Parteien und Armut in Deutschland


Trabajo de Seminario, 1997

47 Páginas


Extracto


Inhalt

A. Einleitung

B. Hauptteil
1. Armut im Rückblick der Jahrhunderte
1.1. Einleitung
1.2. Frühe archaische Gesellschaften bis zum Feudalismus
1.3. Ablösung des Feudalsystems durch den Frühkapitalismus
1.4. Die Urbanisierung
1.5. Sozialdisziplinierung
1.6. Resümee
2. Entwicklung (1945 bis Gegenwart)
2.1. Einleitung
2.2. Aufbau und Konsolidierung des Sozialstaates 1945 bis 1996
3. Armut aktuell betrachtet
3.1. Armutsdefinitionen
3.1.1. absolute Armut
3.1.2. Einkommensarmut
3.1.3. relative Armut
3.1.4. EU-Definition von 1987
3.2. Gesellschaftspolitische Ansätze zur Armutsbekämpfung
3.2.1. Wohlfahrtsverbände
3.2.2. Das Sozialwort der Kirchen Deutschlands
3.2.2.1. Was ist das Sozialwort?
3.2.2.2. Die Aussagen in Kurzform
3.3. Aktuelle Zahlen und Statistiken
4. Bundespolitische Parteien zur Armutsfrage
4.1. CDU
4.2. SPD
4.3. Bündnis 90/Die Grünen
4.4. FDP
4.5. PDS
4.6. Zusammenfassung

C.Schlusswort und Fazit

D. Thesen

Anhang A - Literaturnachweise

Anhang B - Fallbeispiel

Anhang C - aktuelle Statistiken

A. Einleitung: (Gemeinschaftsarbeit)

Armut in Deutschland. Blödsinn sagen die einen. Schaut in die Dritte-Welt-Länder. Bei uns gibt es keine Armut und keine Armen. Unser soziales Netz lässt keine Armut zu.

Wer arm ist, sagen die anderen, ist selbst schuld. Nur Drückeberger sind arm, hier findet jeder einen Job, wenn er nur will. Und wer einen Job hat, ist nicht arm. Wer trotz Job jammert, kann nur nicht mit seinem Geld umgehen. Und ist dann wirklich selbst schuld an seiner Lage.

Armut?, schweigen die Dritten. Über Armut spricht man doch nicht. Arm ist man. Arm zu sein ist Makel genug, man sollte es nicht breittreten.

Und die Vierten runzeln besorgt die Stirn. Sie haben wirklich darüber nachgedacht und sehen es auch als Problem, dass dringend gelöst werden müsste. Früher oder später gelangen sie an den Punkt, wo sie nur noch hilflos die Schultern zucken und nicht mehr weiter wissen. Sie warten dann auf Impulse aus Politik, Staat, Wirtschaft. Und können auch nichts weiter tun.

Dieses sind also die häufigsten vier Grundhaltungen, auf die wir im Deutschland unserer Zeit getroffen sind, wenn wir das Wort Armut benutzt haben. Und wir haben uns gedacht: Das kann nicht sein. Es muss Wege geben, Möglichkeiten, der Öffentlichkeit in das Bewusstsein zu bringen, dass es auch in unserem Staat, in unserer Gegenwart, bei uns nebenan Arme gibt. Dass Armut nichts (oder sehr oft nichts) mit eigenem Verschulden zu tun hat (man denke hier nur an die 1 Millionen sozialhilfeabhängiger Kinder in Deutschland), dass Armut kein Makel sein muss. Und wir sind der Meinung, dass es da Wege heraus geben muss, Konzepte, Überlegungen, wie man diese Menschen aus der Armut heraus holen kann, aus dem sozialen Abseits, dass die Armut für die meisten schafft. Und wir vermuten, dass das Problem der Armut noch nicht öffentlich genug ist, viel zu oft bagatellisiert wird.

Aus diesem Grunde haben wir diese Arbeit angefertigt. Wir verfolgen den (geschichtlichen) Weg der Armut, schauen auf die historische und auf die aktuelle Entwicklung in diesem Land, haben versucht, hinter politische Programme zu schauen und dabei die Lösungswege, die Konzepte zu entdecken.

B. Hauptteil:

1. Armut im Rückblick der Jahrhunderte (Rosemarie Lindner)

1.1. Einleitung

Auf den folgenden Seiten soll versucht werden, im Wesentlichen die Position der Armen in den Gesellschaften der letzten Jahrhunderte darzustellen. Dabei möchte ich durch die historische Vorgehensweise die Verlagerung der Hilfen von direkten, persönlichen Beziehungen auf anonyme Organisationen hin zu sozialer Distanz darstellen. Da die Entwicklungen nicht überall zur gleichen Zeit stattfanden und teilweise fließend verliefen, werde ich auf genaue Zeitangaben verzichten.

1.2. Frühe archaische Gesellschaften bis zum Feudalismus

In den frühen archaischen Gesellschaften gab es ökonomische Austauschbeziehungen zwischen den verschiedenen Gesellschaftsformationen, die in soziale Beziehungen eingebettet waren. Durch Redistribution und Reziprozität fand eine ständige Zirkulation von Gütern statt, so dass eine einseitige Akkumulation von Gütern und damit eine starke Schichtendifferenzierung innerhalb der Gesellschaften nicht zu Stande kam. Sie waren durch politische oder religiöse Autoritäten bzw. der Gesellschaft in Form von ungeschriebenen Gesetzen geregelt. Die reziproken Austauschbeziehungen beruhten auf drei aufeinander bezogenen Normen:

- die Verpflichtung, von eigenem Besitz abzugeben
- die Pflicht der Annahme der Gabe und
- die Pflicht des Erwiderns (Mauss 1989, S. 71).

Die Aufrechterhaltung der gesellschaftlichen Bindungen über den Gabentausch war für jeden Menschen damals lebensnotwendig, da sie jederzeit von Naturkatastrophen und Missernten bedroht waren und damit in reversible Lagen, in denen sie der Hilfe bzw. der Gemeinschaft bedurften, gebracht waren. Jeder gab, was er entbehren konnte, um sich für einen unbestimmten Zeitpunkt eine Gegenleistung zu reservieren. Eine Missachtung dieser Normen wurde mit Ausschluss bestraft, welche zu der Zeit auch Subsistenzausschlußbedeutete. Großzügigkeit und Selbstlosigkeit wurden mit gesellschaftlicher Anerkennung belohnt.

Im frühen Mittelalter gab es neben den genannten Normen eine Form der "Überbietung" und des "Öffentlichkeitszwanges" (Hannig 1988, S. 18), die statuskonstituierend war. Der Grad des Wertes der Ware bestimmte den Status, aber auch die wechselseitige Verpflichtung.

In der Aufbruchperiode (Völkerwanderung, ca. 1050-1300 Jahrhundert, vgl. Bösl. 1974, S.4) entstehen lokale Teilsysteme mit eigenen, spezifischen Rechtsnormen und geringem Bezug zu umfassenderen gesellschaftlichen und politischen Einheiten. Außerdem unterliegen die regionalen und örtlichen Gegebenheiten großen zeitlichen Unterschieden, besonders im Stadt/Landgefälle. In den Städten entwickelte sich eine stärkere Arbeitsteilung und eine stärkere Ausdifferenzierung der politischen Herrschaft, als auf dem Lande. In der um die Jahrtausendwende aufsteigenden feudalen Abhängigkeiten entstehen unterschiedliche Austauschsysteme mit verschiedenen Handlungsnormen nebeneinander. Ein horizontaler Austausch fand zwischen Sippe, Gutsherr, Zunft oder Gemeinde statt, ein vertikaler Austausch zwischen Herrschaft und Untertanen, wie z.B. feudalrechtliche und grundherrschaftliche Abgaben. Dabei handelte es sich immer noch um reziproke Austauschbeziehungen. Sie waren häufig ritualisiert und in feste Zeremonien eingebettet, so dass die Austauschbeziehungen sowohl konstituierten als auch repräsentierten. Gleichzeitig hatten sie die Aufgabe, die sozialen Beziehungen zu festigen und die Solidarität zu erhalten.

Der Alltag war schon zu Friedenszeiten mühselig und nur wenig produktiv. Der mittelalterliche Mensch war einem ständigem Wechsel von Überfluss und Hungersnot, Frieden und Krieg, Gesundheit und Krankheit ausgesetzt.

In den Entwicklungsphasen des Feudalismus gab es weder Armut noch Unterstützungsbedürftigkeit in bemerkenswertem Ausmaß. Die Mehrheit der Bevölkerung lebte zu dieser Zeit am Rande des Existenzminimums. Arm waren aus heutiger Sicht diejenigen, die über zu wenig Boden verfügten oder deren Abgaben zu hoch waren, um sich ihre Existenz zu sichern.

Die Bedeutung des Begriffes "Armut" war im Mittelalter jedoch unabhängig von materiellen Gütern zu sehen, er wurde eher im Zusammenhang mit Macht und der individuellen Stellung dazu gesehen. Armut konnte sich auf Privilegien oder Herrschaftsbefugnisse, soziales Ansehen oder Recht und Schutz beziehen. Unter "arm" verstanden die Menschen im Mittelalter auch die Menschen, die arbeiten mußten. Für den Großteil der Bevölkerung galt, dass die feudalen Arbeitsverhältnisse weit gehend die Lebensbedingungen der Menschen bestimmten. Arbeit bedeutete unfreiwillige Bürde, Zwang und Hindernis für politische, kulturelle oder wissenschaftliche Betätigung. Als Ideal galt deshalb ein Leben ohne Arbeit, geprägt von den Vorstellungen der antiken Philosophen wie Platon, Aristoteles und Cicero.

Auf der anderen Seite entstand eine neues Weltbild der Arbeit, welches durch die Kirche geprägt wurde. Die Kirche versuchte Untätigkeit oder Müßiggang zu reglementieren und zu verurteilen - mit der Absicht, die Erträge und den Gehorsam der Arbeitenden zu steigern (vgl. Le Goff 1987, S.74).

So war die Arbeit für den mittelalterlichen Menschen ein sehr ambivalentes Phänomen. Vorstellungen schwankten zwischen Verachtung und Wertschätzung der Arbeit. Alle Nuancen der Arbeitsbewertung, asketische Arbeitsverachtung bis hin zur bußfertigen arbeitsbejahenden Frömmigkeit waren vorhanden. Erst mit der Ausbildung der ständischen Gliederung ab dem 12. Jahrhundert bildet sich eine Betrachtungsweise heraus, die sich an den Funktionen der einzelnen Bevölkerungsteile orientiert und aus der Funktion die Wertschätzung ableitet. Jedoch noch im 14. Jahrhundert wird der Arbeit ein Eigenwert abgesprochen. Während später in der Arbeit die Ursache möglichen Reichtums gesehen wird, gilt im Mittelalter der Mensch als arm, der arbeiten muss. Heute sind die Menschen arm, die nicht arbeiten dürfen oder können.

"Die Gabe", das Erbe aus archaischen Zeiten, blieb bestehen. Reichtum fungierte als Werkzeug des sozialen Umgangs und wurde nur geschätzt, wenn er Ruhm einbrachte. Geben heißt seine Überlegenheit beweisen, Annehmen ohne zu erwidern oder mehr zurückzugeben heißt, sich unterzuordnen (Mauss 1989, S.133).

In dieser Zeit der Entbehrungen gingen sowohl die Reichen als auch die Armen bei Festen gleich verschwenderisch um, sie verschleuderten das Wenige was sie hatten. Dabei feierten "arm" und "reich" zusammen. Ein Wir-Gefühl herrschte vor dem Ichgefühl. Nicht das Einmalige, Individuelle war gefragt, sondern das Typische. Das Individuum galt als Drückeberger und als Person, die sich durch eine Missetat aus der Gruppe gelöst hatte und deshalb stets verdächtig erschien (Le Goff 1970, S.483).

Die durch reziproken Austausch entstandenen Beziehungen wurden gepflegt und führten zu einer starken Solidarität nach innen (d.h. zu Bekannten, Freunden) und zur Ablehnung aller "Fremden". Es gab die so genannten "vertrauten" (normalen, ehrbaren) Armen, die selbstverständlich versorgt wurden und die so genannten "fremden Armen", die ausgeschlossen wurden und von den Almosen der Kirche existieren mußten.

Armutsschicksal galt als unerforschlich und unbeeinflussbar, als eine Art von Gott gegebene Ordnung, die es fraglos zu unterstützen galt. Das religiöse Weltbild funktionalisierte die Armut als Mittler zu Gott. In den folgenden Jahrhunderten gelang es der Kirche, die Definitionsmacht für alle Lebensbereiche des Mittelalters zu erlangen und zu prägen. Die gesellschaftliche Ordnung wird als von Gott gegeben definiert, wirkte dadurch als ideologische Schutzwehr der Feudalgesellschaft. Aus dieser Definition wurde eine Rechtfertigung für den bedenkenlosen Umgang mit Ungerechtigkeiten und Lasten der sozialen Aufteilung abgeleitet. Bestehende Schichtunterschiede wurden durch die Almosengaben der Vermögenden an die Kirche ausgeglichen und durch das kirchliche Gebot der Wohltätigkeit stabilisiert. Das Almosen war ein wichtiges Mittel der Buße für Sünden zur Erfüllung des Heilplans, welche an das Vorhandensein von Armen geknüpft war.

Der Geber des Almosens und dessen Gesinnung stand zu dieser Zeit im Mittelpunkt und nicht der Empfangende, was als ein erstes Anzeichen eines beginnenden Individualisierungsprozesses und der Marginalisierung zu sehen sind. Der Arme dient dem Reichen als Mittel zur Erreichung des Seelenheils, wofür der Reiche ihm Dankbarkeit erweisen sollte. Ein schlechtes Gewissen und die Angst um das eigene Seelenheil war eine starke Antriebskraft für die Vergabe von Almosen.

Die Almosenvergabe war ritualisiert und institutionalisiert. Die Vergabe richtete sich nicht nach der Notwendigkeit individueller Notlagen, sondern nach der Reihenfolge und Bedeutung kirchlicher Feiertage. Es gab keine planvolle Verteilung, da es nur mangelnde Absprachen und Informationen über die Bedürftigkeit der existierenden Armen gab. Fehlende Kontrollmechanismen und Bedürftigkeitskriterien führten zu keiner umfassenden Versorgung, aber auf der anderen Seite gab es auch keine stigmatisierenden und entwürdigenden Mechanismen.

Die sozialen Bezüge des wirtschaftlichen Austausches spielten eine wichtige Rolle, in welcher Individuen noch nicht entsprechend ihrer wirtschaftlichen Funktion beurteilt wurden.

