Gewalt in der familiären Erziehung

Eine empirische Analyse der Eltern-Kind Gewalt


Tesis (Bachelor), 2019

34 Páginas, Calificación: 1,0

Anónimo


Extracto


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung
A. Gewalt in der Familie – ein historischer Überblick

II. Theoretische Grundlagen
A. Formen und Folgen erzieherischer Gewalt in der Familie
1. Welche Ausprägungsformen existieren?
2. Wie wird mit erlebter Gewalt umgegangen?
3. Welche Folgen ergeben sich aus solchen Gewaltanwendungen?
B. Theoretische Erklärungsansätze
1. Brand F. Steele & Carl B. Pollocks personenzentrierter Ansatz
2. Davig G. Gils soziostruktureller Ansatz
3. Richard J. Gelles integrativer Ansatz

III. Empirische Befunde
A. Entwicklung der tatsächlichen (physischen) Gewalt
1. Vorstellung der Studie Peter Wetzels (1997)
2. Vorstellung der Studie KFN – Schülerbefragung (1998)
3. Vorstellung der Studie Dirk Baiers’ et al. (2009)
B. Entwicklung der Einstellung zu Eltern-Kind-Gewalt
1. Vorstellung der Studie von Kai D. Bussmann (1996 & 2001)
2. Vorstellung der Studie von Plener et al. (2016)

IV. Prävention & Intervention
A. Prävention
1. Jugendhilfe im Kontext Prävention
2. Erziehungsberatungsstellen
B. Intervention
1. Jugendhilfe im Kontext Intervention

V. Zusammenfassung & Fazit
A. Ausblick

VI. Literaturverzeichnis

I. Einleitung

Seit 1954 wird jedes Jahr am 20. September der Weltkindertag zelebriert. Dieser dient dazu auf die speziellen Bedürfnisse der Kinder aufmerksam zu machen und nebenbei auch auf ihre Rechte. Diese sind in Deutschland umfassend, beispielhaft dafür dient das im Januar 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)1. Auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Sozialgesetzbuch (SGB) finden sich einige Normen, die die Sicherheit von Kindern in der familiären Erziehung gewährleisten sollen. Dass es sich bei ihnen sowohl in der Gesellschaft als auch innerhalb der Familie um schutzbedürftige Individuen handelt, steht außer Frage. In Anbetracht der Tatsache, dass es den Erziehungsberechtigten seit einiger Zeit rechtlich explizit untersagt ist, Gewalt gegen ihre Kinder auszuüben2 und die Abschaffung des sogenannten elterlichen Züchtigungsrechts, könnte man meinen, dass dieses Phänomen in Deutschland allenfalls noch vereinzelt vorkommt.

Dennoch wird in den Medien, auch heute noch häufig, über Kindesmisshandlungen bzw. häusliche//familiale Gewalt gegen Kinder berichtet. Inwiefern die Häufigkeit der Berichterstattungen mit dem Vorkommen des Phänomens in der Empirie in Relation steht, ist zunächst zweitrangig. Fest steht jedoch, dass es sich bei der (familialen) Gewalt gegen Kinder um ein in der deutschen Gesellschaft existentes Phänomen handelt. Diesbezüglich wird in dieser Ausarbeitung der Versuch unternommen, einen Überblick bzw. tieferen Einblick in die umfassende Thematik der physischen Gewalt gegen Kinder in der familialen Erziehung zu ermöglichen.

Das vorrangige Erkenntnisinteresse dieser Untersuchung ist es, herauszufinden ob die körperliche Gewalt gegen Kinder in der Empirie immer häufiger bzw. brutaler vorkommt.

In der historischen Betrachtung wird zunächst knapp der Aspekt des Wandels der rechtlichen Situation behandelt, um später in der empirischen Diskussion darüber zu berichten, ob etwaige Auswirkungen auf die Gesellschaft belegt werden können.

Anschließend werden die relevanten Begriffe definiert, um daraufhin überblicksartig auf die verschiedenen Formen familialer Gewalt und deren Konsequenzen einzugehen. Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt jedoch in der Beschreibung der historischen Entwicklung dieses Phänomens. Dazu werden ausgewählte empirische Untersuchungen vorgestellt, beschrieben und ausgewertet. Diese Studien werden neben dem Einstellungswandel der Gesellschaft (bezüglich der sozialen Akzeptanz erzieherischer Gewalt) hauptsächlich die Entwicklung des Phänomens der physischen Eltern-Kind-Gewalt darstellen. Davor werden auf der Suche nach den Ursachen sowohl personenzentrierte, soziostrukturelle als auch integrative Erklärungsansätze dargestellt und es wird in einer kritischen Auseinandersetzung mit den Theorien der Frage nachgegangen, ob und inwiefern die empirischen Untersuchungen Belege für diese Theorien liefern. Durch diese Struktur wird gewährleistet, dass auch anderen – für diese Untersuchung weniger relevanten – Aspekten nachgegangen werden kann, wie z.B. ob elterliche Gewalt mit dem Geschlecht bzw. dem sozioökonomischen Status (SES) korreliert, oder den Risikofaktoren elterlicher Gewalt. Der vorletzte Teil befasst sich mit der Frage, inwiefern auf Bundesebene daran gearbeitet wird, diesem Phänomen Einhalt zu gebieten. Dazu werden präventive und intervenierende Maßnahmen schematisch vorgestellt.

