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Pränataler Kinderschutz. Möglichkeiten zum Schutz eines ungeborenen Kindes durch das Jugendamt in Bezug auf den § 8a SGB VIII

Title: Pränataler Kinderschutz. Möglichkeiten zum Schutz eines ungeborenen Kindes durch das Jugendamt in Bezug auf den § 8a SGB VIII

Term Paper , 2020 , 18 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Janina Babst (Author)

Social Work
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Summary Excerpt Details

In der Arbeit soll die Fragestellung bearbeitet werden, inwiefern auf den pränatalen Kinderschutz geachtet wird und welche Möglichkeiten dem Jugendamt bei einer pränatalen Gefährdung zur Verfügung stehen.

Um dieses Thema zu erarbeiten, wird der Autor deduktiv vorgehen. Es wird anhand einer Literaturrecherche der Verlauf des standardisierten Verfahrens nach § 8a SGB VIII auf den Einzelfall der Gefährdung bei einem ungeborenen Kind angewendet. Zunächst wird hierfür das standardisierte Verfahren einer Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII erläutert. Hierbei wird zuerst auf die gewichtigen Anhaltspunkte bei einer Kindeswohlgefährdung eingegangen, um sich dann der Beratung mit mehreren Fachkräften zu widmen. Im Anschluss geht der Autor auf mögliche Hilfsmöglichkeiten seitens des Jugendamtes ein, um sich am Ende auf das Gerichtsverfahren und eine mögliche Inobhutnahme zu konzentrieren.

Bei der Anwendung des Gefährdungsprozesses auf den Einzelfall des ungeborenen Kindes wird zunächst auf die Rechtsbestimmungen in der Sozialgesetzgebung sowie im Zivilrecht eingegangen. Hiernach werden die Möglichkeiten der Leistungen für Schwangere nach dem achten Sozialgesetzbuch erläutert und in diesem Zuge auf die „Frühen Hilfen“ eingegangen. Zum Ende setzt sich der Autor mit den gerichtlichen Gegebenheiten auseinander und wird hierbei insbesondere auf den § 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eingehen.

„Pränataler Kinderschutz“ ist wiederkehrend und seit mehreren Jahren ein Thema, welches in der Politik und in der Kinder- und Jugendhilfe diskutiert wird. Dennoch finden Schwangere und ungeborene Kinder nur begrenzt im achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Erwähnung. Auch sind nur eingeschränkte Möglichkeiten zur Abwendung einer Gefährdung eines ungeborenen Kindes vorhanden.

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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Der staatliche Schutzauftrag bei einer Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII

2.1 Gewichtige Anhaltspunkte nach § 8a Abs.1 SGB VIII

2.2 Gefährdungseinschätzung mit mehreren Fachkräften nach § 8a Abs.1 SGB VIII

2.3 Möglichkeiten Vermittlung von Hilfen nach § 8a Abs.1 SGB VIII

2.4 Anrufung des Familiengerichts nach § 8a SGB Abs.2 VIII in Bezug auf den § 1666 BGB

2.5 Inobhutnahme gemäß § 42 SGB VIII

3. Prüfung des § 8a SGB VIII bei einer pränatalen Gefährdung

3.1 Rechtsbestimmungen in der Sozialgesetzgebung und im Zivilrecht

3.2 Gefährdungen für Schwangere und ihre ungeborenen Kinder

3.3 Vermittlung von Hilfen an Schwangere nach dem achten Sozialgesetzbuch

3.4 Berücksichtigung eines ungeborenen Kindes in § 8a SGB VIII und bei familiengerichtlichen Verfahren

3.5 Frühe Hilfen

4. Fazit mit eigener Stellungnahme

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die Möglichkeiten und Grenzen des Jugendamtes beim Schutz eines ungeborenen Kindes im Kontext des § 8a SGB VIII, wobei die rechtliche Problematik der fehlenden Rechtsfähigkeit des Nasciturus im Fokus der Analyse steht.

  • Staatlicher Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
  • Standardisiertes Verfahren nach § 8a SGB VIII
  • Rechtliche Grundlagen der pränatalen Gefährdung
  • Präventionsansätze und Frühe Hilfen
  • Handlungsmöglichkeiten und -grenzen des Jugendamtes

Auszug aus dem Buch

3.2 Gefährdungen für Schwangere und ihre ungeborenen Kinder

Im Kapitel 2.1 wird auf gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung hingewiesen. Da der § 8a SGB VIII wegen fehlender Rechtsfähigkeit nicht auf den Nasciturus anzuwenden ist, kann die Begrifflichkeit der gewichtigen Anhaltspunkte nicht angewandt werden. Dennoch gibt es Gefährdungspunkte für den Nasciturus, welche mit den gewichtigen Anhaltspunkten inhaltlich übereinstimmen.

