Demokratie bei Burckhardt und Finley


Seminar Paper, 1997

20 Pages, Grade: 1,7


Excerpt


Inhalt

1.) Einleitung

2.) 2.) Quellenlage

3.) Geografische Lage und räumliche Gegebenheiten

4.) Die Siedlungsentwicklung vor der Inthronisation der Salier
a.) Die Periode vor 10 v. Chr.
b.) Die Militärperiode
c.) Das zivile Noviomagus
d.) Aus dem Vorort Noviomagus wird die Festung Nemetae
e.) Spira in der Merowinger- und Karolingerzeit
f.) Die ottonische und frühsalische Stadt
g.) Die weitere Stadtentwicklung

5.) Schlußbemerkung

Quellenangaben

Einleitung

Griechenland, insbesondere Athen wird landläufig als die ,,Wiege der Demokratie" betrachtet. Das heute in einer ganzen Reihe von Staaten - darüber hinaus in fast allen Industriestaaten - gebräuchlichste Staatsmodell ist die Demokratie.

Doch liegen zwischen der ,,Demokratie des Aristoteles" und der ,,Demokratie des `Jetzt-Menschen'" fast zweieinhalbtausend Jahre. Insofern ist es nicht verwunderlich, wenn sich die Definition der antiken Demokratie von der der modernen nicht unerheblich unterscheidet.1

Selbstverständlich hat sich auch die Forschung bereits ausführlich mit den äußerst faszinierenden Fragestellungen um die klassische Demokratie beschäftigt. Dabei schwankten die Standpunkte der Wissenschaftler zwischen den zwei Extremen einer allzu wohlwollenden Verherrlichung des klassischen Systems und dessen kategorischer Ablehnung.

Zwei Kenner der griechischen Geschichte und Gesellschaft sind Moses I. Finley und Jacob Burckhardt. Deren Betrachtungen der klassischen Verhältnisse - so sehr sie in den einzelnen Ansichten differieren mögen - sollen Grundlage der folgenden Erörterung sein. Beide gehen von recht ähnlichen Fakten aus, ziehen jedoch sehr unterschiedliche Schlüsse, wie im einzelnen darzulegen sein wird.

1.) Partizipation und Motivation der B Ürger an der und zur klassischen Demokratie

Vergleicht man die klassischen Verhältnisse mit den heutigen, dann war es um die Partizipation der Bevölkerung nicht besonders gut bestellt. Je nach Zahlenmaterial schwanken die Werte für diejenigen Einwohner, die auch die Bürgerrechte genießen konnten zwischen 10 und 23 Prozent der Gesamteinwohnerzahl. Zwar hatte man es geschafft, Zwischeninstanzen, welche die Mitwirkung des Bürgers hemmen könnten, weitgehend auszuschalten, aber stand es um die Zahl der Bürger nicht zum Besten.2 Dennoch, es bleibt fraglich, inwieweit die Stimmberechtigten auch tatsächlich in der Lage waren, ihr Stimmrecht auszuüben und ob sie darüber hinaus auch tatsächlich die theoretisch eingeräumte Möglichkeit zur Bekleidung eines Amtes hatten. Dazu muß geklärt werden, ob die Angelegenheiten und der Entscheidungsprozeß vom Einzelnen durchschaut werden konnte und ob der Aufwand der Teilnahme an den Volksversammlungen und Volksgerichten, aber auch zur Übernahme eines Amtes auch für die finanziell Schwachen möglich war.

Die Abläufe in Volksversammlung und -gericht waren klar und übersichtlich. Sowohl das Abstimmen durch Handzeichen und Schätzen der Stimmen, als auch das auf den ersten Blick schwierige Auslosungsverfahren zum Volksgericht3 waren überschaubar. Durch die Überreste, insbesondere die der ostraka, kann man heute davon ausgehen, daß es eine sehr hohe Beteiligung an den Organen gegeben haben muß: Für einen ostrakismos mußten immerhin 6000 Bürger den Namen eines Mannes auf ihre Scherben schreiben. Die Vielzahl der gefundenen Scherben und die zahlreichen unterschiedlichen Namen lassen weiter annehmen, daß eine ganz beachtliche Anzahl politisch Tätiger vorhanden war.4

Diese hohe Teilhabe der Bürger an den Ämtern und Organen wurde auch durch die Art der Besetzung gewährleistet: Viele Ämter5, Ausschüsse und Gerichte wurden durch das Los besetzt, die meisten waren nur mit einer kurzen Amtszeit verbunden und durften nur einmal von jedem Bürger bekleidet werden.