Abschließen wird diese Arbeit mit einem kleinen Resümee, einer kritischen Reflexion der Thematik und der Beantwortung der Hauptuntersuchungsfragen.

A. Gewalt in der Familie – ein historischer Überblick

In der Literatur wird berichtet, dass häusliche Gewalt an sich nichts Neues ist, historisch betrachtet hat sich jedoch die Einstellung zu diesem Phänomen gewandelt. Selbst schwere Formen physischer bzw. psychischer Gewalt wurden bis ins letzte Jahrhundert toleriert und in Kauf genommen (vgl. Lamnek et al. 2012, S148; Weingartner 2010, S.12). Gründe für die Bagatellisierung sind zum einen, dass noch bis in die 1950er Jahre hinein die körperliche Züchtigung als „adäquate Fürsorgemaßnahme der Eltern“ (Mertens & Pankofer 2011, S.44) betrachtet wurde. Dabei hat das damalig vorherrschende Denkmuster (solche „Maßnahmen“ würden dem Wohle des Kindes gelten, oder sprachliche Auseinandersetzungen mit Kindern haben keine Wirkung, weil ihnen das kognitive Verständnis fehlt) das Phänomen gesellschaftlich und staatlich legitimiert.

Generell unterlag die Thematik bis in den 1970er Jahren einer gesellschaftlichen Tabuisierung. Der Staat ging davon aus, dass es sich hierbei um ein privates Problem handelt und so kam es auch dazu, dass die Allgemeinheit lange Zeit den Blick hiervon abwendete (vgl. Nave-Herz 2012, S.81). Rechtlich betrachtet existierte lange Zeit keine Vorschrift, die vor familialer Gewalt ausreichend hätte Schutz bieten können. Hierbei fällt auch das o.g. Züchtigungsrecht negativ ins Gewicht.

Im Laufe der 1970er Jahre ergaben sich – im Kontext der Frauenbewegung – erste positive Veränderungen. Man könnte auch von einer zaghaften Enttabuisierung sprechen, denn durch die Frauenbewegung wurde zum ersten Mal offiziell auf familiäre Gewalt aufmerksam gemacht. In der Folge kam es zur Errichtung von Frauenhäusern, um Frauen und Kindern Schutz und Zuflucht zu bieten. So kam es dazu, dass die Aufmerksamkeit der Bevölkerung nun auch dem Thema Gewalt in der Familie galt, auch wenn die Problematik von großen Teilen der breiten Masse noch immer belächelt wurde. Dies führte zu kontroversen Diskussionen. Aus diesen, auch heute noch andauernden, politischen und sozialgesellschaftlichen Auseinandersetzungen resultierten die ersten Gesetzesänderungen in Deutschland. So wurde im Jahr 1977 das Züchtigungsverbot gegen LehrerInnen durchgesetzt, um das Züchtigungsrecht allein auf den privaten/familiären Bereich zu übertragen. Fortan war es also nur noch den Eltern gestattet ihre Kinder zu züchtigen. Des Weiteren wurde im Jahr 1980 seitens des Gesetzgebers die „elterliche Gewalt“ auf die „elterliche Sorge“ beschränkt (vgl. Nave-Herz 2012, S.82) welches die rechtliche Einschränkung der staatlich legitimierten Gewalt zum Ziel hatte.

In den 1990er Jahren ging die Tendenz in die Richtung, dem Staat für den Schutz der Bürger/Innen vor jeglicher Form von Gewalt, verantwortlich zu machen. Seit 1996 fordert die Weltgesundheitsorganisation (WHO), diesem Thema im Gesundheitswesen mehr Beachtung zu schenken (vgl. Weingartner 2010, S.15f.). Nichtsdestotrotz ergaben damalige Umfragen (vgl. Wetzel 1999), dass die Anwendung von Gewalt weiterhin als probates Mittel zur Erziehung des Kindes angesehen wurde. Handlungen wie Ohrfeigen oder „den Hintern versohlen“ sollen dem Kind zu einer positiven Entwicklung verhelfen (vgl. Kohl & Landau 2001). Basierend auf dem Artikel 2 Abs. 23 kamen noch vor der Jahrtausendwende vermehrt Stimmen auf, Kindern das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung einzuräumen. Im Jahr 1992 kam es schließlich zu einem Übereinkommen, welches die Rechte von Kindern geregelt hat. Man könnte auch von einer Weichenstellung für das später durchgesetzte Verbot der körperlichen Züchtigung sprechen. Seit der Verabschiedung des reformierten §1631, Abs. 2 BGB ist die gewaltlose Erziehung rechtlich verankert.