Obwohl es eine Tendenz zur Ungleichheit und Ausbeutung gab, war das Almosen eine Art Verteilungsgerechtigkeit. Das christliche Ideal von Armut (ca. 11.-12. Jahrh.) war der Gerechte ohne Besitz. Diese Aufwertung der Armut, das Wissen um ihre Stellung und Funktion innerhalb der gesellschaftlichen Ordnung führte zu einem wachsenden Selbstbewusstsein der Armen (Geremek 1987, S.27). Die Betroffenen sahen sich selbst als von Gott erwählte und strebten in keiner Weise danach, sich aus ihrer Armut zu befreien (vgl. Gurajewitsch 1980, S.278).

Es bildeten sich Zusammenschlüsse von Armen, so genannte Bettlerorganisationen, die für die Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe zuständig waren. Vom 9.-13. Jahrhundert war "betteln" ein eigener Berufsstand. Dieser wirkte einer Stigmatisierung und einer einseitigen Dankbarkeitsverpflichtung entgegen. Die Bettler übten häufig künstlerische Tätigkeiten wie Geschichten erzählen oder Musizieren aus.

1.3. Ablösung des Feudalsystems durch den Frühkapitalismus

Die Krise des Feudalsystems war erreicht, als durch das Bevölkerungswachstum zu wenig Grund und Boden existierten, um alle Menschen davon zu ernähren. Eines der Grundprobleme dieser Zeit bestand darin, dass die Möglichkeiten der Neulandgewinnung erschöpft waren und damit jedes Bevölkerungswachstum eine Besitzzersplitterung bedeutete und immer mehr unfruchtbare Böden bestellt werden mußten (vom 10. bis zum 14. Jahrhundert verdoppelte sich die Bevölkerung der Länder Europas, vgl. TENNSTEDT & SACHßE 1983, S.39-61). Die Suche nach intensiven Anbauformen und Möglichkeiten der Nutzung der menschlichen Arbeitskraft war wenig erfolgreich.

Ein Teil der Herrenklasse und die Masse der Bauern verarmten, während sich andere bereicherten. Mit Entstehung freier Paupern, die ohne die für die Produktion notwendigen Mittel wie Boden und Geräte nicht für ihren Unterhalt sorgen konnten, entstand zugleich das menschliche Potential für Lohnarbeit. Erst in der Folge dieses Prozesses der Entwicklung einer neuen Schicht entstanden qualitativ neue Formen der Armut. Die Masse der Armen bestand aus den abhängig-dienenden und den diskriminierten standlosen, die sich aus der Gruppe der freien Paupern entwickelten. Während die ständischen und freiwilligen Armen oder auch "ehrbaren Armen" anerkannt waren und durch bürgerliche Stiftungen Unterstützung erhielten, wurden die neuen Armen zunehmend marginalisiert.

Die Ausbreitung des Geldwesens verstärkte diese Entwicklung, da die objektive Funktion des Einzelnen austauschbarer wurde. Die Beziehungen zwischen Arbeiter und Herr wurden immer unpersönlicher. Die Konkurrenz im Arbeitskräfteangebot führte dazu, dass derjenige Tagelöhner die Höhe der Entlohnung bestimmte, der sein Tagewerk am zügigsten verrichtete. Dabei darf nicht der Doppelcharakter des Geldes übersehen werden: das Geld befreite von persönlicher, oft demütigender und bedrückender Abhängigkeit, schaffte aber auch ein Netz unsichtbarer und doch perfekter Herrschaft.

1.4. Die Urbanisierung

Durch die Krise des Feudalsystems wanderten, trotz der sozialen Unsicherheit der Fremde, viele der verarmten Landarbeiter in die Städte ab. Die kirchliche Armenfürsorge war bald überfordert und die Armen wurden zum Problem.

In der Zeit zwischen 1150 und 1350 wurden vermehrt neue Städte gegründet. Es folgte eine Blütezeit der städtischen Wirtschaft und Unabhängigkeit, die bis in das 15. Jahrhundert andauerte.

Dem Bevölkerungswachstum wurde durch verheerende Pestepidemien ein Ende gesetzt. Dies führte zu tiefgreifenden sozialen, ökonomischen und kulturellen Konsequenzen. Durch die starken Bevölkerungsverluste kam es zu Vermögenskonzentrationen bei den Überlebenden. Gleichzeitig entstand ein erhöhter Bedarf an Konsumgütern, die man sich auch leisten konnte. Die Konsumgüter wurden vorwiegend in den Städten produziert bzw. gehandelt. Damit wurden die Reproduktionschancen der Stadtbevölkerung erhöht. Hinzu kam eine Agrarkrise durch ein Überangebot von Agrarprodukten, die zur Verarmung der Landbevölkerung beitrug. Dies verstärkte die ohnehin vorhandene Zuwanderungstendenz der Landbevölkerung in die Stadt.

Wurde zunächst in der Stadt nur für den Gebrauch produziert, so änderte sich dies mit der Ausweitung des Fernhandels und der dezentralisierten Methode der Verlagsproduktion. Es entstand eine auf Arbeitsteilung basierende Industrie mit verschiedenen Kategorien von unqualifizierten Arbeitskräften. Damit waren wichtige Voraussetzungen sowohl für eine kapitalintensive Wirtschaftsweise als auch für die Beschäftigung kapitalarmer Personen geschaffen.

Kennzeichen der sozialen Verhältnisse in den Städten sind eine differenzierte Sozialstruktur (nach Beruf, Einkommen und Vermögen) und die damit verbundenen bestehenden starken ökonomischen und rechtlichen Unterschiede. Eine breite Bevölkerungsschicht war unterprivilegiert und die Voraussetzungen für eine Reversibilität der Lagen waren immer weniger gegeben.

Städtische Armut hatte ihre Hauptursache in der Unterbezahlung von Tagelöhnern und Knechten, deren soziale Stellung entscheidend vom Arbeitsmarkt bestimmt wurde und dementsprechend unsicher war. Teilweise fuhren sie umher, da für ihre Dienste und Leistungen örtlich nur unregelmäßig Nachfrage bestand. Niemand schützte die ungelernten Lohnarbeiter, sie waren recht- und schutzlos den religiös begründeten Vorurteilen und den Standesinteressen der rechtsfähigen Gruppen ausgeliefert.

Die Trennungslinie zwischen "arm" und "reich" vertiefte sich und zu Beginn des 16. Jahrhunderts, als erneut Bevölkerungswachstum einsetzte, wurde die Armut zur Geißel der Gesellschaft.

Barmherzigkeit, die bisher mit einer Aufwertung der Armut einherging, wird der Kampf angesagt. Armut wird mit Arbeitsscheu gleichgesetzt, den fleißigen Armen gibt es nicht. Verstärkt wird diese Haltung durch die Vorstellung, "dass die Masse der Menschen nur arbeite, wenn die Not sie dazu treibe" (WEBER 1984, S. 184). Die Arbeitsfähigkeit und - willigkeit wird zum zentralen Kriterium für die Almosenvergabe.

Armut wird also als "Nicht-Arbeit" aufgefaßt und zur Einstellungsfrage. Dies gilt bis heute. Die Konkurrenz zwischen den beschäftigen und den arbeitslosen Arbeitern, sowie die Bedrohung aller durch die Armut stellen bis heute wesentliche Bedingungen der kapitalistischen Produktion dar (vgl. KOEHLER 1977, S.11).

Die Kirche unterstützte die Mächtigen und Wohlhabenden und den Kampf gegen die Barmherzigkeit, indem sie Ungleichheiten als von Gott gegeben definiert, als ein spezielles Werk der Vorsehung. Damit wurde der Reiche von der Verantwortung für die Armen und einem schlechtem Gewissen bei der Gewinnanhäufung entlastet.

Das Weltbild der Gesellschaft änderte sich, es herrschte nicht mehr ein Wir-Gefühl vor, sondern es war zunehmend das Individuelle gefragt. Die gesellschaftlichen Gruppen, wie die Kaufleute, welche stärker als Individuen aufgetreten waren und die durch Ausnutzung der Arbeitskraft anderer zu Reichtum gekommen waren, betonten nicht nur diese neuen Werte, sondern auch den individuellen Verdienst. Die "Reichen Individuen" waren weit gehend unabhängig von der Gemeinschaft und gewannen durch ihren Reichtum an Macht und Einfluss.

Der materielle Besitz wird zunehmend zu einem Unterscheidungskriterium zwischen arm und reich und die Arbeit wird zum Allheilmittel. Zugleich wird der Begriff affektiv mit Mitleid oder Abscheu belegt und erhält somit ein beträchtliches Potential an Auflehnung bzw. an sozialen Ängsten. Dabei handelt es sich nicht nur um die Angst vor Auflehnung der Armen, sondern auch um eine neue Angst vor der Armut als drohender Gefahr.

1.5. Sozialdisziplinierung

Zum Ende des Mittelalters und zu Beginn der Neuzeit entstanden zunehmend Institutionen der Armenfürsorge auf politisch-rationaler Ebene. Die Städte wurden nicht mehr nur durch ratsfähige adelige und bürgerliche Geschlechter regiert, sondern auch durch die Zünfte der Handwerker. So waren politische und wirtschaftliche Interessen miteinander verknüpft.

Die Unzufriedenheit der Besitzlosen äußerte sich durch Revolten (z.B. Bauernkrieg) und bedrohte damit die Besitzenden. Ziel einer Sozialdisziplinierung war die Vermeidung der öffentlichen Unruhen und Gewalt gegenüber den tragenden Bürgern. Als Gegenleistung für die Regelung der sozialen Konflikte sollten die Bürger zu Disziplin und Gehorsam finden.

Die Vergabe von Almosen wurde immer stärkeren Reglementierungen unterworfen. Die Bürger durften einen Bettler nicht länger als drei Tage hintereinander beherbergen. Zunächst war das Betteln nur noch zu bestimmten Zeiten und von bestimmten Armen (Bettelberechtigungsschein) erlaubt, bis es gänzlich verboten wurde. Arbeitsscheue, Bettelei und Landstreicherei wurden als juristische Tatbestände offiziell geahndet. Es wurden erste Kriterien für die Unterstützungsbedürftigkeit aufgestellt, nur Einheimische erhielten eine Unterstützungsberechtigung. Damit wurde der weitere Zuzug "fremder Armer" verhindert.

Weitere Kriterien der Unterstützungsbedürftigkeit waren die Familiensituation, Arbeitsfähigkeit und Arbeitseinkommen der Bedürftigen. Damit sollten auf der einen Seite das Ansehen der "wahren Armen" gewahrt werden, aber auch Gelegenheit zur moralischen Besserung von arbeitsfähigen Armen gegeben werden.

Religiös motivierte Mildtätigkeit wurde von rationalen sozialpolitischen Strategien abgelöst. Die private Vergabe von Almosen wurde zunehmend verboten und die christliche Armenfürsorge kommunalisiert. Bedürftigkeitskriterien wurden regelmäßig durch Befragungen und Hausbesuche überprüft und aufgezeichnet. Es entstanden Listen aller armen Einwohner und ihrer Bedürfnisse. Dies sollte der Effektivität und der Kontrolle der Fürsorgemaßnahmen dienen. Verwaltung und Betreuung von Bedürftigen wurden immer stärker voneinander getrennt, so dass durch Rationalität und Spezialisierung eine strengere Kontrolle möglich war.

Neue Normen und Werte der städtisch-handwerkliche Mittelschicht wie Fleiß, Ordnung, Disziplin und Bescheidenheit setzten sich durch und standen konträr zu den "müßiggehenden Bettlern". Mit der Sozialdisziplinierung wird das Ziel verfolgt, die traditionelle Haltung der Menschen zu ändern. Der Mensch soll nicht mehr nur zur Sicherung seiner Existenz produzieren, sondern er soll zu einer neuen Arbeitsdisziplin und der dazu erforderlichen rationalen Lebensführung übergehen.

Neben die Spitäler, Pilger- und Elendherbergen trat im 17. Jahrhundert das Gefängnis als dritte Institution der Armenfürsorge hinzu, das später in den Zucht- und Arbeitshäusern seine Ergänzung fand. Wer unfähig war zu arbeiten oder sich dem Rhythmus des kollektiven Lebens unterzuordnen, wurde den Regeln der Zwangsarbeit unterworfen. Nach Faucault fand hier die Synthese zwischen moralischer Verpflichtung und bürgerlichen Gesetzen statt, welche alle missliebigen und unerwünschten Personen im Hinblick auf das Allgemeinwohl verdrängte oder gar beseitigte. Die große bürgerliche Idee, dass die Tugend eine Angelegenheit des Staates sei, wurde hier deutlich (FOUCAULT 1973, S.94).

Aus der Erziehung zur Arbeit, der Einübung von Arbeitsdisziplin sowie aus den bürgerlichen Tugenden entstand ein Prozess, der auch in der heutigen Industriegesellschaft in den Institutionen der Armenfürsorge noch von Bedeutung ist. Gefordert ist der sozialmoralische Imperativ der "Pflicht zur Selbstverpflichtung", der eine aktive innere Bereitschaft zur Erreichung dieser Ziele impliziert.

Mit der Ausbreitung der industriellen Arbeitsorganisation und der Etablierung von Arbeitsmärkten wird versucht, über die Armutspolitik ein stabiles Arbeitskräfteangebot und Arbeitsverhalten sicherzustellen. Um der Armut zu entrinnen, bietet sich als einzige Perspektive die Teilnahme am Arbeitsmarkt an.

1.6. Resümee

Zunehmende Arbeitsteilung, ausgeprägte Schichtendifferenzierung, funktionale Differenzierung sowie die Ausbreitung des Geldwesens verhindern die Reversibilität der Lebenslagen und damit das Motiv der reziproken Austauschbeziehungen.

Das Eingreifen des Staates bietet dem Bürger eine neue materielle und ideelle Entlastung der Verantwortung gegenüber den Armen der Gesellschaft. Das alte sozialmoralische Haftungs- und Unterstützungsprinzip mit seinen Elementen der Selbstverpflichtung zur Hilfe und zur Solidarität gegenüber Bedürftigen, weicht einem kühl distanzierten Paragraphensystem.

Die Geschichte der Armenfürsorge spiegelt einen Jahrhunderte andauernden Prozess der Diskriminierung, Marginalisierung und Distanzierung wieder, in dessen Verlauf die Verantwortung für das Armutsproblem und die Armen immer weiter auf zentrale Instanzen verlagert wurde und die Beziehungen der Gesellschaft zu den Armen immer unpersönlicher wurden. Mit dieser Entwicklung änderte sich auch die Bedeutung des Begriffes "Armut".