Zunächst ist bei den gewichtigen Anhaltspunkten das Verhalten der im Haushalt lebenden Erziehungsberechtigten erwähnt. Hierbei ist bei einer Kindeswohlgefährdung explizit darauf zu achten, ob häusliche Gewalt innerhalb der Familie besteht (Landkreis Berchtesgadener Land, Amt für Kinder, Jugend und Familien, 2017, S. 13). Auch Schwangere können von häuslicher Gewalt betroffen sein. Diese Gewalt stellt sowohl eine Gefahr für die Schwangere als auch für den Nasciturus dar. Unter anderem kann es bei Gewalteinwirkungen zu Verletzungen des Nasciturus und sogar zu Fehlgeburten kommen. Auch kann Gewalt eine Plazentaablösung oder Frakturen beim Fötus auslösen (Hellbernd & Brzank, 2006, S. 89).

Des Weiteren kann noch ein gewichtiger Anhaltspunkt aus Kapitel 2.1 aufgegriffen werden. Die persönliche Situation der Erziehungspersonen kann ebenfalls auf Schwangere und den Naciturus angewendet werden. Insbesondere geht es hierbei um den Drogen-/ Alkoholkonsum einer schwangeren Frau (Landkreis Berchtesgadener Land, Amt für Kinder, Jugend und Familien, 2017, S. 13). Durch Alkohol in der Schwangerschaft kann es zu körperlichen und geistigen Schädigungen des Kindes kommen, welche als Fetale- Alkoholspektrums- Störungen bezeichnet werden. Dies kann zu Fehlbildungen, aber auch zu Entwicklungs-/ Verhaltensstörungen führen (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, 2020, S. 4).

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Die Einleitung führt in die Problematik des pränatalen Kinderschutzes ein und erläutert die deduktive Vorgehensweise zur Beantwortung der Fragestellung.

2. Der staatliche Schutzauftrag bei einer Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII: Dieses Kapitel definiert den Schutzauftrag des Staates und beschreibt das standardisierte Vorgehen bei bekannt gewordenen Anhaltspunkten für eine Gefährdung.

2.1 Gewichtige Anhaltspunkte nach § 8a Abs.1 SGB VIII: Das Kapitel kategorisiert verschiedene Anzeichen für Gefährdungen des Kindeswohls, von äußerer Erscheinung bis hin zur Wohnsituation.

2.2 Gefährdungseinschätzung mit mehreren Fachkräften nach § 8a Abs.1 SGB VIII: Es wird die Methode der kollegialen Beratung als professionelles Instrument zur Fallanalyse und Interventionsplanung erläutert.

2.3 Möglichkeiten Vermittlung von Hilfen nach § 8a Abs.1 SGB VIII: Hier werden die verschiedenen ambulanten, teilstationären und stationären Hilfsangebote der Jugendhilfe zur Abwendung von Gefährdungen vorgestellt.

2.4 Anrufung des Familiengerichts nach § 8a SGB Abs.2 VIII in Bezug auf den § 1666 BGB: Dieses Kapitel behandelt die rechtliche Möglichkeit, bei Erfolglosigkeit präventiver Hilfen das Familiengericht zur Sicherung des Kindeswohls einzuschalten.

2.5 Inobhutnahme gemäß § 42 SGB VIII: Die Inobhutnahme wird als sozialpädagogische Krisenintervention zur vorläufigen Schutzgewährung definiert.

3. Prüfung des § 8a SGB VIII bei einer pränatalen Gefährdung: Das Kapitel überträgt die zuvor beschriebenen Kinderschutzprozesse auf die Problematik ungeborener Kinder.

3.1 Rechtsbestimmungen in der Sozialgesetzgebung und im Zivilrecht: Es werden die begrifflichen Voraussetzungen und die rechtliche Definition der Rechtsfähigkeit erläutert.

3.2 Gefährdungen für Schwangere und ihre ungeborenen Kinder: Dieses Kapitel vergleicht Gefährdungspunkte bei geborenen Kindern mit Risiken für den Nasciturus, wie etwa häusliche Gewalt oder Suchtmittelkonsum.

