältnissen, die Ziele ihrer Arbeit selbst zu bestimmen, was ein wesentliches Kriterium von Professionalität wäre, treten an Stelle von Fachlichkeit und Wirksamkeit nur Sparsamkeit und sehr eingeschränkte Zielvorgaben. “ (Weiß, 2011, S.18)

Um diesem Kontrollverlust entgegenzuwirken schlägt Staub-Bernasconi vor, die Soziale Arbeit um ein drittes Mandat zu erweitern, welches sich an den Menschenrechten und sozialer Gerechtigkeit orientiert (vgl. Staub-Bernasconi, 2007, S.15). An diesen ethischen Leitlinien einer Menschenrechtsprofession sollen nicht nur die Adressat_innen, die Sozialarbeiter_innen selbst, sondern auch die Träger, sowie Politik bewertet, dokumentiert und analysiert werden (vgl. ebd., S.14f.). In diesem Szenario wäre eine „ Umkehrung sozialer Kontrolle nach oben, also auf die offiziellen Machtträger“ (Staub-Bernasconi, 2003, S.44) möglich, wodurch auch eine Verweigerung und eine Selbstformulierung von Aufträgen mögliche wäre (vgl. Staub- Bernasconi, 2007, S.15). Als Arbeitsweise schlägt sie hierbei die Idee der Sozialen Arbeit als Handlungswissenschaft vor, welche einen Rückbezug auf transdisziplinäre Situations- und Problembeschreibungen vorsieht, wodurch „ immer das Risiko [besteht], dass man [...] seine Alltagstheorien, Intuition, Werte und Methoden korrigieren muss“ (Staub-Bernasconi, 2007, S.15). Für Seithe wäre eine Reflexivität in der Sozialen Arbeit eine adäquate Strategie gegen die sozialtechnische Anpassung (vgl. Seithe, 2012, S.405ff.).

1.6 Professionalisierungskonzepte der Sozialen Arbeit

Dewe und Stüwe stellen drei Konzepte der Professionalisierung der Sozialen Arbeit vor: Das altruistische, das wissenschafts-rationalistische und das lebenslagenbezogene. Diese drei sollen im Folgenden skizziert werden.

Das altruistische Professionalisierungskonzept ist eher als klassische Betrachtungsweise einzustufen, wie sie etwa in den Anfängen der Sozialarbeit durch Salomon usw. forciert wurde (vgl. Dewe/Stüwe, 2016, S.34). Dieses Konzept stellt traditionellerweise Weisheit, Ganzheitlichkeit, Empathie, Erfahrung und Motivation vor systematisiertes, technisches Wissen (vgl. ebd.) Die Professionellen gehen aus Leidenschaft ihrem Beruf nach, welcher ebenso als Berufung bezeichnet werden könnte und stellen den Menschen und seine Not in den Mittelpunkt. Ihr Handeln orientiert sich an sittlich-moralischen Vorstellungen, die auch ihre Sicht auf die gesamte Gesellschaft prägen und deren Befolgung sich mit der Begründung des Tätigwerdens, im Sinne eines Helfens, deckt (vgl. ebd., S.35f.).

Kritisiert wird an diesem Konzept die Nicht-Hinterfragung der eigenen Rolle in Bezug auf gesellschaftliche Problemlagen, die gesellschaftliche Rolle generell bei der Verursachung persönlicher Problemlagen, die klinisch-individuelle Defizitorientierung am Klientel, sowie das Nicht-Vorhandensein eines klaren wissenschaftlich fundierten Methodenkanons (vgl. ebd.).

Das Konzept der wissenschaftsrationalistischen Professionalität setzt im klaren Gegensatz zum altruistischen auf Rationalität, Vernunft und Wissenschaft (vgl. ebd., S.36). Hier wird das gefühlsmäßige barmherzige Helfen durch eine klare Vorstellung über sozialstaatlich begründete Rechte und Pflichte ersetzt und reglementiert. Diese technisch-rationale Sichtweise ist charakteristisch für die bürokratischen Versorgungssysteme einer Dienstleistungsgesellschaft (vgl. ebd., S.37). Die Methoden unterliegen einer schematischen Orientierung, welche auf dem Prinzip von Erfolgswahrscheinlichkeiten beruht und eine Berechenbarkeit zwecks Reproduzierbarkeit und Standardisierung der Geschehensabläufe gewährleisten soll (vgl. ebd.). Die Wissensgrundlage bezieht sich auf die Optimierung von Handlungsabläufen und der Effektivitätssteigerung, wie die klient_innenzentrierten Anteile einer Leistungserbringung und nicht auf die Hinterfragung gesellschaftlicher Mechanismen (vgl. ebd.).