Aufgrund der rechtlichen Änderungen gelten physische Gewaltanwendungen gegen Kinder heutzutage als zumindest dringend erklärungsbedürftig (vgl. Lamnek et al. 2012, S.160) und sowohl staatliche als auch private Organisationen und Institutionen (Justiz, Sozialarbeit etc. siehe Kap. IV) sehen sich in der Verantwortung, die – historisch betrachtet – positiven rechtlichen Entwicklungen weiterhin positiv zu beeinflussen. Schlussendlich lässt sich sagen, dass auf rechtlicher Ebene in Deutschland gute Arbeit geleistet wurde. Fraglich ist jedoch, ob die Gesetze Auswirkungen auf empirischer Ebene zur Folge haben.

II. Theoretische Grundlagen

Zunächst werden im zweiten Teil dieser Arbeit sehr knapp die wichtigsten Aspekte der Gewalt dargestellt. Dabei wird jedoch bewusst auf eine Diskussion der verschiedenen Gewaltbegriffe verzichtet. Es ist jedoch anzumerken, dass eine Vielzahl an, teilweise stark variierenden, Begriffsbestimmungen für das Phänomen „Gewalt“ existieren. Im Anschluss daran werden die einzelnen Formen erzieherischer Gewalt aufgezeigt, um das Fundament für den weiteren Verlauf der Ausarbeitung zu legen. Im Sinne einer Allgemeindefinition lassen sich zwei wichtige Kriterien für Gewalt (gegen Kinder) herauskristallisieren. Zum einen setzt es den Vorsatz des Ausübenden, Gewalt anzuwenden und zum anderen eine Wirkung – sei es physisch oder psychisch – auf das Opfer voraus (vgl. Danwitz 2004).

A. Formen und Folgen erzieherischer Gewalt in der Familie

Im folgenden Punkt wird dargestellt, wie sich Gewalt in der familialen Erziehung äußern kann. Hierunter lassen sich viele verschiedene Erscheinungsformen zusammenfassen, wie z.B. die Partnergewalt (zwischen Ehepartnern bzw. in einer Lebensgemeinschaft lebenden Partnern), Eltern-Kind-Gewalt (Hier richtet sich die Gewalt von den Eltern gegen die Kinder), Geschwistergewalt und der Kind-Eltern Gewalt (Gewalttätige Handlungen der Kinder gegen die Eltern) (vgl. Lamnek et al. 2012, S.113 f.). Bezüglich der Fülle an variierenden Arten sei angemerkt, dass der Fokus in dieser Untersuchung auf die Dynamik der Gewalt von Eltern gegen Kinder gelegt wird. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass das Phänomen der familialen Gewalt äußerst umfassend ist und daher eine tiefergehende Darstellung den formalen Rahmen der Hausarbeit sprengen würde. Gewalt gegen Kinder existiert in mehreren Ausprägungsformen. Im folgenden Kapitel werden die einzelnen Formen der Kindesmisshandlung überblicksartig skizziert und ihre Auswirkungen beschrieben.

1. Welche Ausprägungsformen existieren?

Im Vergleich zu den anderen Varianten stellt die körperliche Gewalt die eindeutigste Form dar. Vor allem in der Hinsicht, dass sie meist sichtbare Folgen in Form von Verletzungen mit sich bringt. In diesem Kontext fallen unter körperlicher Misshandlung also jene – von den Eltern ausgeübte – gewaltsamen Handlungen, die dem Kind physische Verletzungen zufügen (vgl. Engfer 1986, S.10).

Das Ausmaß der Gewaltanwendung ist i.d.R. maßgeblich für die Verletzungsintensität des Kindes. An dieser Stelle ist es angebracht zwischen „leichten“ und „schweren“ Formen körperlicher Gewalt bzw. Misshandlung zu unterscheiden. Bei Gewalthandlungen gegen Kinder wurde die leichtere Form – zumindest vor der Gesetzesänderung – oftmals als normal bezeichnet. Dies ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass sie in der familialen Erziehung bis dahin ein probates Mittel für die Züchtigung dargestellt und dementsprechend gesellschaftlich toleriert wurde. Unter dieser Form von Gewalt fallen Handlungen wie Rumschubsen, Festhalten, Schlagen oder auch Ohrfeigen, die sich nicht immer in sichtbaren Verletzungen auswirken. Im Gegensatz dazu äußert sich die schwere körperliche Misshandlung deutlicher. Hierunter fallen Verletzungen, die meist ärztlich versorgt werden müssen, wie z.B. Brüche, Schnitte, innere Blutungen, Verletzungen (vgl. Kapella et al. 1999 S.82).