3.3 Vermittlung von Hilfen an Schwangere nach dem achten Sozialgesetzbuch: Die Möglichkeiten präventiver Leistungen und gesetzliche Anknüpfungspunkte für Schwangere werden analysiert.

3.4 Berücksichtigung eines ungeborenen Kindes in § 8a SGB VIII und bei familiengerichtlichen Verfahren: Hier wird die Diskrepanz zwischen dem verfassungsrechtlichen Schutz des Nasciturus und der fehlenden expliziten Nennung im SGB VIII erörtert.

3.5 Frühe Hilfen: Die Bedeutung präventiver und freiwilliger Angebote ab der Schwangerschaft wird als Reaktion auf Schutzlücken herausgestellt.

4. Fazit mit eigener Stellungnahme: Das Fazit fasst die rechtlichen Grenzen zusammen und fordert legislative Anpassungen zur besseren Einbeziehung ungeborener Kinder in den Kinderschutz.

Schlüsselwörter

Pränataler Kinderschutz, § 8a SGB VIII, Kindeswohlgefährdung, Nasciturus, Frühe Hilfen, Jugendamt, häusliche Gewalt, Suchtproblematik, Sorgerecht, Familiengericht, § 1666 BGB, Prävention, Rechtsfähigkeit, Sozialgesetzbuch, Kinderschutzrecht.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht, wie das Jugendamt den Schutz eines ungeborenen Kindes (Nasciturus) im Rahmen des staatlichen Schutzauftrages gewährleisten kann, obwohl die gängigen Gesetze wie der § 8a SGB VIII primär auf bereits geborene Kinder zugeschnitten sind.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Felder umfassen den rechtlichen Kinderschutzauftrag, die Gefährdungseinschätzung, die Möglichkeiten der Jugendhilfe bei Schwangeren sowie die Schnittstellen zwischen Sozialrecht und Zivilrecht.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsfrage?

Es wird analysiert, inwieweit pränataler Kinderschutz in der aktuellen Gesetzgebung gesichert ist und welche Handlungsmöglichkeiten dem Jugendamt zur Verfügung stehen, um Gefährdungen abzuwenden.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Autorin wählt eine deduktive Vorgehensweise und nutzt eine fundierte Literaturrecherche, um das standardisierte Verfahren nach § 8a SGB VIII auf den Einzelfall der pränatalen Gefährdung anzuwenden.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des regulären Verfahrens bei Kindeswohlgefährdung und dessen kritische Übertragung auf ungeborene Kinder unter Berücksichtigung von Rechtsgrundlagen, Frühen Hilfen und gerichtlichen Verfahren.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Pränataler Kinderschutz, § 8a SGB VIII, Nasciturus, Frühe Hilfen und Prävention charakterisieren.

Warum kann § 8a SGB VIII nicht direkt auf ungeborene Kinder angewendet werden?

Dies begründet sich durch die zivilrechtliche Rechtsfähigkeit, die laut § 1 BGB erst mit der Vollendung der Geburt beginnt, weshalb der Schutzauftrag im Sinne des SGB VIII rechtlich nicht vollumfänglich greift.

Welche Rolle spielen die "Frühen Hilfen" in diesem Kontext?

Da klassische Interventionsmaßnahmen bei einer Gefährdung des Nasciturus rechtlich begrenzt sind, dienen Frühe Hilfen als zentrales, präventives und freiwilliges Instrument, um Schwangere zu unterstützen und förderliche Entwicklungsbedingungen zu schaffen.

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Details

Title
Pränataler Kinderschutz. Möglichkeiten zum Schutz eines ungeborenen Kindes durch das Jugendamt in Bezug auf den § 8a SGB VIII
College
University of Applied Sciences North Hesse; Bad Sooden-Allendorf
Course
Recht und Beratung
Grade
1,3
Author
Janina Babst (Author)
Publication Year
2020
Pages
18
Catalog Number
V950406
ISBN (eBook)
9783346288226
ISBN (Book)
9783346288233
Language
German
Tags
Kindeswohlgefährdung Pränataler Kinderschutz Jugendamt §8a SGB VIII
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Janina Babst (Author), 2020, Pränataler Kinderschutz. Möglichkeiten zum Schutz eines ungeborenen Kindes durch das Jugendamt in Bezug auf den § 8a SGB VIII, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/950406
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