Cäsars Consulat 59 v.Chr.


Seminar Paper, 1998

12 Pages, Grade: 2


Excerpt


Inhalt

1.Einleitung

2. Caesars Amtsantritt

3. Das Ackergesetz Caesars

4.Der Boykott der Politik

5. Die Durchsetzung der Interessen des Triumvirats

6. Der Kompromißvorschlag an Caesar

7. Änderung des Repetundengesetzes

8. Schlußbetrachtung

1. Einleitung

Die Person des Gaius Julius Caesar ist wohl eine der herausragenden in der Römischen Geschichte, wie auch in der gesamten Weltgeschichte. Caesar wird in einem Atemzug mit Napoleon, Bismarck, Hitler genannt, jene "großen Männer", die in vielen Darstellungen den Motor der Weltgeschichte verkörpern.

Im historischen Kontext steht Caesar am Schlußpunkt eines über ein Jahrhundert dauernden Prozesses, des Verfalls der Römischen Republik. Caesar ist der Mann in der Römischen Geschichte, der durch sein Handeln die Republik zu Grabe getragen und somit den Weg des römischen Staates zunächst in die Diktatur und später in die Monarchie des Augustus geebnet hat. Die Frage ist bloß, ob er dies wirklich gewollt hat und ob er nicht eher durch die herrschenden Verhältnisse zu seinem Handeln gezwungen wurde. Damit ergibt sich auch die Frage, ob die Entwicklung hin zu einer Diktatur bzw. Monarchie nicht bereits durch die politische Krise, also den Zersetzungsprozeß der Republik seit den Gracchen ( 133 v. Chr.), vorgezeichnet war. Um diesen Fragen nachzugehen, ist es interessant, Caesars Politik- und Machtaufassung zu erforschen, wie sie in seiner Zeit als Consul im Jahre 59 v. Chr. zu Tage trat. Die Beleuchtung dieser ein Jahr währenden Amtszeit unter dem Gesichtspunkt des Machtverständnisses und der politischen Absichten Caesars soll Gegenstand der vorliegenden Arbeit sein.

2. Caesars Amtsantritt

Gaius Julius Caesar wurde zusammen mit Marcus Bibulus für das Jahr 59 zum Consul gewählt. Hinter Caesar standen Magnus Pompeius und Marcus Grassus, die seit dem Jahre 60 mit Caesar verbündet waren und so das erste Triumvirat bildeten. Bibulus wurde von der Seite der "Optimaten" gewählt, um Caesar in seiner Amtsgewalt kontrollieren und gegebenenfalls aufhalten zu können. Zu diesem Zeitpunkt mußte aber schon klar gewesen sein, daß Bibulus für Caesar kein ernstzunehmender Kontrahent sein würde. Bibulus und Caesar hatten bereits im Jahre 65 gemeinsam das Amt des Ädilen bekleidet, wobei Caesar Bibulus stets in den Schatten gestellt und ansonsten bei jeder Gelegenheit übervorteilt hatte.1

Die Amtseinführung Caesars und Bibulus erfolgte mit den üblichen Riten und gemäß der Tradition: Im Morgengrauen des ersten Amtstages wurde der Himmel durch den zuständingen Amtsdiener, den "Pullarius", beobachtet. Dieses Einholen der "Auspicien" (Himmelszeichen) war für alle wichtigen Handlungen unerläßlich: Meldete der Pullarius linker Hand einen Blitz am Morgenhimmel gesehen zu haben, so galt dies als glückliches Vorzeichen für die Amtszeit der neuen Magistrate. Andererseits durfte an Tagen, an denen eine Blitzmeldung vorlag, keine Volksversammlung ein Gesetz beschließen2. An Caesars erstem Amtstag meldete der Amtsdiener, einen Blitz gesehen zu haben, so daß er die neuen Consuln mit diesem glücklichen Vorzeichen ausgestattet, über das Forum zu Capitol schritten. Hier wurde Juppiter dafür gedankt das Allgemeinwesen im letzten Jahr beschützt zu haben, und ihm zu Ehren weiße Rinder geopfert. Im Tempel des Juppiter hielten die neuen Consuln ihre erste Sitzung ab und traten anschließend vor das Volk, um sich für ihre Wahl zu bedanken und eine Art Regierungserklärung abzugeben3. Bei dieser Gelegenheit führte Caesar auch gleich eine Neuerung ein: Über alle Senatssitzungen und Volksversammlunge sollten Berichte verfaßt und veröffentlicht werden. Dies entsprach dem alten popularen Anliegen, die Politik zu versachlichen, und sollte vor Fehldarstellungen der Senatsdebatten schützen.4 Diese Neuerung, so winzig sie auch scheinen mag, deutete schon an, mit Caesar einen Consul zu haben, der vor Veränderungen nicht zurückschrecken würde.