Psychische Gewalt erfasst Handlungen der Eltern, die dem Kind das Gefühl der Ablehnung bzw. Wertlosigkeit vermitteln. Die Eltern-Kind-Beziehung ist dabei maßgeblich geprägt durch die Überforderung der Eltern, was in der Beschimpfung bzw. Terrorisierung des Kindes resultiert (vgl. Mertens & Pankofer, 2011, S.31). Eine Form der psychischen Gewalt ist die sog. (körperliche) Vernachlässigung. Diese äußert sich durch ein andauerndes Unterlassen der fürsorglichen Zuneigung dem Kind gegenüber. Sexuelle Gewalt kann als weitere Extremform betrachtet werden. Da jedoch der gesamte Teilaspekt der psychischen Gewalt für diese Ausarbeitung nicht interessant ist, wird hier nicht näher darauf eingegangen.

2. Wie wird mit erlebter Gewalt umgegangen?

Die Frage, wie sich Gewalthandlungen seitens der Eltern mittel-bzw. langfristig auswirken, wird in Deutschland seit 1990 empirisch erforscht (vgl. Frank 1996; Trube-Becker 1992). Die Erkenntnisse werden im Folgenden dargestellt. Zunächst soll jedoch kurz auf die verschiedenen Faktoren eingegangen werden, die das Ausmaß der Folgen von Gewalterfahrungen steuern. Reaktionen auf Gewaltanwendungen variieren je nach Individuum, dabei bilden Kinder keine Ausnahme. Daher ergeben sich, abhängig von Persönlichkeit und der Lebenssituation bzw. Geschichte, teilweise stark variierende Symptome. Man kann auch von drei maßgeblichen Einflussfaktoren sprechen. Zunächst die Merkmale der Gewalterfahrung; hierbei spielt u.a. die Beziehung zum Täter, das Alter des Kindes und die Schwere der Gewaltanwendung eine gewichtige Rolle (vgl. Mertens & Pankofer 2011, S.32). Des Weiteren ist die soziale Unterstützung des Kindes durch andere Personen zu nennen. Auswirkungen der Erfahrung von Gewalt können eingedämmt werden, wenn eine für das Kind vertrauenswürdige Bezugsperson vorhanden ist (vgl. Conte & Schuermann 1987). Die sogenannte. Resilienz bzw. Belastungsfähigkeit des Kindes spiegelt den dritten Einflussfaktor wider. Darunter versteht sich die psychische Widerstandskraft des Kindes (vgl. Rensen 1998). Je stärker diese ausgeprägt ist, desto besser wird mit Erfahrungen gewalttätiger Natur umgegangen.

3. Welche Folgen ergeben sich aus solchen Gewaltanwendungen?

Gewisse Bewältigungsstrategien können also helfen Gewalterfahrungen besser zu verarbeiten. Problematisch ist jedoch, dass diese nicht immer erfolgsversprechend sind, somit sind Betroffene physischer Gewalt dennoch bestimmten Auswirkungen ausgesetzt. Um sich dem Ausmaß der Folgen bewusst zu werden, soll nun kurz näher darauf eingegangen werden.

(1) Direkte Folgen

Es sind vor allem typische, sich unmittelbar aus Gewaltanwendungen ergebende körperliche Verletzungen, die man unter die Rubrik „direkte Folgen“ fassen kann. Darunter lässt sich, wie oben bereits beschrieben, ein ganzes Spektrum von eher leichteren bis hin zu schweren Auswirkungen, wie z.B. Schädigungen an der Haut, Knochenbrüchen, inneren Verletzungen oder Wachstumsstörungen subsumieren.

(2) Indirekte Folgen

Folgen indirekter Natur können auch als psychische/psychosoziale Auswirkungen beschrieben werden. Solche Gewalterfahrungen wirken sich meist besonders stark auf die Gefühlswelt und die individuelle Lebensgestaltung der Betroffenen aus. Junge Kinder (ab 3 Jahren) sind besonders gefährdet, denn hierbei tritt der Schaden meist nicht – wie bei den körperlichen Auswirkungen – als direkte Folge der Gewalteinwirkung ein. Vielmehr ergibt er sich aus der Reflexion des Erfahrenen. Studien belegen mögliche körperliche, kognitive und sozio- emotionale Entwicklungsstörungen bei den Betroffenen, wie z.B. Schlaf- und Essstörungen oder ein schwaches Selbstwertgefühl. Nennenswert sind weiterhin die soziale Verwahrlosung, geistige/körperliche Entwicklungsverzögerungen aber auch Verhaltensauffälligkeiten wie erhöhte Aggressions- und Gewaltbereitschaft (vgl. Mertens & Pankofer, 2011, S.32; S.39).