Kritisiert wird neben der ebenfalls mangelnden Kritik an systemischen Normierungsprozessen das Verhältnis zwischen Wissenserzeuger_innen und Wissensanwender_innen, welches zu Lasten letzterer ginge, da diese in ihrer Handlungspraxis bevormundet würden und ihr Erfahrungswissen geringschätzig behandelt würde (vgl. ebd., S.38f.).

Das lebensweltbezogene Professionalisierungskonzept betrachtet die einzelne Lebenswelt der Adressat_innen unter Berücksichtigung strukturell verursachter Konfliktlagen (vgl. ebd., S.39). Der individuellen Lebenswelt der Klient_innen wird ein zentraler Wert eingeräumt. Hierbei wird eine diskursive Problemlösung angestrebt, die den Adressat_innen daher mehr Autonomie einräumt (vgl. ebd.). Hilfen sollen dabei optimalerweise ausgehandelt werden, zumindest aber in Absprache erfolgen. Das vorhandene theoretische Wissen der Professionellen wird erst durch die stellvertretende Deutung der Lebenswelt in subjekt- und problemspezifische Weise ins konkrete Fallgeschehen transferiert (vgl. ebd., S.40). Dieses insbesondere von Thiersch geprägte Verständnis von Professionalität ist äußerst populär, trifft es doch am ehesten auf den Kernaspekt des Wechselspiels aus theoretischer Fundierung, abstrakten Wissens und der Nicht-Standardisierbarkeit professioneller Handlungspraktiken zu.

Da das Bekanntwerden der Lebenswelt allerdings nicht unter Druck erfolgen kann und Zeit benötigt, ist es im Zuge der Hilfeleistung zunächst kostenintensiver als in einer anderen Herangehensweise. Ebenso kann kritisiert werden, dass die angestrebte Einbindung der Adressat_innen aufgrund der staatlichen Aufträge der Sozialen Arbeit sehr begrenzt ist, da einzelne Vorgänge weniger verallgemeinerbar und daher auch weniger kontrollierbar sind. Außerdem besteht hier die Gefahr eines „ungesunden“ Ungleichgewichts im Nähe-Distanz­Verhältnis zu den Adressat_innen (vgl. ebd., S.41).

So bleibt festzuhalten, dass weder die klassischen Professionsmodelle vollends auf die Soziale Arbeit übertragbar sind, noch die oben genannten Professionalisierungskonzepte frei von Schwächen sind. Als Lösung erscheinen zwei Möglichkeiten der Professionalitätsbewertung Sozialer Arbeit statthaft. Entweder die Fokussierung auf die speziellen beruflichen Anforderungen, wie es Heiner vorschlägt (vgl. Heiner, 2004, S.155-178) oder die Betrachtung einzelner Analysekategorien mittels derer die einzelne Aufgabenbewältigung auf ihre Professionalität hin untersucht werden.

Dewe und Otto folgen letzterem und schlagen eine „aufgabenspezifische reflexive Theorie der Professionalität“ (Dewe/Otto, 2015, S.1245) vor, die sich im Kern drei Aspekten widmet:

1. Die Handlungslogik professionalisierter sozialer Berufspraxis
2. Das Wissen und Können der Professionellen in sozialen Berufen
3. Die Reflexivität als Teil professioneller Aufgabenbewältigung (vgl. ebd.).

Heiner entwirft hingegen in ihrer eigenen Untersuchung ein Modell, welches die beruflichen Anforderungen und die dafür erforderlichen Kompetenzen als Moment der Beschreibung zur Analyse und Planung professionellen Handelns nutzt (vgl. Heiner, 2004, S.161). Sie stellt hierbei zusammenfassend sechs berufliche Anforderungen einer ganzen Reihe an Handlungskompetenzen gegenüber, welche sich zwischen den binären Polen einer möglichen Intervention positionieren2.