2. Die sozialpolitische Entwicklung in Westdeutschland ab 1945 unter besonderer Beachtung der Armutsbekämpfung (Angelika Keubler)

2.1.Einleitung

Mit dem folgenden geschichtlichen Überblick soll versucht werden, die wesentlichen Entwicklungen, Gesetze und Veränderungen in Bezug auf die Armutsverhinderung in zeitlicher Abfolge darzustellen. In beiden Teilen Deutschlands erfolgte nach dem Krieg systembedingt eine unterschiedliche sozialpolitische Ausgestaltung. Meine Ausführungen beziehen sich nur auf Westdeutschland.

2.2. Aufbau und Konsolidierung des Sozialstaats 1945 - 1996

Die Herrschaft der Nationalsozialisten hinterließin Deutschland nicht nur die nahezu völlige Zerstörung wichtiger Infrastruktureinrichtungen, der Wohnungen und der Energieversorgung, sondern auch einen zerrütteten Sozialstaat. Daneben wurde die Situation auf dem verbleibenden Gebiet Deutschlands durch den anhaltenden Zustrom von Flüchtlingen und Vertriebenen aus dem Osten verschlimmert. Angesichts der großen Zerstörung stand im Mittelpunkt der damaligen politischen Auseinandersetzung die Frage, welche Wirtschaftsordnung am besten geeignet sei, die Herausforderungen zu meistern. Es ging um die Alternative: Plan- oder Marktwirtschaft? Sozialistische oder liberale Ökonomie? Die westdeutsche Bevölkerung entschied sich für das Konzept der sozialen Marktwirtschaft. Vorrangiges Ziel dieser ersten von Konrad Adenauer geführten CDU/CSU - Koalitionsregierung war die Bekämpfung der Massenarmut. Die auf Wiederaufbau und Wachstum ausgerichtete Wirtschaftspolitik bewirkte die soziale Bewältigung der Kriegsfolgen. Schon damals kristallisierten sich zwei unterschiedliche Ansätze in der Armutspolitik heraus, die sich bis heute verfolgen lassen und in der Sozialgesetzgebung widerspiegeln.

a. die materielle Grundsicherung - damit soll das Unterschreiten einer festzulegenden Versorgungsgrenze verhindert werden

b. die gesonderte Unterstützung von benachteiligten Bevölkerungsgruppen - da im Laufe der Zeit die Beurteilung variiert, welche Bevölkerungsgruppen als unterstützenswert betrachtet werden - also wem sich die Aufmerksamkeit im politischen und öffentlichen Bewusstsein zuwendet -, besteht die Gefahr, dass einige Gruppen kaum Beachtung finden oder erst zu spät.

In den ersten Jahren nach Kriegsende konzentrierte sich die Sozialpolitik auf Kriegsopfer, Vertriebene, Ausgebombte und Heimkehrer aus Kriegsgefangenschaft. 1950 trat das Bundesversorgungsgesetz in Kraft. Es gewährleistete für 4,3 Mill. Kriegsversehrte materielle Entschädigung, gesundheitliche Behandlung und die Wiedereingliederung in die Gesellschaft (Hans Stützle, 94 / S.44). 1950/51 wurden Gesetze zur Linderung der allgemeinen Wohnungsnot verabschiedet und zwar das erste Wohnungsbaugesetz, das Gesetz zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaus und das Gesetz über Wohnungseigentum und Dauerwohnrecht. Adenauer setzte auf eine energische Förderung der Bautätigkeit durch den Bund (Sozialwohnungen) und auf privater Ebene durch steuerliche Anreize. Damals gab es 1,58 Mill. Arbeitslose. Ein Arbeitsbeschaffungsprogramm sorgte für Entlastung und in den Folgejahren für ein kontinuierliches Absinken der Arbeitslosigkeit. Der Lastenausgleich 1952 regelte den Ausgleich zwischen denen, die im Krieg alles verloren hatten und denen, die von den Kriegsfolgen weniger stark betroffen waren. Eine große Umverteilung wurde in Gang gesetzt. Zu diesem Zweck wurden die 1948 vorhanden Vermögen sowie Vermögensvorteile im Zusammenhang mit der Währungsreform mit einer Abgabe von 50% belastet (Heinz Lampert, Albert Bossert, 92 / S. 52).

Im Mittelpunkt der Sozialpolitik der Regierung Adenauer stand neben der durch das Bundesvertriebenengesetz 1953 verbesserten Eingliederung der Flüchtlinge (rechtl. Gleichstellung mit einheimischen Staatsbürgern) der Wiederaufbau der Sozialversicherung. Gegen die SPD-Vorstellungen von einem Einheitssystem setzte die CDU ein gegliedertes Versicherungssystem durch.

Nach wenigen Jahren galt die Bekämpfung der Massenarmut als gelungen. Die damalige Bundesregierung konnte ihre Aufwendungen für die soziale Sicherheit der Bevölkerung zwischen 1949 - 1953 nahezu verdoppeln. Die Sozialleistungen pro Kopf der Bevölkerung stiegen bei gleichzeitig extrem niedriger Preissteigerungsrate von 308,-DM (1949) auf 4239,- DM (1969). Das war der Erfolg der sozialen Marktwirtschaft und einer umsichtigen Finanzpolitik.

Mit der großen Rentenreform 1957 gelang die Einführung der dynamischen Rente, die nunmehr an die Einkommen der Erwerbstätigen gekoppelt war und den Rentnern die volle Teilhabe an der allgemeinen Wohlstandsentwicklung sicherte. Armutsaspekte, bedingt durch geringe Rentensteigerungen und damit ein absinkender Lebensstandard der Alten hatten das Gesetz notwendig gemacht und die bestehende Lücke im sozialen Netz geschlossen.

Eine weitere Weichenstellung wurde 1961 mit dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) vorgenommen. Im Unterschied zum Rentenreformgesetz diente das BSHG nicht zur Beseitigung der Armut einer bestimmten Bevölkerungsgruppe, sondern als System persönlicher Hilfen in individuellen Notlagen. Erklärtes politisches Ziel war, keinen totalen Versorgungsstaat einzurichten. Auch ließen das wirtschaftliche Wachstum und die Schaffung neuer Arbeitsplätze die Armutsproblematik in der öffentlichen Bewertung immer mehr als Randproblem erscheinen. Armut als gesamtgesellschaftliches Problem galt als beseitigt, obwohl immer noch eine gleich bleibende Zahl von Hilfeempfängern existierte. Mit dem BSHG bestand nun anstelle von "Fürsorge" ein Rechtsanspruch auf "Hilfe" in individuellen Notsituationen. Das BSHG verfolgte nie das Ziel, soziale Ungleichheiten zu verringern, sondern im Vordergrund stand immer der materielle Aspekt. Damit wird die Armutsbekämpfung als erfolgreich bewertet, wenn alle Mitglieder der Gesellschaft über ein Einkommen in Höhe des soziokulturellen Existenzminimums verfügen können. Wie weit jeweils dieses Einkommen z.B. hinter dem Durchschnittseinkommen der Gesellschaft zurückliegt, interessiert nicht.

In den sechziger Jahren gab es annähernde Vollbeschäftigung. 1960 sank die Zahl der Arbeitslosen auf 271.000. 1961 konnte die wirtschaftliche Sicherung der Arbeitnehmer im Krankheitsfall verbessert werden. Das Gesetz zur Vermögensbildung von Arbeitnehmern entstand. 1963 wurde Ludwig Erhard (CDU) zum neuen Bundeskanzler gewählt. Es folgten weitere Verbesserungen, wie z.B. die dynamisierte Unfallrente, besserer Mutterschutz und Jugendarbeitsschutz, um nur einige zu nennen. 1966 trat die "Große Koalition" aus SPD und CDU mit Kanzler K. G. Kiesinger an. Das erste konjunkturpolitische Investitionsprogramm wurde verabschiedet und das Mitbestimmungsrecht von Arbeitnehmervertretern in Aufsichtsräten und Vorständen der Montanunternehmen erreicht.

Den immer rascher voranschreitenden Wandel in der Arbeitswelt begleitete ab 1969 das Arbeitsförderungsgesetz. Nunmehr war es nicht mehr lediglich Aufgabe der Arbeitslosenversicherung, Lohnersatzleistungen im Falle von Arbeitslosigkeit sicherzustellen, sondern Qualifizierung und Umschulung traten hinzu. 1969, vor dem Antritt der sozial- liberalen Koalition (SPD und FDP) mit Willy Brandt als Bundeskanzler, zählte man nur noch 180.000 Arbeitslose ( 0,9 % ), 1,4 Mill. "Gastarbeiter" und 747.000 offene Stellen (Hans Stützle, 94 / S. 48)

Über das Ausmaßvon Armut gibt es aus dieser Zeit kaum Informationsmaterial. Armut war kein öffentliches Interesse. Die Zahl der Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt sank auf 75.000. Die Sozialrentner stellten dabei die größte Gruppe. ( Petra Schmolling, 94 / S. 163).

Willy Brandt leitete die politische Wende ein. Während des weiteren wirtschaftlichen Aufschwungs erfolgte eine Phase der Leistungsverbesserungen im sozialen Bereich bis 1974. Darunter fielen folgende Gesetze:

- Wohngeldgesetz
- BAFÖG für Schüler und Studenten
- Ausweitung der Sachleistungen im Bereich der Krankenversicherung
- Flexible Altersgrenze (Männer konnten bereits mit 63 Jahren bei mindestens 35 Anrechnungsjahren in Rente gehen, Frauen ab 60 Jahren
- Ausweitung der Sozialhilfe auf die so genannten "Randgruppen" z. B. Obdachlose, Spätaussiedler, Behinderte, ausländische Arbeitnehmer, ältere Menschen, unvollständige Familien mit Kindern, einkommensschwache Haushalte, familienabhängige Jugendliche, Strafentlassene

Definition: "Randgruppen" sind sozial benachteiligte Gruppen, bei denen die Auswirkungen ungleicher Einkommens- und Vermögensverteilungen sowie infrastruktureller Disparitäten kumulieren. (Zitat. Petra Schmolling 94 / S. 166)

Die Politik der sozial-liberalen Regierung verfolgte das Ziel, nicht nur die Furcht vor materieller Not zu beseitigen, sondern von mehr Gerechtigkeit. Als einer der Gründe für die Probleme der Randgruppen wurde die seit 1960 wieder ungleichmäßigere Einkommensverteilung angesehen. Wirtschaftliche Schwankungen und sinkende Zuwachsraten hatten zu strukturellen Veränderungen und geringerer Nachfrage nach Arbeitskräften geführt.

Nach der Spionageaffäre Guillaume übernahm 1974 Helmut Schmidt die Kanzlerschaft. 1974/75 beendete die erste Ölkrise die positive wirtschaftliche Entwicklung. Die enorme Rohölpreiserhöhung zeigte ihre negative Auswirkung auf die deutsche Wirtschaft und ließdie Arbeitslosenzahlen auf über eine Million anwachsen. Die Arbeitslosigkeit wurde erstmals als großes Problem empfunden. In der wichtigen Frage, wie der Rezession bei gleichzeitig rasch steigender Arbeitslosigkeit zu begegnen sei, entschied sich die Koalition gegen einen Kurs der Finanzkonsolidierung und Investitionsstärkung und setzte auf ausgabenintensive Programme. Die Investitionsneigung erholte sich nach der Ölkrise langsamer als erwartet. Private und öffentliche Investitionen gingen deutlich zurück, die Inflation, die Staatsverschuldung und auch die Arbeitslosigkeit nahmen zu. Hier zeigten sich erstmals die Schwächen der "Sozialen Marktwirtschaft": Die steigende Nachfrage nach Sozialhilfe, bedingt durch die Wirtschaftsrezession, ließdie finanziellen Einnahmen der Kommunen aus den gleichen Gründen überproportional zurückgehen. Die Firmen neigten in Krisenzeiten dazu, viele Arbeitsplätze abzubauen und nach Beendigung der Krise nur wenige neue zu schaffen. Für die Arbeitslosen bedeutete dies, dass mit zunehmender Dauer von Arbeitslosigkeit und Sozialhilfebezug die Gefahr stieg, endgültig vom Arbeitsmarkt ausgegrenzt zu werden. 1975 kam es zu den ersten Sparmaßnahmen im sozialen Bereich:

- Beitragserhöhung für die Arbeitslosenversicherung von 2% auf 3%
- Kürzungen bei Teilnahme an Maßnahmen zur beruflichen Bildung
- der "Zumutbarkeitsbegriff" wurde eingeführt, d.h. ein Arbeitsloser mußte auch die Beschäftigung akzeptieren, die nicht seiner früheren entsprach oder von seinem Wohnort entfernt war
- der rückzahlbare Darlehensanteil nach dem Studium wurde angehoben
- die Mehrwertsteuer und die Tabak- und Branntweinsteuer erhöhten sich um 2%

1976 sollte mit dem Kostendämpfungsgesetz im Gesundheitswesen die Ausgabenexplosion bekämpft werden. Der Anteil der Krankenversicherungskosten am Volkseinkommen war um 1/3 angestiegen; verantwortlich dafür waren die Leistungsverbesserungen der vorangegangenen Jahre. Die ärztlichen Leistungen mußten nun einem einheitlichen Bewertungsmaßstab unterworfen werden. Außerdem wurden die Kranken an den Kosten beteiligt. Die Rentenanpassung verschob sich um ½ Jahr, ebenso die Leistungserhöhung der Kriegsopferversorgung. Wieder gab es Leistungskürzungen für Arbeitslose. 1979 begann mit dem leichten Wirtschaftsaufschwung ein Rückgang der Arbeitslosen, auch im Sozialbereich konnten Verbesserungen eingeführt werden:

- Mutterschaftsurlaub und Mutterschaftsurlaubsgeld
- Im Behindertenbereich gelang eine Gleichstellung der Schwerbehinderten, unabhängig von der Ursache, die für die Behinderung verantwortlich war.

1980/81 brachte die zweite Ölkrise einen erneuten Rückschlag für die deutsche Wirtschaft. Die Arbeitslosenzahlen stiegen jetzt auf über 2 Millionen. Wieder mußten umfangreiche Sparmaßnahmen eingeleitet werden, z.B. erhöhte Steuern, erhöhte Zuzahlung zu den Krankheitskosten, Kürzung des Kindergeldes, Steigerung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags auf 4%, Urlaubs- und Weihnachtsgeld wurden nicht mehr bei der Arbeitslosengeldberechnung berücksichtigt, die Zumutbarkeitsbestimmung weiter verschärft usw. 1982 kam es zum Regierungswechsel, zur christlich-liberalen Koalition (CDU/CSU/FDP) unter Führung von Helmut Kohl. Der Hauptgrund für den Machtwechsel wird von vielen Beobachtern im Anstieg der für die Finanz- und Wirtschschaftspolitik Besorgnis erregenden Staatsverschuldung um mehr als das Doppelte gesehen. Die Arbeitslosenzahlen lagen bei 2,5 Millionen. Die Regierung Kohl sah ihre vordringliche Aufgabe in der Konsolidierung der Staatsfinanzen. Die Stabilisierung der sozialen Sicherungssysteme sollte durch Konzentration der Leistungen von Staat und Gesellschaft auf die wirklich Hilfsbedürftigen erfolgen (Subsidiaritätsprinzip, d. h. "Vorfahrt" für die jeweils kleinere Gemeinschaft). Weitreichende Sparmaßnahmen wurden als unerlässlich angesehen, wie z.B.