Um auch den Ärmeren die Möglichkeit zu geben, an den Volksversammlungen, Volksgerichten und insbesondere an den Ämtern teilzuhaben, wurden spätestens 457 v.Chr. Diäten eingeführt, die pro Sitzungstag ausgezahlt wurden. Diese Diäten wären allein ein Ausgleich für entgangene Einkünfte als Arbeiter oder Handwerker gewesen, hätten weder einen Broterwerb im eigentlichen Sinne, noch eine Verbesserung des Lebensstandards bedeutet6, noch hätte man eine Familie damit ernähren können, so Finley, aber es habe sich dennoch um eine ,,beachtliche Unterstützung von erheblicher politischer Signifikanz" gehandelt7.

Außerdem dauerten die Volksversammlungen oftmals nur bis zum Mittag, so daß auch Bürger, die es sich nicht leisten konnten, den ganzen Tag mit Diskutieren zu verbringen, die Möglichkeit zu einer Teilnahme an den Staatsorganen erhielten.

Gerade die finanzielle Seite der Arbeit in den Volksorganen hat Burckhardt gerügt. Zunächst hätten sich die Armen ihre Anwesenheit in Volksversammlung und Gericht bezahlen lassen, später hätten sie gar ihre Stimme, insbesondere als Richter, verkauft. Sie hätten die Reichen willkürlich Konfiskationen und Liturgien 8 auferlegt und sie schließlich auch nach Gutdünken ins Exil verwiesen.9

Hier widerspricht Finley. Er könne sich nicht vorstellen, daß es zu Bestechungen gekommen sei. Dies sei bei der großen Zahl der Stimmberechtigten und insbesondere bei den Richtern, die schließlich erst kurz vor den Verfahren gelost worden seine, um eben diese Bestechungen zu verhindern, nur sehr schwer vorstellbar.10

Die Möglichkeiten des Einzelnen waren dennoch stark eingeschränkt:

Zu unterschiedlich waren die aus Bildung und Erziehung, beides nur einem kleinen Teil der Bevölkerung vorbehalten, resultierenden Fähigkeiten des Einzelnen. Und zu viel hing von diesen Fähigkeiten ab. Nur der Gebildete konnte sich auf zurückliegende

Volksversammlungen, die schriftlich protokolliert wurden, berufen. Rhetorisch geschulte Bürger vermochten es, die Meinung in der Volksversammlung entscheidend zu beeinflussen.11

2.) Mehrheitsprinzip, Minderheitenschutz und Manipulationsmöglichkeiten

Eng damit zusammen hängt auch die Frage, inwieweit Einzelne oder kleine Gruppen die Möglichkeit hatten, die Grundstimmung zu ihrem Vorteil oder zum Nachteil eines anderen zu beeinflussen, inwiefern also Manipulationsmöglichkeiten gegeben waren.

Das Staatssystem in der polis war sehr stark auf das gesprochene Wort ausgerichtet. Durch diesen Zusammenhang konnte die in der klassischen Zeit aufkommende rhetorische Schulung doch eine ganz erhebliche Wirkung zeigen: Mit der Macht des Wortes ließen sich Mehrheiten beeinflussen.12,,Es war Redekunst, [...] in der Praxis eine Sache auf Tod und Leben, weil in der nunmehrigen Demokratie die Rede vor Volksversammlung und Volksgericht die Schicksale entschied."13

So kritisiert Burckhardt, daß die allgemeine Abstimmung, die das Souverän dargestellt habe, ,,am Gängelband der Demagogen" gegangen sei.14

Alle Entscheidungen in der Volksversammlung, in den Gerichten und Organen fielen nach dem Mehrheitsprinzip. Ein eventueller Schutz der Minderheit wird nicht explizit erwähnt (was allerdings noch nicht heißen muß, daß es ihn nicht gegeben hat). Doch ebenso wie in der modernen Demokratie hatte jeder Bürger das Recht zur Opposition. Er konnte weiterhin auf seine Mitbürger einwirken, um sie davon zu überzeugen, daß sein Lösungsweg trotz einer anderweitig gefallenen Entscheidung der bessere wäre. Hatte er dafür eine Mehrheit gefunden, konnte er selbst eine Entscheidung in der Volksversammlung herbeiführen.

Dieses Prinzip, daß allein die momentane Stimmenmehrheit zählte und ausreichte, führt Burckhardt darauf zurück, daß jeder sein Recht nur noch nach seine eigenen Bedürfnissen gemessen habe, was bedeutet, daß jeder sein momentanes ,,Gelüst" an erste Stelle gesetzt habe.15 Es sei soweit gekommen, daß ,,die Nichtstuer die Mittel des Stimmrechts und des Gerichtswesens auf permanente Bedrohung der Besitzenden wandten".16