B. Theoretische Erklärungsansätze

Der folgende Theorieabschnitt bezieht sich auf drei Modelle, die das zu untersuchende Phänomen aus verschiedenen Perspektiven beleuchten und sich allesamt mit der Frage auseinandersetzen, wieso es eigentlich zu Gewaltanwendungen dem Kind gegenüber kommt. Vorab anzumerken ist jedoch, dass aufgrund von Vorgaben seitens des Dozenten und dem besseren Verständnis für den Leser lediglich eine überblicksartige Vorstellung möglich ist. Dennoch wird auf kritische Kommentare meinerseits nicht verzichtet. Es wird zunächst ein Ansatz herangezogen, der die Thematik auf individueller Ebene erklären möchte. Anschließend wird der makrosoziologische Ansatz Gils und zum Schluss Gelles Vereinigungstheorie vorgestellt.

1. Brand F. Steele & Carl B. Pollocks personenzentrierter Ansatz

Personenzentrierte Ansätze sind dadurch gekennzeichnet, dass sie die Ursachen für Gewalt auf individueller Ebene in krankhaften Verhaltensweisen sehen. Daher ist oft auch von psychopathologischen Modellen die Rede. Im Folgenden wird beispielhaft der Ansatz von Steele und Pollock vorgestellt.

In diesem wird die Gewalt gegen Kinder darauf zurückgeführt, dass die Eltern in ihrer Kindheit selbst Opfer solcher oder ähnlicher Gewaltakte geworden sind. Dadurch kommt es bei ihnen zur Ausbildung psychopathischer Merkmale, die sie an ihre Kinder weitergeben, indem sie ihrerseits gewalttätig werden. Im Modell wird angeführt, dass Eltern ihre Kinder als Befriedigungsquelle (z.B. Befriedigung des Zuneigungs- bzw. Bestätigungsbedürfnisses) ansehen. Wenn die Kinder nicht in der Lage sind diese Bedürfnisse zu erfüllen, wird das seitens der Eltern als strafbares Verhalten angesehen. Steele und Pollock sprechen auch von einem kindlichen Verhalten seitens der Eltern, welches vor allem durch den Mangel an Zuwendung durch die Kinder entsteht (vgl. Steele & Pollock 1978, S.174). Die Autoren sind der Auffassung, dass Eltern in ihrer Kindheit wenig bis keine Zuneigung durch ihre Eltern erfahren und sich immensen Erwartungen ausgesetzt gefühlt haben. Dadurch kam es zur Außerachtlassung der eigenen Wünsche. Als Erwachsene verspüren sie nun das Verlangen danach, die in der Kindheit missachteten Bedürfnisse nachzuholen. Das Ergebnis ist ein Wiedererleben der eigenen Kindheit, nur dieses Mal übernehmen sie die Rolle der Eltern bzw. des Elternteils. Durch geringe Selbstbeherrschung kommt es so in der Erziehung zu Gewaltakten, die gegen ihre eigenen Kinder gerichtet sind.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich nach Pollock und Steele ein Teufelskreis bildet, der durch die o.g. Erfahrungen immer weitergegeben wird. Typische Merkmale solcher Personen sind die Neigung zu Depressionen und ein generelles Wertlosigkeitsgefühl, was durch die mangelnde Herausbildung altersgerechter Ich-Strukturen bedingt ist.