- Einschränkungen der finanziellen Unterstützung der Rentenversicherung
- Erneute Verschiebung der Rentenanpassung um ½ Jahr
- Einführung der Investitionsabgabe für Personen mit höherem Einkommen
- Wohngeldkürzungen für Rentner, Behinderte und Allein erziehende mit Kindern
- Arbeitslosigkeit führte zu Ausfallzeiten bei der Rente, d.h. Anspruchsminderung
- Zuzahlung zu Arzneimitteln
- Zuzahlung zu Kuren von 10,- DM pro Tag
- BAFÖG - Umstellung auf Volldarlehen
- Anpassungverschiebung der Sozialhilfesätze um ½ Jahr
- Arbeitslosengeld- und Arbeitslosenhilfekürzung und Bezugsdauerkürzung

1984 erfolgte eine neue Phase des wirtschaftlichen Aufschwungs mit einem Anstieg der Erwerbstätigen und einer rückläufigen Arbeitslosenquote. Im sozialen Bereich konnte eine gemäßigte Expansion stattfinden, die sowohl Leistungsverbesserungen, aber auch Kürzungen beinhaltete. Die Veränderungen der Erwerbsgesellschaft zeigten ihre Wirkung in der Tatsache, dass durch den Einsatz modernster Technik zunehmend ein Wegfall von Arbeitsplätzen für Ungelernte zu verzeichnen war. 1988 dokumentierten die Statistiken der Bundesanstalt für Arbeit, dass viele Langzeitarbeitslose zu der Gruppe der Ungelernten gehörten. Ihr Anteil schnellte in der Zeit von 1980 bis 1988 von 12,9% auf 32,6% an der Gesamtzahl der Arbeitslosen hoch. Eine weitere Problemgruppe bildeten die Älteren (über 50 Jahre) und die Ausländer (Petra Schmolling, 94 / S.181).

Durch Langzeitarbeitslosigkeit entwickelte sich häufig materielle Verarmung, da die Leistungen an Arbeitslose entscheidend von der Höhe und Dauer der eingezahlten Beiträge abhängen. Auch bestand die Gefahr, dauerhaft von Sozialhilfe abhängig zu werden. Durch arbeitsfördernde Instrumente sowie die Stabilisierung der Ausgaben der Sozialversicherungen versuchte die Regierung in den nächsten Jahren den Sozialstaat zu festigen. Die Jahre 1989 und 1990 prägte entscheidend die Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten. Mit dem Staats- und Einigungsvertrag wurde das soziale Sicherungssystem auf die neuen Länder übertragen. 1992 wurde auf Grund der demographischen Veränderungen (ständig wachsender Anteil alter Menschen an der Gesamtbevölkerung), das Rentenreformgesetz entworfen; dabei erfolgte eine Umstellung von der Bruttolohnentwicklung auf die Nettolohnentwicklung. Das Gesundheitsreform- und das Gesundheitsstrukturgesetz sollten dabei helfen, die Unwirtschaftlichkeit und Verschwendung im Gesundheitswesen abzubauen. Am 1. Januar 1995 trat die Pflegeversicherung in Kraft, um das große Risiko und Abrutschen in die Armut bei Pflegebedürftigkeit im Alter einzugrenzen.

Die hohen Vereinigungskosten (jährlich 3 Milliarden), die steigenden Arbeitslosenzahlen in Ost und West, die weiterbestehenden Gefahren von Wirtschaftsrezession und die hohen Zuwanderungsraten aus dem Ausland stellen jetzt und künftig besonders in Bezug auf die Armutsbekämpfung hohe Anforderungen an unser Sozialsystem. Den letzten Höhepunkt bildeten Rentenversicherungsbeiträge von über 20% ab 1997.

Bei den voraussehbaren Problemen ist es wichtig, dass ein Gemeinwesen gute Evalutionsmethoden als Fundament für die notwendigen Entscheidungen hat. Daher zunächst ein Blick auf den aktuellen Stand der Armutsforschung.

3. Armut aktuell betrachtet (Rita Langmaack)

Nach einer sehr langen Phase der Nichtthematisierung gelingt die Armut nach und nach wieder in das Blickfeld von Politik, Wissenschaft und Öffentlichkeit. In den beiden vorangegangenen Teilen dieser Hausarbeit wird der Weg der Armut und der Armen erklärt. Und es wird auch erklärt, wie die Armutsdefinition früher einmal war. Nun, hier hat sich viel geändert, Armut heutzutage ist anders. Was Armut ist, variiert heutzutage interkulturell von Gesellschaft zu Gesellschaft. Die Frage, mit der ich an die aktuelle Armut herangegangen bin, war meine Neugier auf das, was sich hier in den letzten Jahren getan hat, ob andere Verbände und Vereinigungen eventuell auf der Suche nach Lösungsmöglichkeiten weiter gekommen sind, als unserer bundesdeutsche Politik. Und inwiefern die Armutsforschung Wege beschreitet, das Thema Armut in die Öffentlichkeit zu tragen, das allgemeine Bild der sogenannten Armen zu verändern und so eventuell den Weg zu mehr Sozialsolidarität gefunden hat. Und vor allem: was gegen Armut unternommen wird.

3.1.Armutsdefinitionen

Es gibt unzählige Versuche, Armut zu definieren, unzählbare Definitionen des Armutsbegriffes. Jeder Mensch, jeder Politiker, jede Partei und jedes Land hat verschiedenartige Definitionen parat. Hier einmal die Wichtigsten, sozusagen die Essenz aus vielen Versuchen Armut begrifflich (und begreifbar) zu machen.

3.1.1.absolute Armut

absolute Armut: verkörpert die Bedrohung der Existenz durch Hunger, Obdachlosigkeit oder Krieg.

3.1.2.Einkommensarmut

Einkommensarmut: bedeutet, die "Unterausstattung" mit ökonomischen Mitteln (s. hierzu auch Anhang B, Fallbeispiel).

3.1.3.relative Armut

relative Armut: die Armutsgrenze wird in direkter Abhängigkeit zum Wohlstandsniveau der Bezugspopulation definiert.

3.1.4. Die EU Definition der Armut (1987)

3.1.4. Die EU Definition der Armut (1987): Zitat: Verarmte Personen sind Einzelpersonen, Familien und Personengruppen, die über so geringe (materielle, kulturelle und soziale) Mittel verfügen, dass sie von der Lebensweise ausgeschlossen sind, die in dem Mitgliedsstaat, in dem sie leben, als Minimum annehmbar sind.

Wie gesagt, es gibt noch viele andere. Interessant ist, dass sämtliche Arten der oben genannten Armut heutzutage, in unserer Welt, also rund um den Globus und sogar in unserem eigenen Land zu finden sind.

Auf keinen Fall kann man Armut pauschal definieren, denn die Unterschiede zwischen den weltweit Armen sind einfach zu gross. Betrachtet man die Dritte-Welt-Länder, oder aber von kriegerischen Auseinandersetzungen betroffenen Gebiete und würde man dann versuchen, eines der westlichen Industrieländer dagegen zu setzen, käme man unweigerlich zu dem Schluss, dass es im Westen keine Armen gibt. Aber Armut ist es auch, vom gesellschaftlichen Leben des eigenen Landes ausgeschlossen zu sein, in das soziale Abseits zu rutschen, weil das Familieneinkommen nicht dem Durchschnitt entspricht. Als arm kann man auch die Menschen bezeichnen, die nicht in der Lage sind, soziale Bindungen aufgrund ihrer unsicheren sozialen Lage einzugehen, auch die, die nicht am allgemeinen Bildungsangebot ihres Landes teilnehmen können, weil sie finanziell nicht dazu in der Lage sind. Der Begriff der Armut spannt einen weiten Bogen.

3.2. Gesellschaftspolitische Ansätze zur Armutsbekämpfung

3.2.1.Wohlfahrtsverbände

Es gibt in Deutschland eine Vielzahl von sogenannten Wohlfahrtsverbänden. Um nur einige zu nennen: Caritas, Arbeiterwohlfahrt, Paritätischer Wohlfahrtsverband. Dieses sind die grossen. Zusätzlich finden wir noch eine ganze Reihe von kleineren Initiativen. Es handelt sich hierbei in der Mehrzahl um Initiativen, die Interessenvertretung und Hilfen für Arbeitslose, Obdachlose, Flüchtlinge und weitere sogenannte Randgruppen anbieten. Die Zielsetzung ist bei allen gleich, sie treten vor allem als Interessenvertretung im politischen Bereich, sozusagen als Sprachrohr auf. Und sie bieten den von ihnen vertretenen Gruppen oft schnelle Hilfe, sei es nun psychologische und beratende Betreuung, finanzielle oder auch Sachhilfe. Und auch die Arbeitsweise ist bei allen gleich: Sie arbeiten hauptsächlich mit ehrenamtlichen Helfern, finanzieren ihre Arbeit durch staatliche Zuschüsse (die immer mehr zusammengestrichen werden) und Spenden (die auch immer weniger werden).

Diese Wohlfahrtsverbände rückten in den vergangenen Monaten stärker in das Licht der Öffentlichkeit. Sie fordern ein. Sie fordern staatliche und politische Massnahmen zur Armutsbekämpfung, sie fordern Armutsberichte und öffentliche Diskussion. Hinter diesen verstärkten Forderungen steht vor allem der Wunsch nach Unterstützung und Hilfe, denn die Wohlfahrtsverbände stehen vor einer steigenden Zahl von Hilfsbedürftigen, denen sie selbst immer hilfloser gegenüber stehen. Die Kapazitäten dieser Verbände sind längst erschöpft, Ursachenbekämpfung ist hier nicht mehr möglich, nur noch vorübergehende Unterstützung und Hilfe. Wartezeiten innerhalb der beratenden Angebote (Ehe-, Familien- und Lebensberatung, Schuldnerberatung) sind inzwischen so lang, dass hier keine Krisenbekämpfung mehr gewährleistet ist.

Also auch hier: keine Lösungen, keine Konzepte. Wohlfahrtsverbände und Initiativen sind nicht in der Lage, die Ursachen der Armut zu bekämpfen, sie sind lediglich in der Lage, den Opfern Notverbände anzulegen. Hilflosigkeit, Sprachlosigkeit, Ratlosigkeit sind Merkmale der Menschen, die innerhalb dieser Verbände arbeiten, die selbst keine Wege aus diesem Problem sehen, sondern froh wären, wenn Wege und Möglichkeiten geschaffen werden würden, wenn staatliche Gelder und Zuschüsse nicht immer mehr zusammen gestrichen werden würden, wenn bundesweit mehr Stellen für Sozial tätige Menschen geschaffen und bezahlt werden würden, damit wenigstens die Auswirkungen und Folgen, die diese Armut für die betroffenen Bevölkerungsgruppen mit sich bringen, wirksam bekämpft werden könnten.

3.2.2. Das Sozialwort der Kirchen

Warum nehme ich dieses Sozialwort mit hinein in den Teil, der etwas über die aktuelle Armut aussagen soll? Nun, es fällt auf jeden Fall unter das Stichwort "Armutsforschung". Zudem ist es das aktuellste, was zur Zeit zu diesem Thema publiziert wurde.

3.2.2.1. Was ist das Sozialwort?

Der Rat der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) und die Deutsche Bischofskonferenz begannen im November 1994 den sogenannten Konsultationsprozess. Dieses taten sie auf der Basis einer gemeinsamen Diskussionsgrundlage (dem Sozialpapier). Der Konsultationsprozess endete im Februar 1997 mit der Verabschiedung und öffentlichen Vorstellung des ca. 100 Seiten starken Sozialwortes der deutschen Kirchen.

Es wird von den Kirchen als Aufruf zur Solidarität und Gerechtigkeit verstanden. Die Kirchen erheben NICHT den Anspruch, politische oder ökonomische Empfehlungen zu geben, sie wollen auch nicht zur aktuellen politischen Diskussion zum Thema Armut Stellung beziehen.

3.2.2.2. Die Aussagen in Kurzform:

- Die Armen in unserem Land benötigen eine Lobby. Diese wollen die Kirchen sein.
- Volkswirtschaftliches Leistungsvermögen und sozialer Frieden sind untrennbar miteinander verbunden. Wenn Wettbewerbsfähigkeit auf Kosten der sozialen Sicherung gestärkt werden soll, ist dieser soziale Frieden in Gefahr und Deutschland verliert den - immer noch vorhandenen - Standortvorteil.
- Die soziale Marktwirtschaft bietet den geeigneten Rahmen für eine zukunftsfähige soziale Marktwirtschaft, allerdings ist eine strukturelle und moralische Erneuerung notwendig, die deutlich von staatlicher Seite auszugehen habe. Ein Wechsel des Systems unserer sozialen Sicherung (etwa an den USA orientiert) ist nicht wünschenswert, lediglich Reformen des bestehenden.
- Vordringlichste Aufgabe der Wirtschafts- und Sozialpolitik wäre der Abbau der Massenarbeitslosigkeit, die die Kirchen als Hauptproblem für die bestehende Armutsproblematik sehen. Nicht der Sozialstaat sei zu teuer, sondern die Arbeitslosigkeit.
- Die soziale Sicherung müsse von der Bindung an das Erwerbseinkommen gelöst werden.
- Versicherungsfremde Leistungen müssen schrittweise aus der Sozialversicherung herausgenommen werden, statt dessen über Steuern finanziert. Hier geht es den Kirchen vor allem darum, die Lohnnebenkosten zu senken und die Kosten für diese versicherungsfremden Leistungen auf alle zu verteilen, statt einseitig die Arbeitsplätze damit zu belasten.
- Der soziale Ausgleich müsse herbeigeführt werden, indem zur solidarischen Finanzierung nicht nur das Einkommen, sondern auch das Vermögen der einzelnen Bürger sozialpflichtig wird. Das Gemeinwohl müsse Vorrang vor der Besitzstandswahrung haben.
- Sowohl Armut, als auch Reichtum müssen zum Thema einer politischen Debatte werden.
- Die zur Zeit stattfindende Umverteilung sei lediglich eine Umverteilung des Mangels, Überfluss wird geschont. Dieses führt verstärkt zu einem gestörten Gerechtigkeitsempfinden in der Bevölkerung.
- Die Kirchen verweisen auf das Subsidaritätsprinzip und fordern, dass dieses eine stärkere Umsetzung findet. Das beinhaltet eine stärkere Eigenverantwortung des Einzelnen (soziale Absicherung).
- Die finanzielle Unterstützung der alten Bundesländer für die neuen Bundesländer dürfe keinen zu schnellen Abbau erfahren, da die Gelder noch auf Jahrzehnte benötigt werden würden, um die Unterschiede, die durch die Einheit in West und Ost entstanden sind, auszugleichen. Der Blick der Kirchen ruht hierbei auch auf der Europäischen Union und sie stellen die Frage, wie wir ein einheitliches Europa erreichen wollen, wenn wir nicht im Stande sind, die unterschiedlichen Lebensverhältnisse im eigenen Land einander anzugleichen.
- Die Forderung nach Solidarität und Gerechtigkeit wird von den Kirchen auch auf ökologische Aspekte und vor allem: global ausgedehnt. Sie sind der Meinung, dass eine vorausschauende Friedenspolitik unter diesen Aspekten auch Fluchtursachen bekämpfen und zu einer solidarischen Weltpolitik führen würden.