Er unterstreicht damit seine Ansicht, die Gleichheit aller sei mit einer extremen antibanausischen Grundhaltung17 zusammengetroffen; dadurch sei es zu erheblicher sozialer Erosion gekommen, weil gegensätzliche Interessen nicht mehr in Kompromissen gelöst wurden.18 Materielle Interessen polarisierten die Gesellschaft19, weil materielle Wünsche nicht stillbar seien, so Burckhardt.20 Diese innere Kluft habe schließlich zur Destruktion des Politischen geführt.21 Anders sieht Finley das durchgesetzte Prinzip der Mehrheit. Er verwirft die Anschuldigung, die Entscheidungsorgane seien Demagogen zu Willen gewesen. Vielmehr hätten alle Organe beachtliche Leistungen erbracht. Zwar wäre konsequente Politik oft auf eine Einzelperson oder eine kleine Gruppe zurückzuführen gewesen, doch dies habe seinen Grund in der komplexen Materie, mit der sich Politik zwangsläufig beschäftigen müsse. Die Ungebildeten vertrauten diesen Einzelnen und unterstützten sie deshalb.22

3.) Freie Entfaltung der Persönlichkeit versus totalitären Staat

Der griechische Staat, insbesondere die Volksversammlung, fühlte sich für alle Angelegenheiten zuständig. Selbst ein milder Kritiker der griechischen Demokratie, wie Finley einer ist, spricht dem Staat wahrhaft totalitäre Züge zu: Man habe dem Staat nicht entkommen können, es sei denn dieser hätte freiwillig auf seine Einflußnahme verzichtet.23

Zu Kandidaturen wurde jeder Bürger gezwungen - bei der Fülle der zu besetzenden Posten war dies gar nicht anders möglich.24

Dennoch liegen zu wenige Erkenntnisse darüber vor, wie die Persönlichkeitsrechte der Bürger bzw. der Nichtbürger ausgesehen haben könnten. Für Burckhardt ist die griechische polis Inbegriff für die Allmacht eines Staates, der nicht zum Schutz der Gesellschaft geschaffen worden, sondern der - wie jede Macht - dem Bösen entsprungen sei und seinen Anfang in der Gewalt gehabt hätte.25 Und der Inbegriff für die Unterdrückung des Individuums durch eben diesen Staat: ,,Und zwar besteht diese Staatsknechtschaft des Individuums unter allen Verfassungen (sc. Der antiken Polis), nur wird sie unter der Demokratie, als sich die verruchtesten Streber für die Polis und deren Interessen ausgeben, [...] am drückendsten gewesen sein".26 Schließlich habe der Staat die totale Macht über seine Bürger gehabt, die dieser auch nicht hätten entkommen können, weil allein der Staat die persönliche Sicherheit garantieren konnte.27

Dieses Terrorisieren des Individuums durch die Masse (durch politische Prozesse, ostrakismos und Popularklage) hätte nach Burckhardts Ansicht dazu geführt, daß sich die Fähigsten aus dem politischen Leben zurückgezogen hätten (,,Apolitie der Besten").28

Mit dem Gewinn an politischem Einfluß wandelte sich auch das Streben der Menschen in klassischer Zeit, so kritisiert Burckhardt. Als die Gleichheit der Stimmen erreicht worden sei, sei der Krieg zwischen Arm und Reich losgegangen, weil die Gleichheit der Rechte nun so richtig die Ungleichheit der Lage veranschaulicht hätte.29 Die Armen hätten sich nun überlegt, daß sie ,,als Herr der Stimme auch Herr des Besitzes werden" könnten.30

4.) Gleichheits- und Rechtsstaatlichkeitsprinzipien, Sonderfall des ostrakismos

Nach unserem modernen Denken muß jeder vom Gesetz gleich behandelt werden. Dabei dürfen weder religiöse Gründe noch Klassenzugehörigkeit von Bedeutung sein. Außerdem ist der Staat verpflichtet, sich auf den durch die Gesetze gesteckten Bahnen zu bewegen.

Selbstverständlich darf an das Griechenland des 5. Jahrhunderts vor Christus nicht der gleiche Rechtsmaßstab gelegt werden, als an die gegenwärtigen Staaten. Nach Finleys Ansicht ist festzuhalten, daß der demos auch in Zeiten der ,,radikalen Demokratie" die Führerschaft, die Privilegien und Statusunterschiede der führenden Klasse akzeptiert habe.31 Die Frage ist nicht nur, ob es ein fixiertes Rechtssystem gab, an das sich alle Einwohner der polis zu halten hatten, und ob der Staat selbst sich ebenfalls an diese Gesetze gehalten hat, sondern auch, ob es so etwas wie Rechtssicherheit im antiken Staat geben konnte. Burckhardt verneint dies klar. Durch die allgewaltigen Beschlüsse der Volksversammlung sei ,,alles momentan und willkürlich geworden": Die Beschlüsse wären an keine früheren Beschlüsse gebunden gewesen und hätten die Gesetzgebung vielmehr durchlöchert, als sie zu begründen.32