„[1.] Reflektierende Parteilichkeit und hilfreiche Kontrolle als Vermittlung zwischen Individuum und Gesellschaft (Orientierung an gesellschaftlichen Anforderungen oder individuellen Bedürfnissen; Hilfe und Kontrolle; Selbst [-] oder Fremdbestimmung; In [-] oder Exklusion)
[2.] Entwicklung realisierbarer und herausfordernder Ziele angesichts ungewisser Erfolgsaussichten in unterstrukturierten Tätigkeitsfeldern (Offenheit oder Strukturierung; Über [-] oder Unterforderung; Fern [-] oder Nahziele; Leistungs- oder Wirkungsziele; Prozess- oder Ergebnisqualität)
[3.] Aufgabenorientierte, partizipative Beziehungsgestaltung und begrenzte Hilfe in alltagsnahen Situationen (Ziel [-] oder Personenorientierung; Symmetrie oder Asymmetrie der Beziehung; Flexibilität oder Konsequenz; Verantwortungsübernahme oder Verantwortungs­Übergabe; Einflussnahme oder Zurückhaltung; Nähe oder Distanz)
[4.] Multiprofessionelle Kooperation und Vermittlung von Dienstleistungen bei unklarem und/oder umstrittenem beruflichem Profil (Eigenverantwortliche Fachlichkeit oder abhängige Zuarbeit; Spezialisierung oder allumfassende Zuständigkeit; Aufgabenerledigung oder Aufgabendelegation; Konsenssuche oder Konfrontation; Profilierung oder Zurückhaltung)
[5.] Weiterentwicklung der institutionellen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen eines wohlfahrtsstaatlichen nachrangig tätigen Berufes (Gemeinwohl [-] oder Berufsinteresse; Organisations [-] oder KlientInneninteresse; Klientenbezogene oder systembezogene A[r]beit; Innovation oder Konsolidierung)
[6.] Nutzung ganzheitlicher und mehrperspektivischer Deutungsmuster als Fundament entwicklungsoffener Problemlösungsansätze auf empirischer Basis (Generalisierende oder spezifizierende Aussagen; Lineare oder zirkuläre Erklärungs­muster; KlientInnen [-] oder interventionsbezogene Reflexion; Bedingungs [-] oder personenbezogene Ursachenattribution; Defizit [-] oder ressourcenorientiertes Klient­Innenbild; Erfahrungsbasierte Intuition oder systematische empirische Fundierung)“ (Heiner, 2004, S.161)

Diese beiden Herangehensweisen bieten einen adäquateren Zugang zur Feststellung der Professionalität, Professionalisierung und letztlich zur Profession Sozialer Arbeit als die vorangegangenen. Weder müssen Vergleiche mit den klassischen Professionen bemüht werden, welche für die Professionellen der Sozialen Arbeit neben dem Kampf um Anerkennung zumindest in Bezug auf ihre Handlungskompetenzen wenig Sinn machen. Noch muss auf die Bezugnahme einzelner Indikatoren verzichtet werden, da sich diese doch innerhalb der Positionierungen wiederfinden. Diesmal jedoch (optimalerweise) mit einem klaren Bezug zu den berufsspezifischen Anforderungen.

1.7 Professionsvorstellungen Studierender der Sozialen Arbeit

Studien über die Berufs-, Professions- oder Professionalitätsvorstellungen Sozialer Arbeit sind meist auf eine Hochschule begrenzt und somit auch in ihrer Aussagekraft begrenzt. Dennoch sollen hier ein paar Ergebnisse festgehalten werden, wohl wissentlich, dass diese nicht die Ergebnisse der eigenen Erhebung vorwegnehmen können, da sie weder im Kontext der Geflüchtetenhilfe noch des Ehrenamtes stehen.