p>Fazit: Das Sozialwort der Kirchen bietet keine neuen Gedanken oder Überlegungen. Sie geben zwar Denkanstösse (die auf politischer Ebene durchaus bereits vorhanden sind), können aber ebenfalls keinerlei wirksame Konzepte vorweisen. Die Umsetzung der Schlagworte: Solidarität und Gerechtigkeit soll vor allem über die Kirchen, durch den christlichen Glauben erfolgen. Meiner Meinung nach kann auch das keinen Weg darstellen. In einer Zeit, in der die grossen Glaubensgemeinschaften und ihre Botschaften immer weniger Menschen erreichen (die Kirchen werden immer leerer), ist es mit Sicherheit keine wirksame Methode, die Armut durch christliche Appelle an die Gläubigen (an die Nichtgläubigen schon gar nicht) zu bekämpfen. Also: Ein hundert Seiten starkes Papier, mit Verweisen auf die Bibel gespickt, aber auch den unbedingten Hinweis vorangestellt, dass die Kirchen keine Politik machen wollen und sich eigentlich auch nicht in die aktuelle Diskussion einmischen. Da sie auch keine Lösungsmöglichkeiten, keine Konzepte bieten, stellt sich mir die Frage: Was wollen sie mit diesem Papier erreichen? Eventuell eine grössere Öffentlichkeit für die Armen, die Armut und das Armutsproblem. Selbst diesen kurzzeitigen Erfolg werte ich als sehr zweifelhaft.

3.3 Aktuelle Zahlen und Statistiken

Leider sind die mir vorliegenden Quellen, aus denen ich aktuelle Zahlen herausziehen oder ableiten könnte, recht spärlich und relativ alt (bei einer rasanten Entwicklung empfinde ich Statistiken, die mehr als 3 Jahre zurückliegen, als alt, überholt, die Zahlen können nicht mehr stimmen, sie sind inzwischen wesentlich höher).

Die Bundespolitik wehrt sich gegen die Erstellung eines nationalen Armutsberichtes, indem die Politiker verniedlichende Argumente benutzen, behaupten unser soziales Netz würde Armut verhindern, deshalb gäbe es auch keine Armut. Frei nach dem Prinzip: Was nicht sein darf, ist auch nicht. Und ein Armutsbericht, der auf Bundesebene erstellt werden würde, birgt die Gefahr in sich, Armut belegbar zu machen, dazu beizutragen, den sozialen Frieden weiterhin und verstärkt zu gefährden.

Dabei ist es klar: Bundesweit sind die Ausgaben zur HLU (Hilfe zum Lebensunterhalt) seit 1970 verzehnfacht worden (Grenzen des Sozialversicherungsstaates, P. Buhr, Wie wirksam ist Sozialhilfe), die Zahl der Leistungsempfänger hat sich in der gleichen Zeit vervierfacht.

1997 lebten 10 Prozent aller westdeutschen Vierköpfigen Haushalte unterhalb der sogenannten Armutsgrenze von 2.150 DM (netto) (WDR, 19.2.1997). Singles, Alleinerziehende, Rentenempfänger sind dabei noch gar nicht berücksichtigt, diese Zahlen orientieren sich am typischen Vier-Personen-Haushalt.

Laut der Zeitschrift Spiegel (44/96) seien es sogar 20 Millionen Menschen in Deutschland, die an der Armutsgrenze leben, Menschen also, die zwischen 50 Prozent und 75 Prozent des nationalen Durchschnittseinkommens verdienen (EU-Armutsdefinition von 1981: Arm ist, wer 50 Prozent des durchschnittlich verfügbaren Haushaltseinkommens zu Verfügung hat), somit also 20 Millionen Menschen, die in grossen Teilen armutsgefährdet sind (Anhang B).

Die Universität Bremen ist momentan federführend in Deutschland auf dem Gebiet der Armuts- und Arbeitslosenforschung. Ich verweise also an dieser Stelle auf den Anhang C, der Zahlen und Statistiken zum Sozialhilfebezug und zur Arbeitslosigkeit beinhaltet, die ich aus Publikationen der Universität Bremen entnommen habe. Auf einen Kommentar dieser Zahlen verzichte ich, da sie meiner Meinung nach deutlich für sich selbst sprechen.

4. Bundespolitische Parteien zur Armutsfrage (Claudia Lohf-Kuhlmann)

4.1. CDU

Die CDU sieht es als staatliche Aufgabe an, sozial schwache hilfsbedürftige Menschen vor Armut und Not zu schützen und dem einzelnen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Möglichst soll sich aber jeder, evtl. mit staatlicher Hilfe, aus solchen Lebenssituationen selbst befreien können.

p>Die Grenze der Einkommensarmut richte sich nach dem in Deutschland sehr hohen Wohlstandsniveau, das während der CDU - Regierung zudem noch ständig gestiegen sei. Verlässliche Angaben über die soziale Lage könnten aus mehreren sozialen Berichterstattungen entnommen werden. Armutsberichte seien auf EG-Ebene 1989 in Auftrag gegeben worden.p>Absolute Armut ist nach der Ansicht der CDU durch wirksame Sozialhilfe ausgemerzt. Der Erfrierungstod einzelner Obdachloser in kalten Wintern sei durch Versäumnisse der örtlichen Behörden oder durch Nichtinanspruchnahme von Hilfestellungen eingetreten.p>Für die CDU zeigt sich relative Armut immer in Zusammenhang mit anderen politischen Problembereichen wie z.B. der Arbeitsmarktsituation, der Gestaltung der Sozialhilfe, Bildungs- und Wohnungsmarkt.

Nach Meinung der DCU existiert Armut vor allem im Verborgenen: Armut durch plötzliche Pflegebedürftigkeit, in kinderreichen Familien ohne angemessenen bezahlbaren Wohnraum oder bei Rentnern mit niedrigem Einkommen, die den Gang zum Sozialamt scheuen. In diesen Fällen sieht die CDU noch Handlungsbedarf. Dabei sei Sozialhilfe kein Almosen, es bestehe ein Rechtsanspruch darauf. Sie sei darauf angelegt, das Abgleiten in die Armut so oft wie möglich zu verhindern und auch die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben sicherzustellen. Die CDU tritt dafür ein, dass "Armut in Deutschland inmitten von Reichtum und Überfluss so selten wie möglich" sein sollte.

Als eine der Ursachen heutiger Armut nennt die CDU Überschuldung durch Kreditaufnahmen für reine Konsumzwecke ohne konkrete Notlagen. Auch in der Familienarbeit und Kindererziehung erkennt die CDU eine große finanzielle Belastung, besonders für Frauen. Deshalb setze sie sich besonders für eine verstärkte Anerkennung dieser Arbeiten und eine bessere Bewertung der dadurch erworbenen Qualifikationen bei der Arbeitsplatzsuche ein, ebenso wie für eine Erweiterung der Anerkennung von Erziehungs- und Pflegezeiten auf die Renten. Die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sollen verbessert werden, indem flexiblere Arbeitszeiten eingeführt und bessere Kinderbetreuung angeboten werden sollte.

Der "Neuen Armut" werde durch Einführung des Erziehungsgeldes und -urlaubs, Anerkennung von Kindererziehungs- und Pflegezeiten in der Rentenberechnung, die Erhöhung des Unterhaltvorschusses, einer Neuordnung des Familienlastenausgleichs sowie der Pflegeversicherung entgegengewirkt.

Zur Sicherung des Generationenvertrages soll die Gesellschaft familienfreundlich gestaltet werden, besonders im Steuer- und Sozialversicherungsrecht, während die Rentenversicherung beitrags- und leistungsbezogen bleibt. Private und betriebliche Altersvorsorge sollen gefördert werden; durch eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit sollen die Rentenkassen entlastet werden.

Für Familien mit Kindern soll Wohneigentum weiterhin gefördert und sozial gerecht gestaltet werden. Durch öffentliche Hilfen soll einkommensschwachen Haushalten Wohnraum bereitgestellt werden, besonders dadurch, dass Fehlbelegungen von Sozialwohnungen abgebaut werden.

Für die CDU liegt der Schlüssel zur Erhaltung des Wohlstandes, der sich in der letzten 10 Jahren für weite Bevölkerungsteile stark verbessert habe, in der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Um dies zu erreichen fordert sie die Tarifpartner auf, außer über Löhne, Gehälter und Arbeitszeitverkürzungen auch über mehr produktive Beschäftigung zu verhandeln. Wegen derzeitig mangelnder öffentlichen Finanzierungsmöglichkeiten werden von der Modernisierung und Flexibilisierung der Wirtschaft zukünftige Investitionen und weitere Arbeitsplätze abhängen. Durch tarifvertragliche Öffnungsklauseln könnten Anteile von Lohnerhöhungen zur Beteiligung am Produktivvermögen genutzt werden.

Weiterhin soll der Konsum höher besteuert werden, während die Steuerbelastung produktiver Faktoren wie Kapital und Arbeit gesenkt werden sollen.

Als verstärkt einzusetzendes arbeitsmarktpolitisches Element erscheint es der CDU "Maßnahmen, die zu volkswirtschaftlicher Wertschöpfung führen, vor konsumptiven Transferleistungen den Vorzug zu geben". Als Ziel ihrer Arbeitsmarktpolitik sieht sie, Arbeitslose durch Anreize in reguläre Beschäftigungsverhältnisse zu binden. Dazu fordert sie die Tarifpartner auf, im Rahmen von ABM spezielle niedrige Tariflöhne als Einstiegstarife zu schaffen.

Die CDU widerspricht Veröffentlichungen, die behaupten, Unternehmensgewinne seien ungleich höher als die Einkommen aus unselbstständiger Arbeit gestiegen. Sie behauptet, das Gegenteil sei der Fall. Für sie ist das bundesdeutsche Sozialnetz von vorbildlicher Struktur und die Sozialleistungen und der bundesdeutsche Lebensstandard seien seit 1982 beachtliche gestiegen. Es sei ein in der Welt einmaliges Netz, das nur durch die Zusammenarbeit aller Sozialpartner aufrecht zu erhalten sei.

Nur prosperierende Unternehmen seien in der Lage, Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten. Deshalb könne nur stabilitätsorientiert Politik sozial verantwortliche Politik garantieren.

Grundlegende Elemente der sozialen Ordnung bleiben für die CDU die Versicherungspflicht und die Leistungsgerechtigkeit. Bedingt durch die veränderte Altersstruktur und durch den wachsenden Wohlstand spricht sie sich aber auch für die Eigenverantwortung des einzelnen in Bezug auf die Absicherung von zumutbaren Lebensrisiken aus. Da ihrer Ansicht nach nicht nur Verteilungs- sondern auch Leistungsgerechtigkeit im Vordergrund stehen, sollten von sozialer Gerechtigkeit nicht nur Sozialleistungsempfänger profitieren sondern auch Steuer- und Beitragszahler entlastet werden. Durch Steuern und Abgaben dürften private Initiativen und die Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer und der Unternehmen nicht eingeschränkt werden.

Um die Beitragsbelastungen für die Sozialversicherungen zu begrenzen, sollte ein Umbau der Sicherungssystem stattfinden. Nicht jedes Lebensrisiko sei gemeinschaftlich absicherbar. So besteht für die CDU die Notwendigkeit, durch Eigenverantwortung, Eigenvorsorge und Selbstbeteiligung das Versicherungsprinzip zu stärken.

Zur Verbesserung der Chancen von Langzeitarbeitslosen auf dem Arbeitsmarkt, sollten Einstiegstarife unterhalb regulärer Tarife ermöglicht werden. Außerdem sollten Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitslose auf freiwilliger Basis angeboten werden.

Als Ziel der Sozialhilfereform werden Maßnahmen genannt, die Sozialhilfeempfänger gezielt an die Arbeit bringen sollen u. a.

- Einarbeitungs- und Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber bis zu 2 Jahre
- befristete Zuschüsse an Sozialhilfeempfänger
- Zuschüsse in Höhe von 25,- DM pro Tag an Sozialhilfeempfänger für Saisonarbeiten
- Kürzung der Sozialhilfe bei Arbeitsverweigerung
- bessere Koordination zwischen Sozial- und Arbeitsämtern

Durch Absenkung der Sozialhilfe und Teilanrechnungen von erzielten Einkommen auf die Sozialhilfe soll erreicht werden, dass Sozialhilfeempfänger höhere Anreize haben, regulären Beschäftigungen nachzugehen. Zusätzlich soll mit der Förderung gemeinnütziger Arbeitnehmerüberlassungen durch eine "Probezeit" für Langzeitarbeitslose die Möglichkeit einer späteren Festeinstellung gegeben werden.

Zur Entlastung der Kommunen werden die Regelsätze in der Sozialhilfe ab 1999 nach den jährlichen Veränderungen der Nettoeinkommen, Verbraucherverhalten und Lebenshaltungskosten angepasst. Zuschläge für über 65jährige Sozialhilfeempfänger von bisher 20 % werden seit August 1996 nur noch bei anerkannter Gehbehinderung ausgezahlt. Es wird davon ausgegangen, dass durch steigende Renteneinkünfte die Bedürftigkeit im Alter abnimmt.

Bei Fragen nach einem Umbau des Steuersystems bis hin zum Bürgergeld stellt die CDU klar, dass sie eine gleichmäßige Einkommensverteilung nicht zum Ziel hat. Als Ergebnis einer Politik, die gleiches Einkommen für alle durchsetzen möchte, steht ihrer Meinung nach Ungerechtigkeit und gesellschaftlicher und sozialer Unfrieden bevor, wie das Ende des Sozialismus gezeigt hätte. Sie lasse sich Armutsdefinitionen, die Armut relativ am Durchschnittseinkommen messen, nicht aufzwingen.