3. Das Ackergesetz Caesars

Plutarch umschreibt Caesars erste Amtshandlungen folgendermaßen: "...aber kaum war er im Amt, als er Gesetzesvorlagen einbrachte, die nicht zu einem Konsul, sondern eher zu dem allerdreistesten Volkstribunen pa ß ten." 5

Das erste große Gesetzvorhaben Caesars, das Ackergesetz, stand in einer langen popularen Tradition. Schon 133 hatte der Volkstribun Tiberius Gracchus und 123Gaius Gracchus ein Gesetz erlassen, das u.a. die Verteilung der Gemeindeäcker an besitzlose Römer vorsah. 6 Tiberius und Gaius Gracchus wurden von ihren Gegnern ermordet und ihre Gesetze rückgängig gemacht, doch die Forderung nach einer Landneuverteilung blieb die restliche Zeit der römischen Republik bis hin zu Caesars Consulatszeit ein Politikum.

Wohl in den ersten Tagen des Jahres 597 brachte Caesar seinen Gesetzentwurf in den Senat ein. Das Gesetz sah vor, einerseits durch die Aufteilung der sich noch im Gemeindebesitz befindenden Ackerflächen (außer der Kampaniens) und andererseits durch den Aufkauf von Privatland, finanziert durch die Beutegelder Pompeius, Land zu beschaffen. Auf diesem so erworbenen Land sollten dann vorrangig die Veteranen des Pompeius angesiedelt werden. Diese warteten schon seit 64 auf die ihnen nach dem Sieg über Mithridates versprochenen Ländereien. Der Rest des Landes sollte an bedürftige Römer vergeben werden.

Als Caesar sein Gesetz im Senat vorstellte und verkündete, er wolle auf jeden Änderungsvorschlag eingehen, gab es nur einen wesentlichen Einwand, der in der Deutlichkeit aber von keinem Senator ausgesprochen wurde: Pompeius würde durch die Saturierung seiner Veteranen wesentlich mächtiger werden.