Dabei betont er insbesondere die Differenz zwischen der erstrebten Autorität des Rechts und seiner ständigen Änderbarkeit durch Abstimmungen: Die Widerrufbarkeit jeder Entscheidung ruft in seinen Augen unwillkürlich einen garantielosen Zustand hervor.33

Unter ostrakismos ist eine besondere Art der Verbannung zu verstehen. Seit den Reformen des Kleisthenes konnte einmal im Jahr auf Antrag in der Volksversammlung ein ostrakismos vorgenommen werden.34 Bereits mehrfach ist die Betonung darauf gelegt worden, daß es sich beim klassischen griechischen Staat um eine ,,von der Vorherrschaft des gesprochenen gegenüber dem geschriebenen Wort geprägte Welt" handelte.35 Gerade deshalb kam eine solche Verbannung dem politischen Aus des Betroffenen gleich.

Finley betont darum auch, daß die Verbannung oder Hinrichtung eines Gegners, der eine unerwünschte Idee vertrat, als sicheres Mittel gegen die Redefreiheit galt, die dieser besaß: Wer nicht mehr mündlich anwesend sein konnte, war faktisch aus dem Gemeinwesen entfernt.36 Wenn man Finley weiter folgt, so wurde diese Maßnahme annähernd ausschließlich ergriffen, um eine neue Tyrannis durch Ausweisung übermäßig erfolgreicher und dadurch populärer Politiker zu verhindern.37 Allerdings, so Finley weiter, wäre die Verbannung weitaus seltener angewandt worden, als vielfach angenommen.

Vielmehr habe man das Mittel des graphe pharanomon 38 angewandt, um sich politischer Gegner zu entledigen.39

Der Wissenschaftler erweckt mit seinen Ausführungen durchaus den Eindruck, als wolle er gewisse Parallelen zwischen dem ostrakismos, dem graphe pharanomon und dem heute in die Verfassung eingegangenen Gedanken der ,,Wehrhaften Demokratie"40 ziehen. Eine Parallele, die auch bei wohlwollender Betrachtung der griechischen Verhältnisse nicht legitim ist.

Burckhardt sieht im ostrakismos viele Parallelen zu Opferhandlungen: Durch die Schmähung des eigentlichen Siegers wird dieser auf die gleiche Stufe zurückgeholt, auf der die Öffentlichkeit, der oder deren Aufmerksamkeit er ja seinen Sieg eigentlich zu verdanken hat, steht. ,,Burckhardt stellt es so dar, als ob der hämische Druck einer allgegenwärtigen Öffentlichkeit auf jedem lastet, der sich irgendwie hervorgetan hat und irgendwie bekannt ist".

Zusammenfassung

Entsprechend all der bislang gezogenen Schlußfolgerungen dürfte klar auf der Hand liegen, daß Burckhardt bei einer Betrachtung der griechischen Demokratie dieses Wort allein darum benutzt, weil es landläufig so verwendet wird. Für ihn tritt in der Zeit des klassischen Griechenland ,,das Böse öffentlich auf", eine zur Ausübung der Herrschaft unfähige Masse gebe sich und die Staatsorgane für Mißbrauch und Erpressung her: Es ist allein ein ,,Leidensweg der Demokratie".41

Das Zusammentreffen einer antibanausische Grundhaltung und der relativen Macht durch das Stimmrecht hätten die Armen in eine erhebliche Erwartungshaltung versetzt, das Hinzutreten einer Übersteigerung der Staatsallmacht führt zu einem Klassenkampf. Diese Faktoren seien für den Untergang der polis verantwortlich.42 Die Polisidee habe fast zwangsläufig zur Demokratie geführt, diese habe Rechtsgleichheit bedeutet, was aber wiederum den Klassenkampf Arme gegen Reich angeheizt habe.43

So hätten sich mehr und mehr die politischen Motoren aus dem öffentlichen Leben zurückgezogen, die polis sei geistig und politisch verarmt. In seiner Gesamtbilanz aber spricht er sich durchaus für die Griechen aus: Ohne die polis wäre eine vergleichbare kulturelle Blüte in Griechenland nicht möglich gewesen44 - allerdings wolle er Schluß machen mit dem Bild des Optimismus.

