Kommunales Haushaltsrecht - Der kommunale Haushalt zwischen Kameralistik und Doppik


Ponencia (Handout), 1999

4 Páginas, Calificación: zwei


Extracto


Thesenpapier

Kommunales Haushaltsrecht

„Der kommunale Haushalt zwischen Kameralistik und Doppik“

grundlegende Rechtsvorschriften

Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden und Gemeindeverbände → GG Artikel 28 (2)

- auch Anspruch auf eine eigenverantwortliche Finanzwirtschaft der Gemeinden

Allgemeine Grundsätze der Haushaltswirtschaft

→ Gemeindeordnung NW (ergänzende Bestimmungen: Gemeindehaushaltsverordnung NW)

Haushaltsgrundsätze (gem. § 75 GO NW)

- sind sowohl bei der Aufstellung des Haushaltsplanes als auch bei dessen Ausführung zu beachten

I. stetige Aufgabenerfüllung
II. ökonomisches Prinzip
III. Haushaltsausgleich
IV. Kassenwirksamkeit
V. Bruttoprinzip
VI. Einzelveranschlagung und sachliche Bindung
VII. Gesamtdeckung
VIII. Jährlichkeit und zeitliche Bindung
IX. Öffentlichkeit

Kommunale Haushaltswirtschaft im Einzelnen

A Haushaltssatzung

- enthält Festsetzungen des/der:

a. Haushaltsplanes
b. vorgesehenen Kreditaufnahmen/-ermächtigungen
c. vorgesehene Verpflichtungsermächtigungen
d. Höchstbetrages der Kassenkredite
e. Steuersätze/Hebesätze der Kreisumlage
f. Stellenplanes

Einnahmebeschaffung soll nach folgenden Priorit ä ten geschehen:

1. sonstige Einnahmen (Zinsen, Schlüsselzuweisungen, Entnahmen aus der Rücklage, sonstiges Vermögen)
2. Gebühren und Beiträge
3. Steuern, Kreisumlage (nur wenn 1. und 2. nicht zur Erfüllung der Aufgaben reichen)

B Haushaltsplan

- voraussichtliche Einnahmen
- voraussichtlich zu leistende Ausgaben
- notwendige Verpflichtungsermächtigungen

Bestandteile des Haushaltsplanes sind:

- der Gesamtplan
- die Einzelpläne des Vermögens- und des Verwaltungshaushaltes (s.u.)
- die Sammelnachweise

Anlagen des Haushaltsplanes

- Vorbericht
- Stellenplan
- Finanzplan und Investitionsplan (fünfjährig = mittelfristige Finanzplanung)
- Stand der Rücklagen, Schulden und Verpflichtungsermächtigungen
- Wirtschaftspläne und aktuelle Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe

Gliederung des Haushaltsplanes

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Vermögens- und Verwaltungshaushalt stehen selbständig nebeneinander und sind jeder für sich in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen.

C Nachtragshaushaltssatzung

Falls sich im Laufe des Haushaltsjahres herausstellt, dass die angenommen Ein- und Ausgaben nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmen, muss die Gemeinde u.U. eine Nachtragshaushaltssatzung erlassen.

D Haushaltssicherungskonzept

F ü r Gemeinden ohne ausgeglichenen Haushalt

- beschreibt den Zeitpunkt, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird
- beschreibt die Maßnahmen mit denen der Haushaltsausgleich erreicht werden soll
- dient dem Ziel, die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu gewährleisten
- muss von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden

Nachteile des traditionellen Haushaltswesens

- keine Aufgabenkritik
- keine Kostenermittlung von einzelnen Leistungen
- Mangel an Selbständigkeit der Fachämter
- fehlende Verantwortlichkeit der Fachbereiche für den Mittelverbrauch
- Mangelndes Kostenbewusstsein in den Fachämtern
- Mangelnde Flexibilität bei der Mittelbewirtschaftung während des Jahres
- sog. „Dezemberfieber“