Gewiß, es gab energischen Widerspruch von Bibulus und von seinen befreundeten Senatoren. Da sie aber den Kernpunkt ihrer Bedenken nicht auszusprechen wagten, hatten sie auch nicht viel gegen den meisterhaft abgefaßten und durchdachten Gesetzvorschlag vorzubringen.8 Schließlich stand Cato auf und setzte zu einer seiner berüchtigten Dauerreden an, deren Grundthese lautete, nichts solle im Staate verändert werden. Bei Sonnenuntergang waren die Senatssitzungen zu beenden und Cato legte es offenkundig darauf an, die restliche Redezeit des Tages zu verbrauchen. Als Caesar dies merkte, war seine Geduld mit einem Schlag am Ende. Er ließ Cato verhaften und ins Gefängnis werfen. Ob Caesar hier plötzlich klar geworden war, daß seine großen politischen Pläne nicht durch Geduld und Rücksichtnahme auf alte Tradition zu verwirklichen waren oder, ob er sowieso nicht vorhatte, sein Gesetz von anderen mitgestalten zu lassen und hier nun einfach die Maske fallen ließ, bleibt dahingestellt. Als Cato abgeführt wurde, verließen auch eine Reihe weiterer Senatoren den Saal. Einer der Senatoren kommentierte seinen Protest mit den Worten : "Ich sitze lieber mit Cato im Gefängnis als mit Caesar im Senat!".9 Darauf hin ließ Caesar Cato wieder frei und löste die Senatssitzung auf. Er war jetzt nicht mehr gewillt die Senatsmehrheit für sein Gesetz zu erlangen. Es trat nun vielmehr sein Alternativplan in Kraft: Pompeius ließ seine Veteranen nach Rom kommen, die dort unter dem Kommando des mit Caesar verbündeten Volkstribunen Vatinius die Straßen terrorisierten. In einer Volksversammlung stellte Caesar seinen Kollegen Bibulus zur Rede, was er gegen das Ackergesetz einzuwenden hatte. Als dieser wiederholt antwortete, es solle in seinem Amtsjahr nichts geneuert werden, wendete sich Caesar an das Volk, es werde das Gesetz bekommen, wenn nur Bibulus einwilligte. Dieser antwortete nur: "Ihr werdet das Gesetz in diesem Jahr nicht bekommen, auch wenn ihr es allesamt wollt !"10 In einer weiteren Volksversammlung ließ Vatinius Bibulus verhaften und veranstaltete bei seiner Abführung einen regelrechten Spießrutenlauf durch die johlende Menge. Caesar wendete sich an das Volk und befragte Pompeius und Crassus öffentlich, was für die wohlverdiente Landversorgung der tapferen Soldaten des Pompeius spräche, und was Pompeius zu tun gedächte, wenn die Gegner des Gesetzes Gewalt anwenden würden. Pompeius antwortete "er wolle gegen die Schwerter mit einem Schwert ger ü stet kommen und auch noch einen Schild mitbringen" 11 Diese Äußerung Pompeius war für ihn selbst revolutionär, da er stets auf Vorsicht und Zurückhaltung bedacht war. Für Caesar war diese Loyalitätsbekundung Pompeius von großer Wichtigkeit, denn für die Durchsetzung der gemeinsamen Interessen des Triumvirats mußte klar sein, daß Pompeius ihn deckte.

Das Ackergesetz sollte nun von der Volksversammlung verabschiedet werden. Caesars Anhänger belagerten in der Nacht vor der Abstimmung das Forum. Am nächsten Morgen hatte Bibulus und drei Volkstribune alle Mühe, sich zum Castorentempel durchzukämpfen, von wo aus Caesar die Abstimmung leitete. Sie kamen zu spät, um ihren Einspruch (Intercession) gegen das Gesetz vorzubringen. Den Liktoren Bibulus wurden die Rutenbündel zerbrochen und er selber mit einem Korb voll Mist überschüttet und mußte die Flucht ergreifen. Als am nächsten Tag der Senat unter der Leitung von Bibulus tagte, beklagte er die unerhörten Gewalttaten12. Aktiv gegen Caesar und seine Gefolgschaft vorzugehen, insbesondere ein senatus consultum ultimum zu beschließen, war aussichtslos, da die Mehrheit des Volkes hinter Caesar zu stehen schien und so nicht gegen ihn zu mobilisieren war. Das Ackergesetz war, da eine Intercession nicht erfolgen konnte, gültig. Eine Rückgängigmachung war nicht möglich, da die gesetzlichen Grundlagen für so einen Schritt fehlten. Caesars Gegner waren gezwungen, eine neue Phase des Widerstands gegen Caesar einzuleiten.