Ackermann und Seeck haben 1999 die (Zwischen)Ergebnisse ihres Forschungsprojekts „Handlungskompetenz und generative Deutungs- und Handlungsmuster in der Sozialen Arbeit“ veröffentlicht, welches sie am Fachbereich Sozialwesen der Fachhochschule Ostfriesland durchführten. Dieses Projekt, indem die insgesamt 33 narrativ geführten Interviews von Studierenden, Absolvent_innen und Berufserfahrenen ausgewertet wurden (vgl. Ackermann/Seeck, 1999, S.17ff), hat im Hinblick auf eine frühe Professionalisierung im Studium ernüchternde Ergebnisse geliefert.

Die Studienmotive sind sehr unterschiedlich und führen trotz gemeinsamer Ausbildung und dem gemeinsamen beruflichen Ziel nicht zu einer kollektiven Identität der Sozialen Arbeit (vgl. ebd., S.201ff). Die „Identitätslosigkeit“ wird noch durch die weitgehende Perspektivlosigkeit bei vielen Befragten befeuert, die keinen eigentlichen Sinn (mehr) in ihrem Studium erkennen und auch nicht mehr den eigentlichen Berufswunsch verspüren (vgl. ebd.).

Ebenso schmal fallen die Ergebnisse zur Fachlichkeit der Studierenden aus. Der Großteil der Befragten bezieht seine Fachlichkeit nicht auf das Referenzsystem einer disziplinarischen Wissensvermittlung, sondern auf anderweitige Erfahrungen, wie sie im Alltag oder durch andere Tätigkeiten erlernt werden (vgl. ebd., S.205). Das lässt nicht nur das Studium überflüssig erscheinen, sondern führt auch dazu, „daß die Absolventinnen durch die Ausbildung nicht adäquat auf die unterschiedlichen Praxisfelder vorbereitet werden“ (Ackermann/Seeck, 1999, S.204). Positiv formuliert haben die Ergebnisse die Dringlichkeit einer Studienreform nahegelegt.

Diese erfolgte, wohl wissentlich aus anderen Gründen, im Zuge der Umsetzung der Bologna­Reform, welche die Diplomstudiengänge auf das Bachelor-Master-System umstellte. Eine jüngere Studie, die sich den Vorstellungen Bachelor-Studierender der Sozialen Arbeit verschreibt, ist von Harmsen aus dem Jahr 2014, durchgeführt an der Fakultät Soziale Arbeit in Wolfenbüttel (vgl. Harmsen, 2014, S.119). Hier wurden neben 24 problemzentrierten Interviews auch Gruppendiskussionen sowie Klausuren und Memos von Modulkonferenzen ausgewertet (vgl. ebd., S.49). Die Ergebnisse hinsichtlich einer Professionalität fallen hier zwar besser aus, allerdings muss dies vor dem Hintergrund relativiert werden, dass bei 15 der Interviewpartner_innen die Kontaktaufnahme, inklusive Aufklärung über den Sinn des Forschungsprojekts in dem Seminar „professionelle Identitäten“ erfolgte (vgl. ebd.). Dennoch ist auch hier die professionelle Identitätsbildung kein Leitmotiv. Sie keimt bestenfalls in einzelnen Seminaren auf (vgl. ebd., S.55).

[...]


1 Weitere Gründe für diese Wahl, neben dem erkannten fachwissenschaftlichen Defizit, finden sich unter 4.1

2 In der zitierten Darstellung sind die binären Pole der Übersicht halber im Gegensatz zum Original hier in Klammern hinter die beruflichen Anforderungen gesetzt worden.

Ende der Leseprobe aus 109 Seiten

Details

Titel
Einflüsse eines ehrenamtlichen Engagements in der Geflüchtetenhilfe auf die Professionsvorstellungen von angehenden Sozialarbeiter_innen
Hochschule
Universität Siegen
Note
1,5
Autor
Jahr
2017
Seiten
109
Katalognummer
V950122
ISBN (eBook)
9783346289926
ISBN (Buch)
9783346289933
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Der Anhang ist nicht im Lieferumfang enthalten
Schlagworte
einflüsse, engagements, geflüchtetenhilfe, professionsvorstellungen, sozialarbeiter_innen
Arbeit zitieren
Fabian Borghoff (Autor:in), 2017, Einflüsse eines ehrenamtlichen Engagements in der Geflüchtetenhilfe auf die Professionsvorstellungen von angehenden Sozialarbeiter_innen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/950122

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