Die CDU lehnt eine allgemeine Grundversorgung grundsätzlich ab. Für sie gilt das Grundprinzip der eigenen Vorsorge durch Beiträge, deren Grundlage das Arbeitseinkommen darstellt.

4.2. SPD

In einer Pressemitteilung von 14.01.97 äußerte sich der SPD-Vorsitzende Oskar Lafontaine zum Thema "Neue Arbeitsplätze und soziale Gerechtigkeit".

Er sieht in der steigenden Massenarbeitslosigkeit die größte politische Herausforderung des Jahres 97. Die Sozialpolitik der CDU / CSU - Regierung schüre die soziale Ungerechtigkeit, wodurch in - und ausländische Unternehmen von Investitionen zur Arbeitsplatzschaffung abgehalten würden. Durch diese Politik sei der Standort Deutschland gefährdet. Lafontaine nennt als Ziele der SPD für 97 die Schaffung neuer Arbeitsplätze und den Einsatz für mehr soziale Gerechtigkeit.

Als Alternative zur Wirtschafts- und Finanzpolitik der Bundesregierung stellt Lafontaine ein wirtschafts- und finanzpolitisches Konzept der SPD gegenüber. Darin wird eine sozial gerechte und wachstumsfördernde Steuerpolitik gefordert, die eine Anhebung des Kindergeldes, Verbesserung des Grundfreibetrages, Beibehaltung der privaten Vermögenssteuer und keine Verschlechterung der Abschreibungsbedingungen beinhaltet. Durch diese Maßnahmen erhofft sich die SPD Entlastungen für kleine und mittlere Einkommensbezieher und damit verbunden eine Verstärkung der Kaufkraft. Durch diese Ankurbelung des Binnenmarktes würden neue Anreize für Investitionen in neue Arbeitsplätze für Unternehmen geschaffen.

Zur Tarifreform 98 plant die SPD Steuersenkungen für Arbeitnehmer und Normalverdiener zum 1. Januar 98 durch sozial gerechte Steuertarife bei Vereinfachung des Steuerrechts und Schließung von Steuerschlupflöchern.

Des weiteren spricht sich die SPD gegen Mehrwertsteuererhöhungen, für eine Senkung von Lohnnebenkosten, Zukunftsinvestitionen und Innovations- und Bildungsoffensiven, Wiederherstellung der Lohnfortzahlung bei Krankheit und Ausbildung aller Jugendlichen durch finanzielle Entlastung der ausbildenden Betriebe aus.

Zur Senkung der Lohnnebenkosten plant die SPD die Herausnahme versicherungsfremder Leistungen aus den Sozialversicherungen. Einfache neue Arbeitsplätze sollten sozialversicherungsfrei gehalten werden, indem die bisher zur Finanzierung der Arbeitslosigkeit gezahlten Gelder als Entlastung von Beiträgen genutzt werden. Es sollten vor allem im Dienstleistungsbereich neue Arbeitsplätze geschaffen werden, um Arbeit zu finanzieren statt Arbeitslosigkeit.

In dem Konzept der SPD werden Forderungen nach flexiblerer Organisation der Arbeitszeit zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und nach Befreiung der Niedriglohngruppen von Sozialversicherungsbeiträgen sowie nach Versicherungsschutz aller Beschäftigten gestellt.

Für den Aufbau Ost sieht die SPD weitere Investitionsförderungen und ABM vor; auf europäischer Ebene eine Steuerharmonisierung und einen "Europäischen Beschäftigungspakt.

In der Rentendebatte hat die SPD gegen eine Absenkung der Renten auf 63 % Stellung bezogen. Dadurch würden Millionen von Rentnern sozialhilfebedürftigt und damit zusammenhängend die Kommunen mit Milliardenbeträgen belastet. Durch die geplante Verlängerung der Lebensarbeitszeit würden Arbeitsplätze für Jüngere blockiert.

Zur Sicherung der Renten setzt die SPD vor allem auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze zur Erhöhung der Zahl der Beitragszahler und auf eine Befreiung der Rentenkassen von versicherungsfremden Leistungen.

In ihrem Grundsatzprogramm vom Dezember 89 sieht die SPD die Entwicklung des Wohlstandes vor allem in Bezug zur Arbeitsplatzentwicklung. Sie thematisiert eine Benachteiligung von Frauenarbeit und bemängelt die Ungleichbewertung von Erwerbsarbeit und Haus- und Familienarbeit. Dadurch würde ein Ungleichgewicht erzeugt und überwiegend Frauen in die Armut abgedrängt. Zur Lösung schlägt die SPD eine Neubewertung der Arbeit vor, einhergehend mit Verkürzung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeiten, zusätzlich ein Gleichstellungsgesetz, ein Ende der Lohndiskriminierung und Förderpläne für Frauen im Beruf. Mutterschutz, Ausfallzeiten und Elternurlaub sollen über einen Familienlastenausgleich finanziert werden.

Die SPD nimmt Staat und Gemeinden in die Pflicht, materielle Belastungen von Familien zumindest teilweise auszugleichen, Benachteiligungen abzubauen und Bedürftigen besondere Hilfen zukommen zu lassen, Eine soziale Mindestsicherung soll auch Jugendlichen garantiert werden und somit auch eine elternunabhängige Ausbildung.

Die SPD erwähnt, dass der erreichte gesellschaftliche Reichtum zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensverhältnisse aller genutzt werden sollte, zur Verwirklichung alter sozialdemokratischer Ziele wie u.a.

- allgemeiner Wohlstand und Sicherheit
- Ausbau der sozialen Infrastruktur
- gerechte Verteilung der Arbeits- und Lebenschancen
- ebenso der verschiedenen Formen gesellschaftlich notwendiger Arbeiten zwischen Männern und Frauen
- Bildung und Weiterbildung für alle
- Ausbau der Mitbestimmung und Demokratisierung der Wirtschaft

Bedingt durch wachsende Intensität und Produktivität im Arbeitsbereich besteht für die SPD die Notwendigkeit einer neuen Arbeitsmarktpolitik mit der Pflicht, ein Recht auf Arbeit zu verwirklichen. Nur so könne dem Problem der steigenden Massenarbeitslosigkeit entgegengewirkt werden, durch die immer mehr ältere, behinderte, gering qualifizierte Menschen, Frauen, Ausländer und Jugendliche ausgegliedert würden, während die Zahl der ungeschützten Arbeitsverhältnisse weiter zunähme.

Dies führe zu einer Spaltung unseres Landes, zu einer verschärften Konkurrenz unter den Erwerbstätigen und zu sich vermindernder Solidarität.

Die Möglichkeit zur Schaffung zusätzlicher neuer Arbeitsplätze sieht die SPD im Bereich des Ausbaus des Verkehrswesens, im Umweltbereich und vor allem durch steigenden Bedarf an sozialen Dienstleistungen.

In der Sozialpolitik der SPD wird ausdrücklich betont, dass Solidarität nicht Eigenverantwortung ersetze und ohne Bevormundung als Hilfe zur Selbsthilfe diene und dass die SPD gegen die Privatisierung der elementaren Lebensrisiken sei. Nach Ansicht der SPD bestehe ein Recht auf soziale Sicherheit; durch das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes seien dem Staat die soziale Verantwortung und die Pflicht zur sozialen Gerechtigkeit übertragen worden: " Die Säulen des Sozialstaates sind verbürgte soziale Sicherungen und Teilhabe, der einklagbare Rechtsanspruch auf Sozialleistungen und die rechtlich abgesicherte Stellung der Arbeitnehmer".

Die SPD plädiert für eine einkommenabhängige soziale Grundsicherung zur Ergänzung des beitrags- und leistungsbezogenen Sicherungssystems, die im Alter, bei Invalidität und Arbeitslosigkeit den Lebensbedarf deckt, die Sozialhilfe auf die Unterstützung in besonderen Notlagen zurückführt und deren Kosten steuerfinanziert werden.

Zur Sicherung der Leistungsvermögen der Sozialversicherungen fordert die SPD, dass die Arbeitgeberbeiträge an der Wertschöpfung der Unternehmen orientiert werden. Öffentliche Investitionen sollen zur Verbesserung der Infrastruktur und zur Schaffung von Arbeitsplätzen genutzt werden. Durch sie sollen mehr Arbeitsplätze im öffentlichen Dienstleistungssektor bereitgestellt werden und gerade in konjunkturschwachen Zeiten sollten diese Ausgaben nicht gekürzt werden.

4.3. Bündnis 90 / Die Grünen

Ebenso wie die anderen Parteien plädieren Bündnis 90 / Grüne für den Erhalt, aber auch den Umbau des Sozialstaates. Sie fordern eine ökologische und soziale Modernisierung, eine Stärkung der Solidarität mit Hilfe der Einführung einer finanziellen, bedarfsorientierten Grundsicherung, so dass die Sozialversicherungsleistungen ebenso wie geringe Einkommen aufgestockt werden können.

Die Finanzierung der Realisierung der Grundsicherung soll durch das Reformprojekt der Ökosteuer, Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der Pflege- und Krankenversicherung sowie durch das Bedarfsprinzip im Bereich der Pflegeversicherung gedeckt sein.

Bündnis 90 / Grüne lehnen Kürzungen der Sozialausgaben durch Nullrunden für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger entschieden ab und fordern eine nachträgliche Anpassung der Bezüge für die letzten Jahre. Sie sehen das Lohnabstandsgebot trotzdem immer noch gewahrt.

Mit der Einführung der Ökosteuer sollen u.a. die Sozialversicherungsbeiträge und die Einkommens- und Unternehmenssteuern gesenkt werden, wodurch neuen für neue Investitionen eine Basis geschaffen werden soll. Im Bereich des Öffentlichen Nahverkehrs sowie im Energiesektor vermuten die Bündnis 90 / Grünen noch freie Kapazitäten zur Einrichtung neuer Arbeitsplätze.

4.4. F.D.P.

Beschluss 1994

Die F.D.P. sieht in ihren Veröffentlichungen als vorrangiges Problem der sozialen Entwicklung in Deutschland die Arbeitsmarktsituation an. Um dem entgegenzuwirken, fordert sie finanzielle Anreize für nationale und internationale Investitionen. Diese Anreize sollen vor allem durch veränderte Besteuerungen der Unternehmen und Senkung der Lohnnebenkosten geschaffen werden.

Deshalb hat die F.D.P. an neuen Grundlagen zur Veränderungen des Arbeitsrechts mitgewirkt, die die Absenkung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und die Erleichterung befristeter Arbeitsverträge zum Inhalt haben. Zusätzlich fordert sie Einstiegstarife, verbesserte Teilzeitarbeitsangebote und zur Entlastung der Unternehmen steuerfinanzierte Sozialleistungen. Gleichzeitig spricht sie sich gegen die Versicherungspflicht von geringfügig Beschäftigten aus, da dadurch Arbeit weiter verteuert würde und die Beitragspflichtigen dann auch noch die entsprechenden Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen könnten. (Babel, Nov. 96). Ebenso ist die F.D.P. gegen die Eindämmung oder Abschaffung dieser Jobs, die sich dann nachteilig auf die Unternehmen auswirken würde. ABM sollen abgebaut werden, da sie zu Wettbewerbsverzerrungen in den Unternehmen führten.

Im Jahr 1994 forderte die F.D.P. die Einführung des Bürgergeldsystems. Die Leitidee dieses Systems war, dass Erwerbsarbeit sich lohnen sollte, die Besteuerung nach Leistungsfähigkeit und Gerechtigkeit stattfinden und private mit kollektiver Vorsorge gleichgesetzt werden sollte.

Mit der Einführung des Bürgergeldes sollte ein Existenzminimum nach Maßstäben unserer Gesellschaft gewährleistet sein, das individuell die Differenz zwischen verfügbarem Einkommen und Bedarf deckt. Berechnet wird das Bürgergeld jährlich nach Einkommenserklärung, Familienstand, Wohnsituation und anderen sozialen Bedingungen. Die Auszahlung erfolgt ohne Verwendungsauflagen. Einkommenssteuer und steuerfinanzierte Sozialleistungen sollen zusammengeführt und vereinfacht werden. Als Ziele wurden genannt:

- sich wieder lohnende Arbeit, also höhere Nettoauszahlungen bei höherem Bruttoverdienst
- Stärkung der Bereitschaft, Arbeit aufzunehmen
- staatliche Hilfe nur bei Überforderung einzelner anzubieten
- Transparenz des Sozialversicherungssystems.

Die F.D.P. spricht sich zum Umbau des Sozialstaates zur individuellen Verantwortung zur Eigenvorsorge und zur aktiven Solidarität der Gemeinschaft aus. Die Umsetzung zum Bürgergeld sollte keine zusätzlichen Kosten aufkommen lassen, damit mittlere und höhere Einkommen keine finanziellen Einbußen haben. Das Finanzamt sollte als alleinige Verrechnungsstelle für alle Leistungen dienen. Kindergeld, Erziehungsgeld und Ausbildungsförderung sollen als Zuschuss ausgezahlt, als steuerliche Freibeträge und mit der Steuerschuld verrechenbar sein. Erziehungsgeld sollte für 3 Jahre als halber Bürgergeldanspruch gewährt werden. Von dieser Summe könne jeder seine private Altersvorsorge finanzieren.

Die Bemessung des Bürgergeldes sollte deutlich unter den Einnahmen durch reguläre Erwerbsarbeit liegen. Dadurch, dass nur 50 % des Arbeitseinkommen des Arbeitsuchenden auf das Bürgergeld angerechnet würden, sollte ein Anreiz zur Erwerbstätigkeit geschaffen und hohe Sockellöhne für Leichtlohngruppen abgebaut werden.

Die Sozialversicherung mit ihrer Gliederung sollte weiterhin zur Absicherung existenzieller Risiken bestehen bleiben, während Einheitsversicherungen von der F.D.P. abgelehnt werden.

Zur Alterssicherung befürwortet die F.D.P. eine beitragsbezogene Rente, die durch Dauer und Höhe der Beiträge sowie die anteilsmäßige Anrechnung von Kindererziehungs- und Pflegeleistungen berechnet wird, kombiniert mit betrieblichen und privaten Versicherungsleistungen. Dabei soll vor allem die private Vorsorge verstärkt gefördert werden.

Im Juni 96 äußerte sich die sozialpolitische Sprecherin der F.D.P.-Bundestagsfraktion Babel zu einer Großen Anfrage der SPD zur "Armut in Deutschland" dahingehend, dass die Anfrage nach institutioneller Armutsberichterstattung nicht notwendig sei, da Sozialhilfe die Befriedigung der Grundbedürfnisse sichere und Sozialhilfeempfänger dadurch nicht als arm gelten könnten. Des weiteren gäbe es eine Vielzahl von Berichten des Sozialministeriums sowie Sekundäranalysen für Problemgruppen, aus denen Informationen bezogen werden könnten.