4. Der Boykott der Politik

Die neue Taktik der Caesargegner bestand darin, die eigene Ohnmacht offensichtlich zu machen. Man wollte damit demonstrieren, daß in Rom die alte Ordnung nicht mehr herrschte, man sich nicht mehr sicher sein konnte: Bibulus blieb fortan in seinem Haus. Drei der Volkstribune legten ihr Amt nieder. Die Mehrheit der Senatoren, auch der sonst so pflichtbewußte Cato, blieben den Sitzungen fern. Die eigene Handlungsunfähigkeit wurde geradezu inszeniert, um in der Bevölkerung Empörung über die Zustände zu erwecken und Caesar die Sympathie in der Öffentlichkeit zu nehmen. Denn die alte Ordnung war ein empfindliches Thema im römischen Bewußtsein. War sie nicht mehr gegeben, war alles dahin. Die Form war ausschlaggebend, sie mußte unter allen Umständen gewahrt bleiben. So zum Beispiel bei den Auspicien: Es war nicht ausschlaggebend, daß es wirklich geblitzt hatte; wichtig war, daß ein Blitz gemeldet wurde13. Diesen Sachverhalt nützte Bibulus nun aus: Aus seinem Haus meldete er jeden Tag, an dem Caesar ein Gesetz zur Abstimmung vor den "Restsenat" brachte, daß es am Morgen geblitzt hatte - er legte seine Obnuntion gegen die caesarischen Gesetze ein, nicht ,wie üblich, seine Intercession. Caesar, der sich durch diese Maßnahmen Bibulus wenig beeindruckt zeigte und trotz der Blitzmeldung Gesetze beschließen ließ, war dadurch in eine ganz andere Qualität der Illegalität abgerutscht: Er handelte nun nicht mehr gegen die Verfassung, sondern gegen die Götter. Dies nahm Caesar selbstbewußt zur Kenntnis und brachte trotz allem das weitere, im Triumvirat ausgemachte Gesetzgebungsprogramm, durch.

5. Die Durchsetzung der Interessen des Triumvirats

Bis Anfang April setzte Caesar, quasi im Alleingang, mit dem "Restsenat" folgende Gesetze durch:

-Pompeius Verfügungen im Osten wurden ratifiziert
-Die Steuerpächter Asiens erhielten Pachtnachlaß um ein Drittel
- Ptolemaios XIII. wurde auf Wunsch Pompeius zum ägyptischen König ernannt.14
- Das für Caesar wichtigste Gesetz war die Lex Vatinia: Hierdurch erhielt Caesar für die Zeit nach seinem Consulat die Provinzen Gallia Cisalpina und Illyrien (mit dem dalmatinischen Küstenstreifen) auf fünf Jahre zugesprochen. Nachdem Caesar so vielfach gegen geltendes Recht verstoßen hatte, war es für ihn wichtig, nach seinem Consulat nicht belangt werden zu können. In einer Provinz Krieg zu führen und als ruhmreicher Sieger nach Rom zurüchzukehren, stellte die einzige Möglichkeit hierzu dar.

Die Stimmung im Volk war zu diesem Zeitpunkt Caesar nicht mehr ganz so zugetan, wie am Amtsantritt Caesars. Denn auch in der öffentlichen Meinung regierte Caesar nun in einer Alleinherrschaft. Der Spruch ging um, man lebe nun nicht im Jahre der Consuln Caesar und Bibulus, sondern im Jahre der Consuln Julius und Caesar.15

Hierdurch vielleicht in Panik geraten, ließ sich Caesar zu einer Intrige gegen einen seiner energischsten Widersacher hinreißen: Cicero. Dieser hatte sich in einer Prozeßrede offen über die politischen Zustände beklagt. Caesar ließ nun in einem nicht form- und fristgerechten Adoptionsverfahren den charakterlich völlig unberechenbaren Erzfeind Ciceros, Puplius Clodius Pulcher vom Patriciat zur Plebs überführen, damit dieser sich um das Amt des Volkstribun bewerben könnte, und nach seiner Wahl Cicero einen Prozeß machen könne. Pompeius war über diese Intrige derart entsetzt, denn er hatte viel Respekt vor Cicero, daß er Clodius aufsuchte und sich von ihm das Versprechen geben ließ, nichts gegen Cicero zu unternehmen. Als dann Clodius, der seine eigene politische Karriere vorran treiben wollte, plante, als Volkstribun nun die Gesetze Caesars zu bekämpfen, stellte sich Pompeius voll und ganz auf Caesars Seite und heiratete schließlich Caesars Tochter Julia, um die neue Bindung an Caesar zu besiegeln. Bei neuerlichen Verhandlungen im Restsenat sicherte sich Caesar, vor allem mit der Unterstützung seines Schwiegervaters Piso, die Provinz Gallia Transalpina, die für Caesars pläne günstiger war, da dort leichter ein Krieg auszulösen war als in Illyrien.16