(1) Kritische Würdigung

Der Ansatz hat durchaus seine Daseinsberechtigung, da sie in der Empirie vorkommende Phänomene – u.a. „die Spirale bzw. der Teufelskreis der Gewalt“ – gut beschreiben und erklären kann. In der jüngeren Literatur wird auch heute noch darauf zurückgegriffen (Tolan et al. 2006). In damaligen Studien zur Überprüfung psychopathologischer Modelle konnte jedoch nachgewiesen werden, dass nur ein geringer Anteil von Misshandlungsopfern später auch psychopathologische Merkmale aufwies. Dies führt zur Schlussfolgerung, dass Gewaltakte nicht ausschließlich auf individuelle, krankhafte Zustände zurückzuführen sind (vgl. Ziegler 1990, S.2ff). Engfer führt zusätzlich methodische Kritik an. Da frühkindliche Erlebnisse misshandelnder Eltern sich in der Therapie nur retrospektiv feststellen lassen, kann der Anteil an „Hebammenhilfe“ zur Rekonstruktion der Vergangenheit, die durch den Therapeuten geleistet wird, nur schwer abgeschätzt werden (Engfer 1986, S.47). Mögliche Folge wäre eine fehlerhafte Retrospektion, die dazu führen könnte, dass Dinge für wahr gehalten werden, die womöglich so nicht erlebt worden sind. Sie verweist zudem auf die Arbeit von Clarke & Clarke (1979), die aufzeigen, dass auch ungünstige Lebensbedingungen eine Rolle spielen könnten. Als Alternative könnte das soziologische Modell von Gil dienen, dieses wird nun vorgestellt.

2. Davig G. Gils soziostruktureller Ansatz

Um den soziologischen Erklärungsansatz von Gil nachvollziehen zu können, ist es zunächst nötig zwischen den Begriffen struktureller und personaler Gewalt zu differenzieren. Personale Gewalt bezeichnet das gewalttätige Verhalten ausgehend vom Individuum. Von struktureller Gewalt ist die Rede, wenn sie im gesamtgesellschaftlichen Kontext betrachtet wird. Hierbei ist die Gewalt nicht am handlungsausführenden Individuum gekoppelt, vielmehr ergibt sie sich aus dem System heraus. Insofern äußert sie sich durch ungleiche Machtverhältnisse und damit einhergehend der ungleichen Verteilung von Produktionsmitteln, Rechten, Gütern oder Lebenschancen (Galtung 2007; Engfer 1986, S.60).

David G. Gils Modell zur Erklärung von Gewalt gegen Kinder knüpft an diese beiden Begriffe an. Ausgangspunkt seiner Theorie ist die Gleichsetzung struktureller Gewalt mit der Strukturierung moderner kapitalistischer Gesellschaften. Seiner Ansicht nach wird durch die soziale Ungleichheit dem Großteil der Bevölkerung die Teilhabe an Bildung, Gütern und soz. Prestige verwehrt. Kennzeichnend dafür sind z.B. Individuen der unteren Bevölkerungsschichten, welche arbeitslos sind bzw. in Armut leben. Aber auch Mittel- bzw. Oberschichtsangehörige werden in Form von Überforderung, Vereinsamung oder Konkurrenzdruck hiervon beeinflusst. Solche Lebenssituationen sind generell sowohl für Erwachsene als auch für Kinder nicht vorteilhaft. Nach Gil sind Kinder jedoch besonders gefährdet. Seiner Argumentation nach sind sie der Verfügungsgewalt der Eltern ausgesetzt und somit vor gewalttätigen Handlungen am wenigsten geschützt. Genauer gesagt führt das Zusammenspiel von struktureller Gewalt und sozialer Ungleichheit vor allem bei erwachsenen Individuen zu Frustration. Das vorhandene Frustrationspotential und die prekäre Lebenssituation führen demnach zu Gewaltausbrüchen, die bevorzugt innerhalb der Familie – hier hat man am wenigsten bzw. keine Sanktionen zu befürchten – stattfinden (vgl. Gil 1975; Gil 1979; Engfer 1986).

(1) Kritische Würdigung

Gils Theorie lässt sich mithilfe der Coleman’schen Badewanne folgendermaßen zusammenfassen. Die strukturelle Gewalt (Makroebene) führt in Verbindung mit der Lebenssituation des Individuums (Mikroebene) zu großer Frustration. Dieses Frustrationspotential führt zu – für das Kind negative – Handlungsentscheidungen (Gewaltakt). Die Aggregationsregel gewährleistet den Rückschluss von der Mikro- auf die Makroebene, indem die einzelnen Fälle kumuliert und so zum sozialen Phänomen werden. In der Theorie erscheint Gils Ansatz als logisch, zudem hat er in den 70ern damit einen großen Beitrag zur Kinderschutzarbeit geleistet. Kritisch anzumerken ist jedoch, dass empirisch keine eindeutigen Belege existieren, die einen Zusammenhang zwischen der strukturellen und der personalen Gewalt gewährleisten. Vielmehr weisen sie darauf hin, dass prekäre Lebenssituationen (Armut, Arbeitslosigkeit usw.) eher zu Resignation bzw. Depressionen führen. (Beispielhaft hierfür ist die Marienthal Studie4 ). Bei genauerer Betrachtung der Theorie stellt sich zudem die Frage, wieso das entstandene Frustrationspotential zwingend zu familialer Gewalt führen soll. Gesamtgesellschaftlich betrachtet wären gegen das System gerichtete Aufstände oder Revolutionen die plausiblere Antwort auf strukturelle Gewalt, da eben dieses System der Ursprung allen Übels ist. Schlussendlich ist zu sagen, dass Gils Ansatz mangels empirischer Belegbarkeit in der Praxis als eher untauglich zu betrachten ist. Dennoch bringt sie eine wichtige Erkenntnis, nämlich die, dass personale Gewalt nicht ausschließlich durch strukturelle Gegebenheiten auf der Makroebene erklärbar ist. Demnach bietet es sich an, einen multifaktoriellen Ansatz zur Erklärung des Phänomens der elterlichen Gewalt gegen Kinder, heranzuziehen.