Diese fast positive Grundaussage liegt an seiner Methode der Annäherung an die Geschichte: Er ,,betrachtet die Geschichte mit ästhetischer Anschauung", wobei er zum Weglassen des bloßen ,,Tatsachenschutts" rät: Er fordert in der Griechischen Kulturgeschichte eine Neubewertung dessen, was als historische Tatsache zu gelten habe - das Ereignis wird bei ihm zum Indiz herabgewertet.45

Dabei geht Burckhardt mit paradigmatischer Inszenierung vor: ,,Der Warnwert dieses modellhaften Prozesses ist auf die Gegenwart bezogen": Diagnose der eigenen Gegenwart und Prognose sind seine Ziele.46

Anders Finley. Er schreibt den Einwohnern - und zwar allen Einwohnern - ein hohes Maß an Freiwilligkeit zu. Sie hätten sich aus freien Stücken einem festgesetzten Kodex unterworfen. In seinen Augen sei der demos kurz vor dem Erwachen zu politischer Kraft gewesen, aber eben doch noch kein Volkssouverän.47 Er sieht die Gründe für den Niedergang der polis hauptsächlich in den Nachfolgekämpfen nach dem Tod Alexanders. Es sei tatsächlich nur noch ein rudimentäres politisches Leben vorhanden gewesen, weil immer mehr Bürger ein Auskommen in der Fremde gesucht hätten und gleichzeitig immer mehr Fremde in die Stadt gekommen seien. So sei - logische Konsequenz - die Stärke des demos stark zurückgegangen. Schließlich wurde Athen ,,Opfer einer überlegenen Macht".48

Beschließen könnte man alle Überlegungen mit einem Zitat Robert

Flacelières:

Eine Demokratie, die Vorurteile gegen die manuelle und händlerische Arbeit nährt, eine Demokratie, die nur einer schwachen Minderheit der Bevölkerung die politischen Bürgerrechte zuerkennt, sieht eine solche Demokratie nicht einer Aristokratie frappierend ähnlich?49

Quellenangabe

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Hanno Drechsler, Wolfgang Hilligen, Frank Neumann u.a.,

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Emil Dürr (Hg.), Jacob Burckhardt, Vorträge 1844-1887, Basel 1918.

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Egon Flaig, Angeschaute Geschichte: Jacob Burckhardts "Griechische Kulturgeschichte", Rheinfelden 1987.

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Werner Kaegi, Jacob Burckhardt, in: NDB, Bd. 3, Berlin 1957.

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New Encyclopaedia Britannica, Bd. 2, Chicago, London, Tokyo u.a.[15] 1990.

Wolfgang Schuller, Griechische Geschichte, München [3] 1991.

Stichweh, Klaus (Hg.), Karl Löwith, Jacob Burckhardt in: Sämtliche Schriften, Bd. 7, Stuttgart 1984.

[...]


1 Der Begriff entstand aus den griechischen Stämmen ,, demos" und ,, kratos" (demos umfaßt zum einen das Volk als Ganzes, meint aber auch das niedrige Volk; kratos ist die Bezeichnung für die Frage nach der Gesamtmacht im verfassungstechnischen Sinne) und kann nicht vor 400 v.Chr. belegt werden. Aufgekommen ist er in Griechenland und ist dort eng mit der polis verbunden. Die polis ist ein Staat mit kleinem Territorium und geringer Bevölkerungsdichte, der sich selbst versorgt und regiert, wobei die Regierungsform durch den Begriff noch nicht festgelegt ist. Athen war die größte polis und erreichte im Jahr 430 v.Chr. mit 250000 bis 270000 Einwohnern (einschließlich Frauen, Sklaven und Kindern) seine größte Bevölkerungszahl (Vgl. Finley, Griechen, 38ff.). Der Begriff der ,,Volksherrschaft" bezeichnet die politische Methode, um die Herrschaftsgewalt des Volkes zu verwirklichen. Er grenzt die Herrschaft durch das Volk klar ab gegen die Herrschaft durch einen Einzelnen (Autokratie z.B. durch einen absoluten Monarchen, einen Tyrannen, Despoten, Diktator) und die Herrschaft durch eine kleine Gruppe über die gesamte Bevölkerung (Aristokratie, Oligarchie, Elite).

Die Frage ist nun, wie das ,,Volk" definiert wird. Während die moderne Demokratie davon ausgeht, daß im wesentliche ,,diejenigen, über die lebenswichtige Entscheidungen getroffen werden, an diesen Entscheidungen mitwirken" (Drechsler, Gesellschaft und Staat, 151), sei dies auf direkte oder indirekte Art und Weise (direkte bzw. repräsentative Demokratie), ist in der klassischen Demokratie ,,das politische verstandene Volk niemals gleichbedeutend mit der Gesamtheit der erwachsenen Bevölkerung" (Ebd.) gewesen: Ernst Meyer geht in seiner Antiken Staatskunde (80) von diesen Zahlen aus: 150000-200000 Einwohner bei 20000- 35000 Bürgern. Was bedeuten würde, daß die Bürger zwischen 10 und 23 Prozent der Gesamteinwohnerschaft ausmachen würden. Nach den Angaben von Robert Flacelière in Griechenland (78) ist das Ergebnis ebenfalls in diesem Bereich: Er nimmt etwa 40000 Bürger bei 20000 nicht partizipierten Metöken, 200000 Frauen und Kindern und 20000 bis 30000 Sklaven an. Die Bürger würden dann den Anteil um die 14 Prozent stellen. Zum Vergleich: Beim letzten Wahlergebnis auf Bundesebene (13. Wahlperiode) waren bei 81 338 093 Einwohnern 60 452 009 Menschen wahlberechtigt. Das entspräche einem Anteil von mehr als 74 Prozent.