Eine Ermittlung der Armutsschwelle gestalte sich schwierig, da sie nur die Ungleichheit der Einkommensverteilung messe. Ein Armutsbericht werde nicht benötigt, vielmehr die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit durch Beseitigung von Einstellungshemmnissen und die Sicherung der sozialen Sicherungssysteme.

4.5. PDS

Die Entwicklung der derzeitigen sozialen Situation scheint der PDS auf rein lebenserhaltende Maßnahmen hinauszulaufen, die mit entwürdigenden Arbeiten, Betteln und Gefährdung der Existenzgrundlagen der Hilfe benötigenden Bevölkerungsschichten in Zusammenhang gebracht werden.

Bei der übrigen Bevölkerung wird eine Beschädigung des gesellschaftlichen sozialen Gewissens befürchtet, eine "Aufkündigung des gesellschaftlichen Konsenses zu Gunsten privater Egoismen". Die PDS sieht durch Außerkraftsetzen eines Teils des rechtsstaatlichen Systems und den Ausschluss von Teilen der Gesellschaft aus dem Gleichheitsanspruch die Legitimationsgrundlage des Rechtsstaates schwinden. Sie befürchtet daraus entstehende gesellschaftliche Subsysteme, in denen durch Ausgrenzungen Frustrationen und Perspektivlosigkeit entstehen und eigene Normen- und Wertesysteme entstehen könnten. Bei der derzeit vorherrschenden Arbeits- und Sozialpolitik würde Arbeitsvermögen vernichtet; an Sozialausgaben eingespartes Kapital würde für einen Mehraufwand für innere Sicherheit und Justiz benötigt.

Die PDS sieht, wie alle anderen Parteien auch, als wichtigste Aufgabe im Kampf gegen die Armut in Deutschland den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen. Dabei steht auch bei ihr die internationale Wettbewerbsfähigkeit im Vordergrund. Die PDS sieht die Grundlagen für nationale und internationale Investitionen aber nur gegeben, wenn auf dem deutschen Binnenmarkt kauffähige Nachfrage vorhanden ist, was wiederum nur durch eine Anhebung des allgemeinen Lebensstandards ermöglicht wird. Ihrer Meinung nach ist die soziale Sicherheit der Gesellschaft die Voraussetzung für wirtschaftliche Erfolge.

Die PDS geht davon aus, dass ein höheres Einkommen der unteren Einkommensschichten zu erhöhtem Konsum und nicht wie derzeit bei den höheren Einkommenschichten zu vermehrtem Sparverhalten führt.

Sie sieht in Steuererleichterungen und Subventionen keine Garantie für neue Investitionen.

Zur Sicherung von Arbeitsplätzen fordert die PDS eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung zur gerechteren Verteilung der Arbeitsplätze und eine Erweiterung des öffentlichen Dienstleistungssektors in bislang vernachlässigten gesellschaftlichen Bereichen.

Die derzeit in der Diskussion stehende Niedriglohnpolitik lehnt die PDS generell ab. Sie sieht darin eine Spirale aufgebaut, in der finanziell schlecht gestellte Menschen an schlechten Arbeitsplätzen in veralteten Industrien veraltete Produkte für Arme herstellten, wobei die Arbeitsmoral sinke und evtl., wie am Beispiel der USA festgemacht, zwei Arbeitsplätze vonnöten seien, um überleben zu können. In einer Verpflichtung der Sozialhilfeempfänger zur Annahme einer schlecht bezahlten Arbeit sieht die PDS die Gefahr der Verdrängung der anderen Beschäftigten in andere Lohngruppen und somit eine Absenkung des Lohnniveaus bis in die obersten Lohngruppen.

In einigen Grundsatzentscheidungen hat die PDS als zentrale Werte ihrer Politik soziale Gerechtigkeit, soziale Sicherheit und Solidarität genannt. Sie fordert dabei eine soziale Grundsicherung für alle Menschen, ohne oder mit geringem Einkommen im Verein mit umfassenden sozial- und arbeitsmarktpolitischen Neuerungen. Es soll für alle Menschen ein Existenzminimum gesichert und sozial abgesicherte Erwerbsarbeit zu finden sein, beides durch Rechtsansprüche garantiert.

Das Konzept der Grundsicherung

Das Konzept der Grundsicherung beinhaltet eine Garantie des Existenzminimums für alle; niemand soll in Armut leben.

Die PDS schlägt ein grundgesichertes monatliches Einkommen für jeden Erwachsenen von derzeit 1425.- DM und für Kinder ein nach Alter gestaffeltes bedarfsdeckendes Kindergeld vor. Bei diesem Kindergeld wurde bei Kindern bis zu 6 Jahren an einen Betrag von 570.- DM, bei 6 bis 12jährigen an 655.- DM und bei 12 bis 16jährigen 740.- DM gedacht. Jedem Jugendlichen soll durch die Grundsicherung eine elternunabhängige Ausbildung garantiert sein, gleichzeitig werden die Familien von den Ausbildungskosten entlastet.

Es sollen sämtliche bereits bestehenden Sozialleistungen beibehalten und auf ein Niveau oberhalb der Armutsgrenze angehoben werden. Alle Personen sollen besser in das Sozialversicherungssytem eingebunden werden können, vor allem Erziehungs- und Pflegearbeit leistende Menschen. Als zentrale Forderung nennt die PDS die Abschaffung unwürdiger Bedürftigkeitsprüfungen.

Mit der Grundsicherung verbunden ist eine Umverteilung von Einkommen innerhalb der Gesellschaft, womit auch die Solidarität gestärkt würde.

Die Finanzierung der Grundsicherung

Die PDS hat bereits Berechnungen zur Finanzierung der Grundsicherung angestellt, wobei sie bemängelt, dass vorhandene Informationen zu den derzeitigen Ausgaben im Sozialbereich nur ungenügend vorhanden und dadurch in ihren Berechnungen nur schwer mit einzubeziehen seien. Eine verlässliche amtliche Armutsstatistik sei nicht vorhanden und somit sei schon die Größe des vermutlich betroffenen Personenkreises nicht genau zu bestimmen.

Nach den Plänen der PDS sollen die kommunalen Kosten für Sozialhilfe auf den Bund verlagert werden, Versicherungslücken im Sozialversicherungssystem durch Bundeszuschüsse gefüllt und eine Sockellung durch Bundessteuern gewährleistet werden. Die Kostenbelastung in den Sozialversicherungen sollen durch Wertschöpfung bei den Unternehmen, eine Ausweitung des sozialversicherungspflichtigen Personenkreises, Anrechnung jeder Erwerbsstunde und Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze gedeckt werden. Selbstständige, Freiberufler und Beamte sollen in die Sozialversicherungspflicht mit einbezogen werden, während geringfügige Arbeitsverhältnisse, die momentan beitragsfrei gehalten werden, aufgrund vorprogrammierter Armut besonders bei Frauen , abgeschafft werden sollten.

Bei der Neuschaffung von Arbeitsplätzen durch die Reduzierung der Arbeitszeit, erhöhtem Konsum durch höhere Einkommen und Ausweitung des öffentlichen Beschäftigungssektor sind Verringerungen der Ausgaben für die Grundsicherung, höhere Einnahmen bei den Sozialversicherungen und Entlastung der Kommunen von Sozialausgaben zu erwarten, wodurch erneut Arbeitsplätze geschaffen werden könnten.

Andere Finanzquellen erscheinen der PDS in der Abschaffung von Steuerhinterziehungen, Immobilienspekulationen und ungerechtfertigten Absetzungen zu liegen. Immobilien sollen nach ihrem tatsächlichen Wert besteuert und Ehegattensplitting als ungerechtfertigt abgeschafft werden, da es eine Bevorzugung einer bestimmten Lebensform darstelle.

Eine weitere Finanzquelle stellt laut PDS die Wertschöpfung dar. Da die Grundsicherung nicht beitrags- sondern steuerbezogen finanziert werden soll, wird in Betracht gezogen, zusätzliche zum Bruttolohn der Arbeitnehmer die Unternehmen zu besteuern. Derzeit produzierten Unternehmen zunehmend kapitalintensiver und je mehr Arbeitsplätze wegrationalisiert würden, desto geringer wären die Beiträge zu den Sozialversicherungen. Ein Betrieb könne so sehr hohe Gewinne erzielen und trotzdem geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen als eine Unternehmen mit vielen Arbeitnehmern und vergleichsweise geringem Kapitalertrag. Die Idee der PDS ist eine Beitragspflicht aller Unternehmen mit der Bemessungsgrundlage der Nettowertschöpfung, wobei dann allerdings schon geleistete lohnsummenbezogene Beiträge abgerechnet werden.

Gegenargumenten von internationalem Konkurrenz- und Kostendruck widerspricht die PDS damit, dass gerade konkurrenzgefährdete Unternehmen auch arbeitsintensive wären und ihnen somit evtl. sogar eine Abgabenentlastung zugute käme.

Weiterhin wird die Tobinsteuer als Finanzquelle ins Auge gefasst. Sie bedeutet eine Umsatzsteuer auf Spekulationsgeschäfte, könne aber nur in internationaler Zusammenarbeit realistisch umgesetzt werden und sei somit national nur äußerst begrenzt nutzbar.

Zur Berechnung der Zusatzausgaben für die Grundsicherung müssten bisher geleistete Sozialausgaben wie Wohngeld, Kindergeld, Sozialhilfe etc. gegen gerechnet werden. Laut eigenen Angaben der PDS beruhen ihre Berechnungen , bedingt durch mangelhafte amtliche Angaben über den Bedarf an finanzieller Hilfe, durch mangelnde Transparenz der bisherigen sozialen Leistungen wie auch durch die Dunkelziffer in allen Bereichen, teilweise auf unsicheren Annahmen.

4.6. Zusammenfassung

Keine der vorliegenden Informationsbroschüren zum Thema Sozialpolitik der Parteien CDU,SPD, PDS, F.D.P. und Bündnis 90 / Grüne beinhaltet ausführliche Informationen zum Thema "Armut in Deutschland". Das Thema wurde bei jeder der Parteien in andere sozialpolitische Themenbereiche wie Arbeitsmarkt, Wohnungsbau, Standortdebatte, Steuerreform etc. mit eingebunden, aber nicht als eigenständiges Thema bearbeitet. Dem entspricht auch die allgemeinen gesellschaftlich und politisch spürbare Tendenz, Armut und Arme auszugliedern und nicht wahrhaben zu wollen. Sichtbar wird diese Tendenz auch darin, dass Armutsforschung und Armutsberichterstattung fehlen und die Forderungen danach nur sehr zaghaft erscheinen. Selbst das Wort "Armut" findet sich in den Texten verhältnismäßig selten; meist wird es mit "Niedrigeinkommen" oder "einkommensschwach" umschrieben.

Alle Parteien nutzen das Thema "Armut" überwiegend zu gegenseitigen Schuldzuweisungen, um politische Mängel anderer Parteien aufzuzeigen und die eigenen politischen Zielrichtungen als den besseren Weg anzupreisen, also zur Propaganda. Mit den Nöten und Ängsten der Betroffenen scheint sich niemand der politisch Verantwortlichen eingehen auseinander gesetzt zu haben; sie werden immer nur am Rande erwähnt.

Lösungsvorschläge sind immer dem Parteiimage entsprechend: bei der CDU bedeute dies die Wirtschaftsförderung mit Ablehnung jedweder Grundsicherung als auch des Bürgergeldes, dafür aber die Förderung der privaten Absicherung der Lebensrisiken. Die F.D.P.-Lösungen beinhalten das Bürgergeldkonzept sowie die Standortsicherung besonders für kleinere und mittlere Unternehmen, die der PDS bestehen aus einer Grundsicherung des Existenzminimums, finanziert vor allem aus einer Nettowertschöpfung der Unternehmen, während sich Bündnis 90 / Grüne einer Grundsicherung anschließen, diese aber vorrangig durch eine Ökosteuer finanziert sehen wollen. Die SPD schwankt letztendlich, wahrscheinlich mangels eigener Konzepte, zwischen den Lösungsvorschlägen der anderen Parteien, also Grundsicherung, Bürgergeld, Ökosteuer und Wirtschaftsförderung hin und her.

In Deutschland liegt keine offizielle Armutsstatistik vor. Obwohl von PDS, Bündnis 90 / Grüne und SPD gefordert, lehnen ihn die FDP und CDU / CSU - Regierungskoalition mit Verweis auf verschiedene Berichte zu den unterschiedlichen Sozialbereichen, Sekundäranalysen sowie in Auftrag gegebene EG-Armutsberichte ab. Die F.D.P. und CDU sprechen sich gegen eine Bemessung der Armutsschwelle bzw. gegen eine Armutsdefinition aus, da sie nur die Ungleichheit der Einkommensverteilung benenne. Die Grenze der Einkommensarmut sei aber in Deutschland durch das ständig steigende Wohlstandsniveau sehr hoch angesetzt.

In Deutschland gäbe es keine Armut (F.D.P.) bzw. keine absolute Armut (CDU), da die Befriedigung der Grundbedürfnisse durch die Sozialhilfe gesichert sei. Die Schuld am Tod einzelner Obdachloser ( absolut Armer) sei durch individuelle oder kommunale Versäumnisse verursacht, nicht sozialpolitisch oder gesellschaftlich verschuldet. Individuelle Schuld im Falle relativer Armut weist die CDU auch einigen Betroffenen selbst zu, die sich durch Kreditaufnahmen für reine Konsumzwecke ohne konkrete Notlagen überschuldet hätten.

In der Bekämpfung verborgener Armut durch plötzliche Pflegebedürftigkeit, Wohnraumnot kinderreicher Familien, finanzielle Belastungen durch Erziehungs- und Pflegearbeit sowie bei Rentnern mit niedrigem Einkommen, die sich vor dem Gang zum Sozialamt schämen, liegt für die CDU noch Handlungsbedarf.

Als Hauptursache für die wachsende Armut in Deutschland sehen alle Parteien die ständig steigende Arbeitslosenquote an. Um dem zu begegnen, fordern sie den Wirtschaftsstandort Deutschland zur Schaffung neuer Arbeitsplätze zu stärken. Das soll überwiegend mit der Senkung der Lohnnebenkosten und einem Umbau des Sozialstaates erreicht werden. Bis dahin herrscht Einigkeit der Parteien, doch die Wege dorthin sehen alle unterschiedlich.

Zur Senkung der Lohnnebenkosten verlangt die SPD, versicherungsfremde Leistungen aus den Sozialversicherungsleistungen herauszunehmen. Die PDS fordert die Nettowertschöpfung der Unternehmen mit gleichzeitiger Verrechnung der vom Arbeitgeber geleisteten Lohnnebenkostenanteile.