3. Richard J. Gelles integrativer Ansatz

Gelles zählt zu den ersten Theoretikern, die versucht haben die o.g. konkurrierenden Theorien zu vereinigen. Sein sozialpsychologisches Modell dient ebenfalls der Ursachenforschung des Phänomens der Gewalt gegen Kinder, er geht jedoch von der Annahme aus, dass psychopathologische Verhaltensweisen bzw. soziostrukturelle Einflüsse für sich genommen keine zufriedenstellende Erklärungskraft haben. Grundsätzlich geht es ihm darum, zu erläutern wieso gerade Gewaltakte die Folge von Konflikten, Belastungen etc. sind und nicht denkbar andere Verhaltensweisen. Er ist auch der Ansicht, dass psychopathische Verhaltensmuster nur eine intervenierende Variable unter vielen anderen sind. Das Modell umfasst mehrere Faktoren zur Erklärung des Phänomens. Diese sind der berufliche Status, Familienrollen, die soziale Position, Normen, das Verhalten des Kindes, Frustration, Stress sowie die Intensivität der Bestrafung. Auffällig ist, dass er sowohl individuelle als auch strukturelle Faktoren in sein Modell integriert. Primär ging es Gelles also darum aufzuzeigen, dass monokausale Erklärungen – wie oben angedeutet – nicht ausreichen um ein solch komplexes Phänomen zu erklären. Vielmehr sind es eine Reihe situativer Umstände und eine Mischung verschiedener Einflüsse, die es ausmachen. Dementsprechend kann man beim sozialpsychologischen Modell auch von einem multifaktoriellen Ansatz reden (vgl. Gelles 1975).

(1) Kritische Würdigung

Strenggenommen handelt es sich bei Gelles Modell um keine neue Theorie, da er lediglich den Versuch unternommen hat, zwei eigentlich konkurrierende Ansätze zu verbinden. Positiv anzumerken ist jedoch, dass ihm das durchaus gelungen ist, da sein Ansatz – verglichen mit den anderen beiden – logischerweise die größte Erklärungskraft hat.

III. Empirische Befunde

In diesem Kapitel wird analysiert, ob das Phänomen der elterlichen Gewalt gegen Kinder in der Deutschland häufiger („Immer mehr..?“) vorkommt. Zum anderen wird untersucht, ob die Gewalthandlungen intensiver („Immer brutaler..?“) werden? Dazu werden unterschiedliche, teilweise aufeinander aufbauende Studien vorgestellt. Damit soll die Vergleichbarkeit der einzelnen Untersuchungen gewährleistet werden, um eine retrospektive Betrachtung der Entwicklungen zu ermöglichen. Der räumliche Bezug wird auf Deutschland begrenzt, dafür wird ein Zeitraum von knapp 30 Jahren intensiver betrachtet. Das sollte als ausreichendes Fundament für die Beantwortung der Analysefragen dienen. Es werden ebenfalls Studien zur Entwicklung der Einstellung bezüglich der Kindeserziehung vorgestellt, um durch die Resultate die Möglichkeit zu haben Zukunftsprognosen erstellen zu können.

A. Entwicklung der tatsächlichen (physischen) Gewalt

Grundlegende, repräsentative Untersuchungen bezüglich Eltern-Kind-Gewalt waren bis in die 1960er Jahre eher eine Rarität. In Deutschland hat dieses Thema jedoch ab den 1990er Jahren einen Aufschwung erlebt. Dennoch sind Hellfelddaten (nach meinen Recherchen) nicht vorhanden, daher werden hier Studien vorgestellt, welche zum Zwecke der Aufhellung des Dunkelfeldes durchgeführt wurden. Zum besseren Verständnis wird zunächst kurz auf zwei retrospektive Prävalenzstudien eingegangen werden, an die die eigentliche Untersuchung Peter Wetzels (1997) teilweise anknüpft. Das Münchner Jugendinstitut hat 1985 eine repräsentative Befragung mit 2600 Personen im Alter von 16 – 69 durchgeführt (Wahl 1990). Und auch wenn starke körperliche Misshandlungen nicht erfasst wurden, sind die damaligen Ergebnisse aus heutiger Sicht schockierend. So gaben knapp 50% der Befragten an, mindestens einmal körperliche Gewalt (Schläge bzw. Ohrfeige) gegen ihre Kinder angewandt zu haben. Leichtere Gewalthandlungen (Klaps bzw. leichtes Schütteln) kreuzten 75% der Eltern an. Da die Befragung vor dem Mauerfall geschehen ist, ist unklar, ob diese Studie repräsentativ für ganz Deutschland gelten kann.