Damit sind allerdings auch nur die Stimmberechtigten der klassischen Demokratie ermittelt. Fraglich bleibt, inwiefern diese in der Lage waren, von Ihrem Stimmrecht auch Gebrauch zu machen. Eine Frage, auf die später noch einzugehen sein wird.

2 Das gilt, wenn auch zu bemerken ist, wie Finley richtig betont (Politisches Leben, 27), daß die politische Integration der Landbevölkerung, die mit dem Polisstaat erreicht worden sei, durchaus nicht selbstverständlich zu nehmen sei.Vielmehr wäre es wahrscheinlicher gewesen, daß die Landbevölkerung - wie zuvor - als irrelevant ausgeschlossen geblieben wäre. In Griechische Welt ergänzt Finley, daß es darüber hinaus zur Teilhabe auch der ärmeren Nichtadligen durch ihre wachsende militärische Bedeutung im Einsatz auf den Kriegsschiffen als Ruderer gekommen sei, nachdem zunächst der Platz in der Phalanx, einer neuen Angriffsstrategie den reichen Nichtadligen Mitsprache gesichert habe.

3 Die einzelnen Gerichtshöfe mußten unter den 6000 auf ein Jahr gewählten Richtern vor jeder Verhandlung neu zusammengesetzt werden. Dies geschah mit Hilfe eines besonderen Losverfahrens. So war es möglich zu verhindern, daß einem Volksrichter vorher bekannt werden konnte, in welchem Fall er zu entscheiden haben würde und es wurde ausgeschlossen, daß von Außen auf die jeweilige Entscheidung Einfluß genommen werden konnte.

4 Allerdings waren es gerade die Abstimmungen der ostrakismen, bei denen Fälschungen relativ leicht vorkommen konnten: Des Schreibens und Lesens Unkundige konnten sich nur dadurch behelfen, daß sie eine andere Person baten, die Scherbe für sie auszufüllen, was Manipulationen Tür und Tor öffnete.

5 Schuller geht in Griechische Geschichte (35) von 700 Ämtern aus.

6 Finley, Griechen, 55.

7 Ders., Politisches Leben, 50.

8 Die Reichen zahlten mehr oder minder freiwillig die sogenannte ,, leitourgia", das heißt Sonderabgaben, die der Allgemeinheit zugute kamen z.B. Kriegsschiffe, den Chor im Theater, den Neubau eines Tempels oder Staatsgebäudes usw. Diese ,, Liturgien" wären als patronagehafte Form der öffentlichen Wohltätigkeit nach Aristoteles Ansicht durchaus geeignet, die Legitimation der Führerschaft weiter zu festigen (Aristoteles, Politik 1321a31- 42). Ohne Zweifel konnten gerade in einer institutionalisierten Abgabengesellschaft wie Athen, in der die leitourgia nach dem Rotationsprinzip jedem Vertreter der Oberschicht auferlegt wurde, manch ein Mitglied der Elite dadurch Unterstützung im Volk gewinnen (Vgl. Finley, Politisches Leben, 53). Das ärmere Volk und die Bauern selbst wurde nur in absoluten Ausnahmefällen mit staatlichen Steuern belastet (Ebd., 48).

9 Burckhardt, Kulturgeschichte, 248.

10 Finley, Politisches Leben, 109.

11 Das Vorhandensein von einer kleinen Bildungselite räumt auch Finley ein. Allerdings unterstreicht er zugleich, daß die allgemeine politische Bildung dennoch sehr ausgeprägt gewesen sei und die Eliten immer allgemein anerkannt und akzeptiert worden seien. (Finley, Politisches Leben, 41ff.) Überhaupt gehe von der Definition der unmittelbaren Demokratie ein gewisser Dilletantismus aus, wenn diese annehme, daß jeder allein aufgrund seines Bürgerrechts zur Teilnahme an der Regierung geeignet sei. (Ders., Griechen, 55).

12 Wie es ja auch der Sinn einer ausgefeilten Rhetorik sein soll - nicht von ungefähr sind captatio benevolentiae (erzeugen von Wohlwollen), conciliare (für sich einnehmen), ethos (Gefühlswirkung durch Selbststilisierung des Redners), pathos (heftige, auf ein Ergebnis beim Zuhörer ausgerichtete Seelenstimmung des Redners) und refutatio (Widerlegung des Gegners) Grundzüge des Lehrgebäudes der Rhetorik (aus: Manfred Fuhrmann, die Antike Rhetorik, Zürich 41995).