Cato fluchte über diesen "Kuhhandel mit Töchtern und Provinzen"17

6. Der Kompromißvorschlag an Caesar

Im Juni mehrten sich die Anzeichen der Unzufriedenheit über Caesars Regiment. Zum täglichen Terror durch Vatinius Banden kam hinzu, daß Caesar nichts weiteres veranstaltet hatte, was dem Volk zu gute gekommen wäre. Es gab keine neuen Getreidegesetze und keine Spiele. Cicero schreibt über die Stimmung in Rom: "..niemand ist einverstanden mit dem, was vorgegangen ist, alles jammert, ist empört; man ist sich völlig einig, spricht es offen aus und schimpft schon ganz ungeniert;.."18 Die Opposition zu Caesar erhält immer mehr Zulauf. Bibulus läßt die Konsulatswahlen von Juli auf Oktober verschieben, wahrscheinlich um Zeit zu gewinnen und geeignete Männer für das Amt zu finden. Bibulus wußte aber, daß es nicht ohne weiteres möglich sei, Caesars Gesetze im nächste Jahr zu annullieren. Zu weit war beispielsweise die Landverteilung schon fortgeschritten. So kamen die Gegner auf die Idee, Caesar einen Kompromißvorschlag zu unterbreiten: Alle beschlossenen Gesetze sollten gültig bleiben, jedoch sollten sie noch einmal unter Beachtung der Auspicien dem Senat zur Abstimmung vorgelegt werden. Caesar sollte straffrei ausgehen. Die Gegner nahmen in Kauf, alle für sie ungünstigen Beschlüsse hinzunehmen, wenn Caesar durch die Neuabstimmung anerkannte, daß er unrechtens gehandelt hatte. Hier zeigt sich wieder einmal deutlich, wie wichtig die Form in der römischen Politik war und wie unwichtig dagegen der Inhalt. Ein paradoxer Zustand, den Caesar durch sein Handeln enttarnt hatte. Er war nicht gewillt sich unter so eine Regel zu stellen, die offensichtlich eine Farce war. Er lehnte ab.

Da Caesar nun in starke Bedrängnis geraten war, beauftragte er den chronischen Denunzianten Lucius Vettius, eine Intrige gegen seinen leidenschaftlichsten Opponenten Curio zu spinnen. Als dieses entlarvt wurde, ließ Caesar Vettius im Gefängnis umbringen. Offiziell war es ein Selbstmord.

7. Änderung des Repetundengesetz

Etwa im August19 brachte Caesar dann die Änderung des Repetundengesetzes heraus, das die Provinzverwaltung zwar nicht neu, aber strenger regelte: Nicht nur Imperiumsträger waren nun anklagbar, auch Verwaltungsbeamte unterstanden von nun ab den Repetundengerichten.20 Dieses Gesetz stellt eine große politische Leistung dar, denn es blieb die ganze Römische Kaiserzeit hindurch in Kraft. Auch wirft es ein anderes Licht auf Caesar: Hier zeigt sich, daß er nicht nur an seine eigene Machtvergrößerung dachte, ihm lag offensichtlich auch etwas daran, daß der römischen Staat gedeihen würde.

Als im Oktober dann die Wahlen zum Consulat stattfanden, gelang es Caesar auf eine nicht bekannte Weise, zwei befreundete Kandidaten, nämlich Lucius Calpurnius Piso-sein Schwiegervater und Aulus Gabinius, ein Verbündeter Pompeius, ins Amt wählen zu lassen. Caesar selbst begab sich nach Ablauf seines Amtes in seine Provinz Gallia Transalpina, er war nun für die römische Justiz nicht mehr zu greifen.