Reformansätze im kommunalen Haushaltswesen Beispiel: Kreis Coesfeld

Kreis Coesfeld:

- liegt im westlichen Münsterland
- 11 Städte und Gemeinden
- ca. 210.000 Einwohner
- H aushalt 1999: fast 300.000.000

Kreisverwaltung

Landrat Hans Pixa

→ Vier Fachbereiche (mit Fachbereichsleitern):

- FB 1: Sicherheit und Gesundheit
- FB 2: Schule, Kultur, Soziales und Jugend
- FB 3: Vermessung, Bauen und Umwelt
- FB 4: Zentrale Dienste

→ den Fachbereichen sind wiederum Abteilungen unterstellt

Kreisverwaltung Coesfeld setzt seit 1998 im Rahmen der „Neuen Steuerungsmodelle“ wesentliche Schritte zur Budgetierung und Erstellung eines produktorientierten Haushaltes um:

Budgetierung

Analog zu der Schaffung dezentraler Strukturen in der Verwaltung

→ Einführung einer dezentralen Finanzverantwortung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Budgetierung in der Kreisverwaltung Coesfeld

- Bildung der Budgets erfolgt in Anlehnung an die bestehende Organisationsstruktur der Kreisverwaltung
- jedem Fachbereich wird ein Budget übertragen
- Fachbereiche verwalten die Budgets vollkommen selbständig
- Budget „Zentrale Finanzwirtschaft“: Einnahmen und Ausgaben, die keinem Produktbereich zuzurechnen sind (z.B. Kreisumlage, Schlüsselzuweisungen, Landschaftsumlage, Zinsausgaben, usw.)
→ Überschuss dieses Budgets dient zur Finanzierung der Fachbudgets
- managementbedingte Verbesserungen werden am Jahresende zum Teil in das nächste Jahr übertragen und stehen dem jeweiligen Budget weiter zur Verfügung.

Aufstellung des budgetierten Haushaltes

- Verwaltung ermittelt die Summe der zur Finanzierung der Einzelbudgets zu erwartenden Gesamteinnahmen und Ausgaben (Zuschussbedarfe der Budgets)
- Budgetbeschluss im Kreisausschuss (Hauptausschuss des Kreistages): Vorgaben zur Gestaltung der Hebesätze zur Kreisumlage sowie zur Rücklagen und Kreditwirtschaft = zu erwartende Einnahmen und Ausgaben können berechnet werden.
- Innerhalb dieses Rahmens stellen die Budgetverantwortlichen (Fachbereichsleiter) in der Detailplanung Einzelbudgets auf.

Diese Budgets bieten die Grundlage des Haushaltsplanes der vom Kreistag beschlossen wird.

II. Produkthaushalt

Wesentlicher Bestandteil der neuen Steuerungsmodelle ist ein „outputorientierter Haushalt“.

inputorientierte Steuerung

- Haushaltsberatungen konzentrieren sich auf die Bereitstellung finanzieller Mittel (Inputs)
- Leistungen, welche für diese Inputs von der Verwaltung erwartet wurden waren, wenn überhaupt nur am Rande Thema der Beratungen.

outputorientierte Steuerung:

- Politik bestimmt das Was, die Verwaltung das Wie
- Kontrakte zwischen Politik und Verwaltung über den Mitteleinsatz (contract-management)

Zielvereinbarungen (Kontrakte) werden an Produkten oder Produktgruppen festgemacht:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Produktbeschreibungen stellen dar:

- welche Leistungen, zu welchen Kosten, für welche Zielgruppen erbracht werden.
- Angaben zu Auftragsgrundlagen, sowie zu Rechtsbindungen
- Zielsetzung über Anzahl und Qualität der Leistung
- Kennzahlen über Grad und Entwicklung der Leistung

Aufbau des Produkthaushaltes beim Kreis Coesfeld

In Anlehnung an den Organisationsplan der Verwaltung werden Produkte zu Produktgruppen, diese zu Produktbereichen und diese wiederum zu Budgets zusammengefasst.