13 Jacob Burckhardt nach Dürr, Burckhardt, Vorträge, 177.

14 Burckhardt, Kulturgeschichte, 247. Ebenfalls überzeugt von einem ausufernden Synkophantentum zeigt sich Flacelière in Griechenland, 311. Er schränkt allerdings ein, daß man von Seiten des Staates etwas dagegen zu unternehmen versucht hätte. So sei bei Verlust einer Anklage der Kläger bestraft worden; außerdem habe jeder Kläger zunächst eine Kaution hinterlegen müssen. Das Problem hätten nicht die Absichten, sondern die Wirkungen des Rechtssystems, das keineswegs ausgereift gewesen sei, dargestellt.

15 Burckhardt, Kulturgeschichte, 249.

16 Burckhardt, Kulturgeschichte, 260.

17 Banausen waren minderwertige Staatsbürger, da sie zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes zu Arbeit gezwungen waren und so keine Zeit hatten, an den Staatsversammlungen teilzunehmen oder sich weiterzubilden (Meyer, Antike Staatskunde, 76).

18 Vgl. Flaig, Angeschaute Geschichte, 94.

19 Burckhardt sieht die Gesellschaft durch die Formen individueller Bereicherung in drei Gruppen gespalten: Der Großteil werde von der Gier getrieben (= "Pöbel") und gäbe die passive Kopfzahlmasse für die Politiker ab; ,,Streber" tun sich politisch hervor, werden aber auch nur von der Jagd auf Selbstbereicherung angetrieben; aus ihnen habt sich die kleine Anzahl genialer Politiker ab, die Burckhardt als ,,Großstreber" bezeichnet. In der Volksversammlung konkurrieren Streber und Großstreber miteinander um die politischen Ämter. Als Regulativ zwischen ihnen wird der ostrakismos wirksam. Vgl. Flaig, Angeschaute Geschichte, 112.

20 Vgl. ebd., 109. Flaig widerspricht aber sofort dieser Ansicht von der Unstillbarkeit materieller Wünsche.

21 Vgl. ebd.

22 Finley, Griechen, 57. Die Auswahl der meisten Amtsträger geschah zwar durch das Los. Das beinhaltet allerdings noch nicht, daß es sich dabei auch um Führerpersönlichkeiten handeln mußte. Vielmehr wurden solche ,,Talente" bisweilen durch diesen eher zufälligen Prozeß ans Tageslicht gefördert. Andere bildeten sich selbst in Volksversammlung und Volksgericht weiter und strebten aus eigenen Stücken ein Wahlamt an. Hilfreich dafür war immer eine militärische Karriere. Dies gilt nicht nur für das oft mit sehr viel Einfluß verbundene Strategenamt, sondern auch für alle anderen Ämter, auf deren Besetzung das Volk durch Wahl Einfluß hatte.

Führer müssen aber selbstverständlich nicht immer ein Amt bekleiden. Das gilt um so mehr, wenn eine große Gruppe von Entscheidungsträgern, die nicht durch Parteien gebunden sind, in einer durch Sprache dominierten Gesellschaft Entscheidungen fällt. Hier kann sich auch ein Mann aus der Gruppe der Bürger immer wieder dadurch hervortun, dass er die Meinung in der Volksversammlung beeinflußt und auf diese Art und Weise zu einem (Meinungs-)Führer werden.

Was allerdings teilweise mit zu erfolgreichen Politikern geschah, wird unter dem Stichwort ostrakismos noch zu erörtern sein.

Insgesamt, so glaubt Finley feststellen zu können, wurde das politische Führungspersonal stets akzeptiert (Finley, Politisches Leben, 37), auch wenn der demos in der Volksversammlung nie Wortführer aus den eigenen Reihen hervorbrachte (Ebd., 41f.). Ganz im Gegenteil sei die Monopolisierung der politischen Führerschaft durch die wohlhabende Klasse der Bürgerschaft vielmehr als Gegebenheit angenommen worden, die sich uns heute durch finanzielle Gründe wie die Liturgien und private Wohltätigkeiten, aber auch durch die Abkömmlichkeit und Muse, sich Fachkenntnisse zu erwerben, die als Grundvoraussetzung für politische Aktivitäten gesehen werden können, erklären. (Ebd., 86).

23 Finley, Die Griechen, 41ff. Flacelière geht in Griechenland (S. 51 u. 371) noch weiter: Der antike Staat sei von Grund auf totalitär gewesen; Abesie prozesse (Prozesse aufgrund fehlender Frömmigkeit) und ostrakismos zeigten, daß die angebliche Freiheit des Denkens und der Rede nur wertlose Worthülsen gewesen seien. Athen hätten zwar Bürgerfreiheit und Demokratie entdeckt, es sei aber ein totalitärer Staat geblieben.

24 Schuller, Griechische Geschichte, 35.

25 Vgl. Flaig, Angeschaute Geschichte, 69-71.

26 Burckhardt, Kulturgeschichte, 77 nach Bleicken, Athenische Demokratie, 582.

27 Flaig, Angeschaute Geschichte, 81.

28 Bleicken, Athenische Demokratie, 582.

29,,In der alten Zeit der Geschlechterherrschaft nämlich hatte man die Misere kaum gekannt. Erst die Gleichheit der Rechte machte die Ungleichheit der Lage recht fühlbar." Burckhardt, Gesamtausgabe Bd. 8, 248.

30 Burckhardt, Kulturgeschichte, 248. Mit dieser Ansicht stand Burckhardt keineswegs alleine da. Der Zeitgenosse Robert von Pöhlmann habe den demos mit der Masse der Armen identifiziert und einen Klassengegensatz zwischen arm und reich konstruiert. Dabei war für ihn die Herrschaft des Volkes gleichbedeutend mit der Ausbeutung der Besitzenden und mit Justizterror (Bleicken, Athenische Demokratie, 582).

31 Finley, Politisches Leben, 41. Nun müßte man anfange zu diskutieren, ob die Einwilligung einer Person oder Gruppe in seine Deklassierung auch den Vorgang der Deklassierung selbst legitimieren kann.

32 Burckhardt, Kulturgeschichte, 256.

33 Vgl. Flaig, Angeschaute Geschichte, 93f.

34 Dabei schrieben die Teilnehmer der Volksversammlung den Namen des Bürgers, den sie ostrakieren wollten, auf eine Tonscherbe (daher auch der Name ,,Scherbengericht"). Stimmten mindestens 6000 Bürger für eine bestimmte Person, dann wurde diese auf zehn Jahre verbannt. Diese Verbannung ging in der Regel weder mit dem Verlust des Bürgerstatus, noch mit dem des Besitzes einher. Vielmehr handelte es sich um eine nicht ehrenrührige Art (Schuller, Griechische Geschichte, 25), für eine bestimmte Zeit von der polis ferngehalten zu werden. Erstmals umgesetzt wurde ein ostrakismos unter Themostikles um 493 v.Chr. (Ebd.)

35 Finley, Politisches Leben, 43.

36 Ebd., 44.

37 Ebd., 74ff.

38 Ab dem 5. Jahrhundert v.Chr. konnte jeder freie Bürger jeden, der einen gesetzwidrigen Vorschlag an die Volksversammlung gerichtet hatte, anklagen. Dies galt auch dann noch, wenn der Vorschlag durch die Volksversammlung bereits angenommen worden war.

39 Finley, Politisches Leben, 74ff.

40 Nach Art. 20 Abs. 4 GG hat jeder Deutsche gegen jeden, der es unternimmt, die grundgesetzliche Ordnung zu beseitigen, Widerstandsrecht, sofern andere Abhilfe nicht möglich ist.

41 Stichweh, Löwith, Jacob Burckhardt, 193f.

42 Vgl. Flaig, Angeschaute Geschichte, 104.

43 Ebd., 108.

44 Burckhardt, Gesamtausgabe Bd. 8, 64.

45 Flaig, Angeschaute Geschichte, 34f.

46 Ebd., 125. ,,Und wenn die Kulturgeschichte dies Verhältnis (gemeint ist das Verhältnis zwischen ereignishaft formulierten Tatsachen und den Ereignissen selbst. Anm. des Autors) klarer hervorhebt, als die Geschichte der Ereignisse, so darf sie für uns den Vorzug vor dieser haben. Burckhardt, Gesamtausgabe Bd. 8, 11.

47 Finley, Griechische Welt, 115.

48 Ders., Politisches Leben, 150ff.

49 Flacelière, Griechenland, 80.

Excerpt out of 20 pages

Details

Title
Demokratie bei Burckhardt und Finley
College
University of Heidelberg  (Seminar für Alte Geschichte)
Course
Proseminar "Einführung in die Griechische Geschichte"
Grade
1,7
Author
Year
1997
Pages
20
Catalog Number
V95146
ISBN (eBook)
9783638078252
File size
456 KB
Language
German
Keywords
Demokratie, Burckhardt, Finley, Proseminar, Einführung, Griechische, Geschichte, Seminar, Alte, Geschichte, Ruprecht-Karls, Universität, Heidelberg
Quote paper
Matthias H. Werner (Author), 1997, Demokratie bei Burckhardt und Finley, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/95146

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