Die FDP sieht ebenso wie die CDU die Senkung der Lohnnebenkosten vor allem durch eine Verringerung der Sozialversicherungsbeiträge. Nicht jedes Lebensrisiko sei gemeinschaftlich absicherbar und es bestehe, besonders durch die sich verändernde Altersdynamik und den wachsenden Wohlstand in der Bevölkerung die Notwendigkeit, durch Eigenverantwortung, Eigenvorsorge und Selbstbeteiligung das Versicherungsprinzip zu stärken.

Genau in diesem Punkt befürchten die anderen Parteien eine tiefgreifende Entsolidarisierung der Bevölkerung, eine "Aufkündigung des gesellschaftlichen Konsenses zu Gunsten privater Egoismen" und dadurch hervorgerufen die Entstehung gesellschaftlicher Subsysteme, in denen durch Ausgrenzung Frustration und Perspektivlosigkeit herrschen (PDS). Die SPD sieht gerade in dieser Politik, mit der die Regierungsparteien den Standort Deutschland sichern wollen, die Gefährdung des Standortes liegen. Durch eine Politik der sozialen Ungerechtigkeit würden Investitionen zurückgehalten und soziale Unruhen geradezu heraufbeschworen.

Während die CDU nur durch prosperierende Unternehmen Arbeitsplätze gesichert und deshalb stabilitätsorientierte Politik als sozial verantwortliche Politik ansieht, stellt die PDS die gegensätzliche These dazu auf, nämlich dass erst die soziale Sicherheit der Gesellschaft die Voraussetzung für wirtschaftlicher Erfolge bilde.

PDS, SPD und Bündnis 90 / Grüne sind gegen die Einführung von Niedriglöhnen bzw. Kürzungen im Sozialbereich. Höhere Einkommen hätten erhöhten Konsum zur Folge; eine erhöhte Binnenmarktnachfrage führe zu neuen Investitionen und neuen Arbeitsplätzen, die wiederum erhöhte Einnamen und verminderte Ausgaben der Sozialversicherungen und dadurch Einsparungen auch auf kommunaler Ebene nach sich zögen. Diese Einsparungen könnten zur Arbeitsplatzbeschaffung im öffentlichen Dienstleistungssektor genutzt werden, der, auch nach Ansicht der CDU, noch erheblich ausgebaut werden könnte. Die CDU setzt dabei zur Erreichung dieses Ziels allerdings auf eine höhere Versteuerung des Konsums, während die Steuerbelastungen produktiver Faktoren gesenkt werden sollten.

Handlungsbedarf sehen alle Parteien noch in der Bekämpfung der Armut, die durch die Ungleichbewertung von Erwerbstätigkeit und Familienarbeit entsteht. Alle erkennen die schlechtere soziale Absicherung, die überwiegend Frauen betrifft, die häufiger als Männer vorübergehend zu Erziehungs- oder Pflegearbeiten aus dem Erwerbsleben ausscheiden, später nur sehr schwer wieder einen Arbeitsplatz finden können und zusätzlich Einbußen in ihrer Rentenberechnung hinnehmen müssen. Die Lösungen, die die Parteien für dieses Problem bereitstellen, ähneln sich sehr: die Anrechnungen der Erziehung- bzw. Pflegezeiten auf die Rentenzahlungen sollen erhöht, bessere Qualifikationsmöglichkeiten für Frauen und Teilzeitarbeitsplätze für Männer und Frauen angeboten werden.

Im Bereich der eigentlichen Sozialhilfe gehen die Ansichten der Parteien am meisten auseinander.

Für die PDS scheint "die soziale Situation auf rein lebenserhaltende Maßnahmen hinauszulaufen". Sie sieht derzeit eine Gefährdung der Existenzgrundlage der Hilfe benötigenden Bevölkerungsschichten, die durch die Einführung der von ihr vorgeschlagenen Grundsicherung abgewendet werden kann. Auch SPD und Bündnis 90 / Grüne sprechen sich für eine Grundsicherung aus.

CDU und F.D.P. verlangen Einsparungen bei der Sozialhilfe. Sie sprechen vom Missbrauch der Sozialleistungen in verschiedenen Fällen, ohne aber detaillierte Angaben zu machen. Durch verschiedene Maßnahmen wie der Senkung bzw. Nullrunde der Sozialleistungen zur Einhaltung des Lohnabstandgebotes sowie der Verpflichtung der Sozialhilfeempfänger, schlecht bezahlte Arbeit anzunehmen, die Einführung von Einstiegstarifen und Niedriglohngruppen sowie dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz sollen Langzeitarbeitslose bzw. Sozialhilfeempfänger wieder "an die Arbeit gebracht" werden. Die CDU räumt dazu aber selber ein, dass eine Ausweitung der Beschäftigung derzeit überhaupt nicht oder nur bedingt möglich ist.

Akzeptable Lösungen zur Armutsbekämpfung sind nirgends aufzufinden.

Ob eine nationale Steigerung des Konsums zur Ankurbelung der Wirtschaft und damit zur Garantie einer Grundsicherung, wie die PDS sie fordert, global gesehen ökologisch sinnvoll ist, bleibt ebenso fragwürdig wie die Berechnungen zur Realisierung der Grundsicherung, die auf den ersten Blick so gut durchdacht erscheinen. Die derzeitig Finanz- und Sozialpolitik der CDU / F.D.P - Regierungskoalition lässt durch Steuerentlastungen für Unternehmen und gleichzeitige Kürzungen bei den Sozialleistungen ein weiteres Auseinanderklaffen der Einkommensschere befürchten. Obwohl CDU / F.D.P sich für die Ungleichheit der Einkommen einsetzen, müssen sie sich auch darüber Gedanken machen, bis zu welcher Grenze diese Einkommensdifferenzen für die Betroffenen noch erträglich sind. Ebenso wie die PDS gilt für CDU / F.D.P und SPD die Frage, ob die Schaffung der Arbeitsplätze einen weiteren Ausbau der Wirtschaft bzw. Standortsicherung global gesehen überhaupt noch tragbar ist. Und für Bündnis 90 / Grüne gilt, dass nur allein mit dem Schlagwort "Ökosteuer" auch nicht alle Probleme aus der Welt geschaffen werden können. Selbst bei Einführung solch einer Steuer sollte sie sinnvoll genutzt werden, denn so groß, dass sie den gesamten Finanzbedarf in allen Problembereichen abdecken, können die Einnahmen kaum sein und die Gefahr besteht, dass wieder die Bezieher niedriger Einkommen am meisten zahlen müsse. Denn selbst Umweltschutz ist eine Frage des Preises: wer wenig Geld hat achtet mehr auf die Preise der Produkte als auf deren Umweltverträglichkeit. Die SPD schließlich brilliert einzig und allein durch ihre Rat- und Konzeptlosigkeit, die sie zu überspielen versucht, indem sie die Gedankengänge der anderen Parteien aufnimmt und in ihre Konzepte mit einbaut, aber sie dann auch nicht weiter ausarbeitet.

Eine globale Betrachtungsweise der Armut ist bei keiner unserer deutschen demokratischen Parteien vorzufinden. Aber es muss sicherlich auch bedacht werden, dass Armut nicht an deutschen oder europäischen Grenzen endet sondern global bekämpft werden muss.

Zusammenfassend kann nur gesagt werden, dass alle Verlautbarungen und Lösungsvorschläge der Parteien zum Thema "Armut" äußerst dürftig, inhaltslos, oberflächlich und teilweise sogar arrogant sind, kurz gesagt: sehr enttäuschend.

C. Schlusswort (Gemeinschaftsarbeit)

Mit unseren Ausführungen konnten wir aufzeigen, daßArmut in allen Jahrhunderten in unterschiedlichem Umfang vorhanden war und wie sich die gesellschaftliche Beurteilung veränderte. Während in traditionalen Gesellschaften wirtschaftlichen Austauschbeziehungen immer auch mit sozialem Austausch verknüpft waren und so auch die armen Bevölkerungsgruppen integrierten, bedeutet deren Trennung in der Moderne für die Armen die Isolation. Zunehmend werden die Armen materiell, räumlich und sozial ausgegrenzt. Das was Armut im Leben der Menschen ausmacht, wird damit für andere immer weniger erfahrbar und vermittelbar.

In Deutschland glaubte man mit dem wirtschaftlichen Aufschwung nach dem 2. Weltkrieg, dem Aufbau einer stabilen Demokratie und der Einrichtung sozialer Sicherungssysteme die Armut vollständig aus der gesellschaftlichen Realität verdrängen zu können.

Die Betrachtung der aktuellen Situation zeigt nun, daßsich diese Hoffnung als Irrtum erwies.

Armut wird heute überwiegend als Folgeproblem der Arbeitsmarktentwicklung betrachtet. Die Aussage, Armut sei nur das Problem einiger Weniger und hänge von der Schuld des Einzelnen ab, mußte vollends revidiert werden, denn Armut kann heute jeden treffen.

Wenn aber Armut vom Ausnahmefall zum Normalfall werden kann, ergibt sich die Frage: Wird wirtschaftliches Wachstum allein auch die künftige Armutsproblematik lösen können? Mit der drastischen Abkoppelung der Arbeitsmarktentwicklung von der Wirtschaftsentwicklung scheint sich der Armutsanstieg in Deutschland zu verselbständigen. Wirtschaftliches Wachstum allein reicht nicht mehr als Lösung. Einer steigenden Produktion steht ein Rückgang von Beschäftigten gegenüber. Desweiteren haben die modernen Technologien kontinuierlich dazu geführt, daßdie Arbeit immer qualifiziertere Arbeitnehmer erforderte und Menschen ohne anspruchsvolle Ausbildung oder Weiterbildung auf dem geschrumpften Arbeitsmarkt ohne Chance sind. Dies, aber auch die Globalisierung der Märkte und die Beschaffung billiger Arbeitskräfte aus dem Ausland, deutet darauf hin, daßes in Zukunft keine Vollbeschäftigung mehr geben wird. Ein erfülltes Leben läßt sich dann nicht mehr allein über die Erwerbstätigkeit definieren. Ein Leben ohne ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis müßte somit als mögliche Lebensform akzeptiert werden und Arbeitslosigkeit würde nicht mehr zu Diskriminierung führen.

Daneben dürfen die Armutsursachen nicht nur auf den Aspekt der Arbeitslosigkeit reduziert werden. Alle gesellschaftlichen Faktoren müssen mit einbezogen werden und Grundlage für langfristige Maßnahmen zur Armutsbekämpfung werden , um nicht bereits vorhandene Armut weiterhin nur zu verwalten.

Hier sind unsere Politiker gefordert. Parteiprogramme ohne wirkliche Inhalte gibt es in ausreichender Zahl. Die Vorschläge und Konzepte bedürfen jedoch einer parteiübergreifenden , öffentlichen Diskussion und einer schnellen, entschiedenen Umsetzung. Obwohl Handlungsbedarf erforderlich wäre, zögern die Verantwortlichen immer noch, sinnvolle Spar- und Umverteilungsmaßnahmen einzuleiten. Parteipolitisches Kalkül lähmt dabei ein gemeinsames Vorgehen, um einer Armutskrise entgegenzutreten. Wichtig scheint nur der nächste Wahltermin und die angestrebte Wiederwahl.

Eine Umverteilung der Lasten über Steuern und damit ein Schritt zu mehr Gerechtigkeit wäre in der gegenwärtigen Situation dringend nötig, sind doch gerade die Unternehmensgewinne von Banken, Industriebetrieben und Selbständigen stetig überdurchschnittlich angestiegen.( Haushaltseinkommen zwischen 1980 - 1994: bei Selbständigen eine Steigerung um 126%, bei Arbeitnehmern um 48%).

Fazit

Wichtig erscheint folglich eine stärkere Verantwortung, Einbindung und Solidarität aller Gutverdienenden zugunsten der von Armut betroffenen Bevölkerungsteile in unserer Gesellschaft. Das Grundgesetz besagt in Artikel 14: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Bei genauer Betrachtung der Armutsentwicklung in Deutschland läßt sich davon zur Zeit wenig bemerken. Vielmehr hat das Engagement für Staat und Gesellschaft kontinuierlich einem erschreckenden Egoismus Platz gemacht. Die Maximierung des Einkommens ist zum höchsten Lebensziel geworden. Ein Abbau der Leistungsideologie und eine veränderte Haltung den Armen gegenüber ist nicht ohne eine Veränderung des Wirtschaftsystems möglich.

Beim Thema Armut mußeine Kursänderung stattfinden, neue Wege müssen beschritten werden, für die Betroffenen und um des sozialen Friedens willen. Ist unsere Gesellschaft künftig dazu fähig?

Wir sehen dafür bis heute keinerlei Anzeichen!

D. Thesen (Gemeinschaftsarbeit)

Zur Zeit findet statt einer Solidarisierung und Bekämpfung der Armut wie zur Zeit des Frühkapitalismus eine Sozialdisziplinierung der unteren sozialen Schichten statt.

Durch die Verknüpfung von Wirtschaft/ Politik/ Kirche wird die industrielle Reservearmee weltweit aufrecht erhalten und vergrößert.

Mit Unterstützung der Medien wird die Bevölkerung zu Ungunsten der unteren sozialen Schichten manipuliert, um damit eine Entsolidierung zu erreichen.

Anhang A

Literaturverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Final del extracto de 47 páginas

Detalles

Título
Parteien und Armut in Deutschland
Curso
Seminar zur politischen Einführung in die Sozialpolitik
Autor
Año
1997
Páginas
47
No. de catálogo
V95200
ISBN (Ebook)
9783638078795
Tamaño de fichero
554 KB
Idioma
Alemán
Notas
Anmerkung der von Amalthea: Da ich auch keinen Scanner besitze, sind die Anhänge der Hausarbeit (ein bisserl Statistik, Literaturverzeichnis usw.) nichtvollständig. If you`re interested feel free to contact me, I`ll find a way... - Wir waren eine Gruppe von 4 Frauen, dieses Thema liegt uns eigentlich immer noch sehr am Herzen und die Arbeit daran hat uns sehr viel Spass gemacht. Die Hausarbeit alssolche wurde von dem Dozenten sehr wohlwollend und positiv beurteilt, wir waren mit seiner Reaktion ebenso zufrieden, wie er mit unserer Hausarbeit *beiderNachbesprechungaufWolkenschweb*.
Palabras clave
Parteien, Armut, Deutschland, Seminar, Einführung, Sozialpolitik
Citar trabajo
Ansgar Hebborn (Autor), 1997, Parteien und Armut in Deutschland, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/95200

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Título: Parteien und Armut in Deutschland



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