8. Schlußbetrachtung

Das Jahr 59 war mit Julius Caesar als Consul ein einschneidendes Jahr für die Römische Republik, viele behaupten, es sei ihr Ende gewesen21. Das wirklich Phänomenale an der Amtszeit Caesars war, daß in ihr der Senat als letzte und oberste Instanz des Staatswesens ausgeschaltet wurde und Caesar trotz der ständigen Obstruktionen seines Kollegen und der Exilsenatoren sein umfangreiches Gesetzgebungsprogramm, gewissermaßen am Senat vorbei, durchbrachte. Das war bisher einmalig in der Geschichte Roms. Überhaupt war es Caesar zu eigen, in allen Handlungen ganz und gar unüblich vorzugehen. Er war kein erklärter Gegner der alten Ordnung, er durchbrach sie nur, wo sie ihm mit ihrer Starrheit im Wege stand. Wie man sieht gab es ja für die alte Ordnung keine weitere Rechtfertigung als die, daß es schon immer so gewesen ist und nichts geneuert werden sollte. Seit der Zeit der Gracchen war diese Sturheit, wie sie im gesamten römischen Vorgehen zu finden ist, der entschiedenste Faktor dafür, daß dringend nötige Reformen ausblieben. Caesar hat die Hohlheit der alten Prinzipien abgeklopft und ihre Widersprüche Tage befördert. Letztendlich setzte er sich nur über das hinweg, was keinen richtigen Bestand mehr hatte.

Literaturverzeichnis

Quellen:

Gaius Suetonius Tranquillus: Leben der Caesaren. Übersetzt und herausgegeben von André Lambert. 3.Auflage München 1980

Plutarch: Alexander - Caesar. Übersetzt und herausgegeben von Marion Giebel. Bibliographisch ergänzte Ausgabe Stuttgart 1990

Literatur:

Gesche, Helga: Caesar. Erträge der Forschung. Darmstadt 1976

Jehne, Martin: Caesar. München 1997

Meier Christian: Die Ohnmacht des allmächtigen Dictators Caesar. Frankfurt am Main 1980

Meier, Christian: Caesar. Berlin 1982. 2. Auflage München 1986

[...]


1 Siehe Sueton: Leben der Caesaren.Caesar 19.1

2 Meier Christian: Caesar. Berlin 1982. 2. Auflage München 1986 S. 256 f

3 Ebda Meier. S.257f

4 Sueton: Leben der Caesaren.Caesar, 20.1

5 Plutarch: Caesar. 14.2

6 Flach, D.: Die Ackergesetzgebung im Zeitalter der römischen Revolution. In: HZ 217 (1973) S.265-307

7 Die genaue Datierung des Ackergesetzes (Lex Juliae agrariae) war in der Forschung lange Zeit umstritten. Eine Zusammenfassung des Datierungsstreits, vorallem zwischen Christian Meier und L.R.Taylor, findet sich bei Gesche, Helga: Caesar. Darmstadt 1976 S.46ff

8 Meier, Christian: Caesar. 2.Auflage München 1986. S. 259f

9 Ebda Meier. S.262

10 Ebda Meier. S.262

11 Plutarch: Caesar. 14.1

12 Sueton: Leben der Caesaren. Caesar. 20.2

13 Siehe Meier, Christian: Caesar. 2.Auflage München 1986. S.256f

14 Ebda Meier. S.266

15 Sueton. Caesar. 20.3

16 Sueton: Caesar. 22.1

17 Meier, Christian: Caesar. 2.Auflage München 1986. S.270

18 Zitiert nach ebda Meier. S.271

19 Über die Genaue Datierung siehe: Oost, St. J.: The date of the Lex Iulia de repetundis, AJPh 77 (1956) S.19-28

20 Gesche, Helga: Caesar. Darmstadt 1976. S.52

21 Siehe z.B Smith. R.E: The significance of Caesar`s consulship in 59 B.C. In: Phoenix 18 (1964) S.303-313

Excerpt out of 12 pages

Details

Title
Cäsars Consulat 59 v.Chr.
College
LMU Munich
Course
Die politische Krise der späten Römischen Republik, Dozentin: Dr. Monika Bernett
Grade
2
Author
Year
1998
Pages
12
Catalog Number
V95054
ISBN (eBook)
9783638077347
File size
345 KB
Language
German
Notes
Cäsar als Consul 59 v.Chr.. Skizziert ein Jahr in der Endphase der römischen Republik
Keywords
Cäsars, Consulat, Krise, Römischen, Republik, Dozentin, Monika, Bernett
Quote paper
Christian Schaaf (Author), 1998, Cäsars Consulat 59 v.Chr., Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/95054

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