Nach der Wende im Jahr 1992 wurden in einer Viktimisierungsstudie knapp 2400 Jugendliche aus Ost und West zu ihren Erfahrungen mit ihrer parentalen Erziehung befragt (Bussmann 1995). Dabei gaben ganze 81,5% an, dass sie zumindest einmal geohrfeigt worden sind. Härtere Ohrfeigen wurden von 43,5% der Befragten angegeben und Schläge wurde von knapp einem Drittel (30,6%) bejaht (vgl. Wetzel 1997). Kurz: Noch vor drei Jahrzenten war Gewalt im Rahmen der familialen Erziehung ein probates Mittel. Dass dies aus heutiger Sicht sehr irrational klingt – man führe sich die Folgen für das Kind vor Auge – ist klar. Von großem Interesse ist jedoch, welche Entwicklungen sich seither ergeben haben.

1. Vorstellung der Studie Peter Wetzels (1997)

Die vom BMFSFJ5 1992 in Auftrag gegeben Studie Wetzels befasst sich mit physischen Gewalterfahrung in der Kindheit. Dabei handelt es sich um eine Opferbefragung in Form einer repräsentativ, retrospektiven Prävalenzstudie. Das vorrangige Erkenntnisinteresse lag darin, sich durch standardisierte Befragungen einen Überblick über die Verbreitung familialer, körperlicher Gewalt zu verschaffen. Es galt also das Dunkelfeld aufzuhellen. Dabei lag der Anspruch auf einer „Schätzung des Mindestumfanges der Verbreitung von Gewalt gegen Kinder“ (vgl. Wetzel 1997, S.11). Dafür wurden in einer schriftlichen Befragung in der BRD 3289 Personen von 16-59 zu ihren Kindheitserfahrungen bezüglich körperlicher Gewalt befragt. Dabei wurden insgesamt zehn Items zur Eltern-Kind-Gewalt aus der sogenannten Konfliktskala (CTS)6 herangezogen. Wetzels Studie geht jedoch von einem engen strafrechtlichen Gewaltbegriff aus, sodass Fälle, die unter das damals noch geltende elterliche Züchtigungsrecht fallen, für seine Untersuchung nicht relevant waren. Darunter fallen beispielsweise Handlungen wie „Schlagen mit einem Gegenstand“. Die Ergebnisse sind in Tabelle 1 übersichtlich dargestellt.

[...]


1 https://rsw.beck.de/rsw/upload/WiesnerSGB/120104VeröffentlBGBl.pdf

2 §1631 (2) BGB; „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“

3 https://dejure.org/gesetze/GG/2.html.

4 https://de.wikipedia.org/wiki/Die_Arbeitslosen_von_Marienthal

5 https://www.bmfsfj.de/ 6 https://de.wikipedia.org/wiki/Conflict_Tactics_Scales

Final del extracto de 34 páginas

Detalles

Título
Gewalt in der familiären Erziehung
Subtítulo
Eine empirische Analyse der Eltern-Kind Gewalt
Universidad
University of Tubingen  (Institut für Kriminologie)
Calificación
1,0
Año
2019
Páginas
34
No. de catálogo
V950861
ISBN (Ebook)
9783346291189
ISBN (Libro)
9783346291196
Idioma
Alemán
Notas
Es handelt sich um eine Abschlussarbeit im Schwerpunktbereich "Kriminologie", die ich im Rahmen meines 2-Fach Bachelors (Soziologie/Jura) zur Erlangung des akademischen Titels "Bachelor of Law" geleistet habe. Diese Ausarbeitung ist die am besten bewertete Arbeit im gesamtem Seminar.
Palabras clave
Jura, Strafrecht, Kriminologie, Gewalt, Eltern-Kind, Soziologie, Erziehungswissenschaften, Jugendliche, Familie, physisch, Erziehung, Entwicklung, Intervention, Prävention, Jugendhilfe, Beratung, Einstellung, Werte, Bussmann, KFN, Baier, Theorie, Empirie, Gil, Gelles, Steele, Pollock, Folgen, Ursachen
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Anónimo, 2019, Gewalt in der familiären Erziehung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/950861

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