Die Gesamtübersichten zu den Budgets, den Budget-, den Produktbereichs- und Produktgruppenübersichten liefern jeweils eine Aufstellung der Ansätze für das aktuelle Haushaltsjahr und das vorherige Haushaltsjahr, sowie der Rechnungsergebnisse des Vorvorjahres getrennt nach

- Gesamteinnahmen und -ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes, Ausgaben des Verwaltungshaushaltes in Personal-, Sachausgaben und Zuweisungen
- Summen des daraus resultierenden Zuschussbedarfes bzw. Überschusses
- Zuschussbedarfen bzw. Überschüssen der jeweils untergeordneten Einheiten

III. Berichtswesen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Funktionen des Berichtswesens:

- Abweichungen frühzeitig erkennen und der Politik bekannt machen

→ Politik kann bei Fehlentwicklungen rechtzeitig eingreifen

Berichtswesen im Kreis Coesfeld

Von der Verwaltung werden drei Berichte pro Jahr (jeweils Finanz- und Produktbericht) erstellt, die einen Überblick über die Einhaltung bzw. Änderungen der Budgets/Produktbereichen im laufenden Haushaltsjahr geben.

Finanzbericht und Produktbericht

Finanzberichte

- Ebenen der Budgets und Produktbereiche: Informationen über die voraussichtlichen Jahresrechnungsergebnisse und den daraus resultierenden Abweichungen (getrennt nach Vermögensund Verwaltungshaushalt.)

Produktberichte

- liefern unter Angabe der Kennzahlen und Indikatoren, Informationen darüber, bei welchen Produkten die Zielvorgaben voraussichtlich nicht eingehalten werden können

Literaturverzeichnis

Gemeindehaushalt. Haushaltsrecht und Haushaltsanalyse. Institut „Finanzen und Steuern“ e.V.. Bonn 1997. (= IFSt-Schriften. Bd. 358)

Wollmann, Hellmut und Roland Roth (Hrsg.): Kommunalpolitik. Politisches Handeln in den Gemeinden. 2. Auflage. Bonn 1998. (=Bundeszentrale für politische Bildung. Schriftenreihe. Bd. 356)

Eckhardt, Michael und Klaus-Viktor Kleerbaum und Lars Martin Klieve. Kommunalverfassung NW. 1. Auflage. Bonn 1999. Kommunalpolitische Vereinigung Bildungswerk e.V. (Hrsg.).

Kommunales Haushaltsrecht. Anwendung beim Kreis Coesfeld. Kurze Zusammefassung der wichtigsten Bestimmungen über Haushaltssystematik, das Zustandekommen einer Haushaltssatzung, sowie ausgewählte Fachbegriffe. Ohne weitere Angaben.

Ehrhart, Klaus und Silvia R. Schwarz-Jung und Helmut Welge. Grundlagen praktischer Kommunalpolitik. Heft 2. Haushalt & Finanzen. Sankt Augustin 1994. Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.

Final del extracto de 4 páginas

Detalles

Título
Kommunales Haushaltsrecht - Der kommunale Haushalt zwischen Kameralistik und Doppik
Universidad
University of Münster
Curso
Proseminar:
Calificación
zwei
Autor
Año
1999
Páginas
4
No. de catálogo
V95082
ISBN (Ebook)
9783638077613
Tamaño de fichero
350 KB
Idioma
Alemán
Notas
Thesenpapier über das Referat
Palabras clave
Kommunales, Haushaltsrecht, Haushalt, Kameralistik, Doppik, Proseminar
Citar trabajo
Henrik Bröckelmann (Autor), 1999, Kommunales Haushaltsrecht - Der kommunale Haushalt zwischen Kameralistik und Doppik, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/95082

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: Kommunales Haushaltsrecht - Der kommunale Haushalt zwischen Kameralistik und Doppik



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona